Praktische Beispiele zur Umsetzung von Brandschutzkonzepten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Praktische Beispiele zur Umsetzung von Brandschutzkonzepten"

Transkript

1 Praktische Beispiele zur Umsetzung von en Brandsicherheit wird in der Landesbauordnung durch einige grundsätzliche Anforderungen gewährleistet: a) Forderung von Abständen zu benachbarten Gebäuden (auf dem Baugrundstück und im Verhältnis zu angrenzenden Grundstücken) und damit Verhindern von Brandübertragung. b) Es besteht ein grundsätzliches Verbot leicht entflammbarer Baustoffe. c) Tragende Teile einer baulichen Anlage müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen, um die Standsicherheit im Brandfalle zu Gewähr leisten. d) Durch Abschottung und Bildung von Brandabschnitten soll die Brandausweitung begrenzt werden. e) Die Landesbauordnung fordert zwei alternative Rettungswege je Nutzungseinheit. f) Die Zufahrt der Lösch- und Rettungsfahrzeuge zum bebauten Grundstück muss gesichert sein. g) Es muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung gestellt werden. h) Die Landesbauordnung schreibt für bestimmte bauliche Anlagen die Anordnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vor

2 Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Lageplan und Luftbild Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Ansichten

3 Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Erdgeschoss BW F Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Obergeschoss 2 1 BW F

4 Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Schnitt > 5,00 m F Nutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen Hofstelle Ansichten

5 Errichtung einer weiteren Wohneinheit Ansicht Rettungsweg 90/120 cm i.l DVGW Arbeitsblatt

6 Erweiterung eines Milchviehbetriebes Lageplan <1600 qm 110m³ Erweiterung eines Milchviehbetriebes > 40,00 m (Abweichung) > 3,00 m

7 Erweiterung eines Milchviehbetriebes Schnitte und Ansichten Neubau eines Milchviehbetriebes Lageplan <3000 qm <300 m 1600 l/min

8 Neubau eines Milchviehbetriebes Grundriss <3000 qm 35 m > 40,00 m > 5,0 5,0 m Neubau eines Milchviehbetriebes Lage, Schnitte und Ansichten

9 Biogasanlage / Schweinehaltung Lageplan Biogasanlage / Schweinehaltung Stallgrundriss > 40,00 m

10 Inhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand Konstruktion und bauliche Merkmale Aufbau, Konstruktion, Baustoffe, Grundfläche, Besonderheiten Einordnung des Gebäudes Geschosse, Höhe (geringe Höhe) <1600 qm, <3000 qm, <4000 qm, >4000qm Zuwegung für die Feuerwehr Breite >3m, Neigung <10%, Tragfähigkeit, Anfahrbarkeit Objekte Löschwasserversorgung / -rückhaltung <300 m, Leistung (z.b. 800 l/min) Wassergefährdende Stoffe Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte Rettungswege <35 m oder bis zu 1,5-fach (ortskundig, Kontrollzwecke, geringe Brandlasten, übersichtlich) Beschilderung Inhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand Haustechnische Anlagen Heizung Lüftung Leitungen Rauchabschnitte, Rauch- und Wärmeabzugsanlage Alarmierungseinrichtungen Brandbekämpfungsabschnitte Sicherheitsstromversorgung Hydrantenpläne Brandmeldeanlage (auch zur Kompensation) Feuerwehrpläne Brandbekämpfung Feuerlöscher, Hydrant Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit

