Kooperationsvereinbarung

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1 Seite 1 / 5 Kooperationsvereinbarung zwischen den folgend genannten 1. beteiligten Schulen Referenzschule Schule (1) Schule (2) Straße Straße Straße PLZ, Ort PLZ, Ort PLZ, Ort Schule (3) Schule (4) Schule (5) Straße Straße Straße PLZ, Ort PLZ, Ort PLZ, Ort 2. Präambel: Im Netzwerk "Zukunftsschulen NRW" finden Schulen Raum für eine begleitete Netzwerkarbeit im Bereich der Individuellen Förderung. Thematische Angebote unterstützen in der Unterrichts- und Schulentwicklung. ( ) Im Sinne der Verankerung der Individuellen Förderung, vor allem im Unterricht, werden die Ergebnisse der Netzwerkarbeit allen Schulen Nordrhein-

2 Seite 2 / 5 Westfalens zur Verfügung gestellt. 1 Die Kooperation der oben genannten Schulen bildet ein Netzwerk zum Thema 3. Ziel(e) und Inhalt(e) der Kooperation: Das vorrangige Ziel ist Die genaueren Ziele und Teilziele sind im Anhang beschrieben. 4. Konkrete Umsetzung und Projekte 4.1 Die Schulen arbeiten gemeinsam an den im Anhang beschriebenen konkreten dauerhaften Initiativen und Projekten. Die Schulen verständigen sich laufend darüber, wie sie die Vorhaben in die Praxis umsetzen. 4.2 Darüber hinaus können weitere dauerhafte Initiativen und Projekte gemeinsam erarbeitet und durchgeführt werden. 5. weitere Rahmenbedingungen 5.1 Grundlagen der Zusammenarbeit der Schulen sind u.a. die schulrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien des Landes NRW. 5.2 Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen soll konstruktiv und ungezwungen entstehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Sie soll sich an den Möglichkeiten der jeweiligen Beteiligten orientieren. 5.3 Die konkret fixierten Initiativen und Projekte nach Abschnitt 2 haben unabhängig vom formulierten Verbindlichkeitsgrad den Stellenwert von Absichtserklärungen. Ein Rechtsanspruch auf Erfüllung besteht für keine der beiden Seiten. 5.4 Diese Kooperationsvereinbarung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner gekündigt werden. 5.5 Zwischen den Kooperationspartnern besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass diese Vereinbarung auf eine langfristige Kooperationsentwicklung ausgerichtet ist. 6. Öffentlichkeitsarbeit Die Kooperationspartner unterstützen sich gegenseitig bei der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf ihr Kooperationsvorhaben. Sie verfolgen diesbezüglich gemeinsam abgestimmte 1

3 Seite 3 / 5 Präsentationsstrategien. Den Partnern steht es frei, unabhängig voneinander Berichte über realisierte Kooperationsvorhaben für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. 7. Organisatorisches Die nachfolgend benannten Kontaktpersonen sind Ansprechpartner der längerfristigen Kooperationsvereinbarung. Sie treffen sich in vereinbarten Zeitabständen oder nach Bedarf und kommunizieren, um eine permanente, zielgerichtete Kommunikation im Netzwerk Zukunftsschulen zu gewährleisten. Kontaktpersonen: Ansprechpartner Name, Vorname Telefon -Adresse Referenzschule Schule 1 Schule 2 Schule 3 Schule 4

4 Schule 5 Seite 4 / 5 Ansprechpartner Name, Vorname Telefon -Adresse 8. Bewertung Mindestens zweimal im Halbjahr findet ein Kooperationsgespräch mit Vertretern der Schulen sowie den Netzwerkbegleitern statt. Dabei sollen die bisherigen Maßnahmen und Vereinbarungen evaluiert werden sowie Verabredungen und konkrete Maßnahmenkataloge für das Folgejahr vereinbart werden. Ort, Datum für die Referenzschule für Schule 1 für Schule 2 für Schule 3 für Schule 4 für Schule 5 Quellen: Kooperationsvereinbarungen zwischen der Grundschule Amshausen, dem Steinhagener Gymnasium und der Realschule Steinhagen

5 Seite 5 / 5 Dieser Vertragsentwurf ist als Richtlinie für die Schulen gedacht, die gemeinsam in einem Netzwerk arbeiten möchten. In dem Vertrag müssen die folgenden Punkte verpflichtend angegeben werden: die beteiligten Schulen (Abschnitt 1) das Thema des Netzwerks (Abschnitt 2) die Unterschriften durch die Vertreter der einzelnen Schulen (Abschnitt 8) Alle weiteren Punkte können von den beteiligten Schulen in ihrem eigenen Sinne ausgehandelt und im Vertrag dokumentiert werden. Alle nicht als verpflichtend angegebenen Abschnitte des Vertragsentwurfs können bei Bedarf gestrichen werden. (Aktualisierter Entwurf vom )

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