Neuerungen im Umgang mit RC-Baustoffen in NRW und relevante Praxisbeispiele
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- Fabian Wolf
- vor 6 Jahren
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1 Recycling-Technik Dortmund bis Fachmesse für Recycling-, Umwelttechnik und Urban Mining, Messe Westfalenhallen Dortmund, RECYCLING-TECHNIK InnovationCenter I, Halle 7, Neuerungen im Umgang mit RC-Baustoffen in NRW und relevante Praxisbeispiele Folie
2 Vorstellung Ö.b.u.v. SV Dr.-Ing. K. Mesters (Ö.b.u.v. SV = Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenbaustoffe) Mitglied des Forschungsbeirates Planspiel Ersatzbaustoffverordnung/Task Force Fachlicher Berater BRB und IGAM, Duisburg Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Nordrhein-Westfalen e.v. Überwachungsbeauftragter - QS von Straßenbaustoffen/Fachausschuss RC- Baustoffe Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.v. Arbeitsausschuss Technik und Umwelt Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): U.a. Arbeitsausschuss 5.5 Boden- und Gewässerschutz KoABau ad-hoc-gruppe Ersatzbaustoffverordnung Arbeitsausschuss 6.2 Industrielle Nebenprodukte und Recycling-Baustoffe Arbeitsausschuss 6.3 Schichten ohne Bindemittel Arbeitsausschuss 6.4 Umweltverträglichkeit von Mineralstoffen (AK 6.2.7) Durch Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verehr des Landes Nordrhein-Westfalen III.1-Now-30-05/ vom für die Fachgebiete/ Prüfungsarten A Böden einschl. Bodenverbesserungen/BB Straßenbaubitumen/D Gesteinskörnungen/F Oberflächenbehandlungen, Dünne Asphaltschichten in Kaltbauweise, Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung/G Asphalt/H Hydraulisch geb. Gemische einschl. Bodenverfestigung/I Gemische für Schichten ohne Bindemittel Folie
3 Vortragsinhalt Einleitung/Historie NRW Einschlägige Regelungen für RC-Baustoffe des Straßen- und Erdbaus Verwaltungsvorschriften NRW Umweltgerechte Einstufung von RC-Baustoffen Testate für industrielle Nebenprodukte und Recycling-Baustoffe NRW Leitfaden NRW für RC-Baustoffe Fazit Praxisbeispiele Folie
4 Einleitung/Historie NRW hohe Siedlungsdichte besonderen Industriestruktur erhebliche Mengen an industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen Erste definierte Anforderungen bereits 1991 Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft und des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr vom 18. Juli 1991 Traditionell fallen in Nordrhein-Westfalen große Massen an mineralischen Stoffen an: Waschberge aus der Steinkohlengewinnung Stahlwerksrückstände Kraftwerksrückstände/Kraftwerksnebenprodukte Straßenaufbruch/Bauschutt (rd. 12 Mio. t/a) Müllverbrennungsaschen Bodenaushub Metallhüttenschlacken Folie
5 Systematik des einschlägigen Regelwerks der FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Straßenbau Erdbau Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnung im Straßenbau - TL Gestein-StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau TL SoB-StB Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen TL Pflaster-StB Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen TL Asphalt-StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton TL Beton-StB Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus TL BuB E-StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Teil: Güteüberwachung TL G SoB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ZTV SoB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen ZTV Pflaster-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt ZTV Asphalt-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton ZTV Beton-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV E-StB Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau TP Gestein-StB Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau TP Gestein-StB Technische Prüfvorschriften für Asphalt TP Asphalt-StB Technische Prüfvorschriften für Beton TP Beton-StB Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau TP BF-StB Folie
6 Straßenbautechnisches Regelwerk Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erdund Straßenbau M RC Straßenbautechnische Regelwerke für Baustoffgemische z.b. RC-Baustoffe Ausgabe 2017 Folie