11 NRW Bau O 29 Anforderungen an Bauteile (Wände, Pfeiler, Stützen) Spalte Gebäude Freistehende Wohngebäude Gebäude geringer andere Gebäude Wohngebäude mit nicht mehr als einer geringer Höhe mit nicht Höhe mehr als zwei Wohnung (siehe auch Wohnungen Absatz 2) ZeileBauteile 1a tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen keine F 30 F 30 F 90-AB 1b in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB 1c in Geschossen im Dachraum, über keine F 30 F 30 F 90 denen Aufenthaltsräume möglich sind 1d in Geschossen im Dachraum, über keine keine keine keine denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind 2 nichttragende Außenwände sowie keine keine keine A oder F 30 nichttragende Teile von Außenwänden 3 Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidun gen und Dämmstoffe in Außenwänden keine keine (siehe jedoch Absatz 3) 4a Trennwände nach 30./. F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) 4b in obersten Geschossen von Dachräumen./. F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) 5 Gebäudeabschlusswände nach 31./. F 90-AB (siehe jedoch 31 Abs. 4) keine (siehe jedoch Absatz 3) F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) F 30 (siehe jedoch 30 Abs. 4) Brandwand (siehe auch Absatz 4) 6 Gebäudetrennwände nach 32../. F 90-AB Brandwand (siehe auch Absatz 4) B 1 F 90-AB (siehe jedoch 30 Abs. 4) F 90-AB (siehe jedoch 30 Abs. 4) Brandwand Brandwand NRW Bau O 34 Anforderungen an Bauteile (Decken) Spalte Gebäude Freistehende Wohngebäude Gebäude geringer andere Gebäude Wohngebäude mit nicht mehr als einer geringer Höhe mit nicht Höhe mehr als zwei Wohnung (siehe auch Wohnungen Absatz 2) ZeileBauteile 1 Decke keine F 30 F 30 F 90-AB 2 Decke über Kellergeschoss keine F 30 F 90-AB F 90-AB 3 Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30 F 30 F 90 4 Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind keine keine (siehe jedoch 30 Abs. 4) keine (siehe jedoch 30 Ábs.4) keine (siehe jedoch 30 Abs

12 Hinweise Abstände zwischen Einheiten >5,00 m Bereiche von Brandlasten freihalten Abstände zwischen Einheiten <5,00 m Eine Wand als Abschlusswand ohne Öffnungen ausbilden Öffnungen über Eck --- 3,00 m Abstand Brandüberschlag nach oben Geschlossene aufgehende Gebäudeabschlusswand oder vor der aufgehenden Wand 5 m Streifen >F30 je nach Anforderung Öffnungen in klassifizierten Wänden in Brandschutzqualität regelmäßige Überprüfung der Gangbarkeit Keine Holzkeile Durchbrüche für Installationen sind fachgerecht zu schließen Trennung der elektrischen Versorgung und Abschnittsbildung usw Quellen BauGB, NRW BauO Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr -VI A , u. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII-2 - BauGB - vom LEXsoft, LexisNexis Deutschland GmbH Leitfaden vom Kreis Borken

13 Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW) Verfahrensermittlung Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde Standorttermin, Träger öffentlicher Belange Betriebsanalyse des IST-Betriebes Betriebsziele, Raum- und Funktionsprogramm Wirtschaftlichkeitsberechnung Vorprüfung der Privilegierung (i.d.r. Landwirtschaftskammer) Standortauswahl, Erschließung, Immissionsschutz Vorentwurf, Lageplan, Kostenschätzung Antrag nach BImSchG Anlagen nach 4. BImSchV Prüfung UVP Einfaches Verfahren Förmliches Verfahren Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW) Baugenehmigung und genehmigungsfreie Vorhaben Genehmigungsfreie Vorhaben Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde Standorttermin, Träger öffentlicher Belange Antrag auf Vorbescheid ggf. Beteiligung politischer Gremien (z.b. Planungsausschuss) Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises, Beteiligung der Fachbehörden: Untere Wasserbehörde Landschaftschutz Genehmigungspflichtige Vorhaben Antrag auf Baugenehmigung ggf. Beteiligung politischer Gremien (z.b. Planungsausschuss) Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises, Beteiligung der Fachbehörden: Untere Wasserbehörde Landschaftschutz Baugenehmigung

14 Systematik des 35 BauGB Privilegierte und nicht privilegierte Vorhaben Privilegierte Vorhaben 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich 35 BauGB Sonstige Vorhaben 35 Abs. 2 BauGB Nicht privilegierte Vorhaben 35 Abs. 2 BauGB Begünstigte Vorhaben 35 Abs. 4 BauGB Außenbereichssatzung 35 Abs. 6 BauGB Systematik des 35 BauGB Privilegierte Vorhaben und Abgrenzung Landwirtschaftliche Betriebe 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Forstwirtschaftliche Betriebe 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Haupterwerbsbetrieb Nebenerwerbsbetrieb Hobbylandwirtschaft ist nicht privilegiert Privilegierte Vorhaben 35 Abs. 1 BauGB Quantitative Weise, angemessene Dauer, Bodenertragsnutzung, Futtergrundlage, wirtschaftliche Grundlage, dienende Funktion Gartenbaubetriebe 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Sonstige privilegierte Vorhaben Anlagen der öffentlichen Versorgung Standortgebundene Betriebe Zweckgebundene Anlagen Anlagen der Wind- und Wasserenergie Biomasseanlagen Kernenergieanlagen 35 Abs. 1 Nr. 3-7 BauGB

