Ein unendlich gutes Gefühl, gut geschützt zu sein.

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1 Werbemitteilung Ein unendlich gutes Gefühl, gut geschützt zu sein. HVB VISA Infinite Card Versicherungsbedingungen

2 Unendlich viel mehr als eine Kreditkarte. Leistung, auf den Punkt gebracht die Versicherungsbedingungen Ihrer HVB Visa Infinite Card. Ihre HVB Visa Infinite Card beinhaltet eine Vielzahl von Versicherungsleistungen. Um Sie so umfassend wie möglich zu schützen, haben wir von der UniCredit Bank AG eng mit dem Versicherungsgeber, der AXA Travel Insurance, zusammengearbeitet. Lesen Sie in den folgenden Versicherungsbedingungen, wie die Leistungsbestandteile im einzelnen gestaltet sind und was zu beachten ist.

3 Inhalt Wichtige Hinweise 4 Einleitung 4 Definitionen 6 Allgemeine Bedingungen 9 Besondere Bedingungen für persönliches Eigentum 9 Obliegenheiten im Schadensfall 10 Notfall- und Medizinischer Dienst 11 Gegenseitige Gesundheitsabkommen 11 Allgemeine Ausschlüsse 11 Besondere Ausschlüsse für persönliches Eigentum 13 Sportarten und Aktivitäten 14 Versicherungsbedingungen 14 Abschnitt A Reiseberatung 14 Abschnitt B Reiseunterstützung 14 Abschnitt C Reiserücktritt und Reiseabbruch 15 Abschnitt D Verpasste Abreise/Verpasster Anschluss 16 Abschnitt E Verspätete Abreise 17 Abschnitt F Gepäckverspätung und Erweiterte Gepäckverspätung 17 Abschnitt G Verweigerung des Boardings 18 Abschnitt H Medizinische und andere Kosten im Notfall 18 Abschnitt I Krankenhaustagegeld 19 Abschnitt J Notfalldienst zu Hause 20 Abschnitt K Gepäck, Geld & andere Zahlungsmittel und Ausweisdokumente 20 Abschnitt L Reiseunfallversicherung 21 Abschnitt M Reisehaftpflicht 21 Abschnitt N Rechtliche Kosten und Unterstützung im Ausland 22 Abschnitt O Leistung im Katastrophenfall 23 Abschnitt P Geschäftsreiseversicherung 23 Abschnitt Q1 Skiausrüstung und Miete von Skiausrüstung 24 Abschnitt Q2 Ski Paket 24 Abschnitt Q3 Pistenschließung 25 Abschnitt Q4 Schließung Aufgrund von Lawinen 25 Abschnitt R1 Golfausrüstung 25 Abschnitt R2 Platzgebühren 26 Abschnitt R3 Hole In One Versicherung 26 Abschnitt S Raub nach Bargeldabhebung 26 Abschnitt T Einkaufsversicherung 27 Abschnitt U Mietwagen-Selbstbehalt-Versicherung 28 Abschnitt V Schlüsselverlustversicherung 29 Beschwerdeverfahren 30 Inhalt I 3

4 Wichtige Hinweise 1. Kosten, die auf Grund von Vorerkrankungen anfallen, sind nicht versichert. 2. Bitte brechen Sie keine Reise ab, ohne vorher AXA Assistance zu kontaktieren siehe Seite 9 Allgemeine Bedingungen 3. HILFE BEI REISEABBRUCH. 3. Um im Rahmen von Abschnitt T Einkaufsversicherung versichert zu sein, müssen die entsprechenden Gegenstände vollständig mit Ihrer Visa Infinite-Karte bezahlt werden. 4. Um im Rahmen von Abschnitt U Mietwagen-Selbstbehalt-Versicherung versichert zu sein, muss der Mietwagen mit Ihrer Visa Infinite-Karte angemietet und bezahlt werden. 5. Alle in der Leistungstabelle angegebenen Beträge gelten pro begünstigter Person pro Reise, sofern nicht anders angegeben (ausgenommen Abschnitt T Einkaufsversicherung und Abschnitt U Mietwagen-Selbstbehalt-Versicherung). Einleitung Wichtige Informationen Dieses Dokument ist kein Versicherungsvertrag, sondern fasst eine Versicherungspolice der UniCreditBank AG (im folgenden HVB) zusammen, die die im Folgenden aufgelisteten Versicherungsleistungen zugunsten der Visa Infinite Karteninhaber anbietet. Die Versicherungspolice wird von Inter Partner Assistance unter der Policennummer herausgegeben. Die Police umfasst Versicherungsschutz zugunsten der Visa Infinite Karteninhaber der HVB. Die Police ist im Besitz der UniCredit Bank AG, Kardinal-Faulhaber-Straße 1, München, die der alleinige Inhaber der Police ist, und nur sie hat gemäß dem Versicherungsvertrag direkte Rechte gegenüber dem Versicherer. Diese Rechte gelten zugunsten von (und treuhänderisch für) Visa Infinite Karteninhabern der HVB. Dieses Dokument fasst die Versicherungsleistungen zusammen, die gemäß der Police für Visa Infinite Karteninhaber der HVB zur Verfügung stehen. Es spricht den Visa Infinite Karteninhabern der HVB keine direkten Rechte im Rahmen der Police zu. Wenn Sie den Versicherungsschutz genießen möchten, ist die strikte Einhaltung unserer Bestimmungen und Geschäftsbedingungen erforderlich. Berechtigung Die Versicherungsleistungen, die in diesem Dokument zusammengefasst sind, unterliegen der Voraussetzung, dass Sie zum Zeitpunkt eines Vorfalls, der zu einer Forderung führt, ein rechtmäßiger Karteninhaber einer Visa Infinite-Karte der HVB sind. Die HVB wird Ihnen mitteilen, wenn sich die Versicherung bedeutend ändert, sie gekündigt wird oder ohne eine Erneuerung zu ähnlichen Bedingungen abläuft. Dies ist Ihr Leitfaden für die Versicherungsleistungen. Er beinhaltet Details zu Leistungen, Bedingungen und Ausschlüssen für Visa Infinite Karteninhaber der HVB und bildet die Grundlage für die Regulierung sämtlicher Forderungen. Für diese Bedingungen anwendbares Recht Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. 4 I Wichtige Hinweise I Einleitung

5 Datenschutz Wir können Daten über Sie an Gesellschaften der AXA Assistance Gruppe weltweit übermitteln. Ferner können Daten an unsere Vertragsunternehmen und an Gesellschaften übermittelt werden, welche damit beauftragt sind, die versicherten Leistungen zu erbringen. Wir sind auch berechtigt, Daten über Sie im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses zu speichern. Es wird gewährleistet, dass hierbei in vollem Umfang die Bestimmungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden. Die vorbezeichneten Maßnahmen können wir in Deutschland und den Ländern der Europäischen Union durchführen. Daten können aber auch in den USA und anderen Ländern bearbeitet und gespeichert werden, obwohl die dortigen Datenschutzgesetze möglicherweise nicht so umfassend sind wie in den Ländern der Europäischen Union. Wir haben durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen, dass die Daten im gleichen Umfang in den USA und in anderen Ländern geschützt werden wie in den Ländern der Europäischen Union. Natürlich können Sie die vorgenannte Berechtigung widerrufen. Dieser Widerruf ist schriftlich an den Versicherer zu richten. Versicherungszeitraum Dieses Dokument stellt nur dann einen gültigen Nachweis für die aufgelisteten Versicherungsleistungen dar, wenn es zusammen mit einer gültigen Visa Infinite-Karte der HVB ausgegeben wird. Versicherer Die Leistungen dieser Police werden zur Verfügung gestellt von AXA Travel Insurance, 10/11 Mary Street, Dublin 1, Irland, Registernummer , ein von der Central Bank of Irland unter Registernummer C47421 autorisierter Versicherungsvermittler. Die Leistungen sind über Inter Partner Assistance, ebenfalls 10/11 Mary Street, Dublin 1, Irland, Registernummer , Central Bank of Irland, Autorisierungsnummer C47746, versichert. Inter Partner Assistance ist eine Zweigstelle von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel, RCB/HRB , ein von der Belgischen Banken-, Finanz- und Versicherungskommission (CBFA) unter Registernummer 0487 autorisiertes belgisches Versicherungsunternehmen. Alle genannten Unternehmen gehören zur AXA Assistance Gruppe. Einleitung I 5

