Der Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung Gut zu wissen! Downloads

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung 2013. www.gfs.eu Gut zu wissen! Downloads"

Transkript

1 Der Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung Gut zu wissen! Downloads

2 Pflicht und Wahl zur Abgabe der Steuererklärung für Arbeitnehmer 46 EStG verspätete Abgabe ist strafbar! Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Steuerabzug unterlegen haben, Ist eine Veranlagung durchzuführen, wenn Kann eine Veranlagung beantragt werden 46 (2) Nr.8 EStG andere positive Einkünfte von mehr als 410 vorliegen mehrere Arbeitgeber Arbeitslohn zahlten bei Ehegatten das Faktorverfahren vorlag Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren und Arbeitslohn größer / siehe 46 Abs.2 Nr. 1-7 EStG Neu: OFD Münster Haben die Eltern für das Kind die Basis KV-Versicherungsbeiträge berücksichtigt, muss das Kind, wenn es eigene Einkünfte erzielt, eine eigene Steuererklärung abgeben. Die im Rahmen der Vorsorgepauschale nach 39b (2) S.5 Nr.3 EStG gewährten Vorteile werden dann korrigiert! Siehe auch R 10.4 EStR

3 Pflicht- und Wahlveranlagungen im Bereich der Abgeltungsteuer verspätete Abgabe ist strafbar! Veranlagungsfälle Pflichtveranlagung zum Abgeltungsteuersatz 32d Abs.3 EStG Wahlveranlagung zum Abgeltungsteuersatz 32d Abs.4 EStG Veranlagungsoption zum individuellen Steuersatz 32d Abs.6 EStG Privatdarlehen im Ausland erzielte Kapitalerträge nicht versteuerte Kapitalerträge Sparer-Pauschbetrag ist nicht ausgeschöpft Verluste sollen ausgeglichen werden Überprüfung des (ausländischen) Steuerabzugs Grenzsteuersatz ist kleiner als 25 % Insbesondere für Rentner, Studenten (Günstigerprüfung). Für alle Veranlagungen gilt: kein Abzug von Werbungskosten; nur Sparer-Pauschbetrag. Pflicht- und Wahlveranlagung immer mit 25 % Abgeltungssteuer Veranlagungsoption mit individuellem Steuersatz, maximal 25%

4 VaSt vorausgefüllte Steuererklärung 2013 Arbeitgeber Versicherungsgesellschaften Rentenbezugsmitteilungen. Finanzamt Lohn- und Rentendaten, Versicherungsbeiträge, Zuwendungsnachweise/ Spenden..der Umfang soll sukzessive erweitert werden ElsterOnlinePortal Da sind sie. Bitte schön! Gib mir meine Daten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine BMF Berechtigungsmanagement Steuerberaterkammer VDB-Karte Neue Vollmacht = neue Probleme

5 Das Bearbeiten der Einkommensteuererklärung ist grob fahrlässig, wenn. Mantel dem Mandanten vom Steuerberater lediglich die komprimierte Elster-Erklärung zur Überprüfung ausgehändigt wird, ohne vorher den Sachverhalt vollständig zu ermitteln; BFH III R 12/12 Im Formular ausdrücklich gestellte Fragen sind zu beantworten und die beigefügten Erläuterungen sind mit Sorgfalt zu lesen!! leichtfertige Steuerhinterziehung??? bei Doppelansatz von Vorsorgeaufwendungen bei unklarer Bescheinigung des Versorgungswerks; BFH X B 33/13 Neu: BFH VIII R 27/10 keine leichtfertige Steuerverkürzung das Erkennen der betragsmäßigen Übereinstimmung setzt die Addition vierstelliger Zahlen voraus, deren Ergebnis nicht ohne weiteres ins Auge springt. Folge: Das bewusste Eintragen unzutreffender Werte ist mindestens leichtfertige Steuerverkürzung! (Beteiligungseinkünfte? Stehen gelassene Vorjahreswerte?.)

6 Einkommensteuervorauszahlungen nach 37 EStG und Zinsen nach 233a/238 AO Mantel Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils zum , , und des laufenden Veranlagungszeitraums zu entrichten. Nach 233a (2) AO beginnt der Zinslauf 15 Monate nach Entstehung der Steuer; beginnt also z.b. für 2013 am mit 0,5% monatlich, also 6 % jährlich! Nachzahlungen und damit erhebliche Zinszahlungen sollten damit nach Möglichkeit durch rechtzeitige Anpassung der Vorauszahlungen vermieden werden. Freude entsteht natürlich bei Erstattungen, weil auch dann 6% Zinsen (allerdings vom Finanzamt) gezahlt werden. Siehe hierzu den Beitrag in Stbg 9/13 Praxistipp Nr. 210/

7 Veranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab 2013 Ehegatten/eingetragene Lebenspartnerschaften (A + B) können wählen: wenn sie 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind 2. nicht dauernd getrennt leben 3. und diese Voraussetzungen zu Beginn oder im Laufe des Veranlagungszeitraums vorlagen. 4. Wählt einer der Ehegatten/eingetragene Lebenspartnerschaften die Einzelveranlagung, so ist diese durchzuführen 5. Die Wahl wird mit der Abgabe der Steuererklärung getroffen 6. Nach Unanfechtbarkeit des Steuerbescheides ist eine Änderung der Veranlagungsart nur noch unter Bedingungen möglich. Vorteile der Zusammenveranlagung ergeben sich dadurch insbesondere im Bereich der Sonderausgaben z.b. verdoppelte Höchstwerte bei den Vorsorgeaufwendungen, Spenden bei den außergewöhnlichen Belastungen Prozentsatz und Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte Bei der tariflichen Besteuerung durch den Ansatz des Splittingtarifs

8 Ehefrau und Ehemann und Lebenspartner A und B Mantel Frau Mann Der Anleitung zur Einkommensteuer-Erklärung 2013 ist auf Seite 4 zu entnehmen, dass die Person, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit nach dem Alter der Personen (ältere Person = A) als Lebenspartner A einzutragen ist. Frau A Frau B Mann A Mann B Anett Müller Anna Müller Anton Artig Alfred Böse Zur Umsetzung der Änderungen für Lebenspartnerschaften siehe OFD Nordrhein-Westfalen, Vfg vom Steuerklassenwahl Faktor

9 Veranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab 2013 Zusammenveranlagung 26b EStG Der neu ins EStG eingefügte 2 (8) EStG sieht für eingetragene Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte wie für Ehegatten vor. Bei einer Zusammenveranlagung werden gem. 26b EStG die Einkünfte, die die beiden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner erzielt haben, zunächst getrennt ermittelt, dann zusammengerechnet und den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam zugerechnet. Erst dann werden sie gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Mantel oder Einzelveranlagung 26a EStG Jeder Ehegatten/eingetragene Lebenspartnerschaften erhält seine Einkünfte zugerechnet. SA ab - 35a EStG erhält, wer diese Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Auf übereinstimmenden Antrag 50:

10 Single Euro Payments Area IBAN und BIC Mantel Es gibt keine Eintragungsmöglichkeiten für Kontonummern! Es müssen IBAN und bei allen Überweisungen außerhalb DE (Deutschlands) auch die BIC eingetragen werden! IBAN: 22 Stellen (International Bank Account Number) Länderkennzeichen (2) - Prüfziffer (2) - Bankleitzahl (8) und Kontonummer (10) BIC: bis zu 11 Stellen (Business Identifier Code) Bankkürzel (4) Länderkennung (2) Filialkennung (2 oder 5)

11 Keine Angaben zu beigefügten Anlagen aber wieder ein statistisches Jahr ST Wie schon immer, Angaben zu 1. Abschreibungen an Gebäuden, linear, degressiv, Sanierungsgebiet, Baudenkmal, 2. und an beweglichen Wirtschaftsgütern, Anlage St 3. beanspruchter Investitionsabzugsbetrag, 4. größerer Erhaltungsaufwand 5. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 6. Zuwendungen an Pensions- und an Unterstützungskassen 7. Übertragung stiller Reserven nach 6b und 6c EStG 8. Abgezogene Betriebsausgaben nach 4 (5) EStG (Geschenke, Bewirtungen..)

12 Begriff der vorweggenommenen Erbfolge Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Der Übernehmer soll zumindest teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Ein voll entgeltliches Geschäft ist nur anzunehmen, wenn die Werte der Leistung und Gegenleistung wie unter fremden Dritten nach kaufmännischen Gesichts- punkten abgewogen sind. Bei der Übertragung des Vermögens ist in die Übertragung von Privat- oder Betriebs- vermögen zu unterscheiden. Die unterschiedlichen Besonderheiten sind in dem Erlass aufgeführt. Rz.1 Rz. 2 Rz.3+24 Privatvermögen Teilentgeltlichkeit liegt vor für: Gleichstellungsgelder (Rz 7) Verbindlichkeiten (Rz 9) Anschaffungsnebenkosten (Rz 13) Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil erfolgt nach dem Verhältnis des Entgelts zum Verkehrswert des WG (Rz 14-15) Trennungstheorie. BMG für die AfA sind die des Rechtsvorgängers für den unentgeltlichen Teil ( 11d EStDV) und die neuen Ak (Rz 16-18). Es können sich dadurch unterschiedliche AfA Reihen ergeben. Rz.3-23 Betriebsvermögen Nur die Übernahme privater Verbindlichkeiten stellen Ak dar (Rz 27). Negative Kapitalkonten stellen nur bei gleichzeitiger Leistung von Gleichstellungsgeldern oder der Übernahme von privaten Verbindlichkeiten Ak dar (Rz 31). Bei Ak bis zur Höhe des Kapitalkontos sind die Buchwerte fortzuführen Einheitstheorie (Rz 38). Schuldzinsen für die Finanzierung der Ak sind als Betriebsausgaben abziehbar (Rz 40) Rz

13 Begünstigte Übertragung gegen Versorgungsleistungen Mantel 10 Abs.1 Nr.1a EStG für Übertragungen nach dem nur noch für Übertragungen von land- und forstwirtschaftliches Vermögen Gewerbebetrieben Betriebsvermögen Selbständiger Übertragungen von GmbH Anteilen, wenn eine Beteiligung von mindestens 50 % übertragen wird und Übergeber war Geschäftsführer und der Übernehmer übernimmt diese Tätigkeit Übertragungen vor dem Bestandsschutz altes Recht weiterhin anwendbar, 52 (23f) EStG, es sei denn ausreichender Ertrag nur durch ersparte Aufwendungen (Ausnahme selbst genutztes Grundstück). Beispiele BMF Rz

14 Folgen der begünstigten Übertragung gegen Versorgungsleistungen Beispiel: Vater hat seinen Betrieb gegen Versorgungsleistungen auf den Sohn übertragen. Der Sohn zahlt monatlich an den Vater. Mantel beim Verpflichteten (hier Sohn) 10 (1) Nr.1a EStG in voller Höhe (hier ) Sonderausgaben (Zeilen 37/38), keine Unterscheidung in Renten oder dauernde Lasten BMF Rz 2 beim Empfänger (hier Vater) 22 Nr.1b EStG in voller Höhe (hier ) als Einnahme zu versteuern (Anlage SO Zeile 4) BMF Rz 52: 9a S.1 Nr.3 EStG ist anzuwenden!

15 Sonderausgaben/Ausgleichszahlungen 10 (1) Nr.1b EStG - BMF mit 6 Beispielsfällen Mantel 10 Abs.1 Nr. 1b EStG 22 Nr. 1c EStG A Schon seit Jahren geschieden Im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich wurde vereinbart, dass A an B 20 % der späteren Alters-Rente leistet. In 2013 erreicht A das Rentenalter und die Altersrente wird gezahlt. B Keine unterschriebene Anlage U erforderlich! A erhält und muss davon 66 % nach 22 aa EStG versteuern. Sonstige Einnahmen = Tatsächlich fließen ihm aber nur zu, weil er ja an B leistet. Geldleistung Daher hier Sonderausgaben von 3.300, entspricht dem besteuerten Anteil der an B. abgeführten Leistung. Sonstige Einkünfte Beispiel!!

16 Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung und KISTAMM Eine Anlassabfrage zur KiSt-Pflicht durch die Banken nach 51a (2c) S.1 Nr.3 EStG ist ab Pflicht = KISTAM. KiSt wird gleich zutreffend einbehalten und vollständig abgegolten. Widerspruch auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck nur bis möglich Formular = FMS Gründe dafür: die Bank soll weder positiv noch negativ die Art der Konfession kennen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und mögliche Nacherklärung der KiSt

17 Berechnung der anrechenbaren ausländischen Steuern und Kirchensteuern nach 32d Abs.1 EStG Anlassabfrage zur KiSt-Pflicht durch Banken nach 51a (2c) S.1 Nr.3 EStG möglich. KISTAM Mantel Die Einkommensteuer wird nach der Formel E - 4q 4 + k berechnet. E = Einkünfte Q = ausl. Quellensteuern K = Kirchensteuersatz Beispiel: 100 Zinsen aus ausländischer Anleihe. 10 anrechenbare ausländische Steuer und Kirchensteuersatz 9% 100 (4 x 10 =) ,09 60 = 4,09 = ESt 14,67 Kirchensteuer = 14,67 x 9 % = 1,32 Solidaritätszuschlag = 14,67 x 5,5 % = 0,

18 Sonderausgaben gezahlte Kirchensteuern 10 (1) Nr.4 EStG Mantel Zu berücksichtigen sind Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen der KiSt, die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlt wurden. Beispiel: Im Veranlagungszeitraum 2013 sind die gezahlten Kirchensteuern für die Nachzahlung des Veranlagungszeitraums 2011 zu berücksichtigen, weil der Steuerbescheid für 2011 in 2013 geändert wurde und die Nachzahlung erst in 2013 erfolgt. Hinweise: 1. Die im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigten Kirchensteuern dürfen nicht zusätzlich als Sonderausgaben angesetzt werden! Problem bleibt, wie diese anteiligen Kirchensteuern aus den Steuerbescheiden herausgerechnet werden sollen. 2. Erstattungsüberhänge erhöhen seit 2012 den Gesamtbetrag der Einkünfte (keine Änderung der Vorjahre mehr!); 10 (4b) S.3 EStG

19 Erstattungsüberhang nach 10 (4b)EStG siehe auch BMF Rz.158/159 Mantel In 2013 für die Vorjahre erstattete Kirchensteuer z.b aus den Steuerbescheiden für die Jahre In 2013 gezahlte Kirchensteuer z.b. 500 Lohnkirchensteuer 500 gleichen die im Jahr 2013 gezahlten Lohnkirchensteuern aus. Keine Sonderausgaben zu berücksichtigen! Die verbleibenden erhöhen als Erstattungsüberhang den Gesamtbetrag der Einkünfte

20 Sonderausgaben Berufsausbildungskosten 9 (6) + 10 (1) Nr.7 EStG Zunächst sollte beachtet werden, dass der/die Auszubildende die entsprechenden Kosten verursacht und getragen hat und es sich nicht um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt. In dem BMF Schreiben vom Rz 29 Beck StE I 10/10 werden als abziehbare Aufwendungen aufgeführt: Studiengebühren Fahrtkosten zur Uni Arbeitsmittel Fachliteratur Mehraufwendungen für Verpflegung Für den Abzug von Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung ist es danach nicht erforderlich, dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Mantel Rückwirkend ab 2004 wurde die anders lautende BFH Rechtsprechung durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz aufgehoben. Ab 2012 sind maximal je Person als Sonderausgabe möglich. BFH

21 Spenden und Mitgliedsbeiträge 10b EStG Mantel 10b Abs.1 EStG 10b Abs.1a EStG 10b Abs. 2 EStG 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 der Umsätze/Löhne Übersteigende Zuwendungen werden festgestellt und in die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen, 10b (1) S.9+10 EStG 1.Mio/2.Mio für den Vermögensstock einer Stiftung. Dieser Wert kann innerhalb eines 10- Jahreszeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden. Zuwendungen an Parteien sind Sonderausgaben, soweit sie nicht schon für 34g EStG verbraucht wurden. Wählergemeinschaften sind nur nach 34g EStG begünstigt. (825/1.650) Kein Vortrag der übersteigenden Werte in die Folgejahre! Neue Formulare für die Zuwendungsnachweise beachten, keine abweichenden Formulierungen zulässig; 50 EStDV, auch elektronisch möglich. Beck EStR Anlage

22 34g EStG ist immer vor 10b (2) EStG abzuarbeiten Mantel Beispiel: Ehegatten spenden an politische Parteien und an Wählergemeinschaften Lösung: 1. 34g EStG Parteispenden/mitgliedsbeiträge und Zuwendungen an Wählergemeinschaften sind nebeneinander begünstigt. Maximal begünstigt als Steuerermäßigung sind für Ehegatten jeweils (Partei + Wählergemeinschaft) Diese Steuerermäßigung stellt 50% der Zuwendungen dar. Der Höchstwert von ist erreicht, wenn zugewendet und damit für 34g EStG verbraucht werden Berechnung: Partei abzügl = Rest Steuerermäßigung = Wählerg. abzügl = Rest Steuerermäßigung = Zuzüglich können die nicht nach 34g EStG verbrauchten Parteispenden bis zu maximal als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die restlichen Zuwendungen an die Wählergemeinschaft bleiben unberücksichtigt

