Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main. Basisprospekt vom 22. August 2011 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz für

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1 Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main Basisprospekt vom 22. August 2011 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz für [ ] Zertifikate ([ [Bear] [Protect] [Multi] Discount ] [ [Bear] [Multi] Bonus [Cap] ] [ [Protect] Sprint ] [ [Protect] Outperformance] ] [ [Capped] TwinWin] [ [Bear] [Memory] [Protect] [Multi] Express ] Zertifikate [Quanto]) Aktienanleihen ([Callable] [Express] [Floored] [Floater] [Bear] [Multi] [Barrier] [CP] Reverse Convertibles [Lookback] [Quanto]) Strukturierte Anleihen mit [teilweisem] Kapitalschutz bezogen auf verschiedene Basiswerte bzw. auf Körbe von verschiedenen Basiswerten angeboten durch Bank Vontobel Europe AG München jeweils garantiert von der Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz

2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE LISTE DER PER VERWEIS EINBEZOGENENEN DOKUMENTE... 4 I. ZUSAMMENFASSUNG ANGABEN ÜBER DIE WERTPAPIERE Emission, Übernahme und Angebot Funktionsweise der Wertpapiere ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN ANGABEN ÜBER DEN GARANTEN RISIKOFAKTOREN Risiken bezogen auf die Wertpapiere (insbesondere Totalverlustrisiko) Risiken bezüglich des Emittenten Risiken bezüglich des Garanten...41 II. RISIKOFAKTOREN RISIKEN BEZOGEN AUF DIE WERTPAPIERE (INSBESONDERE TOTALVERLUSTRISIKO) Risiken in Bezug auf die einzelnen Strukturen der Wertpapiere Finanzierung der Wertpapiere mit Kredit Risikoausschließende oder -begrenzende Geschäfte Handel in den Wertpapieren Ausgabepreis der Wertpapiere und Einfluss von Nebenkosten sowie Provisionen Einfluss von Absicherungsgeschäften durch Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Risiken im Zusammenhang mit der Besteuerung von Wertpapieren Anpassungen, Marktstörungen, vorzeitige Kündigung und Abwicklung Informationsrisiko...56 [ ] [Währungsrisiko] [Kosten der Wechselkursabsicherung/ Quanto-Struktur]...56 [ ] [Kein Börsenhandel]...57 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Aktien]...57 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf aktienvertretende Wertpapiere]...57 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Indizes oder Körbe als Basiswert]...58 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Schuldverschreibungen]...59 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Wechselkurse]...60 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Edelmetalle und Rohstoffe]...60 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf [Zins-]Futures]...62 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Zinssätze]...63 [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Investmentanteile]...63 [ ] [Spezielle Risiken in Bezug auf den Basiswert] RISIKEN BEZOGEN AUF DEN EMITTENTEN Insolvenzrisiko Marktrisiken Risiken aus der Ausübung etwaiger Widerrufsrechte; Prospekthaftungsansprüche Risiko von Interessenkonflikten RISIKEN BEZOGEN AUF DEN GARANTEN Insolvenzrisiko/Rating Geschäftsrisiken...68 III. WERTPAPIERBESCHREIBUNG VERANTWORTLICHE PERSONEN RISIKOFAKTOREN WICHTIGE ANGABEN ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE/ FUNKTIONSWEISE DER WERTPAPIERE Aufstockung Funktionsweise der Wertpapiere

3 5. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT BÖRSENNOTIERUNG ZUSÄTZLICHE ANGABEN BASISWERTE ANGEBOTS- UND VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN DIE GARANTIE...95 IV. ANGABEN ZUM EMITTENTEN UND GARANTEN V. ZUSÄTZLICHE ANGABEN VI. EMISSIONSBEDINGUNGEN [PROTECT] DISCOUNT [QUANTO] ZERTIFIKATE [PROTECT] MULTI DISCOUNT [QUANTO] ZERTIFIKATE BEAR [PROTECT] DISCOUNT [QUANTO] ZERTIFIKATE BONUS [CAP] [QUANTO] ZERTIFIKATE MULTI BONUS [CAP] [QUANTO] ZERTIFIKATE BEAR BONUS [CAP] [QUANTO] ZERTIFIKATE [PROTECT] SPRINT ZERTIFIKATE [QUANTO] [[CAPPED] TWINWIN][[PROTECT] OUTPERFORMANCE] ZERTIFIKATE [QUANTO] [BEAR] [MEMORY] [PROTECT] [MULTI] EXPRESS ZERTIFIKATE [QUANTO] [CALLABLE] [EXPRESS] [FLOORED] [FLOATER] [BEAR] [MULTI] [BARRIER] [CP] REVERSE CONVERTIBLES [LOOKBACK] [QUANTO] STRUKTURIERTE ANLEIHEN [QUANTO] MIT [TEILWEISEM] KAPITALSCHUTZ VII. BESTEUERUNG DER WERTPAPIERE BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND Besteuerung der Erträge bei inländischen natürlichen Personen, die die Wertpapiere im Privatvermögen halten Besteuerung der Erträge bei Zugehörigkeit zu einem inländischen Betriebsvermögen Besteuerung der Erträge bei Steuerausländern Keine Anwendung des Investmentsteuergesetzes Verantwortung für den Einbehalt der Quellensteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer Sonstige Steuern BESTEUERUNG DER WERTPAPIERE IN ÖSTERREICH Natürliche Personen Kapitalgesellschaften Privatstiftungen Verantwortung für den Einbehalt der Quellensteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Einkommensteuer bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen ab dem Besteuerung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen ab dem BESTEUERUNG IN LUXEMBURG Steuerwohnsitz von Inhabern in Luxemburg Ertragsbesteuerung der Inhaber der Wertpapiere Quellensteuer Vermögensteuer Andere Steuern BESTEUERUNG IN [ ] VIII. UNTERSCHRIFTEN

4 LISTE DER PER VERWEIS IN DIESEN PROSPEKT EINBEZOGENENEN DOKUMENTE: In dem vorliegenden Basisprospekt wird auf die folgenden Angaben gemäß 11 Wertpapierprospektgesetz verwiesen, die als Bestandteil des Basisprospekts gelten. Dokument Registrierungsformular der Vontobel Financial Products GmbH vom 8. Juli 2011 Registrierungsformular der Vontobel Holding AG vom 23. März 2011 Die Emissionsbedingungen auf den Seiten 63 bis 151 im Basisprospekt für [ ] [Callable] [Express] [Floater] [Bear] [Multi] [Barrier] [CP] Reverse Convertibles [Lookback] [Quanto], [ ] [Protect] Sprint Zertifikate [Quanto], [ ] [[Capped] Twin- Win][[Protect] Outperformance] Zertifikate [Quanto], und [ ] [Reverse] [Memory] [Protect] [Multi] Express Zertifikate [Quanto] auf verschiedene Basiswerte vom 11. Oktober 2010 Die Emissionsbedingungen auf den Seiten 68 bis 186 im Basisprospekt für Zertifikate auf verschiedene Basiswerte vom 12. August 2010 Die Anleihebedingungen auf den Seiten 74 bis 166 im Basisprospekt für [ ]* [Strukturierte] [Anleihen] [mit [[ ]%][teilweisem] Kapitalschutz] [ ]* auf verschiedene Basiswerte bzw. auf Körbe von verschiedenen Basiswerten vom 21. Mai 2010 Veröffentlichung Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Seite im Prospekt Seite 96 Seite 96 Seite 70 Seite 70 Seite 70 4

5 Dokument Die Anleihebedingungen auf den Seiten 94 bis 168 im Basisprospekt für [Express] [Protect] [Pro] [Multi] [ ] 1 Aktienanleihen [mit Partizipation] [ ] 1 [Quanto] [Lookback], [Express] [Protect] [Pro] [Multi] [ ] 1 Indexanleihen [mit Partizipation] [ ] 1 [Quanto] [Lookback] gerichtet auf die Zahlung des Nennbetrags [bzw. des Partizipationsbetrags] bzw. auf Barausgleich (Cash-Settlement) sowie die Zahlung von Zinsen sowie [Express] [Protect] [Pro] [Multi] [ ] 1 Aktienanleihen [mit Partizipation] [ ] 1 [Quanto] [Lookback] gerichtet auf die Zahlung des Nennbetrags [bzw. des Partizipationsbetrags] bzw. auf die Lieferung von Aktien sowie die Zahlung von Zinsen vom 12. März 2010 Die Zertifikatsbedingungen auf den Seiten 77 bis 227 im Basisprospekt für [ ]* Bonus [Quanto], [ ]* Bonus Pro [Quanto], [ ]* Bonus Cap [Quanto], [ ]* Bonus Cap Pro [Quanto], [ ]* Multi Bonus [Quanto], [ ]* Multi Bonus Pro [Quanto], [ ]* Multi Bonus Cap [Quanto] und [ ]* Multi Bonus Cap Pro [Quanto] Zertifikate auf Aktien bzw. aktienvertretende Wertpapiere (ADRs/GDRs), Schuldverschreibungen, Indices, Edelmetalle, Futures oder Wechselkurse vom 28. August 2009 Die Zertifikatsbedingungen auf den Seiten 61 bis 197 im Basisprospekt für [ ]* Discount [Quanto], [ ]* Protect Discount [Quanto], [ ]* Protect Discount Pro [Quanto], [ ]* Multi Discount [Quanto], [ ]* Protect Multi Discount [Quanto] und [ ]* Protect Multi Discount Pro [Quanto] Zertifikate auf Aktien bzw. aktienvertretende Wertpapiere (ADRs/GDRs), Schuldverschreibungen, Indices, Edelmetalle, Futures oder Wechselkurse vom 9. August 2009 Veröffentlichung Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main Seite im Prospekt Seite 70 Seite 70 Seite 70 5

6 I. ZUSAMMENFASSUNG Diese Zusammenfassung beinhaltet die wesentlichen Merkmale und Risiken, die auf die unter diesem Basisprospekt ("Prospekt") angebotenen Wertpapiere (die "Wertpapiere ) und die Vontobel Financial Products GmbH ("Emittent") und die Vontobel Holding AG ("Garant") zutreffen. Sie soll lediglich als Einführung zu diesem Basisprospekt verstanden werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen diesen Basisprospekt nach Maßgabe des 6 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit 14 Wertpapierprospektgesetz ergänzen werden. Anleger sollten ihre Entscheidung betreffend einer Anlage in die Wertpapiere auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts (einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente), etwaiger Nachträge und der entsprechenden Endgültigen Angebotsbedingungen stützen. Darüber hinaus ist nach Ansicht des Emittenten eine entsprechende Beratung durch Wertpapierhändler (Broker), Bankberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer sowie andere Rechts-, Steueroder Anlageberater, die die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken sorgfältig prüfen und eine solche Anlageentscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse von Anlegern treffen, vor einer Anlageentscheidung unerlässlich. Anleger sollten beachten, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte. Anleger sollten darüber hinaus beachten, dass Vontobel Financial Products GmbH als Emittent und Bank Vontobel Europe AG, München, als Anbieter und Vontobel Holding AG als Garant (bezogen auf die ihn betreffenden Angaben) aufgrund dieser Zusammenfassung (einschließlich einer Übersetzung hiervon) haftbar gemacht werden können, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. 1. Angaben über die Wertpapiere 1.1 Emission, Übernahme und Angebot Die Wertpapiere werden von der Vontobel Financial Products GmbH im Rahmen eines Angebotsprogramms emittiert, jeweils von der Bank Vontobel AG, Zürich, übernommen (Daueremission) und von der Bank Vontobel Europe AG angeboten. Die jeweiligen Emissionen der Wertpapiere erfolgen unter einer Garantie der Vontobel Holding AG. Im Falle eines öffentlichen Angebots ohne Zeichnungsfrist wird der (anfängliche) Ausgabepreis der Wertpapiere durch die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle als Market Maker (der unter bestimmten Bedingungen verbindliche An- und Verkaufskurse für die entsprechenden Wertpapiere stellt) festgesetzt werden. Danach wird der Wertpapierpreis fortlaufend festgesetzt. Die Laufzeit des öffentlichen Angebots (Daueremission), der Ausgabepreis sowie die jeweiligen Modalitäten sind den jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen zu entnehmen. Im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere mit Zeichnungsfrist sind die jeweiligen Modalitäten der Zeichnung (Zeichnungsfrist, Ausgabepreis) den entsprechenden Endgültigen Angebotsbedingungen zu entnehmen. Weitere zum Ende der Zeichnungsfrist zu bestimmende Einzelheiten der Emission werden von dem Emittenten (sofern erforderlich) nach dem Ende der Zeichnungsfrist veröffentlicht. Danach wird der Wertpapierpreis von der Bank Vontobel AG oder einer von dem Emittenten beauftragten Stelle als Market Maker fortlaufend festgesetzt. Im Falle einer Aufstockung einer Emission von Wertpapieren, die ursprünglich unter einem älteren Basisprospekt begeben wurden, werden die im Prospekt enthaltenen Emissionsbedingungen durch die Emissions- bzw. Anleihebedingungen des älteren Basisprospekts ersetzt. Die Wertpapiere, die 6

7 Gegenstand der Aufstockung sind, weisen die gleiche Ausstattung wie die zuvor unter dem älteren Basisprospekt emittierten Wertpapiere auf, bilden mit diesen eine einheitliche Emission und haben dieselben Wertpapierkennnummern. Interessierte Anleger können die Wertpapiere über Banken und Sparkassen, börslich oder außerbörslich bzw. - wenn dies in den Endgültigen Angebotsbedingungen ausdrücklich erwähnt ist - nur außerbörslich, ab dem in den jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen genannten Zeitpunkt erwerben. Informationen zu den jeweiligen Preisen können interessierte Anleger bei den einschlägigen Informationsdiensten, den Banken und Sparkassen sowie auf der Internetseite erhalten. Für die im Rahmen des Prospekts zu begebenden Wertpapiere ist in der Regel eine Börsennotierung im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Scoach) und der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse (EUWAX) beabsichtigt. Es entspricht der derzeitigen Praxis, dass die Notierung der Wertpapiere grundsätzlich zwei Bankarbeitstage vor dem jeweiligen, in den Endgültigen Angebotsbedingungen näher bestimmten, Bewertungstag endet. In den Endgültigen Angebotsbedingungen können weitere bzw. andere Börsennotierungen genannt werden. Die Wertpapiere werden durch Dauer-Inhaber-Sammel-Urkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, D Eschborn, hinterlegt werden. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Gebühren in unterschiedlicher Höhe zahlen. Solche Gebühren sind im Wertpapierpreis enthalten. Der Ausgabepreis sowie die im Sekundärmarkt durch den Market Maker fortlaufend festgesetzten Preise der Wertpapiere werden aus verschiedenen Bestandteilen gebildet. Derartige Bestandteile sind der finanzmathematische Wert der Wertpapiere, die Marge und gegebenenfalls sonstige Entgelte beziehungsweise Verwaltungsvergütungen. Gegebenenfalls ist im Ausgabepreis zusätzlich noch ein Ausgabeaufschlag enthalten. Der finanzmathematische Wert eines Wertpapiers wird auf Basis des von dem Emittenten bzw. Market Maker jeweils verwendeten Preisfindungsmodells berechnet und hängt dabei neben dem Wert der Basiswerte auch von anderen veränderlichen Faktoren ab. Zu den anderen Faktoren können unter anderem derivative Komponenten, erwartete Erträge aus den Basiswerten, Zinssätze, die Volatilität der Basiswerte, die Restlaufzeit der Wertpapiere und die Angebots- und Nachfragesituation für Absicherungsinstrumente gehören. Die Preisfindungsmodelle werden von dem Emittenten bzw. dem Market Maker nach deren eigenem Ermessen festgesetzt und können von Preisfindungsmodellen abweichen, die andere Emittenten bzw. Market Maker für die Berechnung vergleichbarer Wertpapiere heranziehen. Die Marge wird ebenfalls von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen eigenem Ermessen festgesetzt und kann von Margen abweichen, die andere Emittenten bzw. Market Maker für vergleichbare Wertpapiere erheben. Bei der Kalkulation der Marge werden neben Ertragsgesichtspunkten unter anderem auch Kosten für die Risikoabsicherung und Risikonahme, die Strukturierung und den Vertrieb der Wertpapiere sowie gegebenenfalls Lizenzgebühren berücksichtigt. In der Marge können auch Kosten und Provisionen enthalten sein, die im Zusammenhang mit Leistungen bei einer Platzierung der Wertpapiere an Dritte gezahlt werden. Die spezifischen Informationen zu den jeweils angebotenen Wertpapieren und den Basiswerten (Aktien, aktienvertretende Wertpapiere (ADRs/GDRs), Schuldverschreibungen, Indizes, Edelmetalle, Rohstoffe, (Zins-)Futures, Wechselkurse, Zinssätze, Investmentanteile bzw. Körbe daraus) werden in den Endgültigen Angebotsbedingungen enthalten sein. Sowohl der Basisprospekt als auch die jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen sind kostenlos bei dem Emittenten erhältlich bzw. auf der Vontobel-Homepage abrufbar. 1.2 Funktionsweise der Wertpapiere Die unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere sind handelbare, sogenannte Inhaberschuldverschreibungen und verbriefen das Recht der jeweiligen Wertpapierinhaber auf Zahlung eines Geldbetrages oder Lieferung von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen (nach Maßgabe 7

8 der Endgültigen Angebotsbedingungen der Wertpapiere). Die Rechte der jeweiligen Wertpapierinhaber sind in den allein maßgeblichen Emissionsbedingungen geregelt. Anleger können mit den Wertpapieren an der Wertentwicklung eines bestimmten Basiswertes (Aktie bzw. aktienvertretendes Wertpapier (ADRs/GDRs), Schuldverschreibung, Index, Edelmetall, Future, Wechselkurs, Zinssatz oder Investmentanteil bzw. Körbe daraus) partizipieren, ohne den jeweiligen Basiswert direkt erwerben zu müssen. Eine Anlage in die unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere ist auf Grund verschiedener Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere grundsätzlich nicht vollständig mit einer Direktinvestition in den jeweiligen Basiswert vergleichbar. Dazu gehören insbesondere die begrenzte Laufzeit, die mögliche Zahlung des Geldbetrages, der fehlende Anspruch auf Ausschüttungen (z.b. Dividenden), Bezugsrechte, die auf den Basiswert entfallen könnten, oder sonstige Erträge sowie das Insolvenzrisiko des Emittenten und des Garanten. Je nach Wertpapierart existieren weitere Ausstattungsmerkmale, die die Wertpapiere von einer Direktinvestition unterscheiden. Die unter diesem Prospekt begebenen Bear Discount, Bear Bonus, Bear Express Zertifikatsstrukturen und Bear Reverse Convertible Strukturen sind auch deshalb nicht mit einer Direktinvestition in den Basiswert vergleichbar, weil sich die Entwicklung des Auszahlungsbetrags umgekehrt zur Entwicklung des Basiswertes verhält. Wertpapiere mit der Bezeichnung "Multi" beziehen sich auf mehrere Basiswerte. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko, da nicht ein Basiswert den Kurs und den Auszahlungsbetrag des Wertpapiers bestimmt, sondern mehrere. Der Anleger muss sich daher bei seiner Kaufentscheidung eine fundierte Meinung über die Entwicklung der jeweiligen Basiswerte (bzw. Korb- oder Indexbestandteile) bilden und ihm muss stets bewusst sein, dass die bisherige Entwicklung eines Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) nicht auf dessen künftige Wertentwicklung schließen lässt. Eine Ausübung der Wertpapiere während der Laufzeit ist nicht möglich. Jedoch können die Wertpapiere grundsätzlich während der Laufzeit außerbörslich oder - falls in den Emissionsbedingungen vorgesehen auch börslich - ge- oder verkauft werden. Der Erwerb von Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) gewährt dem Anleger nach Maßgabe der Emissionsbedingungen einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der sich jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung des zu Grunde liegenden Basiswertes (unter Berücksichtigung des jeweiligen Bezugsverhältnisses) ergibt. Eine Lieferung eines Basiswertes bzw. der auf den Basiswert bezogenen Referenzwertpapiere erfolgt nicht. Der Barausgleich je Wertpapier errechnet sich grundsätzlich anhand des Referenzpreises des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und ggf. umgerechnet in die Handelswährung der Wertpapiere). Bei Wertpapieren mit der Bezeichnung "Multi" errechnet sich der Barausgleich je Wertpapier in der Regel auf der Grundlage des Referenzpreises desjenigen Basiswertes mit der schlechtesten Performance. Das Bezugsverhältnis kann als Zahl oder als Bruch ausgedrückt werden und gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein Wertpapier bezieht. Zum Beispiel: Bei einem als Zahl ausgedrückten Bezugsverhältnis von 10 bezieht sich ein Wertpapier auf 10 Einheiten des Basiswertes. Dagegen bedeutet ein als Bruch ausgedrücktes Bezugsverhältnis, beispielsweise von 10:1, dass sich 10 Wertpapiere auf 1 Einheit des Basiswertes beziehen. Da sich damit in diesem Beispiel ein Wertpapier auf ein Zehntel eines Basiswertes beziehen würde, könnte man dieses Bezugsverhältnis auch als Zahl 0,1 ausdrücken. Im Fall von Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung erfolgt die Tilgung der Wertpapiere durch die Zahlung eines Geldbetrages oder durch die Lieferung von Basiswerten. Ist bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung nach den Emissionsbedingungen die Lieferung eines Basiswertes vorgesehen, wird der Emittent eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von Basiswerten liefern. Bei Wertpapieren mit der Bezeichnung "Multi" wird der Emittent in der Regel eine dem jeweiligen Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von Basiswerten des Basiswertes mit der schlechtesten Performance liefern. 8

9 Der Geldwert der zu liefernden Basiswerte errechnet sich in der Regel aus dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bruchteile von Basiswerten werden nicht geliefert. Der Emittent wird statt der Lieferung des jeweiligen Bruchteils einen Betrag in bar (EUR oder in einer anderen Währung) zahlen (Spitzenausgleichsbetrag), der mittels Multiplikation des Bruchteils mit dem Referenzpreis am Bewertungstag ermittelt wird. Die Zusammenfassung mehrerer Spitzenausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Basiswerten ist ausgeschlossen. Der Referenzpreis bezeichnet den zur Berechnung des Auszahlungsbetrags heranzuziehenden Kurs, Stand bzw. Preis des Basiswertes am Bewertungstag. Bei Express Zertifikatsstrukturen bezeichnet er auch den zur Feststellung des Erreichens bestimmter Schwellen maßgeblichen Preis bzw. Kurs des Basiswertes an einem Bewertungstag vor dem Finalen Bewertungstag. Er wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen näher bestimmt. Der Erwerb der Wertpapiere kann zu einem Verlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen. Das Verlustrisiko kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes bzw. der Basiswerte von null bzw. bei Bear Discount, Bear Bonus, Bear Express Zertifikatsstrukturen und Bear Reverse Convertible Strukturen, falls sich der Kurs des Basiswertes bis zum Bewertungstag positiv entwickelt) den Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten bedeuten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Die Wertpapiere erzielen nur dann eine positive Rendite, wenn der Auszahlungsbetrag bzw. der Wert der gelieferten Basiswerte höher ist als der vom Anleger bezahlte Kaufpreis für das Wertpapier (einschließlich etwaiger damit verbundener Kosten und Gebühren). Ist der Auszahlungsbetrag bzw. der Wert der gelieferten Basiswerte geringer als der bezahlte Kaufpreis (einschließlich etwaiger damit verbundener Kosten und Gebühren), erleidet der Anleger einen Verlust. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Wertpapiere kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Wertpapiere wieder auf das Niveau des vom Anleger gezahlten Kaufpreises erholen wird. Wenn der durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine von der Handelswährung der Wertpapiere (EUR bzw. eine andere Währung) abweichende Währung berechnet wird oder sich der Wert eines Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) gemäß einer anderen Währung als der Handelswährung bestimmt, sollten potenzielle Erwerber der Wertpapiere berücksichtigen, dass mit der Anlage in die Wertpapiere Risiken aufgrund von schwankenden Wechselkursen verbunden sein können und dass das Verlustrisiko nicht allein von der Entwicklung des Werts der Basiswerte (bzw. Korb- oder Indexbestandteile), sondern auch von ungünstigen Wertentwicklungen der anderen Währung abhängt. Solche ungünstigen Wertentwicklungen können das Verlustrisiko der Erwerber der Wertpapiere dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Wertpapiere oder die Höhe des möglichen Auszahlungsbetrages entsprechend vermindert. Dies gilt nicht für währungsgesicherte Wertpapiere (Quanto-Struktur). Wertpapiere, die die Bezeichnung "Quanto" im Namen tragen, bezeichnen Produkte, die gegen Währungsschwankungen abgesichert sind. Wertpapiere mit der Bezeichnung "Quanto" beziehen sich auf Basiswerte (bzw. Korb- oder Indexbestandteile), deren Kurse in einer anderen Währung notieren als die Handelswährung der Wertpapiere. Eine Umrechnung von der Währung des Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) in die Handelswährung der Wertpapiere erfolgt bei währungsgesicherten Wertpapieren auf der Grundlage eines Umrechnungskurses von 1:1. Indizes und Körbe als Basiswerte können sowohl von Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch von anderen Gesellschaften konzipiert werden. Der Anleger muss die jeweiligen Indexbeschreibungen bzw. dynamischen Auswahlverfahren für die Korbzusammensetzung beachten und die Funktionsweise des jeweiligen Indexes bzw. Korbes verstehen. Der Anleger kann nicht darauf vertrauen, dass die jeweiligen Indizes bzw. Körbe erfolgreich sein werden, er muss sich daher seine eigene Meinung zu den Indizes bzw. Körben bilden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei Wertpapieren auf Indizes von der Indexberechnungsstelle eine Indexberechnungsgebühr berechnet und somit die Indexperformance negativ beeinflusst werden kann. 9

10 Eine Kündigung der Wertpapiere durch den Anleger während der Laufzeit ist nicht möglich. Jedoch können die Wertpapiere grundsätzlich während der Laufzeit börslich oder außerbörslich bzw. wenn dies in den Endgültigen Angebotsbedingungen ausdrücklich erwähnt ist nur außerbörslich ge- oder verkauft werden. Im Folgenden werden die einzelnen Wertpapierstrukturen (unter Nichtberücksichtigung von Steuern, Abgaben und Transaktionskosten) erläutert. Die dargestellten Auszahlungsprofile haben beispielhaften Charakter. In den Endgültigen Angebotsbedingungen werden die jeweils einschlägigen Wertpapierstrukturen enthalten sein; diese können abweichende Auszahlungsprofile enthalten Strukturen von Discount Zertifikaten a) Funktionsweise von Discount Zertifikaten Discount Zertifikate notieren bei Anfangsfixierung mit einem Abschlag (Discount) gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswertes. Am Laufzeitende entspricht der Wert des Discount Wertpapiers dem zugrunde liegenden Basiswert, jedoch begrenzt auf den Höchstbetrag. Ist der Basiswert am Bewertungstag über den Höchstbetrag gestiegen, kann der Anleger nicht davon profitieren. Die erzielbare Performance der Anlage ist also auf die prozentuale Spanne zwischen Kaufkurs (Kurs des Wertpapiers beim Einstieg des Anlegers) und Höchstbetrag begrenzt. Dafür ergeben sich aber durch den im Vergleich zur Notierung des Basiswertes verminderten Kaufpreis zwei Vorteile: Einerseits existiert ein Risikopuffer, denn am Laufzeitende erleidet der Anleger erst Verluste, wenn der Basiswert bis unter das Kaufniveau des Discount Zertifikats gesunken ist. Andererseits bestehen Renditechancen im Seitwärtsmarkt bzw. bei leicht sinkenden Kursen des Basiswertes. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag dem Höchstbetrag entspricht oder diesen überschreitet. Der Anleger erzielt damit die maximal mögliche Rendite mit seinem Discountinvestment. Wird der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Höchstbetrag festgestellt, zahlt der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich. Der Anleger erzielt dabei nach wie vor eine positive Rendite, falls der Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) am Bewertungstag zwischen dem Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) und dem Kaufpreis des Wertpapiers notiert. Notiert der Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) am Bewertungstag unter dem Kaufkurs des Wertpapiers, stellt sich für den Anleger ein Verlust ein, der aber durch den rabattierten Einstieg geringer als bei einem Direktinvestment ausfällt. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert liefern. b) Funktionsweise von Protect Discount Zertifikaten Die Besonderheit an dieser Weiterentwicklung des Discount Zertifikats ist eine zusätzliche Barriere, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des Basiswertes befindet. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes die Barriere während der Beobachtungszeit nicht erreicht oder unterschritten hat, unabhängig vom Kurs des Basiswertes am Bewertungstag. Sollte die Barriere während der Beobachtungszeit erreicht bzw. unterschritten worden sein, verwandelt sich das Protect Discount Zertifikat in ein herkömmliches Discount Zertifikat mit den entsprechenden Auszahlungs- bzw. Liefermodalitäten bei Fälligkeit der Wertpapiere (unter Berücksichtigung der jeweiligen Abwicklungsart). Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei 10

11 Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über der Barriere liegt. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere liegt, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent in diesem Fall den Basiswert liefern. c) Funktionsweise von Multi Discount Zertifikaten Der Anleger investiert bei Multi Discount Zertifikaten in mehrere Basiswerte, mit einem Abschlag zu den aktuellen Kursen der jeweiligen Basiswerte. Dafür partizipiert er allerdings nicht unbegrenzt an steigenden Kursen, sondern nur bis zu dem Höchstbetrag. Der maximal zu erzielende Gewinn ist also schon bei Emission festgelegt. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern die Referenzpreise aller Basiswerte am Bewertungstag dem jeweiligen Basispreis entsprechen oder diesen überschreiten. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag unter dem jeweils maßgeblichen Basispreis festgestellt wird, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent statt eines Barausgleichs einen Basiswert liefern. d) Funktionsweise von Protect Multi Discount Zertifikaten Protect Multi Discount Zertifikate sind je Basiswert mit einer individuellen Barriere ausgestattet, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des jeweiligen Basiswertes befindet. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern keiner der Beobachtungskurse der Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit erreicht oder unterschritten hat, unabhängig von den Kursen der Basiswerte am Bewertungstag. Sollte mindestens ein Basiswert während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, verwandelt sich das Protect Multi Discount Zertifikat in ein Multi Discount Zertifikat mit den entsprechenden Auszahlungs- und Liefermodalitäten bei Fälligkeit der Wertpapiere (unter Berücksichtigung der jeweiligen Abwicklungsart). Für den Fall, dass die jeweilige Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des jeweiligen Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern sämtliche Referenzpreise der Basiswerte am Bewertungstag über der jeweiligen Barriere liegen. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der jeweiligen Barriere notiert, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische Lieferung) wird der Emittent anstatt eines Barausgleichs einen Basiswert liefern. e) Bear Discount Zertifikate Bei den Bear Discount Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Anleger aus. Daher steigt der Wert dieser Zertifikate grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Kurs des Basiswertes sinkt und umgekehrt. 11

12 Bei Bear Discount Zertifikaten wird der Barausgleich stets durch einen Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) begrenzt. Die Ertragsmöglichkeit ist daher nach oben hin beschränkt. Der Anleger kann daher nur begrenzt an einer rückläufigen Wertentwicklung des Basiswertes partizipieren. Wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) unterschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit des Wertpapiers den Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) überschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit des Wertpapiers einen Barausgleich. f) Bear Protect Discount Zertifikate Bei Bear Protect Discount Zertifikaten wird zu Beginn der Laufzeit für den Basiswert zusätzlich eine Barriere festgelegt, welche über dem Basispreis liegt. Bei dieser Variante erhält der Anleger bei Fälligkeit des Wertpapiers den Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) unterschreitet oder der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit zu keinem Zeitpunkt die Barriere (erreicht oder) überschreitet. Der Anleger hat bei Bear Protect Discount Zertifikaten die Möglichkeit von einer negativen Wertentwicklung des Basiswertes ab dem Basispreis und leicht steigenden Kursen, die die Barriere nicht überschreiten, zu profitieren. Der Anleger erhält demgegenüber einen Barausgleich, der auf der Grundlage der Performance des Basiswertes ab dem Basispreis und des Bezugsverhältnisses errechnet wird, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) überschreitet und der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere (erreicht oder) überschreitet. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises erfolgt (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag die Barriere unterschreitet. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über der Barriere liegt, wird der Emittent einen Barausgleich zahlen Strukturen von Bonus Zertifikaten a) Funktionsweise von Bonus Zertifikaten Bonus Zertifikate notieren bei Anfangsfixierung i.d.r. entsprechend dem aktuellen Kurs des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Der Bonusmechanismus besteht aus einem Bonuslevel und einer Barriere. Der Bonuslevel wird bei Anfangsfixierung oberhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes oder diesem entsprechend festgelegt und bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Die Barriere wird als konstante Größe bei Anfangsfixierung unterhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes angesetzt. Solange der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht bzw. unterschreitet, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere den Referenzpreis des Basiswertes unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, mindestens jedoch den Bonuslevel (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Aufgrund dieser Konstruktion kann der Anleger im Vergleich zum Direktinvestment auch bei seitwärts tendierenden bzw. leicht fallenden Märkten positive Renditen erzielen. Bei Kursen oberhalb des Bonuslevels partizipiert der Anleger eins zu eins an der Wertentwicklung des Basiswertes mit. Wird die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt, wird der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt und der Emittent wird bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen, der (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) dem Referenzpreis des Basiswertes entspricht. Bei Wertpapieren mit der 12

13 Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent im Fall der Verletzung der Barriere den Basiswert liefern. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Bonuslevels (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über der Barriere und unter dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere oder auf oder über dem Bonuslevel, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen, der (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) dem Referenzpreis des Basiswertes entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent ebenfalls einen Barausgleich zahlen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag hingegen auf oder unter der Barriere, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung den Basiswert liefern. b) Funktionsweise von Bonus Cap Zertifikaten Bonus Cap Zertifikate entsprechen in ihrer Funktionsweise den herkömmlichen Bonus Zertifikaten mit einer entscheidenden Ausnahme: Neben Bonuslevel und Barriere gibt es bei diesen Wertpapieren auch noch einen Höchstbetrag, der über oder gleich dem Bonuslevel angesetzt ist. Für den Anleger bedeutet dies, dass er bei steigenden Kursen des Basiswertes nur bis zum Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) partizipieren kann. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Bonuslevels (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis am Bewertungstag unter dem Bonuslevel notiert. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel oder wird die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen, der (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) dem Referenzpreis des Basiswertes entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent ebenfalls einen Barausgleich (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel liegt. Verletzt der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere und liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Höchstbetrag, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung hingegen den Basiswert liefern. Verletzt der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere und notiert der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Höchstbetrag, so erhält der Anleger bei Wertpapieren der Abwicklungsart (physische) Lieferung anstelle der Lieferung eines Basiswertes die Auszahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Bonuslevels (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über der Barriere und unter dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere oder auf oder über dem Bonuslevel, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent ebenfalls einen Barausgleich (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag hingegen auf oder unter der Barriere, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung den Basiswert liefern. 13

14 c) Funktionsweise von Multi Bonus Zertifikaten Der Anleger investiert bei Multi Bonus Zertifikaten in mehrere Basiswerte. Der Bonusmechanismus besteht aus einem Nennbetrag, einem Bonuslevel, einem Basispreis je Basiswert und einer Barriere je Basiswert, die unterhalb des Basispreises des jeweiligen Basiswertes liegt. Sofern keiner der Beobachtungskurse der Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel. Sollte mindestens ein Beobachtungskurs eines Basiswertes während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, ist der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt und der Emittent wird bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen, der dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist, entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent hingegen den entsprechenden Basiswert liefern. Für den Fall, dass die jeweilige Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung der Referenzpreise betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen, sofern keiner der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere berührt oder unterschritten hat. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag die jeweilige Barriere berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent hingegen den entsprechenden Basiswert liefern. d) Funktionsweise von Multi Bonus Cap Zertifikaten Bei Multi Bonus Cap Zertifikaten besteht im Vergleich zu den Multi Bonus Zertifikaten die Besonderheit, dass es noch einen Höchstbetrag gibt, der über oder gleich dem Bonuslevel angesetzt ist. Sofern keiner der Beobachtungskurse der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel und höchstens dem Höchstbetrag. Sollte mindestens ein Beobachtungskurs der jeweiligen Basiswerte während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, ist der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) wird der Emittent den Barausgleich zahlen, der dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist, höchstens jedoch dem Höchstbetrag, entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Liefe- 14

15 rung wird der Emittent in diesem Fall hingegen den entsprechenden Basiswert liefern. Im Falle, dass der Geldwert des zu liefernden Basiswertes dem Produkt aus dem Höchstbetrag und dem Nennbetrag entspricht oder diesen übersteigt, erhält der Anleger anstelle der Lieferung des Basiswertes die Auszahlung des Höchstbetrages multipliziert mit dem Nennbetrag. Für den Fall, dass die jeweilige Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung der Referenzpreise betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen, sofern keiner der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere am Bewertungstag berührt oder unterschritten hat. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel und höchstens dem Höchstbetrag. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag die jeweilige Barriere berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist, höchstens jedoch dem Höchstbetrag. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent hingegen den entsprechenden Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) liefern. Im Falle, dass der Geldwert des zu liefernden Basiswertes dem Höchstbetrag entspricht oder diesen übersteigt, erhält der Anleger anstelle einer Lieferung des Basiswertes die Auszahlung des Höchstbetrages. e) Bear Bonus Zertifikate Bei den Bear Bonus Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Anleger aus. Daher steigt der Wert dieser Zertifikate grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Kurs des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Die Bear Bonus Zertifikate verfügen über einen Basispreis, welcher zu Beginn der Laufzeit der Wertpapiere festgelegt wird und sich i.d.r. am anfänglichen aktuellen Kurs des Basiswertes orientiert. Zudem wird zu Beginn der Laufzeit für den Basiswert eine Barriere festgelegt, welche über dem Basispreis liegt. Der Anleger hat die Möglichkeit von einer negativen Wertentwicklung des Basiswertes ab dem Basispreis und leicht steigenden Kursen, die die Barriere nicht überschreiten, zu profitieren. Wenn der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit zu keinem Zeitpunkt die Barriere (erreicht oder) überschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit des Wertpapiers einen Barausgleich, der der Differenz aus dem zweifachen Wert des Basispreises und dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), mindestens jedoch einem Mindestbetrag entspricht. Der Mindestbetrag errechnet sich aus der Differenz aus dem zweifachen Wert des Basispreises und dem Bonuslevel (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Für den Fall, dass die Barrierenbetrachtung ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises erfolgt (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger den wie zuvor dargestellt errechneten Barausgleich, wenn der Referenzpreis des Basiswertes die Barriere nicht (erreicht oder) überschreitet. Wenn der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere (erreicht oder) überschreitet, geht der Anspruch auf Auszahlung des zuvor beschriebenen Mindestbetrages verloren. Der Emittent zahlt bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich, der der Differenz aus dem zweifachen Wert des Basispreises und dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht. Der Anleger nimmt in 15

