Ordnungswidrigkeiten
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- Elizabeth Sommer
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1 Ordnungswidrigkeiten Die Folgen von Verstößen! Dipl.-Ing. (FH) Markus Stettnisch 1
2 Siebter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 23, 24 und 25 GefStoffV i. V. m. 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG 23 benennt 4 OWi-Tatbestände 24 benennt 5 OWi-Tatbestände 25 benennt 36 OWi-Tatbestände } 45 OWi-Tatbestände 2
3 Siebter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 23, 24 und 25 GefStoffV i. V. m. 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG 23 benennt 4 OWi-Tatbestände 24 benennt 5 OWi-Tatbestände 25 benennt 36 OWi-Tatbestände } 45 OWi-Tatbestände 24 1 OWi-Tatbestand relevant } 9 OWi-Tatbestände 25 8 OWi-Tatbestände relevant 3
4 Siebter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 23, 24 und 25 GefStoffV i. V. m. 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b ChemG ,- Verjährun ährungsfrist: 3 Jahre 4
5 Ablauf eines OWi-Verfahrens Meinung der politischen Leitung unserer Arbeitsweise 5
6 Ablauf eines OWi-Verfahrens Informationen kommen zu uns 2-33 Hinweise pro Woche 85 % der Hinweise stimmen 6
7 Ablauf eines OWi-Verfahrens Utensilien für die Ermittlungen auf der Baustelle Digitalkameras für die Dokumentation Bildkarten für die Dokumentation Beutel für Materialproben Aufkleber für Materialproben Protokolle über Probennahme Formblätter für systematische Ermittlung 7
8 Ablauf eines OWi-Verfahrens 8
9 Ablauf eines OWi-Verfahrens 9
10 10
11 11
12 12
13 Ablauf eines OWi-Verfahrens Zusammenfassung der Tatortarbeit Fotos Dokumentation der Probennahme Zeugen befragen 13
14 Ablauf eines OWi-Verfahrens Würdigen der Ermittlungsergebnisse Entscheidungsermessen weiterer Verfahrensablauf 14
15 Ablauf eines OWi-Verfahrens Einleiten des Verfahrens Anhörung der Betroffenen nach 55 OWiG Verfahrensbeteiligung GmbH anordnen 15
16 Ablauf eines OWi-Verfahrens Abgabe an unsere OWi-Stelle Anhörung der Betroffenen nach 55 OWiG Verfahrensbeteiligung GmbH anordnen Würdigung der Stellungnahme des Betroffenen Bußgeld festsetzen - Bußgeldbescheid 16
17 Ablauf eines OWi-Verfahrens Abgabe an unsere OWi-Stelle Anhörung der Betroffenen nach 55 OWiG Verfahrensbeteiligung GmbH anordnen Würdigung der Stellungnahme des Betroffenen Bußgeld festsetzen - Bußgeldbescheid bei Anhaltspunkten auf Straftat Abgabe an Staatsanwaltschaft ( 41 OWiG) 17
18 Ablauf eines OWi-Verfahrens Abschluss des Verfahrens Anhörung der Betroffenen nach 55 OWiG Verfahrensbeteiligung GmbH anordnen Würdigung der Stellungnahme des Betroffenen Bußgeld festsetzen - Bußgeldbescheid Möglichkeit des Einspruchs Gerichtliche Entscheidung über Bußgeld 18
19 Ablauf eines OWi-Verfahrens Zusammenfassung Tatortarbeit auf der Baustelle, Zeugen befragen Anhörung des Betroffenen Bußgeld festsetzen - Bußgeldbescheid 19
20 Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten Berechnungsformel für die Bußgeldrichtwerte BRW AZ = λ OWiG m 1 AZ [k ] GefStoffV 1 Datum MoNe ρ 1 AZ 2 20
21 Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten der GefStoffV Tatvorwurf / Verstoß Faktor Bußgeld [ ] (Vorsatz) 24 Abs. 2 Nr. 1 T tigkeite mit Asbest oh e ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) 25 x AS 2000,- 25 Abs. 1 Nr. 1 T tigkeite mit Gefahrstoffe oh e ( 7 Abs. 1 Satz 3) 30 x AS 2400,- 25 Abs. 1 Nr. 2 Kei e Dokume tatio der ( 7 Abs. 6 Satz 1) 20 x AS 1600,- 25 Abs. 1 Nr. 11 T tigkeite mit Asbest oh e ( 9 Abs. 12, Anhang III Nr ). 10 x AS 800,- 25 Abs. 1 Nr. 12 T tigkeite mit Asbest oh e ( 9 Abs. 12 i.v.m. Anhang III Nr ) 20 x AS 1600,- 25 Abs. 1 Nr. 18 Kei e geeig ete PSA zur ( 11 Abs. 3 Satz 2) 10 x AS 800,- 25 Abs. 1 Nr. 26 Kei e ( 14 Abs.1 Satz 1) schrift iche Betriebsa 10 x AS 800,- 25 Abs. 1 Nr. 27 Kei e m d ich U ter eisu g ( 14 Abs.2 Satz 1) 10 x AS 800,- 25 Abs. 1 Nr. 33 Vorsorgeu tersuchu g ( 16 Abs. 1 Satz 1) 5 x AS 400,- 21
22 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Bestimmen der Bußgeldrichtwerte Ein Ahndungssatz (AS) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage 22
23 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Bestimmen der Bußgeldrichtwerte Ein Ahndungssatz (AS) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage Position Geschäftsführer FASi, Ingenieur Meister, Polier, Sachkundiger Arbeiter angenommenes Monatsnetto [ ] 80,- 2500,- Ahndungssatz (AS) in [ ] 70,- 2100,- 60,- 1800,- 40,- 1200,- 23
24 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Bestimmen der Bußgeldrichtwerte Ein Ahndungssatz (AS) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage Position Geschäftsführer FASi, Ingenieur Meister, Polier, Sachkundiger Arbeiter angenommenes Monatsnetto [ ] 80,- 2500,- Ahndungssatz (AS) in [ ] 70,- 2100,- 60,- 1800,- 40,- 1200,- Der Schuldfaktor zur Darstellung der Schwere der Schuld 24