7 TL G SoB-StB Qualitätsüberwachungsverfahren Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Aufgaben des Herstellers Begrenzte Produktprüfung entsprechend WPK Fremdüberwachung (FÜ) Aufgaben der Fremdüberwachung Gesamte Produktprüfung mit Systemzertifizierung RAP Stra-Prüfstelle Produktkennzeichnung / Bestätigung der WPK durch RAP Stra-Prüfstelle Folie
8 TL G SoB-StB Qualitätssicherung Beispiel: RC-Baustoff als ToB WPK (Hersteller) Stoffliche Kennzeichnung (1/w) Feinanteile (1/w) Überkorn (1/w) Korngrößenverteilung (1/w) Kornform (1/M) Bruchflächigkeit (1/M) URM (RC-I: 6/J; RC-II: 12/J) FÜ (RAP Stra-Prüfstelle) Stoffliche Kennzeichnung (4/J) Feinanteile (2/J) Überkorn (2/J) Korngrößenverteilung (2/J) Kornform (2/J) Bruchflächigkeit (2/J) Widerstand gegen Zertrümmerung (2/J) Widerstand gegen Frost (2/J) Rohdichte (1/J) Verdichtbarkeit (2/J) URM (4/J) Folie
9 Anforderungen an RC-Baustoffe NRW - Verwaltungsverordnung Überarbeitung des Gemeinsamer Runderlass vom Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A /45 - u. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV IV v Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling- Baustoffe) im Straßen- und Erdbau Gem.RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV IV u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A /45 - v Analysenverfahren für die Untersuchung von güteüberwachten mineralischen Stoffen für die Verwertung im Straßen- und Erdbau Stand: Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom Folie
10 Anforderungen NRW Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom U.a. Vergabeverfahren, in denen nur Primärrohstoffe zugelassen werden, obwohl aus Abfällen hergestellte Erzeugnisse verwendbar wären, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben des 2 LAbfG. Im Falle der Ausschreibung von mineralischen Stoffen bei öffentlichen Baumaßnahmen regelt der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Einsatz und die Anforderungen. Folie
11 Anforderungen RC-Baustoffe - NRW Mineralische Abfälle In Nordrhein-Westfalen fallen bei industriellen Prozessen und in der Bauwirtschaft große Mengen an mineralischen Stoffen an, die als Wertstoff z. B. im Straßenbau wiederverwertet werden. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat mit den sogenannten "Verwertererlassen" die Anforderungen an die Verwertung festgelegt. Für die öffentlich-rechtlichen Träger der Baulast (Straßenbauverwaltungen, Kreise, Städte und Gemeinden) gelten die Erlasse beim Einsatz güteüberwachter mineralischer Stoffe unmittelbar. In anderen Fällen (Firmen, private Bauherren etc.) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wobei die Anforderungen analog gelten. Die Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt), in der die Baumaßnahme durchgeführt wird, zu beantragen. Folie
12 Umweltrelevante Merkmale gemäß Gem. Rd.Erl. MUNLV/MWMEV NW vom im Rahmen der WPK RC-Baustoff Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau Vom (MBl. Nr. 78 vom S. 1528, Gl.-Nr.: 913 ) Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A /45 und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV /IV Die Recycling-Baustoffe werden nach ihren wasserwirtschaftlichen Merkmalen in bessere Qualität (RCL I) und schlechtere Qualität (RCL II) unterschieden. RCL I RCL II Eine Untersuchung je Produktionsmonat(e) 2 1 Kenngrößen ph-wert, el. Leitfähigkeit, Sulfat PAK n. EPA Folie
13 Anforderungen an wasserwirtschaftliche Merkmale gemäß Gem. Rd.Erl. MUNLV/MWMEV NW vom RC-Baustoff RC-Baustoff Dimension RCL I RCL II Eluatanalyse ph-wert ,5 1) 7-12,5 1) Elektrische Leitfähigkeit µs/cm Chlorid mg/l Sulfat mg/l Blei µg/l Cadmium µg/l 5 5 Chrom VI µg/l Kupfer µg/l Nickel µg/l Zink µg/l Phenolindex µg/l ) Kein Grenzwert 2) Nur einzuhalten, wenn Feststoff > 15 mg/kg und 20 mg/kg 3) Zur Erfahrungssammlung zu bestimmen 4) Überschreitungen bis 20 mg/kg zulässig, wenn Eluatwert 5 µg/l 5) Überschreitungen bis 100 mg/kg zulässig PAK n. EPA µg/l 5 2) - 3) Feststoffanalyse EOX mg/kg 3 5 PAK n. EPA mg/kg 15 4) 75 5) Folie
