Bildungshaus 3-10 Pädagogischer Verbund von Kindergarten und Grundschule - Ausschreibung -

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1 Bildungshaus 3-10 Pädagogischer Verbund von Kindergarten und Grundschule - Ausschreibung - Teil I Präambel Die Tatsache, dass Kinder mit der Geburt beginnen zu lernen, ist eine der bedeutsamsten Erkenntnisse der Entwicklungsneurobiologie und psychologie der letzten Jahrzehnte. Der Übergang zwischen reinem impliziten Lernen (Laufen, Sprechen, Kategorisieren, einfache Mathematik, Sozialverhalten, Musik etc.) und dem expliziten Lernen von Sachverhalten ist fließend und erfolgt nicht zu irgendeinem spezifizierbaren Zeitpunkt. Die Erkenntnisse zur kindlichen Hirnentwicklung unterstreichen, dass diese zwar bestimmten allgemeinen Abläufen folgt, dabei aber ganz stark von dem abhängt, was das Kind aus seiner Umwelt an Anregungen erfährt. Jede Entwicklung verläuft höchst individuell und jede Veränderung, die im Hirn stattfindet, ist abhängig davon, welche Eindrücke von außen gerade verarbeitet werden. Deshalb setzt Baden-Württemberg seit Mitte der 90er Jahre deutliche Akzente in der frühkindlichen Bildung, z.b. mit dem "Schulanfang auf neuen Wegen" und den Schulkindergärten für behinderte Kinder. Die Stärkung von Bildung und Erziehung in Familie und Kindergarten und später in der Schule ist die Voraussetzung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Die Zusammenarbeit der Institutionen und mit den Eltern spielt deshalb eine herausragende Rolle. Die mit dem "Schulanfang auf neuen Wegen" begonnene Verzahnung von Kindergarten und Grundschule" wird mit dem Orientierungsplan und dem "Schulreifen Kind" konsequent fortgesetzt und soll nun in einem "Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige" in weitergehenden Erprobungen zu einer Verzahnung führen. In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode haben die Partner deshalb vereinbart, dass das Konzept eines Bildungshauses als einer durchgängigen Bildungseinrichtung für Drei- bis Zehnjährige weiter entwickelt und modellhaft erprobt wird. Ein solches Bildungshaus ist altersgemischt angelegt, orientiert sich an den Voraussetzungen, Potenzialen und Talenten und dem jeweils eigenen Tempo des einzelnen Kindes. Es bietet eine noch größere Chance der Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Lehrkräften, also zwischen Frühpädagogen und Grundschulpädagogen. Ziel des Projekts Bildungshaus 3 10 ist es, hier weitergehende neue Modelle zu finden und in der Praxis zu erproben. Kindergärten und Grundschulen können sich durch einen pädagogischen Verbund im Bildungshaus 3-10" gegenseitig bereichern, indem sie sich mit und in ihren jeweiligen spezifischen Kompetenzen unterstützen. Das Miteinander von Kindern verschiedener Altersstufen ist durch das fast weggefallene Geschwisterlernen ein pädagogischer Mehrwert, der im Bildungshaus gelebt und erprobt werden kann. Doch nicht nur in der Bewältigung der gestiegenen pädagogischen Anforderungen können beide Institutionen voneinander profitieren. Die demografische Entwicklung geht auch in Baden-Württemberg von stark zurückgehenden Kinderzahlen aus. Das kann vor allem kleine Kindergärten und Grundschulen in ihrer Existenz gefährden. 1