16 diesem Fall in negativer Weise an der steigenden Wertentwicklung des Basiswertes teil. Für den Fall, dass die Barrierenbetrachtung ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises erfolgt (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger den wie zuvor dargestellt errechneten Barausgleich, wenn der Referenzpreis des Basiswertes die Barriere (erreicht oder) überschreitet. Der Wert des Bear Bonus Zertifikats entwickelt sich somit in entgegen gesetzter Richtung zur Wertentwicklung des Basiswertes. f) Bear Bonus Cap Zertifikate Bear Bonus Cap Zertifikate sind zusätzlich mit einem sog. Höchstbetrag ausgestattet. Der Höchstbetrag ist eine unterhalb des Basispreises befindliche Kursschwelle, welche zu Beginn der Laufzeit vom Emittenten festgelegt wird. Der Barausgleich ist bei den Bear Bonus Cap Zertifikaten auf einen Betrag begrenzt, der der Differenz aus dem zweifachen Wert des Basispreises und dem Höchstbetrag entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Die Ertragsmöglichkeit ist daher nach oben hin beschränkt. An rückläufigen Wertentwicklungen des Basiswertes, die den Höchstbetrag unterschreiten, kann der Anleger somit nicht partizipieren. Im Übrigen errechnet sich das Barausgleich wie bereits zuvor für Bear Bonus Zertifikate dargestellt. Das gleiche gilt für den Fall der Schlusskursbetrachtung Strukturen von Sprint Zertifikaten a) Sprint Zertifikate Bei Sprint Zertifikaten partizipiert der Anleger oberhalb des Basispreises entsprechend dem Partizipationsfaktor an der Entwicklung des Kurses des Basiswertes, allerdings begrenzt auf den Höchstbetrag. Bei Kursanstiegen des Basiswertes oberhalb des Höchstbetrages profitiert der Anleger nicht mehr. Der Partizipationsfaktor kann größer oder kleiner als 1 sein. Ein Partizipationsfaktor größer als 1 bedeutet eine überproportionale Teilnahme des Anlegers an Kurssteigerungen des Basiswertes oberhalb des Basispreises. Ein Partizipationsfaktor kleiner als 1 bedeutet dagegen eine unterproportionale Teilnahme des Anlegers an Kurssteigerungen des Basiswertes oberhalb des Basispreises. Der Anleger erhält daher bei Fälligkeit der Wertpapiere den maximal möglichen Barausgleich, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (auf oder) über dem Höchstbetrag notiert. Der maximale Barausgleich ergibt sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Höchstbetrag und Basispreis, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Notiert der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag zwischen dem Basispreis und dem Höchstbetrag, erhält der Anleger den Basispreis zuzüglich der mit dem Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung und einem Partizipationsfaktor von mindestens 1 kann vorgesehen sein, dass der Anleger anstelle des vorbestimmten Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert bekommt. Sofern der Partizipationsfaktor über 1 liegt, bekommt der Anleger sodann die über den Faktor 1 hinausschießende Partizipation als Barausgleich ausbezahlt. Liegt der Basiswert dagegen am Bewertungstag unterhalb des Basispreises nimmt der Anleger 1 : 1 an Kursverlusten des Basiswertes teil und erhält bei Wertpapieren mit Abwicklungsart Zahlung (Cash- Settlement) den Referenzpreis des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausgezahlt. Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert. 16

17 b) Protect Sprint Zertifikate Protect Sprint Zertifikate weisen im Unterschied zu Sprint Zertifikaten zusätzlich eine Barriere auf. Solange diese Barriere während der Beobachtungszeit durch den Beobachtungskurs des Basiswertes nicht verletzt wurde, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere zumindest den Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausbezahlt, auch wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unterhalb des Basispreises notiert. Im Übrigen ist das Auszahlungsprofil identisch mit dem eines Sprint Zertifikats. Ist die Barriere jedoch während der Beobachtungszeit verletzt worden, fällt dieser Teilschutz durch die Barriere weg, und das Protect Sprint Zertifikat verhält sich wie ein normales Sprint Zertifikat, wie zuvor beschrieben. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des jeweiligen Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere zumindest den Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausbezahlt, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag zwischen der Barriere und dem Basispreis notiert. Im Übrigen ist das Auszahlungsprofil identisch mit dem eines Sprint Zertifikats. Ist die Barriere jedoch verletzt worden, fällt dieser Teilschutz durch die Barriere weg, und das Protect Sprint Zertifikat verhält sich wie ein normales Sprint Zertifikat, wie zuvor beschrieben Strukturen von Outperformance Zertifikaten a) Outperformance Zertifikate Outperformance Zertifikate verfügen über zumindest einen (oberen) Partizipationsfaktor, der festlegt in welchem Verhältnis der Anleger an Kursgewinnen des Basiswertes oberhalb des Basispreises partizipiert. Außerdem können die Endgültigen Angebotsbedingungen zusätzlich einen unteren Partizipationsfaktor vorsehen, der das Maß der Teilnahme an Kursverlusten des Basiswertes unterhalb des Basispreises festlegt. Ist kein unterer Partizipationsfaktor in den Endgültigen Angebotsbedingungen vorgesehen, partizipiert der Anleger 1 : 1 an den Verlusten des Basiswertes. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über dem Basispreis notiert, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich, der sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag und Basispreis ergibt (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung und einem Partizipationsfaktor von mindestens 1 kann vorgesehen sein, dass der Anleger anstelle des vorbestimmten Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert bekommt. Sofern der Partizipationsfaktor über 1 liegt, bekommt der Anleger sodann die über den Faktor 1 hinausschießende Partizipation als Barausgleich ausbezahlt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unterhalb des Basispreises, erhält der Anleger bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich, der der Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes und Basispreis entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert. b) Protect Outperformance Zertifikate Protect Outperformance Zertifikate weisen im Unterschied zu Outperformance Zertifikaten zusätzlich eine Barriere auf. Solange diese Barriere während der Beobachtungszeit durch den Beobachtungskurs des Basiswertes nicht verletzt wurde, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere zumindest den Basispreis (un- 17

18 ter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausbezahlt, auch wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unterhalb des Basispreises notiert. Im Übrigen ist das Auszahlungsprofil identisch mit dem eines Outperformance Zertifikats. Ist die Barriere jedoch während der Beobachtungszeit verletzt worden, fällt dieser Teilschutz durch die Barriere weg, und das Protect Outperformance Zertifikat verhält sich wie ein normales Outperformance Zertifikat, wie zuvor beschrieben. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des jeweiligen Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich ausbezahlt, der sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag und Basispreis ergibt, (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über dem Basispreis notiert. Notiert der Referenzpreis zwischen dem Basispreis und der Barriere, erhält der Anleger den Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag hingegen unter der Barriere, entspricht der Barausgleich bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) der Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes und Basispreis, (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert Strukturen von TwinWin Zertifikaten a) TwinWin Zertifikate Mit einem TwinWin Zertifikat hat der Anleger die Möglichkeit, sowohl entsprechend dem (oberen) Partizipationsfaktor unbegrenzt an Kurssteigerungen des Basiswertes über den Basispreis zu partizipieren, als auch bis zur Barriere bei fallenden Kursen des Basiswertes Gewinne zu erwirtschaften. Diese für den Anleger positive Partizipation an fallenden Kursen kann direkt proportional im Verhältnis 1 : 1 erfolgen. In den Endgültigen Angebotsbedingungen kann aber auch ein unterer Partizipationsfaktor vorgesehen sein, der das Maß der positiven Teilnahme an Kursverlusten des Basiswertes als überproportional (größer 1) oder unterproportional (kleiner 1) bestimmt. Wird die Barriere während der Beobachtungszeit durch den Beobachtungskurs des Basiswertes verletzt, entfällt jede positive Partizipation an fallenden Kursen des Basiswertes und der Anleger nimmt an Verlusten des Basiswertes unterhalb des Basispreises 1 : 1 bzw. sofern in den Endgültigen Angebotsbedingungen vorgesehen - entsprechend dem unteren Partizipationsfaktor teil. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über dem Basispreis notiert, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich, der sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag und dem Basispreis ergibt, (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Basispreis, erhält der Anleger als Barausgleich die Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten - Differenz zwischen dem Basispreis und dem Referenzpreis des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), wenn die Barriere während der Beobachtungszeit nicht verletzt wurde. Wurde die Barriere während der Beobachtungszeit dagegen verletzt, erhält der Anleger in diesem Fall einen Barausgleich, der der Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes und Basispreis entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei Zertifikaten mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert. 18

19 b) Capped TwinWin Zertifikate Capped TwinWin Zertifikate entsprechen in Ihrer Funktionsweise den TwinWin Zertifikaten, weisen aber als Besonderheit einen Höchstbetrag auf. Dieser Höchstbetrag bewirkt, dass der Anleger von Kurssteigerungen des Basiswertes über diesen Höchstbetrag hinaus nicht teilnehmen kann. Der maximale Barausgleich bei Capped TwinWin Zertifikaten ist daher schon von Anfang an begrenzt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag also oberhalb des Höchstbetrages, erhält der Anleger nur einen Barausgleich, der der Summe aus dem Basispreis und der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Höchstbetrag und Basispreis entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) Strukturen von Express Zertifikaten a) Express Zertifikate Bei Express Zertifikaten kann der Anleger einen Gewinn erzielen, wenn der Referenzpreis des Basiswertes an einem Bewertungstag das für diesen Bewertungstag maßgebliche Tilgungslevel erreicht. In diesem Fall endet die Laufzeit des Express Zertifikats automatisch und der Anleger erhält den Nennbetrag sowie einen Bonusbetrag ausbezahlt. Die Endgültigen Angebotsbedingungen können bestimmen, dass an jedem Bewertungstag ein anderes Tilgungslevel und ein anderer Bonusbetrag maßgeblich sind. Die Endgültigen Angebotsbedingungen können auch Bonuslevels vorsehen. Falls der Referenzpreis des Basiswertes an einem Bewertungstag ein Tilgungslevel unterschreitet, aber das entsprechende Bonuslevel überschreitet, zahlt der Emittent einen Bonusbetrag aus, das Zertifikat läuft aber weiter. Erreicht der Referenzpreis des Basiswertes an keinem Bewertungstag das entsprechende Tilgungslevel, und auch nicht am Finalen Bewertungstag, erhält der Anleger einen Auszahlungsbetrag ausbezahlt, der durch Multiplikation des Nennbetrages mit der Wertenwicklung des Basiswertes berechnet wird; der Anleger erleidet in diesem Fall Verluste. b) Protect Express Zertifikate Protect Express Zertifikate verfügen im Gegensatz zu Express Zertifikaten zusätzlich über eine Barriere. Wurde diese während der Beobachtungszeit nicht verletzt, erhält der Anleger den Nennbetrag ausbezahlt, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Finalen Bewertungstag das Tilgungslevel unterschreitet. Im Übrigen entspricht ein Protect Express Zertifikate der Funktionsweise eines Express Zertifikats; wurde die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt, entspricht ein Protect Express Zertifikat einem Express Zertifikat in der Funktionsweise. c) Bear (Protect) Express Zertifikate Bei den Bear (Protect) Express Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Wert des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Inhaber des Bear Wertpapiers aus. Daher steigt der Wert dieser Wertpapiere grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Wert des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Die vorgenannten Funktionsweisen der (Protect) Express Zertifikate gelten für die Bear Strukturen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Überschreiten des jeweiligen Tilgungslevels sowie (bei Protect-Strukturen) der Barriere durch einen Basiswert das Recht des Anlegers auf Zahlung des Nennbetrages bzw. Bonusbetrages zunichte macht bzw. machen kann. Steigt der Basiswert bei Bear Wertpapieren bis zum Finalen Bewertungstag stark an, droht dem Anleger der Totalverlust seines investierten Kapitals (zuzüglich Transaktionskosten und Gebühren). 19

20 d) (Bear) Memory (Protect) Express Zertifikate Wertpapiere mit der Bezeichnung Memory bieten zusätzlich die Möglichkeit der Nachholung von ausgefallenen Bonuszahlungen, d.h. wird ein Wertpapier an einem Bewertungstag nicht vorzeitig getilgt und erhält der Anleger auch keinen Bonusbetrag ausgezahlt (weil der Kurs des Basiswertes die entsprechenden Levels unterschritten (bzw. bei Bear: überschritten) hat, erhält der Anleger nach näherer Bestimmung in den Endgültigen Angebotsbedingungen an einem Bewertungstag, an dem die übrigen Voraussetzungen für eine vorzeitige Tilgung oder Bonuszahlung vorliegen, die ausgefallenen Bonuszahlungen zusätzlich ausgezahlt. e) (Bear) (Memory) (Protect) Multi Express Zertifikate (Bear) (Memory) (Protect) Multi Express Zertifikate beziehen sich im Unterschied zu (Bear) (Memory) (Protect) Express Zertifikaten nicht nur auf einen Basiswert, sondern auf mehrere. Bei diesen Wertpapieren sind eine etwaige vorzeitige Tilgung, die Zahlung eines Bonusbetrages und auch die Zahlung des Auszahlungsbetrages bei Fälligkeit der Wertpapiere vom jeweiligen Kurs aller Basiswerte abhängig. Je nach Ausgestaltung in den Endgültigen Angebotsbedingungen kann z.b. die vorzeitige Rückzahlung unter der Bedingung stehen, dass Referenzpreise aller Basiswerte ihren jeweiligen Tilgungslevel an einem Bewertungstag überschreiten. Sofern vorgesehen, erfolgt eine Bonuszahlung nur, wenn Referenzpreise aller Basiswerte ihren jeweiligen Bonuslevel an einem Bewertungstag erreichen. Je nach Ausgestaltung in den Endgültigen Angebotsbedingungen wird bei Fälligkeit der Wertpaiere der Auszahlungsbetrag, wenn der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes unter (Bear: über) dem jeweiligen Tilgungslevel liegt und zusätzlich bei Protect Strukturen: wenn der Beobachtungskurs mindestens eines Basiswertes die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit verletzt hat - entweder anhand des Basiswertes mit der schlechtesten oder mit der besten Wertenwicklung, oder anhand des Durchschnitts der Wertentwicklung aller Basiswerte berechnet Strukturen von Reverse Convertibles Reverse Convertible Strukturen bieten Renditechancen bei stagnierenden oder leicht steigenden Kursen des Basiswertes bzw. der Basiswerte. Es genügt für eine positive Rendite bereits, wenn die Basiswerte ihr Niveau halten. Der Anleger profitiert grundsätzlich maximal, wenn die Basiswerte ihren zugehörigen Basispreis erreichen oder überschreiten. In jedem Falle erhält der Anleger die von der Kursentwicklung der Basiswerte unabhängigen Zinszahlungen. a) Funktionsweise von Reverse Convertibles Der Anleger erhält bei Fälligkeit der Wertpapiere den Nennbetrag, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag dem Basispreis entspricht oder diesen überschreitet. Liegt dagegen der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Basispreis, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. Reverse Convertibles werden zudem verzinst. Die Endgültigen Angebotsbedingungen können vorsehen, dass ein Teil des Nennbetrages bereits während der Laufzeit zurückgezahlt wird. In diesem Fall wird am Fälligkeitstag entweder der entsprechend reduzierte Nennbetrag ausgezahlt oder der Barausgleich bzw. die Lieferung von Basiswerten aufgrund eines entsprechend reduzierten Bezugsverhältnisses bestimmt. Auch die 20

21 Verzinsung wird in diesem Fall ab der Teilrückzahlung aufgrund des reduzierten Nennbetrags ermittelt. b) Funktionsweise von Barrier Reverse Convertibles Barrier Reverse Convertibles weisen im Unterschied zu Reverse Convertibles zusätzlich eine Barriere auf. Der Anleger erhält bei Fälligkeit den Nennbetrag, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes die Barriere während der Beobachtungszeit weder erreicht noch unterschritten hat oder sofern er zwar die Barriere erreicht oder unterschritten hat, aber der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag dem Basispreis entspricht oder diesen überschreitet. Der Emittent wird dagegen einen Barausgleich zahlen, sofern der Beobachtugskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis am Bewertungstag unter dem Basispreis notiert. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung) erhält der Anleger den Nennbetrag, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag die Barriere überschreitet; andernfalls erhält der Anleger den vorstehend beschriebenen Barausgleich gezahlt bzw. bekommt die entsprechende Anzahl von Basiswerten geliefert. Barrier Reverse Convertibles werden zudem verzinst. c) Funktionsweise von Multi Reverse Convertibles Multi Reverse Convertibles beziehen sich im Unterschied zu Reverse Convertibles nicht nur auf einen Basiswert, sondern auf mehrere. Der Anleger erhält bei Fälligkeit der Wertpapiere den Nennbetrag, sofern die Referenzpreise aller Basiswerte am Bewertungstag den jeweiligen Basispreisen entsprechen oder diese überschreiten. Der Emittent wird dagegen einen Barausgleich zahlen, sofern der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes am Bewertungstag unter dem jeweiligen Basispreis liegt. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes mit der schlechtesten Performance, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag den jeweiligen Basispreis prozentual am stärksten unterschreitet (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnises dieses Basiswertes). Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs diesen Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. Multi Reverse Convertibles werden zudem verzinst. d) Funktionsweise von Multi Barrier Reverse Convertibles Multi Barrier Reverse Convertibles kombinieren die Funktionsweisen von Multi Reverse Convertibles und Barrier Reverse Convertibles. Der Anleger erhält bei Fälligkeit der Wertpapiere den Nennbetrag, sofern kein Beobachtungskurs der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit erreicht oder unterschritten hat oder sofern zwar mindestens ein Beobachtungskurs eines Basiswert die Barriere erreicht oder unterschritten hat, aber der Referenzpreis aller Basiswerte am Bewertungstag dem jeweiligen Basispreis entspricht oder diesen überschreitet. 21

22 Der Emittent wird dagegen einen Barausgleich zahlen, sofern der Beobachtungskurs mindestens eines Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes am Bewertungstag unter dem jeweiligen Basispreis notiert. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes mit der schlechtesten Performance, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag den jeweiligen Basispreis prozentual am stärksten unterschreitet (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnises dieses Basiswertes). Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs diesen Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung der jeweiligen Referenzpreise betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung) erhält der Anleger den Nennbetrag, sofern der Referenzpreis aller Basiswerte am Bewertungstag die jeweilige Barriere überschreitet; andernfalls erhält der Anleger den vorstehend beschriebenen Barausgleich gezahlt bzw. bekommt die entsprechende Anzahl von Basiswerten geliefert. Multi Barrier Reverse Convertibles werden zudem verzinst. e) Funktionsweise von Bear (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles Bei den (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Bear-Variante profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Wert des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Inhaber des Bear Wertpapiers aus. Daher steigt der Wert dieser Wertpapiere grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Wert des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Die vorgenannten Funktionsweisen gelten für die Bear Wertpapiere entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Überschreiten des Basispreises sowie (bei Barrier-Strukturen) der Barriere durch einen Basiswert das Recht des Anlegers auf Zahlung des Nennbetrages zunichte macht bzw. machen kann. In diesem Fall wird der Emittent entsprechend einen Barausgleich zahlen, der dem Nennwert abzüglich der Differenz aus dem Referenzpreis des maßgeblichen Basiswertes am Bewertungstag und dem entsprechenden Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Steigt der Basiswert bei Bear Wertpapieren bis zum Bewertungstag stark an, droht dem Anleger der Totalverlust (bis auf die Zinszahlung) seines investierten Kapitals (zuzüglich Transaktionskosten und Gebühren). f) Funktionsweise von Express (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Express-Variante sind zusätzlich mit einem sog. Tilgungslevel für den (jeweiligen) Basiswert ausgestattet. Bei einem Tilgungslevel handelt es sich um eine bestimmte Kursschwelle des jeweiligen Basiswertes, welche über (bei Bear Strukturen: unter) dem (jeweiligen) Basispreis liegt. Die Express-Variante führt zu einer vorzeitigen automatischen Rückzahlung des Nennbetrages, sofern der Kurs des Basiswertes bzw. (bei Multi-Strukturen) die Kurse sämtlicher Basiswerte während eines in den Endgültigen Angebotsbedingungen genannten Zeitraums bzw. zu einem in den Endgültigen Angebotsbedingungen genannten Zeitpunkt auf oder über den (jeweiligen) Tilgungslevel notieren bzw. bei Bear Strukturen auf oder unter den (jeweiligen) Tilgungslevel notieren. Je nach Ausgestaltung in den Endgültigen Angebotsbedingungen erhält der Anleger zusätzlich zum Nennbetrag entweder die bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen oder die Zinsen, die in der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit aufgelaufen wären. g) Funktionsweise von Callable (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Callable-Variante sind zusätzlich mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet. Der Emittent ist berechtigt das Wertpapier vorzeitig zu kündigen und zum Nennbetrag zu tilgen, wenn der Kurs des Basiswertes bzw. (bei Multi- Strukturen) die Kurse sämtlicher Basiswerte während eines in den Endgültigen Angebotsbedingungen genannten Zeitraums bzw. zu einem in den Endgültigen Angebotsbedingungen genannten Zeitpunkt auf oder über bestimmten Schwellen notieren bzw. bei Bear Strukturen auf oder unter bestimmten Schwellen notieren. Je nach Ausgestaltung in den Endgültigen Angebotsbedingungen erhält der 22

23 Anleger zusätzlich zum Nennbetrag entweder die bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung aufgelaufenen Zinsen oder die Zinsen, die in der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit aufgelaufen wären. h) Funktionsweise von Floater bzw. Floored Floater (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Floater-Variante werden nicht mit einem festem Zinssatz verzinst, sondern sind mit einer variablen Verzinsung ausgestattet. Diese variable Verzinsung kann je nach Ausgestaltung in den Endgültigen Angebotsbedingungen von einem Referenzzinssatz oder einer anderen Bezugsgröße abhängig sein und wird während der Laufzeit der Wertpapiere an den in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Zeitpunkten für die jeweilige Zinsperiode bestimmt. Die Bestimmung des für eine Zinsperiode anwendbaren Zinssatzes wird in der Regel vor Beginn einer Zinsperiode durchgeführt. Die Zinsen werden sodann in der Regel am Ende der Zinsperiode nachträglich gezahlt. Die Endgültigen Angebotsbedingungen können auch eine Kombination aus fester und variabler Verzinsung vorsehen, d.h. dass für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung gezahlt wird, für andere Zinsperioden dagegen ein variabler Zins bestimmt wird. (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Floored Floater-Variante werden ebenfalls variabel verzinst. Für den variablen Zinssatz ist jedoch eine Untergrenze bestimmt (Floor), welcher an den Anleger ausgeschüttet wird. i) Funktionsweise von (Floored) (Floater) (Callable) (Express) (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles Lookback Bei (Floored) (Floater) (Callable) (Express) (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Lookback-Variante werden der Basispreis, (gegebenenfalls) die Barriere, das Bezugsverhältnis, sowie gegebenenfalls weitere Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere erst am Ende der Lookbackperiode in Abhängigkeit des Verlaufs des bzw. der Basiswerte festgelegt Strukturierte Anleihen mit (teilweisem) Kapitalschutz Strukturierte Anleihen mit (teilweisem) Kapitalschutz werden am Ende der Laufzeit zum jeweiligen Kapitalschutzbetrag zurückgezahlt. Liegt der Kaufpreis für die Anleihe über dem Kapitalschutzbetrag stellt sich für den Anleger am Fälligkeitstag ein Verlust ein, es sei denn, die nachfolgend beschriebene Zins- bzw. Kuponzahlung kann diesen ausgleichen. Die nachstehend beschriebenen Varianten können kombiniert sein, z.b. kann die Anleihe in der ersten Zinsperiode fest und in den folgenden Zinsperioden variabel verzinslich sein. a) Fest verzinsliche Anleihen Ist in den Endgültigen Angebotsbedingungen eine feste Verzinsung der Anleihen bestimmt, so erhält der Anleger die entsprechenden Zinsbeträge am Ende der entsprechenden Zinsperiode ausgezahlt. b) Variabel verzinsliche Anleihen Ist in den Endgültigen Angebotsbedingungen eine variable Verzinsung der Anleihen bestimmt, wird an bestimmten Zinsfestlegungstagen der anwendbare Zinssatz für eine Zinsperiode anhand des Stand des Basiswertes oder eines Referenzzinssatzes bestimmt. In der Regel wird der für eine Zinsperiode anwendbare Zinssatz vor Beginn jeder Zinsperiode bestimmt und bleibt während dieser unverändert. In den Endgültigen Angebotsbedingungen kann ein Mindestzinssatz bestimmt sein, der zum Stand des Basiswertes bzw. zum Referenzzinssatz hinzuaddiert wird, und so den anwendbaren variablen Zinssatz erhöht. 23

24 Ist in den Endgültigen Angebotsbedingungen ein Floor bestimmt, findet dieser Zinssatz Anwendung, wenn der nach der vorstehend beschriebenen Methode ermittelte variable Zinssatz niedriger ist als der Floor oder aufgrund der Wertentwicklung des Basiswertes eine Zinszahlung ausbliebe. In den Endgültigen Angebotsbedingungen kann ein Cap bestimmt sein. Dieser bildet eine Obergrenze für den variablen Zinssatz. Steigt der Basiswert bzw. der Referenzzinssatz weiter, kann der Anleger daran nicht mehr partizipieren. Die Renditechance ist daher nach oben hin auf eine Maximalverzinsung in Höhe des Caps begrenzt. c) Anleihen mit strukturiertem Kupon Die Anleihen mit strukturiertem Kupon verfügen über einen Startkurs und einen Basispreis, welche jeweils anfänglich bei Ausgabe der Anleihen festgelegt werden. Der Startkurs entspricht dabei dem anfänglichen Kurs des Basiswertes bei Ausgabe. Der Basispreis ist eine Schwelle, die den Kurs bestimmt ab dem die Partizipation des Anlegers an einer positiven Wertentwicklung des Basiswertes beginnt. Die Kuponzahlung wird nach einer der beiden folgenden Varianten bestimmt: 1) An bestimmten Bewertungstagen wird jeweils der Referenzpreis des Basiswertes festgestellt. Dann wird aus diesen Referenzpreisen der Durchschnitt gebildet. Dieser Wert wird ins Verhältnis zum Basispreis gesetzt. Ist der Wert größer als der Basispreis wird ein Kupon gezahlt, welcher sich aus der Differenz zwischen dem Durchschnitt der festgestellten Referenzpreise und dem Basispreis, dividiert durch den Startkurs, und multipliziert mit dem Nennbetrag, ergibt. 2) Am Bewertungstag wird der Referenzpreis des Basiswertes festgestellt und ins Verhältnis zum Basispreis gesetzt. Ist der Wert größer als der Basispreis wird ein Kupon gezahlt, welcher sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Basispreis, dividiert durch den Startkurs, und multipliziert mit dem Nennbetrag, ergibt. Andernfalls erfolgt keine Kuponzahlung, es sei den in den Endgültigen Angebotsbedingungen ist ein Mindestkupon bestimmt, welcher als Kupon ausgezahlt, wenn der nach der vorstehend beschriebenen Methode ermittelte Kupon niedriger ist als der Mindestkupon oder aufgrund der Wertentwicklung des Basiswertes eine Kuponzahlung ausbliebe. In den Endgültigen Angebotsbedingungen kann ein Cap (Maximalwert für den Basiswert) bestimmt sein. Liegt ein Referenzpreis über dem Cap, wird dieser durch den Cap ersetzt und letzterer bei der Berechung des Kupons zu Grunde gelegt. Bei der vorstehend beschriebenen Berechnung des Kupons ist auch der Partizipationsfaktor zu berücksichtigen. Ein Partizipationsfaktor unter 100% bedeutet eine unterproportionale, ein Partizipationsfaktor über 100% dagegen bedeutet eine überproportionale Partizipation des Anlegers an einem steigenden Basiswertkurs. d) Vorzeitig kündbare Anleihen Vorzeitig kündbare Anleihen können vom Emittenten gemäß den Endgültigen Angebotsbedingungen vorzeitig gekündigt werden. Damit endet die Laufzeit der Anleihen vorzeitig. Sofern in den Endgültigen Angebotsbedingungen nicht anders bestimmt, erhält der Anleger bereits zu diesem Zeitpunkt den jeweiligen Kapitalschutzbetrag sowie die bis dahin aufgelaufenen Zinsen bzw. nach der oben beschriebenen Methode berechneten Kupons. e) Anleihen mit vorzeitiger Tilgungsmöglichkeit In den Endgültigen Angebotsbedingungen kann zusätzlich ein sog. Tilgungslevel für den (jeweiligen) Basiswert bestimmt sein. Bei einem Tilgungslevel handelt es sich um eine bestimmte Kursschwelle des jeweiligen Basiswertes, welche über dem (jeweiligen) Basispreis liegt. Sofern der Kurs des Basiswertes während eines in den Endgültigen Angebotsbedingungen genannten Zeitraums bzw. 24

25 Zeitpunkts auf oder über dem (jeweiligen) Tilgungslevel notiert, führt dies zur vorzeitigen automatischen Rückzahlung des Kapitalschutzbetrages und die Laufzeit der Anleihe endet. Der Anleger erhält zusätzlich die bis dahin aufgelaufenen Zinsen bzw. und nach der oben beschriebenen Methode berechneten Kupons. 25

26 2. Angaben über den Emittenten Der Emittent ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Diese wurde als Opal 14. Vermögensverwaltungs GmbH durch notarielle Urkunde am 27. Februar 2004 gegründet. Die Opal-Vorratsgesellschaft war nicht geschäftlich tätig. Durch notariellen Vertrag vom 6. Oktober 2004 erwarb die Vontobel Holding AG sämtliche Anteile an der Opal 14. Vermögensverwaltungs GmbH. Die Gesellschafterversammlung vom 6. Oktober 2004 beschloss unter anderem die Umfirmierung in Vontobel Financial Products GmbH, die Neubestellung der Geschäftsführung sowie eine Kapitalerhöhung von EUR auf EUR Der Emittent ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB eingetragen. Die Geschäftsadresse lautet Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main (Telefon: ). Der Emittent hat keine Tochtergesellschaften. Gegenstand des Emittenten ist gemäß 2 der Satzung das Begeben von Wertpapieren und von derivativen Wertpapieren und die Durchführung von Finanzgeschäften und Hilfsgeschäften von Finanzgeschäften. Dies umfasst auch das Marketing der emittierten Wertpapiere und der Finanzgeschäfte. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen erfordern. Die Gesellschaft kann weiterhin sämtliche Geschäfte tätigen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Hauptzweck im Zusammenhang stehen und auch sämtliche Tätigkeiten ausüben, die zur Förderung des Hauptzwecks der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar dienlich sein können. Die Gesellschaft kann ferner Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, erwerben, veräußern oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Der Emittent hat seine Geschäftstätigkeit als Emissionsvehikel (Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Wertpapiere zu emittieren) im Frühjahr 2005 aufgenommen. Mit der Emissionstätigkeit (Begebung von (Turbo-) Optionsscheinen, Zertifikaten und Anleihen) wurde im April 2005 begonnen. Derzeit ist der wichtigste Markt für die Emissionen des Emittenten der deutsche Kapitalmarkt. 26

27 Die nachfolgenden ausgewählten Finanzinformationen sind den geprüften Jahresabschlüssen des Emittenten zum 31. Dezember 2010 und 2009 (jeweils nach HGB) entnommen. Bilanz (HGB) Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Aktiva/ Umlaufvermögen) Guthaben bei Kreditinstituten (Aktiva/ Umlaufvermögen) Verbindlichkeiten aus Emissionen (Passiva/ Verbindlichkeiten) Kapitalrücklage (Passiva/ Eigenkapital) 31. Dezember 2010 (geprüft) EUR 31. Dezember 2009 (geprüft) EUR , , , , , , , ,00 Bilanzsumme , ,53 Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus dem Emissionsgeschäft Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften bis EUR 1.1. bis EUR , ,01 (-) ,03 (-) ,01 Sonstige Betriebliche Aufwendungen , ,46 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , ,30 27

28 3. Angaben über den Garanten Der Garant ist die Vontobel Holding AG. Er ist eine an der SIX Swiss Exchange AG börsennotierte Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht. Er wurde am 1. Januar 1984 gegründet und ist im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Registernummer CH eingetragen. Die Geschäftsadresse lautet Gotthardstrasse 43 in 8022 Zürich, Schweiz (Telefon +41 (0) ). Die Vontobel Holding AG ist die Konzernobergesellschaft des Vontobel-Konzerns. Die 1924 gegründete Vontobel-Gruppe ist eine international ausgerichtete Schweizer Privatbank mit Hauptsitz in Zürich. Sie ist spezialisiert auf das Vermögensmanagement privater und institutioneller Kunden sowie Partner und ist in den drei Geschäftsfeldern Private Banking, Investment Banking und Asset Management tätig. Private Banking: Das Private Banking widmet sich der erstklassigen Betreuung von Vermögen. Dabei werden wohlhabende Kunden nach einem ganzheitlichen und massgeschneiderten Ansatz über das gesamte Spektrum der Vermögens- und Finanzdienstleistungen beraten und betreut. Im Vordergrund stehen individuelle Lösungen. Das Angebot umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen von der Vermögensverwaltung und der aktiven Anlageberatung bis zur integralen Finanzberatung und Nachlassplanung. Das Vontobel-Geschäftsmodell ermöglicht den Kunden zudem den Zugang zur ausgewiesenen Expertise aus den Bereichen Asset Management und Investment Banking. Das gesamte Handeln der Spezialisten steht dabei unter der Prämisse der Sicherheit sowie des nachhaltigen Wertzuwachs. Das Private Banking ist in Zürich, Genf, Luzern, Vaduz, Salzburg, Wien, München, Hamburg, Mailand und Hong Kong präsent. Im zweiten Quartal 2010 wurden zudem Niederlassungen in Bern und Basel eröffnet. Investment Banking: Das Vontobel Investment Banking konzentriert sich auf das Produktegeschäft und pflegt dabei den bewussten und sorgsamen Umgang mit Risiken. Ein Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist die Emission von derivativen und strukturierten Produkten in der Schweiz und in Europa. Das Brokerage wird durch das Corporate Finance ergänzt. Des Weiteren werden umfassende Dienstleistungen für unabhängige Vermögensverwalter angeboten. Der Wertschriften- und Devisenhandel wie auch die Wertschriften-Dienstleistungen des Transaction Banking runden das Angebot für die Kunden ab. Das Investment Banking verfügt über Standorte in Zürich, Genf, Köln, Frankfurt, München, Mailand, Dubai, London und New York. Asset Management: Das Geschäftsfeld ist auf aktives Asset Management spezialisiert und als Multi-Boutique- Anbieter aufgestellt. Es positioniert sich mit drei global und drei regional aktiv gemanagten, differenzierten Produktlinien im Markt. Die gezielte Asset Allocation, die Titelselektion und Multi-Manager-Ansätze bilden die Kernkompetenzen des Vontobel Asset Management, das seine Produkte über Wholesale-Kanäle, direkt an institutionelle Kunden sowie über Kooperationen vertreibt. Die international etablierte Tochtergesellschaft der Vontobel Holding AG, die Harcourt Investment Consulting AG, bietet Hedge-Funds-Lösungen insbesondere für institutionelle Anleger und ein UCITS-III-Commodity-Produkt an. Zwischen der Vontobel-Gruppe und Raiffeisen Schweiz besteht eine langjährige erfolgreiche Kooperation für umfassende Dienstleistungen im Anlagegeschäft. Die Kunden des Geschäftsfelds Asset Management werden von den Standorten Zürich, Genf, New York, Frankfurt, Wien, Luxemburg, Mailand, Madrid, Stockholm und Hong Kong betreut. Harcourt ist zudem in Grand Cayman präsent. Der Garant hat erstmals im August 2008 ein Rating von Standard & Poor s Ratings Services, a Division of The McGraw-Hill Companies, Inc. ( S&P ) und Moody s Investors Service, Inc. ( Moody s ) (zusammen die Rating-Agenturen ) erhalten. Derzeit lauten die von den Rating-Agenturen erteilten Ratings des Garanten wie folgt: 28

29 Von S&P: Rating für langfristige Verbindlichkeiten (long-term rating): A Rating für kurzfristige Verbindlichkeiten (short-term rating): A-1 Ausblick: stabil (Nach der Veröffentlichung der Geschäftsberichte 2008 hat S&P den Ausblick von stabil auf negativ gesenkt (20. Februar 2009) und diese Einschätzung am 30. März 2009 sowie am 29. September 2009 bestätigt. Am 4. Juli 2011 wurde der Ausblick wieder auf stabil revidiert.) Von Moody's: Rating für langfristige Verbindlichkeiten (long-term rating): A2 Ausblick: stabil Die Definitionen der Rating-Agenturen lauten wie folgt: S&P Definitionen: A (long term rating) Ein Schuldner mit dem Rating 'A' hat die starke Fähigkeit seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, ist jedoch in gewisser Weise anfälliger für negative Auswirkungen der Änderungen der Umstände und wirtschaftlichen Verhältnisses als Schuldner aus einer höheren Ratingkategorie. Ausblick stabil Das Rating wird in den folgenden 6 Monaten bis 2 Jahren voraussichtlich nicht geändert. A-1 (short term rating) Ein Schuldner mit dem Rating 'A-1' hat eine starke Fähigkeit seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Er besitzt ein Rating in der höchsten Kategorie von S&P. Innerhalb dieser Ratingkategorie werden bestimmte Schuldner mit einem Plus-Zeichen (+) versehen. Dies zeigt an, dass die Fähigkeit des Schuldners, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, besonders stark ist. Moody's Definitionen: A2 A-geratete Verbindlichkeiten werden der oberen Mittelklasse zugerechnet und bergen ein geringes Kreditrisiko. Der Zusatz "2" bedeutet, dass die Verbindlichkeit in das mittlere Drittel der jeweiligen Ratingkategorie einzuordnen ist. Die Angaben betreffend das Rating der Rating-Agenturen stammen von Standard & Poor's Ratings Services, Moody's Investors Services und aus allgemein zugänglichen Quellen. Die obigen Rating-Agenturen mit Sitz in der Europäischen Union haben jeweils einen Antrag auf Registrierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen gestellt. Bis zum Zeitpunkt des Datums dieses Prospektes wurde jedoch keinem der Anträge stattgegeben. 29

30 Die nachfolgenden ausgewählten Finanzinformationen sind jeweils den geprüften Konzern- Jahresabschlüssen des Garanten zum 31. Dezember 2010 und 2009 (jeweils nach IFRS) entnommen. Erfolgsrechnung Geschäftsjahr per Geschäftsjahr per Mio. CHF (geprüft) Mio. CHF (geprüft) Total Betriebsertrag 830,2 785,0 Geschäftsaufwand 657,1 633,1 Konzernergebnis 147,3 138,3 Bilanz Mio. CHF (geprüft) Mio. CHF (geprüft) Bilanzsumme , ,4 Eigenkapital (ohne Minderheitsanteile) 1.503, ,6 Forderungen gegenüber Kunden 1.427, ,4 Verpflichtungen gegenüber Kunden 4.925, ,4 Forderungen gegenüber Banken 2.227, ,5 Verpflichtungen gegenüber Banken 1.472, ,8 BIZ-Kennzahlen¹) Tier-1-Kapitalquote²) (%) 20,9 21,8 Total risikogewichtete Positionen (Mio. CHF) 5.894, ,8 Risikokennzahl³) Durchschnittlicher Value at Risk Marktrisiken (Mio. CHF) 4,41 19,65 ¹) Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) (engl. Bank for International Settlements) ist die älteste Internationale Organisation auf dem Gebiet des Finanzwesens. Sie verwaltet Teile der internationalen Währungsreserven und gilt damit quasi als Bank der Zentralbanken der Welt. Sitz der BIZ ist Basel (Schweiz). Sie erlässt Eigenmittelvorschriften und damit zusammenhängende Eigenmittel- Kennzahlen. ²) Das Tier-1-Kapital wird auch als Kernkapital bezeichnet. Das Kernkapital ist Teil der Eigenmittel einer Bank und besteht im Wesentlichen aus dem eingezahlten Kapital (Grundkapital) und einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklage, Haftrücklage, Fonds für allgemeine Bankrisiken). ³) Durchschnittlicher Value-at-Risk 12 Monate. Historical Simulation Value-at-Risk; Konfidenzniveau 99%; Haltedauer 1 Tag; historische Beobachtungsperiode 4 Jahre. Auf Jahresbeginn 2010 erfolgte eine Systemumstellung, welche eine Weiterentwicklung in der Risikomodellierung darstellt. Aufgrund dieser Weiterentwicklung werden die sog. Emittenten-spezifischen Credit-Spread-Risiken neu miteingeschlossen. Dies führt bei gleichbleibenden Positionen zu höheren Risikomassen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Value-at-Risk für die Positionen des Bereichs Financial Products des Geschäftsfeldes Investment Banking. 30

