Überschussanteilsätze

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1 Anlage zum Geschäftsbericht 2008 Überschussanteilsätze Inhalt 3 Erläuterungen zur Anlage 4 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Abschnitt 1 9 Überschussanteilsätze für die derzeit für den Neuzugang geöffneten geöffnete Tarife Abschnitt 2 23 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 2008 von der ehemaligen Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG eingeführten Tarife Abschnitt 3 97 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 2008 von der ehemaligen Generali Lebensversicherung AG eingeführten Tarife

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3 Überschussanteilsätze Anlage Erläuterungen zur Anlage Diese Anlage ist in drei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt behandelt die ab 2009 neu eingeführten Tarife. Dies sind die Tarife, die derzeit für den Neuzugang geöffnet sind und auch im Geschäftsbericht aufgeführt werden. Der zweite Abschnitt behandelt die bis einschließlich 2008 eingeführten Tarife der ehemaligen Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG. Der dritte Abschnitt behandelt die bis einschließlich 2008 eingeführten Tarife der ehemaligen Generali Lebensversicherung AG. Der nun folgende Text zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer bezieht sich auf die ersten beiden Abschnitte. Erläuterungen zum dritten Abschnitt finden sich im Anschluss an die dort aufgeführte Überschussdeklaration. 3

4 Anlage Überschussanteilsätze Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Allgemeines Die Versicherungsbeiträge werden unter vorsichtigen Annahmen berechnet, damit gewährleistet ist, dass jederzeit die vertraglich vereinbarten Leistungen gezahlt werden können. Überschüsse ergeben sich somit dadurch, dass der verwendete Rechnungszins niedriger ist als die tatsächlich erzielte Verzinsung und weniger Versicherungsleistungen fällig werden sowie geringere Verwaltungskosten entstehen, als bei der Beitragskalkulation angenommen wurde. Diese Überschüsse werden zu einem sehr hohen Anteil an die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung weitergegeben. Formen der Überschussbeteiligung Für Tarife, die vor 2000 eingeführt wurden, erhalten die am 31. Dezember 2009 bestehenden gutschriftsberechtigten kapitalbildenden Versicherungen zu diesem Termin die jährlichen Überschussanteile. Versicherungen zu den ab 2000 neu eingeführten Tarifen erhalten hingegen die jährlichen Überschussanteile jeweils am Ende des Versicherungsjahres, wobei sich dann die Überschussanteilsätze auf die in 2009 ablaufenden Versicherungsjahre beziehen. Die für das Jahr 2009 geltenden Überschusssätze, die gegen Ende des Geschäftsjahres 2008 deklariert wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die jährlichen Überschussanteile gliedern sich in der Regel in den und den Grundüberschussanteil (abweichende Regelungen für fondsgebundene Lebensversicherungen s.u.). Die jährlichen Überschussanteile werden zur verzinslichen Ansammlung gutgeschrieben bzw. tarifabhängig zur Bildung zusätzlicher beitragsfreier Versicherungssummen oder Renten (Bonusse) verwendet oder mit den Beiträgen verrechnet. Für konventionelle Kapitalversicherungen besteht seit Oktober 2004, für konventionelle Rentenversicherungen ab Januar 2005, auch die Möglichkeit der fondsgebundenen Anlage von Überschussanteilen. Vorhandene Guthaben werden bei der verzinslichen Ansammlung bei den vor 2000 eingeführten Tarifen zum Jahresende verzinst und bei den ab 2000 eingeführten Tarifen zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Der Ansammlungs-Zinssatz für gutgeschriebene Überschussanteile beträgt ab dem 1. Januar 2009 weiterhin 4,35%. Bonusse und aus Überschussanteilen gebildete beitragsfreie Renten sind als beitragsfreie Versicherungen wiederum überschussberechtigt. Bei Rentenversicherungen können die jährlichen Überschussanteile nach Beginn der Rentenzahlung für jährliche Rentensteigerungen verwendet werden. Alternativ ist auch eine sofort beginnende Zusatzrente möglich, deren Höhe gleichbleibt, solange die Überschussbeteiligung sich nicht ändert (Rentenzuschlag). Bei den ab 2000 neu eingeführten Tarifen ist anstelle des Rentenzuschlags eine dynamische Bonusrente vorgesehen. Bei diesem System besteht die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn aus einer verminderten Zusatzrente und zusätzlichen jährlichen Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente einschließlich Zusatzrente beziehen. Bei Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes ist nach Beginn der Rentenzahlung nur eine Überschussbeteiligung in Form jährlicher Rentensteigerungen möglich. 4

