Ausschussdrucksache ( )
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- Sabine Kalb
- vor 6 Jahren
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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern 7. Wahlperiode Sozialausschuss Ausschussdrucksache 7/57 Ausschussdrucksache ( ) Inhalt: Schreiben des Landesverbandes für Kindertagespflege M-V e.v. vom 17. April 2017 Unaufgeforderte Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD und CDU Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes - Drs. 7/412
2 Stellungnahme zur geplanten KiföG M-V Änderung vom Landesverband für Kindertagespflege MV e.v. An: SPD-Fraktion im Landtag M-V Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion CDU-Fraktion im Landtag M-V Landesvorsitzender der CDU Fraktion DIE LINKE im Landtag M-V Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Simone Oldenburg AfD-Fraktion im Landtag M-V AfD-Fraktionsvorsitzender Leif-Erik Holm Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Herr Krüger! Schwerin, Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Herr Kokert! Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende Frau Oldenburg! Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Herr Holm! Sehr geehrte Damen und Herren im Landtag! Die CDU- Fraktion (Vincent Kokert) und SPD- Fraktion (Herr Thomas Krüger) stellen zum 1.September 2017 mit der Drucksache: 7/412 zur 7. Wahlperiode einen Gesetzesentwurf Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vor, welcher im Landtag beschlossen werden soll. Dabei beziehen sich die Fraktionen auf das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern. Leider ist die Kindertagespflege nicht inbegriffen, obwohl sie laut SGB VIII mit den Kindertageseinrichtungen für die Kinderbetreuung gleich gestellt sind. Ebenso bei der Verteilung der Betreuungsgelder vom Bundesministerium. Deshalb beantragen wir als Landesverband für Kindertagespflege MV e.v., dass die Kindertagespflege in dem Gesetzesentwurf gleichrangig eingeplant wird. Im Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kindertagesbetreuung regional 2016 steht unter Anderem: (Auszug Seite 5) Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur
3 Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater zu schaffen. Die damalige Planungsgröße wurde auf Plätze beziffert. Mittlerweile wird der Bedarf sogar auf rund Plätze für unter 3-Jährige geschätzt, was einer Betreuungsquote von gut 39 % entspricht. Da der tatsächliche Bedarf regional unterschiedlich hoch ist, kann es auf regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen der Betreuungsquote nach oben oder auch nach unten kommen. Seit dem 1. August 2013 hat in Deutschland jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Da der Fokus der öffentlichen Diskussion derzeit insbesondere auf den Ausbaustand bei der Altersgruppe der unter 3-jährigen Kinder gerichtet ist, wird in der vorliegenden Veröffentlichung der Schwerpunkt auf diese Altersgruppe gesetzt. Im Tabellenanhang sind die Ergebnisse sowohl für Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung als auch für Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren dargestellt. Weiterhin möchten wir darauf aufmerksam machen, dass alle Tagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis vom jeweiligen Jugendamt nach SGB VIII für die Betreuung der Kinder erhalten, welche regelmäßig geprüft und verlängert wird. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und dem gleichen, gesetzlichen Auftrag betreuen wir Kinder von 0 Jahren bis Schuleintritt ebenfalls nach der Bildungskonzeption M-V, wie alle Erzieher/innen in Krippen und Kitas. Dazu gehören u. a. auch integrative Kinder (Bsp. blinde Kinder) und Flüchtlingskinder. Viele Eltern bevorzugen die familiennahe Betreuungsform mit einer gleichbleibenden Bezugsperson. Unzählige Studien belegen, dass die Betreuung durch Tagespflegepersonen gleichwertig, ja sogar teilweise besser zu Kitas ist und von den Eltern sehr geschätzt wird. Siehe PM: 96 Prozent der Eltern mit Betreuung in Kindertagespflege Zufrieden vom Bundesverband für Kindertagespflege Kindertagespflege erfüllt die gestiegenen Ansprüche der Eltern. 96 Prozent der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) für den 5. Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes befragten Eltern sind mit der Betreuung durch Tagespflegepersonen sehr zufrieden oder zufrieden. Die Befragung macht vor allem die Stärken der Kindertagespflege deutlich. So sind 94,8 Prozent der Eltern mit der Anzahl der Betreuungspersonen in Kindertagespflege zufrieden und 93,1 Prozent mit der Größe der Gruppe. Hier zeigt sich, dass das Motto Kleine Gruppe starke Bindung der Imagekampagne des Bundesverbandes von den