23 Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen 33b EStG Behindertenpauschbeträge erhalten Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, oder der Grad der Behinderung mindestens 25 beträgt und zusätzlich wegen der Behinderung eine Rente gewährt wird oder eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt oder die Behinderung auf eine typische Berufskrankheit beruht. Höhe und Übertragungsmöglichkeit ist 33b Abs. 3 und 5 EStG zu entnehmen. Für Blinde und hilflose Personen i.s.d. 33b (6) EStG erhöht sich der Pauschbetrag auf Nachweis der Behinderung ist in 65 EStDV geregelt. Mantel Werden Hinterbliebenenbezüge gewährt, ist auf Antrag ein Freibetrag von 370 zu berücksichtigen 33b Abs.4 EStG Für die Pflege einer Person kann ein Pflegepauschbetrag von 924 gewährt werden. 35a Abs.2 EStG ist jedoch zu beachten

24 Außergewöhnliche Belastungen 33 EStG Zwangsläufig und außergewöhnlich! - siehe hierzu R 33.1 EStR Mantel keine Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, Diätverpflegung! Nachweis der Kosten 33 (4) EStG und 64 EStDV. Verordnung eines Arztes, Heilpraktikers, Amtsarzt oder medizinischer Dienst der KV Zumutbare Belastung Gesamtbetrag der Einkünfte ohne Kapitalerträge nach 32d (1) EStG ( 2 (5b) S.2 EStG ab 2012 aufgehoben)

25 Beispiel zu den außergewöhnliche Belastungen nach 33 EStG Mantel Unverheiratet, kinderlos, GdE = für Krankheitskosten davon zahlt die Krankenkasse Eigenanteil somit Die zumutbare Belastung beträgt 6% von = Es werden daher nur 900 ( ) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Verheiratet, 2 Kinder GdE = für Krankheitskosten davon zahlt die Krankenkasse Eigenanteil somit Die zumutbare Belastung beträgt 4% von = Es werden daher nur 800 ( ) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen

26 Zivilprozeßkosten und 33 EStG Nach dem BFH Urteil vom , VI R 42/10 sind Zivilprozeßkosten als außergewöhnliche Belastungen nach 33 EStG zu berücksichtigen, wenn sie nicht mutwillig erscheinen und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Ursache ist der Aufwand für die (gewollte!) Lösung von Rechtsstreitigkeiten im Wege des Klageverfahrens (und z.b. nicht im Wege des Faustrechts ). Mantel BMF Nichtanwendungserlass Nur, wenn der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen kann

27 Privataufwendungen am Beispiel der außergewöhnliche Belastungen 33 EStG Vorläufigkeitsvermerk BMF bei Aufwendungen für Krankheit und Pflege bei sämtlichen Veranlagungen. Mantel Der Richter am BFH in München Herr Dr. Stephan Geserich und Herr Prof. Dr. Gregor Kirchhof haben in Beiträgen in DStR 36/2013 ausführlich zum Thema Privater Aufwand im Einkommensteuerrecht Stellung genommen. Danach könnte die Kürzung um die zumutbare Belastung unter Beachtung des Grundfreibetrages und der besonderen Außergewöhnlichkeit erfolgen. Aber auch eine Neufassung des 12 EStG mit allgemein, strukturstiftende Regeln könnte eine Lösung bieten. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber das Problem angeht, oder wir weiterhin den Klageweg offenhalten sollten

28 Hochwasser in Deutschland - BMF vom Zuwendungen zur Unterstützung der Opfer des Hochwassers Mantel aus dem Betriebsvermögen Sponsoring unentgeltliche Leistungen/Zuwendungen Zuwendung von Wirtschaftsgütern Ohne Rücksicht auf 4 (5) S.1 Nr.1 EStG in voller Höhe Betriebsausgaben Der Empfänger hat jedoch Betriebseinnahmen 33 (2) S.4 EStG in Höhe des gemeinen Wertes; 6 (4) EStG! An eigene Arbeitnehmer gewährte Beihilfen und Unterstützungen sind bis zu 600 steuerfrei, übersteigende Beträge gehören nicht zum Arbeitslohn, wenn ein besondere Notfall vorliegt. Dieser ist bei vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer gegeben

29 Hochwasser in Deutschland - BMF vom Mantel Zuwendungen zur Unterstützung der Opfer des Hochwassers Arbeitslohnspenden zugunsten anderer Arbeitnehmer des Unternehmens oder zugunsten von Arbeitgeberspenden bleiben beim steuerpflichtigen Arbeitslohn außer Ansatz; die Verwendung muss erfüllt und dokumentiert werden. Dann ist aber auch kein Ansatz als Spende möglich. 33 (2) S.4 EStG Aufwendungen zur Schadensbeseitigung sowie für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung stellen außergewöhnliche Belastungen nach 33 EStG dar (soweit die zumutbare Belastung überschritten wird). Fehlende Versicherung gegen Hochwasserschäden ist unschädlich (keine allgemein zugängliche Versicherung isd R 33.2 Nr.7 EStR)

30 Hochwasser in Deutschland gleichlautende Länder (Billigkeits-)erlasse Hinweis auf diese steuerlichen Erleichterungen unter VIII. im BMF Schreiben vom Mantel FinMin. Bayern, Erl. vom ,37-S /13 veröffentlicht in DStR 25/2013 S Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum (2) S.4 EStG die Einkommen- Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen anpassen oder zinslos stunden lassen. Die Anforderungen an die Voraussetzungen sind nicht streng zu verfolgen. Von Vollstreckungsmaßnahmen ist bis zum abzusehen. Der Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen kann in vereinfachter Form erfolgen (Bareinzahlungsbeleg, Buchungsbestätigung,). Sind Buchführungsunterlagen oder sonstige Aufzeichnungen dadurch verloren gegangen, sind daraus keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen

31 Hochwasser in Deutschland gleichlautende Länder (Billigkeits-)erlasse Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum Aufwendungen für den Wiederaufbau zerstörter Gebäude des Betriebsvermögens können bis zu insgesamt 30%, für bewegliche Anlagegüter bis zu insgesamt 50% im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den beiden folgenden Jahren als Sonderabschreibungen berücksichtigt werden. Wiederherstellungskosten beschädigter Betriebsgebäude und beweglicher Anlagegüter können aber auch 33 ohne (2) nähere S.4 EStG Prüfung als Erhaltungsaufwand berücksichtigt werden. Für Betriebsgebäude bis zu einem Wert von Entschädigungen sind zuvor bei den Aufwendungen mindernd zu berücksichtigen. Bei Ansatz von Sonderabschreibungen entfallen die möglichen Erhaltungsaufwendungen. Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden am Grund und Boden können danach sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Mantel

32 Hochwasser in Deutschland gleichlautende Länder (Billigkeits-)erlasse Mantel Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum Aufwendungen für den Wiederaufbau zerstörter Gebäude bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können bis zu insgesamt 30% im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den beiden folgenden Jahren als Sonderabschreibungen berücksichtigt werden. Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Grund und Boden können ohne nähere Nachprüfung bis als (2) Erhaltungsaufwand S.4 EStG berücksichtigt werden. Schäden an den zu eigengenutzten Wohnungen können nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach 33 EStG berücksichtigt werden. Erlassanträge zu den Grund- und Gewerbesteuern sind an die zuständigen Gemeinden zu richten

33 Haushaltsnahe Beschäftigungen/Dienstleistungen 35a EStG BMF Mantel Haushaltsnahe Dienstleistungen Sozialvers.pflichtige Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleister Handwerkerleistungen für Renovierung etc. Nur noch Minijobs + keine Handwerkerleistungen, aber + Abgrenzung zur einschließlich Pflegeleistungen Dienstleistung beachten. 20% höchstens % höchstens % höchstens Barzahlungen sind für Minijobs und Dienstverhältnisse zulässig (weil die Leistenden ja amtlich erfasst sind). Au-Pair Alle Arbeiten am bestehenden Haushalt sind begünstigt. Auch Herstellungskosten Rz 20 BMF

34 Haushaltsnahe Beschäftigungen/Dienstleistungen 35a EStG 1. Rechnungen und der Zahlungsnachweis auf das Konto des Leistungserbringers sind weiterhin erforderlich, aber nur auf Anforderung vorzulegen. 2. Barzahlungen sind lt. BFH vom VI R 14/08 nicht begünstigt. Außer für Minijobs BMF nach 35a (1) und (2) 1. Alternative EStG 3. Es sind nur Aufwendungen für den Arbeitslohn und die Fahrtkosten, sowie ggfs. in Rechnung gestellte Maschinenkosten begünstigt; keine Materialkosten. BMF Rz Es ist kein Vor- oder Rücktrag nicht verbrauchter Steuerermäßigung möglich (zum Beispiel bei ESt 0,00 ) BFH VI R 44/ Auch Herstellungskosten sind entgegen BMF vom Rz 20 - begünstigt; BFH VI R 61/10 6. Aufwendungen für Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes sind nach einem Urteil des FG Münster 14 K 2289/11 E zu berücksichtigen, wenn diese Dienstleistungen im Haushalt erbracht werden (haushaltsnah, weil sonst vom Steuerpflichtigen erledigt). Tierarztleistungen wären m.e. daher zweifelhaft, weil diese regelmäßig nicht vom Steuerpflichtigen erbracht werden. 7. Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 7 K 7310/10) auch zu gewähren ist, wenn die Arbeiten nicht ausschließlich auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen, sondern teilweise auf öffentlichem Straßenland erbracht werden. Revision BFH VI R 56/12. Schneefeger!! Sächsisches FG Az: 3 K 1388/10 vom Einbau eines zusätzlichen Kachelofens ist begünstigt Mantel

35 Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer 35b EStG Mantel Mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 2009 ist ein 35b EStG eingeführt worden, der eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer vermeiden soll. Der dafür immer wieder als typischer Fall genannte Sachverhalt betrifft die Erträge des Erblassers, die aber erst dem Erben zufließen und bei dem Erben nach 11 EStG der Einkommensteuer und für den Erblasser der Erbschaftsteuer unterworfen werden. Der 35b EStG ermäßigt auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer (für die betroffenen Einkünfte) um den Wert, der dem prozentualen Anteil der Erbschaftsteuer am Gesamterwerb entspricht. Dabei sind für die Ermittlung des Prozentsatzes die Freibeträge dem Gesamterwerb hinzuzurechnen. Weil nur die tarifliche Steuer ermäßigt werden soll, gilt 35b EStG nicht im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die nach 32d (1) EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer); Rz 132 BMF Beck StE 1 43/1. Siehe BFH vom , II R 23/

36 Beispiel zum 35b EStG Die Ehefrau erbt von ihrem verstorbenen Ehemann Darin enthalten ist eine Forderung des verstorbenen Ehemannes i.h.v (z.b. Zinsen von nahestehender Person=tarifliche ESt). Diese fließen der Ehefrau in 2013 zu. Die Summe der Einkünfte beträgt , das zu versteuernde Einkommen der Ehefrau beträgt in 2013 (einschließlich der vorgenannten ) Mantel Erbschaftsteuer Steuerpflichtiger Erwerb Freibetrag nach 16 Abs.1 Nr.1 ErbStG Summe Steuersatz nach 19 ErbStG = 19% entsprechen 17,10% von Einkommensteuer Zu versteuerndes Einkommen 2013 = Einkommensteuer 0,45 x / x 2 (Splitting) Auf die mit Erbschaftsteuer belasteten Forderungen entfallen davon Ford x ESt : Summe der Einkünfte = Davon der zuvor ermittelte Erbschaftsteuerprozentsatz von 17,10 % mindert die ESt, die auf diese Forderung entfällt./ Festzusetzende Einkommensteuer

37 Verlustabzug 10d EStG 2013 Gewinne und Verluste des laufenden Veranlagungszeitraums können miteinander ausgeglichen werden. Es sind dabei die Einzelbeschränkungen der 2a, 15 (4),15b,22 Nr.3, 23 (3) EStG zu beachten. Der Rücktrag kann nach 10d (1) S. 5+6 EStG begrenzt werden; sonst sind / zurückzutragen, 52 (25) S.7 EStG. Mantel Vorjahr (hier 2012) vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen. Der Rest ist festzustellen und vorzutragen. Für den Vortrag ist keine Begrenzung möglich. Auch der Vortrag muss immer vor den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erfolgen. Folgejahr (hier 2014) Der festgestellte Vortrag ist bis zu / voll und der verbleibende Gesamtbetrag der Einkünfte des Folgejahres zu 60% auszugleichen. Übersteigende Werte sind in die Folgejahre vorzutragen. Der Begünstigungsbetrag nach 34a (3) S.1 EStG darf nicht einbezogen werden! Für getrennte Veranlagungen 62d EStDV beachten

38 Beispiel zum Verlustabzug 10d EStG Gewinn : +14 Mio. Verlust : - 3 Mio. für den Veranlagungszeitraum 2013: Verlustvortrag aus 2012: 12 Mio. Einkünfte von 11 Mio. 0,00 Mio??? Mantel 1. Verlustausgleich 2013 abzgl. 3 Mio. ( 21 EStG) 11 Mio. = GdE Verlustvortrag aus 2012 Nein! 10d EStG beschränkt den Verlustausgleich 1. Stufe: 1 Mio. (Sockelbetrag) aus 2012)./. 1 Mio. restlicher Verlustvortrag für Stufe: 60% des verbleibenden GdE:./. 6 Mio. Einkünfte Mio. 10 Mio. = GdE 2013 Restl. Verlustvortrag für 2014: 12 Mio../. 1 Mio../. 6 Mio. = 5 Mio

39 Einkommensteuertarif für a EStG Mantel Die jeweilige Berechnungsformel ist 32a Abs.1 EStG zu entnehmen. 5. Proportionalzone ab % 4. Proportionalzone % 3. Progressionszone bis ,97 42 % 2. Untere Zone bis % - 23,97 % 1. Nullzone 0 bis zu versteuerndes Einkommen Keine Steuer

40 Progressionsvorbehalt nach 32b EStG Mantel 29,61 % Steuersatz auf = Zu versteuerndes Einkommen nach 32a (1) EStG = zuzüglich Arbeitslosengeld, Krankengeld Elterngeld Steuer ohne 32b = (228,74 x 3, ) x 3, = z.b zuzüglich Ausländische Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben zuzüglich z.b Neu: 32b (2) S.1 Nr.2 S.2 Buchst c EStG Goldfinger Nach DBA steuerbefreite Einkünfte.. z.b Summe Steuersatz mit 32b = x 0, = = 29,61 %

41 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach 1 EStG Mantel Deutschland Einkünfte werden erzielt in: Berlin Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich im Inland London Katar Sämtliche Einkünfte sind in Deutschland zu erklären. Nur das DBA mit GB ist für die Einkünfte in London zu beachten. Deutsches Finanzamt Für Katar sind die Begünstigungen der 34c +d EStG zu beachten

42 Nur zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht im Kalenderjahr 2013 Wohnsitz bis in Deutschland. Dann in Österreich. Angestellten-Einkünfte von jeweils nur bis in Deutschland, dann nur noch in Österreich. Mantel Deutschland Österreich Deutschland zuzüglich aus Österreich für den Progressionsvorbehalt Die hier erzielten Einkünfte sind in Deutschland nach 2 (7) EStG nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen

43 Unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen auf Antrag nach 1 (3) EStG Menschen ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Staatsangehörigkeit ist unbeachtlich!). Soweit inländische Einkünfte im Sinne des 49 EStG erzielt werden. Nur möglich wenn: Mantel 90 % (mindestens) der Einkünfte müssen der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag (8.130 ) nicht übersteigen Folge: Die inländischen Einkünfte werden im Rahmen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht berücksichtigt. Bescheinigung der ausländischen Einkünfte ggfs. auch Nullbescheinigung muss vorgelegt werden; BFH , I R 80/09 DStRE Heft 5/2011 S

44 Auslandsrentner mit Inlandsrente und der Antrag nach 1 (3) EStG Zuständig für die Bearbeitung der Rentner, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, aber Renten aus einer inländischen Rentenversicherung erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg. Mantel Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen hat regelmäßig Deutschland ein Besteuerungsrecht. Die Daten der Renteneinkünfte werden dem Finanzamt Neubrandenburg automatisch übermittelt. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten jedoch nach 50 (1) S.2 EStG keinen Grundfreibetrag, so dass jede noch so kleine Rente zu einer tariflichen Einkommensteuer führt!!! Gerade für derartige Fälle bietet sich der Antrag nach 1 (3) EStG an, weil dann neben dem Grundfreibetrag auch weitere begünstigende Aufwendungen und Freibeträge zu berücksichtigen sind

45 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht für Familienangehörige 1a EStG Wohnort im Inland/Deutschland und europäischer Staatsangehöriger Mann zahlt Unterhalt und will diesen als Sonderausgaben abziehen. Wohnort in einem EU/EWR Ausland und Nachweis der Besteuerung der Unterhaltszahlungen Frau Mantel Wohnort im Inland/Deutschland und europäischer Staatsangehöriger leben nicht dauernd getrennt und wollen die Zusammenveranlagung. Wohnort in einem EU/EWR Ausland und ausländische Einkünfte nicht größer 10% oder doppelter Grundfreibetrag

46 Anlage Vorsorgeaufwand und AV für

47 Sonderausgaben zwingende Formalitäten 10 (2 + 2a) EStG Vorsorgeaufwand Basisaltersversorgung ( Rürup ) und zusätzliche (Riester ) Zertifiziert nach 5a AltZertG Elektronische Datenübermittlung nach 10 (2a) EStG Basiskrankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung Elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenbezugsmitteilung oder amtlicher Datensatz nach 10 (2a) S.4 Nr.2 EStG Versicherungsbeiträge für Kinder, für die ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht Die Versicherungsbeiträge für das Kind müssen wirtschaftlich getragen werden

48 Bezirksschornsteinfeger nicht! Sonderausgaben Versicherungsbeiträge 10 (1) Nr.2 EStG BMF vom Beispiele Rz Anleitung Seite 10 für Mini-Jobber Vorsorgeaufwand Bis zu maximal zu berücksichtigen. Für Beamte etc Kürzungen beachten! Altersvorsorge Formular Rz 4-10 Summe der Versicherungsbeiträge z.b (1) Nr.2 Satz 2 EStG Gesetzliche Rentenvers. + landwirtschaftl Alterskassen + berufsständänd Versorg.werk + Rürup 76 % davon 60%, ab 2005 um jährlich 2% steigend, somit für 2013 nun 76 % der Beiträge abzüglich Arbeitgeberanteil in voller Höhe (100 %) zu berücksichtigender Höchstbetrag Es folgt jedoch noch die Besserrechnung nach dem Rechtsstand des Kalenderjahres

49 Sollten Sie Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Anleitung Seite 10 für Mini-Jobber Höchstbetragsberechnung nach 10 Abs. 3 und 4 EStG Freiwillige Rentenversicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen von Nichtarbeitnehmern (Mini-Job Restanteil an 18,9 %) 17 Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen, Zuschüsse zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen 67 Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 84 Höchstbetrag Anteiliger Höchstbetrag (84 x 76 %) 64 abzüglich steuerfreier Arbeitgeberanteil 67 Anzusetzender Höchstbetrag 0 na super! Hätten ja auch minus drei ergeben können! Beispiel!!!