6 Definitionen Arzt ein qualifiziertes, eingetragenes und praktizierendes Mitglied der medizinischen Berufsgruppe, das nicht mit Ihnen oder einer mit Ihnen reisenden Person verwandt ist. AXA Assistance der Assistance Service Provider, AXA Assistance Services Europe Limited, 10/11 Mary Street, Dublin 1, Irland. Besitzer der Police UniCredit Bank AG, Kardinal-Faulhaber-Straße 1, München. Familie der Ehepartner oder Lebensgefährte/Eingetragene Lebenspartner des Karteninhabers, der an der gleichen Adresse gemeldet ist, sowie deren Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder unter 19 Jahren, oder im Alter von 19 bis 25, sofern sich diese in Vollzeitausbildung befinden. Geld & andere Zahlungsmittel Banknoten und Münzen, die derzeit in Umlauf sind, Reise- und andere Schecks, Post- oder Geldanweisungen, im Voraus bezahlte Coupons oder Gutscheine, Reisetickets, Hotelgutscheine und Ausweise, die für private Zwecke bestimmt sind. Gelegenheitsbasis Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, die nicht der einzige oder Hauptgrund für Ihre Reise sind. Geografischer Geltungsbereich weltweit, mit Ausnahme des Heimatlandes für medizinische Leistungen gemäß Abschnitt H Medizinische und andere Kosten im Notfall, Abschnitt I Krankenhaustagegeld und Abschnitt S Raub nach Bargeldabhebung. Reisen, die ausschließlich innerhalb des Heimatlandes gemacht werden, sind nur dann versichert, wenn Sie eine Unterbringung für mindestens zwei Nächte in einem Hotel, Motel, Ferienlager, Pension, Ferienhaus oder einer ähnlichen Unterkunft zur Miete im Voraus gebucht haben. Gepäck Reisegepäck, Kleidung, persönliche Habe und andere Gegenstände, die Ihnen gehören und von Ihnen während einer Reise getragen, verwendet oder transportiert werden. Geschäftspartner sämtliche Personen, deren Abwesenheit gleichzeitig mit Ihrer Ab - wesenheit für einen oder mehrere vollständige Tage die ordnungsgemäße Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unmöglich macht. Geschäftsreise eine Reise, die vollständig oder teilweise zu Geschäfts zwecken getätigt wird, ausgenommen manuelle Arbeiten. Geschäftliche Utensilien Gegenstände, die Sie für Ihre geschäftliche Aktivität verwenden, einschließlich tragbarer Büroutensilien einschließlich unter anderem Computern, Telefonen und Taschenrechnern. Golfausrüstung Golfschläger, Golfbälle, Golftasche, Caddie und Golfschuhe, die Teil Ihres Gepäcks sind. Heimatland das Land, in dem Sie Ihren offiziellen Hauptwohnsitz haben und in dem Ihre HVB Visa Infinite-Karte ausgestellt wurde. Hole-in-one Abschlag vom Tee während eines Golfspiels und Einlochen mit einem einzigen Schlag. Karteninhaber der Inhaber einer HVB Visa Infinite-Karte, wobei die Karte bzw. der Kartenvertrag zum Zeitpunkt des Ereignisses gültig bzw. aufrecht sein muss. Körperliche Verletzung eine feststellbare körperliche Verletzung, die Sie aufgrund eines plötzlichen, unerwarteten und besonderen Ereignisses erleiden. Auch eine Verletzung, die daraus resultiert, dass Sie unvermeidbar den Elementen ausgesetzt sind, gilt als körperliche Verletzung. Leistungstabelle die Tabelle am Ende dieser Bedingungen, die die Versicherungsleistungen auflistet. Medizinischer Zustand sämtliche Erkrankungen (ausgenommen Vorerkrankungen) oder Verletzungen. 6 I Definitionen

7 Mietwagen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassener Personen-Kraftwagen (zugelassen zur Beförderung von bis zu 9 Personen), auf Tagesoder Wochenbasis von einer zugelassenen Mietwagenagentur angemietet und mit Ihrer HVB Visa Infinite-Karte bezahlt. Naher Angehöriger Ehepartner, (Stief-)Eltern, Enkel, (Stief-)Geschwister, Großeltern, Kinder (einschließlich Stief- und Pflegekinder), Schwager, Schwägerin, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, gesetzlich Betreuter, gesetzlicher Betreuer, Partner oder Lebensgefährte ( jedes Paar, einschließlich gleichgeschlechtlicher Partner, die in einer Eingetragene Lebenspartnerschaft leben oder seit mindestens 6 Monate an der gleichen Adresse gemeldet sind). Öffentliche Verkehrsmittel sämtliche öffentlich zugelassenen Flugzeuge, Schiffe, Züge oder Busse, die Sie für Ihre Reise gebucht haben. Persönliches Eigentum Gepäck, Geschäftsutensilien, Skiausrüstung und Golf ausrüstung. Reise jeder Urlaub oder jede Reise aus beruflichen Gründen, die Sie innerhalb des geografischen Geltungsbereichs und während des Versicherungszeitraums unternehmen. Reisen innerhalb des Heimatlandes sind nur dann versichert, wenn Sie vor Antritt der Reise eine Unterbringung für mindestens zwei Nächte in einem Hotel, Motel, Ferienlager, Pension, Ferienhaus oder einer ähnlichen Unterkunft zur Miete gebucht haben. Reiseabbruch Reiseabbruch durch direkte Rückkehr in Ihr Heimatland oder durch einen Aufenthalt im Krankenhaus als stationärer Patient für mehr als 48 Stunden und darauffolgende Rückführung direkt vom Krankenhaus in Ihr Heimatland. Schloss bezeichnet eine ständig installierte oder eingebaute Vorrichtung an einer Außentür oder dem Garagentor Ihres Hauptwohnsitzes, die mit einem Schlüssel geöffnet werden kann. Dies schließt Schlüssel zu Ihrem versicherten Fahrzeug ein. Schlüssel bezeichnet ein Werkzeug zum Öffnen eines bestimmten Schlosses (auch elektronische Wegfahrsperren). Sie/Ihr(e)/Begünstigte Person der Karteninhaber und dessen Familie. Begünstigte Personen sind auch versichert, wenn sie unabhängig voneinander reisen. Bei allen Abschnitten dieser Versicherungsbedingungen mit Ausnahme von Abschnitt T Einkaufsversicherung und Abschnitt U Mietwagen- Selbstbehalt-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig vom Einsatz der HVB Visa Infinite-Kreditkarte. Skiausrüstung Skier (einschließlich Bindungen), Skistiefel, Skistöcke, Snowboards und Helme. Sport und Aktivitäten die auf Seite 14 aufgelisteten Aktivitäten, wenn sie nur auf Gelegenheitsbasis unternommen werden. Terrorismus eine Handlung, einschließlich unter anderem der Ausübung von Kraft oder Gewalt und/oder der Androhung derselben von Personen oder Gruppen von Personen, unabhängig davon, ob diese allein oder im Auftrag von oder in Verbindung mit Organisationen oder Regierungen und aus politischen, religiösen, ideologischen oder ähnlichen Gründen handeln, einschließlich der Absicht, eine Regierung zu beeinflussen und/oder der Absicht, die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst zu versetzen. Unbeaufsichtigt wenn Sie Ihr Eigentum oder Fahrzeug nicht voll im Blick haben oder nicht in der Position sind, um unbefugten Zugriff darauf zu verhindern. Ungünstige Witterung bedeutet Regen, Wind, Nebel, Gewitter, Überflutung, Schnee, Graupelschauer, Hagel, Hurrikan, Zyklon, Tornado oder Tropensturm, der/die/ das nicht durch ein geologisches Ereignis oder eine Naturkatastrophe wie z. B. Erdbeben, Vulkanaktivität oder Tsunami verursacht wurde oder als Folge davon entstanden ist. Versichertes Fahrzeug bedeutet einen/ein fahrtüchtiges PKW, Motorrad, Wohnmobil oder Wohnwagen, das sich in Ihrem privaten Besitz befindet und auf Sie zugelassen ist. Definitionen I 7