2 Werden in ländlichen Gemeinden Kindergärten und Grundschule geschlossen, verschwinden dort auch wichtige Kulturträger. Einrichtungen für Kinder von 3 bis 10 Jahren könnten hier eine Chance bieten, eine Bildungseinrichtung am Ort zu erhalten. Auf dem Weg zum Bildungshaus 3 10 An drei Standorten haben sich Kindergärten und Grundschulen bereits auf den Weg gemacht, ein Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige zu erproben. Es gibt jedoch noch keine dezidierten Erfahrungen mit dem Bildungshaus Darum ist es nicht möglich, schon vor dem Start des Modells alle pädagogischen, inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Konsequenzen eines pädagogischen Verbunds von Kindergarten und Grundschule zu einem Bildungshaus 3 10 im Einzelnen festzulegen. Fachkräfte in Kindergärten und Lehrkräfte in Grundschulen, die sich gemeinsam mit Eltern und Trägern auf den Weg begeben, die je vor Ort sinnvolle Form eines Bildungshauses 3 10 zu entwickeln, brauchen Mut und Einfallsreichtum. Sie gehen zunächst von den Bestimmungen aus, die ihre Arbeit im Kindergartengesetz, dem Schulgesetz und weiteren Vorgaben regeln. Die Modellteams sind aufgefordert, darüber hinaus zu denken und sinnvolle Weiterentwicklungen zu erarbeiten, die sich aus den strukturellen Änderungen ergeben. Das Kultusministerium wird die schriftlich formulierten und schlüssig begründeten Anträge der einzelnen Modellstandorte zur Veränderung einzelner Rahmenvorgaben sorgfältig bewerten. Teil II Modellbeschreibung Im "Bildungshaus 3-10" gestalten Kindergarten und Grundschule wesentliche Teile ihres Bildungsangebots institutionsübergreifend und gemeinschaftlich. Kindergarten und Grundschule verzahnen Teile ihres Bildungsangebots. Diese Angebote werden dauerhaft und regelmäßig von Lehrkräften und Fachkräften beider Einrichtungen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt, stehen den Kindern mindestens im letzten Kindergartenjahr und im ersten Schuljahr gemeinsam zur Verfügung, finden in den Räumen beider Einrichtungen statt und decken Bildungsziele von Orientierungsplan und Bildungsplan Grundschule ab. Die Einrichtungen bleiben in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Bei Bedarf regeln die Träger der Einrichtungen die Rahmenbedingungen in vertraglicher Form, die für eine Intensivierung des pädagogischen Verbunds Kindergarten und Grundschule förderlich und notwendig sind. Die Basis für die Arbeit im Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige sind der Orientierungsplan und der Bildungsplan der Grundschule. Institutionen- und jahrgangsübergreifende Angebote decken Lern- und Bildungsziele sowohl des Orientierungsplans als auch des Bildungsplans für die Grundschule ab. 2

3 Von der Kooperation zum pädagogischen Verbund sollen schrittweise und mit unterschiedlicher Intensität folgende Elemente Berücksichtigung finden: Gemeinsame Lernzeit in institutions- und jahrgangsübergreifenden Gruppen Die Angebote des "Bildungshauses 3-10" werden von Kindern beider Einrichtungen genutzt. Sie werden in jahrgangsgemischten Gruppen zusammengefasst, in denen mindestens Kinder des letzten Kindergartenjahrs und der Klasse 1 der Grundschule sind. Die Altersspanne soll im "Bildungshaus 3-10" deutlich darüber hinaus erweitert werden. Pädagogisches Team Die gemeinsamen Entwicklungs- und Bildungsangebote werden vom pädagogischen Personal beider Einrichtungen in der Regel gemeinschaftlich und partnerschaftlich vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Beim Aufbau von Teamstrukturen ist auf die Gleichberechtigung von Kindergarten- und Grundschulpädagogik zu achten. Feste Verankerung in den Strukturen Die Zeiträume zur Durchführung von institutions- und jahrgangsübergreifenden Lernund Entwicklungsangeboten sind als integraler Bestandteil der Wochen- und Stundenpläne beider Einrichtungen dauerhaft und regelmäßig für den Projektzeitraum verankert. In den Zeiträumen des gemeinsamen Lernens und Spielens stehen Personen, Angebote, Materialien und Räume den Kindern beider Einrichtungen gemeinsam zur Verfügung. Von der Einschulungsentscheidung zur bruchlosen Bildungsbiografie "Bildungshäuser 3-10" erarbeiten auf der Grundlage von 74 SchG geeignete Formen, die im konstruktiven Dialog von Pädagogen des Bildungshauses und Erziehungsberechtigten für eine bruchlose Bildungsbiografie jedes Kindes sorgen. Der "Runde Tisch Schulreifes Kind" wird nach Möglichkeit in das Bildungshaus 3-10" integriert. Neue Formen der Einschulungsfeier Kinder brauchen Zäsuren und Rituale. Die "Bildungshäuser 3-10" erarbeiten geeignete Formen der Einschulungsfeier. Beobachtung und Dokumentation als Grundlage für Förderung und Forderung Im "Bildungshaus 3-10" stehen die individuellen Entwicklungsverläufe des Kindes im Zentrum. Auf der Grundlage regelmäßiger und strukturierter Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungsschritte des Kindes fördern und fordern die Pädagogen jedes Kind individuell im gemeinsamen sozialen Rahmen, gestalten Lern- und Entwicklungssituationen und ermöglichen bei Bedarf besondere Förderangebote. Grundlage hierfür sind die Ausführungen im Orientierungsplan. Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Die strukturierte Beobachtung und Dokumentation ist Grundlage für regelmäßige Entwicklungsgespräche der Pädagogen mit den Erziehungsberechtigten wie bereits im Orientierungsplan vorgesehen. 3