5 Überschussanteilsätze Anlage Tarifabhängig werden Teile des Überschusses als sofort beginnende Überschussbeteiligung oder als Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Die sofort beginnende Überschussbeteiligung setzt bereits ab Versicherungsbeginn in Form einer Mindestleistung aus der Überschussbeteiligung bei Tod (Mindesttodesfallleistung bzw. Todesfallbonus) oder in Form einer Minderung der Beiträge (Beitragssofortabzug) ein. Für die vor 1995 eingeführten Tarife werden die jährlichen Überschussanteile und die Schlussüberschussbeteiligung (ohne ggf. zusätzliche Schlussüberschussanteile für weibliche Versicherte) auf die Mindesttodesfallleistung angerechnet, und der Beitragssofortabzug wird bei der weiteren Überschussbeteiligung berücksichtigt. Die Schlussüberschussbeteiligung wird bei Erleben des maßgebenden Ablauftermins (Ablauf der Versicherungsdauer bzw. der Aufschubzeit bei Rentenversicherungen bzw. der Beitragszahlungsdauer) in voller Höhe gewährt. Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung vor dem maßgebenden Ablauftermin sowie bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung wegen vorzeitiger Zahlungseinstellung wird unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Die Schlussüberschussbeteiligung kapitalbildender Versicherungen bei Ablauf (ohne ggf. zusätzliche Schlussüberschussanteile für weibliche Versicherte) wird für die vor 1995 eingeführten Tarife auf 6 % der maßgebenden Deckungsrückstellung zzgl. 16 % der maßgebenden Leistungen aus der laufenden Überschussbeteiligung begrenzt, falls dieser Betrag überschritten würde. Im System fondsgebundener Überschussverwendung entsteht ein geringerer Schlussüberschuss als bei konventioneller Überschussbeteiligung; die Anteilsätze sind im Folgenden dokumentiert. Bei Risikoversicherungen (einschließlich Restschuldversicherungen) wird die Überschussbeteiligung ausschließlich in Form eines Todesfallbonusses oder eines Beitragssofortabzugs gewährt. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen werden auch die Überschussanteile fondsgebunden angelegt. Die jährlichen Überschussanteile werden in der Regel am Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben. Den auf das Investmentguthaben bezogenen Grundüberschussanteil sowie einen ggf. vorgesehenen Risikoüberschussanteil erhalten die gutschriftsberechtigten Versicherungen innerhalb des Versicherungsjahres monatlich. Bei Einschluss der Ertragsstrategie mit garantierter Beitragsrückzahlung bei Ablauf der Versicherungsdauer bzw. der Aufschubzeit erhalten die überschussberechtigten Versicherungen neben dem Grundüberschussanteil auch einen. Dieser ist zum Ausgleich dafür, dass keine Schlussüberschussbeteiligung gewährt wird, erhöht, sodass sich gegenüber Versicherungen mit Schlussüberschussbeteiligung eine erhöhte Gesamtverzinsung ergibt. Ein Teil der Überschüsse wird zeitgleich mit den Investmentbeiträgen fondsgebunden angelegt. Beteiligung an Bewertungsreserven Alle überschussberechtigten Verträge werden an den Bewertungsreserven beteiligt. Für die Berechnung der Bewertungsreserven gelten folgende Regelungen: Bei Ablauf einer Kapital- oder Risikoversicherung führen wir die Berechnung der Bewertungsreserven am siebten Tag des letzten Monats vor dem Ablauftermin durch. 5

6 Anlage Überschussanteilsätze Bei Tod oder sonstiger vorzeitiger Vertragsbeendigung werden die Bewertungsreserven am siebten Tag des Monats, in dem der Tod eingetreten ist bzw. die Vertragsbeendigung wirksam wird, berechnet. Der Stichtag für die Berechnung der Bewertungsreserven ist jeweils der Monatsletzte des der Berechnung vorhergehenden Monats. Bei Rentenversicherungen in der Anwartschaft führen wir die Berechnung der Bewertungsreserven am siebten Tag des letzten Monats vor Beginn der Rentenzahlung durch. Bei Tod oder sonstiger vorzeitiger Vertragsbeendigung werden die Bewertungsreserven am siebten Tag des Monats, in dem die Kapitalzahlung fällig wird, berechnet. Der Stichtag für die Berechnung der Bewertungsreserven ist jeweils der Monatsletzte des der Berechnung vorhergehenden Monats. Fällt der siebte Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so werden die Bewertungsreserven am nächsten Werktag ermittelt. Für alle Versicherungsarten haben spätere Änderungen der Bewertungsreserven zum oben genannten Stichtag, die nach deren Berechnung erfolgen, keine Auswirkungen auf die Zuteilung der Bewertungsreserven. Rentenversicherungen im Rentenbezug werden pauschal durch eine angemessene zusätzliche Rentensteigerung an Bewertungsreserven beteiligt. Die Zuteilung der Bewertungsreserven auf einzelne Verträge erfolgt nach einem vertragsindividuellen Schlüssel. Nachreservierung Für die Rentenversicherungen mit veralteten Rechnungsgrundlagen ist wegen der gestiegenen Lebenserwartung seit dem Jahr 2004 zum zweiten Mal eine Auffüllung der Deckungsrückstellung (Nachreservierung) erforderlich, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge gewährleisten zu können. Bei Rentenversicherungen des Altbestandes (Tarifgenerationen ATW und NTW) werden zur Finanzierung der Auffüllung der Deckungsrückstellung die e ab dem Jahr 2007 um 0,5 Prozentpunkte gegenüber der jeweiligen Zinsüberschussbeteiligung für Kapitalversicherungen gesenkt. Dies gilt auch für die Überschusssätze der im Rentenbezug befindlichen Versicherungen mit jährlicher Rentensteigerung. Die im Deklarationsteil des Geschäftsberichtes angegebenen für das Jahr 2009 geltenden Überschusssätze berücksichtigen bereits diese Kürzung. Die Garantieverzinsung bleibt hiervon unberührt und wird auch weiterhin gewährt. Verträge des Altbestandes, die im Jahr 2009 in der Aufschubzeit durch Rückkauf oder Tod oder nach Ablauf der Aufschubzeit durch Ausübung des Kapitalwahlrechts beendet werden, werden zu diesen Zeitpunkten im Hinblick auf die Überschussbeteiligung nachträglich so gestellt, als ob die Kürzung der Überschusssätze zur Gegenfinanzierung der Auffüllung der Deckungsrückstellung nicht stattgefunden hätte. 6