50 Basis Krankenund Pflegevers. Formular Rz Sonderausgaben Versicherungsbeiträge 10 (1) Nr.3 EStG BMF vom Beispiel Rz.91 Die von der Krankenkasse ermittelten Basiswerte sind noch um Beitragsrückerstattungen Zuschüsse und sonstige Nachlässe zu mindern. 10 (2) Nr.1 EStG Erstattung der Praxisgebühr = keine Beitragsrückerstattung OFD Rheinland Kurzinfo DStR 34/20132, S.1785 Vorsorgeaufwand 10 (1) Nr. 3 EStG Basisniveau der gesetzlichen und der privaten Kranken- und Pflegeversich. Bei Anspruch auf Krankengeld sind 4 % abzuziehen. Alles!! 10 (4) S.4 EStG Es sind die Beiträge für die eigene Person, für den Ehegatten und für Kinder (Kinderfreibetrag Voraussetzung) zu berücksichtigen. Vorauszahlungen für Folgejahre sind im Jahr der Zahlung nur bis zum 2,5 fachen des Jahreswertes, in dem die Vorauszahlungen erfolgen, zu berücksichtigen. Der Rest ist dann in den Jahren, für die vorausgezahlt wurde anzusetzen. Es folgt jedoch auch hier die Besserrechnung nach dem Rechtsstand des Kalenderjahres 2004!

51 2,5 fache Vorauszahlungen von Versicherungsbeiträgen nach 10 (1) Nr.3 EStG Basis Krankenund Pflegevers. Formular Rz Vorsorgeaufwand Beispiel: Basis KV + Pfl Versicherungsbeiträge für 2013 = Vorauszahlungen für die nächsten Versicherungsjahre Lösung: Ansatz für das laufende Jahr Vorauszahlungen für ½ von Summe Der Rest ist den Folgejahren ½ von 2016, 2017, 2018 zuzuordnen. Vier Rechenbeispiele in dem BMF Schreiben vom Rz BMF In den Beispielen Rz wird darauf hingewiesen, dass bei wiederkehrenden Zahlungen 11 EStG dennoch zu berücksichtigen ist. Ab werden somit Vorauszahlungen zum Risiko

52 Sonderausgaben Versicherungsbeiträge 10 (1) Nr.3a EStG Übrige Versicherungsbeiträge Formular Rz (1) Nr. 3a EStG Kranken-, Pflege- Arbeitslosen-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risiko- und Kapitallebensversicherungsbeiträge / Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit nicht schon unter Nr. 3 angesetzt. Kapitallebensversicherungsbeiträge nur mit 88 % der Beiträge. Bedingung ist ein Abschluss vor Bei Anspruch auf Zuschüsse oder Zuzahlungen zur Krankenversicherung oder Übernahme der Leistungen ist ein Höchstwert von 1.900, für die anderen Fälle ein Wert von maximal zu berücksichtigen. Vorsorgeaufwand Sind aber die Beiträge nach Nr. 3 EStG höher, sind keine weiteren Versicherungsbeiträge nach Nr. 3a EStG anzusetzen. Es folgt jedoch auch hier die Besserrechnung nach dem Rechtsstand des Kalenderjahres 2004! Einspruch wegen Koch/Steinbrück nur 88% LV

53 Sonderausgaben Höchstbetragsberechnung nach dem Rechtsstand 2004 zusammenfassende Beispiel in BMF vom Rz.167 Vorsorgeaufwand Variante A. Arbeitnehmer Bruttolohn Versicherungsbeiträge Variante B. Gewerbetreibender Gewinn Vorwegabzug gemäß 10 (3) Nr. 2 EStG A zu kürzen um 16 % der Einnahmen aus 19, 22 Nr.4 EStG 16 % v =./ B keine! A B Abziehbare Vorsorgeaufw. 0 ab 2011 verringert Grundhöchstbetrag gemäß 10 (3) Nr. 1 EStG Zusätzlicher Höchstbetrag gemäß 10 (3) Nr. 3 EStG bei freiwilliger Pflegeversicherung und nach geboren ggf. 184 ggf Hälftiger Höchstbetrag gemäß 10 (3) Nr. 4 EStG 50 % von A B aber max. 50 % von Abziehbarer Höchstbetrag

54 Sonderausgaben Versicherungsbeiträge/Riesterzulagen 79ff - 10a EStG das umfangreiche BMF Schreiben vom (440 Rz!!) ist zu beachten Was wird in 2013 gewährt AV Grundzulage 84 EStG Kinderzulage 85 EStG Besserrechnung Sonderausgaben jährlich: 154 Berechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig 200 zusätzlich. (Berufseinsteigerbonus 84 S.2 EStG) Berechtigter Personenkreis? 92 Bescheinigung lesen!!!! jährlich: 185 Für nach dem geborene Kinder erhält der Begünstigte 300. Nach 10a (1) sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen (wenn die Steuererstattung dadurch die gewährten Zulagen übersteigt). Die Einkommensteuer wird dann um den Zulagenanspruch erhöht. Seit 2010 ist die elektronische Datenübermittlung erforderlich 10a (2a) EStG)

55 Der berechtigte Personenkreis des 10a EStG AV Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung Bestimmte, gleichgestellte Personen (Arbeitslose ) Beamte Elektronische Datenübermittlung nach 10 (2a) EStG erforderlich! 4 % des Vorjahres Bruttolohns sind als Einzahlung für die volle Förderung erforderlich! Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 werden diese Bedingungen genau überprüft. Daher kommt es nun vermehrt zu Änderungsbescheiden und Rückforderung der Zulagen bzw. der gewährten Sonderausgaben. Folge: Steuernachzahlungen und Verzinsung!! Beispiel!!!

56 Eigenheimrentengesetz Wohn-Riester 92a EStG Drei unterschiedliche Verwendungsarten (unschädliche Entnahmemöglichkeiten) für angespartes Altersvorsorgevermögen: 1. Für die Anschaffung /Herstellung einer eigen- genutzten Wohnung 2. Für die Entschuldung einer eigengenutzten Wohnung 3. Für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Nur für Darlehenstilgungen, nicht für Zinsen. Dafür wird ein Wohnförderkonto gebildet. Dieses spiegelt das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital wieder. Dieser Betrag wird jährlich mit 2 % fiktiv verzinst und erhöht das Förderkonto. Bei Renteneintritt entweder Einmalbesteuerung bei 30% Abschlag oder es wird jährlich ein gleichmäßiger Anteil bis zum 85. Lebensjahr nachversteuert

57 Anlage U und Anlage Unterhalt für

58 Sonderausgaben Unterhaltsleistungen 10 (1) Nr.1 EStG U zahlt Anlage U ist von beiden unterschrieben. Der Leistende hat Sonderausgaben, der Empfänger der Zahlung muss diese versteuern. erhält Maximal Basiskrankenversicherung Gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Beide müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein; 1a EStG ist für EU/EWR Angehörige zu prüfen. zahlt Die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist nicht begrenzt. Wenn jeder die Anlage U ausfüllt, ist auch für jeden Empfänger ein Sonderausgabenabzug in der maximalen Höhe möglich

59 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen 33a EStG Zweisprachige Unterhaltsbescheinigung Spanisch Seite 123 Gesetzlich zum Unterhalt berechtigt oder gleichgestellte Person. Unterhalt Für im Ausland unterstützte Personen ist die Ländergruppeneinteilung 2013 zu beachten. Erst ab 2014 wieder neu! Es besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbarer Leistungen. Maximal werden berücksichtigt. Es darf aber auch kein eigenes Vermögen ( ) vorliegen. ein angemessenes Hausgrundstück im Sinne von 90 Absatz 2 Nummer 8 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberücksichtigt Die eigenen Einkünfte und Bezüge werden angerechnet, soweit sie 624 übersteigen

60 Sohn Beispielsfall zum 33a EStG unterstützt seinen Vater mit jährlich Vater Unterhalt Einkünfte (zugleich Nettoeinkünfte) Opfergrenze = 1% je 500 der Nettoeinkünfte = 30 %. 30% von = reduzierter Höchstwert. Altersrente seit 2004 von jährlich Einkünfte = 50% nach 22 EStG, abzgl. Wk-Pauschbetrag 102 = Bezüge = steuerfreier Teil der Rente abzüglich Kostenpauschale von 180 = Die Summe aus Einkünften und Bezügen (5.718 ) übersteigt 624 um und mindert damit den Höchstbetrag von auf a Abs.1 EStG = Zwei BMF Schreiben vom für Einzelfragen

61 Anlage Kind für

62 Kindergeld Kinderfreibetrag EStG und die DA-FamEStG 2013 Kindergeld Kind für das 1. und das 2. Kind monatlich 184 jährlich für das 3. Kind monatlich 190 jährlich für das 4. und jedes weitere Kind Vergleichbare Leistungen im Ausland monatlich 215 jährlich BStBl 2012 Teil I Seite 18 Kinderfreibeträge Die Familienkasse ist anzugeben, Zeile 7 Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes Freibetrag für die Betreuung-, Erziehung- und Ausbildung je Kind je Elternteil je Kind je Elternteil Summe je Kind

63 Kindergeld Kinderfreibetrag mögliche Erhöhung ab 2014 Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes Kindergeld 2013 Kindergeld 2014 für das 1. und das 2. Kind monatlich 184 mögliche Erhöhung um 2? für das 3. Kind monatlich 190 mögliche Erhöhung um 2? für das 4. und jedes weitere Kind monatlich 215 Kinderfreibeträge mögliche Erhöhung um 2? Freibetrag für die Betreuung-, Erziehung- und Ausbildung je Kind je Elternteil ? je Kind je Elternteil Summe je Kind 7.080? (je Elternteil = 3.540?)

64 Familienleistungsausgleich 31 EStG Kindergeld - Kinderfreibetrag Im laufenden Kalenderjahr wird gem. 31 S.3 EStG zunächst monatlich Kindergeld ( 66 EStG) gezahlt. Kindergeld Kinderfreibetrag Mit der Einkommensteuer- Erklärung wird dann überprüft, ob der Kinderfreibetrag zu einer höheren Entlastung führt. Die Überprüfung erfolgt von Amtswegen. Dabei wird unterstellt ( Anspruch ), dass das Kindergeld geleistet wurde! Die tarifliche Einkommensteuer erhöht sich dann (wenn der Freibetrag gewährt wird) um den Anspruch auf Kindergeld. Im Ergebnis also entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag! Erhöhung ab 2014, weil sonst verfassungswidrig!!

65 Verheiratete Kinder und Kinder mit eigenen Kindern weiter zu berücksichtigen? BFH , III R 22/13 Aufgabe der Mangelfallrechtsprechung. Kind bleibt bei den Eltern berücksichtigt. Kinderfreibetrag bleibt bestehen! A Eltern B BMF BZSt Vorrangige Unterhaltspflicht des Ehegatten bei verheirateten Kindern DA-FamEStG. Außer Mangelfälle. Kein Freibetrag für die Eltern! sonstige Bedingungen für das Kind sind erfüllt (bis zum 25. Lebensjahr, Berufsausbildung etc..) Verheiratet mit oder ohne Mangelfall Tochter Unverheiratet, aber mit eigenem Kind

66 Kindergeld auch für Kinder eingetragener Lebenspartner So? oder so? A B A B Auch für eingetragene Lebenspartner BFH VI R 76/ Summe = monatlich 736 Summe = monatlich 773 Jährlich mehr Kindergeld!

67 Verlängerung der maßgeblichen Altersgrenze über das 25. Lebensjahr hinaus Gesetzlicher Grundwehrdienst oder Zivildienst Freiwillig Wehrdienst für die Dauer von nicht mehr als drei Jahre Für die Dauer des (jeweiligen) Grundwehrdienstes über das 21. bzw. 25. Lebensjahr hinaus zu berücksichtigen. 3. Vom Wehrdienst befreiende Tätigkeiten als Entwicklungshelfer etc Bestätigt durch BFH , XI R 12/

68 Einzelheiten zur Berücksichtigung der Kinder im Einkommensteuerrecht 1. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Kind noch nicht volljährig ist, wird es steuerlich berücksichtigt. Keine weiteren Voraussetzungen. 2. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes ab Volljährigkeit sind durch die Änderung im Steuervereinfachungsgesetz 2011 ab 2012 grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Einschränkungen (schädliche Erwerbstätigkeit) erst nach Erstausbildung/Erststudium. Siehe 32 (4) Sätze 2 10 EStG und BMF-Schreiben vom Volljährige Kinder werden bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende gemeldet sind. 4. Volljährige Kinder werden bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden, oder andere Voraussetzungen des 32 (4) Nr.2 EStG erfüllen ( Bufdis sind ab 2012 ebenfalls begünstigt). 5. Die Berücksichtigung behinderter Kinder erfolgt zeitlich unbegrenzt, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist; siehe BMF Beck StE 1 32/

69 Einzelheiten zur Berücksichtigung der Kinder im Einkommensteuerrecht Kind 6. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung der Freibeträge nicht vorliegen, ermäßigen sich die Freibeträge um ein Zwölftel. 7. Ist das Kind nicht unbeschränkt steuerpflichtig, sind die Freibeträge nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates anzugleichen. Die jeweiligen jährlichen Änderungen sind zu beachten! 8. Ist ein Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig, oder wurde das Kind vom anderen Elternteil allein angenommen, erhält der andere Elternteil die vollen (verdoppelten) Freibeträge nach 32 Abs.6 EStG. 9. Eine Übertragung der Freibeträge auf einen Elternteil ist gem. 32 (6) S EStG seit 2012 dann zulässig, wenn der Andere (der Übertragende) seiner Unterhaltsverpflichtung nicht (zu weniger als 75%) nachkommt und das Kind nicht bei ihm (dem Übertragenden) gemeldet ist oder mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht besteht. Siehe hierzu BMF vom

70 Berücksichtigung der Kinder im Einkommensteuerrecht Bis zur Volljährigkeit: Berücksichtigung ohne weitere Bedingungen Bis zum 21. Lebensjahr: steht in keinem Beschäftigungsverhältnis und ist bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet. Bis zum 25. Lebensjahr: befindet sich in der Berufsausbildung, oder konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen, oder leistet bestimmte freiwillige Dienste, einschließlich Probezeit bei freiwilligem Wehrdienst, oder befindet sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten Unbegrenzt: behinderte Kinder die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten und deren Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres oder vor dem vor dem 27. Lebensjahres eingetreten ist. BMF und geht nach Abschluss der Berufsausbildung oder des Erststudiums keiner der Ausbildung hinderlichen Erwerbstätigkeit nach!

71 Hindernde Erwerbstätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung? BMF Voraussetzung: das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet 2. Voraussetzung: weiterhin Berufsausbildung oder sonstige Bedingung des 32 (4) Nr.2 EStG sind erfüllt 3. Voraussetzung: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Stunden 4. Voraussetzung: Ausbildungsdienstverhältnisse Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (monatlich bis 450 ) bleiben unberücksichtigt Kann schon häufiger vorkommen; mit 18 Abitur mit 22 Bachelor Anschließender Masterstudiengang! Siehe BMF Rz19 Beispiel BMF Rz Wochen x 20h + 8 Wochen x 40h + 8 Wochen x 15h Kalenderjahr = 52 Wochen = 15 h und damit nicht mehr als 20 h Vorsicht: die Anzahl der Arbeitsstunden der Mini-Jobs sind mit einzubeziehen: Zeilen 26 28!