15 Systematik des 35 BauGB Sonstige und begünstigte Vorhaben, Außenbereichssatzung Sonstige Vorhaben 35 Abs. 2 BauGB Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Ersatzbau Wohngebäude Ersatz zerstörter Gebäude Änderung kulturlandschafts- Erweiterung Wohngebäude Erweiterung Gewerbebetrieb Gebäude Abs. 4 Nr. 1 BauGB Abs. 4 Nr. 2 BauGB Abs. 4 Nr. 3 BauGB prägender Gebäude Abs. 4 Nr. 5 BauGB Abs. 4 Nr. 6 BauGB Abs. 4 Nr. 4 BauGB Erhaltenswerte Bausubstanz Äußere Gestalt bleibt erhalten Aufgabe der Nutzung <7 Jahre räumlichfunktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle höchstens drei Wohnungen je Hofstelle keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird Begünstigte Vorhaben 35 Abs. 4 BauGB durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstört Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden Gebäude ist zulässigerweise errichtet Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt Außenbereichssatzung 35 Abs. 6 BauGB bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen

Fachplanerin / Fachplaner

Fachplanerin / Fachplaner Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):

Mehr

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende

Mehr

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BERLIN Gebäudeklassen Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 27 1.1.1. Tragende Wände allgemein ohne FW FH

Mehr

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW - Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort................................................ Abkürzungsverzeichnis.................................... Seite V XIII A. Verordnungstext Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung

Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Sachgebiet B 1/Ha Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden Württemberg (GABl) vom 27. Juli 2005 wurden auf Seite

Mehr

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel

Mehr

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am

Mehr

Bauen im Außenbereich 35 BauGB

Bauen im Außenbereich 35 BauGB Bauen im Außenbereich 35 BauGB 22. Januar 2016, AELF Töging Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde einzureichen (30.03.15) Behandlung im Gemeinderat (15.04.15) Stellungnahme

Mehr

DGfM. Anforderungen. Brandschutz. BR4 Anforderungen Seite 1/7. Beispiele für Anforderungen an übliche Gebäude

DGfM. Anforderungen.  Brandschutz. BR4 Anforderungen Seite 1/7. Beispiele für Anforderungen an übliche Gebäude Anforderungen Im Folgenden werden die technischen Anforderungen an Bauteile nach der Musterbauordnung (MBO) erörtert. Im Einzelfall gilt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die folgenden Ausführungen

Mehr

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) 63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung

Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, eine Baugenehmigung ist gemäß 68 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO, in der aktuellen Fassung) nur auf Antrag zu erteilen und

Mehr

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf

Mehr

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89) Bremische Landesbauordnung (BremLBO) i.d. Fassung vom 23.3.1983 (Brem. GBl. S. 89) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften 13 1 Anwendungsbereich 13 2 Begriffe 13 3 Allgemeine Anforderungen 14 B.

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO) BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)

Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Inhalt: Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) Drucken Erlass vom 1 Anwendungsbereich 2 Begriffe und allgemeinen Anforderungen 3 Rettungswege

Mehr

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *

Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni

Mehr

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) 1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt

Mehr

Vom 29. Juni Schutzziel

Vom 29. Juni Schutzziel Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel

Mehr

Niedersächsische Bauordnung: NBauO

Niedersächsische Bauordnung: NBauO Niedersächsische Bauordnung: NBauO Textausgabe von Ulrich Große-Suchsdorf, Hans Karsten Schmaltz, Dr. Arnd Stiel 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978

Mehr

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - 2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34

Mehr

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident

Mehr

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)

Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Allgemeine Hinweise Fachstudium konstruktiver Ingenieurbau M.Sc. Brandschutz

Mehr

2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010

2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 2. Bodensee Brandschutzfachtag in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 Neuerung in der LBO Baden-Württemberg Auswirkungen und Systematik bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes Ralf Kludt Dipl.-Ing.