25 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Bestimmen der Bußgeldrichtwerte Ein Ahndungssatz (AS) = Monatseinkommen (netto) / 30 Tage Position Geschäftsführer FASi, Ingenieur Meister, Polier, Sachkundiger Arbeiter angenommenes Monatsnetto [ ] 80,- 2500,- Ahndungssatz (AS) in [ ] 70,- 2100,- 60,- 1800,- 40,- 1200,- Der Schu Schuldfaktor zur Darstellung der Schwere der Schuld 25
26 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 1 Satz 3) ist gar nicht möglich, gibt es nicht 26
27 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 1 Satz 3) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz) 27
28 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 1 Satz 3) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz) Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber AS = 80,- 28
29 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 1 Satz 3) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz) Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber AS = 80,- Bußgeldrichtwert = Schufa Schufa x AS 29
30 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 1 Satz 3) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor (derzeitiger Maximalwert bei Vorsatz) Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber AS = 80,- Bußgeldrichtwert = Schufa Schufa x AS 30 x 80,- = 2400,- (bei nachgewiesenem Vorsatz) 30
31 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Zweite Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) ist gar nicht möglich, gibt es nicht 31
32 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Zweite Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor 25 32
33 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Zweite Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor 25 Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber AS = 80,- 33
34 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Zweite Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor 25 Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber AS = 80,- Bußgeldrichtwert = Schufa Schufa x AS 34
35 Berechnungsgrundlage für Bußgelder Zweite Beispielrechnung Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) ist gar nicht möglich, gibt es nicht Schuld ldfaktor 25 Sanktionsadressat ist der Arbeitgeber AS = 80,- Bußgeldrichtwert = Schufa Schufa x AS 25 x 80,- = 2000,- (bei nachgewiesenem Vorsatz) 35
36 Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten der GefStoffV Tatvorwurf / Verstoß Faktor Bußgeld [ ] (Vorsatz) 24 Abs. 2 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr. 33 Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 1 Satz 3) Keine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 6 Satz 1) Tätigkeiten mit Asbest ohne weisungsbefugt. Sachk. am Ort ( 9 Abs. 12, Anhang III Nr ). Tätigkeiten mit Asbest ohne Arbeitsplan ( 9 Abs. 12 i.v.m. Anhang III Nr ) Keine geeignete PSA zur Verfügung stellen ( 11 Abs. 3 Satz 2) Keine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich ( 14 Abs.1 Satz 1) Keine mündlich Unterweisung ( 14 Abs.2 Satz 1) Keine arbmed. Vorsorgeuntersuchung ( 16 Abs. 1 Satz 1) 25 x AS 30 x AS 20 x AS 10 x AS 20 x AS 10 x AS 10 x AS 10 x AS 5 x AS 2000,- 2400,- 1600,- 800,- 1600,- 800,- 800,- 800,- 400,- Stand: März
37 Bußgeldrichtwerte für Asbestarbeiten der GefStoffV 24 Abs. 2 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr Abs. 1 Nr. 33 Tätigkeiten mit Asbest ohne Mitteilung ( 9 Abs.12, Anhang III Nr ) Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 1 Satz 3) Keine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ( 7 Abs. 6 Satz 1) Tätigkeiten mit Asbest ohne weisungsbefugt. Sachk. am Ort ( 9 Abs. 12, Anhang III Nr ). Tätigkeiten mit Asbest ohne Arbeitsplan ( 9 Abs. 12 i.v.m. Anhang III Nr ) Keine geeignete PSA zur Verfügung stellen ( 11 Abs. 3 Satz 2) Keine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich ( 14 Abs.1 Satz 1) Tatvorwurf / Verstoß Summenbildung Keine mündlich Unterweisung ( 14 Abs.2 Satz 1) Keine arbmed. Vorsorgeuntersuchung ( 16 Abs. 1 Satz 1) Faktor 25 x AS 30 x AS 20 x AS 10 x AS 20 x AS 10 x AS 10 x AS 10 x AS 5 x AS Bußgeld [ ] (Vorsatz) 2400,- 2000,- 1600,- 800,- 1600,- 800,- 800,- 800,- 400,- Stand: März
38 Ordnungswidrigkeiten Die Folgen von Verstößen! 38
39 Gewerbeordnung (GewO) Gewerbezentralregister 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters (1) Bei dem Bundeszentralregister wird ein Gewerbezentralregister eingerichtet. (2) In das Register sind einzutragen [ ] 3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, [ ] wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt. 39
40 Gewerbeordnung (GewO) Gewerbezentralregister keine öffentlichen Aufträge 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters (1) Bei dem Bundeszentralregister wird ein Gewerbezentralregister eingerichtet. (2) In das Register sind einzutragen [ ] 3. rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, [ ] wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt. 40
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