72 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 24b EStG Traum vom Splittingverfahren BVerfG BvR 1519/13 Kind Alleinerziehende 24b EStG = BMF Beck StE 1 24b/1 grundsätzliche Abgrenzung Schädlich! BFH , III R 26/10 Gemeinsamer Haushalt auch ohne finanziellen Beitrag Andere volljährige Person, ausgenommen eigene Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht

73 Ausbildungsfreibetrag nach 33a (2) EStG das betreffende Kind befindet sich in der Berufsausbildung, Kind Voraussetzungen für das Kind besteht ein Freibetrag nach 32 Abs.6 EStG oder Anspruch auf Kindergeld, es handelt sich um ein volljähriges Kind und das Kind ist auswärtig untergebracht Für die anderen Fälle der Ausbildung ist der allgemeine Ausbildungsbedarf bereits durch den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag von gemäß 32 (6) EStG abgegolten. der Freibetrag beträgt 924 je Kalenderjahr und Kind Freibetrag Kürzung nur bei nicht unbeschr. stpfl. Kindern; 33a (1) S.6 EStG. Jedem Elternteil, stehen diese Freibeträge zur Hälfte zu. Auf gemeinsamen Antrag können die Eltern eine andere Aufteilung verlangen

74 Sonderausgaben Schulgeld für Kinder in der EU 10 (1) Nr.9 EStG Nachweis durch Schulbehörde oder Kultusministerium 30% des Schulgelds ohne Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, höchstens jedoch 5.000, wenn für das Kind ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht, es sich um eine gleichwertige zu einem Abschluss führende Schule innerhalb der EU/EWR handelt, die vom inländischen Ministerium anerkannt worden ist, Der Höchstbetrag wird für jedes Kind je Elternpaar nur einmal gewährt. Kind Studiengebühren und ihnen entsprechende Entgelte sind nicht nach 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abziehbar (BT-Drs. 16/11108, 16 sowie BFH Urteil vom , X R 24/09, BStBl II 2012, 321, Rz. 24) und BMF vom Schuldgeld = Pflicht der Eltern Studiengebühren = Pflicht der Kinder/Studierenden

75 Sonderausgaben Kinderbetreuungskosten ab (1) Nr.5 EStG BMF Schreiben vom Beck StE 1 10/1 Kind 1. Die Aufwendungen zur Betreuung erfolgen für ein Kind im Sinne des 32 (1) EStG. 2. Das Kind gehört zum Haushalt des Steuerpflichtigen; vorübergehende auswärtige Unterbringung zu Ausbildungszwecken ist unschädlich Rz.12 BMF Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist wegen vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretener schwerer Behinderung außerstande sich selbst zu unterhalten 4. Die Aufwendungen wurden gegen Rechnung auf das Konto des Erbringers geleistet. 5. Es handelt sich um keine Aufwendungen für den Unterricht, der Vermittlung besonderer Fähigkeiten, für sportliche oder andere Freizeitbetätigungen 6. Abzugsfähig sind davon 2/3, höchstens je Kind je Kalenderjahr. Es findet keine zeitanteilige Aufteilung statt. Die Verhältnisse des Wohnsitzstaates des Kindes sind zu beachten (Ländergruppeneinteilung)

76 Sonderausgaben Kinderbetreuungskosten ab (1) Nr.5 EStG Kind 7. Die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten vom Konto eines Dritten ist nicht schädlich (abgekürzter Zahlungsweg, auch wenn die Aufwendungen dem Dritten nicht erstattet werden (BFH , III R 79/09). 8. Bei nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist nur der Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Eine Übertragung auf den anderen Elternteil ist nicht möglich; Rz 29 BMF Ein weiterer Abzug des nicht abziehbaren Drittels der Kinderbetreuungskosten oder der den Höchstbetrag von übersteigenden Aufwendungen ist ausgeschlossen. 35a (5) EStG schließt einen Ansatz aus! 10. Für außersteuerliche Zwecke ist der Gesamtbetrag der Einkünfte um die Kinderbetreuungskosten zu mindern; 2 (5a) S.2 EStG. 11. Beschränkt Steuerpflichtige können keine Kinderbetreuungskosten geltend machen, weil im 50 (1) EStG der 10 (1) Nr.5 EStG nicht aufgenommen worden ist

77 Anlage G für

78 Bilanzierungspflichtig oder reicht die Einnahmenüberschussrechnung? G Die Elektronische - Bilanz Überschussermittler Abgrenzung von der Handelsbilanz EÜR nach 4 Abs.3 EStG Periodengerechte Zuordnung Gem. 5b EStG ist der nach 4 (1), oder 5 oder 5a EStG ermittelte Gewinn elektronisch durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Einzelheiten hierzu BMF vom Es gilt das Zufluss- Abflussprinzip des 11 EStG; dort Ausnahmen beachten Gem. 60 (4) EStDV ist die Einnahmenüberschussrechnung elektronisch durch Datenfernübertragung zu übermitteln

79 Gewerblicher Grundstückshandel BMF BStBl 2004 I, S. 434 drei-objekt-grenze überschritten? veräußertes Objekt war langfristig (min. 10 Jahre vermietet (Tz.2)? ja kein Objekt i.s. der Drei-Objekt-Grenze G nein Objekt war langfristig (min. 5 Jahre) zu eigenen Wohnzwecken genutzt? (Tz. 10) ja kein Objekt i.s. der Drei-Objekt-Grenze Veräußerung ohne Gewinnerzielungsabsicht (Tz.11) Erwerb/Errichtung/Modernisierung und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren? (Tz.5) ja nein nein Objekt i.s. der Drei-Objekt-Grenze ja nein ja kein Objekt i.s. der Drei-Objekt-Grenze 1. Beim Verkäufer handelt es sich um einen Branchenkundigen? Rz Jahres-Zeitraum nur kurzfristig überschritten? Rz 6 nein kein Objekt i.s. der Drei- Objekt-Grenze Verkauf von mehr als drei Objekten ja es liegt grundsätzlich ein gewerblicher Grundstückshandel vor nein kein gewerblicher Grundstückshandel liegt ein Ausnahmetatbestand i.s. von Tz. 30 vor? liegt Ausnahmetatbestand i.s. v. Tz. 28,29 vor? nein ja ja nein Fall des gewerblichen Grundstückshandels kein Fall des gewerblichen Grundstückshandel

80 Gewerblicher Grundstückshandel Gewerblicher Grundstückshandel Privater Grundbesitz G 1 4? BFH X R 24/11 Seite 11 BFH III R 19/11 neu auch erzwungene Verkäufe

81 Betriebsaufspaltung R 15.7 Abs. 4-8 EStR personelle und sachliche Verflechtung G Besitzunternehmen Betriebsunternehmen Büro an die GmbH vermietet = sachliche Verflechtung GmbH Lager gehört Herrn A. zu 100% Auch der Mandantenstamm eines Steuerberaters ist eine wesentliche Betriebsgrundlage BFH Beschluss vom , VIII B 116/10 gehört Herrn A. zu 100% Kann sich auf beiden Seiten durchsetzen = personelle Verflechtung

82 Folgen der Betriebsaufspaltung G Besitzunternehmen Betriebsunternehmen Büro an die GmbH vermietet GmbH Lager Betriebsvermögen Wert des vermieten Wirtschaftsguts Wert der GmbH Beteiligung und die Gewinnausschüttungen BMF Anwendung des 3c EStG Wird die Betriebsaufspaltung beendet, sind sämtliche stillen Reserven aufzudecken

83 Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften nach 35 EStG G 1. die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich 2. soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt 3. um das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags 4. höchstens in der Summe der positiven gewerblichen Einkünfte zur Summe aller positiven Einkünfte 5. begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer 6. Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind selbst keine Betriebsausgaben - 4 (5b) EStG. 7. Nach 52 Abs.12 S.7 EStG gilt diese Einschränkung erstmals für Erhebungszeiträume ab Die Gewerbesteuer für 2007 ist somit noch immer Betriebsausgabe, unabhängig davon, wann sie entrichtet wird (insbesondere bei EÜR beachten!) 8. Zur Anwendung des 35 EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften ist mit dem BMF Schreiben vom sind die Rz 27 und 28 neu gefasst worden

84 Beispiel 1 zum 35 EStG G Der Gewerbetreibende A erzielt positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb von und zugleich noch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in gleicher Höhe. Er zahlte Gewerbesteuern von Lösung: Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0,00 entsteht auch keine tarifliche Einkommensteuer nach 32 a EStG. Damit ist auch keine Anrechnung des Gewerbesteuermessbetrages möglich. A bleibt mit der Gewerbesteuer, die nach 4 Abs.5b EStG keine Betriebsausgabe ist, belastet

85 Beispiel 2 zum 35 EStG G A und B sind zu jeweils 50% an einer Personengesellschaft beteiligt. Der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel entspricht dem Beteiligungsverhältnis. Der Gewinn des Jahres 2013 betrug unstrittig A erhält davon als Vorab- und Sondervergütung Die dann verbleibenden wurden dann zu je 50% auf A und B verteilt. Der Gewinnanteil des A beträgt damit insgesamt und der des B nur Lösung: 35 Abs. 2 S. 2 EStG Die gezahlten Gewerbesteuern und der Gewerbesteuermessbetrag der Personengesellschaft sind im Verhältnis 50 : 50, nach dem Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Sollten also beispielsweise Gewerbesteuern festgesetzt worden sein, entfallen darauf auf den A und auf den B ebenfalls Gleiches gilt für den festgestellten Gewerbesteuermessbetrag

86 Beispiel 3 zum 35 EStG G Der Einzelunternehmer A hat zwei Gewerbebetriebe. Betrieb 1 erwirtschaftet einen Verlust von Aufgrund gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen ergibt sich jedoch ein Gewerbesteuermessbetrag von und Gewerbesteuer von Betrieb 2 erwirtschaftet einen Gewinn von Aufgrund von vortragsfähigen Verlusten entsteht keine Gewerbesteuer. Lösung: BMF Rz 10 Weil Betrieb 1 einen Verlust ausgewiesen hat, führen der Gewerbesteuermessbetrag und die gezahlten Gewerbesteuern zu keinerlei Steuerermäßigung! Das nicht ausgenutzte Anrechnungspotenzial kann auch nicht auf vorherige oder nachfolgende Veranlagungszeiträume übertragen werden (BFH BStBl II 2009, 7)

87 Betriebsveräußerungen - Betriebsaufgabe 16 EStG Wichtig für: Freibetrag 16 Abs.4 EStG und Steuerbegünstigung 34 Abs.1 und Abs.3 EStG G Betriebsveräußerung im Ganzen R 16 Abs.1 Aufgabe der bisherigen Tätigkeit Übertragung des Betriebsorganismus Rückbehalt nur von nicht wesentlichen Betriebsgrundlagen ist unschädlich. Teil - Betriebsveräußerung R 16 Abs.3 Ein Teilbetrieb liegt vor, wenn Es sich um den organisch geschlossenen Teil des Gesamtbetriebes handelt, eine gewisse Selbständigkeit vorliegt, insbesondere Filialen, Zweigniederlassungen eine eigene Buchführung ist nicht erforderlich. Betriebsaufgabe im Ganzen R 16 Abs.2 Willensentscheidung, den bisherigen betrieblichen Organismus in dieser Form zu beenden. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen werden in einem einheitlichen Vorgang an verschiedene Erwerber veräußert oder entnommen. BMF (3b) EStG ab (3a) EStG ab bei Ausschluss/Einschränkung des Besteuerungsrechts -IStR Keine Betriebsaufgabe liegt vor bei: Betriebsunterbrechungen oder Betriebssitzverlegungen oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens

88 Veräußerungsfreibetrag nach 16 (4) EStG G nur auf Antrag Bedingungen der Stpfl. muss das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sein nur einmal zu gewähren nicht aufzuteilen auf mehrere Betriebe unverbrauchter Restbetrag entfällt ist auch für begünstigte Teile des Gewinns nach 3 Nr.40 zu gewähren R 16 (13) S.9 EStR Höhe/Begrenzungen Freibetrag, vermindert um den Wert, um den der Veräußerungsgewinn übersteigt ab einem Veräußerungsgewinn von ist damit kein Freibetrag mehr zu gewähren ( / = )

89 Betriebsveräußerung mit Teileinkünfteverfahren nach 16 EStG Ein Betrieb wird für (V-Pr.) veräußert. Das Kapitalkonto beträgt , die Veräußerungskosten betragen % des Veräußerungspreises entfallen auf die im Betriebsvermögen gehaltene GmbH- Beteiligung (Buchwert ). 30 % des Veräußerungspreises = Nr.40 Buchst.b 60% abzüglich 30 % anteilige Kosten c (60 % der Kosten) Buchwert Beteiligung c (davon 60 %) Gewinn Restlicher Veräußerungspreis = abzüglich 70 % anteilige Kosten abzüglich Summe des Veräußerungsgewinns abzüglich Freibetrag nach 16 (4) EStG werden um überschritten; abzgl = Veräußerungsgewinn restlicher Buchwert Gewinn G Für die Ermittlung des ermäßigten Steuersatzes ist der Freibetrag vorrangig beim Teileinkünfteverfahren abzuziehen; H 16 (13) EStH

90 Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Leistungen nach R 16 (11) EStH Wahlrecht G Sofortversteuerung 16 EStG ist anzuwenden Veräußerungsgewinn ist: a. der Rentenbarwert abzüglich b. der Veräußerungskosten abzüglich c. Buchwert Kapitalkonten Die in den Rentenzahlungen enthaltenen Ertragsanteile sind sonstige Einkünfte im Sinne des 22 Nr.1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Nachträgliche Betriebseinnahmen EStG sind anzuwenden ein Gewinn entsteht erst, wenn der Kapitalanteil der wiederkehrenden Leistungen zuzüglich etwaiger Kosten das steuerliche Kapitalkonto übersteigt. Die in den Rentenzahlungen enthaltenen Zinsanteile sind jedoch ab sofort als nachträgliche Betriebseinnahmen nach EStG bei Zufluss zu versteuern. Anteilige Barzahlungen fallen nicht unter dieses Wahlrecht! BMF Schreiben vom zur Anwendung der R 16 (11) EStR

91 Ermäßigter Steuersatz nach 34 (3) EStG Unabhängig von der Gewährung eines Freibetrages nach 16 Abs.4 EStG, kann ein ermäßigter Steuersatz nach 34 Abs.3 EStG beantragt werden G Voraussetzungen: auf Antrag nur einmal je Steuerpflichtiger mindestens Eingangssteuersatz 56 % des Durchschnittsteuersatzes gilt nicht für den nach 3 Nr.40b EStG begünstigten Teil des Veräußerungsgewinns

92 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 17 EStG Eine Beteiligung von 1 % an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten wird, und innerhalb der letzten 5 Jahre bestand, ist den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen. Folge: Wertsteigerungen sind zu versteuern! mittelbar und/oder unmittelbar weil sonst ja ohnehin Betriebsvermögen bis zum erworbene Wertpapiere sind unter der Bedingung des 23 (1) Nr.2 EStG idf 2008 bei Verkauf bis dem 23 (1) Nr.2 EStG zuzurechnen. Ab gilt für neu erworbene Kapitalbeteiligungen 20 (2) EStG, der dem 17 EStG nachrangig ist ( 20 (8) EStG). G

93 Beispiel zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 17 EStG G Sie sind zu 40 % an der Z-AG beteiligt. 30 % werden veräußert. Anschaffungskosten der 30 % am = Veräußerungspreis am = Kosten entstanden in Höhe von = Gewinnermittlung 3 Nr. 40c EStG = 60 % des Veräußerungspreises von = abzüglich c Abs. 2 EStG 60 % der Kosten abzüglich c Abs. 2 EStG 60 % der Anschaffungskosten Veräußerungsgewinn

94 Ermittlung des Freibetrages nach 17 (3) EStG bei einem Gewinn von G Veräußerungsgewinn = möglicher Freibetrag 17 Abs.3 EStG veräußerte Beteiligung 30% = unschädlicher Freibetrag % = schädlich = / verbleibender Freibetrag 0./. 0 verbleibender Veräußerungsgewinn

95 Ermittlung des Freibetrages nach 17 (3) EStG bei einem Gewinn von G Veräußerungsgewinn = möglicher Freibetrag 17 Abs.3 EStG veräußerte Beteiligung 30% = unschädlicher Freibetrag schädlich verbleibender Freibetrag % = = 0./ / verbleibender Veräußerungsgewinn

96 Veräußerungsverlust nach unentgeltlichem Erwerb 17 (2) S.6 Buchst. a EStG G Grundsatz: 17 (2) S. 6 Bu. a S. 1 EStG Die unentgeltlich übertragenen Anteile sind innerhalb der letzten 5 Jahre übertragen worden. Folge: Für die übertragenen Anteile ist keine Verlustberücksichtigung möglich! Aber S. 2 Ausnahme Der Rechtsvorgänger (Schenker/Erblasser) hätte den Veräußerungsverlust geltend machen können. Aber nur insoweit kann der Verlust berücksichtigt werden

97 Veräußerungsverlust nach entgeltlichem Erwerb 17 (2) S.6 Buchst. b EStG Grundsatz: 17 (2) S. 6 Bu. b S. 1 EStG Die veräußerten Anteile müssen ununterbrochen mindestens 5 Jahre Teil einer Beteiligung von mindestens 1% gewesen sein. G Ausnahmen: S Ausnahme Der Erwerb der Anteile führte innerhalb der letzten 5 Jahre zu einer Beteiligung von mindestens 1%. S Ausnahme Der Erwerb der Anteile erfolgte innerhalb der letzten 5 Jahre, nachdem eine Beteiligung von min. 1% begründet wurde. Im Ergebnis sollen nur Missbrauchfälle ausgeschlossen werden

98 Vier Fallgruppen der nachträglichen Anschaffungskosten für Gesellschafterdarlehen BMF-Schreiben vom Darlehen in der Krise Anschaffungskosten = Nennwert des Darlehens G Stehen gelassene Darlehen Finanzplandarlehen Anschaffungskosten = gemeine Wert des Darlehens, ggfs 0,00 Anschaffungskosten = Nennwert des Darlehens Krisenbestimmtes Darlehen Anschaffungskosten = Nennwert des Darlehens Zusammenfassend kann wohl festgestellt werden, dass Gesellschafterdarlehen auch nach MoMiG grundsätzlich als Anschaffungskosten (wohl überwiegend als Finanzplandarlehen) zu berücksichtigen sind, wenn diese Darlehen in Folge der Insolvenz der Gesellschaft verloren gehen. Siehe auch BFH IX R 34/