31 Die nachfolgenden ausgewählten Finanzinformationen sind dem ungeprüften Halbjahresbericht des Garanten zum 30. Juni 2011 (jeweils nach IFRS) entnommen. Erfolgsrechnung 6 Monate per 6 Monate per Mio. CHF (ungeprüft) Mio. CHF (ungeprüft) Total Betriebsertrag 417,2 416,1 Geschäftsaufwand 327,3 323,5 Konzernergebnis 78,1 78,8 Bilanz Mio. CHF (ungeprüft) Mio. CHF (ungeprüft) Bilanzsumme , ,5 Eigenkapital (ohne Minderheitsanteile) 1.492, ,6 Forderungen gegenüber Kunden 1.737, ,9 Verpflichtungen gegenüber Kunden 5.431, ,5 Forderungen gegenüber Banken 2.052, ,8 Verpflichtungen gegenüber Banken 1.354,6 987,9 BIZ-Kennzahlen Tier-1-Kapitalquote (%) 24,9 20,0 Total risikogewichtete Positionen (Mio. CHF) 5.152, ,2 Risikokennzahl 1) Durchschnittlicher Value at Risk Marktrisiken (Mio. CHF) 20,9 17,9 ¹) Durchschnittlicher Value-at-Risk 6 Monate für die Positionen des Bereichs Financial Products des Geschäftsfeldes Investment Banking. Historical Simulation Value-at-Risk; Konfidenzniveau 99%; Haltedauer 1 Tag; hist. Beobachtungsperiode 4 Jahre. 31

32 4. Risikofaktoren 4.1 Risiken bezogen auf die Wertpapiere (insbesondere Totalverlustrisiko) Die nachfolgende Darstellung dient der Veranschaulichung der Risiken im Zusammenhang mit der Funktionsweise der unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere. Die folgende Darstellung bzw. die darin aufgeführten Beispiele lassen keine Rückschlüsse auf konkrete Ausstattungsmerkmale der unter diesem Basisprospekt emittierten Wertpapiere zu. Beim Kauf bzw. Verkauf der Wertpapiere im Sekundärmarkt ist insbesondere der sog. Spread zu beachten, d.h. der vom Market Maker gestellte Unterschied zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere. Die Wertpapiere sind aufgrund verschiedener Ausstattungsmerkmale grundsätzlich nicht mit einer Direktinvestition in den Basiswert vergleichbar. Eine Ausübung der Wertpapiere während der Laufzeit ist nicht möglich. Die unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere sind risikoreiche Instrumente der Vermögensinvestition. Das investierte Kapital eines Anlegers kann vollständig verloren werden (Totalverlustrisiko). Der Verlust liegt sodann in dem für das Wertpapier bezahlten Preis und in den angefallenen Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen. Dieses Totalverlustrisiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Die Wertpapiere erbringen keine laufenden Erträge (wie bspw. Zinsen oder Dividenden; ausgenommen Reverse Convertible Strukturen und Strukturierte Anleihen, sie werden verzinst bzw. sehen ggf. Kuponzahlungen vor), mit denen Wertverluste der Wertpapiere ganz oder teilweise kompensiert werden könnten. Die einzige Möglichkeit, einen Ertrag zu erzielen, besteht in einer Steigerung des Kurswertes der Wertpapiere. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Der mögliche Verlust des Anlegers hängt dabei immer vom bezahlten Kaufpreis für die Wertpapiere ab und errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Geldbetrag bzw. dem Wert der gelieferten Aktien, Schuldverschreibungen oder Investmentanteile. Bei einer vorzeitigen Veräußerung bestimmt sich der Verlust durch die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere (jeweils unter Berücksichtigung der Transaktionskosten). Die Wertpapiere unterliegen zahlreichen Einflussfaktoren und sind daher ständigen (teilweise erheblichen) Schwankungen ausgesetzt. Der Wert der Wertpapiere während ihrer Laufzeit wird nicht nur von der Entwicklung und der Volatilität des Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) sowie der jeweiligen Restlaufzeit der Wertpapiere beeinflusst, sondern auch durch verschiedene andere Faktoren. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die Risiken aus Aktien-, Renten- und Devisenmärkten, den Zinssätzen am Geldmarkt, Marktvolatilitäten, Markterwartungen, den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie den Wechselkursen im Falle von Wertpapieren auf Basiswerte (bzw. Korb- oder Indexbestandteile), deren Kurse in einer anderen Währung notieren als die Handelswährung der Wertpapiere (Währungsrisiko). Eine Wertminderung der Wertpapiere kann daher selbst dann eintreten (wie bspw. im Falle der Realisierung eines Währungsrisikos), wenn der Kurs des zu Grunde liegenden Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) konstant bleibt. Der Wert der Wertpapiere reflektiert außerdem die Kursbewegungen des jeweils zu Grunde liegenden Basiswertes; bei Bear Discount, Bear Bonus, Bear Express Zertifikatsstrukturen und Bear Reverse Convertible Strukturen reflektiert der Wert der Wertpapiere die Kursbewegungen des jeweils zu Grunde liegenden Basiswertes in umgekehrter Richtung. Alle Einflussfaktoren, die zu Kursveränderungen des Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) führen, wirken sich auch auf den Kurs der Wertpapiere aus. So verliert ein Wertpapier grundsätzlich (und unter Nichtberücksichtigung sonstiger Ausstattungsmerkmale und anderer für die Preisbildung von Wertpapieren maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) fällt; bei Bear Discount, Bear Bonus, Bear Express Zertifikatsstrukturen und Bear Reverse Convertible Strukturen verliert hingegen ein Wertpapier grundsätzlich dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes steigt. 32

33 Die Einflussfaktoren können jeweils allein oder im Zusammenwirken mit anderen Faktoren in unterschiedlichem und nicht im Vorhinein bestimmbaren Maße Auswirkungen auf die Wertentwicklung der Wertpapiere haben. Je volatiler der Basiswert (bzw. Korb- oder Indexbestandteil) ist, desto größer sind die Kursschwankungen der Wertpapiere. Der Anleger muss sich daher bei seiner Kaufentscheidung eine fundierte Meinung über die Entwicklung des Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) bilden und ihm muss bewusst sein, dass die bisherige Entwicklung eines Basiswertes nicht auf dessen zukünftige Wertentwicklung schließen lässt. Bei den Wertpapierstrukturen mit einer Barriere vergrößert sich für den Anleger insbesondere dann das Risiko von starken Kursschwankungen der Wertpapiere, je geringer die Restlaufzeit der Wertpapiere ist und je mehr sich der Basiswert der jeweiligen Barriere annähert. Bei Wertpapierstrukturen mit einer Barriere kommt es für die Feststellung, ob die jeweilige Barriere durch den Basiswert berührt oder über- bzw. unterschritten wurde, auf jede Kurs- bzw. Preisfeststellung an der Referenzstelle des jeweiligen Basiswertes an. Die Endgültigen Angebotsbedingungen können diesbezüglich weitergehende oder abweichende Regelungen enthalten. Bei Wertpapieren mit Bear Struktur wirkt sich ein steigender Kurs des Basiswertes regelmäßig nachteilig für den Inhaber des Bear Wertpapiers aus. Daher sinkt der Wert dieser Wertpapiere grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Wert des Basiswertes steigt. Der Auszahlungsbetrag ist der Höhe nach begrenzt: er kann nicht mehr weiter steigen und erreicht seinen rechnerischen Maximalbetrag, wenn sich der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf null (0) reduziert hat bzw., bei Strukturen mit Höchstbetrag, wenn der Referenzpreis den Höchstbetrag erreicht hat; somit ist die Ertragsmöglichkeit von Bear Wertpapieren immer, auch ohne Höchstbetragsangabe, begrenzt. Bei den Bear Wertpapieren besteht weiterhin ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals, wenn sich der Kurs des Basiswertes bis zum Bewertungstag positiv entwickelt. Bei den (Bear) (Protect) (Multi) Discount und (Bear) (Multi) Bonus Cap Zertifikaten ist der mögliche Ertrag der Wertpapiere durch den Höchstbetrag begrenzt, d.h. bei steigenden (bzw. bei Bear Strukturen bei sinkenden) Kursen des Basiswertes kann der Anleger nur bis zum Höchstbetrag teilnehmen. Das maximale Gewinnpotential ist daher von Anfang an beschränkt. Bei den (Protect) (Multi) Discount Zertifikaten erleidet der Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Laufzeitende unter dem Kaufpreis der Wertpapiere notiert und zusätzliche Voraussetzung bei den Protect (Multi) Discount Zertifikaten - die Barriere während oder zu der Beobachtungszeit verletzt wurde. Bei den (Multi) Bonus (Cap) Zertifikaten wird der Bonus-Mechanismus verwirkt, wenn während der Beobachtungszeit die Barriere verletzt wurde, so dass für den Anleger wie bei einer Direktanlage ein Verlust entstehen kann. Notiert der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unterhalb der Barriere, erleidet der Anleger einen Verlust; er nimmt eins zu eins an Kursverlusten des Basiswertes teil. Wenn bei den Bonus (Cap) Zertifikaten der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere (erreicht oder) überschreitet (bzw. für den Fall, dass die Barrierenbetrachtung ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises erfolgt (Schlusskursbetrachtung), der Referenzpreis des Basiswertes die Barriere (erreicht oder) überschreitet), geht der Anspruch auf den Auszahlungsbetrag, der der Höhe nach einem bestimmten Mindestbetrag entspricht, verloren und der Anleger erleidet einen Verlust. Der Wert des Bear Bonus (Cap) Zertifikats entwickelt sich in entgegengesetzter Richtung zur Wertentwicklung des Basiswertes. Die Ertragsmöglichkeit ist bei Bear Bonus Cap Zertifikaten nach oben hin durch den Höchstbetrag beschränkt. An rückläufigen Wertentwicklungen des Basiswertes, die den Höchstbetrag unterschreiten, kann der Anleger somit nicht partizipieren. 33

34 Wenn bei den Bear Bonus (Cap) Zertifikaten der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere zu irgendeinem Zeitpunkt (erreicht oder) überschreitet (bzw. bei Schlusskursbetrachtung der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag die Barriere (erreicht oder) überschritten hat), kann, abhängig vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag, der Auszahlungsbetrag erheblich unter dem für das Wertpapier gezahlten Kaufpreis und sogar bis auf null (0) sinken. In diesem Fall erhält der Anleger keine Rendite auf seinen Anlagebetrag und muss mit einem Verlust bis hin zum Totalverlust rechnen. Der Auszahlungsbetrag ist bei den Bear (Protect) Discount Zertifikaten stets auf den Höchstbetrag, d.h. eine bestimmte Kursobergrenze, begrenzt (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Die Ertragsmöglichkeit ist daher nach oben hin beschränkt. Der Inhaber des Wertpapiers kann daher nur begrenzt an einer rückläufigen Wertentwicklung des Basiswertes partizipieren. Der Auszahlungsbetrag ist also umso geringer, je höher der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ist. Es besteht ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals, wenn sich der Basiswert bis zum Bewertungstag positiv entwickelt. Bei Bear Protect Discount Zertifikaten erleidet der Anleger einen Verlust, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) überschreitet und der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere (erreicht oder) überschreitet. Wenn bei Bear Discount Zertifikaten der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis erreicht oder überschreitet, und in der Variante Protect zusätzlich der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere zu irgendeinem Zeitpunkt (erreicht oder) überschreitet (bzw. bei Schlusskursbetrachtung der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über der Barriere liegt), kann, abhängig vom Referenzpreis der Basiswertes am Bewertungstag, der Auszahlungsbetrag erheblich unter dem für das Zertifikat gezahlten Kaufpreis und sogar bis auf null (0) sinken. In diesem Fall erhält der Anleger keine Rendite auf seinen Anlagebetrag und muss mit einem Verlust rechnen. Sprint Zertifikate sind mit einem Höchstbetrag ausgestattet, der die Höhe des maximal möglichen Auszahlungsbetrags begrenzt, d.h. der Anleger kann an Kurssteigerungen des Basiswertes nur begrenzt partizipieren. Während der Laufzeit bewirken Kursbewegungen oberhalb des Basispreises (aufgrund des Partizipationsfaktors) eine überproportionale Veränderung des Zertifikatwertes. Dieser Hebeleffekt wirkt bei einem Kurs des Basiswertes über dem Basispreis in beide Richtungen, also insbesondere auch zum Nachteil des Anlegers bei einer ungünstigen Entwicklung des Basiswertes wieder zum Basispreis hin. Eine negative Beeinflussung durch den Hebeleffekt kann insbesondere bei einem Einstieg durch den Anleger zu einem Zeitpunkt, in dem der Basiswert zwischen dem Basispreis und dem Höchstbetrag notiert, eintreten. Bei den Sprint Zertifikaten nimmt der Anleger eins zu eins an Kursverlusten des Basiswertes teil, wenn der Basiswert am Bewertungstag auf oder unterhalb des Basispreises notiert. Ebenso verhält es sich bei den Protect Sprint Zertifikaten, wenn zusätzlich während der Beobachtungszeit die Barriere verletzt wurde. Bei (Capped) TwinWin Zertifikaten erleidet der Anleger einen Verlust und nimmt eins zu eins an Kursverlusten des Basiswertes teil, wenn der Beobachtungskurs des Basiswertes während der maßgeblichen Beobachtungszeit die Barriere verletzt hat und der Referenzpreis am Bewertungstag auf oder unterhalb des Basispreises notiert. Während der Laufzeit bewirken Kursbewegungen des Basiswertes (aufgrund des Partizipationsfaktors, gegebenenfalls des oberen und des unteren Partizipationsfaktors) eine überproportionale Veränderung des Zertifikatwertes. Dieser Hebeleffekt wirkt in beide Richtungen, also insbesondere auch zum Nachteil des Anlegers bei einer ungünstigen Entwicklung des Basiswertes hin zum Basispreis, und bei verletzter Barriere bei unter den Basispreis fallenden Kursen des Basiswertes. Eine negative Beeinflussung durch den Hebeleffekt kann insbesondere bei einem Einstieg durch den Anleger zu einem Zeitpunkt, in dem der Basiswert nicht in der Nähe des Basispreises notiert, eintreten. Anleger sollten beachten, dass die Besonderheit des Twin- Win Zertifikates, bis zur Barriere auch an fallenden Kursen des Basiswertes profitieren zu können, bei nur einmaligem Berühren der Barriere während der Beobachtungszeit, verloren geht. Sodann nimmt 34

35 der Anleger an Verlusten des Basiswertes entsprechend dem (unteren) Partizipationsfaktor teil. Bei einem Partizipationsfaktor von über 100% droht daher ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals sogar, ohne dass der Basiswert wertlos wird. Capped TwinWin Zertifikate sind mit einem Höchstbetrag ausgestattet, der die Höhe des maximal möglichen Auszahlungsbetrags begrenzt, d.h. der Anleger kann an Kurssteigerungen des Basiswertes nur begrenzt partizipieren. Bei (Protect) Outperformance Zertifikaten bewirken Kursbewegungen des Basiswertes während der Laufzeit (aufgrund des Partizipationsfaktors, gegebenenfalls des oberen und des unteren Partizipationsfaktors) eine überproportionale Veränderung des Zertifikatwertes. Dieser Hebeleffekt wirkt in beide Richtungen, also insbesondere auch zum Nachteil des Anlegers bei einer ungünstigen Entwicklung des Basiswertes. Eine negative Beeinflussung durch den Hebeleffekt kann insbesondere bei einem Einstieg durch den Anleger zu einem Zeitpunkt, in dem der Basiswert oberhalb des Basispreises notiert, eintreten. Der Anleger nimmt an Verlusten des Basiswertes entsprechend dem (unteren) Partizipationsfaktor teil. Bei einem (unteren) Partizipationsfaktor von über 100% droht daher ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals sogar, ohne dass der Basiswert wertlos wird. (Bear) (Memory) (Protect) (Multi) Express Zertifikate können an jedem Bewertungstag bei Erreichen von bestimmten Tilgungslevels vorzeitig getilgt werden. Anderenfalls läuft das Zertifikat bis zum nächsten Bewertungstag unverändert weiter. Dem Anleger droht bei Nichterreichen der jeweiligen Tilgungslevel, dass die Rückzahlung erst nach dem Finalen Bewertungstag, am Fälligkeitstag, erfolgt. Die Anlage in ein (Bear) (Memory) (Protect) (Multi) Express Zertifikat kann für den Anleger ohne jede Rendite sein, wenn der Basiswert sich während der Laufzeit nicht verändert. An Wertsteigerungen des Basiswertes über den Tilgungslevel hinaus bzw. bei Bear Strukturen an fallenden Basiswertkursen unter den Tilgungslevel kann der Anleger nicht teilnehmen. Erfolgt während der Laufzeit keine automatische Kündigung durch Erreichen des Tilgungslevels durch den Basiswert, kann der Anleger auch einen Verlust erleiden, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter (Bear: über) dem Basispreis liegt (und bei Protect Express Zertifikaten zusätzlich die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt wurde). Anleger sollten sich bewusst sein, dass im Fall einer vorzeitigen Tilgung der Wertpapiere die erwartete Rendite aus einer Anlage in die Wertpapiere möglicherweise nicht erreicht wird. Liegt bei Reverse Convertible Strukturen der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Kurs am Anschaffungstag (bzw. Bear Strukturen darüber) - und wurde zusätzlich bei den Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Barrier" die Barriere verletzt -, erleidet der Anleger grundsätzlich einen Verlust. Dies kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes von Null, bzw. bei Bear Strukturen bei stark gestiegenem Basiswertkurs) bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten führen. Eine Rückzahlung der Reverse Convertibles zum jeweiligen Kaufpreis bzw. Nennbetrag ist nicht garantiert. Auch die Bezeichnung "Protect" bezeichnet nicht etwa einen Kapitalschutz. Reverse Convertibles erbringen außer den Zinsen keine laufenden Erträge (wie beispielsweise Dividenden), mit denen Wertverluste der Reverse Convertibles ganz oder teilweise kompensiert werden könnten. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Floater" werden nicht mit einem festen Zinssatz verzinst. Dies bedeutet für den Anleger ein weiteres "Kursrisiko", da die Rendite einer Anlage in die Wertpapiere nicht nur von der Entwicklung des Basiswertes, sondern auch von einer weiteren Bezugsgröße abhängig ist. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Express" sind zusätzlich mit einem sog. Tilgungslevel ausgestattet. Erreicht der Basiswert das Tilgungslevel, werden die Wertpapiere automatisch vorzeitig getilgt und die Verzinsung der Wertpapiere endet. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Callable" können vorzeitig vom Emittenten gekündigt werden. Dies kann sich negativ auf den Marktwert der Wertpapiere auswirken insbesondere vor und während des Ereignisses, das die vorzeitige Fälligkeit der Wertpapiere auslöst bzw. den Emittenten zur Kündigung berechtigt. Im Fall einer vorzeitigen Tilgung bzw. Kündigung der Wertpapiere kann die erwartete Rendite aus einer Anlage in die Wertpapiere möglicherweise nicht erreicht werden. 35

36 Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "CP" gewähren einen Kapitalschutz in Höhe des in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Mindestbetrages. Dieser kann deutlich unter dem Preis liegen, den der Anleger für das Wertpapier bezahlt, und stellt daher keinen vollständigen Schutz des eingesetzten Kapitals dar. Der Kapitalschutz greift erst am Ende der Laufzeit. Da die Wertpapiere während der Laufzeit auch unterhalb des jeweiligen Mindestbetrages notieren können, kann der Anleger während dieser Zeitspanne einen Verlust erleiden, sofern er die Wertpapiere vor dem Laufzeitende veräußert. Außerdem droht dem Anleger trotz des Kapitalschutzes in Höhe des Mindestbetrages ein Geldverlust wenn der Emittent bzw. die Garantin zahlungsunfähig werden. Strukturierte Anleihen mit (teilweisem) Kapitalschutz verbriefen das Recht der jeweiligen Anleger auf Zahlung eines Kapitalschutzbetrages sowie von Zinsen (fest oder variabel verzinslich) oder eines strukturierten Kupons. Der Kapitalschutzbetrag kann entweder (mindestens) dem Nennbetrag (Kapitalschutz) oder einem Teil des Nennbetrages (Teilkapitalschutz) der Anleihe entsprechen. Wird die Anleihe zu einem höheren Preis als dem jeweiligen Kapitalschutzbetrag erworben, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit im ungünstigsten Fall nur den jeweiligen Kapitalschutzbetrag (sowie ggf. Zinsen oder einen Mindestkupon, sofern vorgesehen) zurück, so dass für ihn ein Verlust eintreten kann. Anleihen mit Teilkapitalschutz sind im Vergleich zu Anleihen mit 100%-Kapitalschutz, mit einem erhöhten Risiko verbunden; je geringer die Höhe des Kapitalschutzbetrages ist, desto höher ist das Risiko von Kapitalverlusten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Des Weiteren greift der (Teil-) Kapitalschutz erst am Ende der Laufzeit. Da die Anleihe während der Laufzeit auch unterhalb des jeweiligen Kapitalschutzbetrages notieren kann, kann der Anleger während dieser Zeitspanne einen Verlust erleiden, sofern er die Anleihe vor Laufzeitende veräußert. Ob und in welcher Höhe Zins- bzw. Kuponzahlungen erfolgen, ist von der Entwicklung des jeweiligen Referenzzinssatzes bzw. Basiswertes bzw. ggf. der Korbbestandteile im jeweils maßgeblichen Zeitraum bzw. Zeitpunkt abhängig. Der Anleger kann jedoch nur begrenzt an der Wertentwicklung des Basiswertes (bzw. Korbbestandteile) mittelbar über den Kupon partizipieren, wenn bei einer Anleihe ein Partizipationsfaktor von weniger als 100% vorgesehen ist. Wertpapiere mit der Bezeichnung "Multi" beziehen sich auf mehrere Basiswerte. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko, da nicht ein Basiswert den Auszahlungsbetrag bei Fälligkeit und den Kurs während der Laufzeit für das Wertpapier bestimmt, sondern mehrere. Bei Wertpapieren mit einer Barriere steigt zudem die Wahrscheinlichkeit einer Barrierenverletzung, da diese bereits dann vorliegt, wenn der Beobachtungskurs bzw. Referenzpreis auch nur eines der Basiswerte die jeweilige Barriere erreicht oder unterschreitet (bei Bear Discount, Bear Bonus, Bear Express Zertifikatsstrukturen und Bear Reverse Convertible Strukturen: überschreitet). Darüber hinaus erhöht sich während der Laufzeit der Wertpapiere das Risiko von starken Kursschwankungen der Wertpapiere, wenn der Kurs bereits eines der Basiswerte sich der jeweiligen Barriere annähert. Anleger sollten auch beachten, dass bei mehreren Basiswerten für die Bestimmung des Auszahlungsbetrages in der Regel der Basiswert maßgeblich ist, der sich während der Laufzeit der Wertpapiere am schlechtesten entwickelt hat, d.h. das Risiko eines Verlustes ist bei Multi-Strukturen wesentlich größer als bei Wertpapieren mit nur einem Basiswert. Zu beachten ist, dass bei den unter diesem Prospekt begebenen Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung mit fortschreitendem Fallen des Kurses der den Wertpapieren zugrunde liegenden Basiswerte die Wahrscheinlichkeit einer Barrierenverletzung steigt, und damit die Einlösung der Wertpapiere durch Lieferung von Basiswerten erfolgt und der Wert dieser gelieferten Basiswerte den für den Erwerb der Wertpapiere gezahlten Kaufpreis unterschreitet. Das bedeutet, dass die Einlösung zu einem geringeren Betrag als dem Kaufpreis der Wertpapiere erfolgt und für den Anleger dadurch ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für die Wertpapiere gezahlten Kaufpreis entstehen kann. 36

37 Im Falle der Lieferung von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen werden die Bruchteile von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen nicht geliefert. Der Emittent wird statt der Lieferung des jeweiligen Bruchteils einen Betrag in EUR (oder in einer anderen Währung) zahlen (Spitzenausgleichsbetrag), der mittels Multiplikation des Bruchteils mit dem Referenzpreis am Bewertungstag ermittelt wird. Die Zusammenfassung mehrerer Spitzenausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen ist ausgeschlossen. Bei den Wertpapieren gerichtet auf Lieferung von Basiswerten sollten potenzielle Anleger beachten, dass etwaige Schwankungen bzw. Wertminderungen im Kurs des Basiswertes zwischen dem Bewertungstag und dem Tag der Einbuchung der Wertpapiere in das Depot des Anlegers zu Lasten des Anlegers gehen. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das Vermögen des Anlegers stehen daher erst fest, wenn die Wertpapiere geliefert wurden. Auch ein Verkauf der gelieferten Wertpapiere ist frühestens nach Einbuchung in das Depot des Anlegers möglich. Bis zur Übertragung der Wertpapiere in das Depot des Anlegers bestehen keine Ansprüche aus den Wertpapieren. Der Anleger muss sich eine Meinung darüber bilden, ob er die gelieferten Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteile sofort verkaufen will (in der Regel führt dies zu einem Verlust) oder ob er sie zunächst in seinem Depot halten will und eine eventuelle Kurserholung abwarten kann. Dabei ist zu beachten, dass bei einem Verkauf der gelieferten Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen gegebenenfalls Transaktionskosten anfallen können, die bei der Ermittlung eines möglichen Verlustes je Wertpapier mit zu berücksichtigen sind. Handelt es sich bei den zu liefernden Basiswerten um Aktien, die auf den Namen lauten (Namensaktien), ist die Wahrnehmung von Rechten aus den Aktien (z.b. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) grundsätzlich nur für Aktionäre möglich, die im Aktienbuch oder einem vergleichbaren offiziellen Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Verpflichtung des Emittenten zur Lieferung der Aktien beschränkt sich bei Namensaktien nur auf die Zurverfügungstellung der Aktien in börsenmäßig lieferbarer Form und Ausstattung und umfasst nicht die Eintragung in das Aktienbuch. Wenn der durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine von der Handelswährung abweichende Währung berechnet wird oder sich der Wert eines Basiswertes (bzw. Korb- oder Indexbestandteils) gemäß einer anderen Währung als der Handelswährung bestimmt, sollten potenzielle Erwerber der Wertpapiere berücksichtigen, dass mit der Anlage in die Wertpapiere Risiken aufgrund von schwankenden Wechselkursen verbunden sein können und dass das Verlustrisiko nicht allein von der Entwicklung des Werts der Basiswerte (bzw. Korb- oder Indexbestandteile), sondern auch von ungünstigen Wertentwicklungen der anderen Währung abhängt. Solche ungünstigen Wertentwicklungen können das Verlustrisiko der Erwerber der Wertpapiere dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Wertpapiere oder die Höhe des möglichen Geldbetrages entsprechend vermindert. Dies gilt nicht für währungsgesicherte Wertpapiere (Quanto-Struktur). Das Verlustrisiko erhöht sich, falls der Erwerb der Wertpapiere mit Kredit finanziert wird. Der Anleger kann angesichts der begrenzten Laufzeit nicht darauf vertrauen, dass sich der Kurs der Basiswerte (bzw. Korb- oder Indexbestandteile) in eine für den Anleger günstige Richtung entwickelt. Der Anleger kann sich gegen die mit den Wertpapieren verbundenen Risiken unter Umständen nicht entsprechend absichern. Provisionen und andere Transaktionskosten können zu erheblichen Kostenbelastungen führen. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Gebühren in unterschiedlicher Höhe an Dritte (wie z. B. Anlageberater) zahlen. Solche Gebühren sind im Wertpapierpreis enthalten. Im Rahmen des geplanten Market Makings besteht keine Verpflichtung bezüglich der Höhe oder des Zustandekommens entsprechender An- bzw. Verkaufskurse gegenüber den Anlegern. Käufer von Wertpapieren sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sie die Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs veräußern können. Ist ein börslicher und außerbörslicher Handel in den Wertpapieren vorgesehen, ist die Börsennotierung an den in den E- missionsbedingungen angegebenen Börsen und Börsensegmenten beabsichtigt. In den Endgültigen 37

38 Angebotsbedingungen können weitere bzw. andere Börsennotierungen genannt werden. Es kann auch nach erfolgter Börsennotierung nicht gewährleistet werden, dass diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Sollten die Wertpapiere nicht dauerhaft an den betreffenden Börsen gehandelt werden, sind der Erwerb und der Verkauf solcher Wertpapiere unter Umständen erheblich erschwert. Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) sind ferner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, jederzeit Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Es besteht keine Verpflichtung, die Wertpapierinhaber über derartige Käufe oder Verkäufe zu unterrichten. Derartige Käufe bzw. Verkäufe können negative Auswirkungen auf den jeweiligen Kurs der Wertpapiere haben. Absicherungsgeschäfte oder Handelsgeschäfte des Emittenten und von Gesellschaften der Vontobel-Gruppe in Basiswerten der Wertpapiere können einen negativen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere haben. Soweit der Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe zur internen Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) vornemhmen, stehen dem Anleger hieraus keine Ansprüche zu. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können in Bezug auf die Wertpapiere auch eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Market Maker und / oder Index-Sponsor. Eine solche Funktion kann den Emittenten bzw. die anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe in die Lage versetzen, über die Zusammensetzung der Basiswerte zu bestimmen oder deren Wert zu berechnen. Diese Funktionen können bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern zu Interessenkonflikten führen. Der Emittent bzw. andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit den jeweiligen Basiswerten ausgeben; die Einführung solcher Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Derartige Emissionen können sowohl auf Grundlage dieses Prospektes als auch auf Grundlage anderer Prospekte erfolgen. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel- Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf die Basiswerte erhalten und sind, sofern kein Fall des 16 Wertpapierprospektgesetz (Aktualisierungspflicht bezüglich Basisprospekt) vorliegt, nicht verpflichtet, solche Informationen an die Inhaber der Wertpapiere weiterzugeben. Zudem können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Research-Berichte in Bezug auf die Basiswerte veröffentlichen. Derartige Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern führen und sich negativ auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Gemäß den Emissionsbedingungen kann der Emittent Anpassungen vornehmen, um relevanten Änderungen oder Ereignissen in Bezug auf die jeweiligen Basiswerte Rechnung zu tragen. Darüber hinaus kann der Emittent unter den in den maßgeblichen Emissionsbedingungen bestimmten Voraussetzungen die Wertpapiere vorzeitig kündigen. Eine vorzeitige Kündigung der Wertpapiere kann unter Umständen zu negativen steuerlichen Auswirkungen bei dem Anleger führen oder etwa eine weitere Partizipation des Anlegers an für diesen günstigen Entwicklungen des Basiswertes verhindern. Bei Anpassungen, Marktstörungen sowie einer vorzeitigen Kündigung handelt der Emittent nach billigem Ermessen ( 315, 317 BGB). Hierbei ist er nicht an Maßnahmen und Einschätzungen Dritter gebunden. Der Emittent kann gemäß den Emissionsbedingungen feststellen, dass eine Marktstörung eingetreten ist bzw. andauert. Eine solche Feststellung kann die Bewertung in Bezug auf die Basiswerte verzögern, was den Wert der Wertpapiere beeinflussen und/oder die Zahlung des Geldbetrages bzw. die Lieferung der Aktien oder Schuldverschreibungen verzögern kann. Bei der Abwicklung haftet der Emittent nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Abwicklungsstellen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Anleger aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen, die innerhalb oder außerhalb der Einflusssphäre des Emittenten liegen können, Fehlentscheidungen bezüglich einer Anlage in die Wertpapiere trifft. Im Fall von aktienvertretenden Wertpapieren (ADRs, GDRs) als Basiswerte sind weitere Risiken zu beachten. Aktienvertretende Wertpapiere und die diesen zugrunde liegenden Aktien können in verschiedenen Währungen gehandelt werden. Hieraus sich ergebende Wechselkursschwankungen können den Wert der aktienvertretenden Wertpapiere negativ beeinflussen. Im Fall der Insolvenz der Depot- 38

39 bank bzw. von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese kann nicht ausgeschlossen werden, dass der den aktienvertretenden Wertpapieren zugrunde liegende Aktienbestand verwertet bzw. mit Verfügungsbeschränkungen belegt wird. Dies kann zu einer Wertlosigkeit der aktienvertretenden Wertpapiere (und ggf. der sich hierauf beziehenden Wertpapiere) führen. Für den Anleger besteht somit, mit Ausnahme von Wertpapieren mit Bear Struktur, ein zusätzliches Totalverlustrisiko. Im Übrigen ist insbesondere zu beachten, dass der Emittent das Recht hat, bei einer Insolvenz der Depotbank, einer Änderung der Bedingungen oder einer Einstellung des Angebots der aktienvertretenden Wertpapiere durch die Depotbank bzw. einer Einstellung der Börsennotierung der aktienvertretenden Wertpapiere, die Emissionsbedingungen anzupassen bzw. die Wertpapiere vorzeitig zu kündigen. Indizes als Basiswerte können sowohl von Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch von anderen Gesellschaften konzipiert werden. Der Anleger muss die jeweiligen Indexbeschreibungen beachten und die Funktionsweise des jeweiligen Indexes verstehen. Der Anleger kann nicht darauf vertrauen, dass die jeweiligen Indizes erfolgreich sein werden, er muss sich daher seine eigene Meinung zu den Indizes bilden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei Wertpapieren auf Indizes von der Indexberechnungsstelle eine Indexberechnungsgebühr berechnet werden kann und somit die Indexperformance negativ beeinflusst. Bei Wertpapieren, denen Schuldverschreibungen als Basiswerte zugrunde liegen, sollten Anleger ebenfalls beachten, dass der Sekundärmarkt für diese Schuldverschreibungen eingeschränkt sein kann. Dies ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass der Emittent der jeweiligen Schuldverschreibungen oftmals der einzige Market Maker für diese ist. Daher bleibt es ungewiss, ob und inwieweit sich ein Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entwickelt und ob dieser Sekundärmarkt liquide sein wird oder nicht. Dies hat zum einen zur Folge, dass der Preis der Schuldverschreibungen von der Preisfeststellung durch deren Emittenten in seiner Eigenschaft als Market Maker abhängig ist. Zum anderen besteht für die Anleger das Risiko, die aufgrund dieses Prospektes eventuell gelieferten Schuldverschreibungen nicht weiterverkaufen zu können. Im Falle von Schuldverschreibungen als Basiswert trägt der Anleger (zusätzlich zum Insolvenzrisiko des Emittenten der unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere) das Insolvenzrisiko des E- mittenten der Schuldverschreibungen als Basiswert. Die Insolvenz des Emittenten der Schuldverschreibungen kann zu einer Wertlosigkeit der Schuldverschreibungen (und ggf. der sich hierauf beziehenden Wertpapiere) führen. Für den Anleger besteht somit ein zusätzliches Totalverlustrisiko. Falls ein Edelmetall oder ein Wechselkurs als Basiswert eines Wertpapiers vorgesehen ist, ist zu beachten, dass die Werte 24 Stunden am Tag durch die Zeitzonen in Australien, Asien, Europa und Amerika gehandelt werden, während der es zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten von Barrieren oder anderer Kursschwellen kommen kann. Daher besteht insbesondere bei Wertpapieren auf diese Basiswerte die Möglichkeit, dass es auch außerhalb der lokalen Handelszeiten zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten von Barrieren oder anderer Kursschwellen kommt. Bei Wertpapieren bezogen auf Futures muss beachtet werden, dass Futures grundsätzlich mit einem Auf- oder Abschlag gegenüber dem Kassakurs des zugrunde liegenden Basiswerts gehandelt werden. Dieser in der Terminbörsenterminologie als 'Basis' bezeichnete Unterschied zwischen Kassa- und Futurespreis resultiert einerseits aus der Miteinberechnung von bei Kassageschäften üblicherweise anfallenden Kosten (Lagerhaltung, Lieferung, Versicherungen etc.) bzw. von mit Kassageschäften üblicherweise verbundenen Einnahmen (Zinsen, Dividenden etc.), andererseits aus der unterschiedlichen Bewertung von allgemeinen Marktfaktoren am Kassa- und am Futuresmarkt. Da sich die Wertpapiere auf den Börsenkurs der zugrunde liegenden Futures beziehen, sind neben Kenntnissen über den Markt für den dem jeweiligen Futures zugrunde liegenden Basiswert Kenntnisse über die Funktionsweise und Bewertungsfaktoren von Termingeschäften für eine sachgerechte Bewertung der mit dem Kauf dieser Scheine verbundenen Risiken notwendig. Zinssätze stehen in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten, die unter anderem durch volkswirtschaftliche Faktoren, Spekulation und Eingriffe 39

40 durch Zentralbanken und Regierungsstellen oder andere politische Faktoren beeinflusst werden. Das Markzinsniveau am Geld und Kapitalmarkt ist dabei häufig starken Schwankungen unterworfen, weshalb der Inhaber von auf Zinssätze bezogenen Wertpapieren diesem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt ist. Bei Investmentanteilen als Basiswert muss der Anleger beachten, dass in Abhängigkeit von der Art des Fonds, z.b. Aktienfonds, Anleihefonds, Rentenfonds, Immobilienfonds usw. oder auch Fonds, die in unterschiedliche Vermögenswerte investieren, das dem Fonds zufließende Kapital ebenfalls am Kapitalmarkt investiert wird. Damit ist der Wert eines Investmentanteils den gleichen Risiken, Einflüssen und Schwankungen unterworfen wie die im Fonds enthaltenen Vermögenswerte. Der Anleger muss die Besonderheiten dieser im Fonds enthaltenen Vermögenswerte sowie deren Risiken selbst einschätzen können, um eine Beurteilung der Wertentwicklung des Basiswerts vorzunehmen. Darüber hinaus hat der Anleger zu beachten, dass bei Investmentanteilen als Basiswert für die Wertentwicklung des Basiswerts zu beachten ist, dass der Wert eines Investmentanteils von der relevanten Referenzstelle (als Preis, Rücknahmepreis oder als einen entsprechend bezeichneten Wert) nur an für den Fonds geltenden Bewertungstagen festgestellt wird. Andere für den betreffenden Investmentanteil ermittelte Werte, insbesondere ggf. an einer Wertpapierbörse festgestellte und veröffentlichte Kurse des betreffenden Investmentanteils, werden nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zu anderen Investmentfonds findet bei Exchange Traded Funds grundsätzlich kein aktives Management durch die den ETF emittierende Kapitalanlagegesellschaft statt. Das heißt, dass die Entscheidungen über den Erwerb von Vermögensgegenständen durch den Index, Basket oder die Einzelwerte vorgegeben werden. Bei einer Abwärtsbewegung der Kurse der einem ETF zugrunde liegenden Vermögenswerte unterliegt der Anteilsinhaber daher uneingeschränkt einem Kursverlustrisiko seines Anteilswerts. Der Kurs eines ETF ist neben dem Wert der diesem zugrunde liegenden Vermögenswerte gegebenenfalls auch von Gebühren abhängig, die für das Management des ETF erhoben werden und sich so mittelbar auch auf den Wert der Scheine auswirken können. 4.2 Risiken bezüglich des Emittenten Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko des Emittenten. Die Tätigkeit des Emittenten und sein jährliches Emissionsvolumen werden durch die Entwicklungen an den Märkten, an denen er seine Geschäftstätigkeit ausübt, beeinflusst. Eine schwierige gesamtwirtschaftliche Situation kann zu einem niedrigeren Emissionsvolumen führen und die Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. Die allgemeine Marktentwicklung von Wertpapieren hängt dabei insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die ihrerseits von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (sog. Marktrisiko). Der Emittent hat derzeit kein Rating. Etwaige Prospekthaftungsansprüche oder die wirksame Ausübung von Widerrufsrechten könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. Im Extremfall, d. h. bei einer Insolvenz des Emittenten und des Garanten, kann eine Anlage in die Wertpapiere einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass weder der Emittent noch der Garant einem Einlagensicherungsfonds oder einem ähnlichen Sicherungssystem angeschlossen sind, das im Falle der Insolvenz des Emittenten und des Garanten Forderungen der Wertpapierinhaber ganz oder teilweise ersetzen würde. Darüber hinaus können bei den Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) Interessenkonflikte, insbesondere die folgenden, bestehen. Im Ausgabepreis für die Wertpapiere kann, gegebenenfalls zusätzlich zu festgesetzten Ausgabeaufschlägen, Verwaltungs- oder anderen Entgelten, ein für den Anleger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen mathematischen (fairen) Wert der Wertpapiere enthalten sein. Diese Marge wird 40