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Baden-Württemberg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Nordrhein-Westfalen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO NRW, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude,

Mehr

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Grundlagen: Bauordnung des Landes NRW BauO NRW besonders 3, 42 Baugenehmigung

Mehr

Brandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien

Brandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien Gliederung und Inhalte Herausforderungen der Gesetze und Richtlinien Grundlagen des Bauordnungsrechts Aufgabenstellung bei Neubauten Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken Brandschutz und Intelligente

Mehr

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauvorhaben: Bauort: Bauherr: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 (3) BayBO

Mehr

- 2 - LBOAVO. Anforderungen an. 1 Kinderspielplätze. Flächen für die Feuerwehr. Löschwasserversorgung. 3 Umwehrungen. Gebäudeklasse 1 bis 5*

- 2 - LBOAVO. Anforderungen an. 1 Kinderspielplätze. Flächen für die Feuerwehr. Löschwasserversorgung. 3 Umwehrungen. Gebäudeklasse 1 bis 5* - 1 - 2-1 Kinderspielplätze Kinderspielplätze müssen - in geeigneter Lage - für Kinder bis zu 6 Jahren gefahrlos zu erreichen sein. Die Nutzfläche (NF) der n. 9 (2) LBO erforderlichen Kinderspielplätze

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe

Nachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutzkonzept zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen gemäß 3, 4 u. 9 der Bauprüfverordnung NRW für Vorhaben nach 68 Abs.

Mehr

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775

Mehr

Die Bayerische Bauordnung 2008

Die Bayerische Bauordnung 2008 Die Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensfreie Bauvorhaben Art. 57 Abs. 1 4 BayBO BayBO 08 Art. 57 Allgemeines Art. 57 regelt nur einen Teil der genehmigungsfreien Vorhaben! Eine weitere wichtige Ausnahme

Mehr

Einführung in die DIN Baulicher Brandschutz im Industriebau

Einführung in die DIN Baulicher Brandschutz im Industriebau Einführung in die DIN 18 230 Baulicher Brandschutz im Industriebau Gliederung 1. Anwendungsbereiche der DIN 18230 2. Wichtige Begriffe 3. Äquivalente Branddauer 4. Erforderliche Feuerwiderstandsdauer 5.

Mehr

Erstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein

Erstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein Genehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungskonzepte Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude Erstellt von Aribert Herrmann 24.03.2010 Fachdienst Bauen und Wohnen Zusammenhänge

Mehr

Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO) A. Verordnungstext Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), geändert durch Artikel 217 der Verordnung

Mehr

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz Andreas Bell Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz I. Änderungen in der BayBO zum 01.01.2013 Sonderbautatbestände Änderung der BayBO zum 01.01.2013 in Art. 2 Abs. 4 Sonderbautatbestände:

Mehr

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein

Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 29.04.2015 Eingangsvermerk. Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Hochhaus

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 29.04.2015 Eingangsvermerk. Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe Hochhaus Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 29.04.2015 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Niedersachsen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition NBauO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, in denen

Mehr

OIB-Richtlinien Brandschutz

OIB-Richtlinien Brandschutz OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 maximal zwei Wohnungen (bislang eine)

Mehr

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Brandschutz 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Ein hohes Schutzziel im Bauordnungsrecht wird mit dem baulichen Brandschutz verfolgt. Nach Musterbauordnung MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu

Mehr

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zur Gebäudeklasse 1 in Hamburg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO Hamburg, Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7mund nicht mehr als

Mehr

Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO. 118 in der Gemarkung: Hohenfelde. Umnutzung Abstellräume zu einer 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss, gartenseitig

Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO. 118 in der Gemarkung: Hohenfelde. Umnutzung Abstellräume zu einer 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss, gartenseitig Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge 38 & 39 Notwendige Flure und Gänge & Aufzüge 38: Notwendige Flure und Gänge (1) Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen notwendiger Treppen oder zu Ausgängen

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Objektkunde Ingolf Wolter

Freiwillige Feuerwehr Hettensen.  Objektkunde Ingolf Wolter 2008 Ingolf Wolter Ziel Feuerwehreinsatzpläne lesen können 2 Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Raumordnungsgesetz (ROG) Musterbauordnung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BENEDIKTBEUERN. Checkliste zur Vollständigkeit der Bauvorlagen