99 Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen i.s.d. 4 (4a) EStG Kurzfristige Einzahlungen und Gestaltungsmissbrauch vermeiden! BFH vom , VIII R 32/09 Überentnahmen Im ersten Prüfungsschritt sind die nicht betrieblich veranlassten Schuldzinsen abzuziehen! Einlagen Folgen!!! Entnahmen Von den erklärten Schuldzinsen sind nicht abzugsfähig: 6 % der Überentnahmen Gewinn zuzügl. Überentnahmen der Vorjahre BFH X R 30/06 ab aber!!! bis im Wirtschaftsjahr unschädlicher Schuldzinsenabzug Schuldzinsen zur Finanzierung von Anlagevermögen bei Zahlungen vom Kontokorrentkonto 30-Tagesfrist und Zuordnung beachten; BFH , IV R 19/08 Ermittlung der Überentnahmen immer gesellschafterbezogen; der Mindestabzug von jedoch immer gesellschaftsbezogen. Siehe Rz 31 BMF Beck StE I 4/

100 Anwendungsvoraussetzung für 7g (1) S.2 Nr.1 EStG G Einhaltung der Größenmerkmale 7g Abs.1 S.1 Nr.1EStG im laufenden Jahr (bisher Vorjahr) Bilanzierer: Betriebsvermögen Land und Forstwirte Wirtschaftswert oder Ersatzwirtschaftswert Einnahme-Überschuss-Rechner Gewinn BMF vom Beck StE 1 7g/5 Rz

101 Anwendungsvoraussetzung für 7g (1) S.2 Nr.2 EStG G Positive Prognoseentscheidung (Durchführbarkeit der Investition) Absicht der Anschaffung oder Herstellung in den folgenden 3 Wirtschaftsjahren nach Investitionsabzug Absicht der mindestens 90%-igen betrieblichen Nutzung (Pkw i.d.r nicht mehr) Verbleib in einer inländischen Betriebsstätte bis zum Ablauf des der Investition folgenden Wirtschaftsjahrs Beispiel: geplante Anschaffung im Dezember 2013 geplanter Verbleib bis mindestens BMF vom Beck StE 1 7g/5 Rz

102 Anwendungsvoraussetzung für 7g (1) S.2 Nr.3 EStG G Formale Anforderungen Das begünstigte Wirtschaftsgut ist seiner Funktion nach zu benennen Es ist die geplante Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mitzuteilen Die Höhe des Investitionsabzugsbetrages ist anzugeben BMF vom Beck StE 1 7g/5 Rz

103 Rechtsfolgen im Jahr der Investition 7g (2) EStG G Der Investitionsabzugsbetrag ist mit 40% der AK/HK außerbilanziell gewinnerhöhend hinzuzurechnen; maximal mit dem in den Vorjahren abgezogenen Betrag. Anschaffungs- Herstellungskosten können im Jahr der Investition bis zu 40% gewinnmindernd herabgesetzt werden. Damit wird jedoch nicht die BMG für die Investitionszulage gemindert; BMF vom dort Rz Beck StE 740/1. Herabsetzung der Anschaffungs- Herstellungskosten, maximal jedoch in Höhe der vorherigen außerbilanziellen Gewinnhinzurechnung

104 Sonderabschreibung nach 7g (5) EStG und 7 (1) EStG Anschaffungskosten bewegliches Wirtschaftsgut in 2013 = Nutzungsdauer 10 Jahre G In 2013 Sonderabschreibung 20% = In 2013 Abschreibung 7 (1) EStG ND 10 Jahre = In 2014 Abschreibung 7 (1) EStG ND 10 Jahre = In 2015 Abschreibung 7 (1) EStG ND 10 Jahre = In 2016 Abschreibung 7 (1) EStG ND 10 Jahre = In 2017 Abschreibung 7 (1) EStG ND 10 Jahre = 1.000!! Erst in g (5) EStG Restwert 7a (9) EStG auf 5 Jahre =

105 Zusammenfassung Investitionsabzugsbeträge 7g EStG G Einhaltung der Größenmerkmale 7g Abs.1 S.1 Nr.1EStG - BMF vom Rz 7-16 im laufenden Jahr Bilanzierer: Betriebsvermögen Land und Forstwirte Wirtschaftswert oder Ersatzw.wert Einnahme-Überschuss-Rechner Gewinn Positive Prognoseentscheidung (Durchführbarkeit der Investition) BMF: Rz Die Absicht der Anschaffung oder Herstellung in den folgenden 3 Wirtschaftsjahren nach Investitionsabzug dokumentieren. Die Absicht der mindestens 90%-igen betrieblichen Nutzung muss möglich sein (Pkw i.d.r nicht mehr). Der Verbleib in einer inländischen Betriebsstätte bis zum Ablauf des der Investition folgenden Wirtschaftsjahres Beispiel: geplante Anschaffung im Dezember 2013 geplanter Verbleib bis mindestens Formale Anforderungen beachten: BMF vom Rz Das begünstigte Wirtschaftsgut ist seiner Funktion nach zu benennen. Die Bezeichnung Büroeinrichtung oder Computeranlage ist nach FG Berlin Brandenburg vom , 11 K 11227/08 nicht ausreichend! Es ist außerdem die geplante Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Höhe des Investitionsabzugsbetrages anzugeben

106 Förderung von Elektrofahrzeugen - 6 (1) Nr.4 EStG G 1. Für bis zum angeschaffte 2. Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge 3. wird der Bruttolistenpreis um je kwh Batteriekapazität 5. Maximal um gemindert. Anzuwenden für: 1. Privatanteil nach 6 (1) Nr.4 EStG 2. Fahrten Wohnung : Betrieb/erste Tätigkeitsstätte 4 (5) S.1 Nr.6 EStG 3. und 8 (2) S.4 EStG Somit werden in 2013 maximal 20 kwh gefördert. Der Höchstbetrag mindert sich in den Folgejahren für dann angeschaffte Fahrzeuge um je 500. Entwurf des BMF Schreibens vom

107 Kfz-Nutzung für Privatfahrten 1 % Regel und Fahrtenbuch 6 (1) Nr.4 EStG Neu! 12 Kalendermonate x 1% = 12 % vom Bruttolistenneupreis, z.b. von = Elektrofahrzeug mit 12 kwh Batteriekapazität = Bruttolistenneupreis abzüglich (12 kwh x 500 ) = = G Beispiel 1+2 zur Rz 12 BMF / Beck StE 1 6/23 Für fast jeden Pkw ab 2010 Privatanteil oder Ermittlung des Anteils der Privatnutzung durch ein Fahrtenbuch = % der Kosten. Für obige E-Fahrzeuge ist die AfA um den auf die Batterie entfallenden, pauschal ermittelten Wert zu mindern. AfA = 6 Jahre von = sind mindernd zu berücksichtigen. Mindestanforderungen an das Fahrtenbuch = BFH , VI R 33/

108 Private Kfz-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb 4 (5) S.1 Nr.6 EStG G 12 Monate x 0,03% vom Bruttolistenneupreis, z.b. von x Entfernung z.b. 25 km = Für ein Elektrofahrzeug mit 12 kwh Batteriekapazität = Bruttolistenneupreis abzüglich (12 kwh x 500 ) = x Entfernung z.b. 25 km = oder tatsächliche auf die Entfernung entfallende Kosten (Fahrtenbuch), die AfA ist um den auf die Batterie entfallenden, pauschal ermittelten Wert zu mindern. AfA = 6 Jahre von = Diese sind mindernd zu berücksichtigen Beispiel 1 zur Rz 12 BMF / Beck StE 1 6/23 hier nur nur der teuerste Pkw! Kann die private Nutzung des Kfz monatsweise ausgeschlossen werden (Krankheit Urlaub Führerscheinentzug ), kein Ansatz des Nutzungswertes Rz 15 BMF

109 Kostendeckelung für Private Kfz-Nutzung BMF / Rz.20 Beck StE 1 6/23 Pauschaler Wertansatz nach 4 (5) S. 1 Nr.6 EStG (Fahrten Wohnung/Betrieb = erste Tätigkeitsstätte) /3.060 G Privater Nutzungsanteil nach 6 (1) Nr.4 EStG (pauschaler Privatfahrtenanteil) /4.080 Prüfung der Kostendeckelung Gesamtaufwendungen Pauschale Wertansätze Höchstbetrag der zu berücksichtigen ist. z.b / /7.140 Darüber hinaus ist jedoch mindestens die Entfernungspauschale zu berücksichtigen (hier zb 220 Tage mal 25 km Entfernung mal 0,30 = Ergebnis: Aufwand Privatanteil verbleiben T x 25 km x 0, Entfernungspauschale verbleiben können maximal noch 4 (5) S.1 Nr.6 EStG nach 4 (5) S.1 Nr.6 EStG gemindert werden!

110 Geänderte BFH Rechtsprechung für Nutzungsüberlassung für Dienstwagen G Selbständig Tätige, die ein betriebliches Kfz auch für private Fahrten nutzen können, können den Ansatz der 1 % Regel wirksam entkräften, wenn nachweislich gleichwertiges Privatfahrzeug zur Verfügung steht. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, müssen im Anstellungsvertrag ein Nutzungsverbot für Privatfahrten mit dem betrieblichen Pkw haben. Dann soll auch hier die 1 % Regel ausscheiden. Siehe hierzu Beitrag in DStR 51-52/2013 mit diversen weiteren Verweisen Ob die Verwaltung diese Urteile aber auch uneingeschränkt so übernimmt, bleibt abzuwarten

111 Darlehensverträge unter Angehörigen BMF Zivilrechtlich wirksam geschlossen Tatsächlich so wie vereinbart auch durchgeführt Muss dem zwischen Fremden Dritten entsprechen Klare Trennung von einer Unterhaltsgewährung oder einer Schenkung der Zinsen muss während der gesamten Vertragsdauer möglich sein

112 Darlehensverträge unter Angehörigen BFH X R 26/11 Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehen unter nahen Angehörigen ist vom Anlass der Darlehensgewährung abhängig. Darlehensmittel wurden dem Darlehensgeber zuvor vom Darlehensnehmer geschenkt. (Vater schenkt dem Sohn , die dieser dann dem Vater als Darlehen zurück gewährt ( Umwandlungsfall )! Strikter Drittvergleich! Verzinsung, Tilgung, Sicherheiten. Das Darlehen dient der Anschaffung- oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die der Einkunftserzielung dienen. Gesamtwürdigung! Kein enger Fremdvergleich. Aber: Keine verschleierte Schenkung, keine zu hohe Verzinsung, mangelnde Rückzahlungsvereinbarung

113 Arbeitsverträge mit Angehörigen - BFH vom , X R 31/12 G Mutter Gezahlte Vergütung in den Verfügungsbereich des Kindes Sohn Arbeitsvertragliche Pflichten werden erfüllt Chefin eines Gewerbebetriebes beschäftigt ihren Sohn als Arbeitnehmer. Bei der Mutter liegen Betriebsausgaben vor und für mögliche Kinderfreibeträge ist der Lohn (grundsätzlich) nicht schädlich! Längere Arbeitszeit oder sonstige Mehrarbeit ist nicht schädlich (obwohl nicht fremdüblich!). Für den Nachweis der Tätigkeit (ob überhaupt tätig) sind Arbeitszeitnachweise hilfreich. Siehe auch R.4.8 EStR

114 Anlage 34a + Zinsschranke für

115 34a EStG Thesaurierungsbesteuerung für Personenunternehmen 4h Betrifft nur: Auf Antrag Gewinneinkünfte (also nicht Überschusseinkünfte) wird der nicht entnommene Gewinn (laufender Gewinn abzüglich eines positiven Saldos aus Entnahmen und Einlagen). Der Gewinn muss nach 4 (1) oder 5 EStG ermittelt werden - (also nur für Bilanzierer, keine EÜR ) mit einem festen Steuersatz von 28,25 % zuzüglich Soli versteuert. Gilt nicht für außerbilanzielle Hinzurechnungen wie 4 (4a) + (5) + (5a) + 5b EStG Überentnahmen, Bewirtung etc, Fahrtkosten, Gewerbesteuer Der so begünstigte Gewinn wird um die Steuer und den Solidaritätszuschlag vermindert und gesondert festgestellt

116 Beispiel zur Thesaurierungsbesteuerung nach 34a (1) EStG Nicht entnommener Gewinn Sondersteuer darauf 28,25% = darauf 5,5% Soli (aufgerundet) = Nachversteuerungsbetrag = dieser Wert wird festgestellt sofort ab zum FiAmt!! sofort ab zum FiAmt!! 4h Nachversteuerung erfolgt, soweit der Nachversteuerungsbetrag in Folgejahren entnommen wird: Entnahmen übersteigen den Gewinn zzgl. der Einlagen Gewinn Folgejahr Entnahmen Nachversteuerungsbetrag Steuersatz für die Nachversteuerung 25% (+ Soli) - keine Berücksichtigung eines niedrigeren persönlichen Steuersatzes Abzugssteuer 25% Soli 5,5% der Abzugssteuer 275 Feststellung des neuen Nachversteuerungsbetrag =

117 Wann kommt es immer zur Nachversteuerung nach 34a (6) EStG 4h In Fällen der Betriebsveräußerung oder der Betriebsaufgabeaufgabe Bei Einbringung des Betriebes in Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften Beim Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Eine zinslose Stundung in 10 gleichen Jahresraten ist möglich! Außerdem: auf Antrag beim Übergang zur Einnahmenüberschussrechnung oder zum 13a EStG

118 Zinsschranke des 4h EStG + 8a KStG Die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen ist beschränkt ( 4h EStG + 8a KStG) 4h Nicht davon betroffen sind: Einzelunternehmen ohne weitere Beteiligungen (nicht Teil eines Konzerns), oder mit Beteiligung aber geringer Eigenkapitalquote, Konzerne erst mit Zinsaufwendungen über (Schuldzinsenüberhang). Bei einem Zinssatz von 5% muss ein Darlehen von mehr als vorliegen, um die Bedingungen des 4h EStG/ 8a KStG zu erfüllen. Die ermittelten nicht abzugsfähigen Zinsen sind festzustellen und vorzutragen (Zinsvortrag)

119 Anlage S für

120 Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen 15b EStG Prüfchema S Liegen vor, wenn: modellhafte Gestaltung vorgefertigtes Konzept mit gleichgerichteten Leistungsbeziehungen negative Einkünfte in allen Einkunftsarten Verluste in der Anfangsphase größer 10% des eingesetzten Kapitals Folgen daraus: kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten nicht nach 10d EStG zu berücksichtigen nur in den folgenden Veranlagungsjahren mit derselben Einkunftsquelle auszugleichen der nicht ausgleichsfähige Verlust ist jährlich gesondert festzustellen BMF vom Beck StE I 15b/1 Ausführungen zu den im 15b EStG aufgeführten Begriffen

121 Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit i.s.d. 18 EStG S einen der Katalogberufe des 18 Abs.1 EStG ausüben oder einen ähnlichen Beruf ausüben. Der Steuerpflichtige muss Die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist dann nicht schädlich. Vorsicht aber bei ähnlichen Berufen! Er muss aufgrund eigener Fachkenntnisse immer leitend und eigenverantwortlich tätig sein

122 Stempel- und Vervielfältigungstheorie S Die Arbeitsleistung muss den Stempel der Persönlichkeit des selbständig Tätigen tragen. Die zentralen Aufgaben der Planung, Überwachung und Kompetenz müssen durch den Selbständigen selbst durchgeführt werden. Der Einsatz vorgebildeter Mitarbeiter ( Vervielfältigungstheorie ) ist zulässig, solange eine eigene, leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit erhalten bleibt

123 Ähnlichkeitsvergleich für freiberufliche Tätigkeiten i.s.d 18 EStG BFH vom III B 67/12 Disability Manager Behindertenmanagement Gewerbliche Einkünfte = GewSt und Bilanzierung? Freiberufliche Einkünfte = 11 EStG und vereinnahmte Entgelte USt Eine Gruppenähnlichkeit, also die Ähnlichkeit zum "Freiberufler an sich" oder zu einer bestimmten Gruppe freiberuflicher Tätigkeiten ist nicht ausreichend, weil die detaillierte Nennung der freien Berufe im Gesetz sonst überflüssig wäre. Im Katalog des 18 EStG genannt oder einem dort genannten Beruf ähnlich! Vergleichbare Ausbildung erforderlich! Architektur Visualist / Unternehmensberater

124 Steuerfreie Aufwendungsentschädigung nach den 3 Nr.26, 26a und 26b EStG 3 Nr.26 EStG 3 Nr.26a EStG 3 Nr.26b EStG S für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter etc. bis jährlich ab 2013 = für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich bis jährlich 500 Ab 2013 = 720 zur Abgeltung eines Anspruchs auf Aufwendungsersatz als Vormund i.s.d. 1835a BGB zusammen mit Entschädigungen nach 3 Nr.26 EStG dürfen jährlich nicht überschritten werden (ab 2013 = ) Die OFD Frankfurt am Main nimmt mit Vfg vom allgemein zur Anwendung des 3 Nr.26 EStG Stellung und grenzt die Tätigkeiten in vielen Einzelfällen ab

125 Anlage EÜR für

126 Art des Betriebes, Rechtsform Zuordnung nach Nr. 1-9 EÜR Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 8) aus der Erläuterung zur Anlage EÜR Tragen Sie die Steuernummer, unter der der Betrieb geführt wird, die Art des Betriebs bzw. der Tätigkeit (Schwerpunkt) sowie die Rechtsform des Betriebs (z. B. Einzelunternehmen) in die entsprechenden Felder ein. Für die Zuordnung zur Einkunftsart und steuerpflichtigen Person (kann auch eine Gesellschaft/Gemeinschaft sein) verwenden Sie bitte folgende Ziffern: Einkünfte Stpfl./Ehemann Ehefrau Ehegatten- Mitunternehmerschaft aus Land-und Forstwirtschaft aus Gewerbebetrieb aus selbständiger Tätigkeit Wer darf EÜR wer muss bilanzieren? BMF