41 von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen freiem Ermessen festgesetzt und kann sich von den Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben. Die Bank Vontobel AG, oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle, wird für die Wertpapiere als Market Maker auftreten. Durch ein solches Market Making wird die Bank Vontobel AG oder die beauftragte Stelle den Preis der Wertpapiere maßgeblich selbst bestimmen. Dabei werden die von dem Market Maker gestellten Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne ein solches Market Making und in einem liquiden Markt gebildet hätten. Die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen (sog. Spread) setzt der Market Maker in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage für die zugrunde liegenden Wertpapiere und nach bestimmten Ertragsgesichtspunkten fest. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Absicherungsgeschäfte nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zu Ausweitungen der Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen kommen. Die von dem Market Maker gestellten Kurse können dementsprechend erheblich von dem fairen Wert bzw. dem aufgrund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z.b. die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. 4.3 Risiken bezüglich des Garanten Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko des Garanten. Die Anleger sollten daher bei ihren Anlageentscheidungen neben der Bonität des Emittenten auch die Bonität des Garanten berücksichtigen. Bei einer Insolvenz des Emittenten und des Garanten, kann eine Anlage in die Wertpapiere einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass weder der Emittent noch der Garant einem Einlagensicherungsfonds oder einem ähnlichen Sicherungssystem angeschlossen sind, das im Falle der Insolvenz des Emittenten und des Garanten Forderungen der Wertpapierinhaber ganz oder teilweise ersetzen würde. Es ist davon auszugehen, dass der Wert der Wertpapiere teilweise durch die allgemeine Einschätzung der Möglichkeiten des Garanten beeinflusst wird, jederzeit ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Die Einschätzung dieser Möglichkeiten wird i.d.r. durch Bonitätseinstufungen ("Ratings") beeinflusst. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung des Ratings des Garanten könnte negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Garanten und des gesamten Vontobel-Konzerns haben. Eine solche Aussetzung, Rücknahme, Herabstufung kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ beeinflussen. Die Geschäftstätigkeit des Garanten wird von den herrschenden Marktverhältnissen und deren Auswirkungen auf die operativen (konsolidierten) Vontobel-Gesellschaften beeinflusst. Der Garant unterliegt dabei einem Marktrisiko, einem Liquiditäts- sowie einem Kreditrisiko sowie operationellen Risiken. Risiken für die Geschäftstätigkeit des Garanten können sich aus allgemeinen Marktrisiken ergeben, die durch Änderungen von Marktpreisen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen, Preisen von Rohwaren und entsprechenden Volatilitäten entstehen können und die Bewertung der Basiswerte bzw. der derivativen Finanzprodukte negativ beeinflussen können. Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Garanten können auch Liquiditätsengpässe haben, die z. B. durch Mittelabflüsse durch die Beanspruchung von Kreditzusagen oder die Unmöglichkeit der Prolongation von Passivgeldern entstehen können, so dass der Garant kurzfristigen Finanzierungsbedarf zeitweilig nicht decken könnte. Des Weiteren ist der Garant einem Kreditrisiko ausgesetzt, da Ausfallrisiken sowohl mit dem direkten Kreditgeschäft verbunden sind als auch im Rahmen von Geschäften 41

42 entstehen können, die mit Kreditrisiken einhergehen, wie OTC-Derivat-Transaktionen (individuell zwischen zwei Parteien ausgehandelte Geschäfte), Geldmarktgeschäfte oder Securities Lending and Borrowing (Wertpapierleihe). Das kommerzielle Kreditgeschäft wird von der Vontobel-Gruppe nicht betrieben. Schließlich können operationelle Risiken im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Vontobel-Gruppe auftreten und zu Verlusten aus nicht adäquaten bzw. fehlenden Prozessen oder Systemen, Fehlverhalten von Mitarbeitern oder externen Ereignissen führen. 42

43 II. RISIKOFAKTOREN Dieser Abschnitt "Risikofaktoren" soll dazu dienen, potenzielle Erwerber der Wertpapiere vor Anlagen zu schützen, die für sie nicht geeignet sind, und im Zusammenhang mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundene wirtschaftliche und rechtliche Risiken darzulegen. Der Basisprospekt [und diese Endgültigen Angebotsbedingungen] und die darin enthaltenen Informationen ersetzen nicht die vor dem Erwerb der unter [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere ("Wertpapiere") in jedem Fall unerlässliche Beratung durch Wertpapierhändler (Broker), Bankberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer sowie andere Rechts-, Steuer- oder Anlageberater, die die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken sorgfältig prüfen und eine solche Anlageentscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse von Anlegern treffen. Nur wer sich über die Risiken zweifelsfrei im Klaren und wirtschaftlich in der Lage ist, die damit ggf. verbundenen Verluste zu tragen, sollte derartige Geschäfte tätigen. Interessierte Anleger sollten daher bei einer Entscheidung über einen Kauf der unter [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere die nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und berücksichtigen. Der Eintritt dieser Risiken, einzeln oder zusammen genommen, kann einen erheblich nachteiligen Einfluss (bis hin zu einem Totalverlust) auf den Wert der unter [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere bzw. ihre Handelbarkeit im Sekundärmarkt haben, die Geschäftstätigkeit des Emittenten und des Garanten wesentlich beeinträchtigen sowie erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und des Garanten haben. Die gewählte Reihenfolge sowie der Umfang der Darstellung stellen weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen Risiken dar. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass der Emittent aus anderen Gründen, als die in diesem Abschnitt beschriebenen Risikofaktoren nicht imstande ist, Zahlungen auf Wertpapiere oder im Zusammenhang damit zu leisten. Dies kann etwa daran liegen, dass der Emittent aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts zur Verfügung stehenden Informationen, wesentliche Risiken nicht als solche erkannt hat oder ihren Eintritt nicht vorhergesehen hat. 1. Risiken bezogen auf die Wertpapiere (insbesondere Totalverlustrisiko) Die nachfolgende Darstellung dient der Veranschaulichung der Risiken im Zusammenhang mit der Funktionsweise der unter [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere. Die folgende Darstellung bzw. die darin aufgeführten Beispiele lassen keine Rückschlüsse auf konkrete Ausstattungsmerkmale der unter [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] emittierten Wertpapiere zu. Beim Kauf bzw. Verkauf der Wertpapiere im Sekundärmarkt ist insbesondere der sog. Spread zu beachten, d.h. der vom Market Maker gestellte Unterschied zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere. Die unter [diesem] [dem] [Basisprospekt] [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere sind handelbare, sogenannte Inhaberschuldverschreibungen und verbriefen das Recht der jeweiligen Wertpapierinhaber auf Zahlung eines Geldbetrages oder Lieferung von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen (nach Maßgabe [der] [dieser] Endgültigen Angebotsbedingungen der Wertpapiere). Die Rechte der jeweiligen Wertpapierinhaber sind in den allein maßgeblichen Emissionsbedingungen geregelt. 43

44 Anleger können mit den Wertpapieren an der Wertentwicklung eines bestimmten Basiswertes (Aktie bzw. aktienvertretendes Wertpapier (ADR/GDR), Schuldverschreibung, Index, Edelmetall, Future, Wechselkurs, Zinssatz oder Investmentanteil bzw. Körbe daraus) partizipieren, ohne den jeweiligen Basiswert direkt erwerben zu müssen. Eine Anlage in Wertpapiere ist auf Grund verschiedener Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere nicht mit einer Direktinvestition in den jeweiligen Basiswert vergleichbar. Dazu gehören insbesondere die begrenzte Laufzeit, die mögliche Zahlung des Geldbetrages, der fehlende Anspruch auf Ausschüttungen (z.b. Dividenden), Bezugsrechte oder sonstige ähnliche Erträge sowie das Insolvenzrisiko des Emittenten und des Garanten. Je nach Wertpapierart existieren weitere Ausstattungsmerkmale, die die Wertpapiere von einer Direktinvestition unterscheiden. Eine Ausübung des Wertpapierrechts oder Kündigung der Wertpapiere während der Laufzeit ist nicht möglich. Jedoch können die Wertpapiere grundsätzlich während der Laufzeit außerbörslich und ggf. börslich ge- oder verkauft werden. Die unter [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere sind risikoreiche Instrumente der Vermögensinvestition; es besteht das Risiko des Verlustes bezüglich des eingesetzten Kapitals sowie der angefallenen Transaktionskosten. Sofern der Wert des jeweiligen Basiswertes am (Finalen) Bewertungstag null (bzw. wenn sich bei Bear Strukturen der Basiswert positiv entwickelt) beträgt, entsteht dem Anleger ein Totalverlust. Der Verlust liegt sodann in dem für das Wertpapier bezahlten Preis und in den angefallenen Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Die Wertpapiere erbringen keine laufenden Erträge (wie bspw. Zinsen oder Dividenden; ausgenommen Reverse Convertible Strukturen und Strukturierte Anleihen, sie werden verzinst bzw. sehen ggf. Kuponzahlungen vor), mit denen Wertverluste der Wertpapiere ganz oder teilweise kompensiert werden könnten. Die einzige Möglichkeit, einen Ertrag zu erzielen, besteht in einer Steigerung des Kurswertes der Wertpapiere. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Der mögliche Verlust des Anlegers hängt dabei immer vom bezahlten Kaufpreis für die Wertpapiere ab und errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Geldbetrag bzw. dem Wert der gelieferten Aktien, Schuldverschreibungen oder Investmentanteile. Bei einer vorzeitigen Veräußerung bestimmt sich der Verlust durch die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere (jeweils unter Berücksichtigung der Transaktionskosten). [Zu beachten ist, dass bei den unter [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung mit fortschreitendem Fallen des Kurses der den Wertpapieren zugrunde liegenden Basiswerte die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Wertpapiere durch Lieferung von Basiswerten eingelöst werden und der Wert dieser Basiswerte den für den Erwerb der Wertpapiere gezahlten Kaufpreis unterschreitet. Das bedeutet, dass die Einlösung zu einem geringeren Betrag als dem Kaufpreis erfolgt und für den Anleger dadurch ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für die Wertpapiere gezahlten Kaufpreis entstehen kann. Im Fall der Lieferung von Basiswerten werden Bruchteile von Basiswerten nicht geliefert. Der Emittent wird statt der Lieferung des jeweiligen Bruchteils einen Betrag in EUR (oder in einer anderen Währung) zahlen (Spitzenausgleichsbetrag), der mittels Multiplikation des Bruchteils mit dem Referenzpreis am Bewertungstag ermittelt wird. Die Zusammenfassung mehrerer Spitzenausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Basiswerten ist ausgeschlossen.] Wenn der durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine von der Handelswährung der Wertpapiere (EUR bzw. eine andere Währung) abweichende Währung berechnet wird oder sich der Wert eines [Basiswertes] [Korb][Index][bestandteils] gemäß einer anderen Währung als der Handelswährung bestimmt, sollten potenzielle Erwerber der Wertpapiere berücksichtigen, dass mit 44

45 der Anlage in die Wertpapiere Risiken aufgrund von schwankenden Wechselkursen verbunden sein können und dass das Verlustrisiko nicht allein von der Entwicklung des Werts der [Basiswerte] [Korb][Index][bestandteile], sondern auch von ungünstigen Wertentwicklungen der anderen Währung abhängt. Solche ungünstigen Wertentwicklungen können das Verlustrisiko der Erwerber der Wertpapiere dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Wertpapiere oder die Höhe des möglichen Auszahlungsbetrages entsprechend vermindert. Dies gilt nicht für währungsgesicherte Wertpapiere (Quanto-Struktur). Der Wert der Wertpapiere während ihrer Laufzeit wird insbesondere von der Entwicklung und der Volatilität des Basiswertes, der jeweiligen Restlaufzeit der Wertpapiere sowie durch verschiedene weitere Faktoren beeinflusst. Der Wert der Wertpapiere reflektiert grundsätzlich die Kursbewegungen des jeweils zu Grunde liegenden Basiswertes. Alle Einflussfaktoren, die zu Kursveränderungen des Basiswertes führen, wirken sich in der Regel auch auf den Kurs der Wertpapiere aus. So verliert ein unter diesem Prospekt begebenes Wertpapier grundsätzlich (und unter Nichtberücksichtigung sonstiger Ausstattungsmerkmale und anderer für die Preisbildung von Wertpapieren maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Bei Bear Strukturen verliert ein Wertpapier grundsätzlich dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes steigt. Die Einflussfaktoren können jeweils allein oder im Zusammenwirken mit anderen Faktoren in unterschiedlichem und nicht im Vorhinein bestimmbaren Maße Auswirkungen auf die Wertentwicklung der Wertpapiere haben. Je volatiler der Basiswert ist, desto größer sind die Kursschwankungen der Wertpapiere. Der Anleger muss sich daher bei seiner Kaufentscheidung eine fundierte Meinung über die Entwicklung des Basiswertes bilden und ihm muss bewusst sein, dass die bisherige Entwicklung eines Basiswertes nicht auf dessen zukünftige Wertentwicklung schließen lässt. Zu den weiteren Faktoren gehören unter anderem die Risiken aus Aktien-, Renten- und Devisenmärkten, den Zinssätzen am Geldmarkt, Marktvolatilitäten, Markterwartungen, den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie den Wechselkursen im Falle von Wertpapieren auf Basiswerte, deren Kurse in einer anderen Währung notieren als die Handelswährung der Wertpapiere (Währungsrisiko). Eine Wertminderung der Wertpapiere kann daher selbst dann eintreten (wie bspw. im Falle der Realisierung eines Währungsrisikos), wenn der Kurs des zu Grunde liegenden Basiswertes konstant bleibt. [Bei den Wertpapierstrukturen mit einer Barriere vergrößert sich für den Anleger insbesondere dann das Risiko von starken Kursschwankungen der Wertpapiere, je geringer die Restlaufzeit der Wertpapiere ist und je mehr sich der Basiswert der jeweiligen Barriere annähert. Bei Produkten mit einer Barriere kommt es für die Feststellung, ob die jeweilige Barriere durch den Basiswert berührt oder über- bzw. unterschritten wurde, auf jede Kurs- bzw. Preisfeststellung an der Referenzstelle des jeweiligen Basiswertes an. Die [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] können diesbezüglich weitergehende oder abweichende Regelungen enthalten.] [Bei den (Bear) (Protect) (Multi) Discount, den (Bear) (Multi) Bonus (Cap), den (Protect) Sprint, den Capped TwinWin, den (Memory) (Protect) Express Zertifikaten und den (Express) (Barrier) (CP) Reverse Convertibles, sowie bei den strukturierten Anleihen mit (teilweisem) Kapitalschutz mit einem Cap, ist der mögliche Ertrag der Wertpapiere auf bzw. durch die Verzinsung, den Höchstbetrag bzw. den (ggf. Zusatz-)Bonusbetrag begrenzt, d.h. bei steigenden (bzw. bei Bear Strukturen bei sinkenden) Kursen des Basiswertes kann der Anleger nur bis zum Höchstbetrag teilnehmen bzw. nur von der Verzinsung bzw. dem Bonusbetrag profitieren.] 45

46 1.1 Risiken in Bezug auf die einzelnen Strukturen der Wertpapiere Der Erwerb der in [diesem] [dem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] beschriebenen Wertpapiere gewährt dem Anleger nach Maßgabe der Emissionsbedingungen einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der sich jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung des zu Grunde liegenden Basiswertes (unter Berücksichtigung des jeweiligen Bezugsverhältnisses) errechnet. [Im Fall von Wertpapieren gerichtet auf Lieferung von Basiswerten (Abwicklungsart (physische) Lieferung) erfolgt die Tilgung durch die Zahlung des Geldbetrages oder durch die Lieferung des Basiswertes.] Das Verlustrisiko kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes von null bzw. bei Bear Strukturen, wenn sich der Basiswert bis zum Bewertungstag positiv entwickelt) bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten führen. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Eine Rückzahlung der Wertpapiere zum jeweiligen Kaufpreis oder einem für die einzelnen Wertpapiertypen charakteristischen Betrag (z. B. Höchstbetrag, Bonuslevel, Bonusbetrag, Nennbetrag) ist nicht garantiert. [Ausgenommen hiervon sind die strukturierten Anleihen, bei denen zumindest der Kapitalschutzbetrag zur Auszahlung kommt.] Der Anleger kann angesichts der begrenzten Laufzeit der Wertpapiere nicht darauf vertrauen, dass sich der Kurs des Basiswertes in eine für den Anleger günstige Richtung entwickelt. [1.1.1 Besondere Risiken der (Protect) (Multi) Discount Zertifikate (Protect) (Multi) Discount Zertifikate werden mit einem Abschlag (sogenannter Discount), d.h. zu einem Kurs ausgegeben, der unter dem zum Emissionszeitpunkt aktuellen Kurs des Basiswertes liegt. Bei ihnen wird der mögliche Geldbetrag bzw. der Geldwert der zu liefernden Basiswerte stets durch einen Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), d.h. eine bestimmte Kursobergrenze, begrenzt. Aufgrund dieser Konstruktion kann der Wertpapierinhaber an Wertsteigerungen des Basiswertes nicht über den Höchstbetrag hinaus partizipieren. Das maximale Gewinnpotential ist daher von Anfang an beschränkt. Bei den (Protect) (Multi) Discount Zertifikaten erzielt der Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Laufzeitende unter dem Kaufpreis der Wertpapiere notiert und zusätzliche Voraussetzung bei den Protect (Multi) Discount Zertifikaten - die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt wurde. Bei den Protect (Multi) Discount Zertifikaten erhält der Anleger - im Gegensatz zu den (Multi) Discount Zertifikaten - unabhängig vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), sofern während der jeweiligen Beobachtungszeit der Beobachtungskurs des Basiswertes die Barriere nicht erreicht oder unterschritten hat. Hierbei kann an Wertsteigerungen des Basiswertes ebenfalls nicht über den Höchstbetrag hinaus partizipiert werden. Bei Erreichen oder Unterschreiten der Barriere während der Beobachtungszeit entfällt der Protect Mechanismus und das Wertpapier verhält sich wie ein (Multi) Discount Zertifikat.] [1.1.2 Besondere Risiken der (Multi) Bonus (Cap) Zertifikate Der Inhaber eines (Multi) Bonus (Cap) Zertifikats erhält mindestens einen definierten Betrag in Höhe des Bonuslevels (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausbezahlt, wenn der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht bzw. unterschreitet. Im Falle des Erreichens oder Unterschreitens der Barriere geht der Anspruch auf den Bonuslevel verloren, das Zertifikat läuft aber bis zum Ende der Laufzeit weiter und der Anleger erhält schließlich den Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des 46

47 Bezugsverhältnisses) ausbezahlt bzw. eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von Basiswerten geliefert. Besonderheit der (Multi) Bonus Cap Zertifikate ist, dass der Geldbetrag bzw. der Geldwert der zu liefernden Basiswerte auf den Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) beschränkt ist, d.h. der Wertpapierinhaber kann an Wertsteigerungen des Basiswertes nicht über den Höchstbetrag hinaus partizipieren. Das maximale Gewinnpotential ist daher von Anfang an beschränkt.] [1.1.3 Besondere Risiken von (Protect) Sprint Zertifikaten Sprint Zertifikate sind mit einem Höchstbetrag ausgestattet, der die Höhe des maximal möglichen Auszahlungsbetrags begrenzt, d.h. der Anleger kann an Kurssteigerungen des Basiswertes nur begrenzt partizipieren. Während der Laufzeit bewirken Kursbewegungen oberhalb des Basispreises (aufgrund des Partizipationsfaktors) eine überproportionale Veränderung des Zertifikatwertes. Dieser Hebeleffekt wirkt bei einem Kurs des Basiswertes über dem Basispreis in beide Richtungen, also insbesondere auch zum Nachteil des Anlegers bei einer ungünstigen Entwicklung des Basiswertes wieder zum Basispreis hin. Eine negative Beeinflussung durch den Hebeleffekt kann insbesondere bei einem Einstieg durch den Anleger zu einem Zeitpunkt, in dem der Basiswert zwischen dem Basispreis und dem Höchstbetrag notiert, eintreten. Bei den Sprint Zertifikaten nimmt der Anleger eins zu eins an Kursverlusten des Basiswertes teil, wenn der Basiswert am Bewertungstag auf oder unterhalb des Basispreises notiert. Ebenso verhält es sich bei den Protect Sprint Zertifikaten, wenn zusätzlich während der Beobachtungszeit die Barriere verletzt wurde.] [1.1.4 Besondere Risiken von (Capped) TwinWin Zertifikaten Bei TwinWin Zertifikaten erleidet der Anleger einen Verlust und nimmt eins zu eins an Kursverlusten des Basiswertes teil, wenn der Beobachtungskurs des Basiswertes während der maßgeblichen Beobachtungszeit die Barriere verletzt hat und der Referenzpreis am Bewertungstag auf oder unterhalb des Basispreises notiert. Während der Laufzeit bewirken Kursbewegungen des Basiswertes (aufgrund des Partizipationsfaktors, gegebenenfalls des oberen und des unteren Partizipationsfaktors) eine überproportionale Veränderung des Zertifikatwertes. Dieser Hebeleffekt wirkt in beide Richtungen, also insbesondere auch zum Nachteil des Anlegers bei einer ungünstigen Entwicklung des Basiswertes hin zum Basispreis, und bei verletzter Barriere bei unter den Basispreis fallenden Kursen des Basiswertes. Eine negative Beeinflussung durch den Hebeleffekt kann insbesondere bei einem Einstieg durch den Anleger zu einem Zeitpunkt, in dem der Basiswert nicht in der Nähe des Basispreises notiert, eintreten. Anleger sollten beachten, dass die Besonderheit des TwinWin Zertifikates, bis zur Barriere auch an fallenden Kursen des Basiswertes profitieren zu können, bei nur einmaligem Berühren der Barriere während der Beobachtungszeit, verloren geht. Sodann nimmt der Anleger an Verlusten des Basiswertes entsprechend dem (unteren) Partizipationsfaktor teil. Bei einem Partizipationsfaktor von über 100% droht daher ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals sogar, ohne dass der Basiswert wertlos wird. Capped TwinWin Zertifikate sind mit einem Höchstbetrag ausgestattet, der die Höhe des maximal möglichen Auszahlungsbetrags begrenzt, d.h. der Anleger kann an Kurssteigerungen des Basiswertes nur begrenzt partizipieren.] 47

48 [1.1.5 Besondere Risiken von (Protect) Outperformance Zertifikaten Bei (Protect) Outperformance Zertifikaten bewirken Kursbewegungen des Basiswertes während der Laufzeit (aufgrund des Partizipationsfaktors, gegebenenfalls des oberen und des unteren Partizipationsfaktors) eine überproportionale Veränderung des Zertifikatwertes. Dieser Hebeleffekt wirkt in beide Richtungen, also insbesondere auch zum Nachteil des Anlegers bei einer ungünstigen Entwicklung des Basiswertes. Eine negative Beeinflussung durch den Hebeleffekt kann insbesondere bei einem Einstieg durch den Anleger zu einem Zeitpunkt, in dem der Basiswert oberhalb des Basispreises notiert, eintreten. Der Anleger nimmt an Verlusten des Basiswertes entsprechend dem (unteren) Partizipationsfaktor teil. Bei einem (unteren) Partizipationsfaktor von über 100% droht daher ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals sogar, ohne dass der Basiswert wertlos wird.] [1.1.6 Besondere Risiken von (Bear) (Memory) (Protect) (Multi) Express Zertifikaten (Bear) (Memory) (Protect) (Multi) Express Zertifikate können an jedem Bewertungstag bei Erreichen von bestimmten Tilgungslevels vorzeitig getilgt werden. Anderenfalls läuft das Zertifikat bis zum nächsten Bewertungstag unverändert weiter. Dem Anleger droht bei Nichterreichen der jeweiligen Tilgungslevel, dass die Rückzahlung erst nach dem Finalen Bewertungstag, am Fälligkeitstag, erfolgt. Sofern in den Endgültigen Angebotsbedingungen nicht die Zahlung eines unbedingten oder eines von einem niedrigeren Bonuslevel abhängiger (Zusatz-)Bonus bestimmt ist, kann die Anlage in ein (Bear) (Memory) (Protect) (Multi) Express Zertifikat für den Anleger ohne jede Rendite sein, wenn der Basiswert sich während der Laufzeit nicht verändert. An Wertsteigerungen des Basiswertes über den Tilgungslevel hinaus bzw. bei Bear Strukturen an fallenden Basiswertkursen unter den Tilgungslevel kann der Anleger nicht teilnehmen. Erfolgt während der Laufzeit keine automatische Kündigung durch Erreichen des Tilgungslevels durch den Basiswert, kann der Anleger auch einen Verlust erleiden, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter (Bear: über) dem Basispreis liegt (und bei Protect Express Zertifikaten zusätzlich die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt wurde). Anleger sollten sich bewusst sein, dass im Fall einer vorzeitigen Tilgung der Wertpapiere die erwartete Rendite aus einer Anlage in die Wertpapiere möglicherweise nicht erreicht wird. Zudem sollten sie sich bewusst sein, dass im Falle einer vorzeitigen Tilgung der Wertpapiere eine Folgeinvestition möglicherweise nur zu ungünstigeren Bedingungen abschließen können.] [1.1.7 Besondere Risiken von (Callable) (Express) (Floored) (Floater) (Bear) (Barrier) (CP) (Multi) Reverse Convertibles Reverse Convertibles sind risikoreiche Instrumente der Vermögensanlage. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Kurs am Anschaffungstag (bzw. bei Bear Strukturen darüber) - und wurde zusätzlich bei den Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Barrier" die Barriere verletzt -, erleidet der Anleger grundsätzlich einen Verlust (sofern diese Differenz nicht durch die Verzinsung kompensiert werden kann). Dies kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes von Null, bzw. bei Bear Strukturen bei stark gestiegenem Basiswertkurs) bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten führen. Der Verlust liegt sodann in dem für den Reverse Convertible bezahlten Preis und in den angefallenen Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen. Dieses Totalverlustrisiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. 48

49 Eine Rückzahlung der Reverse Convertibles zum jeweiligen Kaufpreis bzw. Nennbetrag ist nicht garantiert. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Zu beachten ist, dass mit fortschreitendem Fallen (bei Bear Strukturen: Steigen) des Kurses der den Reverse Convertibles zugrunde liegenden Basiswerte die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Einlösung der Reverse Convertibles durch Zahlung eines Barausgleichs bzw. durch Lieferung von Basiswerten erfolgt und der Wert dieser Basiswerte den für den Erwerb der Reverse Convertibles gezahlten Kaufpreis unterschreitet. D.h. die Einlösung erfolgt zu einem geringeren Betrag als dem Nennbetrag und für den Anleger kann dadurch ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für die Reverse Convertibles gezahlten Kaufpreis entstehen. Reverse Convertibles erbringen außer den Zinsen keine laufenden Erträge (wie beispielsweise Dividenden), mit denen Wertverluste der Reverse Convertibles ganz oder teilweise kompensiert werden könnten. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Floater" werden nicht mit einem festen Zinssatz verzinst. Etwaige Zinszahlungen erfolgen nach Maßgabe der Endgültigen Angebotsbedingungen entweder periodisch während der Laufzeit oder einmalig am Laufzeitende des jeweiligen Wertpapiers in Abhängigkeit von der Entwicklung eines Referenzzinssatzes oder anderer in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Bezugsgrößen. Dies bedeutet für den Anleger ein weiteres "Kursrisiko", da die Rendite einer Anlage in die Wertpapiere nicht nur von der Entwicklung des Basiswertes, sondern auch von dieser weiteren Bezugsgröße abhängig ist. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Express" sind zusätzlich mit einem sog. Tilgungslevel ausgestattet. Erreicht der Basiswert nach näherer Maßgabe der Endgültigen Angebotsbedingungen das Tilgungslevel, werden die Wertpapiere automatisch vorzeitig getilgt und die Verzinsung der Wertpapiere endet. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Callable" können nach näherer Bestimmung in den Endgültigen Angebotsbedingungen vorzeitig vom Emittenten gekündigt werden. Sehen die Endgültigen Angebotsbedingungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung oder Kündigung vor, kann sich dies negativ auf den Marktwert der Wertpapiere auswirken. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum vor und während des Ereignisses, das die vorzeitige Fälligkeit der Wertpapiere auslöst bzw. den Emittenten zur Kündigung berechtigt. Anleger sollten sich bewusst sein, dass im Fall einer vorzeitigen Tilgung bzw. Kündigung der Wertpapiere die erwartete Rendite aus einer Anlage in die Wertpapiere möglicherweise nicht erreicht wird. Zudem sollten sie sich bewusst sein, dass im Falle einer vorzeitigen Tilgung bzw. Kündigung der Wertpapiere eine Folgeinvestition möglicherweise nur zu ungünstigeren Bedingungen abschließen können. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "CP" gewähren einen Kapitalschutz in Höhe des in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Mindestbetrages. Dieser kann deutlich unter dem Preis liegen, den der Anleger für das Wertpapier bezahlt, und stellt daher keinen vollständigen Schutz des eingesetzten Kapitals dar. Der Kapitalschutz greift erst am Ende der Laufzeit. Da die Wertpapiere während der Laufzeit auch unterhalb des jeweiligen Mindestbetrages notieren können, kann der Anleger während dieser Zeitspanne einen Verlust erleiden, sofern er die Wertpapiere vor dem Laufzeitende veräußert. Außerdem droht dem Anleger trotz des Kapitalschutzes in Höhe des Mindestbetrages ein Geldverlust wenn der Emittent bzw. die Garantin zahlungsunfähig werden.] [1.1.8 Besondere Risiken von Strukturierten Anleihen mit (teilweisem) Kapitalschutz Strukturierte Anleihen mit (teilweisem) Kapitalschutz verbriefen das Recht der jeweiligen Anleger auf Zahlung eines Kapitalschutzbetrages sowie von Zinsen (fest oder variabel verzinslich) oder eines strukturierten Kupons. Nach Maßgabe der [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] kann der Kapitalschutzbetrag entweder (mindestens) dem Nennbetrag (Kapitalschutz) oder einem Teil des Nennbetrages (Teilkapitalschutz) der Anleihe entsprechen. 49

50 Wird die Anleihe zu einem höheren Preis als dem jeweiligen Kapitalschutzbetrag erworben, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit im ungünstigsten Fall nur den jeweiligen Kapitalschutzbetrag (sowie ggf. Zinsen oder einen Mindestkupon, sofern vorgesehen) zurück, so dass für ihn ein Verlust eintreten kann. Anleihen mit Teilkapitalschutz sind im Vergleich zu Anleihen mit 100%-Kapitalschutz, mit einem erhöhten Risiko verbunden; je geringer die Höhe des Kapitalschutzbetrages ist, desto höher ist das Risiko von Kapitalverlusten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Des Weiteren greift der (Teil-) Kapitalschutz erst am Ende der Laufzeit. Da die Anleihe während der Laufzeit auch unterhalb des jeweiligen Kapitalschutzbetrages notieren kann, kann der Anleger während dieser Zeitspanne einen Verlust erleiden, sofern er die Anleihe vor Laufzeitende veräußert. [Ob und in welcher Höhe [Zins][Kupon]zahlungen erfolgen, ist von der Entwicklung des jeweiligen [Referenzzinssatzes] [und] [Basiswertes] [bzw.] [der Korbbestandteile] im jeweils nach den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] maßgeblichen Zeitraum bzw. Zeitpunkt abhängig. Der Anleger kann jedoch nur begrenzt an der Wertentwicklung [des Basiswertes] [bzw.] [der Korbbestandteile] mittelbar über den Kupon partizipieren, wenn bei einer Anleihe nach den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] ein Partizipationsfaktor von weniger als 100% vorgesehen ist.] [1.1.9 Besondere Risiken der Wertpapiere mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung Im Fall von Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung erfolgt die Tilgung der Wertpapiere entweder durch Zahlung eines Geldbetrages oder Lieferung eines Basiswertes (nach Maßgabe der Emissionsbedingungen). Im Falle der Lieferung des Basiswertes wird der Emittent eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von Basiswerten je Wertpapier liefern. Bruchteile von Basiswerten werden nicht geliefert. Der Emittent wird statt der Lieferung des jeweiligen Bruchteils einen Betrag in EUR (oder in einer anderen Währung) zahlen (Spitzenausgleichsbetrag), der mittels Multiplikation des Bruchteils mit dem Referenzpreises am Bewertungstag ermittelt wird. Die Zusammenfassung mehrerer Spitzenausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Basiswerten ist ausgeschlossen. Potenzielle Anleger sollten zusätzlich beachten, dass etwaige Schwankungen bzw. Wertminderungen im Kurs des jeweiligen Basiswertes zwischen dem Bewertungstag und dem Tag der Einbuchung der Wertpapiere in das Depot des Anlegers zu Lasten des Anlegers gehen. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das Vermögen des Anlegers stehen daher erst fest, wenn die Wertpapiere geliefert wurden. Auch ein Verkauf der gelieferten Wertpapiere ist frühestens nach Einbuchung in das Depot des Anlegers möglich. Bis zur Übertragung der Wertpapiere in das Depot des Anlegers bestehen keine Ansprüche aus den Wertpapieren, z.b. hat der Anleger keinen Anspruch auf in der Zwischenzeit ausgeschüttete Dividenden. Der Anleger muss beachten, dass bei einem Verkauf der gelieferten Basiswerte gegebenenfalls Transaktionskosten anfallen können, die bei der Ermittlung eines möglichen Verlustes je Wertpapier mit zu berücksichtigen sind. Handelt es sich bei den zu liefernden Basiswerten um Aktien, die auf den Namen lauten (Namensaktien), ist die Wahrnehmung von Rechten aus den Aktien (z.b. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) grundsätzlich nur für Aktionäre möglich, die im Aktienbuch oder einem vergleichbaren offiziellen Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind. Eine Verpflichtung des Emittenten zur Lieferung der Aktien beschränkt sich bei Namensaktien nur auf die Zurverfügungstellung der Aktien in börsenmäßig lieferbarer Form und Ausstattung und umfasst nicht die Eintragung in das Aktienbuch. Für die Eintragung ins Aktienbuch können dem Anleger gegebenenfalls Kosten bzw. Gebühren seiner Depotbank in Rechnung gestellt werden.] 50

51 [ Besondere Risiken der Wertpapiere mit der Bezeichnung "Multi" Wertpapiere mit der Bezeichnung "Multi" beziehen sich auf mehrere Basiswerte. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko, da nicht ein Basiswert den Auszahlungsbetrag bei Fälligkeit und den Kurs während der Laufzeit für das Wertpapier bestimmt, sondern mehrere. Bei Wertpapieren mit einer Barriere steigt zudem die Wahrscheinlichkeit einer Barrierenverletzung, da diese bereits dann vorliegt, wenn der Beobachtungskurs bzw. Referenzpreis auch nur eines der Basiswerte die jeweilige Barriere erreicht oder unterschreitet (bei Bear Discount, Bear Bonus, Bear Express Zertifikatsstrukturen und Bear Reverse Convertible Strukturen: überschreitet). Darüber hinaus erhöht sich während der Laufzeit der Wertpapiere das Risiko von starken Kursschwankungen der Wertpapiere, wenn der Kurs bereits eines der Basiswerte sich der jeweiligen Barriere annähert. Anleger sollten auch beachten, dass bei mehreren Basiswerten für die Bestimmung des Auszahlungsbetrages in der Regel der Basiswert maßgeblich ist, der sich während der Laufzeit der Wertpapiere am schlechtesten entwickelt hat, d.h. das Risiko eines Verlustes ist bei Multi-Strukturen wesentlich größer als bei Wertpapieren mit nur einem Basiswert.] [ Besondere Risiken der Wertpapiere mit Bear Struktur Bei Wertpapieren mit Bear Struktur wirkt sich ein steigender Kurs des Basiswertes regelmäßig nachteilig für den Inhaber des Bear Wertpapiers aus. Daher sinkt der Wert dieser Wertpapiere grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Wert des Basiswertes steigt. Der Auszahlungsbetrag ist der Höhe nach begrenzt: er kann nicht mehr weiter steigen und erreicht seinen rechnerischen Maximalbetrag, wenn sich der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf null (0) reduziert hat bzw., bei Strukturen mit Höchstbetrag, wenn der Referenzpreis den Höchstbetrag erreicht hat; somit ist die Ertragsmöglichkeit von Bear Wertpapieren immer, auch ohne Höchstbetragsangabe, begrenzt. Bei den Bear Wertpapieren besteht weiterhin ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals, wenn sich der Kurs des Basiswertes bis zum Bewertungstag positiv entwickelt.] 1.2 Finanzierung der Wertpapiere mit Kredit Wird der Erwerb der Wertpapiere mit Kredit finanziert, muss beim Nichteintritt der Erwartungen nicht nur der Verlust des für die Wertpapiere gezahlten Preises hingenommen werden, sondern es muss auch der Kredit verzinst und zurückgezahlt werden. Dadurch erhöht sich das Verlustrisiko erheblich. Vor dem Kauf von Wertpapieren auf Kredit muss der Anleger deshalb prüfen, ob er ggf. zur Verzinsung und kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage ist, wenn Verluste oder gar ein Totalverlust eintreten. Da die Wertpapiere keine laufenden Erträge (wie bspw. Zinsen oder Dividenden; ausgenommen Reverse Convertible Strukturen, sie werden verzinst) erbringen, darf der Anleger nicht damit rechnen, während der Laufzeit der Wertpapiere etwa fällig werdende Kreditzinsen mit solch laufenden Erträgen bedienen zu können. 1.3 Risikoausschließende oder -begrenzende Geschäfte Der Anleger kann angesichts der begrenzten Laufzeit der Wertpapiere nicht darauf vertrauen, dass sich der Kurs der Basiswerte in eine für den Anleger günstige Richtung entwickelt bzw. im Falle 51

