Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen II/2011. Berichte aus der Schulpraxis

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1 Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen II/2011 Berichte aus der Schulpraxis Friedhelm Kapteina, Kirsten Seegers Neue Formen der Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit im Fach Mathematik Eine Unterrichtsentwicklung, die neben dem Erwerb inhaltsbezogener Kompetenzen auch die Vermittlung prozessbezogener Kompetenzen auf der Grundlage der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz 7 berücksichtigt, muss dies entsprechend bei den Formen der Leistungsbewertung im Rahmen der Arbeit an der Konzeption eines schuleigenen Lehrplans umsetzen. Dabei müssen alle im Kernlehrplan 8 aufgeführten Kompetenzbereiche Argumentieren/Kommunizieren, Problemlösen, Modellieren, Werkzeuge, Arithmetik/Algebra, Funktionen, Geometrie und Stochastik bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt werden. Im Sinne der Bildungsstandards kommt dabei den inhaltsbezogenen Kompetenzen keineswegs eine höhere Wertigkeit zu, beide Kompetenzbereiche sind gleichwertig. Dies muss sich auch im schuleigenen Lehrplan widerspiegeln. In diesem Beitrag geht es um die Beantwortung der Frage: Wie kann ein Konzept zur Leistungsbewertung der sonstigen Mitarbeit bezüglich prozessbezogener Kompetenzen im Fach Mathematik aussehen? Instrumente der Leistungsbewertung im Bereich der Sonstigen Mitarbeit Im schuleigenen Lehrplan müssen durch die Fachkonferenz Instrumente festgelegt werden, aufgrund derer eine Bewertung der Schülerleistung vorgenommen wird. Diese sind u.a.: Mündliche Mitarbeit Die Beurteilung von Beobachtungen im Unterricht bezieht sich auf Beiträge der Schüler im Austausch und bei der Mitwirkung im Unterrichtsgeschehen und zum Unterrichtsgespräch in Form von Lösungsvorschlägen, auf das Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen, Plausibiltätsbetrachtungen oder das Bewerten von Ergebnissen. Hierbei spielt nicht alleine die Menge der Beiträge sondern auch die Qualität eine Rolle. Ebenso geht es hierbei nicht nur darum, richtige Antworten zu 7 8 Bildungsstandards im Fach Mathematik für den Mittleren Schulabschluss, Beschluss vom Kernlehrplan Mathematik für die Sekundarstufe I an der Gesamtschule, hrsg. V. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW ( )

2 Friedhelm Kapteina, Kirsten Seegers geben, sondern im weitesten Sinne um Beiträge, die den Unterricht weiterbringen und ergänzende Aspekte liefern. Dies ist gewöhnlich der hauptsächliche Schwerpunkt in der Bewertung der sonstigen Mitarbeit gewesen; allerdings wird man bei der Beschränkung auf diesen Bereich besonders der Bewertung der prozessbezogenen Kompetenzen im oben beschriebenen Sinne nicht gerecht. Deshalb sollte bei einer optimalen Umsetzung eines Konzeptes zur Leistungsbewertung dieser Bereich nur ca. 30% berücksichtigt werden. Produkte Hierbei handelt es sich um Ergebnisse aus Arbeiten wie das Herstellen von Objekten oder die Darstellung von Problemlösungen. Beispiele: o das Herstellen eines geometrischen Modells einschließlich ergänzender Skizzen, Berechnungen, Kommentare usw., o die Anfertigung einer Musterlösung, einer geometrischen Zeichnung, eines Beweises oder einer Problembeschreibung, o Zusammenfassung zu einer Recherche, o Kurzberichte, o Protokolle. Dokumentationen, Präsentationen Hierzu gehören z.b. Portfolios, Referate sowie Präsentationen von Ergebnissen aus einer Partner- oder Gruppenarbeit. Lerntagebücher Beobachtungen zu Lernwegen Bei den Beobachtungen zu Lernwegen stehen anders als bei den Lerntagebüchern die eigene Initiative, die Planung von Vorhaben, das Vorgehen beim eigenständigen Erschließen von Sachverhalten und Situationen und der Umgang mit Schwierigkeiten usw. im Vordergrund. Schriftliche Lernzielkontrollen Hierbei kann es sich um eine schriftliche Übung (Test) oder eine schriftliche Hausaufgabenkontrolle handeln. Die schriftliche Übung soll dem Schüler Hinweise über seinen Lernstand geben. Die Bearbeitung sollte in der Regel nicht mehr als 30 Minuten dauern. Eine schriftliche Übung ist rechtzeitig anzukündigen und darf nur an einem klassenarbeitsfreien Tag geschrieben werden. Die schriftliche Hausaufgabenkontrolle ist klar von einer schriftlichen Übung zu unterscheiden. Dabei gilt: sie ist beliebig oft