4 Eltern als zutreffend empfunden wird. 97,1 Prozent der Eltern sind mit dem Wohlbefinden des Kindes sehr zufrieden oder zufrieden. Auch bei den Räumlichkeiten und der Ausstattung erreicht die Kindertagespflege jeweils Werte von über 80 Prozent. Von zwölf Themenbereichen, nach denen die Eltern gefragt wurden, liegt die Kindertagespflege in neun Bereichen bei einer Zufriedenheitsquote von über 80 Prozent. Das sind starke Zahlen, die sich sehen lassen können. Der Bundesverband für Kindertagespflege stellt fest, dass die Ergebnisse die erheblichen Anstrengungen der Tagesmütter und Tagesväter für eine Steigerung der Qualität verdeutlichen. Die Kindertagespflege ist nicht nur rechtlich ein gleichwertiges Angebot, sondern liegt in der Wertschätzung durch die Eltern weit vorn. Laut PM vom durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern belegte MV auch durch die Tagespflegepersonen bei der frühkindlichen Bildung einen Platz mit an der Spitze. Auszug: MV bei frühkindlicher Bildung bundesweit mit an der Spitze Mecklenburg-Vorpommern belegt bei der frühkindlichen Bildung deutschlandweit einen Spitzenplatz. Die am Donnerstag vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Zahlen belegen, wie viel im Land für die Kleinsten getan wird. Demnach besuchen im Land Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflegeperson. Das sind 56 Prozent aller Kinder in dieser Altersgruppe. In ganz Deutschland liegt das Land damit hinter Sachsen-Anhalt und Brandenburg auf dem dritten Platz. Die Kitalandschaft und die Tagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur einen guten Ruf, sie leisten auch hervorragende Arbeit, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Nikolaus Voss. Der hohe Zuspruch der Eltern zeigt, dass wir bei der frühkindlichen Bildung schon vor Jahren die richtige Richtung eingeschlagen haben und diesen Weg auch konsequent weiter gehen werden. Bildung beginnt bereits im frühen Kindesalter. Von den Kindern zwischen zwei und drei Jahren gehen fast 88 Prozent in Mecklenburg- Vorpommern in eine Kita oder zu einer Tagespflegeperson. In allen Jahrgängen bis zum dritten Lebensjahr liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über den gesamt- und dem ostdeutschen Durchschnitt, so Voss. Wir können stolz auf unser Angebot der Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern sein. Wir als Landesverband für Kindertagespflege MV e.v. sind der Meinung, dass Tanzpädagogen, Musikpädagogen, Sportpädagogen, Theaterpädagogen, Logopäden, Familien-,
5 Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten sowie Ergotherapeuten wichtige und hervorragende Arbeit ausüben. Doch sind sie nicht intensiv für die tägliche Betreuungsarbeit von 0-10 jährigen Kindern ausgebildet so wie Erzieher/innen und die Tagespflegepersonen. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen all diesen Berufsgruppen ist in der frühkindlichen Bildung unumgänglich aber bitte jede Berufsgruppe in ihrem Berufsfeld. Nicht umsonst stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesförderprogramme zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (gleichrangig) zur Verfügung, siehe: Gesetzliche Grundlagen für den Ausbau der Kinderbetreuung vom BMFSFJ, Auszug: Investitionsprogramme "Kinderbetreuungsfinanzierung" Die Förderung von Kinderbetreuungsangeboten ist eine Investition in die Zukunft. Aus diesem Grund unterstützt der Bund die Länder und Kommunen durch massive Finanzhilfen für den Ausbau sowie den Betrieb von Betreuungsplätzen für Kinder. Denn seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind mit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege. Natürlich muss auch die Qualität aller Betreuungsformen in M-V gesteigert werden. Dafür setzt sich unser Landesverband ebenfalls ein. Dazu gehört aber auch die Planung und Auszahlung der finanziellen Bundesmittel für die Kindertagespflege. 4 Beispiele zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagespflege: 1. Grundsätzliche Einbeziehung der Kindertagespflege in alle dafür vorgesehene Bundesförderprogramme sowie finanzielle Unterstützung zur Qualitätsverbesserung durch die gekippten Betreuungsgelder vom Bund (Momentan werden die Tagespflegepersonen in MV nicht oder unzureichend über die Förderprogramme informiert bzw. erhalten keine Möglichkeit zur Beantragung.) 2. Leistungsgerechte Vergütung der Kindertagespflegepersonen nach SGB VIII und Sachkosten angepasst an den Vorgaben vom Bundesministerium der Finanzen 3. Schaffung von verlässlichen Vertretungsregelungen für Krankheit, Urlaub und Weiterbildungstage der Kindertagespflegepersonen in ganz MV 4. Ausbildung neuer Tagespflegepersonen nach der Neukonzeption der Grundqualifizierung "Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege"
6 = (QHB) ab 2016, wo bestimmte Richtlinien für die örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger und Bildungsträger eingehalten werden müssen Die neue Richtlinie zur Vergabe des Zertifikats "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" nach dem QHB (siehe Seite 13 ff.) Auszug: Das Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) sieht eine Grundqualifizierung mit einer tätigkeitsvorbereitenden Phase (160 UE) und einer tätigkeitsbegleitenden Phase (140 UE) vor. Die Inhalte und vor allem die Methodik-Didaktik unterscheiden sich grundlegend von der bisher üblichen Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum. Der Bundesverband für Kindertagespflege hat nun eine neue Richtlinie zur Vergabe eines zweistufigen Zertfikats entwickelt. Es trägt den Titel "Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB). Bitte bedenken Sie die Vorgaben und Richtlinien des BMFSFJ und BMF bei der zukünftigen Planung für die Kindertagesbetreuung in MV, damit wir unsere Kinder individuell und entsprechend der Bedürfnisse der Eltern nach dem Wunsch- und Wahlrecht betreuen können. Das Wohl der Kinder steht dabei an oberster Stelle. Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung und freuen uns über eine Einladung zur mündlichen Stellungnahme im Landtag. Mit freundlichen Grüßen Susanne Kuhlmann Landesverband für Kindertagespflege Mecklenburg-Vorpommern e.v. (LVKMV) Vorsitzende / Ansprechpartner: Internet: Facebook: Kontakt per E- Mail: Susanne Kuhlmann info@kiz-mv.de
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