52 von Kursverlusten (bzw. bei Bear Strukturen im Falle von Kurssteigerungen) sich der Wert der Wertpapiere bis zum Ende der Laufzeit rechtzeitig wieder erholen wird. Der Anleger kann sich gegen die mit den Wertpapieren verbundenen Risiken unter Umständen nicht entsprechend absichern. Käufer von unter [dem] [diesem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapieren sollten ferner nicht darauf vertrauen, dass sie während deren Laufzeit andere Wertpapiere erwerben bzw. Rechtsgeschäfte abschließen können, durch die die Risiken aus dem Erwerb der Wertpapiere ausgeschlossen oder begrenzt werden könnten. Inwieweit dies im Einzelfall möglich ist, hängt von den herrschenden Marktverhältnissen und den jeweiligen Bedingungen ab. Derartige Geschäfte können daher womöglich überhaupt nicht oder nur zu einem ungünstigen (d.h. verlustbringenden) Preis getätigt werden. 1.4 Handel in den Wertpapieren Die Inhaber von Wertpapieren können diese während der Laufzeit grundsätzlich außerbörslich und ggf. börslich veräußern. [Anleger sollten beachten, dass der letzte Börsenhandelstag in der Regel zwei Bankarbeitstage vor dem Bewertungstag liegt. Der außerbörsliche Handel endet spätestens etwa 1 Stunde vor der Feststellung des Referenzpreises des Basiswertes am Bewertungstag, in der Regel aber um 12 Uhr MEZ am Bewertungstag.] [Weiterhin sollten die Anleger beachten, dass es auch außerhalb der lokalen Handelszeiten zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten einer nach den Emissionsbedingungen maßgeblichen Grenze bzw. Schwelle kommen kann.] [Die Börsennotierung ist an den in den Emissionsbedingungen angegebenen Börsen und Börsensegmenten beabsichtigt. Es kann auch nach erfolgter Börsennotierung nicht gewährleistet werden, dass diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Sollten die Wertpapiere nicht dauerhaft an den betreffenden Börsen gehandelt werden, sind der Erwerb und der Verkauf der entsprechenden Wertpapiere unter Umständen erheblich erschwert.] [Die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle wird sich gegenüber den beteiligten Börsen (insbesondere bezüglich des Handels der Wertpapiere an den in den Emissionsbedingungen angegebenen Börsen) im Rahmen der dort jeweils geltenden Regelwerke zur Stellung von An- und Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Wertpapiervolumina verpflichten (sog. Market Making). Eine derartige Verpflichtung gilt lediglich gegenüber den beteiligten Börsen. Dritte Personen, wie die Wertpapierinhaber, können daraus keine Verpflichtung ableiten. Käufer von Wertpapieren sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sie die Wertpapiere zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs veräußern können. Weiterhin gilt die Verpflichtung gegenüber den Börsen nicht in Ausnahmesituationen wie technischen Betriebsstörungen, besonderen Marktsituationen oder dem vorübergehenden Ausverkauf der Emission. Durch die Börsennotierung der Wertpapiere erhöht sich nicht zwingend die Liquidität in den Wertpapieren. Eine Preisfindung an den Börsen findet in der Regel nur innerhalb der Spannen der An- und Verkaufskurse des Market Makers, sofern vorhanden, statt und die jeweilige Börsenorder wird in der Regel direkt oder indirekt gegen den jeweiligen Market Maker ausgeführt.] [gegebenenfalls weitere und/oder modifizierte Informationen zum börslichen/ außerbörslichen Handel einfügen: [ ]] Ein Wertpapierinhaber sollte [weder bei börslichem noch bei außerbörslichem Handel] [bei außerbörslichem Handel nicht] davon ausgehen, dass außer der Bank Vontobel AG andere Marktteilnehmer An- und Verkaufskurse für die Wertpapiere stellen werden. Im Gegensatz zu Aktien muss bei Wertpapieren aufgrund der speziellen Struktur mit größeren Spannen zwischen An- und Verkaufskurs ("Spreads") gerechnet werden. Verzögerungen bei der Kursfeststellung können sich 52

53 beispielsweise bei Marktstörungen und Systemproblemen ergeben. Unter Systemproblemen versteht man z.b. Telefonstörungen, technische Störungen der Handelssysteme oder Stromausfall. Marktstörungen kommen unter besonderen Marktsituationen vor (z.b. außerordentliche Marktbewegung des [Basiswertes][jeweiligen Korbbestandteils], besondere Situationen am Heimatmarkt oder besondere Vorkommnisse bei der Preisfeststellung des [Basiswertes][jeweiligen Korbbestandteils]) oder aufgrund gravierender Störungen der wirtschaftlichen und politischen Lage (z.b. Terroranschläge, Crash-Situationen, d.h. ein sehr starker Verfall von Börsenkursen innerhalb kurzer Zeit). Weiterhin ist zu beachten, dass die vom Market Maker für die Wertpapiere gestellten An- und Verkaufspreise zwar in der Regel auf der Grundlage von branchenüblichen Preismodellen, die von dem Market Maker und anderen Händlern verwendet werden und die den Wert der Wertpapiere unter Berücksichtigung verschiedener preisbeeinflussender Faktoren bestimmen, berechnet werden, aber einem derart berechneten Wert der Wertpapiere nicht notwendigerweise entsprechen, sondern üblicherweise von diesem abweichen. Die in [dem] [diesem] Basisprospekt [bzw. diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] angegebene Angebotsgröße entspricht dem Maximalbetrag der angebotenen Wertpapiere, lässt aber keinen Rückschluss auf das Volumen der jeweils effektiv emittierten und bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, D Eschborn, hinterlegten Wertpapiere zu. Dieses Volumen richtet sich nach den Marktverhältnissen und kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere verändern. Es ist zu beachten, dass auf Grundlage der angegebenen Angebotsgröße keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Wertpapiere im Sekundärmarkt möglich sind. Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) sind ferner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, jederzeit börslich oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Es besteht keine Verpflichtung, die Wertpapierinhaber über derartige Käufe oder Verkäufe zu unterrichten. Derartige Käufe bzw. Verkäufe können negative Auswirkungen auf den jeweiligen Kurs der Wertpapiere haben. 1.5 Ausgabepreis der Wertpapiere und Einfluss von Nebenkosten sowie Provisionen Anleger werden durch die mit dem Kauf oder Verkauf der Wertpapiere bzw. dem Abschluss eines Gegengeschäfts verbundenen Kosten und Provisionen und die von dem Wertpapierinhaber eventuell zu zahlenden Steuern belastet. Dies kann insbesondere in Verbindung mit einem niedrigen Auftragswert zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen. In dem Ausgabepreis und dem Verkaufspreis im Sekundärmarkt für die Wertpapiere kann, gegebenenfalls zusätzlich zu festgesetzten Ausgabeaufschlägen, Verwaltungs- oder anderen Entgelten, ein für den Anleger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen mathematischen ("fairen") Wert der Wertpapiere enthalten sein (die "Marge"). Diese Marge wird von dem Emittenten bzw. dem Market Maker nach freien Ermessen festgesetzt und kann sich von Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben. Zu beachten ist, dass der Verkaufspreis der Wertpapiere gegebenenfalls Provisionen enthalten kann, die der Market Maker für die Emission erhebt bzw. die von dem Market Maker ganz oder teilweise an Vertriebspartner als Entgelt für Vertriebstätigkeiten weitergegeben werden können. Hierdurch kann eine Abweichung zwischen dem fairen Wert der Wertpapiere und den von dem Market Maker gestellten Ankaufs- und Verkaufspreisen entstehen, die bei Beginn des Handels der Wertpapiere in der Regel höher ist und im Laufe der Zeit abgebaut wird. Eventuell enthaltene Provisionen beeinträchtigen die Ertragsmöglichkeit des Anlegers. Zu beachten ist weiterhin, dass sich durch die Zahlung dieser Provisionen an Vertriebspartner Interessenkonflikte zu Lasten des Anlegers ergeben können, weil hierdurch für den Vertriebspartner ein Anreiz geschaffen werden könnte, Produkte mit 53

54 einer höheren Provision bevorzugt an seine Kunden zu vertreiben. Anleger sollten sich daher bei ihrer Hausbank bzw. ihrem Finanzberater nach dem Bestehen solcher Interessenkonflikte erkundigen. Die gegebenenfalls enthaltenen Provisionen können umsatzabhängig sein und einmalig oder anteilig über die Laufzeit gezahlt werden. Innerhalb der Provisionen ist zwischen Platzierungs- und Vertriebsfolgeprovisionen zu unterscheiden. Platzierungsprovisionen werden umsatzabhängig aus dem Emissionserlös als einmalige Zahlung geleistet; alternativ gewährt der Emittent bzw. der Market-Maker dem jeweiligen Vertriebspartner einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis (einschließlich etwaiger Ausgabeaufschläge) oder den im Sekundärmarkt gestellten Verkaufspreis. Vertriebsfolgeprovisionen werden an den Vertriebspartner bestandsabhängig wiederkehrend gezahlt. [Für die Zusammenstellung, Berechnung und Pflege des [Index-/Korbbezeichnung: [ ]] erhält [der Emittent] [die Referenzstelle] [die Berechnungsstelle] [ggf. andere Index-/Korbberechnungsstelle einfügen: [ ]] eine Managementgebühr (Verwaltungsvergütung), die in der [in der Indexbeschreibung] [im dynamischen Auswahlverfahren für die Korbzusammensetzung] [bzw.] [in den Emissionsbedingungen] näher spezifiziert ist [und den Wert des [Index][Korbs]] [und [damit] [gegebenenfalls] die Höhe der Tilgungsleistung mindert]. [Die Managementgebühr ist während der Laufzeit des Wertpapiers variabel und kann durch den Emittenten innerhalb der in den Emissionsbedingungen angegebenen Spanne erhöht werden.] [Unter Umständen wird eine solche Managementgebühr zusätzlich bereits von dem Emittenten eines [Index][- oder ][Korb]bestandteils erhoben, der mit dem Emittenten der Wertpapiere identisch sein kann, so dass für den Anleger eine solche Verwaltungsvergütung den Wert seines Wertpapiers in mehrfacher Hinsicht mindert.]] [Anleger sollten beachten, dass eine solche Einbeziehung einer Managementgebühr in die Ermittlung des Auszahlungsbetrags nicht nur den am Fälligkeitstag von dem Emittenten zu zahlenden Auszahlungsbetrag mindert, sondern auch während der Laufzeit der Wertpapiere die Preisbildung im Sekundärmarkt entsprechend beeinflussen kann, da bei den für die Wertpapiere im Sekundärmarkt gestellten An- und Verkaufspreisen eine derartige Managementgebühr rechnerisch entsprechend der bereits abgelaufenen Laufzeit der Wertpapiere in die jeweiligen Preise miteinbezogen wird.] [Bei Wertpapieren bezogen auf Schuldverschreibungen, ist es zudem möglich, dass sowohl durch die Berechnungsstelle des Emittenten als auch durch die Berechnungsstelle des Emittenten der jeweiligen Schuldverschreibungen Verwaltungsvergütungen erhoben werden.] [Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe externe Berater beauftragen, welche gegebenenfalls eine Vergütung für die Beratungstätigkeit, die [in der Indexbeschreibung] [im dynamischen Auswahlverfahren für die Korbzusammensetzung] näher beschrieben ist und den Wert des [Index][ bzw. ][Korbs] und [gegebenenfalls] die Höhe der Tilgungsleistung mindern kann.] [Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Gebühren in unterschiedlicher Höhe an Dritte (wie z.b. Anlageberater) zahlen. Solche Gebühren sind im Wertpapierpreis enthalten.] [Im Falle einer positiven Performance des [Index-/Korbbezeichnung: [ ]] erhält [der Emittent] [bzw.] [die Referenzstelle] [die Berechnungsstelle] [ggf. andere Index-/Korbberechnungsstelle einfügen: [ ]] eine Erfolgsvergütung, die in der [in der Indexbeschreibung] [im dynamischen Auswahlverfahren für die Korbzusammensetzung] näher spezifiziert ist[, in die Berechnung des Ankaufspreises einfließt] und den Wert des [Index][ bzw.] [Korbs] [und damit die Höhe der Tilgungsleistung] vermindert. [Unter Umständen wird eine solche Erfolgsvergütung zusätzlich bereits von dem Emittenten eines [Korb][- bzw.] [Index]bestandteils erhoben, so dass für den Anleger eine solche Erfolgsvergütung in mehrfacher Hinsicht den Wert seines Wertpapiers mindert.]] 54

55 1.6 Einfluss von Absicherungsgeschäften durch Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) betreiben im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in den den Wertpapieren zu Grunde liegenden Basiswerten bzw. derivativen Produkten hierauf. Darüber hinaus sichern sich die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe gegen die mit den Wertpapieren verbundenen finanziellen Risiken durch sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) in den betreffenden Basiswerten, bzw. in Derivaten auf die Basiswerte, ab. Diese Aktivitäten der Gesellschaften der Vontobel-Gruppe insbesondere die auf die Wertpapiere bezogenen Hedge-Geschäfte können Einfluss auf den Kurs der Basiswerte und damit mittelbar auch auf den Wert der Wertpapiere haben. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass die Eingehung oder Auflösung dieser Hedge-Geschäfte einen nachteiligen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere bzw. auf die Höhe des von dem Inhaber der Wertpapiere zu beanspruchenden Geldbetrages hat. Dies gilt insbesondere für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte gegen Ende der Laufzeit der Wertpapiere bzw. im Rahmen des Erreichens einer Barriere. Absicherungsgeschäfte oder Handelsgeschäfte des Emittenten und von Gesellschaften der Vontobel- Gruppe in einem Basiswert der Wertpapiere können einen negativen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere haben. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Absicherungsgeschäfte nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zu Ausweitungen der Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen kommen. Soweit der Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe zur internen Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) vornehmen, stehen dem Anleger hieraus keine Ansprüche zu. 1.7 Risiken im Zusammenhang mit der Besteuerung von Wertpapieren Die in [dem] [diesem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] enthaltenen Ausführungen hinsichtlich der Besteuerung der Wertpapiere geben ausschließlich die derzeitige unverbindliche Ansicht des Emittenten auf Basis der zum Datum des Basisprospekts geltenden Gesetzeslage wieder. Eine andere steuerliche Behandlung durch die Finanzbehörden und Finanzgerichte kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfen die in diesem Prospekt enthaltenen steuerlichen Ausführungen nicht als alleinige Grundlage für die Beurteilung einer Anlage in die Wertpapiere aus steuerlicher Sicht dienen, da die individuelle Situation eines jeden Anlegers gleichermaßen berücksichtigt werden muss. Die in [dem] [diesem] Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] enthaltenen steuerlichen Ausführungen sind daher nicht als eine Form der maßgeblichen Information oder Steuerberatung bzw. als eine Form der Zusicherung oder Garantie im Hinblick auf das Eintreffen bestimmter steuerlicher Konsequenzen zu bewerten. Folglich sollten Anleger vor der Entscheidung über einen Kauf der Wertpapiere in jedem Fall ihre persönlichen Steuerberater konsultieren. 1.8 Anpassungen, Marktstörungen, vorzeitige Kündigung und Abwicklung Gemäß den Emissionsbedingungen kann der Emittent Anpassungen vornehmen, um relevanten Änderungen oder Ereignissen in Bezug auf die jeweiligen Basiswerte [bzw. Korbbestandteile] Rechnung zu tragen. [Bei den Wertpapieren auf Futures als Basiswert ist der Emittent bspw. auch berechtigt, im Fall des Auslaufens des Basiswertes diesen durch einen anderen (ggf. modifizierten) Basiswert an der Referenzstelle zu ersetzen oder bei Veränderungen der dem Basiswert zugrunde liegenden Bedingungen oder maßgeblichen Kontrakteigenschaften an der Referenzstelle, den jeweiligen Basiswert der Wertpapiere durch einen anderen zu ersetzen.] 55

56 Darüber hinaus kann der Emittent unter den in den maßgeblichen Emissionsbedingungen bestimmten Voraussetzungen die Wertpapiere vorzeitig kündigen. Eine vorzeitige Kündigung der Wertpapiere kann unter Umständen zu negativen steuerlichen Auswirkungen bei dem Anleger führen oder etwa eine weitere Partizipation des Anlegers an für diesen günstigen Entwicklungen des Basiswertes verhindern. Der Anleger kann in diesem Fall möglicherweise eine Folgeinvestition nicht mehr oder nur zu ungünstigeren Bedingungen abschließen. Bei Anpassungen, Marktstörungen sowie einer vorzeitigen Kündigung handelt der Emittent nach billigem Ermessen ( 315, 317 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Hierbei ist er nicht an Maßnahmen und Einschätzungen Dritter gebunden. Der Emittent kann gemäß den Emissionsbedingungen feststellen, dass eine Marktstörung eingetreten ist bzw. andauert. Eine solche Feststellung kann die Bewertung in Bezug auf die Basiswerte verzögern, was den Wert der Wertpapiere beeinflussen und/oder die Zahlung des Geldbetrages bzw. die Lieferung von Aktien oder Schuldverschreibungen verzögern kann. Bei der Abwicklung haftet der Emittent nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Abwicklungsstellen. 1.9 Informationsrisiko Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen, die innerhalb oder außerhalb der Einflusssphäre des Emittenten liegen können, Fehlentscheidungen trifft. Falsche Informationen können sich durch unzuverlässige Informationsquellen, eine falsche Interpretation richtiger Informationen oder aufgrund von Übermittlungsfehlern ergeben. Außerdem kann ein Informationsrisiko durch ein Zuviel oder Zuwenig an Informationen oder infolge nicht mehr aktueller Angaben entstehen. [ ] [Währungsrisiko] [Kosten der Wechselkursabsicherung/ Quanto-Struktur] [[Bei Wertpapieren mit einem Basiswert, der ganz oder teilweise auf eine andere Währung als die Währung der Wertpapiere ("Handelswährung") lautet und der Referenzpreis am Bewertungstag oder anderen maßgeblichen Stichtag für die Zwecke einer Tilgung oder Auszahlung gemäß den Emissionsbedingungen zum maßgeblichen Wechselkurs in die Handelswährung umgerechnet wird, ist der Anleger - falls die Wertpapiere keine Quanto-Struktur aufweisen - einem Währungsrisiko ausgesetzt, da sich der Wechselkurs am Tag der Währungsumrechnung zur Tilgung bzw. Auszahlung vom Wechselkurs zum Zeitpunkt des Kaufes der Wertpapiere unterscheiden kann. Wechselkursveränderungen zwischen der Währung des Basiswerts und der Handelswährung wirken sich bereits während der Laufzeit auf den Wert der Wertpapiere aus, für die An- und Verkaufspreise in der entsprechenden Handelswährung gestellt werden. Das Verlustrisiko des Anlegers ist dann nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts gekoppelt. Wechselkursschwankungen können den Wert der Wertpapiere verringern, selbst wenn sich der in einer Fremdwährung ausgedrückte Kurs des Basiswerts im Vergleich zum Zeitpunkt des Kaufes der Wertpapiere für den Anleger positiv entwickelt hat. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich der für die Währungsumrechnung maßgebliche Wechselkurs zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags maßgeblichen Kurses des Basiswerts und dem Zeitpunkt der Feststellung des maßgeblichen Wechselkurses verändern kann, so dass sich folglich ein in die Handelswährung umgerechneter Auszahlungsbetrag entsprechend reduzieren kann.] [Bei Wertpapieren mit Quanto-Struktur kann der zu zahlende Auszahlungsbetrag unter Abzug eines so genannten "Quanto-Faktors" ermittelt werden. Der Quanto-Faktor entspricht [der laufzeitabhängigen Umrechnung des in den Emissionsbedingungen angegebenen Quantozinssatzes] [ ]. Der Quanto- 56

57 zinssatz dient der Abdeckung der Kosten, die dem Emittenten bei währungsgesicherten Wertpapieren im Zusammenhang mit der Absicherung der Währungsrisiken entstehen.] [Der Quantozinssatz ist während der Laufzeit des Wertpapiers variabel und kann nach billigem Ermessen des Emittenten innerhalb der in den Emissionsbedingungen angegebenen Spanne geändert werden, um Veränderungen in den Absicherungskosten des Emittenten Rechnung zu tragen.] [Während der Laufzeit der Wertpapiere ist der Emittent nach billigem Ermessen berechtigt, den in den Emissionsbedingungen angegebenen Quantozinssatz anzupassen, sofern sich die ihm erwachsenen Kosten aus der Absicherung der Währungsrisiken verändern. Eine entsprechende Anpassung des Quantozinssatzes kann sich auf den Quanto-Faktor und damit auf die Höhe des zu zahlenden Auszahlungsbetrags negativ auswirken, wenn die Kosten des Emittenten für die Absicherung von Währungsrisiken steigen.] [Anleger sollten beachten, dass eine solche Einbeziehung eines Quanto-Faktors in die Ermittlung des Auszahlungsbetrags nicht nur den am Fälligkeitstag von dem Emittenten zu zahlenden Auszahlungsbetrag mindert, sondern auch während der Laufzeit der Wertpapiere die Preisbildung im Sekundärmarkt entsprechend beeinflussen kann, da bei den für die Wertpapiere im Sekundärmarkt gestellten An- und Verkaufspreisen ein derartiger Quanto-Faktor rechnerisch entsprechend der bereits abgelaufenen Laufzeit der Wertpapiere in die jeweiligen Preise miteinbezogen wird.]] [ ] [Kein Börsenhandel] [Anleger sollten beachten, dass sie - wenn in den Endgültigen Angebotsbedingungen kein börslicher Handel in den Wertpapieren vorgesehen ist - darauf angewiesen sind, dass die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle als Market Maker die Wertpapiere im Sekundärmarkt zurücknimmt.] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Aktien] [Bei Wertpapieren bezogen auf Aktien erhält der Anleger im Gegensatz zu einer Direktinvestition weder die auf die jeweilige Aktie ausgeschütteten Dividenden noch andere Ausschüttungen. Beziehen sich die Wertpapiere auf Aktien, die nicht unter dem deutschen Recht, sondern dem Recht eines anderen Staates begeben wurden, bemessen sich die Rechte aus bzw. an diesen Aktien unter Umständen ausschließlich oder teilweise nach dem Recht dieses Staates. Die für die Aktien maßgebliche Rechtsordnung kann in diesem Fall Regelungen vorsehen, die beispielsweise dazu führen, dass die entsprechenden Aktien im Falle des Vermögensverfalls oder der Insolvenz des Unternehmens schneller oder in einem größeren Umfang an Wert verlieren, als dies der Fall wäre, wenn die Aktien (nur) deutschem Recht unterlägen. Eine solche Abwertung bzw. ein solcher Kursverfall kann sich (außer bei Wertpapieren mit Bear Struktur) negativ auf den Wert der Wertpapiere auswirken.] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf aktienvertretende Wertpapiere] [Im Fall von aktienvertretenden Wertpapieren meist in Form von sog. "ADRs" ("American Depositary Receipts") bzw. "GDRs" ("Global Depositary Receipts") als Basiswerte sind weitere Risiken zu beachten. ADRs sind von Depotbanken in den USA ausgegebene Anteils- bzw. Hinterlegungsscheine, die einen Anteil an ausländischen Aktien verbriefen. Die den ADRs zu Grunde liegenden Aktien werden meist im Sitzland des jeweiligen Emittenten dieser Aktien außerhalb der USA gehalten. ADRs werden an Börsen weltweit stellvertretend für die Originalaktien gehandelt. Ihr Pendant sind die GDRs. 57

58 GDRs sind nach dem Vorbild der ADRs entwickelte Anteils- bzw. Hinterlegungsscheine, die einen Anteil an ausländischen Aktien verbriefen. Die den GDRs zu Grunde liegenden Aktien werden meist im Sitzland des Emittenten dieser Aktien gehalten. Auch GDRs werden an Börsen weltweit stellvertretend für die Originalaktien gehandelt. Jedes aktienvertretende Wertpapier verbrieft einen bestimmten Anteil an den zugrunde liegenden ausländischen Aktien, d.h. ein ADR bzw. GDR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen (sog. "Bezugsmenge"). Der Marktpreis entspricht dabei im Wesentlichen dem Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezugsmenge. Negative Abweichungen sind etwa aufgrund von Gebühren, die die Depotbank erhebt, möglich. Aktienvertretende Wertpapiere und die diesen zugrunde liegenden Aktien können in verschiedenen Währungen gehandelt werden. Hieraus sich ergebende Wechselkursschwankungen können den Wert der aktienvertretenden Wertpapiere negativ beeinflussen. Im Fall der Insolvenz der Depotbank bzw. von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese kann nicht ausgeschlossen werden, dass der den aktienvertretenden Wertpapieren zugrunde liegende Aktienbestand verwertet bzw. mit Verfügungsbeschränkungen belegt wird. Dies kann zu einer Wertlosigkeit der aktienvertretenden Wertpapiere und der sich hierauf beziehenden Wertpapiere führen. Für den Anleger besteht somit, mit Ausnahme von Wertpapieren mit Bear Struktur, ein zusätzliches Totalverlustrisiko. Im Übrigen ist insbesondere zu beachten, dass der Emittent das Recht hat, bei einer Insolvenz der Depotbank, einer Änderung der Bedingungen oder einer Einstellung des Angebots der aktienvertretenden Wertpapiere durch die Depotbank bzw. einer Einstellung der Börsennotierung der aktienvertretenden Wertpapiere, die Emissionsbedingungen anzupassen bzw. die Wertpapiere vorzeitig zu kündigen.] [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Indizes oder Körbe als Basiswert] [Handelt es sich bei dem Basiswert oder einem Korbbestandteil um einen Index oder einen Korb, so wird dessen Wertentwicklung von der Wertentwicklung der Index- bzw. Korbbestandteile beeinflusst. Indizes und Körbe als Basiswerte können sowohl von Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch von anderen Gesellschaften konzipiert werden. Der Anleger muss die jeweiligen Indexbeschreibungen bzw. dynamischen Auswahlverfahren für die Korbzusammensetzung beachten und die Funktionsweise des jeweiligen Index bzw. Korbes verstehen. Der Anleger kann nicht darauf vertrauen, dass die jeweiligen Indizes bzw. Körbe erfolgreich sein werden, er muss sich daher seine eigene Meinung zu den Indizes bzw. Körben bilden. [Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei Wertpapieren auf Indizes von der Indexberechnungsstelle eine Indexberechnungsgebühr berechnet und somit die Indexperformance negativ beeinflusst werden kann.] [Handelt es sich bei dem Basiswert um einen Kursindex (Price Index, PR), so ist zu berücksichtigten, dass die von einzelnen Indexbestandteilen (Aktien) ausgeschütteten Dividenden im Gegensatz zu sog. Performanceindizes (Total Return, TR) - nicht in die Berechnung des Kurses des Index einbezogen werden und auf die Berechnung des Wertpapierrechts keinen Einfluss nehmen.] [Bei auf Indizes oder Körbe bezogenen Wertpapieren besteht die Besonderheit, dass sich die Höhe der Tilgung nach der Wertentwicklung mehrerer Index- oder Korbbestandteile richten. Daher ist auch die Korrelation der Index- oder Korbbestandteile untereinander, das heißt - vereinfacht ausgedrückt - der Grad der Abhängigkeit der Wertentwicklung der einzelnen Bestandteile voneinander, von Bedeutung für den Wert des Wertpapiers. Stammen zum Beispiel sämtliche Bestandteile aus derselben Branche und demselben Land, so ist von einer hohen positiven Korrelation auszugehen. Die Korrelation nimmt einen Wert zwischen '-1' und '+1' an, wobei eine Korrelation von '+1', das heißt eine hohe 58

59 positive Korrelation, bedeutet, dass die Wertentwicklungen der Bestandteile immer gleichgerichtet sind. Bei einer Korrelation von '-1', das heißt einer hohen negativen Korrelation, bewegen sich die Bestandteile immer genau entgegengesetzt. Eine Korrelation von '0' besagt, dass es nicht möglich ist, eine Aussage über den Zusammenhang der Wertentwicklungen der Bestandteile zu treffen. Je nach Ausgestaltung der Tilgungsstruktur erhöht bzw. verringert eine hohe Korrelation der einzelnen Bestandteile untereinander das Risiko für den Anleger, da keine Diversifikation über verschiedene Anlagestrategien herbeigeführt bzw. angestrebt wird.] [Bei Wertpapieren auf Körbe können die einzelnen Korbbestandteile je nach Ausgestaltung der Wertpapiere im Korb [anfänglich] gleich gewichtet sein oder unterschiedliche Gewichtungsfaktoren aufweisen bzw. zu unterschiedlich großen Anteilen im Korb vertreten sein. [Im Falle negativer Gewichtungsfaktoren einfügen: Die Gewichtungsfaktoren können dabei auch einen negativen Wert haben.] Grundsätzlich gilt, je näher ein Gewichtungsfaktor eines Korbbestandteils gegen Null (0) geht bzw. je kleiner sein wertmäßiger Anteil im Korb ist, desto geringeren Einfluss hat die Wertentwicklung des entsprechenden Korbbestandteils auf die Wertentwicklung des gesamten Korbs. Umgekehrt ist der Einfluss eines Korbbestandteils auf die Wertentwicklung des gesamten Korbs größer, je weiter ein [(positiver oder negativer)] Gewichtungsfaktor von Null (0) entfernt ist bzw. je größer der jeweilige Anteil des Korbbestandteils im Korb ist.] [Im Falle negativer Gewichtungsfaktoren einfügen: Bei negativen Gewichtungsfaktoren gehen die Wertentwicklungen der betreffenden Korbbestandteile 'mit negativem Vorzeichen' in die Wertentwicklung des gesamten Korbs ein. Dies bedeutet, dass eine positive Performance im Falle eines negativen Gewichtungsfaktors als negative Performance in die Berechnung der Wertentwicklung des Korbs eingeht; eine negative Performance wird im Falle eines negativen Gewichtungsfaktors bei der Berechnung der Wertentwicklung des Gesamtkorbs zu einer positiven Performance.] [Je nach Ausgestaltung der Emissionsbedingungen kann ein oder können mehrere Korbbestandteile, dessen oder deren Wert sich im Vergleich zu den anderen Korbbestandteilen [am schlechtesten] [oder] [am besten] entwickelt hat, maßgeblich für die Bestimmung des Auszahlungsbetrags sein (zum Beispiel bei so genannten "Worst of"- oder "Best of"-strukturen) [oder einen höheren Einfluss auf die Wertentwicklung des Korbs haben als andere Korbbestandteile, indem ihm oder ihnen ein größerer Gewichtungsfaktor zugeordnet wird.] [Anleger sollten beachten, dass die Auswahl der Korbbestandteile nicht notwendigerweise auf Erwartungen oder Einschätzungen des Emittenten hinsichtlich der zukünftigen Wertentwicklung der ausgewählten Korbbestandteile beruht. Anleger sollten daher hinsichtlich der zukünftigen Kursentwicklung der Korbbestandteile ihre eigenen Einschätzungen auf Grundlage ihrer eigenen Kenntnisse und Informationsquellen vornehmen.] [Bei Wertpapieren auf aktiv gemanagte Indizes oder Körbe steht die Auswahl der Bestandteile des Index bzw. Korbs und die Festlegung der Zusammensetzung des Index oder Korbs nicht für die gesamte Laufzeit der Wertpapiere fest. Der Anleger erwirbt daher ein Wertpapier auf einen Index oder Korb mit unbekannter zukünftiger Zusammensetzung. Die Auswahl der Index- oder Korbbestandteile liegt im Ermessen [des Emittenten] [der Berechnungsstelle] [ggf. andere Index- /Korbberechnungsstelle einfügen: [ ]], diese[r] ist dabei lediglich zur Berücksichtigung der Anlagegrundsätze für den Index oder Korb verpflichtet. [Bei der Auswahl der Index- oder Korbbestandteile und der Zusammensetzung des Index oder Korbs lässt sich der Emittent von externen Beratern beraten.]] [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Schuldverschreibungen] [Bei Wertpapieren, denen Schuldverschreibungen als [Basiswerte] [Korbbestandteile] zugrunde liegen, sollten Anleger ebenfalls beachten, dass der Sekundärmarkt für diese Schuldverschreibungen 59

60 eingeschränkt sein kann. Dies ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass der Emittent der jeweiligen Schuldverschreibungen oftmals der einzige Market Maker für diese ist. Daher bleibt es ungewiss, ob und inwieweit sich ein Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entwickelt und ob dieser Sekundärmarkt liquide sein wird oder nicht. Dies hat zum einen zur Folge, dass der Preis der Schuldverschreibungen von der Preisfeststellung durch deren Emittenten in seiner Eigenschaft als Market Maker abhängig ist. Zum anderen besteht für die Anleger das Risiko die aufgrund dieses Prospektes eventuell gelieferten Schuldverschreibungen nicht weiterverkaufen zu können. Im Falle von Schuldverschreibungen als [Basiswert] [Korbbestandteil] trägt der Anleger (zusätzlich zum Insolvenzrisiko des Emittenten der unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere) das Insolvenzrisiko des Emittenten der Schuldverschreibungen. Die Insolvenz des Emittenten der Schuldverschreibungen kann zu einer Wertlosigkeit der Schuldverschreibungen und ggf. der sich hierauf beziehenden Wertpapiere führen. Für den Anleger besteht somit, mit Ausnahme von Wertpapieren mit Bear Struktur, ein zusätzliches Totalverlustrisiko.] [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Wechselkurse] [Im Fall von Wechselkursen als [Basiswert] [Korbbestandteil] ist zu beachten, dass es zu einer Aufwertung der Währung eines Landes beispielsweise durch die Erhöhung des Leitzinses dieses Landes kommen kann, da in diesem Fall die Nachfrage nach Staatsanleihen des Landes üblicherweise steigt. Dementsprechend kann es umgekehrt zur Abwertung der Währung eines Landes kommen, wenn der Leitzins fällt. Im Allgemeinen werden Wechselkurse von Angebots- und Nachfragefaktoren auf den internationalen Geldmärkten bestimmt, die unter anderem volkswirtschaftlichen Faktoren, Spekulationen und Maßnahmen von Regierungen und Zentralbanken ausgesetzt sind, zum Beispiel währungspolitische Kontrollen oder Einschränkungen. [Zudem ist zu beachten, dass Wechselkurse 24 Stunden am Tag durch die Zeitzonen in Australien, Asien, Europa und Amerika gehandelt werden, während der es zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten von Barrieren oder anderer in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Kursschwellen kommen kann. Daher besteht insbesondere bei Wertpapieren auf diese Basiswerte die Möglichkeit, dass es auch außerhalb der lokalen Handelszeiten zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten von Barrieren oder anderer in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Kursschwellen kommt.] [Ist der Basiswert der Wertpapiere ein Korb und lauten die Korbbestandteile insgesamt oder teilweise auf eine andere Währung als die Währung, in der der Basiswert (Korb) berechnet wird, können sich während der Laufzeit neben den oben beschriebenen allgemeinen Korrelationsrisiken bei Körben zusätzliche Korrelationsrisiken ergeben. Diese Korrelationsrisiken beziehen sich auf den Grad der Abhängigkeit der Entwicklung des Kurses des Korbbestandteils (in Fremdwährung) zur Entwicklung des Wechselkurses von dieser Fremdwährung zur Währung des Basiswerts (Korb).]] [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Edelmetalle und Rohstoffe] [Rohstoffe sind mineralische Rohstoffe (wie z.b. Öl und Gas), landwirtschaftliche Erzeugnisse (wie zum Beispiel Kaffee, Weizen und Mais) sowie Edel- (wie zum Beispiel Gold, Silber und Platin) und Buntmetalle (wie zum Beispiel Nickel, Zink und Zinn). Ein Großteil der Rohstoffe wird an spezialisierten Börsen oder direkt zwischen Marktteilnehmern (etwa im Interbankenhandel) weltweit außerbörslich in der Regel in Form von so genannten Over-the-Counter-Geschäften ('OTC'-Geschäfte) mittels weitgehend standardisierter Kontrakte gehandelt. 60

61 Preisrisiken bei Rohstoffen sind häufig komplex. Die Preise sind größeren Schwankungen unterworfen als bei anderen Anlagekategorien (hohe Volatilität). Insbesondere weisen Rohstoffmärkte in der Regel eine geringere Liquidität auf als Renten-, Devisen- und Aktienmärkte. Daher wirken sich Angebots- und Nachfrageveränderungen drastischer auf die Preise und die Volatilität aus, wodurch Anlagen in Rohstoffe risikoreicher und komplexer sind. Exemplarisch werden einige typische Faktoren aufgeführt, die sich in Rohstoff-Preisen niederschlagen. Die Planung und das Management der Versorgung mit Rohstoffen nehmen viel Zeit in Anspruch. Daher ist der Angebotsspielraum bei Rohstoffen begrenzt und es ist nicht immer möglich, die Produktion schnell an Nachfrageveränderungen anzupassen. Die Nachfrage kann auch regional unterschiedlich sein. Die Transportkosten für Rohstoffe in Regionen, in denen diese benötigt werden, wirken sich darüber hinaus auf die Preise aus. Das zyklische Verhalten einiger Rohstoffe, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Erzeugnisse, die während bestimmter Jahreszeiten produziert werden, kann starke Preisschwankungen nach sich ziehen. Direkte Investitionen in Rohstoffe sind mit Kosten für Lagerung, Versicherung und Steuern verbunden. Des Weiteren werden auf Rohstoffe keine Zinsen oder Dividenden gezahlt. Die Gesamtrendite von Rohstoffen wird durch diese Faktoren beeinflusst. Nicht alle Rohstoffmärkte sind liquide und können schnell und in ausreichendem Umfang auf Veränderungen der Angebots- und Nachfragesituation reagieren. Da an den Rohstoffmärkten nur wenige Marktteilnehmer aktiv sind, können starke Spekulationen negative Konsequenzen haben und Preisverzerrungen nach sich ziehen. Ungünstige Wetterbedingungen können das Angebot bestimmter Rohstoffe für das Gesamtjahr beeinflussen. Eine so ausgelöste Angebotskrise kann zu starken und unberechenbaren Preisschwankungen führen. Auch die Ausbreitung von Krankheiten und der Ausbruch von Epidemien können die Preise von landwirtschaftlichen Erzeugnissen beeinflussen. Rohstoffe werden oft in Schwellenländern produziert und von Industrieländern nachgefragt. Die politische und wirtschaftliche Situation von Schwellenländern ist jedoch meist weitaus weniger stabil als in den Industrieländern. Sie sind weit eher den Risiken rascher politischer Veränderungen und konjunktureller Rückschläge ausgesetzt. Politische Krisen können das Vertrauen von Anlegern erschüttern, was wiederum die Preise von Rohstoffen beeinflussen kann. Kriegerische Auseinandersetzungen oder Konflikte können Angebot und Nachfrage bestimmter Rohstoffe verändern. Darüber hinaus ist es möglich, dass Industrieländer ein Embargo beim Export und Import von Waren und Dienstleistungen auferlegen. Dies kann sich direkt oder indirekt auf den Preis von Rohstoffen niederschlagen. Ferner ist eine Reihe von Rohstoff-Produzenten zu Organisationen oder Kartellen zusammengeschlossen, um das Angebot zu regulieren und damit die Preise zu beeinflussen. Änderungen der Steuersätze und Zölle können sich für Rohstoff-Produzenten rentabilitätsmindernd oder -steigernd auswirken. Sofern diese Kosten an Käufer weitergegeben werden, wirken sich solche Veränderungen auf die Preise der betreffenden Rohstoffe aus. Die in diesem Abschnitt beschriebenen Faktoren und Umstände, die sich unmittelbar oder mittelbar auf den Wert von Rohstoffen auswirken bzw. auswirken können, können auch den Wert der Wertpapiere negativ beeinflussen. [Im Fall von Edelmetallen und Rohstoffen als [Basiswert] [Korbbestandteil] ist zudem zu beachten, dass die Werte 24 Stunden am Tag durch die Zeitzonen in Australien, Asien, Europa und Amerika gehandelt werden, während der es zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten von Barrieren oder anderer in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Kursschwellen kommen kann. Daher besteht insbesondere bei Wertpapieren auf diese Basiswerte die Möglichkeit, dass es auch außerhalb der lokalen Handelszeiten zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten von Barrieren oder anderer in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Kursschwellen kommt.]] 61