7 Überschussanteilsätze Anlage Bei Rentenversicherungen des Neubestandes (Tarifgenerationen ETW, TW2000, TW2004) wird die Finanzierung der Deckungsrückstellungsauffüllung ab Dezember 2004 im sogenannten kollektiven Verfahren realisiert. Hierfür wird die laufende Zinsüberschussbeteiligung für die betroffenen Rentenversicherungen während der Aufschubzeit um grundsätzlich 0,5 Prozentpunkte gegenüber der jeweiligen Zinsüberschussbeteiligung für Kapitalversicherungen so lange reduziert, bis die zur Auffüllung der Deckungsrückstellung benötigten Mittel vorhanden sind. Erhöhungen laufender Altersrenten sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. 7

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9 Abschnitt 1 Überschussanteilsätze für die derzeit für den Neuzugang geöffneten Tarife

10 Anlage Überschussanteilsätze I. Kapitalversicherungen (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RK Laufende Überschussbeteiligung Risikoüberschussanteil Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals, monatlich anteilig 10 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko monatlich 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Todesfallbonus 10 % des maßgebenden Deckungskapitals, abzgl. des Teils der garantierten Todesfallleistung, der das Deckungskapital übersteigt 3. Schlussüberschussbeteilligung in Abhängigkeit von dem überschussberechtigten Einmalbeitrag für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,28 % unabhängig von der Versicherungsdauer 4. Beteiligung an den Bewertungsreserven in Abhängigkeit von dem überschussberechtigten Einmalbeitrag 0,10 % für jedes Jahr der Versicherungsdauer als Mindestbeteiligung Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe ST Jährliche Überschussbeteiligung 2,1 % des maßgebenden Deckungskapital Grundüberschussanteil für Beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 12 % des maßgebenden Beitrags Ist die Beitragszahlungsdauer nicht bis zum Alter 85 vereinbart, wird der Grundschussanteil rechnerisch auf die Dauer bis zum Alter 85 umgelegt, so dass beim Überschusssystem Beitragssofortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Während der Beitragszahlungsdauer kann der Grundüberschuss alternativ als Beitragssofortabzug verwendet werden. 10

11 Überschussanteilsätze Anlage I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe KA Jährliche Überschussbeteiligung 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals, Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 30 % des maßgebenden Beitrag für das Todesfallrisiko Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt, zur Bildung von Bonussen (Erlebensfallbonusse oder Bonusse auf Todesund Erlebensfall) verwendet oder fondsgebunden angelegt. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Todesfallbonus 33,3 % der die Erlebensfallsumme übersteigenden Todesfallsumme 3. Schlussüberschussbeteilligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit den Überschussbeteiligungssystemen verzinsliche Ansammlung, Bonus oder Erlebensfallbonus in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,27 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,63 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,63 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,63 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,66 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,70 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,27 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit dem Überschussbeteiligungssystem Fondsanlage in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,25 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,58 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,56 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,54 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,55 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,56 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,25 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 4. Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme 0,1 % für jedes Jahr der Versicherungsdauer als Mindestbeteiligung 11

12 Anlage Überschussanteilsätze II. Risikoversicherungen Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RI 09 Todesfallbonus Beitragssofortabzug 31,58 % der Versicherungssumme oder für beitragspfllichtige Versicherungen 24 % des überschussberechtigten Beitrags Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe KF 08 N Todesfallbonus 50 % der Versicherungssumme 12

