Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren"

Transkript

1 Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren 1. Personalgebühr je Std. Betrag DM 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40, Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 15, Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung 5,-- mehl als 4 Stunden, so sind die Kosten für eine den eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte einfache Erfrischung und Stärkung zu erstatten 2. Fahzeuggebühr je Stunde DM/Std. DM/km Einsatzleitwagen ELW 1 54,-- 1,80 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 48,-- 1,80 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 110,-- 1,80 Löschgruppenfahrzeug LF ,-- 2,40 Tanklöschfahrzeuge TLF 8/18 150,-- 1,80 TLF 16/24 (25) 200,-- 2,40 Drehleiter DLK ,-- 2,40

2 3. Gebühr für Anhänger und Geräte 3.1. Anhänger DM/Std. Anhängeleiter 60,-- Schlauchanhänger 70,-- Anhänger TSA 90, Geräte Grund- jede kosten/ weitere Std. Std. Tragkraftspritze TS 8/8 35,-- DM 17,-- DM Motorkettensäge Stromerzeuger 5,0 KVA 40,-- DM 20,-- DM Öl-Wasser-Sauger Trennschleifer Handscheinwerfer 10,-- DM 5,-- DM Auffangbehälter bis l 35,-- DM 17,-- DM 3.3. Pumpen Elektrotauchpumpe TP 4/1 Wasserstrahlpumpe 100,-- DM 50,-- DM 3.4. Strahlrohre je Tag Strahlrohr, allgemein 10,-- DM 3.5. Schläuche DM D - Druckschlauch 10,-- C - Druckschlauch 20,-- DM B - Druckschlauch 25,-- DM A - Saugschlauch 15,-- DM Die Aushleihgebühr für Druck- und Saugschläuche erhöht sich um die jeweilige Gebühr für das Prüfen, Waschen und Trocknen je Schlauch.

3 Prüfen, Waschen und Trocknen je Tag 20,-- DM Vulkanisieren 24,-- DM Ein/Fortbinden von D-Kupplung 10,-- DM C-Kupplung 13,-- DM B-Kupplung 16,-- DM A-Kupplung 25,-- DM 4. Wasserführende Armaturen je Tag Standrohr mit Schlüssel 20,-- DM Verteiler 20,-- DM sonst. wasserf. Armaturen je Stück 15,-- DM 4.1. Löschgeräte je Tag Feuerlöscher 15,-- DM Kübelspritze 10,-- DM Löschdecke 10,-- DM Neufüllung der Feuerlöscher bis 6 kg über 6 kg 50,-- DM 80,-- DM Bei Neufüllung über 12 kg der Feuerlöscher nach tatsächl. entstandenen Kostenaufwand ist der Füllpreis und die Prüfungsentsorgung in Rechnung gestellt. Die Löschpulver-entsorgung wird nach Zeitaufwand und tatsächl. entstandenen Kosten in Rechnung gestellt Leitern je Tag Steckleiterteil 7,50 DM Schiebeleiter 40,-- DM Klappleiter 10,-- DM 4.3. Reparaturen Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand und Arbeitszeit berechnet. 5. Atemschutz

4 Die Gebühren für den Einsatz der Atemschutzgeräte werden nach der Gebührenordnung der feuerwehrtechnischen Werkstätten berechnet. Im Einsatz gebrauchte Gerätschaften werden nach Reinigungsund Wartungsaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt Reinigen und Desinfizieren je Stück Atemschutzgerät 15,-- DM Atemschutzmaske 10,-- DM 5.2. Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten je Stück Lungenautomat 15,-- DM Atemschutzmaske 15,-- DM Atemschutzgerät 32,-- DM 1/2-Jahresprüfung 40,-- DM 6-Jahresprüfung 60,-- DM Füllen von Atemluftflaschen 300 bar /6 l 12,-- DM 6. Gebühr für besondere Leistungen 6.1. Insekten wird nach dem tatsächlichen Zeit, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet - sofern Feuerwehreinsatz rechtlich notwenig Öffnen einer Tür wird nach dem tatsächlichen Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet 6.3. Säubern von Verkehrsflächen

5 Abstreuen von Ölspuren, Aufnahme von Öl- und Kraftstoffen in geringen Mengen 150,-- DM Verbrauchsmaterialien und Entsorgungskosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet Entfernen von Eiszapfen wird nach dem tatsächlichen Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet Eigentumssicherung wird nach dem tatsächlichen Zeit,- Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet. 7. Alarmierung 7.1. Mißbräuchliche Alarmierung Kosten werden nach tatsächlichem Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühr berechnet Fehlalarmierung z.b. durch Brandmeldeanlage Kosten weden nach tatsächlichem Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühr berechnet. 8. Ölbinde-, Säure- und Schaummittel Der Verbrauch von Öl-, Säurebindemittel sowie Schaummitteln wird nach den Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. 9. Entsorung Die Entsorgung von Öl-, Säurebindemitteln sowie Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Kostern in