62 [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf [Zins-]Futures] [Futures sind standardisierte Termingeschäfte bezogen auf Finanzinstrumente (z. B. Aktien, Indizes, Zinssätze, Devisen), so genannte Finanzterminkontrakte, oder Metalle und Rohstoffe (z. B. Edelmetalle, Weizen, Zucker), so genannte Warenterminkontrakte. Ein Terminkontrakt verkörpert die vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Menge des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu einem festgelegten Termin zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Futures werden an Terminbörsen gehandelt und sind zu diesem Zwecke hinsichtlich Kontraktgröße, Art und Güte des Vertragsgegenstandes und eventueller Lieferorte und Liefertermine standardisiert. Grundsätzlich besteht eine hohe positive Korrelation zwischen der Preisentwicklung für einen Basiswert an einem Kassamarkt und dem korrespondierenden Futuresmarkt. Allerdings werden Futures grundsätzlich mit einem Auf- oder Abschlag gegenüber dem Kassakurs des zugrunde liegenden Basiswerts gehandelt. Dieser in der Terminbörsenterminologie als 'Basis' bezeichnete Unterschied zwischen Kassa- und Futurespreis resultiert einerseits aus der Miteinberechnung von bei Kassageschäften üblicherweise anfallenden Kosten (Lagerhaltung, Lieferung, Versicherungen etc.) bzw. von mit Kassageschäften üblicherweise verbundenen Einnahmen (Zinsen, Dividenden etc.), andererseits aus der unterschiedlichen Bewertung von allgemeinen Marktfaktoren am Kassa- und am Futuresmarkt. Ferner kann je nach Basiswert die Liquidität am Kassa- und am entsprechenden Futuresmarkt erheblich voneinander abweichen. Da sich die Wertpapiere auf den Börsenkurs der zugrunde liegenden und in den Emissionsbedingungen spezifizierten Futures beziehen, sind neben Kenntnissen über den Markt für den dem jeweiligen Futures zugrunde liegenden Basiswert Kenntnisse über die Funktionsweise und Bewertungsfaktoren von Termingeschäften für eine sachgerechte Bewertung der mit dem Kauf dieser Wertpapiere verbundenen Risiken notwendig. [Wertpapiere auf [Zins-]Futures als [Basiswert] [Korbbestandteil] stellen hinsichtlich der Berücksichtigung der Finanzierungskosten einen Sonderfall dar. Im Gegensatz zu anderen Basiswerten entstehen bei den Wertpapieren auf [Zins-]Futures wirtschaftlich betrachtet keine Finanzierungskosten für den Erwerb der [Zins-]Futures. Hierbei wird wirtschaftlich betrachtet nicht das dem [Zins-]Future zugrundeliegende Bezugsobjekt erworben, sondern lediglich eine entsprechende Position eingegangen. Daher fallen keine Aufwendungen für den Erwerb des dem [Zins-]Future zugrundeliegenden Bezugsobjektes an, sondern lediglich eine sog. Margin aus der eingegangenen Position. [Da [Zins-]Futures jeweils einen bestimmten Verfalltermin haben, wird durch den Emittenten bei Wertpapieren mit längerer Laufzeit zu einem in den Emissionsbedingungen bestimmten Zeitpunkt der [Basiswert] [Korbbestandteil] jeweils durch einen [Zins-]Future ersetzt, der außer einem später liegenden Verfalltermin die gleichen Vertragsspezifikationen aufweist wie der anfänglich zugrunde liegende [Zins-]Future (so genannter "Roll-Over"). Sollte zu diesem Zeitpunkt kein [Zins-]Future existieren, dessen zugrunde liegenden Bedingungen oder maßgeblichen Kontrakteigenschaften mit denen des zu ersetzenden [Basiswerts] [Korbbestandteils] übereinstimmen, hat der Emittent nach Maßgabe der Emissionsbedingungen das Recht, die Wertpapiere zu kündigen oder den [Zins-]Future zu ersetzen. Falls erforderlich, wird dabei der Basispreis des neuen [Zins-]Futures mit einem Bereinigungsfaktor multipliziert, um die Kontinuität der Entwicklung der den Wertpapieren zugrunde liegenden Bezugsgrößen sicherzustellen. Der Roll-Over wird an einem [Handels-]tag (der 'Roll-Over-Tag') innerhalb eines in den Emissionsbedingungen genannten Zeitrahmens kurz vor dem Verfalltermin des aktuellen [Zins-]Future-Kontraktes durchgeführt. Die Referenzwerte, anhand derer der Roll-Over von dem [Basiswert] [Korbbestandteil] auf den neuen [Basiswert] [Korbbestandteil] durchgeführt wird, können von dem Emittenten nach 62

63 billigem Ermessen innerhalb des in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] bestimmten Rahmen ermittelt werden.] [Im Rahmen des Roll-Over wird der Emittent gegebenenfalls eine Anpassung verschiedener in den Emissionsbedingungen näher beschriebener Ausstattungsmerkmale vornehmen. Entscheidend hierfür ist, ob der Preis des nächstfälligen Futures, in den gerollt wird, über oder unter dem Preis des verfallenden Futures liegt. [Im Falle von Futures auf Rohstoffe einfügen: Bei einem so genannten 'Contango'-Markt liegt der Preis des nächstfälligen Futures, in den gerollt wird, über dem Preis des verfallenden Futures. Umgekehrt verhält es sich bei einem so genannten 'Backwardation'-Markt. Hier liegt der Preis des nächstfälligen Futures, in den gerollt wird, unter dem Preis des verfallenden Futures.] Je nach Kursabweichung kann sich die Anpassung zu Gunsten bzw. zu Ungunsten der Wertpapierinhaber auswirken.] Während der Durchführung eines Roll-Overs ist zu beachten, dass im Sekundärmarkt keine fortlaufenden An- und Verkaufskurse für die Wertpapiere gestellt werden können.]] [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Zinssätze] [Zinssätze stehen in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten, die unter anderem durch volkswirtschaftliche Faktoren, Spekulation und Eingriffe durch Zentralbanken und Regierungsstellen oder andere politische Faktoren beeinflusst werden. Das Markzinsniveau am Geld und Kapitalmarkt ist dabei häufig starken Schwankungen unterworfen, weshalb der Inhaber von auf Zinssätze bezogenen Wertpapieren diesem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt ist.] [Handelt es sich bei dem [Basiswert] [Korbbestandteil] um ein festverzinsliches Finanzinstrument, so ist zu erwarten, dass der Wert der Wertpapiere durch Zinsschwankungen besonders beeinflusst wird. So beeinflusst eine Änderung des Marktzinsniveaus die Kursentwicklung eines festverzinslichen Finanzinstruments jeweils in gegensätzlicher Richtung: Bei einer Erhöhung des Marktzinsniveaus sinkt üblicherweise der Kurs des Finanzinstruments, bis dessen Rendite in etwa dem Marktzinssatz entspricht. Bei sinkendem Marktzinsniveau steigt umgekehrt der Kurs des festverzinslichen Finanzinstruments, bis dessen Rendite in etwa dem Marktzinssatz entspricht.] [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Besonderheiten bei Wertpapieren auf Investmentanteile] [Bei Investmentanteilen als [Basiswert] [Korbbestandteil] muss der Anleger beachten, dass in Abhängigkeit von der Art des Fonds, z.b. Aktienfonds, Anleihefonds, Rentenfonds, Immobilienfonds usw. oder auch Fonds, die in unterschiedliche Vermögenswerte investieren, das dem Fonds zufließende Kapital ebenfalls am Kapitalmarkt investiert wird. Insofern resultieren die Risiken im Wesentlichen aus der Art des Fonds. Damit ist der Wert eines Investmentanteils den gleichen Risiken, Einflüssen und Schwankungen unterworfen wie die im Fonds enthaltenen Vermögenswerte. Der Anleger muss die Besonderheiten dieser im Fonds enthaltenen Vermögenswerte sowie deren Risiken selbst einschätzen können, um eine Beurteilung der Wertentwicklung des Basiswerts vorzunehmen. Darüber hinaus hat der Anleger zu beachten, dass bei Investmentanteilen als [Basiswert] [Korbbestandteil] für die Wertentwicklung des [Basiswerts] [Korbbestandteils] zu beachten ist, dass der Wert eines Investmentanteils von der relevanten Referenzstelle (als Preis, Rücknahmepreis oder als einen entsprechend bezeichneten Wert) nur an für den Fonds geltenden Bewertungstagen festgestellt wird. Andere für den betreffenden Investmentanteil ermittelte Werte, insbesondere ggf. an einer Wertpa- 63

64 pierbörse festgestellte und veröffentlichte Kurse des betreffenden Investmentanteils, werden nicht berücksichtigt.] [Besonderheiten, falls es sich um Investmentanteile eines Exchange Traded Funds handelt] [Sofern sich die Wertpapiere auf Anteile eines Exchange Traded Funds (ETF) beziehen, ergeben sich die folgenden besonderen Risiken, die sich nachteilig auf den Wert der den [Basiswert] [Korbbestandteil] bildenden Anteile eines ETF und damit den Wert der Wertpapiere auswirken können. Ziel eines ETF ist die möglichst exakte Nachbildung eines Index, eines Baskets, oder bestimmter Einzelwerte, wie zum Beispiel Gold (Gold-ETF). Der Wert eines ETF ist daher insbesondere abhängig von der Kursentwicklung der einzelnen Index- oder Basketbestandteile bzw. der Einzelwerte. Nicht auszuschließen ist jedoch das Auftreten von Divergenzen zwischen der Kursentwicklung des ETF und derjenigen des Index oder Baskets bzw. der Einzelwerte (so genannter 'Tracking Error'). Im Gegensatz zu anderen Investmentfonds findet bei Exchange Traded Funds grundsätzlich kein aktives Management durch die den ETF emittierende Kapitalanlagegesellschaft statt. Das heißt, dass die Entscheidungen über den Erwerb von Vermögenswerten durch den Index, Basket oder die Einzelwerte vorgegeben werden. Bei einer Abwärtsbewegung der Kurse der einem ETF zugrunde liegenden Vermögenswerte, fällt grundsätzlich der Kurs des ETF. Der Kurs eines ETF ist neben dem Wert der diesem zugrunde liegenden Vermögenswerte gegebenenfalls auch von Gebühren abhängig, die für das Management des ETF erhoben werden und sich so mittelbar auch auf den Wert der Wertpapiere auswirken können.] [Ggf. Informationen zu Besonderheiten der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] [ ] [Spezielle Risiken in Bezug auf den Basiswert] [Ggf. spezielle Risiken des jeweiligen Basiswertes einfügen, die nicht schon vorstehend berücksichtigt werden konnten: [ ]] 2. Risiken bezogen auf den Emittenten 2.1 Insolvenzrisiko Der Emittent ist ein Emissionsvehikel (Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Wertpapiere zu emittieren) und die von ihm emittierten Wertpapiere werden derzeit ausschließlich von der Bank Vontobel AG übernommen, die auch als Market Maker agiert. Gleichzeitig schließt der Emittent mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (insbesondere der Bank Vontobel AG) sog. OTC- Absicherungsgeschäfte (zwischen zwei Parteien individuell ausgehandelte Absicherungsgeschäfte) ab. In diesem Zusammenhang besteht insbesondere das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Parteien, mit denen der Emittent derivative Geschäfte zur Absicherung seiner Verpflichtungen aus der Begebung der Wertpapiere (Mini-Futures, (Turbo-) Optionsscheine, Zertifikate und Anleihen) abschließt. Da der Emittent ausschließlich mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) solche Absicherungsgeschäfte abschließt, ist der Emittent im Vergleich zu einer breiter gestreuten Auswahl von Vertragspartnern einem sog. Klumpenrisiko ausgesetzt. Daher kann eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von mit dem Emittenten verbundenen Gesellschaften unmittelbar zu einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führen. Den Inhabern von Wertpapieren des Emittenten stehen in Bezug auf derart geschlossene Absicherungsgeschäfte keine Ansprüche zu. 64

65 Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko des Emittenten. Die Wertpapiere sind unmittelbare und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen sonstigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Emittent seinen Verpflichtungen aus den Wertpapieren nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Die Anleger sollten daher in ihren Anlageentscheidungen die Bonität des Emittenten berücksichtigen. Unter dem Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Emittenten, d.h. eine mögliche, vorübergehende oder Endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen. Mit Emittenten, die eine geringe Bonität aufweisen, ist typischerweise ein erhöhtes Insolvenzrisiko verbunden. Da der Emittent gemäß seiner Satzung insbesondere zum Zwecke der Begebung von derivativen Wertpapieren gegründet wurde und daneben keine wesentliche eigenständige operative Geschäftstätigkeit entfaltet, beträgt das haftende Stammkapital des Emittenten lediglich EUR Der Anleger ist daher durch einen Kauf der Wertpapiere im Vergleich zu einem Emittenten mit einer höheren Kapitalausstattung einem erheblich höheren Bonitätsrisiko ausgesetzt. Ein weiteres erhöhtes Bonitätsrisiko ergibt sich für den Anleger im Falle des Kaufs von nicht garantierten Wertpapieren im Vergleich zu garantierten Wertpapieren. Etwaige Prospekthaftungsansprüche oder die wirksame Ausübung von Widerrufsrechten könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. Im Extremfall, d.h. bei einer Insolvenz des Emittenten, kann eine Anlage in ein Wertpapier des Emittenten einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Emittent keinem Einlagensicherungsfonds oder einem ähnlichen Sicherungssystem angeschlossen ist, das im Falle der Insolvenz des Emittenten Forderungen der Wertpapierinhaber ganz oder teilweise ersetzen würde. Der Emittent hat derzeit kein Rating. Daher kann der Anleger die Zahlungsfähigkeit des Emittenten nicht mit Unternehmen, die über ein Rating verfügen, vergleichen. 2.2 Marktrisiken Die Tätigkeit des Emittenten und sein jährliches Emissionsvolumen werden durch die Entwicklungen an den Märkten, an denen er seine Geschäftstätigkeit ausübt, beeinflusst. Eine schwierige gesamtwirtschaftliche Situation kann zu einem niedrigeren Emissionsvolumen führen und die Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. Die allgemeine Marktentwicklung von Wertpapieren hängt dabei insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die ihrerseits von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (sog. Marktrisiko). 2.3 Risiken aus der Ausübung etwaiger Widerrufsrechte; Prospekthaftungsansprüche Geschäftsgegenstand des Emittenten ist das Begeben von Wertpapieren, womit grundsätzlich die Erstellung von Wertpapierprospekten verbunden ist. Die Liquidität und der Bestand des Emittenten könnten gefährdet sein, wenn eine Vielzahl von Anlegern etwaige Widerrufsrechte ausüben würden. Derartige Widerrufsrechte könnten beispielsweise im Falle der Veröffentlichung von Nachträgen gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz entstehen. 65

66 Aufgrund der damit verbundenen Rückabwicklungsprobleme und der daraus gegebenenfalls resultierenden Verluste kann eine bedeutende Anzahl wirksam ausgeübter Widerrufsrechte durch die Anleger zu erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten führen. Dies gilt auch für etwaige Prospekthaftungsansprüche, falls in Wertpapierprospekten des Emittenten für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind. 2.4 Risiko von Interessenkonflikten Bei den Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) können Interessenkonflikte bestehen. Die Gesellschaften der Vontobel- Gruppe können während der Laufzeit der Wertpapiere für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Handelsgeschäften beteiligt sein, die sich auf die jeweiligen Basiswerte direkt oder indirekt beziehen. Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können außerdem Gegenparteien bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen des Emittenten aus den Wertpapieren werden. Derartige Handels- bzw. Deckungsgeschäfte können negative Auswirkungen auf den Wert des Basiswertes und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können in Bezug auf die Wertpapiere auch eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Market Maker und/ oder Index- Sponsor. Eine solche Funktion kann den Emittenten bzw. die anderen Gesellschaften der Vontobel- Gruppe in die Lage versetzen, über die Zusammensetzung des Basiswertes zu bestimmen oder dessen Wert zu berechnen. Diese Funktionen können bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel- Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern zu Interessenkonflikten führen. Der Emittent bzw. andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem jeweiligen Basiswert ausgeben; die Einführung solcher Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Basiswert erhalten und sind, sofern kein Fall des 16 Wertpapierprospektgesetz (Aktualisierungspflicht bezüglich Basisprospekt) vorliegt, nicht verpflichtet, solche Informationen an die Inhaber der Wertpapiere weiterzugeben. Zudem können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Research-Berichte in Bezug auf den Basiswert veröffentlichen. Derartige Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern führen und sich negativ auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Ausgabepreis für die Wertpapiere kann, gegebenenfalls zusätzlich zu festgesetzten Ausgabeaufschlägen, Verwaltungs- oder anderen Entgelten, ein für den Anleger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen mathematischen (fairen) Wert der Wertpapiere enthalten sein. Diese Marge wird von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen freiem Ermessen festgesetzt und kann sich von den Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben. Der Ausgabepreis sowie die im Sekundärmarkt durch den Market Maker fortlaufend festgesetzten Preise der Wertpapiere werden aus verschiedenen Bestandteilen gebildet. Derartige Bestandteile sind der finanzmathematische Wert der Wertpapiere, die Marge und ggf. sonstige Entgelte bzw. Verwaltungsvergütungen. Der finanzmathematische Wert eines Wertpapiers wird auf Basis des von dem Emittenten bzw. Market Maker jeweils verwendeten Preisfindungsmodells berechnet und hängt dabei neben dem Wert der Basiswerte auch von anderen veränderlichen Faktoren ab. Zu den anderen Faktoren können unter anderem derivative Komponenten, erwartete Erträge aus den Basiswerten, Zinssätze, die Volatilität der Basiswerte und die Angebots- und Nachfragesituation für Absicherungsinstrumente gehören. Die Preisfindungsmodelle werden von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen eigenem Ermessen festgesetzt und können von Preisfindungsmodellen abweichen, die andere Emittenten bzw. Market Maker für die Berechnung vergleichbarer Wertpapiere heranziehen. 66

67 Die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle, wird für die Wertpapiere als Market Maker auftreten. Durch ein solches Market Making wird die Bank Vontobel AG oder die beauftragte Stelle den Preis der Wertpapiere maßgeblich selbst bestimmen. Dabei werden die von dem Market Maker gestellten Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne ein solches Market Making und in einem liquiden Markt gebildet hätten. Die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen (sog. Spread) setzt der Market Maker in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage für die zugrunde liegenden Wertpapiere und nach bestimmten Ertragsgesichtspunkten fest. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Absicherungsgeschäfte nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zu Ausweitungen der Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen kommen. Die von dem Market Maker gestellten Kurse können dementsprechend erheblich von dem fairen Wert bzw. dem aufgrund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z.b. die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. [Bei Wertpapieren bezogen auf Schuldverschreibungen können Interessenkonflikte auch dann auftreten, wenn der Emittent für die Schuldverschreibungen in der Funktion des Market Makers auftritt und in dieser Eigenschaft die Preisfeststellung für diese übernimmt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Emittent durch das Angebot der Wertpapiere bezogen auf diese Schuldverschreibungen zusätzliche Einnahmen erzielt.] [Ggf. besondere Interessenkonflikte bei der jeweiligen Emission einfügen: [ ]] 3. Risiken bezogen auf den Garanten 3.1 Insolvenzrisiko/Rating Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko des Garanten. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Garant seinen Verpflichtungen aus der Übernahme der Garantie nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Die Anleger sollten daher bei ihren Anlageentscheidungen neben der Bonität des Emittenten auch die Bonität des Garanten berücksichtigen. Bei einer Insolvenz des Emittenten und des Garanten, kann eine Anlage in die Wertpapiere des Emittenten einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass weder der Emittent noch der Garant einem Einlagensicherungsfonds oder einem ähnlichen Sicherungssystem angeschlossen sind, das im Falle der Insolvenz des Emittenten und des Garanten Forderungen der Wertpapierinhaber ganz oder teilweise ersetzen würde. Es ist davon auszugehen, dass der Wert der Wertpapiere teilweise durch die allgemeine Einschätzung der Möglichkeiten des Garanten beeinflusst wird, jederzeit ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Die Einschätzung dieser Möglichkeiten wird i.d.r. durch Bonitätseinstufungen ("Ratings") beeinflusst. Die Rating-Agenturen Standard & Poor s und Moody s bewerten mit Hilfe einer Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die Bonitätseinstufung (= Rating) hierfür ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Das Rating einer Bankgruppe ist ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb mit anderen Banken. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung des Ratings des Garanten oder einer seiner Tochtergesellschaften könnte wiederum nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zu Kunden und für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen der entsprechenden 67

68 Gesellschaft haben. Auf diese Weise könnten Neuabschlüsse beeinträchtigt, die Konkurrenzfähigkeit auf den Märkten reduziert und die Finanzierungskosten der entsprechenden Gesellschaft spürbar erhöht werden. Ein Rating ist keine Empfehlung, Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten und bieten keine Gewähr dafür, dass Verluste nicht eintreten werden. Ein Rating kann durch die jeweilige Ratingagentur ausgesetzt, herabgestuft oder zurückgezogen werden. Eine solche Aussetzung, Rücknahme, Herabstufung kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ beeinflussen. 3.2 Geschäftsrisiken Der Garant ist die Konzernobergesellschaft (Holding) der Vontobel-Gruppe. Die Geschäftstätigkeit des Garanten wird von den herrschenden Marktverhältnissen und deren Auswirkungen auf die operativen (konsolidierten) Vontobel-Gesellschaften beeinflusst. Die Geschäftsfelder, auf die sich die Vontobel-Gruppe konzentriert, sind Private Banking, Asset Management sowie Investment Banking. Der Garant hat hierbei für die Vontobel-Gruppe insbesondere das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko und operationelle Risiken definiert. Risiken für die Geschäftstätigkeit des Garanten können sich aus allgemeinen Marktrisiken ergeben, die durch Abwärtsbewegungen von Marktpreisen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen, Preisen von Rohwaren und entsprechenden Volatilitäten entstehen können und die Bewertung der Basiswerte bzw. der derivativen Finanzprodukte negativ beeinflussen können. Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Garanten können auch Liquiditätsengpässe haben, die z. B. durch Mittelabflüsse durch die Beanspruchung von Kreditzusagen oder die Unmöglichkeit der Prolongation von Passivgeldern entstehen können, so dass der Garant kurzfristigen Finanzierungsbedarf zeitweilig nicht decken könnte. Des Weiteren ist der Garant einem Kreditrisiko ausgesetzt, da Ausfallrisiken sowohl mit dem direkten Kreditgeschäft verbunden sind als auch im Rahmen von Geschäften entstehen können, die mit Kreditrisiken einhergehen, wie OTC-Derivat-Transaktionen (individuell zwischen zwei Parteien ausgehandelte Geschäfte), Geldmarktgeschäfte oder Securities Lending and Borrowing (Wertpapierleihe). Das kommerzielle Kreditgeschäft wird von der Vontobel-Gruppe nicht betrieben. Schließlich können operationelle Risiken im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Vontobel- Gruppe auftreten und zu Verlusten aus nicht adäquaten bzw. fehlenden Prozessen oder Systemen, Fehlverhalten von Mitarbeitern oder externen Ereignissen führen. 68

69 III. WERTPAPIERBESCHREIBUNG 1. Verantwortliche Personen Für den Inhalt dieses Prospekts übernehmen der Emittent Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main und der Anbieter Bank Vontobel Europe AG, Alter Hof 5, München und der Garant Vontobel Holding AG, Gotthardstrasse 43, CH-8022 Zürich gemäß 5 Abs. 4 des Wertpapierprospektgesetzes die Verantwortung und erklären, dass ihres Wissens die Angaben in dem Basisprospekt [und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Vontobel Holding AG gibt diese Erklärung jedoch nur im Hinblick auf die zusätzlichen Angaben und Finanzinformationen des Garanten (in Kapitel IV), auf die Angaben zum Garanten (in Kapitel [IV] [ ]), die Angaben zur Garantie (in Kapitel [III 10] [ ]) und die Angaben zum Garanten in [der Zusammenfassung und] den Risikofaktoren (in Kapitel [I 3, 4 und II 3] [ ]) [sowie die per Verweis einbezogenen Informationen bezüglich des Garanten] ab. 2. Risikofaktoren Die Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Risikofaktoren befindet sich in Kapitel [II 1 dieses Basisprospekts] [[ ] dieser Endgültigen Angebotsbedingungen]. 3. Wichtige Angaben Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Die Bank Vontobel AG kann während der Laufzeit der Wertpapiere für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Handelsgeschäften beteiligt sein, die sich auf die jeweiligen Basiswerte direkt oder indirekt beziehen. Die Bank Vontobel AG kann außerdem Gegenpartei bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen des Emittenten aus den Wertpapieren werden. Derartige Handels- bzw. Deckungsgeschäfte können positive oder negative Auswirkungen auf den Wert des Basiswertes und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können in Bezug auf die Wertpapiere auch eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Market Maker und/oder Referenzstelle. Eine solche Funktion kann den Emittenten bzw. die anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe in die Lage versetzen, über die Zusammensetzung des Basiswertes zu bestimmen oder dessen Wert zu berechnen. Diese Funktionen können bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern zu Interessenkonflikten führen. Der Emittent bzw. andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem jeweiligen Basiswert ausgeben; die Einführung solcher Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Derartige Emissionen können sowohl auf Grundlage dieses Prospektes als auch auf Grundlage anderer Prospekte erfolgen. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Basiswert erhalten und sind, sofern kein Fall des 16 Wertpapierprospektgesetz (Aktualisierungspflicht bezüglich Basisprospekt) vorliegt, nicht verpflichtet, solche Informationen an die Inhaber der Wertpapiere weiterzugeben. Zudem können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Research-Berichte in Bezug auf den Basiswert veröffentlichen. Derartige Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern führen und sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Gebühren in unterschiedlicher Höhe an Dritte (wie z. B. Anlageberater) zahlen, die für die Zusammenstellung und Anpassungen eines Basiswerts oder 69

70 aus sonstigen Gründen beauftragt wurden. Solche Gebühren sind im Wertpapierpreis enthalten. Möglicherweise verfolgen die Berater eigene Interessen an dem Verkauf der Wertpapiere und ihrer hiermit verbundenen Beratungstätigkeit. Ein Interessenkonflikt der Berater kann zur Folge haben, dass die Berater die Anlageentscheidung bzw. -empfehlung nicht im Interesse der Anleger, sondern im Eigeninteresse treffen bzw. abgeben. Der Erlös aus den Wertpapieren wird zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit des Emittenten verwendet. Mit der Emission verfolgt der Emittent die Gewinnerzielung und er sichert sich auch mit den Emissionserlösen gegen die Risiken aus der Emission ab. Ein abgrenzbares Zweck- (Sonder-) Vermögen wird nicht gebildet. Insbesondere ist der Emittent nicht verpflichtet, in die jeweiligen Basiswerte zu investieren. Soweit der Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe zur internen Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen so genannte Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) vornehmen, stehen dem Anleger hieraus keine Ansprüche zu. 4. Angaben über die anzubietenden Wertpapiere/ Funktionsweise der Wertpapiere [Gegenstand dieser Endgültigen Angebotsbedingungen sind [ ] bezogen auf [ ]] [im Falle einer Aufstockung gegebenenfalls einfügen: 4.1 Aufstockung [Die vorliegenden [ ] bezogen auf [ ] stellen eine Aufstockung der [ ] am [ ] begebenen [ ] bezogen auf [ ], (ISIN: [ ], WKN: [ ]) (die "Zuvor Emittierten Wertpapiere") um weitere [ ] Wertpapiere auf nunmehr ein aufgestocktes Gesamtvolumen von [ ], dar. Die vorliegenden [ ] (gemeinsam mit den Zuvor Emittierten Wertpapieren, die "Wertpapiere") weisen im Übrigen die gleiche Ausstattung wie die Zuvor Emittierten Wertpapiere auf und bilden mit diesen eine einheitliche Emission und haben dieselbe WKN und ISIN.] [Die vorliegenden [ ] bezogen auf [ ] stellen eine Aufstockung der [ ] am [ ] unter [dem Basisprospekt für [ ][Callable] [Express] [Floater] [Bear] [Multi] [Barrier] [CP] Reverse Convertibles [Lookback] [Quanto], [ ] [Protect] Sprint Zertifikate [Quanto], [ ] [[Capped] Twin- Win][[Protect] Outperformance] Zertifikate [Quanto], und [ ] [Reverse] [Memory] [Protect] [Multi] Express Zertifikate [Quanto] auf verschiedene Basiswerte vom 11. Oktober 2010] [dem Basisprospekt für Zertifikate auf verschiedene Basiswerte vom 12. August 2010] [dem Basisprospekt für [ ]* [Strukturierte] [Anleihen] [mit [[ ]%][teilweisem] Kapitalschutz] [ ]* auf verschiedene Basiswerte bzw. auf Körbe von verschiedenen Basiswerten vom 21. Mai 2010] [dem Basisprospekt für [Express] [Protect] [Pro] [Multi] [ ] 1 Aktienanleihen [mit Partizipation] [ ] 1 [Quanto] [Lookback], [Express] [Protect] [Pro] [Multi] [ ] 1 Indexanleihen [mit Partizipation] [ ] 1 [Quanto] [Lookback] gerichtet auf die Zahlung des Nennbetrags [bzw. des Partizipationsbetrags] bzw. auf Barausgleich (Cash-Settlement) sowie die Zahlung von Zinsen sowie [Express] [Protect] [Pro] [Multi] [ ] 1 Aktienanleihen [mit Partizipation] [ ] 1 [Quanto] [Lookback] gerichtet auf die Zahlung des Nennbetrags [bzw. des Partizipationsbetrags] bzw. auf die Lieferung von Aktien sowie die Zahlung von Zinsen vom 12. März 2010] [dem Basisprospekt für [ ]* Bonus [Quanto], [ ]* Bonus Pro [Quanto], [ ]* Bonus Cap [Quanto], [ ]* Bonus Cap Pro [Quanto], [ ]* Multi Bonus [Quanto], [ ]* Multi Bonus Pro [Quanto], [ ]* Multi Bonus Cap [Quanto] und [ ]* Multi Bonus Cap Pro [Quanto] Zertifikate auf Aktien bzw. aktienvertretende Wertpapiere (ADRs/GDRs), Schuldverschreibungen, Indices, Edelmetalle, Futures oder Wechselkurse vom 28. August 2009] 70

71 [dem Basisprospekt für [ ]* Discount [Quanto], [ ]* Protect Discount [Quanto], [ ]* Protect Discount Pro [Quanto], [ ]* Multi Discount [Quanto], [ ]* Protect Multi Discount [Quanto] und [ ]* Protect Multi Discount Pro [Quanto] Zertifikate auf Aktien bzw. aktienvertretende Wertpapiere (ADRs/GDRs), Schuldverschreibungen, Indices, Edelmetalle, Futures oder Wechselkurse vom 9. August 2009] in der Fassung etwaiger Nachträge, der "Ursprüngliche Basisprospekt", begebenen [ ] bezogen auf [ ], (ISIN: [ ], WKN: [ ]) (die "Zuvor Emittierten Wertpapiere") um weitere [ ] Wertpapiere auf nunmehr ein aufgestocktes Gesamtvolumen von [ ], dar. [Die in diesem Prospekt enthaltenen Emissionsbedingungen werden durch die in dem Ursprünglichen Basisprospekt enthaltenen [Emissionsbedingungen] [Anleihebedingungen] [Zertifikatsbedingungen] ersetzt. Zu diesem Zweck wird das Kapitel [Emissionsbedingungen] [Anleihebedingungen] [Zertifikatsbedingungen] aus dem Ursprünglichen Basisprospekt durch Verweis gemäß 11 WpPG in diesen Prospekt einbezogen.] Die vorliegenden [ ] (gemeinsam mit den Zuvor Emittierten Wertpapieren, die "Wertpapiere") weisen im Übrigen die gleiche Ausstattung wie die Zuvor Emittierten Wertpapiere auf und bilden mit diesen eine einheitliche Emission und haben dieselbe WKN und ISIN. Der Ursprüngliche Basisprospekt sowie die jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen wurden veröffentlicht und werden bei dem Emittenten, Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.] [Die Wertpapiere stellen eine Aufstockung der am [ ] begebenen [ ] [, aufgestockt am [ ] um weitere [ ] Wertpapiere [gegebenenfalls weitere Aufstockungen einfügen: [ ]] ] ([Volumen] [Gesamtvolumen] der vorliegenden Aufstockung: [Volumen bzw. Gesamtvolumen der Aufstockung einfügen: [ ]]) dar. Sie weisen die gleiche Ausstattung wie die bereits begebenen Wertpapiere auf.] ] 4.2 Funktionsweise der Wertpapiere Die nachfolgende Darstellung dient der Veranschaulichung der grundsätzlichen Funktionsweise der unter [diesem Basisprospekt] [diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere. Allein maßgeblich sind die Bestimmungen in den Emissionsbedingungen. Beim Kauf bzw. Verkauf der Wertpapiere im Sekundärmarkt ist insbesondere der sog. Spread zu beachten, d.h. der vom Market Maker gestellte Unterschied zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere. Die unter [diesem Basisprospekt] [diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere sind handelbare, sogenannte Inhaberschuldverschreibungen und verbriefen das Recht der jeweiligen Wertpapierinhaber auf Zahlung eines Geldbetrages oder Lieferung von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen (nach Maßgabe der Endgültigen Angebotsbedingungen der Wertpapiere). Die Rechte der jeweiligen Wertpapierinhaber sind in den allein maßgeblichen Emissionsbedingungen geregelt. Anleger können mit den Wertpapieren an der Wertentwicklung eines bestimmten Basiswertes (Aktie bzw. aktienvertretendes Wertpapier (ADRs/GDRs), Schuldverschreibung, Index, Edelmetall, Future, Wechselkurs, Zinssatz oder Investmentanteil bzw. Körbe daraus) partizipieren, ohne den jeweiligen Basiswert direkt erwerben zu müssen. Eine Anlage in die unter [diesem Basisprospekt] [diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Wertpapiere ist auf Grund verschiedener Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere grundsätzlich nicht vollständig mit einer Direktinvestition in den jeweiligen Basiswert vergleichbar. Dazu gehören insbesondere die begrenzte Laufzeit, die mögliche Zahlung des Geldbetrages, der fehlende Anspruch auf Ausschüttungen (z.b. Dividenden), Bezugsrechte, die auf den Basiswert entfallen könnten, oder sonstige Erträge sowie das Insolvenzrisiko des Emittenten 71

72 und des Garanten. Je nach Wertpapierart existieren weitere Ausstattungsmerkmale, die die Wertpapiere von einer Direktinvestition unterscheiden. [Die unter [diesem Basisprospekt] [diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] begebenen Bear [Discount] [Bonus] [Express] [Zertifikatsstrukturen] [Reverse Convertible] Strukturen sind auch deshalb nicht mit einer Direktinvestition in den Basiswert vergleichbar, weil sich die Entwicklung des Auszahlungsbetrags umgekehrt zur Entwicklung des Basiswertes verhält.] [Wertpapiere mit der Bezeichnung "Multi" beziehen sich auf mehrere Basiswerte. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko, da nicht ein Basiswert den Kurs und den Auszahlungsbetrag des Wertpapiers bestimmt, sondern mehrere.] Der Anleger muss sich daher bei seiner Kaufentscheidung eine fundierte Meinung über die Entwicklung der jeweiligen [Basiswerte] [Korb][Index][bestandteile] bilden und ihm muss stets bewusst sein, dass die bisherige Entwicklung eines [Basiswertes] [Korb][Index][bestandteils] nicht auf dessen künftige Wertentwicklung schließen lässt. Eine Ausübung der Wertpapiere während der Laufzeit ist nicht möglich. Jedoch können die Wertpapiere grundsätzlich während der Laufzeit außerbörslich oder - falls in den Emissionsbedingungen vorgesehen auch börslich - ge- oder verkauft werden. [Der Erwerb von Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) gewährt dem Anleger nach Maßgabe der Emissionsbedingungen einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der sich jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung des zu Grunde liegenden Basiswertes (unter Berücksichtigung des jeweiligen Bezugsverhältnisses) ergibt. Eine Lieferung eines Basiswertes bzw. der auf den Basiswert bezogenen Referenzwertpapiere erfolgt nicht. Der Barausgleich je Wertpapier errechnet sich grundsätzlich anhand des Referenzpreises des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und ggf. umgerechnet in die Handelswährung der Wertpapiere). [Bei Wertpapieren mit der Bezeichnung "Multi" errechnet sich der Barausgleich je Wertpapier in der Regel auf der Grundlage des Referenzpreises desjenigen Basiswertes mit der schlechtesten Performance.]] [Das Bezugsverhältnis kann als Zahl oder als Bruch ausgedrückt werden und gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein Wertpapier bezieht. Zum Beispiel: Bei einem als Zahl ausgedrückten Bezugsverhältnis von 10 bezieht sich ein Wertpapier auf 10 Einheiten des Basiswertes. Dagegen bedeutet ein als Bruch ausgedrücktes Bezugsverhältnis, beispielsweise von 10:1, dass sich 10 Wertpapiere auf 1 Einheit des Basiswertes beziehen. Da sich damit in diesem Beispiel ein Wertpapier auf ein Zehntel eines Basiswertes beziehen würde, könnte man dieses Bezugsverhältnis auch als Zahl 0,1 ausdrücken.] [Im Fall von Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung erfolgt die Tilgung der Wertpapiere durch die Zahlung eines Geldbetrages oder durch die Lieferung von Basiswerten. Ist bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung nach den Emissionsbedingungen die Lieferung eines Basiswertes vorgesehen, wird der Emittent eine dem Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von Basiswerten liefern. Bei Wertpapieren mit der Bezeichnung "Multi" wird der Emittent in der Regel eine dem jeweiligen Bezugsverhältnis entsprechende Anzahl von Basiswerten des Basiswertes mit der schlechtesten Performance liefern. Der Geldwert der zu liefernden Basiswerte errechnet sich in der Regel aus dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bruchteile von Basiswerten werden nicht geliefert. Der Emittent wird statt der Lieferung des jeweiligen Bruchteils einen Betrag in bar (EUR oder in einer anderen Währung) zahlen (Spitzenausgleichsbetrag), der mittels Multiplikation des Bruchteils mit dem Referenzpreis am Bewertungstag ermittelt wird. Die Zusammenfassung mehrerer Spitzenausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Basiswerten ist ausgeschlossen.] Der Referenzpreis bezeichnet den zur Berechnung des Auszahlungsbetrags heranzuziehenden Kurs, Stand bzw. Preis des Basiswertes am Bewertungstag. [Bei Express Zertifikatsstrukturen bezeichnet er auch den zur Feststellung des Erreichens bestimmter Schwellen maßgeblichen Preis bzw. Kurs des 72