13 Überschussanteilsätze Anlage III. Rentenversicherung (ohne Gruppen-Rentenversicherungen) Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RE Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften bei den Überschussbeteiligungssystemen Bonus und verzinsliche Ansammlung 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten mit dem Überschussbeteiligungssystem: Jährliche Rentensteigerung 2,25 % des maßgebenden Deckungskapital als zusatzliche Rente für laufende Renten mit dem Überschussbeteiligungssystem: Dynamische Bonusrente Ab Rentenbeginn wird eine Zusatzrente gewährt, und des verbleiben verminderte jährliche Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente einschließlich Zusatzrente beziehen in Höhe von 0,15 % für alle Versicherungen mit lebenslanger Rentenzahlungsdauer Grundlage für die Berechnung der Zusatzrente sind die Sterbetafeln DAV 2004 R sowie eine Verzinsung von 4,5 % p.a. für alle Versicherungen Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt, zur Bildung von Bonussen verwendet oder fondsgebunden angelegt. 2. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von dem maßgeben den Deckungskapital zum Rentenbeginn bei den Überschussystemen Verzinsliche Ansammlungen, Bonus für jedes Jahr der Aufschubzeit 0,27 % bei Aufschubzeiten unter 12 Jahren 0,63 % bei Aufschubzeiten ab 12 Jahren 0,63 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,63 % bei Aufschubzeiten ab 23 Jahren 0,66 % bei Aufschubzeiten ab 28 Jahren 0,70 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 0,27 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase bei dem Überschusssystem Fondsanlage für jedes Jahr der Aufschubzeit 0,25 % bei Aufschubzeiten unter 12 Jahren 0,58 % bei Aufschubzeiten ab 12 Jahren 0,56 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,54 % bei Aufschubzeiten ab 23 Jahren 0,55 % bei Aufschubzeiten ab 28 Jahren 0,56 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 0,25 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 13

14 Anlage Überschussanteilsätze III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Rentenversicherung) 3. Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in der Anwartschaft in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn 0,1 % für jedes Jahr der Aufschubzeit als Mindestbeteiligung für laufende Renten 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe RB Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten mit dem Überschussbeteiligungssystem: Jährliche Rentensteigerung 2,25 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente für laufende Renten mit dem Überschussbeteiligungssystem: Dynamische Bonusrente Ab Rentenbeginn wird eine Zusatzrente gewährt, und es verblei ben verminderte jährliche Erhöhungen, die sich auf die Gesamtrente einschließlich Zusatzrente beziehen in Höhe von 0,15 % für alle Versicherungen Grundlage für die Berechnungen der Zusatzrente sind die Sterbetafeln DAV 2004 R sowie eine Verzinsung von 4,5 % p.a. für alle Versicherungen Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn zur Bildung von Bonussen verwendet. 3. Schlussüberschussbeteiligungen für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn für jedes Jahr der Aufschubzeit 0,34 % bei Aufschubzeiten unter 12 Jahren 0,78 % bei Aufschubzeiten ab 12 Jahren 0,78 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,78 % bei Aufschubzeiten ab 23 Jahren 0,81 % bei Aufschubzeiten ab 28 Jahren 0,86 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 4. Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in der Anwartschaft in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital zum Rentenbeginn 0,1 % für jedes Jahr der Aufschubzeit als Mindestbeteiligung für laufende Renten 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente 14

15 Überschussanteilsätze Anlage III. Rentenversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Rentenversicherung) Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe HR Jährliche Überschussbeteiligung für Anwartschaften vor Rentenbeginn der Hauptversicherung bei dem Überschussbeteiligungssystem Bonus 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten bzw. im Rentenbezug der Hauptversicherung Jährliche Rentensteigerung 2,25 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn der Hauptversicherung zur Bildung von Bonussen verwendet. 2. Schlussüberschussbeteiligungen für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit der Hauptversicherung für jedes Jahr der Aufschubzeit der Hauptversicherung 0,27 % bei Aufschubzeiten unter 12 Jahren 0,63 % bei Aufschubzeiten ab 12 Jahren 0,63 % bei Aufschubzeiten ab 18 Jahren 0,63 % bei Aufschubzeiten ab 23 Jahren 0,66 % bei Aufschubzeiten ab 28 Jahren 0,70 % bei Aufschubzeiten ab 33 Jahren 3. Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Anwartschaften vor Rentenbeginn der Hauptversicherung in Abhängigkeit von dem maßgebenden Deckungskapital am Ende der Aufschubzeit der Hauptversicherung 0,1 % für jedes Jahr der Aufschubzeit der Hauptversicherung als Mindestbeteiligung für laufende Renten bzw. im Rentenbezug der Hauptversicherung: 0,15 % des maßgebenden Deckungskapitals als zusätzliche Rente 15

16 Anlage Überschussanteilsätze IV. Fondsgebundene Vermögensbildungsversicherung Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IV 09 Grundüberschussanteil Die Überschussanteile werden fondsgebunden angelegt. jährlich 2,1 % des maßgebenden Garantieguthabens für beitragspflichtige Versicherungen 15 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 400 Euro beträgt 0,5 % des maßgebenden Jahresbeitrags jährlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 400 Euro beträgt 0,0167 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 400 Euro beträgt 16