14 Ersatzbaustoffe gemäß Gem. Rd.Erl. MUNLV/MWMEV NW vom Analysenverfahren für die Untersuchung von güteüberwachten mineralischen Stoffen für die Verwertung im Straßen- und Erdbau Stand: Vorbemerkung: Die in diesem Merkblatt aufgelisteten Parameter sind bei der Verwertung von güteüberwachten mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau nach den Analysenverfahren der vorliegenden Schrift zu untersuchen. Die Festlegungen beziehen sich auf die Erlasse Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau (GemRdErl. des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr VI A /45 und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV , IV vom ) und Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau (GemRdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV , IV und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr VI A /45 - vom ). Folie
15 Ersatzbaustoffe gemäß Gem. Rd.Erl. MUNLV/MWMEV NW vom Eluatuntersuchung: Die Eluatherstellung erfolgt gemäß DIN EN Abweichend von den dort genannten Korngrößen ist die zur Auslieferung kommende Körnung zu eluieren. Bei HOS, LDS und EOS kann die Körnung 8/11,2 mm als Prüfkörnung verwendet werden. Die für die Herstellung des Eluates einzusetzende Probenmenge ist abhängig vom Größtkorn (s. Tabelle 1). Folie
16 Anforderungen an den Einsatz RCL I Verdichtungsgrad der ToB 103 %, Gefälle (Quer- oder Längsgefälle) der Pflasterdecke oder des Plattenbelags 3,5 %, Fugenbreite 5 mm Wasserschutzgebietsverordnung beachten!!! Zugelassen außerhalb von Wohngebieten. Während der Bauphase darf die offene Fläche 2000 m 2 nicht überschreiten Zugelassen auf Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern Folie
17 Anforderungen an den Einsatz RCL II Verdichtungsgrad der ToB 103 %, Gefälle (Quer- oder Längsgefälle) der Pflasterdecke oder des Plattenbelags 3,5 %, Fugenbreite 5 mm Folie
18 Anforderungen an den Einsatz 1,50 m q 2,5% q = 6% Recycling-Baustoff 1 : 1,5 Oberbau Unterbau 20 cm Legende: Asphaltbefestigung Anspritzung mit 0,8 kg/m 2 Bitumenemulsion Tragschicht ohne Bindemittel Kulturfähiger Boden Bild 1: Damm, Anspritzung mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit kulturfähigem Boden Folie
19 Anforderungen an den Einsatz 1,50 m q 2,5% q = 6% Recycling-Baustoff 1 : 1,5 Oberbau Unterbau Legende: Asphaltbefestigung Bankettmaterial Tragschicht ohne Bindemittel Natürlicher/kulturfähiger Boden Bild 2: Damm, Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Boden Folie
20 Anforderungen an den Einsatz 1,50 m q 2,5% q = 6% 1 : 1,5 Oberbau Unterbau Recycling-Baustoff Legende: Asphaltbefestigung Anspritzung 0,8 kg/m 2 mit Bitumenemulsion Tragschicht ohne Bindemittel Natürlicher/kulturfähiger Boden Bild 3: Damm, Anspritzung mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Boden Folie
21 Anforderungen an den Einsatz Legende: 1 : 1,5 Natürlicher/kulturfähiger Boden Bankettmaterial Anspritzung mit 0,8 kg/m2 Bitumenemulsion 80 cm Recycling-Baustoff q 2,5% Bild 4: Lärmschutzwall, Anspritzung mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Boden Folie
22 Anforderungen an den Einsatz Legende: Natürlicher/kulturfähiger Boden Bindiger Boden mit k f 10-8 m/s 120 cm 30 cm 1 : 1,5 Recycling-Baustoff q 2,5% Bild 5: Lärmschutzwall, Abdeckung mit bindigem Boden und natürlichem/kulturfähigem Boden Folie
23 Testate NRW für güteüberwachte Ersatzbaustoffe Zur Ermöglichung schneller, klarer Erkenntnisse über die Ergebnisse einer durchgeführten Fremdüberwachung müssen die Prüfstellen auf Initiative des für den öffentlichen Straßenbau zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr allen Prüfzeugnissen ein einheitlich strukturiertes, übersichtliches Testat vorschalten. Die Veröffentlichung dieser Testate, denen zugleich die Produzenten/Werke zu entnehmen sind, erfolgt im Heft Güteüberwachung im Straßenbau NRW je Quartal und ist auf u.g. Internetseite einzusehen. Quelle: /Gueteueberwachung-im-Strassenbau-NRW.pdf Folie
24 Testate NRW 3.2. Testate für güteüberwachte Ersatzbaustoffe Gem. Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW sind für die güteüberwachten Ersatzbaustoffe zur Herstellung - von Schichten ohne Bindemittel gemäß TL SoB StB/TL Pflaster StB - im Erdbau gemäß TL BuB E StB Testate von in NRW anerkannten RAP Stra Prüfstellen (Anerkennung I2 - Fremdüberwachungsprüfungen) auszustellen. Auflistung der nach RAP Stra 15 anerkannten Prüfstellen Auflistung der Prüfstellen zur Prüfung wasserwirtschaftlicher und anderer umweltrelevanter Merkmale Folie
25 Testate NRW Gesamtverantwortlicher der Fremdüberwachung Klassifizierung (Wasserwirtschaftliche Merkmale) Eckdaten Güteüberwachung Bautechnische Merkmale Bestätigung der WPK Bautechnische Merkmale Eckdaten Hersteller Wasserwirtschaftliche Merkmale FÜ Wasserwirtschaftliche Merkmale WPK Folie