6 Rechnung gestellt.

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim GEBÜHRENVERZEICHNIS für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim 1. Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 17,90 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 1. Personalgebühr pro Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,45 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,67 2. Fahrzeuggebühr Einsatzleitwagen ELW 1 pro Std. 27,61

Mehr

Bis : Ab : 1. Personalgebühr Betrag Betrag DM/Std. EURO/Std. 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 20,45

Bis : Ab : 1. Personalgebühr Betrag Betrag DM/Std. EURO/Std. 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 20,45 29.4 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Alsbach-Hähnlein (Beschluß der Gemeindevertretung vom 29.06.1999) Bis 31.12.2001:

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Gebührenverzeichnis zur Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lorsch -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste 1. Personalgebühren Betrag /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 21,0 1.2 Brandsicherheitsdienst

Mehr

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand:

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand: Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand: 1.1.2002 1 Personalgebühr /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft Die

Mehr

1. Personalgebühr Betrag /Std.

1. Personalgebühr Betrag /Std. G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S zur GEBÜHRENSATZUNG vom 14. Dezember 1999 für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Karlshafen i. d. F. der 1. Änderung vom 09.03.2005

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std.

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std. Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal 1. Personalgebühr Betrag / Std. 1.1. Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 20,00

Mehr

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s - 1 - Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr 1 Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom 24.0.16 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Salzschlirf Für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Aufgrund der 5, 51 Nr 6 und 93 Abs 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i d F vom 01052005 (GVBl 2005 l S 142), zuletzt

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung 4. Änderungssatzung zum Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Marktgemeinde Eiterfeld. Aufgrund der 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwillige Feuerwehr GEBÜHRENSATZUNG. 1 Gebührentatbestand

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwillige Feuerwehr GEBÜHRENSATZUNG. 1 Gebührentatbestand Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwillige Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG

GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungssätze je Einsatzkraft 20,00 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,50 1.3 Dauert ein Einsatz ohne

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn in der Fassung des II. Nachtrages vom 07.12.2006 * Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems im Rheingau-Taunus-Kreis

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems im Rheingau-Taunus-Kreis Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems im Rheingau-Taunus-Kreis 1 Gebührentatbestand Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems werden

Mehr

Satzung über die Gebühren

Satzung über die Gebühren Feuerwehrgebührensatzung 1 13.2 Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oestrich-Winkel Einleitung Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT FRIEDRICHSDORF

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT FRIEDRICHSDORF SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT FRIEDRICHSDORF vom 25.06.1999 Dokument mit Änderung vom 01 13.11.2000 gehe zu... zurück Beginn Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis

Mehr

für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Hattersheim am Main

für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Hattersheim am Main GEBÜHRENSATZUNG für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Hattersheim am Main Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 1. April 1993 (GVBl. I S. 534)

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Echzell

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Echzell Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Echzell vom 25.10.1999, zuletzt geändert am 03.11.2003 1 Gebührentatbestand Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der. Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Künzell

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der. Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Künzell Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Künzell Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992

Mehr

Gebührensatzung. für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Villmar

Gebührensatzung. für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Villmar Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Villmar Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I, S. 11 in der Fassung

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Königstein im Taunus. über Gebühren. für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

S A T Z U N G. der Stadt Königstein im Taunus. über Gebühren. für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr S A T Z U N G der Stadt Königstein im Taunus über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.1979 Gebührensatzung über den Einsatz der Freiwilligen

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren. 1 Gebührentatbestand

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren. 1 Gebührentatbestand Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 und 93 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I S. 11) in der Fassung vom01.04.1993 (GvBl. I S. 534) in Verb. mit 42 des Gesetzes über den Brandschutz

Mehr

SATZUNG. über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehr

SATZUNG. über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehr SATZUNG über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wildungen

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wildungen Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wildungen in der Fassung vom 07.03.2005 1 Gebührentatbestand Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Wildungen

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Freiensteinau

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Freiensteinau Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Auf Grund der 5, 51 und Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 I S. 534), zuletzt

Mehr

ORTSRECHT DER STADT KORBACH b / Seite 1. Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Korbach

ORTSRECHT DER STADT KORBACH b / Seite 1. Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Korbach ORTSRECHT DER STADT KORBACH 37 10 02 b / Seite 1 Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Korbach vom 09.05.2005, in Kraft getreten am 01.06.2005. 1 Gebührentatbestand

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm Mit Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm Aufgrund der

Mehr

Übersicht: Seite. Ortsrecht der Stadt Karben Fachbereich 3,05 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Feuerwehr Karben