17 Überschussanteilsätze Anlage V. Fondsgebundene Rentenversicherung Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IB 09 jährlich vor Rentenbeginn bei Einschluss der Beitragsgarantie 2,4 % des maßgebenden Garantieguthabens Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 0,018 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn die versicherte Person männlich ist und keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist 0,012 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn die versicherte Person weiblich ist und keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist 0,0292 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 Euro beträgt für tariflich beitragsfreie Versicherungen 0,011 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn die versicherte Person männlich ist und keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist 0,007 % des maßgebenden Gesamtguthabens monatlich, wenn die versicherte Person weiblich ist und keine Hinterbliebenenleistung eingeschlossen ist Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RB 09 festgelegt. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IR 09 jährlich vor Rentenbeginn bei Einschluss der Beitragsgarantie 2,4 % des maßgebenden Garantieguthabens Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 30 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 400 Euro beträgt 0,0292 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 Euro beträgt Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 09 festgelegt. 17

18 Anlage Überschussanteilsätze V. Fondsgebundene Rentenversicherung (Fortsetzung) Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IRK 09 jährlich vor Rentenbeginn bei Einschluss der Beitragsgarantie 2,15 % des maßgebenden Garantieguthabens Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 5,5 % des Monatsbeitrags monatlich, wenn sowohl keine Todesfall- als auch keine BUZ-Leistung für den Versicherungsnehmer versichert sind 3,5 % des Monatsbeitrags monatlich, wenn keine BUZ- Leistung für den Versicherungsnehmer versichert ist Diese Überschussbeteiligung entfällt spätestens zum Jahrestag des Versicherungsbeginns in dem Jahr, in dem die versicherte Person ihr 25. Lebensjahr vollenden wird. 0,0058 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 09 festgelegt. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IA 09 vor Rentenbeginn für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 2,4 / 12 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich für beitragsfreie Versicherungen nach vorzeitiger Zahlungseinstellung 2,4 / 12 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 0,0333 % des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 Euro beträgt. Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 09 festgelegt. 18

19 Überschussanteilsätze Anlage V. Fondsgebundene Rentenversicherung (Fortsetzung) Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe ID 09 vor Rentenbeginn für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 2,4 / 12 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich für beitragsfreie Versicherungen nach vorzeitiger Zahlungseinstellung 1,9 / 12 % des maßgebenden Garantieguthabens monatlich Grundüberschussanteil vor Rentenbeginn für beitragspflichtige Versicherungen 1% des Beitrags, wenn der Jahresbeitrag mindestens 480 Euro beträgt gemäß Zahlungsweise 0,0292% des maßgebenden Investmentguthabens monatlich, wenn der Jahresbeitrag mindestens 600 Euro beträgt. Die Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn fondsgebunden angelegt. Für laufende Renten werden die Überschussanteile und die Beteiligung an den Bewertungsreserven wie für laufende Rentenversicherungen der Tarifgruppe RE 09 festgelegt. 19

20 Anlage Überschussanteilsätze VI. Invaliditäts-Versicherungen Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe SBU 09 jährlich für tariflich beitragsfreie Anwartschaften 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals für vorzeitig beitragsfreie Anwartschaften 1,6 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten 2,1 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Anwartschaften beim Überschusssystem Bonusrente 42,35 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Raucher 65,98 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Nichtraucher bei den Überschusssystemen Beitragssofortabzug, verzinsliche Ansammlung, Fondsanlage, Zusatzrente 29,75 % des maßgebenden Beitrags für Raucher 39,75 % des maßgebenden Beitrags für Nichtraucher Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird der Risikoüberschussanteil rechnerisch auf die Versicherungsdauer umgelegt, so dass beim Über schusssystem Beitragssofortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug bzw. für zusätzliche jährliche Rentenanwartschaften verwendet, verzinslich angesammelt, fondsgebundenen angelegt bzw. zur Bildung von Zusatzrenten verwendet. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe BUZ 09 jährlich für tariflich beitragsfreie Anwartschaften 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals für vorzeitig beitragsfreie Anwartschaften 1,6 % des maßgebenden Deckungskapitals für laufende Renten 2,1 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rente, sofern eine Barrente versichert ist 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals als Gutschrift, sofern nur Beitragsfreiheit versichert ist 20

21 Überschussanteilsätze Anlage VI. Invaliditäts-Versicherungen (Fortsetzung) Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Anwartschaften beim Überschusssystem Bonusrente 42,35 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Raucher 65,98 % der überschussberechtigten Gesamtrente als zusätzliche Rentenanwartschaft für Nichtraucher bei den Überschusssystemen Beitragssofortabzug, verzinsliche Ansammlung, Zusatzrente 29,75 % des maßgebenden Beitrags für Raucher 39,75 % des maßgebenden Beitrags für Nichtraucher Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird der Risikoüberschussanteil rechnerisch auf die Versicherungsdauer umgelegt, so dass beim Über schusssystem Beitragssofortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug bzw. für zusätzliche jährliche Rentenanwartschaften verwendet, verzinslich angesammelt bzw. zur Bildung von Zusatzrenten verwendet. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe IZ 09 jährlich für laufende Renten 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals als Gutschrift Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige Anwartschaften 20 % des maßgebenden Beitrags Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug verwendet bzw. verzinslich angesammelt. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe PRZ 09 jährlich für tariflich beitragsfreie Anwartschaften 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals als Gutschrift für laufende Renten 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals, verwendet für eine zusätzliche Rente, sofern eine Barrente versichert ist 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals als Gutschrift, sofern nur Beitragsfreiheit versichert ist Risikoüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Anwartschaften 20 % des maßgebenden Beitrags Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer wird der Risikoüberschussanteil rechnerisch auf die Versicherungsdauer umgelegt, so dass beim Über schusssystem Beitragssofortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die Überschussanteile werden in der Anwartschaft als Beitragssofortabzug verwendet bzw. verzinslich angesammelt. 21