8 Versicherungszeitraum eine Reise, die nicht länger als 60 Tage dauert. Bei nur einem Reiseweg ist die Reiseversicherung auf 7 Tage begrenzt. Gemäß Abschnitt C Reiserücktritt gilt die Versicherung ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Reise bezahlen, und sie endet mit dem Antritt Ihrer Reise. Bei allen anderen Abschnitten dieser Versicherungsbedingungen beginnt die Versicherung, wenn Sie Ihr Zuhause oder Hotel oder Ihren Geschäftssitz verlassen ( je nachdem, was später eintritt), um die Reise anzutreten, und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie am Ende der Reise nach Zuhause, in Ihr Hotel oder an Ihren Geschäftssitz zurückkehren ( je nachdem, was früher eintritt). Forderungen für medizinische Kosten für eine stationäre Behandlung im Ausland haben Sie zuerst bis zu Ihrer Versicherungsgrenze bei Ihrer privaten Krankenversicherung geltend zu machen. Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Heimatland aufgrund eines Ereignisses, das im Rahmen dieser Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird. Vorerkrankungen sämtliche körperlichen oder psychischen Erkrankungen, die bereits vor Ihrer Reise vorhanden sind und/oder Ihnen Schmerzen oder körperliche Belastung bereiten oder Ihre normale Mobilität stark beeinträchtigen, einschließlich (unter anderem): 1. eine Erkrankung, bezüglich welcher Sie auf einer Warteliste stehen oder wissen, dass Sie operiert werden, stationär behandelt oder im Krankenhaus oder einer Tagesklinik untersucht werden müssen; 2. eine Erkrankung, die an einen medizinischen Spezialisten verwiesen wird, oder die ein Jahr vor Ihrer Reise eine stationäre Behandlung erfordert hat; 3. eine psychische Erkrankung, einschließlich Flugangst oder anderen Reisephobien; 4. eine Erkrankung, für die Sie noch keine Diagnose bekommen haben; 5. eine Erkrankung, für die ein Arzt das Endstadium diagnostiziert hat; 6. sämtlicher Umstände, von denen Sie wissen, dass sie berechtigterweise zu einer Forderung gemäß dieser Bedingungen führen könnten. Wertgegenstände Schmuck, Gold, Silber, Edelmetall oder Edelstein- oder Halbedelsteinartikel, Uhren, Pelze, Lederwaren, Kameras, Camcorder, Foto-, Audio-, Video-, Computer-, Fernseh- und Telekommunikationsausrüstung (einschließlich CDs, DVDs, Bändern, Filmen, Kassetten, Patronen und Kopfhörern), Computerspiele und Zubehör, Teleskope, Feldstecher, tragbare DVD-Player, MP3- und MP4-Player. Wir/uns/unser(e) AXA Travel Insurance, 10/11 Mary Street, Dublin 1, Irland, Registernummer , ein unter der Nummer C47421 von der Irischen Finanzaufsichtsbehörde ( IFRSA ) autorisierter Versicherungsvermittler und/oder Inter Partner Assistance, 10/11 Mary Street, Dublin 1, Irland, Registernummer , IFSRA Nr. C47746, eine Zweigstelle von Inter Partner Assistance S. A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel, einem belgischen Unternehmen, das von der belgischen Finanzaufsicht (CBFA) unter der Nummer 0487 genehmigt wurde. Sie alle gehören zur AXA Assistance Gruppe. Wintersport geführtes Langlaufen (Ski nordisch), Monoskifahren, Variantenabfahrt oder Snowboard fahren nur bei Begleitung durch einen örtlichen, qualifizierten Führer, Freizeitrennen, Skifahren, Snowboard fahren und Schlittenfahren. Zuhause Ihr offizieller Hauptwohnsitz in Ihrem Heimatland. 8 I Definitionen

9 Allgemeine Bedingungen 1. SUBSIDIARITÄT DER LEISTUNGEN Mit Ausnahme der Unfallversicherung gilt Folgendes: Die Visa Infinite Versicherungen gelten subsidiär, d. h. Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer oder staatlicher Leistungsträger) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet oder seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht hat. Ein Anspruch aus dieser Versicherung besteht somit nicht, soweit Sie bzw. die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen können bzw. kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die Visa Infinite Versicherung als die speziellere Versicherung. Sie haben alles Ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt werden können. Medizinische Kosten für eine stationäre Behandlung im Ausland haben Sie zuerst bei Ihrer Krankenversicherung und/oder einer weiteren bestehenden Reiseversicherung zu melden. 2. ANGEMESSENE VORSICHTSMASSNAHMEN Sie sind verpflichtet, sämtliche angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen, Erkrankungen, Verluste, Diebstahl oder Schäden zu verhindern und dafür zu sorgen, dass diese ergriffen werden, und Sie sind verpflichtet, sämtliche möglichen Schritte zu unternehmen, um Ihr Eigentum vor Verlust oder Schäden zu schützen und um verlorenes oder gestohlenes Eigentum wieder zu erlangen, und dafür zu sorgen, dass diese unternommen werden. 3. HILFE BEI REISEABBRUCH Im Falle eines Umstands, der Ihren Reiseabbruch erfordert, kontaktieren Sie bitte AXA Assistance. Dieser Service steht Ihnen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung und bietet Ihnen Unterstützung für Ihre Rückkehr nach Hause. AXA Assistance organisiert Ihre Rückreise nach Hause, wenn Sie eine Mitteilung über eine schwere Erkrankung, den bevorstehenden Tod oder den Tod eines nahen Verwandten zu Hause erhalten. Besondere Bedingungen für persönliches Eigentum 1. Sie sind verpflichtet, sämtliche Verluste und/oder Diebstähle von persönlichem Eigentum innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung der örtlichen Polizei zu melden und einen schriftlichen Bericht darüber einzuholen. Eine Bestätigung von einem Reiseleiter reicht nicht aus. 2. Für Gegenstände, die beschädigt werden, während Sie auf der Reise sind, müssen Sie einen offiziellen Bericht einer zuständigen örtlichen Behörde einholen. 3. Wenn persönliches Eigentum verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird, während es unter der Aufsicht eines Beförderungsunternehmens, einer Spedition, Behörde oder eines Hotels steht, müssen Sie der betreffenden Stelle schriftlich Informationen zum Verlust, Diebstahl oder Schaden mitteilen und einen offiziellen Bericht einer zuständigen örtlichen Behörde einholen. Wenn persönliches Eigentum verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird, während es unter der Aufsicht einer Fluggesellschaft steht, müssen Sie a) von der Fluggesellschaft einen sogenannten Property Irregularity Report (Bericht über fehlendes bzw. beschädigtes Gepäck) einholen. b) der Fluggesellschaft innerhalb der in ihren Beförderungsbedingungen festgelegten Frist eine formale schriftliche Mitteilung der Forderung zukommen lassen (bitte behalten Sie eine Kopie davon). c) sämtliche Reisetickets und Anhänger behalten, damit Sie sie einreichen können, falls eine Forderung gemäß dieser Versicherung gestellt werden soll. 4. Sie müssen für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände einen Originalbeleg oder einen anderen Eigentumsnachweis vorlegen, um Ihre Forderung zu belegen. 5. Für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände müssen die Belege aufbewahrt werden, um Ihre Forderung zu belegen. 6. Zahlungen erfolgen auf der Grundlage des Wertes des Eigentums zum Zeitpunkt der Beschädigung, des Verlustes oder des Diebstahls. Je nach Alter des Gegenstands wird ein Abzug für Verschleiß und Wertverlust vorgenommen. Allgemeine Bedingungen I Besondere Bedingungen für persönliches Eigentum I 9

10 Obliegenheiten im Schadensfall Diese Bedingungen gelten für Ihre gesamte Police. Sie müssen die folgenden Bedingungen einhalten, um den vollen Schutz dieser Versicherung zu genießen. Wenn Sie sich nicht daran halten, können wir es nach unserem Ermessen verweigern, Ihre Forderung zu bearbeiten oder Erstattungsbetrag verringern. Das Erste, was Sie tun sollten: Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen. Bitte lesen Sie den entsprechenden Abschnitt in der Police, um genau zu sehen, welche Leistungen im Versicherungsumfang inbegriffen sind und welche nicht. Ihr Versicherungsschein zeigt an, welche Abschnitte in Kraft sind. Bei Eintritt eines Ereignisses, das im Rahmen dieser Bedingungen zu einer Forderung führen kann, sollten Sie unverzüglich: 1. AXA Assistance unter einer der folgenden Nummern anrufen, um einen Verlust, Diebstahl, Schaden oder medizinischen Notfall zu melden oder eine Rückführung anzufordern: Tel (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Aus dem Ausland die Polizei im Land des Schadenereignisses informieren und eine Anzeigebestätigung einholen. 3. alle angemessenen Schritte ergreifen, um das fehlende Eigentum zurück zu erlangen. 4. alle angemessenen Schritte ergreifen, um weitere Vorfälle zu verhindern. 4. Sie sind verpflichtet, Originalrechnungen, Belege und Berichte etc. vorzulegen. Was Sie nicht tun dürfen: 1. eine Forderung zulassen oder ablehnen, die jemand anderes gegen Sie erhebt, oder mit diesen Personen eine Einigung treffen. 2. Eigentum entsorgen, das wir zur Schadenbearbeitung benötigen. 3. beschädigte Gegenstände entsorgen, da wir diese möglicherweise sichten müssen. Wir sind berechtigt, in Ihrem Namen zu unseren Gunsten Rechte zur Verteidigung oder Abwicklung von Forderungen gegenüber Dritten zu übernehmen. Wir sind berechtigt, das versicherte Eigentum in Besitz zu nehmen und die Bergung zu übernehmen. Wir können auch im Namen sämtlicher Personen, die im Rahmen dieser Police Forderungen stellen, Forderungen verfolgen, um von Dritten geschuldete Beträge zurück zu erlangen. Wir sind dazu berechtigt, Sie aufzufordern, sich auf unsere Kosten von einem unabhängigen Arzt untersuchen zu lassen. Im Todesfall ist uns ggf. das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wir können uns weigern, Ihnen Kosten zu erstatten, die Sie nicht mit Belegen oder Rechnungen nachweisen können. Was nach der Meldung eines Schadenfalles zu tun ist: 1. Teilen Sie uns unverzüglich schriftlich mit und stellen Sie uns sämtliche Informationen zur Verfügung, wenn jemand Sie für einen Schaden an seinem Eigentum oder eine körperliche Verletzung verantwortlich macht. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, uns Schriftsätze, Aufforderungen, Klagemitteilungen oder andere Dokumente zuzusenden. 2. Wenn wir Sie darum bitten, müssen Sie uns innerhalb von 31 Tagen schriftliche Informationen zu Ihrer Forderung zusenden. 3. Sie oder Ihre gesetzlichen Vertreter müssen uns auf Ihre Kosten sämtliche erforderlichen Informationen, Nachweise, Angaben zur Hausratversicherung und ärztliche Zeugnisse zur Verfügung stellen und uns unterstützen. 10 I Obliegenheiten im Schadensfall