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BENEDIKTBEUERN. Checkliste zur Vollständigkeit der Bauvorlagen VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BENEDIKTBEUERN Checkliste zur Vollständigkeit der Bauvorlagen Sehr geehrte Bauwerber, im Interesse eines zügigen Genehmigungsverfahrens ist es erforderlich, nachfolgende Unterlagen

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen zur Massentierhaltung (Gebäude > m² Grundfläche)

Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen zur Massentierhaltung (Gebäude > m² Grundfläche) Anforderungen an den Brandschutz für freistehende Großstallanlagen zur Massentierhaltung (Gebäude > 1.600 m² Grundfläche) Handreichung der Brandschutzdienststellen im Regierungsbezirk Münster In der Landwirtschaft

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Bremen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BremLBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der

Mehr

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis Die Industriebaurichtlinie in Brandschutzkonzepte für Industriebauten der Praxis Lutz Battran München Lutz Battran 3. Berliner Brandschutz Fachgespräch 2013 1 Anwendungs bereich Liste der Technischen Baubestimmungen

Mehr

Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze

Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze 18.09.2009 Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Vorangegangene Generationen haben

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium

Mehr

OIB-Richtlinien Brandschutz

OIB-Richtlinien Brandschutz OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen

Mehr

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO) Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung

Mehr

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für

Mehr

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1)

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) HE- ruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1) Die im Folgenden gezeigten Abbildungen sind schematische Darstellungen der brandschutztechnischen Konzeption von ruppeneinheiten insbesondere hinsichtlich

Mehr

Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand Brandschutz im Bestand zwischen Sanierungspflicht und Kompensationsmöglichkeiten Forum Arbeitssicherheit der HIS- Hochschul-Informations-System GmbH am 03.Dezember 2012 in der Johann- Wolfgang- von Goethe

Mehr

Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand SICHERHEITS-Fachkongress 2013 Brandschutz im Bestand Lydia Binggeli Brandschutzexpertin VKF, Projektleitung bei BDS Security Design AG Brandschutz im Bestand Agenda Notwendigkeit / Problemstellungen Rechtliche

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen)

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) Vom 11. August 1988 (GABl. S. 653), geändert durch Verwaltungsvorschrift

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT. Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte. Herzogstraße Bochum

BRANDSCHUTZKONZEPT. Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte. Herzogstraße Bochum BRANDSCHUTZKONZEPT Bauherr: AWO Arbeiterwohlfahrt-Unterbezirk Ruhr-Mitte Herzogstraße 36 44807 Bochum Bauvorhaben: AWO - Kindertagesstätte Umbau und Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte (3 Gruppen)

Mehr

Beratung. Beschluss. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Dem Bauvorhaben im Außenbereich wird zugestimmt.

Beratung. Beschluss. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Dem Bauvorhaben im Außenbereich wird zugestimmt. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 55/2014 Vorlage Nr. 55/2014 Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses, Erweiterung einer Probierstube mit Ausstellungsraum im EG und Weinlager im UG auf dem Außenbereichsgrundstück

Mehr

Inhalt. Biogas: Genehmigung in Schleswig-Holstein Stand: 08/2010. >> Genehmigung: 2 Wege Genehmigung. Baugenehmigung bis 1 MW FWL

Inhalt. Biogas: Genehmigung in Schleswig-Holstein Stand: 08/2010. >> Genehmigung: 2 Wege Genehmigung. Baugenehmigung bis 1 MW FWL Biogas: Genehmigung in Schleswig-Holstein Stand: 08/2010 >> Genehmigung: 2 Wege Genehmigung Inhalt Für die Genehmigung von Biogasanlagen gibt es je nach Dimension der Anlage zwei unterschiedliche Verfahren:

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Stand: März 2006 Informationen für die Eintragung einer Baulast

Stand: März 2006 Informationen für die Eintragung einer Baulast Informationen für die Eintragung einer Baulast 83 BauO NRW Baulast und Baulastenverzeichnis (1) Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer

Mehr

Ingenieurbüro für Brandschutz und Bauwesen. Brandschutz bei Dach und Wand. Westfälische Dachtage Präsentation. Westfälische Dachtage

Ingenieurbüro für Brandschutz und Bauwesen. Brandschutz bei Dach und Wand. Westfälische Dachtage Präsentation. Westfälische Dachtage Präsentation Brandschutz bei Dach und Wand 2017 Präsentation Referent: Dipl. Ing. (FH) Burkhard Klute Fachbauleiter Brandschutz Standorte : Übersicht Brandwände: Gebäudetrennwand Gebäudeabschlusswände