127 Ausgaben sind der jeweiligen Abzugsmöglichkeit zuzuordnen EÜR Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung Betriebsausgaben oder Werbungskosten Steuerermäßigungen bewirken Ausgaben können sein!! Freibeträge auslösen Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen

128 Aufgabe des Aufteilungsverbots des 12 Nr.1 S.2 EStG BFH , GrS 1/06 BMF Beck StE 1 12/2 EÜR I. Gemischte (trennbare) beruflich und privat veranlasste Aufwendungen Der Umfang ist notfalls zu schätzen Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen! Pkw, Arbeitmittel, Telefon, Reisen. II. Gemischte (untrennbare) beruflich und privat veranlasste Aufwendungen Es fehlt an objektivierbaren Kriterien für eine Trennung Pauschalreise Lehrer, Bewirtung von Geschäftspartnern im eigenen Haus. III. Stets nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung Pauschal durch Freistellung des Existenzminimums freigestellt Bürgerliche Kleidung, Armbanduhr, Brille, Nahrung,

129 Nicht abzugsfähige Ausgaben und Kosten der Lebensführung Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten 4 Abs.5-9 EStG Nicht abzugsfähige Ausgaben 12 EStG EÜR Geschenke im Wert über % der Bewirtungskosten Gästehäuser Verpflegungsmehraufwand Wege Wohnung Betrieb Beck StE 1 6/23 Arbeitszimmer Beck StE 1 4/9 andere unangemessene Aufwendungen Geldbußen, Ordnungsgelder Hinterziehungszinsen Ausgleichszahlungen Vorteilszuwendungen Beck StE 1 4/18 Zuschläge nach 162 Abs.4 AO Gewerbesteuer Erstausbildungskosten Verfassungsbeschwerde gegen Koch-Steinbrück- Liste (20% : 30 % Bewirtungskostenabschlag) durch FG Baden-Württemberg Az.: 2 BvL 4/13 Betreffen immer die Lebensführung und sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Nicht trennbare Aufwendungen bleiben auch nach Aufgabe des Trennungsverbots durch den Großen Senat des BFH vom nicht abzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung und können nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden

130 Einkommensteuer-Pauschalierung nach 37b EStG OFD FFM S 2297b A 1 St 22 Zuwendungen oder Geschenke Gesetzlich im 4 (5) Nr.1,4+10 EStG für den Schenker geregelt = nicht abzugsfähig, wenn Kosten 35 übersteigen (zur Ust dabei siehe R 9b (2) EStR) Der Schenker kann die Versteuerung des Beschenkten übernehmen; 37b EStG! Der BESCHENKTE ist/hat das Problem! Sind diese Geschenke betrieblich veranlasst, müssen diese Einnahmen erklärt und versteuert werden!

131 Einkommensteuer-Pauschalierung nach 37b EStG BMF vom BFH Drei neue BFH Urteile zum 37b EStG vom und eines vom : 37b EStG kann und ist nur dann anzuwenden, wenn beim Empfänger eine steuerpflichtige Einnahme vorliegt! Problem 1: Wie soll der Schenker nachweisen, dass es keine betriebliche Einnahme beim Beschenkten ist? Problem 2: Der BFH hat in den Urteilen keine betragsmäßige Abgrenzung (10 ) vorgenommen, Bewirtungskosten und auch Aufmerksamkeiten nicht ausgeschlossen. Aber im BMF-Schreiben Rz Warten auf ein neues BMF Schreiben? Problem 3: Wie soll der Beschenkte den Wert nachweisen, wenn es sich um eine betriebliche Einnahme handelt?

132 Gewinnermittlung nach 4 (3) EStG EÜR 1. Grundsätzlich 11 EStG keine periodengerechte Abgrenzung 2. Die Vorschriften des 6 (2) und (2a) EStG sind zu befolgen 3. Die Vorschriften der Abschreibungen sind zu befolgen. 4. Begrenzungen der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben 4 (4a)+(5) EStG 5. Neu ab 2013: Die Bewertungsvorschriften des 6 (1) Nr.1a und Nr.4-7 EStG sind auch für EÜR anzuwenden; 6 (7) Nr.2 EStG

133 Probleme mit der Zufluss- und Abflussregel des 11 EStG EÜR USt VA 12/2013 altes Jahr Tage 10 Tage neues Jahr in diesen 20 Tagen sind regelmäßig dort wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben abzugrenzen. Auf die Fälligkeit kommt es nicht an. [Vgl. H 11 EStH Kurze Zeit ] Grundsatz beachten: In dem Jahr, in dem gezahlt wird, ist auch die Ausgabe zu berücksichtigen. Für Einnahmen steht das Gleiche. Eine Verschiebung ist somit nur die Ausnahme von der Regel! Keine Anwendung des 11 (2) S.3 EStG auf Damnen/Disagien ( 11 (2) S.4 EStG)

134 Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen USt VA 12/2013 LfSt Bayern, Vfg vom , S /4 St 32- DStR 13/2013 S.653 EÜR altes Jahr Tage 10 Tage neues Jahr Bei Überweisungen: Abfluss bei Lastschrift bzw Eingang des Auftrags bei der Bank Zufluss erst im Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto Bei Scheck: Abfluss mit Hingabe des Schecks (keine Schüttelschecks ) Zufluss mit Entgegennahme des Schecks

135 Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen USt VA 12/2013 LfSt Bayern, Vfg vom , S /4 St 32- DStR 13/2013 S.653 EÜR altes Jahr Tage 10 Tage neues Jahr Bei Lastschriftverfahren: Abfluss am Fälligkeitstag (bei Abgabe fristgerechter Abgabe der Ust-VA. Zufluss bei Gutschrift auf dem Konto. Der 10. ist ein Samstag, Sonntag, Feiertag: Abfluss und Zufluss bleiben bei Verschiebung der Fälligkeit von 108 (3) AO unberührt. Berücksichtigung erst außerhalb des 10-Tages-Zeitraums. FG Niedersachsen , 3 K 468/11 Rev BFH, VIII R 34/

136 Probleme mit der Zufluss- und Abflussregel des 11 EStG EÜR USt VA 12/2013 altes Jahr Tage 10 Tage neues Jahr in diesen 20 Tagen sind regelmäßig dort wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben abzugrenzen. Auf die Fälligkeit kommt es nicht an. [Vgl. H 11 EStH Kurze Zeit ] Grundsatz beachten: In dem Jahr, in dem gezahlt wird, ist auch die Ausgabe zu berücksichtigen. Für Einnahmen steht das Gleiche. Eine Verschiebung ist somit nur die Ausnahme von der Regel! Keine Anwendung des 11 (2) S.3 EStG auf Damnen/Disagien ( 11 (2) S.4 EStG)

137 Geringwertige Wirtschaftsgüter 6 (2) + (2a) + 7 (1) EStG R 6.13 EStR und Beck StE I 6/28 EÜR Grundsatz Abschreibung nach 7 (1) EStG oder 1. Wahlrecht 6 Abs.2 EStG 2. Wahlrecht 6 Abs.2a EStG bis 410 netto Anschaffungskosten Ak. mehr als 150 netto in voller Höhe sofortige Betriebsausgaben Sammelposten wie bisher übersteigt der Wert 150, gesonderte Aufzeichnung/aus der Buchführung ersichtlich je Wirtschaftsjahr nur einheitliche Anwendung; entweder 6 Abs.2 EStG oder 6 Abs.2a EStG

138 Übergang zur Bilanzierung/Wechsel der Gewinnermittlungsart Ergebnis in Zeile 76 EÜR Der EÜRler hat seine Forderungen noch nicht versteuert. Es gilt das Zuflussprinzip des 11 EStG. Der EÜRler hat seine Verbindlichkeiten noch nicht als Ausgabe berücksichtigt. Es gilt das Abflussprinzip des 11 EStG. Wird die Forderung in die Eröffnungsbilanz eingestellt, wird diese Forderung nie besteuert, denn die Buchung erfolgte per Geld an Forderung. Wird die Verbindlichkeit in die Eröffnungsbilanz eingestellt, wird sie nie als Ausgabe berücksichtigt, denn die Buchung erfolgte per Verbindlichkeit an Geld.!! R 4.6 EStR/EStH! R 4.6 EStR/EStH! Die Forderung muss daher, außerhalb der Bilanz, im Jahr des Übergangs dem Gewinn zugerechnet werden Verluste können nicht auf drei Jahre verteilt werden; BFH Die Verbindlichkeit muss daher, außerhalb der Bilanz, im Jahr des Übergangs vom Gewinn abgerechnet werden

139 Rücklage für Ersatzbeschaffung R 6.6 EStR Zweck: EÜR Verhinderung der sofortigen Versteuerung stiller Reserven bei Ausscheiden von WG durch höhere Gewalt Voraussetzungen: 1. WG des Anlage oder Umlaufvermögens ( 6b nur für Anlagevermögen) 2. Ausscheiden durch höhere Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs: Elementarereignisse (Brand, Sturm, Überschwemmung) keine Materialfehler o.ä., Diebstahl, unverschuldeter Unfall, Maßnahmen zur Enteignung, behördliche Bauverbote, nicht wirtschaftliche Zwangslage 3. Entschädigung für ausgeschiedenes WG 4. Anschaffung oder Herstellung eines Ersatz-WG (funktionsgleich) innerhalb einer bestimmten Frist (siehe R 6.6 (4) EStR) 5. Übertragung der stillen Reserven auf AK/HK des Ersatz-WG

140 Beispiel und Fazit zur Rücklage für Ersatzbeschaffung R 6.6 EStR EÜR Grundfall ohne R 6.6 EStR PC gestohlen Restwert 200 Versicherung zahlt Kauf eines neuen PC für Die Versicherungsentschädigung i.h.v stellt Betriebseinnahmen und der Restwert des alten PCs (200 ) und die Afa vom neuen PC (834 ) stellen Betriebsausgaben dar. Gewinn = 966. Mit R 6.6 EStG PC gestohlen Restwert 200 Versicherung zahlt Kauf eines neuen PC für Die stillen Reserven von (Versicherungsentschädigung abzüglich Restwert) können auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden ( =) 700 Buchwert für das Ersatzwirtschaftsgut PC gestohlen Restwert 200 Versicherung zahlt Kauf eines neuen PC für Die stillen Reserven von können nur anteilig mit auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden (1.800/2.000 x 1.500) = 150 Buchwert für das Ersatzwirtschaftsgut. 650 bleiben Ertrag aus Vers.entsch

141 Anlage N + N-AUS für 2013 Seite 235 Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2013!!!

142 Nichtselbständige Arbeit im Sinne des 19 EStG Zuordnung zum Arbeitslohn liegt ein Arbeitsverhältnis/Arbeitsvertrag vor? N Einnahmen 8 EStG + R 8.1 LStR + 11 EStG 8 (2) S.9 EStG (44,- ) R 19.6 LStR - Aufmerksamkeiten 40,- 8 (3) EStG 1.080,- Rabattfreibetrag 11 EStG - Zuflusszeitpunkt Werbungskosten Entfernungspauschale doppelte Haushaltsführung Reisekosten Arbeitszimmer Abgrenzung zur Lebensführung 3,3c EStG steuerbefreit? 38 42e EStG - Lohnsteuer

143 Sachbezüge im Sinne des 8 EStG N! Sachbezüge (z.b. Monatskarte) bleiben bis zu 44 monatlich (Freigrenze!) außer Ansatz 8 (2) S.9 EStG. Siehe auch Jobticket H 8.1 (1-4) LStH.! Aufmerksamkeiten (Blumen, Buch, Kekse, Kaffee bis zu 40...) gehören nicht zum Arbeitslohn R 19.6 LStR; können damit neben den o.a. 44 gewährt werden.! Vermietet der Arbeitnehmer einen in seinem Einfamilienhaus gelegenen Raum an seinen Arbeitgeber, erzielt der Arbeitnehmer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. H 21.2 EStH Einnahmen. BMF Beck StE I 21/14! Geldgeschenke gehören immer zum Arbeitslohn!! Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten gehören zum Arbeitlohn.! Bezug von Waren und Dienstleistungen Rabattfreibetrag 8 Abs.3 EStG nur wenn direkt vom Arbeitgeber gewährt siehe H 8.2 Berechnung.. LStH

144 Versorgungsbezüge, - Freibetrag + Zuschlag seit 2005 N 1. Ruhegehalt, Witwen oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag auf Grund von beamtenrechtlichen oder entspr. gesetzlichen Vorschriften (Beamtenpension) Voraussetzungen: 2. in anderen Fällen wegen Erreichens einer Altersgrenze verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung gelten als Versorgungsbezüge, wenn 63. Lj. vollendet oder 50% Schwerbehinderung + 60 Lj. vollendet (Betriebspensionen) Versorgungsbezüge Berechnung: x 40 % höchstens gestaffelt abnehmend bis Zuschlag 900 gestaffelt abnehmend bis 2040 = Versorgungsfreibetrag und Zuschlag Der Arbeitnehmer Pauschbetrag ist entfallen. Statt dessen gibt es jetzt einen Pauschbetrag nach 9a S.1 Nr.1b EStG von nur noch

145 Beispiel für die Berechnung der zu versteuernden Pensionen in 2005 N Beamtenpension Alter bei Pensionsbeginn : 55 Jahre Jahrespensionsbetrag : Berechnung: 1. Versorgungsfreibetrag: x 40% = max Zuschlag Einkünfte Pension Versorgungs-FB./ Pauschbetrag./. 102 Einkünfte Betriebspension Alter bei Pensionsbeginn: a) 60 Jahre b) 63 Jahre alt; Jahrespensionsbetrag: Berechnung: Lösung a): kein Versorgungsfreibetrag, weil die Altersgrenze nicht erreicht ist ( 19 Abs.2 Nr.2 EStG) Ermittlung der Einkünfte: Pension AN-Pauschbetrag./ Einkünfte Lösung b): Altersmäßige Voraussetzungen für den Versorgungsfreibetrag sind erreicht Lösung wie bei Beamtenpension

146 Beispiel für die Berechnung der zu versteuernden Pensionen Beginn des Versorgungsbezugs in 2013 N Beamtenpension Alter bei Pensionsbeginn : 55 Jahre Jahrespensionsbetrag : Berechnung: 1. Versorgungsfreibetrag: ,2 % = max Zuschlag Einkünfte Pension Versorgungs-FB./ Pauschbetrag./. 102 Einkünfte Betriebspension Alter bei Pensionsbeginn: a) 60 Jahre b) 63 Jahre alt; Jahrespensionsbetrag: Berechnung: Lösung a): kein Versorgungsfreibetrag, weil die Altersgrenze nicht erreicht ist ( 19 Abs.2 Nr.2 EStG) Ermittlung der Einkünfte: Pension AN-Pauschbetrag./ Einkünfte Lösung b): Altersmäßige Voraussetzungen für den Versorgungsfreibetrag sind erreicht Lösung wie bei Beamtenpension

147 Beispiel Hinterbliebenenversorgung mit Sterbegeld BMF Rz 183 Der Ehemann verstirbt im April Er erhielt seit 2007 Versorgungsbezüge von monatlich Die Ehefrau erhält ab Mai 2013 Hinterbliebenenbezüge von monatlich und ein einmaliges Sterbegeld von Hinterbliebenenbezug: Jahresbetrag (12 x ) = N davon 36,8%, max = nur für 8 Monate (8/12 Mai bis Dezember) = gesondert zu ermitteln und nicht zu zwölfteln Sterbegeld: Gesamtbetrag = davon 36,8% = = Deshalb Eintragung in Zeile15 Anlage N Aber maximal sind insgesamt die Höchstbeträge aus 2007 zu gewähren, somit

148 Außerordentlicher Steuersatz Fünftelmethode nach 34 (1) EStG N Abfindungng Bei Steuersatz 42 % = davon 1/5tel % 42 % 45 % 45 % Die Einkommensteuer für diese 1/5tel wird verfünffacht und der bereits ermittelten Einkommensteuer hinzugerechnet. 42% von = 8.400, x 5 = BMF Entlassungsentschädigungen Steuersatz auf andere Einkünfte Die Verteilung der Abfindung auf fünf Jahre (1/5tel) kann also nur dann einen steuerlichen Vorteil ergeben, wenn diese 1/5tel nicht bereits oberhalb des Spitzensteuersatzes aufgesetzt werden Steuersatz auf andere Einkünfte 30 % 20 %

149 Außerordentlicher Steuersatz Fünftelmethode nach 34 (1) EStG Steuer N Zu versteuerndes Einkommen I zusammengeballte Prämie verbleibendes zu verst.eink. II ohne 1/5 Methode auch = verbleibendes zu versteuerndes Einkommen I zuzüglich 1/5 der Zusammenballung Steuer = für zu versteuerndes Einkommen I Steuer = für zu versteuerndes Einkommen II Steuer für 1/5 ist die Differenz zwischen und = 420 mal

150 Einkommensteuertarif für a EStG N Die jeweilige Berechnungsformel ist 32a Abs.1 EStG zu entnehmen. 5. Proportionalzone ab % 4. Proportionalzone % 3. Progressionszone bis ,97 42 % 2. Untere Zone bis % - 23,97 % 1. Nullzone 0 bis zu versteuerndes Einkommen Keine Steuer

151 Progressionsvorbehalt nach 32b EStG N 29,58 % Steuersatz auf = Zu versteuerndes Einkommen nach 32a (1) EStG = zuzüglich Arbeitslosengeld, Krankengeld Elterngeld Steuer ohne 32b = (228,74 x 3, ) x 3, = z.b zuzüglich Ausländische Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben zuzüglich z.b Neu: 32b (2) S.1 Nr.2 S.2 Buchst c EStG Goldfinger Nach DBA steuerbefreite Einkünfte.. z.b Summe Steuersatz mit 32b = x 0, = = 29,58 %

152 Entfernungspauschale 9 Abs.1 S.1 Nr.4 EStG BMF !!! N 0,30 EURO je Entfernungskilometer arbeitstäglich nur einmal nur volle km offensichtlich verkehrsgünstigste Straßenverbindung Für Behinderte isd 9 Abs.2 EStG tatsächliche Kosten oder pauschale km Sätze (0,30 ) keine Begrenzung auf Nutzung eines Pkws Keine Begrenzung auf sämtliche Kosten sind abgegolten ( 9 (2) Unfallkosten aber zusätzlich Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Begrenzung auf EURO Höhere Aufwendungen mit Nachweis 9 Abs.2 S.2 EStG Zu Fuß Begrenzung auf EURO Nutzung eines Flugzeuges - keine Entfernungspauschale tatsächliche/nachgewiesene - Kosten - keine Begrenzung auf EURO

153 Aufwendungen für beruflich bedingte Krankheitskosten sind Werbungskosten - BFH vom Aufwendungen für Erststudium oder Berufsausbildung nicht Coaching? Dispokinese Burn out? Was kommt jetzt? Neue Wellen der Berufskrankheiten? Werbungskosten Dispokinese BFH Burn out Rev BFH VI R 36/13 Coaching??? Abgeltung durch den Grundfreibetrag und 12 EStG nicht aus den Augen verlieren

154 Betriebsveranstaltungen BFH vom 16. Mai 2013 VI R 94/10 Beispiel: Anlässlich einer Betriebsveranstaltung mit 100 teilnehmenden Arbeitnehmern und 20 begleitenden Ehegatten fallen folgende Kosten an: N bisher Catering (Speisen und Getränke) Externes Eventmanagement Miete Veranstaltungsraum Summe neu Anzahl Teilnehmer 120 Kosten pro Teilnehmer Davon abzugrenzen: Feierlichkeiten eines Arbeitnehmers als Werbungskosten BFH !!