11 Notfall- und Medizinischer Dienst Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, die/der zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus führen kann, oder bevor Arrangements für eine Rückführung getroffen werden, oder im Falle eines Umstands, der Ihren Reiseabbruch erfordert, oder wenn medizinische Kosten von mehr als 500 anfallen, kontaktieren Sie bitte die Notrufzentrale der AXA Assistance. Tel (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Aus dem Ausland Die Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung um Sie zu beraten und zu unterstützen, die Einweisung in ein Krankenhaus und die Rückführung zu organisieren und medizinische Kosten zu genehmigen. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Umstände eine unverzügliche Notbehandlung erfordern, kontaktieren Sie AXA Assistance bitte so früh wie möglich. Eine privatärztliche Behandlung ist nicht versichert, es sei denn, AXA Assistance stimmt diesem zu. Bezahlung medizinischer Behandlung im Ausland Wenn Sie in ein Krankenhaus eingewiesen werden, während Sie außerhalb Ihres Heimatlandes sind, übernimmt AXA Assistance die im Rahmen dieser Bedingungen versicherten medizinischen Kosten und bezahlt das Krankenhaus direkt. Damit Sie dies nutzen können, müssen Sie, bzw. jemand in Ihrem Auftrag, AXA Assistance kontaktieren. Bei einer ambulanten Behandlung können Sie die Rechnung auch selbst begleichen und nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland bei uns geltend machen. Gegenseitige Gesundheitsabkommen EUROPÄISCHE UNION (EU), EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM (EWR) UND SCHWEIZ Wenn Sie in der europäischen Gemeinschaft wohnen, haben Sie, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ein Anrecht auf Versorgung über das öffentliche Gesundheitssystem in den Ländern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Wenn Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem dieser Länder krank oder verletzt werden und Behandlung benötigen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre medizinische Behandlung in Krankenhäusern oder von Ärzten angeboten wird, die nach den Bestimmungen der gegenseitigen Gesundheitsabkommen arbeiten, es sei denn, AXA Assistance stimmt etwas anderem zu. Wenn Sie in eine Privatklinik aufgenommen werden, können wir Sie in ein öffentliches Krankenhaus verlegen, sobald der Transport sicher durchgeführt werden kann. Allgemeine Ausschlüsse Diese Ausschlüsse gelten für die gesamte Police. Wir leisten keine Erstattung für Schadenfälle, die sich direkt oder indirekt ergeben aus: 1. Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Anfeindungen oder kriegsähnlichen Maßnahmen (ganz gleich, ob Krieg erklärt wird oder nicht), Bürgerkrieg, Rebellion, Terrorismus, Revolution, Aufstand, zivilen Unruhen in der Form oder dem Ausmaß von Aufruhr, aufkommender oder gleichsam militärischer oder usurpatorische Machtergreifung, wobei dieser Ausschluss jedoch nicht für Verluste gemäß Abschnitt H Medizinische und andere Kosten im Notfall, Abschnitt I Krankenhaustagegeld und Abschnitt L Reiseunfall gilt, es sei denn, diese Verluste werden durch einen atomaren, chemischen oder biologischen Angriff verursacht, oder wenn diese Störungen bereits zu Beginn einer Reise existieren. 2. Ionenstrahlung oder der Kontaminierung mit Radioaktivität von nuklearen Brennstoffen oder Atommüll, aus der Verbrennung nuklearer Brennstoffe, den radioaktiven, toxischen, explosiven oder anderen gefährlichen Eigenschaften einer nuklearen Baugruppe oder von Komponenten einer solchen Baugruppe. Notfall- und Medizinischer Dienst I Bezahlung mediziniescher Behandlung im Ausland I Gegenseitige Gesundheitsabkommen I Allgemeine Ausschlüsse I 11

12 3. Verlust, Zerstörung oder Schäden, die direkt durch Druckwellen verursacht werden, welche wiederum von Flugzeugen oder anderen Luftfahrzeugen verursacht werden, die mit Schall- oder Überschallgeschwindigkeit fliegen. 4. Ihrer Teilnahme an oder der Ausübung von Extremsport (siehe Seite 14) und Wintersportarten oder die Tätigkeit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler. 5. Ihrer Beschäftigung mit oder der Ausübung von: manueller Arbeit mit gefährlicher Ausrüstung in beruflichem Zusammenhang, Fliegen, es sei denn, Sie sind ein die Gebühr bezahlender Passagier in einem voll lizenzierten Passagierflugzeug, die Verwendung von motorisierten Fahrzeugen mit zwei oder drei Rädern, es sei denn, Sie besitzen eine vollumfängliche Fahrerlaubnis, die in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde und die Nutzung dieser Fahrzeuge erlaubt, berufliche veranlassten Bewirtungen, beruflicher Ausübung von Sportarten, Rennen ( jedoch nicht zu Fuß), Motorrallyes und Motorwettbewerbe oder andere Geschwindigkeits- oder Ausdauertests. 6. Ihrer Ausübung der folgenden Wintersportarten: Variantenabfahrt ohne Führer, Skifahren entgegen Warnungen oder Hinweisen der örtlichen Behörden, Skistunts, Freistilskifahren, Ski nordisch, Eishockey, Bob fahren, Rodeln, Heliskiing, Skiakrobatik, Skifliegen, Skispringen, Skibergsteigen, Gletscherskifahren, Skifahren mit Pistenraupen, Snowcart fahren oder Nutzung von Schlitten, Rodelschlitten oder Skeletons. 7. Ihren willentlichen, selbstverschuldeten Verletzungen oder Erkrankungen, Selbstmord oder versuchtem Selbstmord, sexuell übertragbaren Krankheiten, Missbrauch von Lösungsmitteln, Alkoholmissbrauch, Einnahme von Medikamenten (es sei denn, diese Medikamente werden in Übereinstimmung mit der Behandlung eingenommen, die ein Arzt verschreibt und leitet, jedoch nicht zur Behandlung von Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit), Gefahren, denen Sie sich selbst unnötigerweise aussetzen (es sei denn, dies geschieht im Rahmen eines Versuchs, ein Menschenleben zu retten). 8. Einer Erkrankung, die Sie haben und bezüglich derer ein Arzt Ihnen geraten hat, nicht zu reisen, oder bezüglich derer er Ihnen dies geraten hätte, wenn Sie ihn konsultiert hätten. 9. Einer Erkrankung, deren medizinische Behandlung (einschließlich Operationen oder Untersuchungen) außerhalb Ihres Heimatlandes Zweck Ihrer Reise ist. 10. Einer Erkrankung, bezüglich derer Sie nicht die empfohlene Behandlung oder verschriebene Medikation nehmen, die ein Arzt verordnet hat. 11. Der Tatsache, dass Ihre Reise Gesundheitsanforderungen widerspricht, die der Beförderer, dessen agierende Vertreter oder andere Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel festlegen. 12. Ihren eigenen unrechtmäßigen Handlungen oder strafrechtlichen Verfahren gegen Sie. 13. Nicht versichert sind Forderungen, bezüglich derer Ihnen gemäß einer anderen Versicherung eine Entschädigung zusteht, einschließlich Beträgen, die von anderen Quellen erstattet werden, es sei denn, dies geht über den Betrag hinaus, der gemäß einer solchen anderen Versicherung gedeckt gewesen wäre, oder über den Betrag, der von einer anderen Quelle erstattet werden müsste, wenn diese Versicherungen in diesem Dokument nicht betroffen wären. 14. Allen anderen Verlusten, Schäden oder zusätzlichen Kosten nach dem Ereignis, bezüglich dessen Sie Forderungen stellen, sofern wir im Rahmen dieser Versicherung keinen Versicherungsschutz bieten. Beispiele für solche Verluste, Schäden oder zusätzliche Kosten sind Kosten für den Austausch von Schlössern nach dem Verlust von Schlüsseln, Kosten zur Vorbereitung einer Forderung oder Verdienstausfall als Folge einer körperlichen Verletzung oder Erkrankung. 15. Beruflichen Aufgaben als Mitglied der Bundeswehr. 16. Ihrer Reise in ein Land oder ein bestimmtes Gebiet oder zu einem Ereignis, bezüglich dessen eine Regierungsbehörde im Heimatland oder die Weltgesundheitsorganisation der Öffentlichkeit geraten hat, nicht dorthin zu reisen, oder das unter einem offiziellen Embargo der Vereinten Nationen steht. 17. Schäden, die Sie oder mit Ihnen in betrügerischer Absprache Stehende durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat oder durch unredliche Handlungen verursachen. 12 I Allgemeine Ausschlüsse