Mehr

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke

Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 26.09.2008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Σ

Mehr

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zur Gebäudeklasse 1 in Rheinland-Pfalz Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude bis zu 7 m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten

Mehr

Dipl.-Ing. Jörg Makowka, Städt. Brandamtmann a.d., Im Lintes 42, Düren. Brandschutzkonzept

Dipl.-Ing. Jörg Makowka, Städt. Brandamtmann a.d., Im Lintes 42, Düren. Brandschutzkonzept Brandschutzkonzept Bauvorhaben: Neubau einer 6-zügigen Kindertagesstätte Subbelrather Straße 462 50825 Köln-Ehrenfeld Projekt-Nr.: 2012-154 9. Mai 2013 Zeichen: Ma / Ma Bauherr: Habona Objekt KiTa 01 GmbH

Mehr

Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):

Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e): Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,

Mehr

OIB Richtlinie 2 Brandschutz

OIB Richtlinie 2 Brandschutz OIB Richtlinie 2 Brandschutz zu Punkt der OIB-RL-2 0 Kann der Begriff "freistehend" aus der Definition von Gebäuden der GK 1 auch auf Gebäude mit einer Grundfläche von nicht mehr als 15 m² angewendet werden?

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau www.bauforumstahl.de Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes Goldbeck GmbH Muster-Industriebaurichtlinie 03 / 2000 2 Geltungsbereich Sie gilt für Industriebauten. 4 Geltungsbereich

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

Brandschutz Sorgen Sie vor!

Brandschutz Sorgen Sie vor! FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang

Mehr

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011 Grundzüge eines modernen und kostengünstigen Mehrzweckhallenbaus für die Landwirtschaft. 1 2 1 Definition landwirtschaftliche Mehrzweckhalle: (Stadel, Schopf, Schuppen, Remise, Tenne, Scheune) Landwirtschaftliche

Mehr

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren Anlage 3 An die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen An die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen Antrag auf

Mehr

Barrierefreiheit von Gebäuden

Barrierefreiheit von Gebäuden Barrierefreiheit von Gebäuden Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24.02.2009 ratifiziert. Damit sind die Inhalte des Übereinkommens wie

Mehr

Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007

Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007 Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Fassung Februar 2007 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009) Zur Ausführung des 5 MBO wird hinsichtlich der

Mehr

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom 04.02.2015 Referent: Dipl.-Ing. Wilfried Stöber An der Talle 114 33102 Paderborn 12. Architekten- und

Mehr

Anhang E. Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Fassung August

Anhang E. Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Fassung August Anhang E Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Fassung August 2006 - Zur Ausführung des 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern wird hinsichtlich der Flächen für die Feuerwehr Folgendes bestimmt:

Mehr

Thüringer Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Thüringer Verkaufsstättenverordnung ThürVStVO -)

Thüringer Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Thüringer Verkaufsstättenverordnung ThürVStVO -) 1 Thüringer Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Thüringer Verkaufsstättenverordnung ThürVStVO -) vom 13. Juni 1997 (GVBl. S. 242) Inhaltsübersicht ERSTER ABSCHNITT: Allgemeine Vorschriften

Mehr

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau www.bauforumstahl.de Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes Goldbeck GmbH Muster-Industriebaurichtlinie 03 / 2000 Büro- und Verwaltungsgebäude DASt Richtlinie 019 2 Industriebau

Mehr

M E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5

M E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.): Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):

Mehr

Zielkatalog: 1. Wohngebäude

Zielkatalog: 1. Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: 1.Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude Bearbeiter/in: Joachim Schepers Objekt/-teil/-bereich:

Mehr

Deutscher Brandschutzpreis Neubau eines sechsgeschossigen Pflegeheims in Holzbauweise

Deutscher Brandschutzpreis Neubau eines sechsgeschossigen Pflegeheims in Holzbauweise Deutscher Brandschutzpreis 2006 1 Sechs mit Holz Neubau eines sechsgeschossigen Pflegeheims in Holzbauweise Dipl.-Ing. Robert Kerbl - Kerbl Architekten + Ingenieure, Berlin Dr.-Ing. Mandy Peter - Ingenieurbüro

Mehr

Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Baugrundstück (Straße, Haus-Nr.)

Mehr