155 Bücher als Arbeitsmittel des Lehrers können Werbungskosten sein N BFH vom VI R 53/09 Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen. Hierzu können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird. Buchtitel und Betrag Wann wurde das Buch genutzt In welcher Klasse genutzt In welchem Fach genutzt Zu welchem Thema genutzt In welchem Umfang Bürgerliche Kleidung kann nie Werbungskosten sein, BFH !!!

156 Arbeitszimmer 4 (5) Nr. 6b EStG und BMF vom N Grundsätzlich kein Ansatz der entsprechenden Aufwendungen. Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe berücksichtigt werden. Steht für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zu jährlich abziehbar. Dabei handelt es sich jedoch um keine Pauschale; die Aufwendungen sind nachzuweisen. Begriff häusliches Arbeitszimmer Rz 3 5 BMF vom Aufwendungen Rz 6 8 BMF vom Mittelpunkt der Tätigkeiten Rz 9-13 BMF vom Kein anderer Arbeitsplatz Rz BMF vom Die aktuelle FG Rechtsprechung ist beachtenswert. So werden die Übezimmer der Musiker nunmehr auch nur noch mit berücksichtigt. Arbeitsecken im Wohnzimmer und Durchgangszimmer werden weiterhin abgelehnt. Großer Senat des BFH !!! Einspruch!

157 Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung 9 (1) Nr.5 EStG R 9.11 LStR 2011 N berufliche Veranlassung R 9.11(2) LStR eigener Hausstand R 9.11 (3) LStR notwendige Mehraufwendungen R 9.11 (5-10) LStR Wegverlegung aus privaten Gründen zulässig! BFH VI R 23/ /06 Fahrtkosten R 9.11 (6)) LStR erste + letzte Fahrt eine Heimfahrt wöchentlich (Entfernungspauschale) kein Höchstbetrag ( Deckel ) Unterkunft - Zweitwohnung R 9.11 (8) LStR nur nachgewiesene Kosten (ohne Frühstück) Angemessenheit H 9.11(5-11) Verpflegung R 9.11 (7) LStR wie Dienstreisen 3 Monate 4 (5) Nr.5 EStG volle 24h = 24 ab 14h bis 24h = 12 ab 8h bis 14h = 6 Umzugskosten R 9.11 (9) LStR

158 Eigener Hausstand BFH VI R 26/09 N! Nutzung aus eigenem Recht (Mieter/Eigentümer). Die Eingliederung im Haushalt der Eltern ist kein eigener Hausstand.! In diesem Haushalt muss sich der Alleinstehende - nur unterbrochen durch Arbeit und Urlaub im wesentlichen aufhalten.!! Mit zunehmender Auswärtstätigkeit wird vermutet, das der Mittelpunkt der Lebensinteressen dann auch am Arbeitsort liegt; kein Abzug für Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung. Angemessen ist eine 60 m² Wohnung mit durchschnittlichem Mietzins

159 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Fahrtkosten 9 (4) EStG BMF Der Arbeitgeber legt die erste Tätigkeitsstätte fest! Nur hier gilt die auf 0,30 begrenzende Entfernungspauschale Erste Tätigkeits stätte Homeoffice nie erste Tätigkeitsstätte Unbefristet Dauerhaft (mehr als 48 Monate) Bis auf weiteres Liegt keine Zuordnung vor, gelten zeitliche Kriterien arbeitstäglich, 2 volle Arbeitstage, 1/3 der Arbeitszeit Die Zuordnungsentscheidung bzw. die Dokumentation muss für alle Tätigkeiten mit Beginn vor dem 1. Januar 2014 nachgeholt werden, wenn sie nicht bereits vorliegt und die Zuordnung aber maßgeblich sein soll

160 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Verpflegungsmehraufwand 9 (4a) EStG BMF Wohnung Auswärtige Tätigkeitsstätte Auswärtig! Hotel etc. eintägige auswärtige Tätigkeit, wenn der Arbeitnehmer nicht auswärts, sondern in seiner Wohnung übernachtet. Hierfür kann der Arbeitnehmer bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 Euro steuerfrei als Pauschale erhalten. Auswärtige Tätigkeitsstätte Bei mehrtägigen Tätigkeiten, also mit auswärtigen Übernachtungen, dürfen 12 Euro je An- und Abreisetag und 24 Euro für jeden Zwischentag gezahlt werden. Die Dreimonatsfrist bleibt für Tätigkeiten an derselben Auswärtstätigkeitsstätte erhalten. Dieselbe Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn diese an mindestens drei Tagen wöchentlich für die Tätigkeit aufgesucht wird

161 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Unterkunftskosten - 9 (1) S.3 Nr.5a EStG BMF Wohnung Auswärtige Tätigkeitsstätte Beruflich veranlasste Unterkunftskosten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten können unbegrenzt übernommen werden. Es ist lediglich die Notwendigkeit zu überprüfen. Einschränkungen bezüglich der Hotelkategorie gibt es nicht. Bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten mit Übernachtungen an derselben Tätigkeitsstätte dürfen ab dem 49. Monat nur 1000 Euro monatlich steuerfrei erstattet werden. Für Auslandsübernachtungen gilt dies nicht. Die 48-Monatsfrist beginnt erst, wenn dieselbe Tätigkeitsstätte an mindestens drei Tagen aufgesucht wird. Eine Unterbrechung von mindestens sechs Monaten führt zum Neubeginn der Frist. Hotel

162 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 doppelte Haushaltsführung 9 (1) S.3 Nr.5 EStG BMF Wohnung 2. Haushalt Das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung erfordert zukünftig die finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Lebensmittelpunkt. Diese liegt vor, wenn 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten vom Arbeitnehmer mitgetragen werden. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse III-V kann die finanzielle Beteiligung ohne Nachweise unterstellt werden. Ledige Arbeitnehmer müssen dies dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen (Rz. 102). Die Höhe der steuerfrei erstatteten Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung darf Euro im Monat nicht übersteigen. Hierzu zählen alle mit der Wohnung anfallenden Kosten. Wird der Betrag nicht ausgeschöpft, so kann er auf die Folgemonate im selben Kalenderjahr übertragen werden. Erstattungen von Nebenkosten mindern die Unterkunftskosten im Zeitpunkt des Zuflusses. Auf die Größe und die ortsübliche Miete kommt es nicht mehr an

163 Anlage N und Anlage N-AUS für 2013 N-AUS Anlage N-AUS 2013 Anlage N Zeile 21 Progressionsvorbehalt Zeile 52 nach DBA steuerfreier Arbeitslohn Zeile 70 nach zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei (BMF , BStBl I,404) Zeile 81 nach DBA Sonderfällen steuerfrei Anlage N Zeile 22 Progressionsvorbehalt Anlage N-AUS 2013 Zeile 66 steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass Anlage N Zeile 23 Progressionsvorbehalt und Fünftelregelung Anlage N-AUS 2013 Zeile 80 besondere Lohnbestandteile, die steuerfrei bleiben aber der Fünftelregelung des 34 EStG unterliegen

164 Arbeitnehmertätigkeiten mit Doppelbesteuerungsabkommen - BMF Stand der DBA per N-AUS In Deutschland befindet sich der Wohnort Im Ausland befindet sich der Arbeitsort Deutschland hat mit diesem Land ein DBA abgeschlossen!! 1.) die Tätigkeit im Ausland überschreitet nicht 183 Arbeitstage 2.) der Arbeitgeber ist nicht im Ausland ansässig und der 3.) Arbeitslohn wird nicht von der Auslandsbetriebsstätte getragen Sind alle drei Bedingungen erfüllt: Deutschland hat das Besteuerungsrecht. Ist aber auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, hat das Ausland das Besteuerungsrecht. Deutschland sieht dann von einer Besteuerung ab. Die Besteuerung im Ausland ist jedoch nachzuweisen und es bleibt der Progressionsvorbehalts nach 32b EStG

165 Problemzone Arbeitnehmertätigkeiten mit DBA neues BMF Schreiben vom !!! N-AUS Die Arbeitnehmertätigkeit ist in den DBAs in unterschiedliche Einzelbereiche unterteilt. Neben den typischen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit sind die Bereiche Aufsichtsräte Verwaltungsräte - Künstler Sportler - Ruhegehälter - Öffentlicher Dienst - Gastprofessoren Lehrer Studenten Berufskraftfahrer Grenzgänger etc. gesondert geregelt. Mit dem BMF Schreiben vom hat die Finanzverwaltung zu vielen Einzelbereichen die Verwaltungsmeinung dargestellt. Beispiele: Rz Entwurf des neuen BMF Schreibens vom beachten Auch für diesen Bereich ist zu beachten, dass die notwendigen Nachweise zu erbringen sind. Wurde also der Arbeitslohn im Ausland besteuert, so ist diese Besteuerung nachzuweisen

166 Problemzone Arbeitnehmertätigkeiten mit DBA N-AUS Grenzgängereigenschaften in dem jeweiligen DBA beachten! BFH Urteil vom Art 15a DBA Schweiz sieht vor, dass die Schweiz das Besteuerungsrecht für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige hat (Deutschland stellt insoweit frei/ 32b EStG), wenn dieser Steuerpflichtige in der Schweiz arbeitet und zwar grundsätzlich nach Deutschland zurückkehrt, aber im Kalenderjahr mehr als 60 Nichtrückkehrtage nachweist. BFH Urteil vom Art 4 DBA Schweiz eröffnet kein erweitertes Besteuerungsrecht für Deutschland. Arbeitnehmer die in die Schweiz verzogen sind und dort arbeiten sind in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig

167 Auslandstätigkeitserlass 34c (5) EStG + BMF Verstößt gegen EU-Recht - EuGH vom 28. Februar 2013 in der Rs. C-544/11 Petersen, Petersen./. Finanzamt Ludwigshafen In Deutschland befindet sich der Wohnort Im Ausland befindet sich der Arbeitsort EuGH : auch für EU-Arbeitgeber N-AUS Deutschland hat mit diesem Land kein DBA abgeschlossen!! Hier wird eine nach dem ATE 1.) begünstigte Tätigkeit für 2.) mindestens drei Kalendermonate ausgeführt und der 3.) Arbeitslohn ist begünstigt nach II des ATE. Sind alle drei Bedingungen erfüllt: Deutschland sieht von einer Besteuerung ab. Es bleibt jedoch der Progressionsvorbehalts nach 32b EStG bestehen

168 Anlage KAP für

169 Der erste Schritt: Abgrenzung von anderen Einkunftsarten KAP Die Abgeltungsbesteuerung gilt grundsätzlich nur für Kapitalerträge des Privatvermögens. Aber auch wesentliche Beteiligungen (ab 1 %) oder den Vermietungseinkünften zuzuordnende Kapitalerträge des Privatvermögens, unterliegen nicht der Abgeltungsbesteuerung. Einkünfte aus Kapitalvermögen können damit nur dann vorliegen, wenn die Einkünfte im 20 Abs.1, 2 oder 3 EStG erfasst sind, und nicht zu den Einkünften aus gehören. Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung

170 Der zweite Schritt: 32d Abs.2 EStG ausschließen KAP Nr.1: Zinsen und stille Beteiligungen an nahe stehende Personen, wenn der Schuldner diese Erträge (der die Zinsen zahlt) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Inland berücksichtigen kann Nr.2: Kapitalerträge aus begünstigt besteuerten Lebensversicherungsverträgen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, nach dem 60. /62 Lebensjahr ausgezahlt werden und mindesten 12 Jahre Laufzeit hatten Nr.3: nur hier: auf Antrag: für Dividenden, wenn eine 25 %ige Beteiligung vorliegt oder nur zu 1 % beteiligt und eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft vorliegt. Nr.4: für verdeckte Gewinnausschüttungen, die bei der Besteuerung der Kapitalgesellschaft dort nicht gewinnmindernd berücksichtigt wurden, aber im Rahmen der Besteuerung des Anteilseigners erkannt werden

171 Kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten möglich - 20 (6) EStG Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden ( 20 Abs.6 S.2 EStG). Eine Verlustverrechnung ist nur innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen möglich. KAP Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden ( 20 Abs.6 S.5 EStG). Gleiches gilt für Altverluste des 23 EStG. Nach 23 Abs.3 S EStG nur Verrechnung mit 20 Abs. 2 EStG zulässig (bis ; 52a Abs.11 S.11). Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Baden-Württemberg vom , 1 K 4484/11 wird die Verwaltungsauffassung im BMF Schreiben vom dort Rz 118 bestätigt. Danach besteht kein Wahlrecht für die Berücksichtigung der Altverluste nach 23 EStG. Diese sind zunächst mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften zu verrechnen und erst dann mit den Einkünften aus Kapitalvermögen

172 Erstattungszinsen sind nicht steuerbar? Nein, so BFH vom VIII R 36/10 KAP Steuererstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen nach 20 (1) Nr.7 EStG. Formular Zeile 23 Die Einkommensteuer ist nach 12 Nr.3 EStG nicht abzugsfähig. Nach dem Urteil des FG Münster geht diese Vorschrift, weil systematisch dem 20 EStG vorangestellt, der Vorschrift des 20 (1) Nr.7 EStG vor. Damit wäre die Nebenleistungen Zinsen ebenfalls nicht abzugs oder/besteuerungsfähig. BFH VIII R 36/10: Erstattungszinsen sind steuerbar, weil der Gesetzgeber sich klar ausgedrückt hat. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Schade, aber dieser Teil des EStG scheint nun gelöst!

173 Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung dürfen nicht mitspielen Korrekturen KAP Kapitalerträge sind nach 43 (5) i.v.m. 32d (1) EStG abgegolten und damit überhaupt nicht zu berücksichtigen/erklären. Noch nicht mit 25 % besteuerte Kapitalerträge sind nach 32d (3) EStG zu erklären, aber nur nach 32d (1) EStG mit 25 % zu versteuern. Zu überprüfende Kapitalerträge (zu hoch besteuerte) sind nach 32d (4) EStG mit dem korrigierten Wert anzusetzen. Nach 2 (6) EStG wird aber nur die zuvor für andere Einkünfte ermittelte tarifliche Einkommensteuer um diese separat ermittelte Steuer erhöht! Diese Kapitalerträge dürfen nicht bei den Einkünften, dem Einkommen oder dem zu versteuernden Einkommen mit einbezogen werden 2 (5b) EStG

174 32d (2) Nr. 1 EStG tarifliche Besteuerung wegen Näheverhältnis zahlt Steuern Zinsen spart Steuern KAP erhält Zinsen/ stille Beteiligung von einer (nicht?) nahestehenden Person Was ist nah? Wer ist nah? zahlt Zinsen/ stille Beteiligung an (k)eine nahestehende Person Nach der Gesetzesbegründung sollten nur die Gestaltungen verhindert werden. Es bleibt die BFH Rechtsprechung zum Näheverhältnis abzuwarten. FG Münster , 4 K 718/

175 32d (2) Nr. 3 EStG Antrag auf tarifliche Besteuerung oder besser nicht? Am werden Dividenden von der inländischen X-AG für das Kalenderjahr 2012 ausgeschüttet. KAP Privatperson Person nach 32d (2) Nr.3 EStG GmbH abzügl. 25% = 250 verbleiben 750 Abgeltungswirkung Teileinkünfteverfahren 60% = 600 steuerpflichtig Darauf persönlicher Steuersatz 42 % 252 verbleiben 748 tarifliche Einkommensteuer steuerfrei 8b KStG verbleiben % nichtabzugsfähige Betriebsausgaben

176 vga mit Auslandsimmobilien!!! KAP Deutschland AUSLAND Spanien England Wohnzwecke Natürliche Person unbeschränkt steuerpflichtig vga? Wie erfolgt die Nutzung? Vermietet? Eigennutzung? Freunde/Verwandte? Steueroptimiert durch ausländische Kapitalgesellschaft erworben!