13 Besondere Ausschlüsse für persönliches Eigentum 1. Verlust, Diebstahl oder Schäden an Wertgegenständen oder Geld & anderen Zahlungsmitteln, das zu irgendeiner Zeit unbeaufsichtigt war (einschließlich in einem Fahrzeug oder unter Aufsicht von Beförderern), es sei denn, diese werden in einem Hotelsafe oder einer abgeschlossenen Sicherheitsverwahrungsbox aufbewahrt. 2. Verlust, Diebstahl oder Schäden an persönlichem Eigentum, das in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug liegt: a) Über Nacht zwischen 21 Uhr und 8 Uhr (Ortszeit) oder b) Zwischen 8 Uhr und 21 Uhr (Ortszeit), es sei denn, es befindet sich in dem Schließfach, das bei Fahrzeugen mit einem Schließfach vom Fahrgastraum getrennt ist, oder bei Fahrzeugen ohne separates Schließfach im Fahrzeug, aber nicht offen sichtbar, wobei der gewaltsame Zugang zum Fahrzeug in einem Polizeibericht bestätigt werden muss. 3. Verlust oder Schäden aufgrund einer Verzögerung, Konfiszierung oder Beschlagnahmung durch den Zoll oder eine anderen Behörde. 4. Verlust, Diebstahl oder Schäden an Schecks mit Ausnahme von Reiseschecks, Geld, Post- oder Geldanweisungen, im Voraus bezahlte Coupons oder Gutscheine, Reisetickets, Kredit-/Kundenoder Geldkarten. 5. Verlust, Diebstahl oder Schäden an Edelsteinen, Kontakt- oder Hornhautlinsen, Brillen, Hörgeräten, Zahn- oder medizinischen Prothesen, Kosmetika, Antiquitäten, Musikinstrumenten, Urkunden, Manuskripten, Wertpapieren, verderblichen Waren, Fahrrädern und Schäden an Koffern (es sei denn, die Koffer sind aufgrund eines einzelnen Schadensereignisses unbrauchbar geworden). 6. Verlust oder Schaden aufgrund von Rissen, Kratzern, Bruch oder Beschädigungen an Porzellan, Glas (außer Glas von Uhrendeckeln, Kameras, Feldstechern oder Teleskopen), oder anderen zerbrechlichen oder fragilen Gegenständen, es sei denn, diese werden durch Feuer, Diebstahl oder einen Unfall des Flugzeugs, Hochseeschiffes, Zuges oder Fahrzeugs, in dem sie befördert werden, verursacht. 7. Verlust oder Schaden aufgrund von Brüchen von Sportausrüstung oder Schäden an Sportkleidung, während diese in Gebrauch ist. 8. Forderungen, die nicht durch den Originalbeleg, den Nachweis des Eigentums oder eine Versicherungsbewertung (die vor dem Verlust eingeholt wurde) für die verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Gegenstände nachgewiesen werden können. 9. Verlust, Diebstahl oder Schäden an Handelswerkzeugen, Motorzubehör und anderen Gegenständen, die im Zusammenhang mit Ihrem Geschäft, Handel, Beruf oder Ihrer Beschäftigung verwendet werden. 10. Verlust oder Schaden, der durch Verschleiß, Abwertung, Verschlechterung, atmosphärische oder klimatische Bedingungen, Motten, Ungeziefer, Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungsverfahren, mechanische oder elektrische Ausfälle oder Flüssigkeitsschäden entsteht. 11. Verlust oder Schaden aufgrund einer Wertminderung, Schwankungen von Wechselkursen oder Mängeln aufgrund eines Fehlers oder einer Unterlassung entstehen. 12. Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum aus Ihrer Unterbringung ergeben, es sei denn, gewaltsames Eindringen kann nachgewiesen werden und wird in einem Polizeibericht bestätigt. 13. Forderungen, die sich aus Schäden ergeben, die durch ein Leck von Pulver oder einer Flüssigkeit, das/die mit den persönlichen Dingen oder im Gepäck transportiert werden, entstehen. 14. Forderungen, die sich durch den Verlust, Diebstahl oder Schaden an persönlichem Eigentum ergeben, das als Fracht oder transportiert wird. Besondere Ausschlüsse für persönliches Eigentum I 13

14 Sportarten und Aktivitäten Für die folgenden (Urlaubs-)Sportarten besteht im Rahmen von Abschnitt H MEDIZINISCHE UND ANDERE LEISTUNGEN IM NOTFALL Versicherungsschutz: Bergwandern, Kanu-/Bootfahren, Fischen, Golf, Reiten, Mountainbiking, Gerätetauchen, Tennis, Skifahren, Snowboarden, Surfen und Wasserski. Diese Aufzählung ist abschließend. Extremsportarten sind nicht versichert. Als Extremsport gelten sämtliche Sportarten, für die ein spezielles Training oder eine spezielle Ausbildung oder spezielle Ausrüstung oder spezielle Vorbereitungen und/oder ein spezieller Führer oder Trainer gebraucht bzw. üblicherweise empfohlen werden, um Unfälle oder gesundheitliche Schädigungen zu verhindern. Unter speziell wird in diesem Zusammenhang alles verstanden, was hauptsächlich oder ausschließlich für diese Sportart verwendet wird. Ausgenommen hiervon sind die in diesem Abschnitt aufgezählten (Urlaubs-)Sportarten. Versicherungsbedingungen Abschnitt A Reiseberatung IHRE SERVICELEISTUNGEN IM DETAIL Vor und während Ihrer Reise versorgen wir Sie auf Anfrage mit Informationen zu: 1. aktuellen Visums- und Einreiseanforderungen für sämtliche Länder. Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit eines anderen Landes als des Heimatlandes besitzen, müssen wir Sie möglicherweise an die Botschaft oder das Konsulat des entsprechenden Landes verweisen. 2. aktuellen Impfanforderungen für sämtliche Länder und Informationen zu aktuellen Warnungen der Weltgesundheitsorganisation. 3. Wettervorhersagen für das Ausland. 4. besonderen Sprachen, die am Reiseziel gesprochen werden. 5. Zeitzonen und Zeitunterschieden. 6. Öffnungszeiten der großen Banken einschließlich Informationen und Tipps zur Annahme verschiedener Währungen und der Hauptwährung des Zielortes. ABSCHNITT B REISEUNTERSTÜTZUNG IHRE SERVICELEISTUNGEN IM DETAIL Während Ihrer Reise werden wir: 1. Ihnen bei der Besorgung eines Anwalts und/oder Dolmetschers helfen oder eine Vorauszahlung für die Kosten eines Rechtsbeistandes oder Dolmetschers leisten, wenn Sie während der Reise inhaftiert werden, Ihnen Haft angedroht wird oder Sie sich mit einer öffentlichen Behörde auseinandersetzen müssen. 2. Nachrichten an Ihre Verwandten, Geschäftspartner oder Freunde in Ihrem Heimatland weiterleiten. 3. Ihnen dabei helfen, Ihr verlorenes Gepäck zu orten, und Sie regelmäßig über die aktuelle Situation informieren. 4. Sie dabei unterstützen, Ersatzreisedokumente zu bekommen, wenn die für die Rückreise erforderlichen Dokumente verloren gehen oder gestohlen werden. Wir bezahlen nicht die Kosten, die für die Ausstellung neuer Dokumente anfallen. Wenn Reisetickets für die 14 I Sportarten und Aktivitäten I Versicherungsbedingungen