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23 Abschnitt 2 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 2008 von der ehemaligen Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG eingeführten Tarife

24 Anlage Überschussanteilsätze I. Kapitalversicherungen (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarifgruppe ST Jährliche Überschussbeteiligung 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 10 % des maßgebenden Beitrags für die Tarifstufen N, T1 - T4 12 % des maßgebenden Beitrags für die Tarifstufen T5, T7 und H Ist die Beitragszahlungsdauer nicht bis zum Alter 85 vereinbart, wird der Grundüberschussanteil rechnerisch auf die Dauer bis zum Alter 85 umgelegt, sodass beim Überschusssystem Beitragssofortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Während der Beitragszahlungsdauer kann der Grundüberschuss alternativ als Beitragssofortabzug verwendet werden. Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe KA Jährliche Überschussbeteiligung 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 25 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,18 % des entsprechenden Risikokapitals, wenn der maßgebende Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt, zur Bildung von Bonussen (Erlebensfallbonusse oder Bonusse auf Todesund Erlebensfall) verwendet oder fondsgebunden angelegt. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Todesfallbonus 33,33 % der die Erlebensfallsumme übersteigenden Todesfallsumme 24

25 Überschussanteilsätze Anlage I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit den Überschusssystemen verzinsliche Ansammlung, Bonus oder Erlebensfallbonus in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,24 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,58 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,58 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,59 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,62 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,68 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,24 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit dem Überschusssystem Fondsanlage in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,22 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,53 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,51 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,50 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,51 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,54 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,22 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 4. Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme 0,1 % für jedes Jahr der Versicherungsdauer als Mindestbeteiligung 25

26 Anlage Überschussanteilsätze I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarifgruppe ST Jährliche Überschussbeteiligung 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 10 % des maßgebenden Beitrags für die Tarifstufen N, T1 - T4 12 % des maßgebenden Beitrags für die Tarifstufen T5 und T7 Ist die Beitragszahlungsdauer nicht bis zum Alter 85 vereinbart, wird der Grundüberschussanteil rechnerisch auf die Dauer bis zum Alter 85 umgelegt, sodass beim Überschusssystem Beitragssofortabzug der Abzug während der Beitragszahlungsdauer geringer ausfällt. Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Während der Beitragszahlungsdauer kann der Grundüberschuss alternativ als Beitragssofortabzug verwendet werden. Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarifgruppe KA Jährliche Überschussbeteiligung 2,1 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 25 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,18 %des entsprechenden Risikokapitals, wenn der maßgebende Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt 1 % des maßgebenden Jahresbeitrags, wenn dieser mindestens 600 beträgt Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt, zur Bildung von Bonussen (Erlebensfallbonusse oder Bonusse auf Todesund Erlebensfall) verwendet oder fondsgebunden angelegt. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Todesfallbonus 33,33 % der die Erlebensfallsumme übersteigenden Todesfallsumme 26

27 Überschussanteilsätze Anlage I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit den Überschusssystemen verzinsliche Ansammlung, Bonus oder Erlebensfallbonus in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,23 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,45 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,50 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,54 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,59 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,66 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,36 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit dem Überschusssystem Fondsanlage in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,22 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,40 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,42 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,45 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,47 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,50 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,33 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarifgruppe ST Jährliche Überschussbeteiligung 1,6 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 25 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,18 % des entsprechenden Risikokapitals, wenn der maßgebende Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt 1 % des maßgebenden Jahresbeitrags, wenn dieser mindestens 600 beträgt Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. 27

28 Anlage Überschussanteilsätze I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarifgruppe KA Jährliche Überschussbeteiligung 1,6 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 25 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,18 %des entsprechenden Risikokapitals, wenn der maßgebende Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt 1 % des maßgebenden Jahresbeitrags, wenn dieser mindestens 600 beträgt Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt, zur Bildung von Bonussen (Erlebensfallbonusse oder Bonusse auf Todesund Erlebensfall) verwendet oder fondsgebunden angelegt. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Todesfallbonus 33,33 % der die Erlebensfallsumme übersteigenden Todesfallsumme 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit den Überschusssystemen verzinsliche Ansammlung, Bonus oder Erlebensfallbonus in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,18 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,41 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,45 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,49 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,56 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,60 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,32 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen mit dem Überschusssystem Fondsanlage in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,17 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,36 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,39 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,41 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,44 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,46 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 0,29 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 28