3 Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen II/2011 Berichte aus der Schulpraxis möglich, die Aufgabenstellung beschränkt sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtsstunde, sie muss nicht angekündigt werden, sie darf auch erfolgen, wenn am gleichen Tag eine Klassenarbeit oder eine schriftliche Übung durchgeführt wird. Diese Auflistung beinhaltet die wesentlichen Instrumente einer Leistungsbewertung, sie ist im Rahmen eines schulinternen Lehrplans gegebenenfalls um geeignete weitere Instrumente zu ergänzen. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung Bei der Konkretisierung des schulinternen Lehrplans sollten neben den Regelungen des Schulgesetzes NRW ( 48) folgende Grundsätze beachtet werden: 1. Die Lern- und Leistungssituation sind im Unterricht wenn möglich zu trennen. Nicht alle Leistungen sollen immer auch gemessen und bewertet werden. Für den Schüler müssen transparente Freiräume zum Lernen geschaffen werden, die frei vom Druck der Bewertung sind. In den Lernphasen hat die Beratung durch den Lehrer nicht den Charakter einer Beurteilung. 2. Im schuleigenen Lehrplan wird festgehalten, welche Instrumente der Leistungsbewertung eingesetzt werden. Dies kann z.b. zu jeder Unterrichtsreihe oder einmal im Quartal erfolgen. Dazu wird es jeweils erforderlich sein, aus der Fülle der im Kernlehrplan festgelegten prozessbezogenen Kompetenzen eine Auswahl zu treffen und diejenigen festzulegen, die schwerpunktmäßig beurteilt werden sollen. Das Ziel sollte es sein, einen schrittweisen und kontinuierlichen Aufbau der Fähigkeiten der Schüler zu ermöglichen. Dies erfordert eine eher langfristige Planung bezüglich der prozessorientierten Kompetenzbereiche über die Jahrgänge hinweg. 3. Die Fachkonferenz legt fest, wie die Instrumente der Leistungsbewertung in die Note der sonstigen Mitarbeit einfließen. 4. Bei der konkreten Beurteilung einer Schülerleistung wird jeweils angegeben, welche Kompetenzstufe 9 im jeweiligen Kompetenzbereich erreicht wurde. 5. Die Fachkonferenz beschließt zu jeder Doppeljahrgangsstufe eine Zuordnung der jeweiligen Kompetenzstufen zu Notenbereichen auf 9 Kernlehrplan Mathematik für die Sekundarstufe I an der Gesamtschule, hrsg. V. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW ( )

4 Friedhelm Kapteina, Kirsten Seegers der Grundlage von erwarteten Schüleraktionen. Dabei ist zu beachten, dass mit steigenden Kompetenzstufen die Komplexität der von den Schülern benötigten Fähigkeiten zunimmt. Das bedeutet z.b., dass in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 maximal die Kompetenzstufe II erreicht werden kann, in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 dann alle sechs möglichen Stufen. 6. Die Noten der drei Kompetenzbereiche werden im Verhältnis 1:1:1 gemittelt. Beispiel für ein Instrument zur Leistungsbewertung Auf den Seiten 28 und 29 ist ein Beispiel für kompetenzorientierte Bewertung des Lernerfolgs dargestellt. Literatur 3. Schweizerische Fachtagung Fachdidaktik NMG, PHZ Zug, 11. Juni 2010, Am Schluss zählen ja doch nur die Tests und Noten Erweitertes Lehr- und Lernverständnis und das Begutachten und Beurteilen im NMG- Unterricht Marco Adamina, IVP PHBern Die Autoren: Kirsten Seegers und Friedhelm Kapteina Fachberater für Mathematik an Gesamtschulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf

5 Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen II/2011 Berichte aus der Schulpraxis

6 Friedhelm Kapteina, Kirsten Seegers

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