4 Weiterentwicklung schriftlicher Entwicklungsberichte Formen der strukturierten Beobachtung und Diagnose, der schriftlich fixierten Dokumentation oder der Arbeit mit einem Portfolio können Schulberichte, Halbjahres- Informationen und Zeugnisse ergänzen und weiterentwickeln. Je individualisierter die Bildungs- und Entwicklungsangebote sind, desto stärker treten Versetzungsentscheidungen, Zurückstellungen und ähnliche Eingriffe in die Bildungsbiografie eines Kindes in den Hintergrund. Wechsel in weiterführende Schulen Die Grundschulempfehlung ist die Voraussetzung für die weitere Schullaufbahn des Kindes. Auch die weiteren formalen Kriterien dieser Regelung haben im "Bildungshaus 3-10" Bestand. Das Modellprojekt ist auf die Dauer von 7 Jahren angelegt. Teil III Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg unterstützt und begleitet die Einrichtungen. Den Modell-Einrichtungen werden zusätzliche Anrechnungsstunden für Lehrkräfte im Dienst des Landes zur Verfügung. Je teilnehmende Grundschul-Klasse werden 3 zusätzliche Anrechnungsstunden ausgewiesen. Mit der Zustimmung zum Antrag auf Aufnahme in das Modell "Bildungshaus 3-10" sichert der Träger des Kindergartens seinen Mitarbeitern im Modell eine gleichwertige Entlastung zu. Unterstützung Die in das Modell aufgenommenen Einrichtungen profitieren von einer wissenschaftliche Begleitung, die sich insbesondere auf folgende Bereiche bezieht: Prozessbegleitung Begleitung des Entwicklungsprozesses Unterstützung des Dialogs zwischen dem pädagogischen Personal beider Einrichtungen Unterstützung im Dialog mit Trägern, Eltern, Schulaufsicht, Kollegien, Sponsoren etc. Hospitationen: Vermittlung von Hospitationen in beispielhaften Einrichtungen Fortbildung der Fachkräfte in den Tandems Fortbildungen der Kräfte in den Tandems in Bereichen, die für die Modellentwicklung notwendig sind Fachtagungen 4