26 Leitfaden NRW für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoff-Produzenten und Bauherren Der Leitfaden stellt eine grundlegende Handlungshilfe für die öffentliche Verwaltung, RC- Baustoff-Produzenten und Bauherren zur Förderung der Kreislaufwirtschaft dar. Enthält Informationen über die Zusammensetzung, Eigenschaften und Klassifizierungen von RC-Baustoffen und stellt die aus unterschiedlichen Vorschriften und Regelwerken stammenden Anforderungen zusammen. Folie
27 Leitfaden NRW für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoff- Produzenten und Bauherren Öffentlichen Auftraggebern kommt eine besondere Vorbildfunktion zu Ressourcenschonung/Kreislaufwirtschaft/Wirtschaftlichkeit RC-Baustoffe müssen die erforderlichen Materialeigenschaften in gleichem Umfang wie ein Primärbaustoff erfüllen Die Sicherstellung einer dauerhaften hohen Qualität des Materials ist die Voraussetzung für die Steigerung des Einsatzes von RC-Baustoffen Kontinuierliche und korrekte Güteüberwachung vonseiten des Hersteller und dem anerkannten Prüfinstitut Hinweis auf Testat Ersatzbaustoffe, sofern geeignet, sollen bei Bauvorhaben den Vorzug erhalten. Es besteht die Pflicht einer produktneutralen Ausschreibung (Stichwort: Nennung Primärbaustoffe/Ausschluss RC-Baustoffe) Folie
28 Leitfaden NRW für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoff- Produzenten und Bauherren RC-Baustoffe müssen entsprechende Anforderungen an die Produktion und den Einbau genauso wie Primärbaustoffe erfüllen Daher sind auch alle entsprechenden DIN Normen, TL und ZTV in ihrer jeweiligen Fassung gleichermaßen zugrunde zu legen. Umweltrelevante Regelungen Gem. Rd.Erl. vom : Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen-und Erdbau, Einstufung in RCL I- oder RCL II- Baustoff Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe im Straßen- und Erdbau Festlegung der Einsatzbedingungen. Folie
29 ARS Nr. 06/2016 Anhang B 1: Stoffliche Zusammensetzung von RC-Baustoffen Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Änderungen im europäischen Regelwerk, wurde der u.a. Anhang B 1 der TL Gestein-StB von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen entsprechend angepasst. Die Anpassung erfolgte durch das ARS BMVI: ARS Nr. 06/2016 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2016, Betreff: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004, Fassung 2007), Änderungen Anhang A und Anhang B, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn 2016 Folie
30 ARS Nr. 06/2016 Anhang B 1: Stoffliche Zusammensetzung von RC-Baustoffen (aufgrund Festlegungen in der EN 13242) Folie
31 Leitfaden - NRW Quelle: Leitfaden für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoff- Produzenten und Bauherren Folie
32 Fazit Stoffspezifische Anforderungen Anforderungen RC-Baustoffe Boden Durch die vielen und unterschiedlichen Regelungen, Erlasse, Regelwerke und Normen sind sich die Verantwortungsträger zum Teil sehr unsicher in der Umsetzung Leitfaden grundlegende Handlungshilfe für öffentliche Verwaltungen, RC-Baustoff-Produzenten und Bauherren zur Unterstützung in der Umsetzung Testat mehr Sicherheit in der Umsetzung der Verwendung von RC- Baustoffen Testat und Leitfaden führen zur Steigerung des Einsatzes und Erhöhung der Akzeptanz von RC-Baustoffen Folie
33 Praxisbeispiel 1 Projekt: Bundesautobahn RC-Material 0/45 mm als FSS Reklamation der Stofflichen Zusammensetzung Prüfung des RC-Materials an 3 Stellen Korngrößenverteilung Stoffliche Zusammensetzung Folie
34 Praxisbeispiel 1 Reklamation des RC-Baustoffs aufgrund zu hoher Ziegelanteile nicht gerechtfertigt! Folie
35 Praxisbeispiel 2 Der Bauherr bemängelt den RC-Baustoff aufgrund augenscheinlich zu hoher Ziegelanteile Nachuntersuchungen zur Kennzeichnung der Stoffgruppenverteilung an ausgewählten RC-Baustoff-Proben (4 Proben, gemeinsam mit allen am Bau Beteiligten genommen) Folie
36 Praxisbeispiel 2 Folie
37 Praxisbeispiele Reklamation des RC-Baustoffs aufgrund zu hoher Ziegelanteile nicht gerechtfertigt! Folie
38 13. KM-Workshop November 2017 Altastenberg Folie
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie
Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1.
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