29 Überschussanteilsätze Anlage I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarifgruppe KA 1. Jährliche Überschussbeteiligung 1,1 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 25 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,18 %des entsprechenden Risikokapitals, wenn der maßgebende Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt oder zur Bildung von Bonussen (Erlebensfallbonusse oder Bonusse auf Todes- und Erlebensfall) verwendet. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Todesfallbonus 33,33 % der die Erlebensfallsumme übersteigenden Todesfallsumme 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,15 % bei Versicherungsdauern ab 5 Jahren 0,25 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,30 % bei Versicherungsdauern ab 20 Jahren 0,35 % bei Versicherungsdauern ab 30 Jahren 0,25 % bei Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 29

30 Anlage Überschussanteilsätze I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarife 2E, 2EK, 3E, 6E, 7E 1. Jährliche Überschussbeteiligung für vor dem abgeschlossene Versicherungen 0,35 % der maßgebenden Deckungsrückstellung für ab dem abgeschlossene Versicherungen 0,35 % der maßgebenden Deckungsrückstellung bei einer Beitragszahlungsdauer ab 5 Jahren 0,35 % der maßgebenden Deckungsrückstellung bei Einmalbeiträgen sowie bei einer Beitragszahlungsdauer unter 5 Jahren Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 25 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,18 % des entsprechenden Risikokapitals bei Versicherungssummen ab ,0 % des maßgebenden Jahresbeitrags bei Versicherungssummen ab Die Überschussanteile werden im Regelfall verzinslich angesammelt. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Todesfallbonus 33,33 % der die Erlebensfallsumme übersteigenden Todesfallsumme 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen 0,35 % der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes der ersten 10 Versicherungsjahre 0,4 % der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr zwischen dem 11. und 45. Versicherungsjahr 4. Versicherungen innerhalb der Ablaufphase 0,45 % der beitragsfreien Versicherungssumme 30

31 Überschussanteilsätze Anlage I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarife 1n, 2n, 2nK, 3n, 4n, 6n, 7n 1. Jährliche Überschussbeteiligung 0,85 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 50 % des Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,175 % des entsprechenden Risikokapitals für Versicherungen ohne Mindesttodesfallleistung 40 % des Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,15 % des entsprechenden Risikokapitals für Versicherungen mit Mindesttodesfallleistung 7,2 % des überschussberechtigten Monatsbeitrags 0,1 % der überschussberechtigten Versicherungssumme 0,05 % der überschussberechtigten Versicherungssumme bei Versicherungssummen ab für beitragsfreie Versicherungen 0,05 % der überschussberechtigten Versicherungssumme Die Überschussanteile werden im Regelfall zur Bildung von Bonussen verwendet. Bei den Tarifen 2nK und 7n werden die Bonusse nach dem Tarif 2n gebildet. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung Mindesttodesfallleistung Beitragssofortabzug für beitragspflichtige Versicherungen 15 % der Versicherungssumme für Versicherungen mit Mindesttodesfallleistung 1,02 monatlich (ohne Versicherungen des Volksfürsorge- Programms für Kinder) 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen (ohne Tarif 1n) 16 % der maßgebenden Deckungsrückstellung 0,2 % der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Beitragszahlungsdauer, maximal 6 % der überschussberechtigten Versicherungssumme für beitragsfreie Versicherungen (ohne Tarif 1n und Tarif 2nK) 0,6 % der überschussberechtigten beitragsfreien Versicherungssumme für jedes volle Jahr der beitragsfreien Zeit ab 1994 Bei beitragspflichtigen Versicherungen nach Tarif 7n ist dabei die Deckungsrückstellung nach Tarif 2n maßgebend. 31

32 Anlage Überschussanteilsätze I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarife 1k, 2k, 4k, 7kw 1. Jährliche Überschussbeteiligung 0,85 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 5 % des überschussberechtigten Monatsbeitrags für Versicherungen ohne Stückbeitrag 47,2 % des überschussberechtigten Monatsbeitrags für Versicherungen mit Stückbeitrag Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen Beitragssofortabzug 1,02 monatlich für Versicherungen mit Stückbeitrag 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen (ohne Tarif 1k) 10 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarife 1, 2, 3, 4, 6 1. Jährliche Überschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen 1,35 % der Zinsbonusmessziffer für beitragsfreie Versicherungen 1,35 % der Versicherungssumme Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 0,345% der überschussberechtigten Versicherungssumme 0,3 % der Zusatzbonusmessziffer für vereinbarte jährliche Zahlungsweise 0,1 % der Zusatzbonusmessziffer für vereinbarte halbjährliche Zahlungsweise Die genannten Überschussanteile sind Bonusse. Mit der Zinsbonusmessziffer wird die aus der maßgebenden Deckungsrückstellung gebildete Bonussumme angenähert; die Zusatzbonusmessziffer ist ein durch die Beitragszahlungsdauer festgelegter Betrag. 32