5 Standortbezogene Prozessevaluation der Arbeit im Tandem Begleitende Erhebung und Dokumentation von Struktur-, Prozess- und Ergebnisdaten Auswertung und Spiegelung der Daten zur stetigen Weiterentwicklung der einzelnen Modelle an den jeweiligen Standorten Evaluation der entstehenden Kosten Die wissenschaftliche Begleitung umfasst auch eine vergleichende Evaluation der Ergebnisse in Modelleinrichtungen und in herkömmlich arbeitenden Kindergärten und Grundschulen. Dafür ist ein Wissenschaftsdesign mit Durchführungs- und Kontrollgruppen notwendig. Einrichtungen für Kontrollgruppen können auch aus den Bewerbungen für das Modell "Bildungshaus 3-10" gewählt werden, wenn sich mehr als 20 Tandems bewerben. Eine Vernetzung mit den Wissenschaftlerteams "Orientierungsplan" und "Schulreifes Kind" ist vorgesehen. Teil IV - Modalitäten der Teilnahme Voraussetzungen für die Teilnahme an der Erprobung sind die Freiwilligkeit aller Beteiligten, der Verzicht auf die Gewährung von Mitteln für eventuelle Beförderung von Kindern und die sächliche Ausstattung. Die Zustimmung der Eltern ist schriftliche einzuholen. Das Einverständnis der beteiligen Schule/n, Kindergärten, Träger und Eltern muss vorliegen. Aus der freiwilligen Entscheidung zur Teilnahme von Kindern ab dem 5. Lebensjahr wird eine entsprechende Verpflichtung erwartet. Dreijährige und vierjährige Kinder können auf Wunsch der Eltern in die Intensivkooperation in Form einer Selbstbindung aufgenommen werden. Noch nicht schulpflichtige Kinder können nur teilnehmen, wenn sie im Bezirk der kooperierenden Grundschule wohnen. Ein "Ausstieg" bleibt möglich. Eine funktionierende Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen und die Bereitschaft zur Multiplikation sind ebenfalls Kriterien für die Teilnahme wie auch die Beteiligung an der Begleitforschung. Bildungshäuser 3-10" wirken sowohl bei der wissenschaftlichen Begleitung und der externen Evaluation als auch bei der Öffentlichkeitsarbeit für das Modell mit. Zur Öffentlichkeitsarbeit gehören Hospitationen anderer Einrichtungen, der Presse und der bildungspolitischen Öffentlichkeit. Rund 20 Standorte sind für die Erprobung vorgesehen. Für die Erprobung, die im Herbst 2007 starten soll, ist beabsichtigt - neben wissenschaftlichen Kriterien - eine angemessene regionale Verteilung und nach Möglichkeit unterschiedliche Trägerstrukturen zu erreichen. Darüber hinaus werden folgende Kriterien angestrebt: Unterschiedliche Zusammensetzung von Gruppen Unterschiedlichkeit in den Gruppengrößen und der Anzahl der Gruppen Kindergärten und Grundschulen, die einen pädagogischen Verbund bilden wollen, sollen in räumlicher Nähe liegen, damit für die Kinder keine zusätzlichen Fahrtwege entstehen. Über die Aufnahme in die Modellphase entscheidet das Kultusministerium. 5

6 Teil V Anmeldeverfahren Bewerbungen für die Teilnahme an der Erprobung Bildungshaus 3 10 sollen auf dem beiliegenden Formblatt an das Kultusministerium gerichtet werden: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Referat 33 Schlossplatz Stuttgart Bewerbungsschluss ist der 15. Juni Die Bewerbungsunterlagen enthalten (siehe beiliegendes Formblatt): Grunddaten der beteiligten Einrichtungen Blatt mit Grunddaten zum Kindergarten Blatt mit Grunddaten zur Grundschule Zustimmung der Eltern Zustimmung der Träger und Gremien Zustimmende Unterschriften der Träger von Kindergarten und Grundschule Unterschrift der Elternbeiratsvorsitzenden des Kindergartens mit der Bestätigung, dass die Mitglieder dem Antrag zugestimmt haben Unterschrift des Kindergartenleitung mit der Bestätigung, dass die Mitarbeiter/innen zugestimmt haben Unterschrift der Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule mit der Bestätigung, dass die Mitglieder dem Antrag zugestimmt haben Unterschrift der Schulleitung mit der Bestätigung, dass die Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz zugestimmt haben Unterschrift der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden Konzept Beschreibung der Ausgangslage in der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule Beschreibung der geplanten Teilschritte von der Kooperation zum pädagogischen Verbund, Zeitplan mit Meilensteinen Informationsbedarf Informationen können Sie regelmäßig aktualisiert im Internet unter folgenden Adressen entnehmen: oder Alle anderen Fragen richten Sie bitte an das Kultusministerium Bildungshaus@km.kv.bwl.de 6

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