15 Rückreise verloren gehen oder gestohlen werden, muss eine Vorauszahlung geleistet werden, damit ein Ersatzticket gekauft werden kann. Sämtliche Vorauszahlungen und Zustellungsgebühren gehen zu Lasten Ihres Visa Infinite-Kartenkontos, es sei denn, Sie vereinbaren im Voraus mit uns andere Wege der Rückzahlung. Bitte beachten Sie die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf Seite 9. SCHLÜSSE, S. 9) gilt folgender besonderer Ausschluss im Zusammenhang mit Reiseunterstützung: Kosten von Vorauszahlungen oder Zustellungsgebühren. ABSCHNITT C REISERÜCKTRITT UND REISEABBRUCH BITTE KONTAKTIEREN SIE VOR EINEM REISEABBRUCH UNBEDINGT AXA ASSISTANCE UNTER EINER DER FOLGENDEN TELEFONNUMMERN: Tel (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Aus dem Ausland Sie erhalten von uns bis zu dem in der Leistungstabelle genannten Betrag für ungenutzte und nicht rückerstattbare Reise- und Unterbringungskosten und anderen im Voraus bezahlten Gebühren, die Sie bezahlt oder zu deren Zahlung Sie sich verpflichtet haben, sowie sämtliche zusätzliche Reisekosten, die anfallen, wenn a) die Stornierung der Reise erforderlich oder unvermeidbar ist; oder b) die Reise vorzeitig abgebrochen wird; aufgrund eines der folgenden Ereignisse: 1. Tod, körperliche Verletzung oder Erkrankung von: a) Ihnen; b) Personen, mit denen Sie reisen oder reisen wollten; c) Personen, bei denen Sie während Ihrer Reise vorübergehend wohnen wollten; d) Ihren nahen Verwandten; oder e) einem Geschäftspartner. 2. Zwangsquarantäne, Schöffentätigkeit oder Ladung als Zeuge vor ein Gericht von Ihnen oder einer Person, mit der Sie reisen oder reisen wollten. 3. Entlassung (die gemäß der aktuellen Gesetzgebung Ihres Heimatlandes bezüglich Entlassungen zur Zahlung einer Abfindung berechtigt und wenn zum Zeitpunkt der Buchung der Reise kein Grund zur Annahme bestand, dass die Kündigung erfolgen würde) von Ihnen oder einer Person, mit der Sie reisen oder reisen wollten. 4. Die Rücknahme einer Freistellung von Mitgliedern der Bundeswehr, der Polizei, Feuerwehr, von Pflegediensten, Ambulanzen oder Mitarbeitern einer Regierungsabteilung, sofern diese Rücknahme oder der Reiseabbruch zum Zeitpunkt des Erhalts dieser Bedingungen oder zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Reise ( je nachdem, was später eintritt) nicht vorhersehbar war. 5. die Polizei Sie innerhalb von 7 Tagen vor Ihrem Abreisedatum dazu auffordert, zu Hause zu bleiben oder danach dorthin zurückzukehren, weil Ihr Zuhause durch einen Brand, eine Explosion, ein Unwetter, Überflutung, Absenken, Vandalismus oder Diebstahl schwer beschädigt wurde. Neben den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf S. 9 gelten folgende weitere besonderen Bedingungen für den Abschnitt Reiserücktritt und Reiseabbruch : 1. Sie müssen von Ihrem behandelnden Arzt ein ärztliches Attest und eine vorherige Genehmigung von AXA Assistance einholen, um vor dem Reiseabbruch die Notwendigkeit der Rückkehr nach Hause aufgrund eines Todesfalls, einer körperlichen Verletzung oder Erkrankung zu bestätigen. 2. Wenn Sie mit der Information des Reiseunternehmens, des Reiseveranstalters oder des Anbieters des Transportes/der Unterkunft in Verzug geraten oder dies versäumen, wenn festgestellt wird, dass es erforderlich ist, die Reise zu stornieren, beschränkt sich unsere Haftung auf die Stornogebühren, die ohne dieses Versäumnis oder die Verzögerung gegolten hätten. 3. Wenn Sie die Reise aufgrund einer körperlichen Verletzung oder Erkrankung stornieren, müssen Sie ein ärztliches Attest von dem Arzt vorlegen, der die verletzte/kranke Person behandelt, das bestätigt, dass die Stornierung der Reise notwendig ist. Versicherungsbedingungen I 15

16 4. Wenn das Auto, das Sie für die Reise nutzen wollten, innerhalb von 7 Tagen vor dem Abreisedatum gestohlen oder beschädigt wird, werden die Kosten für einen Mietwagen übernommen und keine Stornogebühren bezahlt. SCHLÜSSE, S. 11) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Ansprüche aus der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung: 1. Vorerkrankungen von Ihnen oder jemand anderem, der unter IHR VERSICHERUNGSSCHUTZ IM DETAIL, Punkt 1 genannt wird. 2. Kosten von erstattungsfähigen Flughafengebühren und -abgaben. 3. Forderungen, die sich direkt oder indirekt ergeben aus a) Entlassung aufgrund von Fehlverhalten, vorzeitigem Austritt, Rücktritt oder aus Ihrer Kündigung, oder wenn vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Bedingungen oder dem Zeitpunkt der Buchung einer Reise ( je nachdem, was früher eintritt) eine Warnung oder Mitteilung der Kündigung gegeben wurde. b) Umständen, die Ihnen vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Bedingungen oder dem Zeitpunkt der Buchung einer Reise ( je nachdem, was früher eintritt) bekannt waren, und bei denen mit einer Stornierung oder einem Reiseabbruch gerechnet werden musste. 4. Reisetickets oder Unterbringungskosten, die mit einem Meilenbonusprogramm einer Fluggesellschaft, einem Karten- oder Urlaubspunkteprogramm bezahlt wurden. 5. Normale Schwangerschaft ohne gleichzeitige körperliche Verletzung, Erkrankung, Krankheit oder Komplikationen. Dieser Abschnitt bietet Versicherungsschutz für unvorhergesehene Ereignisse, Unfälle und Erkrankungen. Eine normale Geburt stellt kein unvorhergesehenes Ereignis dar. ABSCHNITT D VERPASSTE ABREISE/ VERPASSTER ANSCHLUSS Wir bezahlen Ihnen bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag für im angemessenem Rahmen liegende zusätzliche Kosten für Unterkunft (nur Zimmer) und Reise, die Ihnen entstehen, damit Sie Ihr Ziel im Ausland oder Anschlussflüge außerhalb des Heimatlandes erreichen oder in das Heimatland zurückkehren können, wenn Sie es aufgrund eines der folgenden Umstände versäumen, rechtzeitig am internationalen Abreisepunkt anzukommen, um das vorgesehene öffentliche Verkehrsmittel, das Sie für die anfängliche internationale Reise gebucht haben, zu erreichen: 1. Ausfall anderer geplanter öffentlicher Verkehrsmittel oder 2. Unfall oder Panne des Fahrzeuges, mit dem Sie unterwegs sind oder 3. Streik, Arbeitskampf oder ungünstige Witterung. Neben den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf S. 9 gelten folgende weitere besondere Bedingungen für den Abschnitt Verpasste Abreise/ Verpasster Anschluss : 1. Sie müssen dem vorgesehenen öffentlichen Verkehrsmittel oder anderen Transportmitteln genügend Zeit gewähren, um rechtzeitig anzukommen und Sie zum Abreisepunkt zu bringen. 2. Sie müssen vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Verspätung und deren Ursache einholen. 3. Sie müssen einen schriftlichen Bericht der Polizei oder des beteiligten Pannendienstes einholen, wenn das Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind, eine Panne hat oder an einem Unfall beteiligt ist. 4. Sie können unter Abschnitt E Verspätete Abreise oder Abschnitt D Verpasste Abreise/Verpasster Anschluss oder Abschnitt G Unbeabsichtigte Verweigerung des Boarding einen Schadenfall nur einmal geltend machen, nicht mehrmals oder für alle Abschnitte. SCHLÜSSE, S. 11) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Ansprüche im Zusammenhang mit verpasster Abreise/verpasstem Anschluss: 1. Forderungen, die sich direkt oder indirekt ergeben aus: a) Streiks oder Arbeitskämpfen, die zu dem oder vor dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Reise gebucht haben oder Ihr Versicherungsschutz begann, existierten oder öffentlich bekannt gemacht wurden. b) einem Unfall oder einer Panne des Fahrzeuges, mit dem Sie unterwegs sind, und für den/die kein Bericht einer professionellen Reparaturwerkstatt vorgelegt wird. c) einer Panne eines Fahrzeuges, mit dem Sie reisen und das Ihnen gehört und nicht ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers gewartet und gepflegt wurde. 1. Zusätzliche Kosten, wenn der Betreiber des vorgesehenen öffentlichen Verkehrsmittels angemessene alternative Reisemöglichkeiten angeboten hat. 2. Verpasste Abreise, wenn zwischen Anschlussflügen an einem internationalen Abreisepunkt keine Mindestzeit von 2 Stunden eingeplant wurde, oder ggf. mehr, wenn Flugreservierungssysteme längere Zeiten für Anschlüsse erfordern. 3. Aussetzung der Beförderung mit einem Flugzeug oder Schiff auf Anordnung oder Empfehlung des Luftfahrtbundesamtes, einer Hafen- oder ähnlichen Behörde. 16 I Versicherungsbedingungen