73 Basiswertes an einem Bewertungstag vor dem Finalen Bewertungstag.] Er wird in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] näher bestimmt. Der Erwerb der Wertpapiere kann zu einem Verlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen. [Das Verlustrisiko kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes bzw. der Basiswerte von null [bzw. bei Bear Discount, Bear Bonus, Bear Express Zertifikatsstrukturen und Bear Reverse Convertible Strukturen, falls sich der Kurs des Basiswertes bis zum Bewertungstag positiv entwickelt]) den Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten bedeuten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten.] Die Wertpapiere erzielen nur dann eine positive Rendite, wenn der Auszahlungsbetrag bzw. der Wert der gelieferten Basiswerte höher ist als der vom Anleger bezahlte Kaufpreis für das Wertpapier (einschließlich etwaiger damit verbundener Kosten und Gebühren). Ist der Auszahlungsbetrag bzw. der Wert der gelieferten Basiswerte geringer als der bezahlte Kaufpreis (einschließlich etwaiger damit verbundener Kosten und Gebühren), erleidet der Anleger einen Verlust. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Wertpapiere kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Wertpapiere wieder auf das Niveau des vom Anleger gezahlten Kaufpreises erholen wird. Wenn der durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine von der Handelswährung der Wertpapiere (EUR bzw. eine andere Währung) abweichende Währung berechnet wird oder sich der Wert eines [Basiswertes] [Korb][Index][bestandteils] gemäß einer anderen Währung als der Handelswährung bestimmt, sollten potenzielle Erwerber der Wertpapiere berücksichtigen, dass mit der Anlage in die Wertpapiere Risiken aufgrund von schwankenden Wechselkursen verbunden sein können und dass das Verlustrisiko nicht allein von der Entwicklung des Werts der [Basiswerte] [Korb][Index][bestandteile], sondern auch von ungünstigen Wertentwicklungen der anderen Währung abhängt. Solche ungünstigen Wertentwicklungen können das Verlustrisiko der Erwerber der Wertpapiere dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Wertpapiere oder die Höhe des möglichen Auszahlungsbetrages entsprechend vermindert. Dies gilt nicht für währungsgesicherte Wertpapiere (Quanto-Struktur). Wertpapiere, die die Bezeichnung "Quanto" im Namen tragen, bezeichnen Produkte, die gegen Währungsschwankungen abgesichert sind. Wertpapiere mit der Bezeichnung "Quanto" beziehen sich auf [Basiswerte] [Korb][Index][bestandteile], deren Kurse in einer anderen Währung notieren als die Handelswährung der Wertpapiere. Eine Umrechnung von der Währung des [Basiswertes] [Korb][Index][bestandteils] in die Handelswährung der Wertpapiere erfolgt bei währungsgesicherten Wertpapieren auf der Grundlage eines Umrechnungskurses von 1:1. [[Indizes] [und] [Körbe] als Basiswerte können sowohl von Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch von anderen Gesellschaften konzipiert werden. Der Anleger muss die jeweiligen [Indexbeschreibungen] [bzw.] [dynamischen Auswahlverfahren für die Korbzusammensetzung] beachten und die Funktionsweise des jeweiligen [Indexes] [bzw.] [Korbes] verstehen. Der Anleger kann nicht darauf vertrauen, dass die jeweiligen [Indizes] [bzw.] [Körbe] erfolgreich sein werden, er muss sich daher seine eigene Meinung zu den [Indizes] [bzw.] [Körben] bilden. [Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei Wertpapieren auf Indizes von der Indexberechnungsstelle eine Indexberechnungsgebühr berechnet und somit die Indexperformance negativ beeinflusst werden kann.]] Eine Kündigung der Wertpapiere durch den Anleger während der Laufzeit ist nicht möglich. Jedoch können die Wertpapiere grundsätzlich während der Laufzeit börslich oder außerbörslich bzw. wenn dies in den endgültigen Angebotsbedingungen ausdrücklich erwähnt ist nur außerbörslich ge- oder verkauft werden. Im Folgenden werden die einzelnen Wertpapierstrukturen (unter Nichtberücksichtigung von Steuern, Abgaben und Transaktionskosten) erläutert. Die dargestellten Auszahlungsprofile haben beispielhaften Charakter. [In den Endgültigen Angebotsbedingungen werden die jeweils einschlägigen Wertpapierstrukturen enthalten sein; diese können abweichende Auszahlungsprofile enthalten.] 73

74 [ Strukturen von Discount Zertifikaten a) Funktionsweise von Discount Zertifikaten Discount Zertifikate notieren bei Anfangsfixierung mit einem Abschlag (Discount) gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswertes. Am Laufzeitende entspricht der Wert des Discount Wertpapiers dem zugrunde liegenden Basiswert, jedoch begrenzt auf den Höchstbetrag. Ist der Basiswert am Bewertungstag über den Höchstbetrag gestiegen, kann der Anleger nicht davon profitieren. Die erzielbare Performance der Anlage ist also auf die prozentuale Spanne zwischen Kaufkurs (Kurs des Wertpapiers beim Einstieg des Anlegers) und Höchstbetrag begrenzt. Dafür ergeben sich aber durch den im Vergleich zur Notierung des Basiswertes verminderten Kaufpreis zwei Vorteile: Einerseits existiert ein Risikopuffer, denn am Laufzeitende erleidet der Anleger erst Verluste, wenn der Basiswert bis unter das Kaufniveau des Discount Zertifikats gesunken ist. Andererseits bestehen Renditechancen im Seitwärtsmarkt bzw. bei leicht sinkenden Kursen des Basiswertes. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag dem Höchstbetrag entspricht oder diesen überschreitet. Der Anleger erzielt damit die maximal mögliche Rendite mit seinem Discountinvestment. Wird der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Höchstbetrag festgestellt, zahlt der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich. Der Anleger erzielt dabei nach wie vor eine positive Rendite, falls der Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) am Bewertungstag zwischen dem Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) und dem Kaufpreis des Wertpapiers notiert. Notiert der Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) am Bewertungstag unter dem Kaufkurs des Wertpapiers, stellt sich für den Anleger ein Verlust ein, der aber durch den rabattierten Einstieg geringer als bei einem Direktinvestment ausfällt. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert liefern. [ b) Funktionsweise von Protect Discount Zertifikaten Die Besonderheit an dieser Weiterentwicklung des Discount Zertifikats ist eine zusätzliche Barriere, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des Basiswertes befindet. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes die Barriere während der Beobachtungszeit nicht erreicht oder unterschritten hat, unabhängig vom Kurs des Basiswertes am Bewertungstag. Sollte die Barriere während der Beobachtungszeit erreicht bzw. unterschritten worden sein, verwandelt sich das Protect Discount Zertifikat in ein herkömmliches Discount Zertifikat mit den entsprechenden Auszahlungs- bzw. Liefermodalitäten bei Fälligkeit der Wertpapiere (unter Berücksichtigung der jeweiligen Abwicklungsart). Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über der Barriere liegt. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere liegt, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent in diesem Fall den Basiswert liefern.] 74

75 [ c) Funktionsweise von Multi Discount Zertifikaten Der Anleger investiert bei Multi Discount Zertifikaten in mehrere Basiswerte, mit einem Abschlag zu den aktuellen Kursen der jeweiligen Basiswerte. Dafür partizipiert er allerdings nicht unbegrenzt an steigenden Kursen, sondern nur bis zu dem Höchstbetrag. Der maximal zu erzielende Gewinn ist also schon bei Emission festgelegt. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern die Referenzpreise aller Basiswerte am Bewertungstag dem jeweiligen Basispreis entsprechen oder diesen überschreiten. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag unter dem jeweils maßgeblichen Basispreis festgestellt wird, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent statt eines Barausgleichs einen Basiswert liefern.] [ d) Funktionsweise von Protect Multi Discount Zertifikaten Protect Multi Discount Zertifikate sind je Basiswert mit einer individuellen Barriere ausgestattet, die sich bei Emission unterhalb des Kurses des jeweiligen Basiswertes befindet. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern keiner der Beobachtungskurse der Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit erreicht oder unterschritten hat, unabhängig von den Kursen der Basiswerte am Bewertungstag. Sollte mindestens ein Basiswert während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, verwandelt sich das Protect Multi Discount Zertifikat in ein Multi Discount Zertifikat mit den entsprechenden Auszahlungs- und Liefermodalitäten bei Fälligkeit der Wertpapiere (unter Berücksichtigung der jeweiligen Abwicklungsart). Für den Fall, dass die jeweilige Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des jeweiligen Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages tilgen, sofern sämtliche Referenzpreise der Basiswerte am Bewertungstag über der jeweiligen Barriere liegen. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der jeweiligen Barriere notiert, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische Lieferung) wird der Emittent anstatt eines Barausgleichs einen Basiswert liefern.] [ e) Bear Discount Zertifikate Bei den Bear Discount Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Anleger aus. Daher steigt der Wert dieser Zertifikate grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Kurs des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Bei Bear Discount Zertifikaten wird der Barausgleich stets durch einen Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) begrenzt. Die Ertragsmöglichkeit ist daher nach oben hin 75

76 beschränkt. Der Anleger kann daher nur begrenzt an einer rückläufigen Wertentwicklung des Basiswertes partizipieren. Wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) unterschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit des Wertpapiers den Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) überschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit des Wertpapiers einen Barausgleich.] [ f) Bear Protect Discount Zertifikate Bei Bear Protect Discount Zertifikaten wird zu Beginn der Laufzeit für den Basiswert zusätzlich eine Barriere festgelegt, welche über dem Basispreis liegt. Bei dieser Variante erhält der Anleger bei Fälligkeit des Wertpapiers den Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) unterschreitet oder der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit zu keinem Zeitpunkt die Barriere (erreicht oder) überschreitet. Der Anleger hat bei Bear Protect Discount Zertifikaten die Möglichkeit von einer negativen Wertentwicklung des Basiswertes ab dem Basispreis und leicht steigenden Kursen, die die Barriere nicht überschreiten, zu profitieren. Der Anleger erhält demgegenüber einen Barausgleich, der auf der Grundlage der Performance des Basiswertes ab dem Basispreis und des Bezugsverhältnisses errechnet wird, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den Basispreis (erreicht oder) überschreitet und der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere (erreicht oder) überschreitet. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises erfolgt (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag die Barriere unterschreitet. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über der Barriere liegt, wird der Emittent einen Barausgleich zahlen.]] [ Strukturen von Bonus Zertifikaten a) Funktionsweise von Bonus Zertifikaten Bonus Zertifikate notieren bei Anfangsfixierung i.d.r. entsprechend dem aktuellen Kurs des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Der Bonusmechanismus besteht aus einem Bonuslevel und einer Barriere. Der Bonuslevel wird bei Anfangsfixierung oberhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes oder diesem entsprechend festgelegt und bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Die Barriere wird als konstante Größe bei Anfangsfixierung unterhalb des aktuellen Kurses des Basiswertes angesetzt. Solange der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht bzw. unterschreitet, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere den Referenzpreis des Basiswertes unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses, mindestens jedoch den Bonuslevel (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Aufgrund dieser Konstruktion kann der Anleger im Vergleich zum Direktinvestment auch bei seitwärts tendierenden bzw. leicht fallenden Märkten positive Renditen erzielen. Bei Kursen oberhalb des Bonuslevels partizipiert der Anleger eins zu eins an der Wertentwicklung des Basiswertes mit. Wird die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt, wird der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt und der Emittent wird bei Wertpapieren mit der 76

77 Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen, der (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) dem Referenzpreis des Basiswertes entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent im Fall der Verletzung der Barriere den Basiswert liefern. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Bonuslevels (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über der Barriere und unter dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere oder auf oder über dem Bonuslevel, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen, der (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) dem Referenzpreis des Basiswertes entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent ebenfalls einen Barausgleich zahlen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag hingegen auf oder unter der Barriere, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung den Basiswert liefern. [ b) Funktionsweise von Bonus Cap Zertifikaten Bonus Cap Zertifikate entsprechen in ihrer Funktionsweise den herkömmlichen Bonus Zertifikaten mit einer entscheidenden Ausnahme: Neben Bonuslevel und Barriere gibt es bei diesen Wertpapieren auch noch einen Höchstbetrag, der über oder gleich dem Bonuslevel angesetzt ist. Für den Anleger bedeutet dies, dass er bei steigenden Kursen des Basiswertes nur bis zum Höchstbetrag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) partizipieren kann. Der Emittent wird die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Bonuslevels (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis am Bewertungstag unter dem Bonuslevel notiert. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel oder wird die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen, der (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) dem Referenzpreis des Basiswertes entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent ebenfalls einen Barausgleich (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere nicht erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel liegt. Verletzt der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere und liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Höchstbetrag, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung hingegen den Basiswert liefern. Verletzt der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere und notiert der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Höchstbetrag, so erhält der Anleger bei Wertpapieren der Abwicklungsart (physische) Lieferung anstelle der Lieferung eines Basiswertes die Auszahlung des Höchstbetrages (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent die Wertpapiere bei Fälligkeit durch Zahlung des Bonuslevels (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) tilgen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über der Barriere und unter dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder unter der Barriere oder auf oder über dem Bonuslevel, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent ebenfalls einen Barausgleich 77

78 (begrenzt auf den Höchstbetrag) zahlen, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag auf oder über dem Bonuslevel liegt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag hingegen auf oder unter der Barriere, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung den Basiswert liefern.] [ c) Funktionsweise von Multi Bonus Zertifikaten Der Anleger investiert bei Multi Bonus Zertifikaten in mehrere Basiswerte. Der Bonusmechanismus besteht aus einem Nennbetrag, einem Bonuslevel, einem Basispreis je Basiswert und einer Barriere je Basiswert, die unterhalb des Basispreises des jeweiligen Basiswertes liegt. Sofern keiner der Beobachtungskurse der Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel. Sollte mindestens ein Beobachtungskurs eines Basiswertes während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, ist der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt und der Emittent wird bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen, der dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist, entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent hingegen den entsprechenden Basiswert liefern. Für den Fall, dass die jeweilige Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung der Referenzpreise betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen, sofern keiner der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere berührt oder unterschritten hat. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag die jeweilige Barriere berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent hingegen den entsprechenden Basiswert liefern.] [ d) Funktionsweise von Multi Bonus Cap Zertifikaten Bei Multi Bonus Cap Zertifikaten besteht im Vergleich zu den Multi Bonus Zertifikaten die Besonderheit, dass es noch einen Höchstbetrag gibt, der über oder gleich dem Bonuslevel angesetzt ist. Sofern keiner der Beobachtungskurse der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise 78

79 der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel und höchstens dem Höchstbetrag. Sollte mindestens ein Beobachtungskurs der jeweiligen Basiswerte während der Beobachtungszeit die jeweilige Barriere erreicht oder unterschritten haben, ist der Bonusmechanismus außer Kraft gesetzt. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) wird der Emittent den Barausgleich zahlen, der dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist, höchstens jedoch dem Höchstbetrag, entspricht. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent in diesem Fall hingegen den entsprechenden Basiswert liefern. Im Falle, dass der Geldwert des zu liefernden Basiswertes dem Produkt aus dem Höchstbetrag und dem Nennbetrag entspricht oder diesen übersteigt, erhält der Anleger anstelle der Lieferung des Basiswertes die Auszahlung des Höchstbetrages multipliziert mit dem Nennbetrag. Für den Fall, dass die jeweilige Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung der Referenzpreise betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), wird der Emittent bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich zahlen, sofern keiner der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere am Bewertungstag berührt oder unterschritten hat. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der durchschnittlichen prozentualen Performance der Basiswerte, welche auf der Grundlage der Referenzpreise der jeweiligen Basiswerte am Bewertungstag bezogen auf den jeweiligen Basispreis ermittelt wird, mindestens jedoch dem Bonuslevel und höchstens dem Höchstbetrag. Sofern mindestens ein Referenzpreis eines Basiswertes am Bewertungstag die jeweilige Barriere berührt oder unterschritten hat, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich entspricht dem Nennbetrag multipliziert mit der prozentualen Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Wertentwicklung, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag die prozentual schlechteste Wertentwicklung bezogen auf den jeweiligen Basispreis aufweist, höchstens jedoch dem Höchstbetrag. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung wird der Emittent hingegen den entsprechenden Basiswert (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) liefern. Im Falle, dass der Geldwert des zu liefernden Basiswertes dem Höchstbetrag entspricht oder diesen übersteigt, erhält der Anleger anstelle einer Lieferung des Basiswertes die Auszahlung des Höchstbetrages. ] [ e) Bear Bonus Zertifikate Bei den Bear Bonus Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Anleger aus. Daher steigt der Wert dieser Zertifikate grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Kurs des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Die Bear Bonus Zertifikate verfügen über einen Basispreis, welcher zu Beginn der Laufzeit der Wertpapiere festgelegt wird und sich i.d.r. am anfänglichen aktuellen Kurs des Basiswertes orientiert. Zudem wird zu Beginn der Laufzeit für den Basiswert eine Barriere festgelegt, welche über dem Basispreis liegt. Der Anleger hat die Möglichkeit von einer negativen Wertentwicklung des Basiswertes ab dem Basispreis und leicht steigenden Kursen, die die Barriere nicht überschreiten, zu profitieren. Wenn der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit zu keinem Zeitpunkt die Barriere (erreicht oder) überschreitet, zahlt der Emittent bei Fälligkeit des Wertpapiers einen Barausgleich, der der Differenz aus dem zweifachen Wert des Basispreises und dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), mindestens jedoch einem Mindestbetrag entspricht. Der Mindestbetrag errechnet sich aus der Differenz aus dem 79

80 zweifachen Wert des Basispreises und dem Bonuslevel (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Für den Fall, dass die Barrierenbetrachtung ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises erfolgt (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger den wie zuvor dargestellt errechneten Barausgleich, wenn der Referenzpreis des Basiswertes die Barriere nicht (erreicht oder) überschreitet. Wenn der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit wenigstens einmal die Barriere (erreicht oder) überschreitet, geht der Anspruch auf Auszahlung des zuvor beschriebenen Mindestbetrages verloren. Der Emittent zahlt bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich, der der Differenz aus dem zweifachen Wert des Basispreises und dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) entspricht. Der Anleger nimmt in diesem Fall in negativer Weise an der steigenden Wertentwicklung des Basiswertes teil. Für den Fall, dass die Barrierenbetrachtung ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises erfolgt (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger den wie zuvor dargestellt errechneten Barausgleich, wenn der Referenzpreis des Basiswertes die Barriere (erreicht oder) überschreitet. Der Wert des Bear Bonus Zertifikats entwickelt sich somit in entgegen gesetzter Richtung zur Wertentwicklung des Basiswertes.] [ f) Bear Bonus Cap Zertifikate Bear Bonus Cap Zertifikate sind zusätzlich mit einem sog. Höchstbetrag ausgestattet. Der Höchstbetrag ist eine unterhalb des Basispreises befindliche Kursschwelle, welche zu Beginn der Laufzeit vom Emittenten festgelegt wird. Der Barausgleich ist bei den Bear Bonus Cap Zertifikaten auf einen Betrag begrenzt, der der Differenz aus dem zweifachen Wert des Basispreises und dem Höchstbetrag entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Die Ertragsmöglichkeit ist daher nach oben hin beschränkt. An rückläufigen Wertentwicklungen des Basiswertes, die den Höchstbetrag unterschreiten, kann der Anleger somit nicht partizipieren. Im Übrigen errechnet sich das Barausgleich wie bereits zuvor für Bear Bonus Zertifikate dargestellt. Das gleiche gilt für den Fall der Schlusskursbetrachtung.]] [ Strukturen von Sprint Zertifikaten a) Sprint Zertifikate Bei Sprint Zertifikaten partizipiert der Anleger oberhalb des Basispreises entsprechend dem Partizipationsfaktor an der Entwicklung des Kurses des Basiswertes, allerdings begrenzt auf den Höchstbetrag. Bei Kursanstiegen des Basiswertes oberhalb des Höchstbetrages profitiert der Anleger nicht mehr. Der Partizipationsfaktor kann größer oder kleiner als 1 sein. Ein Partizipationsfaktor größer als 1 bedeutet eine überproportionale Teilnahme des Anlegers an Kurssteigerungen des Basiswertes oberhalb des Basispreises. Ein Partizipationsfaktor kleiner als 1 bedeutet dagegen eine unterproportionale Teilnahme des Anlegers an Kurssteigerungen des Basiswertes oberhalb des Basispreises. Der Anleger erhält daher bei Fälligkeit der Wertpapiere den maximal möglichen Barausgleich, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag (auf oder) über dem Höchstbetrag notiert. Der maximale Barausgleich ergibt sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Höchstbetrag und Basispreis, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Notiert der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag zwischen dem Basispreis und dem Höchstbetrag, erhält der Anleger den Basispreis zuzüglich der mit dem Partizipationsfaktor 80

81 multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis und Basispreis, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung und einem Partizipationsfaktor von mindestens 1 kann vorgesehen sein, dass der Anleger anstelle des vorbestimmten Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert bekommt. Sofern der Partizipationsfaktor über 1 liegt, bekommt der Anleger sodann die über den Faktor 1 hinausschießende Partizipation als Barausgleich ausbezahlt. Liegt der Basiswert dagegen am Bewertungstag unterhalb des Basispreises nimmt der Anleger 1 : 1 an Kursverlusten des Basiswertes teil und erhält bei Wertpapieren mit Abwicklungsart Zahlung (Cash- Settlement) den Referenzpreis des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausgezahlt. Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert. [ b) Protect Sprint Zertifikate Protect Sprint Zertifikate weisen im Unterschied zu Sprint Zertifikaten zusätzlich eine Barriere auf. Solange diese Barriere während der Beobachtungszeit durch den Beobachtungskurs des Basiswertes nicht verletzt wurde, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere zumindest den Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausbezahlt, auch wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unterhalb des Basispreises notiert. Im Übrigen ist das Auszahlungsprofil identisch mit dem eines Sprint Zertifikats. Ist die Barriere jedoch während der Beobachtungszeit verletzt worden, fällt dieser Teilschutz durch die Barriere weg, und das Protect Sprint Zertifikat verhält sich wie ein normales Sprint Zertifikat, wie zuvor beschrieben. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des jeweiligen Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere zumindest den Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausbezahlt, wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag zwischen der Barriere und dem Basispreis notiert. Im Übrigen ist das Auszahlungsprofil identisch mit dem eines Sprint Zertifikats. Ist die Barriere jedoch verletzt worden, fällt dieser Teilschutz durch die Barriere weg, und das Protect Sprint Zertifikat verhält sich wie ein normales Sprint Zertifikat, wie zuvor beschrieben. ]] [ Strukturen von Outperformance Zertifikaten a) Outperformance Zertifikate Outperformance Zertifikate verfügen über zumindest einen (oberen) Partizipationsfaktor, der festlegt in welchem Verhältnis der Anleger an Kursgewinnen des Basiswertes oberhalb des Basispreises partizipiert. Außerdem können die [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] zusätzlich einen unteren Partizipationsfaktor vorsehen, der das Maß der Teilnahme an Kursverlusten des Basiswertes unterhalb des Basispreises festlegt. Ist kein unterer Partizipationsfaktor in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] vorgesehen, partizipiert der Anleger 1 : 1 an den Verlusten des Basiswertes. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über dem Basispreis notiert, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich, der sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag und Basispreis ergibt (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). 81

82 Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung und einem Partizipationsfaktor von mindestens 1 kann vorgesehen sein, dass der Anleger anstelle des vorbestimmten Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert bekommt. Sofern der Partizipationsfaktor über 1 liegt, bekommt der Anleger sodann die über den Faktor 1 hinausschießende Partizipation als Barausgleich ausbezahlt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unterhalb des Basispreises, erhält der Anleger bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich, der der Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes und Basispreis entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert. [ b) Protect Outperformance Zertifikate Protect Outperformance Zertifikate weisen im Unterschied zu Outperformance Zertifikaten zusätzlich eine Barriere auf. Solange diese Barriere während der Beobachtungszeit durch den Beobachtungskurs des Basiswertes nicht verletzt wurde, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere zumindest den Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses) ausbezahlt, auch wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unterhalb des Basispreises notiert. Im Übrigen ist das Auszahlungsprofil identisch mit dem eines Outperformance Zertifikats. Ist die Barriere jedoch während der Beobachtungszeit verletzt worden, fällt dieser Teilschutz durch die Barriere weg, und das Protect Outperformance Zertifikat verhält sich wie ein normales Outperformance Zertifikat, wie zuvor beschrieben. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des jeweiligen Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung), erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich ausbezahlt, der sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag und Basispreis ergibt, (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), wenn der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über dem Basispreis notiert. Notiert der Referenzpreis zwischen dem Basispreis und der Barriere, erhält der Anleger den Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag hingegen unter der Barriere, entspricht der Barausgleich bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) der Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes und Basispreis, (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei Wertpapieren mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert.]] [ Strukturen von TwinWin Zertifikaten a) TwinWin Zertifikate Mit einem TwinWin Zertifikat hat der Anleger die Möglichkeit, sowohl entsprechend dem (oberen) Partizipationsfaktor unbegrenzt an Kurssteigerungen des Basiswertes über den Basispreis zu partizipieren, als auch bis zur Barriere bei fallenden Kursen des Basiswertes Gewinne zu erwirtschaften. Diese für den Anleger positive Partizipation an fallenden Kursen kann direkt proportional im Verhältnis 1 : 1 erfolgen. In den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] kann aber auch ein unterer Partizipationsfaktor vorgesehen sein, der das Maß der positiven Teilnahme an Kursverlusten des Basiswertes als überproportional (größer 1) oder 82

83 unterproportional (kleiner 1) bestimmt. Wird die Barriere während der Beobachtungszeit durch den Beobachtungskurs des Basiswertes verletzt, entfällt jede positive Partizipation an fallenden Kursen des Basiswertes und der Anleger nimmt an Verlusten des Basiswertes unterhalb des Basispreises 1 : 1 bzw. sofern in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] vorgesehen - entsprechend dem unteren Partizipationsfaktor teil. Sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag über dem Basispreis notiert, erhält der Anleger bei Fälligkeit der Wertpapiere einen Barausgleich, der sich durch Addition des Basispreises mit der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag und dem Basispreis ergibt, (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Basispreis, erhält der Anleger als Barausgleich die Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten - Differenz zwischen dem Basispreis und dem Referenzpreis des Basiswertes (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses), wenn die Barriere während der Beobachtungszeit nicht verletzt wurde. Wurde die Barriere während der Beobachtungszeit dagegen verletzt, erhält der Anleger in diesem Fall einen Barausgleich, der der Summe aus dem Basispreis und der gegebenenfalls mit dem unteren Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Referenzpreis des Basiswertes und Basispreis entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Bei Zertifikaten mit Abwicklungsart (physische) Lieferung erhält der Anleger den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis geliefert. [ b) Capped TwinWin Zertifikate Capped TwinWin Zertifikate entsprechen in Ihrer Funktionsweise den TwinWin Zertifikaten, weisen aber als Besonderheit einen Höchstbetrag auf. Dieser Höchstbetrag bewirkt, dass der Anleger von Kurssteigerungen des Basiswertes über diesen Höchstbetrag hinaus nicht teilnehmen kann. Der maximale Barausgleich bei Capped TwinWin Zertifikaten ist daher schon von Anfang an begrenzt. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag also oberhalb des Höchstbetrages, erhält der Anleger nur einen Barausgleich, der der Summe aus dem Basispreis und der mit dem (oberen) Partizipationsfaktor multiplizierten Differenz zwischen Höchstbetrag und Basispreis entspricht (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses).]] [ Strukturen von Express Zertifikaten a) Express Zertifikate Bei Express Zertifikaten kann der Anleger einen Gewinn erzielen, wenn der Referenzpreis des Basiswertes an einem Bewertungstag das für diesen Bewertungstag maßgebliche Tilgungslevel erreicht. In diesem Fall endet die Laufzeit des Express Zertifikats automatisch und der Anleger erhält den Nennbetrag sowie einen Bonusbetrag ausbezahlt. Die [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] können bestimmen, dass an jedem Bewertungstag ein anderes Tilgungslevel und ein anderer Bonusbetrag maßgeblich sind. Die [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] können auch Bonuslevels vorsehen. Falls der Referenzpreis des Basiswertes an einem Bewertungstag ein Tilgungslevel unterschreitet, aber das entsprechende Bonuslevel überschreitet, zahlt der Emittent einen Bonusbetrag aus, das Zertifikat läuft aber weiter. Erreicht der Referenzpreis des Basiswertes an keinem Bewertungstag das entsprechende Tilgungslevel, und auch nicht am Finalen Bewertungstag, erhält der Anleger einen 83

84 Auszahlungsbetrag ausbezahlt, der durch Multiplikation des Nennbetrages mit der Wertenwicklung des Basiswertes berechnet wird; der Anleger erleidet in diesem Fall Verluste. [ b) Protect Express Zertifikate Protect Express Zertifikate verfügen im Gegensatz zu Express Zertifikaten zusätzlich über eine Barriere. Wurde diese während der Beobachtungszeit nicht verletzt, erhält der Anleger den Nennbetrag ausbezahlt, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Finalen Bewertungstag das Tilgungslevel unterschreitet. Im Übrigen entspricht ein Protect Express Zertifikate der Funktionsweise eines Express Zertifikats; wurde die Barriere während der Beobachtungszeit verletzt, entspricht ein Protect Express Zertifikat einem Express Zertifikat in der Funktionsweise.] [ c) Bear (Protect) Express Zertifikate Bei den Bear (Protect) Express Zertifikaten profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Wert des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Inhaber des Bear Wertpapiers aus. Daher steigt der Wert dieser Wertpapiere grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Wert des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Die vorgenannten Funktionsweisen der (Protect) Express Zertifikate gelten für die Bear Strukturen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Überschreiten des jeweiligen Tilgungslevels sowie (bei Protect-Strukturen) der Barriere durch einen Basiswert das Recht des Anlegers auf Zahlung des Nennbetrages bzw. Bonusbetrages zunichte macht bzw. machen kann. Steigt der Basiswert bei Bear Wertpapieren bis zum Finalen Bewertungstag stark an, droht dem Anleger der Totalverlust seines investierten Kapitals (zuzüglich Transaktionskosten und Gebühren).] [ d) (Bear) Memory (Protect) Express Zertifikate Wertpapiere mit der Bezeichnung Memory bieten zusätzlich die Möglichkeit der Nachholung von ausgefallenen Bonuszahlungen, d.h. wird ein Wertpapier an einem Bewertungstag nicht vorzeitig getilgt und erhält der Anleger auch keinen Bonusbetrag ausgezahlt (weil der Kurs des Basiswertes die entsprechenden Levels unterschritten (bzw. bei Bear: überschritten) hat, erhält der Anleger nach näherer Bestimmung in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] an einem Bewertungstag, an dem die übrigen Voraussetzungen für eine vorzeitige Tilgung oder Bonuszahlung vorliegen, die ausgefallenen Bonuszahlungen zusätzlich ausgezahlt.] [ e) (Bear) (Memory) (Protect) Multi Express Zertifikate (Bear) (Memory) (Protect) Multi Express Zertifikate beziehen sich im Unterschied zu (Bear) (Memory) (Protect) Express Zertifikaten nicht nur auf einen Basiswert, sondern auf mehrere. Bei diesen Wertpapieren sind eine etwaige vorzeitige Tilgung, die Zahlung eines Bonusbetrages und auch die Zahlung des Auszahlungsbetrages bei Fälligkeit der Wertpapiere vom jeweiligen Kurs aller Basiswerte abhängig. Je nach Ausgestaltung in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] kann z.b. die vorzeitige Rückzahlung unter der Bedingung stehen, dass Referenzpreise aller Basiswerte ihren jeweiligen Tilgungslevel an einem Bewertungstag überschreiten. Sofern vorgesehen, erfolgt eine Bonuszahlung nur, wenn Referenzpreise aller Basiswerte ihren jeweiligen Bonuslevel an einem Bewertungstag erreichen. 84

85 Je nach Ausgestaltung in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] wird bei Fälligkeit der Wertpapiere der Auszahlungsbetrag, wenn der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes unter (Bear: über) dem jeweiligen Tilgungslevel liegt und zusätzlich bei Protect Strukturen: wenn der Beobachtungskurs mindestens eines Basiswertes die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit verletzt hat - entweder anhand des Basiswertes mit der schlechtesten oder mit der besten Wertenwicklung, oder anhand des Durchschnitts der Wertentwicklung aller Basiswerte berechnet.]] [ Strukturen von Reverse Convertibles Reverse Convertible Strukturen bieten Renditechancen bei stagnierenden oder leicht steigenden Kursen des Basiswertes bzw. der Basiswerte. Es genügt für eine positive Rendite bereits, wenn die Basiswerte ihr Niveau halten. Der Anleger profitiert grundsätzlich maximal, wenn die Basiswerte ihren zugehörigen Basispreis erreichen oder überschreiten. In jedem Falle erhält der Anleger die von der Kursentwicklung der Basiswerte unabhängigen Zinszahlungen. a) Funktionsweise von Reverse Convertibles Der Anleger erhält bei Fälligkeit der Wertpapiere den Nennbetrag, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag dem Basispreis entspricht oder diesen überschreitet. Liegt dagegen der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter dem Basispreis, wird der Emittent bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) einen Barausgleich zahlen. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. Reverse Convertibles werden zudem verzinst. [Die [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] können vorsehen, dass ein Teil des Nennbetrages bereits während der Laufzeit zurückgezahlt wird. In diesem Fall wird am Fälligkeitstag entweder der entsprechend reduzierte Nennbetrag ausgezahlt oder der Barausgleich bzw. die Lieferung von Basiswerten aufgrund eines entsprechend reduzierten Bezugsverhältnisses bestimmt. Auch die Verzinsung wird in diesem Fall ab der Teilrückzahlung aufgrund des reduzierten Nennbetrags ermittelt.] [ b) Funktionsweise von Barrier Reverse Convertibles Barrier Reverse Convertibles weisen im Unterschied zu Reverse Convertibles zusätzlich eine Barriere auf. Der Anleger erhält bei Fälligkeit den Nennbetrag, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes die Barriere während der Beobachtungszeit weder erreicht noch unterschritten hat oder sofern er zwar die Barriere erreicht oder unterschritten hat, aber der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag dem Basispreis entspricht oder diesen überschreitet. Der Emittent wird dagegen einen Barausgleich zahlen, sofern der Beobachtungskurs des Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis am Bewertungstag unter dem Basispreis notiert. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. 85

86 Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung des Referenzpreises betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung) erhält der Anleger den Nennbetrag, sofern der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag die Barriere überschreitet; andernfalls erhält der Anleger den vorstehend beschriebenen Barausgleich gezahlt bzw. bekommt die entsprechende Anzahl von Basiswerten geliefert. Barrier Reverse Convertibles werden zudem verzinst.] [ c) Funktionsweise von Multi Reverse Convertibles Multi Reverse Convertibles beziehen sich im Unterschied zu Reverse Convertibles nicht nur auf einen Basiswert, sondern auf mehrere. Der Anleger erhält bei Fälligkeit der Wertpapiere den Nennbetrag, sofern die Referenzpreise aller Basiswerte am Bewertungstag den jeweiligen Basispreisen entsprechen oder diese überschreiten. Der Emittent wird dagegen einen Barausgleich zahlen, sofern der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes am Bewertungstag unter dem jeweiligen Basispreis liegt. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes mit der schlechtesten Performance, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag den jeweiligen Basispreis prozentual am stärksten unterschreitet (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses dieses Basiswertes). Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs diesen Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. Multi Reverse Convertibles werden zudem verzinst.] [ d) Funktionsweise von Multi Barrier Reverse Convertibles Multi Barrier Reverse Convertibles kombinieren die Funktionsweisen von Multi Reverse Convertibles und Barrier Reverse Convertibles. Der Anleger erhält bei Fälligkeit der Wertpapiere den Nennbetrag, sofern kein Beobachtungskurs der jeweiligen Basiswerte die jeweilige Barriere während der Beobachtungszeit erreicht oder unterschritten hat oder sofern zwar mindestens ein Beobachtungskurs eines Basiswert die Barriere erreicht oder unterschritten hat, aber der Referenzpreis aller Basiswerte am Bewertungstag dem jeweiligen Basispreis entspricht oder diesen überschreitet. Der Emittent wird dagegen einen Barausgleich zahlen, sofern der Beobachtungskurs mindestens eines Basiswertes während der Beobachtungszeit die Barriere erreicht oder unterschritten hat und der Referenzpreis mindestens eines Basiswertes am Bewertungstag unter dem jeweiligen Basispreis notiert. Der Barausgleich errechnet sich aus dem Referenzpreis des Basiswertes mit der schlechtesten Performance, d.h. dessen Referenzpreis am Bewertungstag den jeweiligen Basispreis prozentual am stärksten unterschreitet (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnises dieses Basiswertes). Bei Wertpapieren mit der Abwicklungsart (physische) Lieferung, wird der Emittent anstelle eines Barausgleichs diesen Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis liefern. Für den Fall, dass die Barriere ausschließlich am Bewertungstag zum Zeitpunkt der Bestimmung der jeweiligen Referenzpreise betrachtet wird (Schlusskursbetrachtung) erhält der Anleger den Nennbetrag, sofern der Referenzpreis aller Basiswerte am Bewertungstag die jeweilige Barriere überschreitet; andernfalls erhält der Anleger den vorstehend beschriebenen Barausgleich gezahlt bzw. bekommt die entsprechende Anzahl von Basiswerten geliefert. Multi Barrier Reverse Convertibles werden zudem verzinst.] 86

87 [ e) Funktionsweise von Bear (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles Bei den (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Bear-Variante profitiert der Anleger grundsätzlich dann, wenn der Wert des Basiswertes fällt. Ein steigender Kurs des Basiswertes wirkt sich demgegenüber regelmäßig nachteilig für den Inhaber des Bear Wertpapiers aus. Daher steigt der Wert dieser Wertpapiere grundsätzlich vorbehaltlich weiterer für den Wert der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren und Ausstattungsmerkmale wenn der Wert des Basiswertes sinkt und umgekehrt. Die vorgenannten Funktionsweisen gelten für die Bear Wertpapiere entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Überschreiten des Basispreises sowie (bei Barrier-Strukturen) der Barriere durch einen Basiswert das Recht des Anlegers auf Zahlung des Nennbetrages zunichte macht bzw. machen kann. In diesem Fall wird der Emittent entsprechend einen Barausgleich zahlen, der dem Nennwert abzüglich der Differenz aus dem Referenzpreis des maßgeblichen Basiswertes am Bewertungstag und dem entsprechenden Basispreis (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses). Steigt der Basiswert bei Bear Wertpapieren bis zum Bewertungstag stark an, droht dem Anleger der Totalverlust (bis auf die Zinszahlung) seines investierten Kapitals (zuzüglich Transaktionskosten und Gebühren).] [ f) Funktionsweise von Express (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Express-Variante sind zusätzlich mit einem sog. Tilgungslevel für den (jeweiligen) Basiswert ausgestattet. Bei einem Tilgungslevel handelt es sich um eine bestimmte Kursschwelle des jeweiligen Basiswertes, welche über (bei Bear Strukturen: unter) dem (jeweiligen) Basispreis liegt. Die Express-Variante führt zu einer vorzeitigen automatischen Rückzahlung des Nennbetrages, sofern der Kurs des Basiswertes bzw. (bei Multi-Strukturen) die Kurse sämtlicher Basiswerte während eines in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] genannten Zeitraums bzw. zu einem in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] genannten Zeitpunkt auf oder über den (jeweiligen) Tilgungslevel notieren bzw. bei Bear Strukturen auf oder unter den (jeweiligen) Tilgungslevel notieren. Je nach Ausgestaltung in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] erhält der Anleger zusätzlich zum Nennbetrag entweder die bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen oder die Zinsen, die in der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit aufgelaufen wären.] [ g) Funktionsweise von Callable (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Callable-Variante sind zusätzlich mit einem vorzeitigen Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet. Der Emittent ist berechtigt das Wertpapier vorzeitig zu kündigen und zum Nennbetrag zu tilgen, wenn der Kurs des Basiswertes bzw. (bei Multi- Strukturen) die Kurse sämtlicher Basiswerte während eines in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] genannten Zeitraums bzw. zu einem in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] genannten Zeitpunkt auf oder über bestimmten Schwellen notieren bzw. bei Bear Strukturen auf oder unter bestimmten Schwellen notieren. Je nach Ausgestaltung in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] erhält der Anleger zusätzlich zum Nennbetrag entweder die bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kündigung aufgelaufenen Zinsen oder die Zinsen, die in der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit aufgelaufen wären.] [ h) Funktionsweise von Floater [bzw. Floored] Floater (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles 87