177 Hinzurechnungsbesteuerung nach 10 AStG KAP Deutschland Schweiz Unbeschränkt steuerpflichtige Person (natürliche und/ oder juristische) Steuersatz unter 25% Vollausschüttung Einkünfte aus Kapitalvermögen! Kapitalgesellschaft ist nur passiv tätig ist zu mehr als 50 % beteiligt Wie und durch wen dort die Kapitalflüsse hinein führen, ist völlig unbeachtlich!

178 Zinsinformationsverordnung wie geleistete Einkommensteuer Vorauszahlungen Keine Beschränkung in der Höhe der Abzugsfähigkeit Einige Staaten in der EU/EWR nehmen am automatischen Auskunftsersuchen im Rahmen der Zinsinformationsverordnung nicht teil. Sie erteilen damit keine Auskünfte über Zinszahlungen an Nicht-Inländer. Statt dessen werden Quellensteuern auf diese Zinseinkünfte erhoben, die der Steuerpflichtige dann in seinem Heimatland erklären kann. KAP Östereich, Luxemburg 5 europäische Drittstaaten Andorra, Liechtenstein Monaco, San Marino, Schweiz Die Anrechnung der geleisteten Steuern nach ZIV erfolgt gem. 14 (2) S.2 ZIV und 36 EStG. Ab = 20 %, ab = 35 % Zeile 59 der Anlage KAP Keine Begrenzung nach 32d (5) EStG volle Anrechnung wie Vorauszahlungen

179 Verlustverrechnung von alten 23ern nur noch in 2013! KAP Gewinne!! Letztmalig für den Veranlagungszeitraum (2) EStG Wertpapier Veräußerungsgewinne des Privatvermögens (kein 17) Verluste nach 23 EStG Ab 2014 nur noch mit Gewinnen nach 23 EStG verrechenbar Verluste nach 20 (2) EStG können ausgeglichen werden

180 Verlustverrechnungsregeln des 20 Abs.6 EStG KAP Kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten Ausgleich mit Altverlusten Verlustbescheinigung nach 43a Abs. 3 S. 5 EStG ist unwiderruflich Verlustverrechnung durch die Finanzinstitute Besonderheiten für Verluste bei Beendigung der Kundenbeziehung und bei stillen Gesellschaften Rettung von Altverlusten soll zu Neuverlusten führen Berechnungsbeispiel neue Verluste BMF vom Rz

181 Kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten möglich - 20 (6) EStG Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden ( 20 Abs.6 S.2 EStG). Eine Verlustverrechnung ist nur noch innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen möglich. KAP Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden ( 20 Abs.6 S.5 EStG). Gleiches gilt für Altverluste des 23 EStG. Nach 23 Abs.3 S EStG nur Verrechnung mit 20 Abs. 2 EStG zulässig (bis 2013; 52a Abs.11 S.11). Altverluste (bis !) nach 23 EStG wurden bei der Feststellung nicht danach unterschieden, ob es sich um Wertpapiergeschäfte handelt. Das können sein: Verluste aus Grundstücksgeschäften, Verluste aus dem Verkauf des Jahreswagens, Verluste aus Wertpapiergeschäften

182 Vor- und Nachteile der Abgeltungsbesteuerung KAP 1. nur 25 % der Erträge werden besteuert, 2. wurde Kapitalertragsteuer einbehalten, sind die Erträge abgegolten und müssen nicht erklärt werden, 3. damit wird auch das dahinter stehende Vermögen nicht sichtbar, 4. erspart in vielen Fällen die Abgabe der Steuererklärung. 5. Es darf aber auch nur der Sparer-Pauschbetrag von 801 abgezogen werden. Tatsächliche Aufwendungen/Werbungskosten gehen verloren. 6. Das Teileinkünfteverfahren (nur 60% der Dividenden sind zu besteuern) ist nicht anzuwenden. 7. Verluste dürfen nicht mit anderen positiven Einkunftsarten ausgeglichen werden

183 Merkposten für die Besteuerung der Kapitalerträge KAP 1. Vollverzinsung durch das Finanzamt! Erhaltene Zinsen sind zu erklären und zu versteuern, während die zu zahlenden Zinsen unberücksichtigt bleiben. Einspruch! z.b. BFH VIII R 28/12 2. NV- Bescheinigungen und Freistellungsaufträge werden intensiv überwacht. Die Finanzinstitute zeigen dem BZSt die Erträge an, für die entsprechende Freistellungen vorliegen. Kontenabruf durch das Finanzamt!!! 3. Depotübertragungen sind entweder steuerpflichtig oder als Schenkung dem Finanzamt mitzuteilen. Vorsicht bei Übertragungen auf Ehegatten, Kinder und Erben. 4. Auslandserträge sind in jedem Fall zu erklären. Die Anrechnung der ausländischen Steuer richtet sich nach 32d (5) EStG. 5. Neu: Zinsen im Erbfall dem Erben zuzurechnen, aber 35b EStG nur bei tariflicher Besteuerung z.b. 32d (6) EStG. Sonst Abgeltung und kein 35b EStG. LSF Sachsen, Kurzinfo v , S /

184 Anlage V für

185 Vermietungsabsicht oder Liebhaberei? Langjähriger Leerstand = Liebhaberei BFH vom , IX R 48/12 V gleichzeitige Verkaufsbemühungen BFH , IX R 9/12 14/12 Ausstehende Mieten, die über Jahre nicht ernsthaft beigetrieben werden. FG Köln , 7 K 1166/12 rkr Objektbezogene Prüfung BFH , IX R 3/10 Wohnzwecke Gewerbliche Vermietung Leerstand untervermieteter Räume in einer Wohnung BFH , IX R 19/11 Leerstand/Renovierung von Wohnobjekten BFH vom , IX R 38/12 BFH vom , IX R 3/10 Gewerbeobjektvermietungen BFH , IX R 49/09 BFH , IX R 7/10 Einkunftserzielungsabsicht muss nachweislich begonnen haben BFH , IX R 21/

186 Steuerliche Anerkennung der Mietverträge R 21.4 EStR V bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen Fremdvergleich prüfen BFH , IX R 18/11 Hauptpflichten müssen erfüllt sein - konkret bestimmte Mietsache - Höhe der Miete - der Vereinbarung entsprechende Durchführung Verzicht auf Mieteinnahmen ist schädlich BFH , IX B 24/

187 Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen BFH V Der Steuerpflichtige hat sich die Nutzung der Ferienwohnung für eine bestimmte oder auch unbestimmte Anzahl von Tagen zur Selbstnutzung vorbehalten. Ferienwohnung teilweise vermietet (ortsübliche Vermietungstage) und teilweise selbst genutzt In diesen Fällen ist die Einkunftserzielungsabsicht stets zu prüfen! Es muss eine Totalüberschussprognose erstellt werden! Das BMF-Schreiben vom Rz 21 wird durch den BFH mit Urteil vom , IX R 26/11 bestätigt

188 Überschussprognose bei Ferienwohnungen BFH Der Prognosezeitraum beginnt mit der Anschaffung/Herstellung des Gebäudes, Beendigung der Selbstnutzung oder Veränderung der Verhältnisse V Er umfasst einen Zeitraum von 30 Jahren, wenn nicht eine kürzere zeitliche Befristung vorliegt. Ferienwohnung teilweise vermietet (ortsübliche Vermietungstage) und teilweise selbst genutzt Werbungskosten sind nur für die Zeiten der Vermietung zu berücksichtigen. Künftige Einnahmen und Werbungskosten können unter Berücksichtigung von Preissteigerungen geschätzt werden. Sicherheitszuschläge bei den geschätzten Werten sind bis zu 10 % möglich. Private Veräußerungsgewinne nach 23 EStG sind nicht einzubeziehen

189 Einkunftserzielungsabsicht und das BMF Schreiben vom V Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen. Selbst bei Veräußerung des Grundstücks auf Grund eines neu gefassten Entschlusses. Gegen eine auf Dauer angelegte Vermietung sprechen u.a.: Zeitmietverträge Verbilligte Überlassung des Wohnraums Kurzfristige Vermietung Rückkaufsgarantie Besteht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung überhaupt noch eine Einkunftserzielungsabsicht? Siehe hierzu BFH vom , IX R 14/

190 Steuerliche Einordnung der Ferienwohnungen Zeile 7 Anlage V V Problem 1: Handelt es sich wirklich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ist damit ein steuerfreier Verkauf nach Ablauf der 10-Jahresgrenze des 23 (1) Nr. 1 EStG möglich? Gewerblich und damit Betriebsvermögen, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind (H 15.7 (2) EStH Die voll eingerichtete Wohnung liegt in einem reinen Feriengebiet im Verband mit gleichartigen Wohnungen, die eine einheitliche Wohnanlage bilden, und Werbung und Verwaltung werden von einer für die einheitliche Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation durchgeführt, und vor Ort besteht eine Art Rezeption die Mietverträge abschließt und die Reinigung der Wohnungen organisiert

Aufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!

Aufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese! 2007, Prüfungsteil Einkommensteuer Teil I (35 Punkte) Fall 1 (20 Punkte): Wolfgang Bauer (WB), einziges leibliches Kind seiner zusammenveranlagten Eltern, geboren am 19.07.1987, hat im Mai 2006 das Abitur

Mehr

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte): ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.

Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40. 1 Lösung zu Aufgabe 1: SACHVERHALT 1 - HAUSAUFGABE Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.000,00 ) Beiträge

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Juli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL 2013 - Teil EStG II -

Juli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL 2013 - Teil EStG II - ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 2.09.203 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel

Mehr

Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1

Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 4 Einkommensteuer 75 Stunden LERNZIEL Anhand praxisorientierter Fälle erwerben die Schüler die Fähigkeit,

Mehr

61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern

61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern 61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern EStG 26, 26a, 33a Abs. 2, 33b, 35a Ab Veranlagungszeitraum 2013 haben Ehegatten und Lebenspartner neben der Zusammenveranlagung die Möglichkeit,

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010

130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010 Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Wer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung

Wer muss, wer darf eine Einkommensteuererklärung 1 Im Hinblick auf die Frage, wer eine Steuererklärung einreichen muss bzw. darf, unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung. Während im Rahmen der

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

Abb. 1.1: Fristen und grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen

Abb. 1.1: Fristen und grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen Abb. 1.1: Fristen und grobes Verschulden bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen Frist zur Abgabe der Steuererklärungen: 31.05.2016 Für Steuerberater verlängert bis 31.12.2016 Aber vorzeitig angeforderte

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer

Mehr

Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: 15 123 4567 7 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: 15 123 4567 7 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Bescheidabgleich Steuerbescheid über Einkommensteuer 2012 vom 25.02.2013 Abrechnung lt. Vorab- lt. Steuer- Berechnung bescheid ESt SolZ KiSt ESt SolZ KiSt Festsetzung 12.242,00 673,31 771,21 11.692,00

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 setzt der Gesetzgeber nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

jogoli s international kindergarten & pre-school Inhaltsverzeichnis

jogoli s international kindergarten & pre-school Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten... 1 1. Allgemein... 2 2. Förderungsdauer und -höhe... 2 3. Nachweis der Betreuungskosten... 2 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaften...

Mehr

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen

Mehr

Mantelbogen 2006. Mantelbogen. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.

Mantelbogen 2006. Mantelbogen. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb. Mantelbogen 2006 Mantelbogen Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Anzahl der beizufügenden Anlagen beachten Progressionsvorbehalt

Mehr

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es?

05/ Kinderbetreuungskosten. Inhalt. I. Übersicht. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? Kinderbetreuungskosten Inhalt I. Übersicht II. Welche Kosten können Sie absetzen? III. Welche Altersgrenzen gibt es? IV. Gibt es einen Höchstbetrag? V. Wie werden die Kosten steuerlich berücksichtigt?

Mehr

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Von Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt * Stuttgart, im Juli 2008 * Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt sind Richter am Finanzgericht

Mehr

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren

Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen

Mehr

Abb. 1.1: Pflicht- und Wahlveranlagungen im Bereich der Arbeitnehmer ( 46 EStG)

Abb. 1.1: Pflicht- und Wahlveranlagungen im Bereich der Arbeitnehmer ( 46 EStG) Abb. 1.1: Pflicht- und Wahlveranlagungen im Bereich der Arbeitnehmer ( 46 EStG) Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Steuerabzug unterlegen haben, ist eine Veranlagung durchzuführen wenn,

Mehr

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr. Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Lohnsteuer. Lohnsteuerkarte

Lohnsteuer. Lohnsteuerkarte Lohnsteuer Lohnsteuerkarten Steuerklassen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten Wenn sich etwas ändert (z.b. Heirat oder Geburt eines

Mehr

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.-

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000

Mehr

(BStBl I S. 1571); TOP 23 der Sitzung AO IV/2014 vom 3. bis 5. Dezember 2014

(BStBl I S. 1571); TOP 23 der Sitzung AO IV/2014 vom 3. bis 5. Dezember 2014 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage?

Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Wie sichere ich mir meine steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit meiner PV-Anlage? Vortrag von RA/StB Dr. Stefan Rode 4. Treffen des Photovoltaikforums am 9./10. Oktober 2009 in Kassel RA/StB Dr. Stefan

Mehr

Checkliste zur Erstellung der Einkommensteuererklärung

Checkliste zur Erstellung der Einkommensteuererklärung Persönliche Daten Checkliste zur Erstellung der Einkommensteuererklärung Familienname: Vorname (Steuerpflichtiger/ Ehemann): Religion: Beruf: Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: Telefonnummer : Emails Adresse:

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN 3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen

Mehr

Teil I: Erläuterungen für die Einkommensteuererklärung 2015... 13

Teil I: Erläuterungen für die Einkommensteuererklärung 2015... 13 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Zugangs-Code für den Zugriff auf das Arbeitshilfen-Portal.... 2 Inhaltsverzeichnis... 5 Vorwort....10 Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch....11 Abkürzungsverzeichnis...12

Mehr

EINKOMMENSTEUER CHECKLISTE

EINKOMMENSTEUER CHECKLISTE EINKOMMENSTEUER CHECKLISTE Wir kümmern uns um Ihre Steuern für das Jahr Sie halten unsere Steuer Checkliste in den Händen. Wir bitten Sie, diesen auszufüllen und unterschrieben mit den notwendigen Belegen

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

1.7 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

1.7 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 1.7 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 27 1.7 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Zeilen 73 78) Kaum eine

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn ** ) beziehen, können

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung

Mehr

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de

Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung

Mehr

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) 39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:

Mehr

Einkommen Steuererklärung

Einkommen Steuererklärung Christoffel/Geiß Einkommen Steuererklärung 28/29 L Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ihre Steuererklärung 28.. D. L Vereinfachte Steuererklärung 28 für " ^^ Arbeitnehmer c f j Steuer-Spar-Tipps.......

Mehr

TOP 15 der Sitzung AO I/2015 vom 11. bis 13. März 2015

TOP 15 der Sitzung AO I/2015 vom 11. bis 13. März 2015 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent a. D. 11., vollständig überarbeitete Auflage, 2006 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet?

In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? 1. Aufgabe In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? Werbungskosten Vorsorgeaufwendungen Andere Sonderausgaben 1. Aufwendungen für

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Diese Anmeldung gilt auch für die tägliche Mittagsverpflegung.

Diese Anmeldung gilt auch für die tägliche Mittagsverpflegung. Anmeldung Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ist das Kind zum Besuch der Gruppe berechtigt! Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter, ab dem Monat verbindlich im Schuljahr 201 /201 an

Mehr

Pflichtversicherte der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Empfänger einer deutschen Besoldung (Beamte, Richter, Berufssoldaten)

Pflichtversicherte der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Empfänger einer deutschen Besoldung (Beamte, Richter, Berufssoldaten) Steuer-TIPP : Die Riester-Rente Um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, ist die private Altersvorsorge Pflicht. Die Riester-Rente wird vom Staat gefördert. Viele Bürger können davon profitieren.

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung Die liegende Checkliste soll Ihnen die Aufbereitung der erforderlichen Belege für die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern und zur optimalen Vorbereitung

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012 Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Mustercheckliste zur Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen

Mustercheckliste zur Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen Uwe Hesse Steuerberater 01.05.2009 Kämpchenstr. 55 45468 Mülheim an der Ruhr Tel: 0208 / 941 3922 Mustercheckliste zur Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen Allgemeine Angaben Persönliche Stammdaten

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

F. Die neuen Erklärungsvordrucke 2013

F. Die neuen Erklärungsvordrucke 2013 F. Die neuen Erklärungsvordrucke 2013 Erklärungsvordrucke 2013 I. Einkommensteuererklärung Anlage St 2013 ist statistisches Jahr, so dass die Anlage St zwingend abzugeben ist. Keine Änderungen bei folgenden

Mehr

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Ihr Auftrag Ihr Auftrag lautet, dass wir bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mitwirken, d.h. Sie nennen uns Ihre Daten, wir verarbeiten diese Daten

Mehr

Eine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.

Eine Eingabe wird nur bei Auswahl Arbeitnehmer oder Selbständiger UND Splittingtabelle berücksichtigt. Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Mehr

Die Einkommensteuer Erklärung 2015

Die Einkommensteuer Erklärung 2015 Die Einkommensteuer Erklärung 2015 1 Thomas Arndt - Steuerberater - Fachberater für Internationales Steuerrecht www.aff-stb.de 22.05.2016 Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 18.02.2016 Besteuerungsverfahren

Mehr