17 ABSCHNITT E VERSPÄTETE ABREISE Wenn sich der Start des vorgesehenen öffentlichen Verkehrsmittels, das Sie für die Reise gebucht haben, am letzten Abreisepunkt aus dem oder in Ihr Heimatland aus folgenden Gründen um mindestens 4 Stunden nach der geplanten Startzeit verspätet: a) Streik oder b) Arbeitskampf oder c) ungünstige Witterung oder d) mechanischer Ausfall oder technischer Fehler beim vorgesehenen öffentlichen Verkehrsmittel, das Sie für die Reise gebucht haben erstatten wir Ihnen für jeweils 4 Stunden Verspätung bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag. Neben den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf S. 9 gelten folgende weitere besondere Bedingungen für den Abschnitt Verspätete Abreise : 1. Sie müssen gemäß dem Ihnen ausgehändigten Reiseplan einchecken. 2. Sie müssen von dem Beförderungsunternehmen bzw. der zuständigen Stelle eine schriftliche Bestätigung über die Dauer der Verspätung in Stunden und den Grund für die Verspätung einholen. 3. Sie müssen sich an die Vertragsbestimmungen der Reiseagentur, des Reiseveranstalters oder des Beförderungsunternehmens halten. 4. Sie können unter Abschnitt E Verspätete Abreise oder Abschnitt D Verpasste Abreise/Verpasster Anschluss oder Abschnitt G Verweigerung des Boarding einen Schadenfall nur einmal geltend machen, nicht mehrmals oder für alle Abschnitte. SCHLÜSSE, S. 11) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Ansprüche im Zusammenhang mit verspäteter Abreise: 1. Forderungen, die sich direkt oder indirekt ergeben aus: a) Streiks oder Arbeitskämpfen oder Verzögerungen durch Verkehrskontrollen, die zu dem Zeitpunkt, an dem diese Bedingungen in Kraft traten oder an dem Sie Ihre Reise gebucht haben ( je nachdem, was früher eintritt), existierten oder öffentlich bekannt gemacht wurden. b) Aussetzung der Beförderung mit einem Flugzeug oder Schiff auf Anordnung oder Empfehlung des Luftfahrtbundesamtes, einer Hafen- oder ähnlichen Behörde. ABSCHNITT F GEPÄCKVERSPÄTUNG UND ERWEITERTE GEPÄCKVERSPÄTUNG GEPÄCKVERSPÄTUNG Wir erstatten Ihnen bis zu dem Betrag, der in der Leistungstabelle genannt ist, Kosten für den notwendigen Ersatz von Kleidung, Medikamenten und Hygieneartikeln im Falle einer Gepäckverspätung, wenn das aufgegebene Gepäck bei der Ausreise vorübergehend verloren geht und Ihnen nicht innerhalb von 6 Stunden nach Ihrer Ankunft zurückgegeben wird. ERWEITERTE GEPÄCKVERSPÄTUNG Wir erstatten Ihnen bis zu dem in der Leistungstabelle unter erweiterte Gepäckverspätung angegebenen Betrag, wenn das aufgegebene Gepäck nicht innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft an Ihrem Zielflughafen angekommen ist. Wenn der Verlust endgültig ist, wird der erstattete Betrag von dem Betrag abgezogen, der gemäß Abschnitt K GEPÄCK, GELD & ANDERE ZAHLUNGSMITTEL UND AUSWEISDOKUMENTE zur Auszahlung gelangt. Neben den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf S. 9 und den BESONDE- REN BEDINGUNGEN FÜR PERSÖNLICHES EIGENTUM auf S. 9 gelten folgende weitere besondere Bedingungen für den Abschnitt Gepäckverspätung und erweiterte Gepäckverspätung : 1. Es ist eine schriftliche Bestätigung des Beförderers über die Dauer der Gepäckverspätung einzuholen. 2. Sämtliche Belege sind aufzubewahren. SCHLÜSSE, S. 11) gelten für Ansprüche aus der (erweiterten) Gepäckverspätungsversicherung auch die BESONDEREN FÜR PERSÖNLICHES EIGENTUM, S. 13. Versicherungsbedingungen I 17

18 ABSCHNITT G VERWEIGERUNG DES BOARDINGS Wenn Sie innerhalb der bekannt gegebenen Check-in-Zeiten für einen bestätigten geplanten Flug eingecheckt oder dies versucht haben und Ihnen das Boarding aufgrund einer Überbuchung verweigert wird, erstatten wir Ihnen bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag für Kosten, die Ihnen für Essen im Restaurant und Erfrischungen, die Sie zwischen der ursprünglich geplanten Abflugzeit und Ihrer tatsächlichen Abflugzeit zu sich nehmen, entstehen. Neben den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf S. 9 gilt folgende weitere besondere Bedingung für den Abschnitt Verweigerung des Boarding : Sie können unter Abschnitt E Verspätete Abreise oder Abschnitt D Verpasste Abreise/Verpasster Anschluss oder Abschnitt G Verweigerung des Boarding je Ereignis insgesamt nur einen Schadensfall geltend machen. SCHLÜSSE, S. 11) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Ansprüche im Zusammenhang mit Verweigerung des Boarding: 1. Kosten oder Gebühren, die Ihnen die Fluggesellschaft erstattet; 2. Kosten oder Gebühren, die entstehen, wenn die Verweigerung nicht ungewollt und/oder zwingend notwendig ist; 3. Forderungen, für die Sie keinen schriftlichen Nachweis von der Fluggesellschaft haben, der bestätigt, dass Sie aufgrund einer Überbuchung nicht reisen konnten, und die Zeit der Verzögerung bis zu Ihrem nächsten verfügbaren Flug bestätigt. ABSCHNITT H MEDIZINISCHE UND ANDERE KOSTEN IM NOTFALL Wir erstatten Ihnen folgende Kosten bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag, die außerhalb des Heimatlandes unvermeidbar anfallen, weil Sie an einer körperlichen Verletzung oder einem medizinischem Zustand leiden oder unter Zwangsquarantäne stehen: 1. Notfallgebühren für medizinische Behandlung, Operation, Krankenhaus, Ambulanz und Pflege und Gebühren, die außerhalb des Heimatlandes anfallen. 2. Zahnnotfallbehandlung zur sofortigen Schmerzbehandlung (nur an natürlichen Zähnen) außerhalb des Heimatlandes bis zum in der Leistungstabelle angegebenen Grenze. 3. Im Falle Ihres Todes außerhalb des Heimatlandes die angemessenen zusätzlichen Ausgaben für Bestattungskosten im Ausland bis zu einem Höchstbetrag von plus den angemessenen Kosten für den Transport Ihrer Asche nach Hause oder die zusätzlichen Kosten für den Rücktransport Ihrer sterblichen Überreste nach Hause. 4. Maximal den in der Leistungstabelle angegebenen Betrag pro Nacht für höchstens 10 Nächte für Unterbringungskosten im angemessenen Rahmen bis zu dem Standard Ihrer ursprünglichen Buchung, die Ihnen entstehen, wenn Sie aus medizinischen Gründen notwendigerweise länger vor Ort bleiben müssen als ursprünglich geplant. Dies umfasst mit der vorherigen Genehmigung von AXA Assistance bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag pro Nacht auch angemessene zusätzliche Unterbringungskosten für einen Freund oder Angehörigen, der bei Ihnen bleibt und Sie nach Hause bringt. Wenn Sie und Ihr Freund oder Angehöriger nicht das ursprüngliche Rückticket nutzen können, bekommen Sie von AXA Assistance zusätzliche Reisekosten bis zum Standard Ihrer ursprünglichen Buchung für Ihre Heimreise. 5. Transport in der Economy-Klasse und bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag pro Nacht für höchstens 10 Nächte Unterbringungskosten für einen nahen Verwandten aus dem Heimatland, der Sie besucht oder Sie nach Hause begleitet, wenn Sie allein reisen, und wenn Sie für mehr als 10 Tage stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden, nach der vorherigen Genehmigung von AXA Assistance. 6. Mit der vorherigen Genehmigung von AXA Assistance die zusätzlichen Kosten, die für Lufttransport oder andere angemessene Mittel entstehen, einschließlich qualifizierter Begleitpersonen, für Ihren Rücktransport nach Hause, wenn dies medizinisch notwendig ist. Rückführungskosten werden nur für dieselbe Buchungsklasse übernommen, mit der die Hinreise stattfand, es sei denn, AXA Assistance stimmt etwas anderem zu. 7. Economy-Ticket und bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag pro Nacht für maximal 3 Nächte Unterbringungskosten für einen Freund oder Verwandten für die Reise aus dem Heimatland zur Begleitung von Leistungsberechtigten unter 16 Jahren in das Heimatland, wenn Sie körperlich nicht in der Lage sind, sich um diese zu kümmern. Wenn Sie keine Person benennen können, werden wir eine kompetente Person auswählen. 8. Wenn wir Sie mit einer ärztlichen Begleitung in Ihr Heimatland zurückgebracht haben, bezahlen wir Ihre Unterkunft, Lebensmittel 18 I Versicherungsbedingungen