88 (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Floater-Variante werden nicht mit einem festem Zinssatz verzinst, sondern sind mit einer variablen Verzinsung ausgestattet. Diese variable Verzinsung kann je nach Ausgestaltung in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] von einem Referenzzinssatz oder einer anderen Bezugsgröße abhängig sein und wird während der Laufzeit der Wertpapiere an den in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] bestimmten Zeitpunkten für die jeweilige Zinsperiode bestimmt. Die Bestimmung des für eine Zinsperiode anwendbaren Zinssatzes wird in der Regel vor Beginn einer Zinsperiode durchgeführt. Die Zinsen werden sodann in der Regel am Ende der Zinsperiode nachträglich gezahlt. Die [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] können auch eine Kombination aus fester und variabler Verzinsung vorsehen, d.h. dass für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung gezahlt wird, für andere Zinsperioden dagegen ein variabler Zins bestimmt wird. [(Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Floored Floater-Variante werden ebenfalls variabel verzinst. Für den variablen Zinssatz ist jedoch eine Untergrenze bestimmt (Floor), welcher an den Anleger ausgeschüttet wird.]] [ i) Funktionsweise von (Floored) (Floater) (Callable) (Express) (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles Lookback Bei (Floored) (Floater) (Callable) (Express) (Bear) (Multi) (Barrier) Reverse Convertibles in der Lookback-Variante werden der Basispreis, (gegebenenfalls) die Barriere, das Bezugsverhältnis, sowie gegebenenfalls weitere Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere erst am Ende der Lookbackperiode in Abhängigkeit des Verlaufs des bzw. der Basiswerte festgelegt.]] [ Strukturierte Anleihen mit [teilweisem] Kapitalschutz Strukturierte Anleihen mit [teilweisem] Kapitalschutz werden am Ende der Laufzeit zum jeweiligen Kapitalschutzbetrag zurückgezahlt. Liegt der Kaufpreis für die Anleihe über dem Kapitalschutzbetrag stellt sich für den Anleger am Fälligkeitstag ein Verlust ein, es sei denn, die nachfolgend beschriebene [Zins-] [bzw.] [Kupon-]zahlung kann diesen ausgleichen. [Die nachstehend beschriebenen Varianten können kombiniert sein, z.b. kann die Anleihe in der ersten Zinsperiode fest und in den folgenden Zinsperioden variabel verzinslich sein.] [ a) Fest verzinsliche Anleihen Ist in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] eine feste Verzinsung der Anleihen [während einzelner Zinsperioden] bestimmt, so erhält der Anleger die entsprechenden Zinsbeträge am Ende der entsprechenden Zinsperiode ausgezahlt.] [ b) Variabel verzinsliche Anleihen Ist in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] eine variable Verzinsung der Anleihen bestimmt, wird an bestimmten Zinsfestlegungstagen der anwendbare Zinssatz für eine Zinsperiode anhand des Stand des Basiswertes oder eines Referenzzinssatzes bestimmt. In der Regel wird der für eine Zinsperiode anwendbare Zinssatz vor Beginn jeder Zinsperiode bestimmt und bleibt während dieser unverändert. [In den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] kann ein Mindestzinssatz bestimmt sein, der zum Stand des Basiswertes bzw. zum Referenzzinssatz hinzuaddiert wird, und so den anwendbaren variablen Zinssatz erhöht.] 88

89 [Ist in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] ein Floor bestimmt, findet dieser Zinssatz Anwendung, wenn der nach der vorstehend beschriebenen Methode ermittelte variable Zinssatz niedriger ist als der Floor oder aufgrund der Wertentwicklung des Basiswertes eine Zinszahlung ausbliebe.] [In den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] kann ein Cap bestimmt sein. Dieser bildet eine Obergrenze für den variablen Zinssatz. Steigt der Basiswert bzw. der Referenzzinssatz weiter, kann der Anleger daran nicht mehr partizipieren. Die Renditechance ist daher nach oben hin auf eine Maximalverzinsung in Höhe des Caps begrenzt.]] [ c) Anleihen mit strukturiertem Kupon Die Anleihen mit strukturiertem Kupon verfügen über einen Startkurs und einen Basispreis, welche jeweils anfänglich bei Ausgabe der Anleihen festgelegt werden. Der Startkurs entspricht dabei dem anfänglichen Kurs des Basiswertes bei Ausgabe. Der Basispreis ist eine Schwelle, die den Kurs bestimmt ab dem die Partizipation des Anlegers an einer positiven Wertentwicklung des Basiswertes beginnt. Die Kuponzahlung [bei Fälligkeit der Anleihen] [an den Kuponzahlungen] wird [jeweils] wie folgt bestimmt: zunächst wird [an bestimmten Bewertungstagen wird jeweils der Referenzpreis des Basiswertes festgestellt. Dann wird aus diesen Referenzpreisen der Durchschnitt gebildet. Dieser Wert wird ins Verhältnis zum Basispreis gesetzt. Ist der Wert größer als der Basispreis wird ein Kupon gezahlt, welcher sich aus der Differenz zwischen dem Durchschnitt der festgestellten Referenzpreise und dem Basispreis, dividiert durch den Startkurs, und multipliziert mit dem Nennbetrag, ergibt.] [am Bewertungstag der Referenzpreis des Basiswertes festgestellt und ins Verhältnis zum Basispreis gesetzt. Ist der Wert größer als der Basispreis wird ein Kupon gezahlt, welcher sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem Basispreis, dividiert durch den Startkurs, und multipliziert mit dem Nennbetrag, ergibt.] [Andernfalls erfolgt keine Kuponzahlung.] [Ist in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] ein Mindestkupon bestimmt, wird dieser als Kupon ausgezahlt, wenn der nach der vorstehend beschriebenen Methode ermittelte Kupon niedriger ist als der Mindestkupon oder aufgrund der Wertentwicklung des Basiswertes eine Kuponzahlung ausbliebe.] [In den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] kann ein Cap (Maximalwert für den Basiswert) bestimmt sein. Liegt [der][ein] Referenzpreis über dem Cap, wird dieser durch den Cap ersetzt und letzterer bei der Berechung des Kupons zu Grunde gelegt.] [Bei der vorstehend beschriebenen Berechnung des Kupons ist auch der Partizipationsfaktor zu berücksichtigen. Ein Partizipationsfaktor unter 100% bedeutet eine unterproportionale, ein Partizipationsfaktor über 100% dagegen bedeutet eine überproportionale Partizipation des Anlegers an einem steigenden Basiswertkurs.]] [ d) Vorzeitig kündbare Anleihen Vorzeitig kündbare Anleihen können vom Emittenten gemäß den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] vorzeitig gekündigt werden. Damit endet die Laufzeit der Anleihen vorzeitig. Sofern in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] nicht anders bestimmt, erhält der Anleger bereits zu diesem Zeitpunkt den jeweiligen Kapitalschutzbetrag sowie die bis dahin aufgelaufenen [Zinsen] [und nach der oben beschriebenen Methode berechneten Kupons].] 89

90 [ e) Anleihen mit vorzeitiger Tilgungsmöglichkeit In den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] kann zusätzlich ein sog. Tilgungslevel für den (jeweiligen) Basiswert bestimmt sein. Bei einem Tilgungslevel handelt es sich um eine bestimmte Kursschwelle des jeweiligen Basiswertes, welche über dem (jeweiligen) Basispreis liegt. Sofern der Kurs des Basiswertes während eines in den [Endgültigen Angebotsbedingungen] [Emissionsbedingungen] genannten Zeitraums bzw. Zeitpunkts auf oder über dem (jeweiligen) Tilgungslevel notiert, führt dies zur vorzeitigen automatischen Rückzahlung des Kapitalschutzbetrages und die Laufzeit der Anleihe endet. Der Anleger erhält zusätzlich die bis dahin aufgelaufenen [Zinsen] [und nach der oben beschriebenen Methode berechneten Kupons].] ] Die spezifischen Angaben zu den Wertpapieren und den Basiswerten ([Aktien] [aktienvertretende Wertpapiere (ADRs/GDRs)] [Schuldverschreibungen] [Indizes] [Edelmetalle] [Rohstoffe] [[Zins-] Futures] [Wechselkurse] [Zinssätze] [Investmentanteile] [Körbe aus [Aktien] [,] [und] [aktienvertretenden Wertpapieren (ADRs/GDRs)] [,] [und] [Schuldverschreibungen] [,] [und] [Indizes] [,] [und] [Edelmetallen] [,] [und] [Rohstoffen] [,] [und] [[Zins-]Futures] [,] [und] [Wechselkursen] [,] [und] [Zinssätzen] [und] [Investmentanteilen]] [werden in den Endgültigen Angebotsbedingungen enthalten sein] [sind in den Emissionsbedingungen enthalten]. Sowohl der Basisprospekt als auch [die jeweiligen] [diese] Endgültigen Angebotsbedingungen sind kostenlos bei dem Emittenten erhältlich bzw. auf der Vontobel-Homepage abrufbar. 5. Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot Die Wertpapiere werden von der Vontobel Financial Products GmbH im Rahmen eines Angebotsprogramms emittiert, jeweils von der Bank Vontobel AG, Zürich übernommen (Daueremission) und von der Bank Vontobel Europe AG angeboten. Die jeweiligen Emissionen der Wertpapiere erfolgen unter einer Garantie der Vontobel Holding AG. Der Emittent betreibt die Emission von Inhaberschuldverschreibungen, wie auch der unter diesem Prospekt begebenen Wertpapiere, als laufendes Geschäft und die Neuemission von Inhaberschuldverschreibungen bedarf daher keiner besonderen gesellschaftsrechtlich dokumentierten Grundlage. [Der Ausgabepreis der Wertpapiere wird durch die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle als Market Maker festgesetzt werden. Market Maker ist [ ].Der Beginn des öffentlichen Angebots und der jeweilige Ausgabepreis ergeben sich aus der Tabelle zu den jeweiligen Emissionsbedingungen (Kapitel [VI] [ ]). Danach wird der Wertpapierpreis fortlaufend festgesetzt. Das öffentliche Angebot der Wertpapiere läuft als Daueremission grundsätzlich während der jeweiligen Laufzeit. Das Ende der jeweiligen Laufzeit ergibt sich aus der Tabelle zu den jeweiligen Emissionsbedingungen (Kapitel [VI] [ ]). Die Ergebnisse des Angebots (Daueremission) werden voraussichtlich am [ ] [auf der Internetseite [in einem überregionalen Pflichtblatt] bekannt gegeben.] [Die Wertpapiere werden während der Zeichnungsfrist angeboten; die Zeichnungsfrist ergibt sich aus der Tabelle zu den jeweiligen Emissionsbedingungen. Der Ausgabepreis [wird am [ ] (Ende der Zeichnungsfrist) festgesetzt werden] [beträgt [höchstens] [EUR] [ ]] [ergibt sich aus der Tabelle zu den jeweiligen Emissionsbedingungen (Kapitel [VI] [ ])]. Der Emittent behält sich das Recht vor, die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden, Zeichnungen zu kürzen oder am Ende der Zeichnungsfrist von der Emission Abstand zu nehmen. [Der [Mindest-][/] [Höchstbetrag] der Zeichnung beträgt [ ]]. Ab dem Tag der erstmaligen Börsennotierung, wie er sich aus der Tabelle zu den jeweiligen Emissionsbedingungen (Kapitel [VI] [ ]) ergibt, wird der Wertpapierpreis durch die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle als Market Maker fortlaufend festgesetzt werden. Market 90

91 Maker ist [ ]. Das öffentliche Angebot läuft als Daueremission grundsätzlich während der jeweiligen Laufzeit. Das Ende der jeweiligen Laufzeit ergibt sich aus der Tabelle zu den jeweiligen Emissionsbedingungen (Kapitel [VI] [ ]). Weitere zum Ende der Zeichnungsfrist zu bestimmende Einzelheiten der Emission werden von dem Emittenten (sofern erforderlich) nach dem Ende der Zeichnungsfrist [auf der Internetseite [in einem überregionalen Pflichtblatt] bekanntgegeben.] [gegebenenfalls weitere Einzelheiten zum öffentlichen Angebot außerhalb Deutschlands einfügen [ ]] Das öffentliche Angebot der Wertpapiere richtet sich an sachkundige Anleger. Interessierte Anleger können im Rahmen des öffentlichen Angebots in Deutschland die Wertpapiere über Banken und Sparkassen, ab dem in den jeweiligen Emissionsbedingungen genannten Tag des Beginns des öffentlichen Angebots erwerben bzw. zeichnen. [Das öffentliche Angebot in [Österreich] [,] [und] [Luxemburg] [,] [und] [ ] wird nach der Veröffentlichung dieses Prospekts und der entsprechenden Notifizierung (Übermittlung der Bescheinigung über die Billigung des Prospekts nach [Österreich] [,] [und] [Luxemburg] [,] [und] [ ]) sowie der entsprechenden Veröffentlichung der jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen erfolgen.] Das Mindesthandelsvolumen beträgt jeweils ein Wertpapier. Informationen zu den jeweiligen Preisen können interessierte Anleger bei den einschlägigen Informationsdiensten, den Banken und Sparkassen sowie auf der Internetseite erhalten. Das Settlement (Lieferung der Wertpapiere gegen entsprechende Zahlung) erfolgt in der Regel zwei Bankarbeitstage nach dem entsprechenden Vertragsschluss bezüglich des Erwerbs der Wertpapiere. Der Anleger erfährt über die Ausführung seiner Order durch Mitteilung seiner Hausbank bzw. Sparkasse (in der Regel durch den Depotauszug). [Die Aufnahme des Handels im Rahmen der Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr ist [nicht] vor der Zustellung der entsprechenden Mitteilung möglich.] Die Übernahme der Wertpapiere erfolgt aufgrund einer zwischen dem Emittenten und der Bank Vontobel AG, Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich, Schweiz bestehenden Rahmenvereinbarung vom 1. April 2005, wonach die von dem Emittenten begebenen Emissionen zunächst von der Bank Vontobel AG übernommen werden. Die Bank Vontobel AG ist ebenfalls eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Vontobel Holding AG und die derzeit wichtigste vollkonsolidierte Konzerngesellschaft innerhalb der Vontobel-Gruppe. Im Folgenden werden die Berechnungsstelle sowie die Zahlstellen genannt: Berechnungsstelle: [Bank Vontobel AG, Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich, Schweiz] [ ] Hauptzahlstelle: [Bank Vontobel AG, Zürich] [ ] [deutsche Nebenzahlstelle: [Bank Vontobel Europe AG, Alter Hof 5, München] [ ] [weitere Zahlstelle in Österreich: Bank Vontobel Österreich AG, Rathausplatz 4, A-5024 Salzburg] [gegebenenfalls weitere Zahlstellen einfügen: [ ]] ] Die Wertpapiere werden durch Dauer-Inhaber-Sammel-Urkunden verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, D Eschborn, hinterlegt. Der Basisprospekt wird nach Maßgabe des 6 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit 14 Wertpapierprospektgesetz durch [die jeweiligen] [diese] Endgültigen Angebotsbedingungen ergänzt. Die Hinterlegung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die entsprechende Veröffentlichung erfolgt nach Maßgabe des 6 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit 14 Wertpapierprospektgesetz. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere bzw. der Verbreitung von Angebotsunterlagen sind von interessierten Anlegern die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu beachten. 91

92 Der Ausgabepreis sowie die im Sekundärmarkt durch den Market Maker fortlaufend festgesetzten Preise der Wertpapiere werden aus verschiedenen Bestandteilen gebildet. Derartige Bestandteile sind der finanzmathematische Wert der Wertpapiere, die Marge und gegebenenfalls sonstige Entgelte beziehungsweise Verwaltungsvergütungen. Gegebenenfalls ist im Ausgabepreis zusätzlich noch ein Ausgabeaufschlag enthalten. Der finanzmathematische Wert eines Wertpapiers wird auf Basis des von dem Emittenten bzw. Market Maker jeweils verwendeten Preisfindungsmodells berechnet und hängt dabei neben dem Wert der Basiswerte auch von anderen veränderlichen Faktoren ab. Zu den anderen Faktoren können unter anderem derivative Komponenten, erwartete Erträge aus den Basiswerten, Zinssätze, die Volatilität der Basiswerte, die Restlaufzeit der Wertpapiere und die Angebots- und Nachfragesituation für Absicherungsinstrumente gehören. Die Preisfindungsmodelle werden von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen eigenem Ermessen festgesetzt und können von Preisfindungsmodellen abweichen, die andere Emittenten bzw. Market Maker für die Berechnung vergleichbarer Wertpapiere heranziehen. Die Marge wird ebenfalls von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen eigenem Ermessen festgesetzt und kann von Margen abweichen, die andere Emittenten bzw. Market Maker für vergleichbare Wertpapiere erheben. Bei der Kalkulation der Marge werden neben Ertragsgesichtspunkten unter anderem auch Kosten für die Risikoabsicherung und Risikonahme, die Strukturierung und den Vertrieb der Wertpapiere sowie gegebenenfalls Lizenzgebühren berücksichtigt. In der Marge können auch Kosten und Provisionen enthalten sein, die im Zusammenhang mit Leistungen bei einer Platzierung der Wertpapiere an Dritte gezahlt werden. [Die Platzierungsprovision beträgt bis zu [ ] % des Ausgabepreises [(ohne Ausgabeaufschlag)] bzw. des Verkaufspreises im Sekundärmarkt, wenn letzterer höher ist. Die so genannte Platzierungsprovision wird als umsatzabhängige Vertriebsvergütung an die jeweilige Vertriebsstelle gezahlt. Die Vertriebsstelle handelt selbstständig und ist kein Vertreter des Emittenten oder des Market Makers. Platzierungsprovisionen werden aus dem Verkaufserlös als einmalige oder mehrmalige Zahlung geleistet; alternativ gewährt der Emittent der jeweiligen Vertriebsstelle einen entsprechenden Abschlag auf den Verkaufspreis.] [Wird beim Vertrieb eine Gesellschaft der Vontobel-Gruppe eingeschaltet, werden der vertreibenden Stelle entsprechende Beträge bankintern gutgeschrieben.] [Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung [dieses Basisprospekts] [dieser Endgültigen Angebotsbedingungen]; Änderungen während des Angebotszeitraums und der Laufzeit der Wertpapiere sind möglich.] [Die Vertriebsfolgeprovision beträgt bis zu [ ] % des Ausgabepreises [(ohne Ausgabeaufschlag)] bzw. des Verkaufspreises im Sekundärmarkt. Die so genannte Vertriebsfolgeprovision wird bestandsabhängig wiederkehrend an die Vertriebsstelle gezahlt. Die Vertriebsstelle handelt selbstständig und ist kein Vertreter des Emittenten oder des Market Makers.] [Wird beim Vertrieb eine Gesellschaft der Vontobel-Gruppe eingeschaltet, werden der vertreibenden Stelle entsprechende Beträge bankintern gutgeschrieben.] [Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung [dieses Basisprospekts] [dieser Endgültigen Angebotsbedingungen]; Änderungen während des Angebotszeitraums und der Laufzeit der Wertpapiere sind möglich.] 6. Börsennotierung [Die im Rahmen [des Basisprospekts] [dieser Endgültigen Angebotsbedingungen] zu begebenden Wertpapiere sollen in den Handel der in den Emissionsbedingungen angegebenen Börsen und Segmente eingezogen werden. Der Termin für die geplante Einbeziehung ist ebenfalls in den Emissionsbedingungen angegeben. Es entspricht der derzeitigen Praxis, dass die Notierung der Wertpapiere grundsätzlich zwei Bankarbeitstage vor dem Bewertungstag endet.] Die angebotenen Wertpapiere können während der Laufzeit grundsätzlich außerbörslich und ggf. börslich erworben bzw. veräußert werden. 92

93 [Die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle wird sich gegenüber den beteiligten Börsen im Rahmen der dort jeweils geltenden Regelwerke zur Stellung von An- und Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Wertpapiervolumina unter zumutbaren Marktbedingungen verpflichten (sog. Market Making). Eine derartige Verpflichtung gilt lediglich gegenüber den beteiligten Börsen. Dritte Personen, wie die Wertpapierinhaber, können daraus keine Verpflichtung ableiten. Die Käufer der Wertpapiere sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sie die Wertpapiere zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs veräußern können. Weiterhin gilt die Verpflichtung gegenüber den Börsen nicht in Ausnahmesituationen wie technischen Betriebsstörungen, besonderen Marktsituationen oder dem vorübergehenden Ausverkauf der Emission. Die Ausnahmen von der verbindlichen Verpflichtung zur Kursstellung durch den Market Maker gelten gemäß den entsprechenden Regelwerken insbesondere bei: besonderen Umständen im Bereich des Market Makers (z.b. Telefonstörung, technische Störung, Stromausfall); besonderen Marktsituationen (z.b. außerordentliche Marktbewegung des Basiswertes aufgrund besonderer Situationen am Heimatmarkt oder besonderer Vorkommnisse bei der Preisfeststellung in dem als Basiswert berücksichtigten Wertpapier) oder besonderen Marktsituationen aufgrund gravierender Störungen der wirtschaftlichen und politischen Lage (z.b. Terroranschläge, Crash-Situationen); vorübergehendem Ausverkauf der Emission. In diesem Fall muss nur ein Geldkurs und es darf kein Briefkurs bereitgestellt werden.] [Ist nur ein außerbörslicher Handel in den Wertpapieren vorgesehen, werden die im Rahmen [des Basisprospekts] [dieser Endgültigen Angebotsbedingungen] zu begebenden Wertpapiere nicht in den Handel einer Börse einbezogen. Die angebotenen Wertpapiere können dann während der Laufzeit aber grundsätzlich außerbörslich erworben bzw. veräußert werden.] [ggf. modifizierte Informationen einfügen, falls nur außerbörslicher Handel vorgesehen ist: [ ]] 7. Zusätzliche Angaben Der Emittent beabsichtigt nicht, Informationen nach erfolgter Emission zu veröffentlichen, soweit es sich nicht um Informationen handelt, die gemäß einer gesetzlichen Verpflichtung bzw. gemäß den Emissionsbedingungen als Bekanntmachung in einem überregionalen Pflichtblatt oder auf der Internetseite [des Emittenten unter [ ] zu veröffentlichen sind. [Bekanntmachungen in Österreich erfolgen, sofern diese nach österreichischem Recht zwingend erforderlich sind, [im Amtsblatt der Wiener Zeitung] [ ].] [Bekanntmachungen in Luxemburg erfolgen, sofern diese nach luxemburgischen Recht zwingend erforderlich sind, [auf der Internetseite der Börse Luxemburg] [ ].] Der Basisprospekt wird gemäß 6 des Wertpapierprospektgesetzes in Verbindung mit 14 des Wertpapierprospektgesetzes veröffentlicht und ist in dieser Form von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt worden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat über die Billigung nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen entschieden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat [den] [diesen] Basisprospekt nicht auf inhaltliche Richtigkeit ü- berprüft. Die Endgültigen Angebotsbedingungen der Wertpapiere werden erst kurz vor dem öffentlichen Angebot festgesetzt und spätestens am Tag des öffentlichen Angebots entsprechend den Vorschriften des 6 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit 14 Wertpapierprospektgesetz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt und entsprechend veröffentlicht. [Die] [Diese] Endgültigen Angebotsbedingungen werden ebenso wie der Basisprospekt auf der Vontobel-Homepage abrufbar sein. Eine Prüfung der jeweiligen Endgültigen Angebotsbedin- 93

94 gungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nicht. Darüber hinaus werden der Basisprospekt sowie die Endgültigen Angebotsbedingungen bei dem Emittenten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden. Die in den jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen Informationen ersetzen die in dem Basisprospekt als [ ] gekennzeichneten Platzhalter bzw. die als [ ] gekennzeichneten eckigen Klammern. Dies geschieht durch Ergänzung der jeweiligen Informationen an den entsprechenden Stellen. Die entsprechenden Informationen standen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Basisprospektes noch nicht fest. 8. Basiswerte Bei dem Basiswert handelt es sich [jeweils] um ein[e][n] [Korb von] [Aktie[n] [bzw. [ein] aktienvertretende[s][n] Wertpapier[en] ]] [Schuldverschreibung[en] ] [[Index][Indizes]] [Edelmetall[en]] [Rohstoff[en]] [[(Zins-)]Future[s]] [Wechselkurs[en]] [[Zinssatz][Zinssätzen]] [Investmentanteil[en]]. [Basiswertbeschreibung und entsprechende Internetseite einfügen; bei Wertpapieren: den Namen des Wertpapieremittenten, ISIN bzw. einen ähnlichen Identifikationscode einfügen [ ]; bei Vontobel-Indizes: Bezeichnung des Indexes und vollständige Indexbeschreibung einfügen: [ ]; bei anderen Indizes: Beschreibung des Ortes, wo Angaben zu diesem Index zu finden sind, einfügen [ ]; bei Edelmetallen, Rohstoffen, Futures, Wechselkursen, Zinssätzen, Investmentanteilen: Beschreibung des Edelmetalls, Rohstoffes, Futures, Wechselkurses, Zinssatzes, Investmentanteils einfügen [ ]; bei Körben: Zusammensetzung und Informationen zu den Korbbestandteilen sowie deren Gewichtung im Korb einfügen; gegebenenfalls Angaben und Beschreibung zum dynamischen Auswahlverfahren einfügen: [ ]] Weitere Informationen über die vergangene und künftige Wertentwicklung [der] [des] [Basiswerte[s]] [Korbbestandteile] und [deren] [dessen] Volatilitäten sind auf der [jeweils] angegebenen Internetseite erhältlich. Der Emittent übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit und für die fortlaufende Aktualisierung der auf der angegebenen Internetseite enthaltenen Inhalte keine Gewähr. 9. Angebots- und Verkaufsbeschränkungen [Derzeit ist ein öffentliches Angebot der Wertpapiere nur in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen.] [Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere ist in der Bundesrepublik Deutschland[,] [und in] [Österreich] [und in Luxemburg] geplant.] Die Verbreitung des Basisprospekts [und dieser Endgültigen Angebotsbedingungen] und das Angebot der Wertpapiere können in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Der Emittent gibt keine Zusicherung über die Rechtmäßigkeit der Verbreitung des Basisprospekts [und dieser Endgültigen Angebotsbedingungen] oder eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere außerhalb der Bundesrepublik Deutschland [,] [und] [Österreich] [und] [Luxemburg] nach den dort jeweils geltenden Registrierungs- und sonstigen Bestimmungen oder geltenden Ausnahmeregelungen und übernimmt keine Verantwortung dafür, dass eine Verbreitung [dieses] [des] Basisprospekts [und dieser Endgültigen Angebotsbedingungen] oder ein öffentliches Angebot dort jeweils zulässig ist. Im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertpapiere ist niemand berechtigt, irgendwelche Informationen zu verbreiten oder Erklärungen abzugeben, die nicht in [diesem] [dem] Basisprospekt [oder diesen Endgültigen Angebotsbedingungen] enthalten sind. 94

95 10. Die Garantie [Die Emissionen der in diesem Prospekt beschriebenen Wertpapiere werden durch die Vontobel Holding AG garantiert. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Garantie wird in den Endgültigen Angebotsbedingungen zu diesem Prospekt enthalten sein. Die wesentlichen Verträge und sonstigen Dokumente in Bezug auf die Garantie können bei dem Garanten eingesehen werden (Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich, Schweiz). Die Garantie lautet im Wesentlichen wie folgt:] [Die Vontobel Holding AG, Zürich, Schweiz (die "Garantin") garantiert hiermit den Inhabern (die "Gläubiger") der von der Vontobel Financial Products GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland (die "Schuldnerin") gemäß nachstehender Emissionsbedingungen ausgegebenen Wertpapiere (die "Wertpapiere", welcher Ausdruck, soweit es der Zusammenhang erlaubt, eine über die Wertpapiere ausgestellte Dauer-Inhaber-Urkunde einschließt), unbedingt und unwiderruflich gemäß Art. 111 OR (Schweizerisches Obligationenrecht), die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung aller gemäss den Bedingungen der Wertpapiere zu zahlenden Beträge, und zwar zu den nachstehenden Bedingungen: 1. Diese Garantie stellt eine selbständige, unbesicherte und nicht nachrangige Verpflichtung der Garantin dar, die im gleichen Rang steht mit allen ihren sonstigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen, mit Ausnahme solcher, die kraft Gesetzes Vorrang genießen. 2. Sinn und Zweck dieser Garantie ist es, sicherzustellen, dass unter allen tatsächlichen oder rechtlichen Umständen und ungeachtet der Beweggründe, Einwendungen oder Einreden, derentwegen eine Zahlung durch die Schuldnerin unterbleiben mag, und ungeachtet der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen der Schuldnerin unter den Wertpapieren die Gläubiger die zahlbaren Beträge zum Fälligkeitstermin und in der Weise erhalten, die in den Bedingungen festgesetzt sind. 3. Die Garantin wird auf erstes Verlangen der Inhaber und deren schriftliche Bestätigung, dass ein Betrag unter den Wertpapieren von der Schuldnerin nicht fristgerecht bezahlt wurde, an diese unverzüglich in EUR alle Beträge zahlen, die erforderlich sind, um den in Ziffer 2 genannten Sinn und Zweck dieser Garantie zu erreichen. 4. Die Garantie bleibt gültig, bis alle Beträge gemäß Ziffer 3 voll gezahlt sind, ungeachtet etwaiger von den Gläubigern der Schuldnerin gewährter Zugeständnisse. 5. Solange die Garantin fällig gewordene Beträge, die von ihr zu zahlen oder zu liefern sind, nicht voll gezahlt hat, wird sie im Hinblick auf etwaige Zahlungen, die sie gemäß der Garantie geleistet hat, keine Rückgriffsrechte oder sonstige Rechte, die ihr bezüglich oder infolge einer solchen Teilzahlung erwachsen mögen, gegenüber der Schuldnerin geltend machen. 6. Mit jeder Zahlung unter dieser Garantie verringert sich die Verpflichtung der Garantin entsprechend. 7. Diese Garantie stellt eine selbständige Garantie (und nicht eine Bürgschaft) gemäß schweizerischem Recht dar. Alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten unterliegen in jeder Hinsicht dem Recht der Schweiz. 8. Für alle Klagen und Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Garantie sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich ausschließlich zuständig. Gerichtsstand ist Zürich 1. Vorbehalten bleibt die Einlegung von Rechtsmitteln beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne, dessen Entscheidung endgültig ist.] [ ] Zürich, den [ ] Vontobel Holding AG 95

96 IV. ANGABEN ZUM EMITTENTEN UND GARANTEN Hinsichtlich der erforderlichen Angaben über die Vontobel Financial Products GmbH als Emittent der Wertpapiere wird gemäß 11 Wertpapierprospektgesetz auf das bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegte Registrierungsformular des Emittenten vom 8. Juli 2011 verwiesen. Hinsichtlich der erforderlichen Angaben über die Vontobel Holding AG als Garant der Wertpapiere wird gemäß 11 Wertpapierprospektgesetz auf das bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegte Registrierungsformular des Garanten vom 23. März 2011 verwiesen. Bei den in dem genannten Registrierungsformular gemachten sowie den nachfolgenden aktuellen Angaben und Finanzinformationen handelt es sich um die dem Garanten zuletzt zur Verfügung stehenden Informationen. 1. Ergänzung zu Kapitel V.9. "Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren" des Registrierungsformulars des Garanten vom 23. März 2011: Nach entsprechenden Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich im Herbst 2008 Anklage wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundendelikten gegen Dr. Jörg Fischer und Hans-Peter Bachmann, beide ehemalige Manager der Vontobel- Gruppe und Organe der Private Equity Holding AG (PEH), wegen deren Tätigkeit bei der Kapitalerhöhung der PEH im März 2000 erhoben. Angeklagt waren neben Fischer und Bachmann auch zwei Mitarbeiter der Revisionsstelle der PEH wegen Urkundendelikten. Gegenstand der Anklage bildeten die getätigte Kapitalerhöhung der PEH sowie der Verkauf der neuen Aktien an Anleger und die PEH; weiter ging es um Rechnungsabschlüsse der PEH und eine Investition, welche die PEH im Mai 2000 vornahm. Im Zuge dieses Verfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft die Einziehung eines Betrages von CHF 131,4 Mio. von der Bank Vontobel gefordert. Die Gerichtsverhandlung hat im Dezember 2009 stattgefunden. Da nach eingehender Prüfung für die Vontobel-Gruppe keine rechtlichen Grundlagen für die Einziehung von Vermögenswerten oder für eine Schadenersatzforderung der PEH erkennbar waren, hat die Vontobel-Gruppe keine Rückstellungen für diese Forderungen vorgenommen. Das Bezirksgericht Zürich hat mit Urteil vom 19. Januar 2010 die in der Anklage gegen die ehemaligen Mitarbeiter der Bank Vontobel AG sowie die Mitarbeiter der Revisionsstelle der PEH im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der PEH erhobenen Vorwürfe abgewiesen und die Angeklagten in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Ebenso wurde der von der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen die Bank Vontobel AG gestellte Einziehungsantrag abgewiesen. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich am 1. Februar 2010 Berufung angemeldet. Am 31. Mai 2010 teilte das Bezirksgericht Zürich mit, dass die Gerichtsakten zur weiteren Behandlung der Berufung dem Obergericht des Kanton Zürich zugestellt wurden. Am 28. Juni 2011 hat die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass sie die Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 19. Januar 2010 zurückgezogen hat. Damit wird die Abweisung des Einziehungsantrags gegen die Bank Vontobel rechtskräftig. 2. Ergänzung zu Kapitel V.15. "Ratings" des Registrierungsformulars des Garanten vom 23. März 2011: Am 4. Juli 2011 hat S&P den Ausblick wieder auf stabil revidiert. 3. Am 10. August 2011 hat der Garant nachfolgende Finanzinformationen veröffentlicht: Halbjahresbericht per des Garanten. H 1 Kennzahlen... H 2 Zur Lage des Unternehmens. H 4 Kommentar zur Geschäftsentwicklung. H 7 Konzernrechnung H 22 Anhang zur Konzernrechnung H 31 Information für die Aktionäre H 43 Unsere Standorte H 44 96

97 Inhalt Kennzahlen 2 Zur Lage des Unternehmens 4 Kommentar zur Geschäftsentwicklung 7 Private Banking 14 Investment Banking 16 Asset Management 18 Corporate Center 20 Konzernrechnung Konsolidierte Erfolgsrechnung 22 Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 23 Konsolidierte Bilanz 24 Nachweis des Eigenkapitals 26 Aktienkapital 28 Konsolidierte Mittelflussrechnung 29 Anhang zur Konzernrechnung Rechnungslegungsgrundsätze 31 Anmerkungen zur Erfolgsrechnung 33 Ausserbilanzgeschäfte und andere Informationen 37 Segmentberichterstattung 39 Informationen für die Aktionäre 43 Unsere Standorte 44 Vontobel-Gruppe, Halbjahresbericht per

98 Verhältniszahlen 6 Monate per 6 Monate per 6 Monate per Eigenkapitalrendite (%) 1, Geschäftsaufwand 3 /Betriebsertrag (%) Eigenkapital zu Bilanzsumme (%) Annualisiert 2 Konzernergebnis in Prozent des durchschnittlichen Eigenkapitals, basierend auf Monatswerten, jeweils ohne Minderheitsanteile 3 Geschäftsaufwand exkl. Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste Aktienkennzahlen 6 Monate per 6 Monate per 6 Monate per Unverwässertes Konzernergebnis pro Aktie (CHF) Verwässertes Konzernergebnis pro Aktie (CHF) Eigene Mittel pro ausstehende Aktie am Bilanzstichtag (CHF) Kurs/Buchwert pro Aktie Kurs/Konzernergebnis 2 pro Aktie Börsenkurs am Bilanzstichtag (CHF) Höchstkurs (CHF) Tiefstkurs (CHF) Börsenkapitalisierung (Mio. CHF) Unverwässerter gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien Basis: gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien 2 Annualisiert Entwicklung Namenaktie Vontobel Holding AG (indexiert) Aktieninformationen Namenaktie Vontobel Holding AG (Total Return) Swiss Performance Index (SPI) Quelle: Datastream Nominalwert CHF 1.00 Börsenkotierung SIX Swiss Exchange ISIN CH Valor Bloomberg VONN SW Reuters VONTZn.S Telekurs VONN BIZ-Kennzahlen Tier-1-Kapitalquote (%) Total risikogewichtete Positionen (Mio. CHF) Risikokennzahl Durchschnittlicher Value-at-Risk Marktrisiken (Mio. CHF) Durchschnittlicher Value-at-Risk 6 Monate für die Positionen des Bereichs Financial Products des Geschäftsfeldes Investment Banking. Historical Simulation Value-at-Risk; Konfidenzniveau 99%; Haltedauer 1 Tag; hist. Beobachtungsperiode 4 Jahre. Ratings Moody s Rating Bank Vontobel AG A1 A1 A1 Standard & Poor s Rating Bank Vontobel AG A+ A+ A+ 2 Vontobel-Gruppe, Halbjahresbericht per

99 Kennzahlen Erfolgsrechnung 6 Monate per 6 Monate per 6 Monate per Veränderung zu Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF in % Total Betriebsertrag Geschäftsaufwand Konzernergebnis (1) davon den Minderheitsanteilen zurechenbar 0.1 (0.6) 0.1 davon den Aktionären der Vontobel Holding AG zurechenbar (2) Segmente (Gewinn vor Steuern) 6 Monate per 6 Monate per 6 Monate per Veränderung zu Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF in % Private Banking (35) Investment Banking Asset Management (24) Corporate Center (23.9) (30.1) (11.4) Bilanz Veränderung zu Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF in % Bilanzsumme Eigenkapital (ohne Minderheitsanteile) (1) Forderungen gegenüber Kunden Verpflichtungen gegenüber Kunden Kundenvermögen 1 Veränderung zu Mrd. CHF Mrd. CHF Mrd. CHF in % Verwaltete Vermögen davon Vermögen mit Verwaltungsvollmacht (0) davon Vermögen ohne Verwaltungsvollmacht Custody-Vermögen Ausstehende strukturierte Produkte Total Kundenvermögen Die Kundenvermögen umfassen die verwalteten Vermögen, die Custody-Vermögen und die Anlageprodukte von Financial Products. Die Berechnung der verwalteten Vermögen erfolgt gemäss Tabelle Q der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erlassenen Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften und den internen Richtlinien der Vontobel-Gruppe. Die Tabelle Q ist in Anmerkung 13 «Kundenvermögen» dargestellt. Netto-Neugeld 6 Monate per 6 Monate per 6 Monate per Mrd. CHF Mrd. CHF Mrd. CHF Netto-Neugeld Personalbestand auf Vollzeitbasis Veränderung zu in % Mitarbeitende Schweiz Mitarbeitende Ausland Total Mitarbeitende Vontobel-Gruppe, Halbjahresbericht per

100 Zur Lage des Unternehmens Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Im ersten Halbjahr 2011 waren die Finanzmärkte weiterhin geprägt von einer äusserst unsteten Entwicklung. Aktien, Obligationen, Devisen und Rohstoffe waren gleichermassen von dieser Berg- und Talfahrt betroffen. Nach einem starken Jahresauftakt verloren die allermeisten Indizes an Schwung. Die Ereignisse in Japan, die Umwälzungen in Nordafrika und im Nahen Osten sowie der neuste Schulden-Fieberschub in Europa, kombiniert mit der drückenden Überschuldung in den USA, verunsicherten die Investoren. Aus Schweizer Optik prägend war überdies die neuerliche, markante Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro und dem US Dollar. Für den Bankensektor zusätzlich erschwerend kamen die Unsicherheiten über die Ausgestaltung der künftigen Abgeltungssteuer, insbesondere mit Deutschland, hinzu. Vor diesem schwierigen Hintergrund erwirtschaftete die Vontobel-Gruppe ein robustes Halbjahresergebnis. Der starke Schweizer Franken einerseits und die zurückhaltenden Kundenaktivitäten andererseits hinterliessen ihre Spuren in den Erträgen, was sich belastend auf das Resultat sowie das Kosten-Ertrags-Verhältnis auswirkte. Das Konzernergebnis belief sich für das erste Semester 2011 dennoch auf CHF 78.1 Mio. und die Eigenkapitalrendite auf 10.2%. Die verwalteten Vermögen sowohl im Private Banking wie auch im Asset Management wurden, wie bereits 2010, durch negative Währungseffekte empfindlich geschmälert. Über die ganze Gruppe gesehen verzeichnet Vontobel aber ein erfreuliches Neugeldwachstum. Dies belegt, dass Vontobel in einem schwierigen Umfeld Marktanteile gewinnt. 4 Vontobel-Gruppe, Halbjahresbericht per

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