33 Überschussanteilsätze Anlage I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) 2. Sofort beginnende Überschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen Mindesttodesfallleistung 15 % der Versicherungssumme zusätzlich bei weiblichen Versicherten 10 % der Versicherungssumme bzw. der halben Versicherungssumme je weiblicher versicherter Person bei Tarif 6 Beitragssofortabzug 1,02 monatlich für Versicherungen mit einem Stückbeitrag von 1,53 3. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen (ohne Tarif 1) 1,88 % der Versicherungssumme 0,2 % der Versicherungssumme für jedes bis 1986 verstrichene Versicherungsjahr 0,35 % der Versicherungssumme für jedes nach 1986 verstrichene Versicherungsjahr zusätzlich bei weiblichen Versicherten 2 % bei Endaltern bis 55 Jahre 4 % bei Endaltern 56 bis 64 Jahre 6 % bei Endaltern ab 65 Jahre der mit 5 % verzinsten überschussberechtigten Beitragssumme, gewichtet mit einem Zeitanteilfaktor für beitragsfreie Versicherungen (ohne Tarif 1) 1,88 % der Versicherungssumme Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarife GII, GIV, GSII, GLI, GLII, GLV 1. Jährliche Überschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen 1,35 % der überschussberechtigten Beitragssumme für beitragsfreie Versicherungen 1,35 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 6,6 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags bei den Tarifen GII, GIV, GLI, GLII und GLV 1,6 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags bei dem Tarif GSII Die Überschussanteile werden zur Bildung von Bonussen verwendet. 33

34 Anlage Überschussanteilsätze I. Kapitalversicherungen (Fortsetzung) (ohne Gruppen-Kapitalversicherungen und ohne Vermögensbildungs- und Risikoversicherungen) 2. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen (ohne Versicherungen nach Tarif GLI mit einem Ablauf der Beitragszahlungsdauer ungleich dem 85. Lebensjahr der versicherten Person) 1,35 % der überschussberechtigten Beitragssumme 6,6 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags bei den Tarifen GII, GIV, GLI, GLII und GLV 1,6 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags bei dem Tarif GSII für jedes Versicherungsjahr nach ,2 % der überschussberechtigten Beiträge nach dem 3. Versicherungsjahr 0,65 % der überschussberechtigten Beiträge nach dem 15. Versicherungsjahr zusätzlich bei weiblichen Versicherten 2 % bei Endaltern bis 55 Jahre 4 % bei Endaltern 56 bis 64 Jahre 6 % bei Endaltern ab 65 Jahre der mit 5 % verzinsten überschussberechtigten Beitragssumme, gewichtet mit einem Zeitanteilfaktor für beitragsfreie Versicherungen (ohne Versicherungen nach Tarif GLI mit einem Ablauf der Beitragszahlungsdauer ungleich dem 85. Lebensjahr der versicherten Person) 1,35 % der Versicherungssumme Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarife KI, KII, KIV, F, FK, U, A, B, St 1. Jährliche Überschussbeteiligung für beitragspflichtige Versicherungen 100 % des überschussberechtigten Jahresbeitrags für beitragsfreie Versicherungen 1,2 % der maßgebenden Deckungsrückstellung Die Überschussanteile werden bei beitragspflichtigen Versicherungen mit den Beiträgen verrechnet, bei beitragsfreien Versicherungen zur Bildung von Bonussen verwendet. 34

35 Überschussanteilsätze Anlage II. Vermögensbildungsversicherungen Für den Neuzugang geöffnete Tarife Tarifgruppe VB Jährliche Überschussbeteiligung 1,85 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 15 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,12 % des entsprechenden Risikokapitals, wenn der maßgebende Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. 2. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,07 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,23 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,28 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,35 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,42 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,47 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 3. Beteiligung an den Bewertungsreserven für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme 0,1 % für jedes Jahr der Versicherungsdauer Für den Neuzugang geschlossene Tarife Tarifgruppe VB Jährliche Überschussbeteiligung 1,85 % des maßgebenden Deckungskapitals Grundüberschussanteil für beitragspflichtige Versicherungen 15 % des maßgebenden Beitrags für das Todesfallrisiko, höchstens jedoch 0,12 % des entsprechenden Risikokapitals, wenn der maßgebende Jahresbeitrag mindestens 400 beträgt Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. 2. Schlussüberschussbeteiligung für beitragspflichtige und tariflich beitragsfreie Versicherungen in Abhängigkeit von der überschussberechtigten Versicherungssumme für jedes Jahr der Versicherungsdauer 0,21 % bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren 0,39 % bei Versicherungsdauern ab 12 Jahren 0,44 % bei Versicherungsdauern ab 18 Jahren 0,51 % bei Versicherungsdauern ab 23 Jahren 0,58 % bei Versicherungsdauern ab 28 Jahren 0,65 % bei Versicherungsdauern ab 33 Jahren 35

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