19 und Pflegekosten für bis zu 10 Tage bis zu den in der Leistungstabelle angegebenen Beträgen, während Sie sich in einer Reha- Einrichtung erholen, das gemäß den Gesetzen des Heimatlandes eingetragen ist. Die Erholungszeit muss unmittelbar auf Ihre Rückführung folgen und von unserem leitenden Arzt in Absprache mit dem eingetragenen Arzt, der Sie behandelt, genehmigt werden. Neben den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf S. 9 gelten folgende weitere besonderen Bedingungen für den Abschnitt Medizinische und andere Kosten im Notfall : 1. Sie müssen AXA Assistance so bald wie möglich über eine körperliche Verletzung oder Ihren medizinischen Zustand informieren, die bzw. der Ihre stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfordert, jedoch spätestens bevor Vorkehrungen für Ihre Rückführung getroffen werden. 2. Sie müssen AXA Assistance so früh wie möglich kontaktieren, wenn Ihnen im Zusammenhang mit einem Ereignis medizinische Kosten von mehr als 500 entstehen. 3. Im Falle Ihrer körperlichen Verletzung oder eines medizinischen Zustands behalten wir uns das Recht vor, Sie während der Reise in ein anderes Krankenhaus zu verlegen und Ihre Rückführung in das Heimatland zu organisieren. Wir werden dies tun, wenn der behandelnde Arzt oder AXA Assistance der Meinung ist, dass Sie sicher verlegt werden und/oder in das Heimatland reisen können, um die Behandlung fortzusetzen. 4. Sie müssen in jedem Fall AXA Assistance kontaktieren, ehe Sie Ihre Reise abbrechen. 5. Sie müssen Forderungen für medizinische Kosten für eine stationäre Behandlung im Ausland zunächst bis zur Höchsterstattungsgrenze bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geltend machen. Im Falle einer Forderung gemäß diesem Abschnitt müssen Sie uns über sämtliche anderen Versicherungen in Kenntnis setzen, über die Sie versichert sind und die die Deckung übernehmen könnten. SCHLÜSSE, S. 11) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Ansprüche im Zusammenhang mit medizinischen und anderen Kosten im Notfall: 1. Forderungen, die sich direkt oder indirekt ergeben aus: a) Vorerkrankungen. b) Kosten von Telefonanrufen, die nicht dazu dienen, AXA Assistance über den Schadensfall zu informieren, wofür Sie Belege oder andere Nachweise vorlegen können, um die Kosten des Gesprächs und die angerufene Nummer zu belegen. c) Kosten von Behandlungen oder Operationen, einschließlich Untersuchungen und Tests, die nicht direkt mit der körperlichen Verletzung oder dem medizinischen Zustand zusammenhängen, die Ihre Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. d) Ausgaben, die nicht üblich, angemessen oder unvermeidlich sind, um Ihre körperliche Verletzung oder Ihren medizinischen Zustand zu behandeln. e) Formen von Behandlung oder Operationen, die nach Meinung des behandelnden Arztes und von AXA Assistance in angemessenem Rahmen verschoben werden können, bis Sie in das Heimatland zurückgekehrt sind. f) Ausgaben, die für die Beschaffung oder den Austausch von Medikamenten entstehen, welche zum Zeitpunkt der Abreise bekanntermaßen benötigt werden oder deren Einnahme außerhalb des Heimatlandes fortgesetzt werden muss. g) Zusätzlichen Kosten, die sich durch die Unterkunft in einem Einzel- oder Privatzimmer ergeben. h) Behandlungen oder Leistungen einer Wellnesseinrichtung, eines Erholungs- oder Pflegeheims oder eines Rehabilitationszentrums, es sei denn, AXA Assistance stimmt dem zu. i) Kosten, die entstehen, nachdem Sie in das Heimatland zurückgekehrt sind, es sei denn, AXA Assistance hat dem im Voraus zugestimmt. j) Ausgaben, die aufgrund einer Tropenkrankheit entstehen, wenn Sie nicht die empfohlenen Impfungen bekommen und/oder die empfohlenen Medikamente genommen haben. k) Ihre Entscheidung gegen eine Rückführung nach dem Datum, an dem dies nach Meinung von AXA Assistance sicherer wäre. ABSCHNITT I KRANKENHAUSTAGEGELD Wir werden Ihnen für jeweils 24 Stunden, die Sie aufgrund einer körperlichen Verletzung oder eines medizinischen Zustandes, die oder den Sie haben, als stationärer Patient außerhalb des Heimatlandes im Krankenhaus bleiben müssen maximal den in der Leistungstabelle angegebenen Betrag bezahlen. Wir bezahlen den in der Leistungstabelle angegebenen Betrag zusätzlich zu den Beträgen, die gemäß Abschnitt H Medizinische und andere Kosten im Notfall anfallen. Neben den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf S. 9 gilt folgende weitere besondere Bedingung für den Abschnitt Krankenhaustagegeld : Versicherungsbedingungen I 19

20 Sie haben AXA Assistance so bald wie möglich über eine körperliche Verletzung oder medizinischen Zustand zu informieren, die Ihre stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfordert. SCHLÜSSE, S. 11) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Ansprüche aus der Krankenhaustagegeldversicherung: 1. Kosten, die sich direkt oder indirekt ergeben aus: a) Zusätzlichen Aufenthalten im Krankenhaus im Zusammenhang mit Behandlungen oder Operationen, einschließlich Untersuchungen und Tests, die nicht direkt mit der körperlichen Verletzung oder medizinischem Zustand zusammenhängen, die Ihre Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. b) Krankenhausaufenthalten im Zusammenhang mit einer Behandlung oder Operation, die nach Meinung des behandelnden Arztes und von AXA Assistance in angemessenem Rahmen verschoben werden können, bis Sie in das Heimatland zurückgekehrt sind. c) Zusätzlichen Aufenthalten im Krankenhaus im Zusammenhang mit Behandlungen oder Leistungen, die ein Erholungs- oder Pflegeheim oder ein Rehabilitationszentrum anbietet. d) Krankenhausaufenthalten aufgrund einer Tropenkrankheit, wenn Sie nicht die empfohlenen Impfungen bekommen und/ oder die empfohlenen Medikamente genommen haben. e) Zusätzlichen Aufenthalten im Krankenhaus nach Ihrer Entscheidung gegen eine Rückführung nach dem Datum, an dem dies nach Meinung von AXA Assistance sicherer wäre. 2. Vorerkrankungen ABSCHNITT J NOTFALLDIENST ZU HAUSE Wenn während Ihrer Reise oder innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Rückkehr in Ihr Zuhause nach einer Reise Schäden an Ihrer Gas- oder Stromversorgung, Heizungsanlage, Haustechnik oder Entwässerungssystem, Türen, Fenstern, Außenschlössern oder Ihrem Dach entstehen, sorgen wir dafür, dass einer unserer zugelassenen Handwerker Sie kontaktiert, um eine Notreparatur zu organisieren. Wir übernehmen die Gebühren für die Anfahrt und zwei Arbeitsstunden. Darüber hinaus übernehmen wir auch Teile oder Materialien, die für die Reparatur verwendet werden, bis zu einem Höchstbetrag von 150 (einschließlich USt.) pro Reise. SCHLÜSSE, S. 11) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Notfalldienst zu Hause: 1. Kosten für mehr als zwei Arbeitsstunden. 2. Kosten von mehr als 150 (einschließlich USt.) für Teile und Materialien für die Reparatur. 3. Verstopfung von Toiletten, die nicht durch einen plötzlichen Ausfall oder mechanischen Fehler entstehen. 4. Ausfall der Zentralheizung, es sei denn, es besteht die Gefahr von Frostschäden für Ihr Zuhause. 5. Notfälle aufgrund leckender Wasserschläuche oder Wassergeräten. 6. Überschwemmung durch Lecks oder schrittweise aussickernde Flüssigkeit aus defekten Dichtungsstößen, Forderungen bezüglich Kläranlagen, Entkalkung oder Arbeiten im Zusammenhang mit der Entfernung von Kalkablagerungen. 7. Schäden, die der Handwerker verursacht, während er sich Zutritt zu Ihrem Zuhause verschafft. 8. Schäden an der Einrichtung Ihres Zuhauses. 9. Kosten, die nicht vorab von uns genehmigt werden. 10. Alles, was in den ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN auf Seite 9 ge - nannt wird. ABSCHNITT K GEPÄCK, GELD & ANDERE ZAHLUNGSMITTEL UND AUSWEISDOKUMENTE GEPÄCK Wir erstatten Ihnen für den unabsichtlichen Verlust, Diebstahl oder Schäden an Gepäck bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag. Die Erstattung entspricht dem Wert des aktuellen Preises abzüglich einer Summe für Verschleiß und Abwertung (oder wir entscheiden nach unserem Ermessen, das verlorene oder beschädigte Gepäck zu ersetzen, wieder herzustellen oder zu reparieren). Der Höchstbetrag, den wir für einen Gegenstand, ein Paar oder einen Satz von Gegenständen bezahlen, entspricht der Grenze für einen Gegenstand in der Leistungstabelle. Der Höchstbetrag, den wir für sämtliche Wertgegenstände insgesamt bezahlen, entspricht der Grenze für Wertgegenstände in der Leistungstabelle. Wenn Sie eine Kreuzfahrt machen, erstatten wir Ihnen bis zu dem Betrag, der in der Leistungstabelle für Kreuzfahrtgepäck angegeben ist. 20 I Versicherungsbedingungen

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