Übersicht: Seite. Ortsrecht der Stadt Karben Fachbereich 3,05 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Feuerwehr Karben Übersicht: Seite 1 Personalgebühren 2 2 Fahrzeuggebühr je Stunde 2 4 3 Gebühr für Anhänger und Geräte 4 6 4 Wasserführende Armaturen 6 7 5 Atemschutz 7 8 6 Leihgebühr für Austauschgeräte 8 7 Prüfen 8 9

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992

Mehr

KZi In der Fassung vom : 18. Dezember Zuletzt geändert am :

KZi In der Fassung vom : 18. Dezember Zuletzt geändert am : KZi. ============================================================================== 1. Satzung / Ordnung : Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Butzbach 2. In

Mehr

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis pro Km 1. Gebühren Personaleinsatz - Bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schlangenbad. 1 Gebührentatbestand

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schlangenbad. 1 Gebührentatbestand 1 Es handelt sich hier um eine Lesefassung. In die Ursprungssatzung vom 29.09.2000 wurde die 1. Änderungssatzung vom 09.11.2005 eingearbeitet. Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN - 1 - Feuerwehr Gebührensatzung SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534),

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G UND G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S

G E B Ü H R E N S A T Z U N G UND G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S G E B Ü H R E N S A T Z U N G UND G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S FÜR GEBÜHRENPFLICHTIGE EINSÄTZE DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1

Mehr

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 15. Sept.

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 15. Sept. Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 15. Sept. 2005 Nr Personalgebühren Betrag /Std. 1.1. Brand- und Hilfeleistungen je Einsatzkarft

Mehr

Seite 1. Kosten pro gefahrenem Kilometer 1,30

Seite 1. Kosten pro gefahrenem Kilometer 1,30 Seite 1 Anlage 1 Verzeichnis der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Plaue 1. Personalkostentarif pro Stunde 1.1. Brand- und Hilfeleistungseinsätze

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung. Bezeichnung Seite

Feuerwehrgebührensatzung. Bezeichnung Seite Feuerwehrgebührensatzung Az.: 1.5.2. Stand: 1999 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Seite 1 Gebührentatbestand 2 2 Gebührenpflichtige 2 3 Maßstab und Satz der Gebührenschuld 3 4 Entstehung der Gebührenschuld

Mehr

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark 1 Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark Neufassung - Stavo-Beschl. v. 12.09.95 - In Kraft seit 21.09.95 geändert durch Stavo-Beschluss

Mehr

für Leistungen der Feuerwehr

für Leistungen der Feuerwehr Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Auf Grund des 22 des Sächsischen Brandschutzgesetzes vom 28.01.1998, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 06.03.1998, hat der Stadtrat

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Riedstadt

Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Riedstadt Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Riedstadt Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung in der Fassung vom

Feuerwehrgebührensatzung in der Fassung vom Feuerwehrgebührensatzung in der Fassung vom 24.03.2015 1 Gebührentatbestand Die der Feuerwehr der Stadt Neu-Anspach bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstandenen Gebühren und Auslagen sind nach Maßgabe dieser

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr.6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.1993(GVBI. 1992 l S. 562), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niedernhausen

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niedernhausen Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niedernhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Karben. 1 Gebührentatbestand 2. 2 Gebührenschuldner 2-3

Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Karben. 1 Gebührentatbestand 2. 2 Gebührenschuldner 2-3 Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Karben Übersicht Seite 1 Gebührentatbestand 2 2 Gebührenschuldner 2-3 3 Grundlagen der Gebührenbemessung 4 4 Auslagen 4 5 Entstehung

Mehr

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung) vom 01. 02. 1996 Auf Grund 38 Absatz 3 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz,

Mehr

1. Änderung zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Trebur

1. Änderung zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Trebur . 1. Änderung zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Trebur Aufgrund der 5 51 Nr 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Seligenstadt

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Seligenstadt Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Seligenstadt Auf Grund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S.

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmalkalden (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung) vom 11. Januar 2002

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen. Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Volkmarsen

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen. Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Volkmarsen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Volkmarsen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF 1 von 5 13.04.2006 20:30 KOSTENTARIF Personelle Leistungen;Fahrzeuggebühren; Anhänger; Hilf- und Rettungsgeräte;sonstige Geräte; Prüfung von Schläuchen; Prüfung von Atemschutzmasken;PA und Flaschenfüllung;

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Biblis

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Biblis Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Biblis Feuerwehrgebührensatzung Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung Feuerwehrgebührensatzung Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

S a t z u n g über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr. G e b ü h r e n s a t z u n g

S a t z u n g über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr. G e b ü h r e n s a t z u n g S a t z u n g über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Gemäß der 5, 51 Nr. 6 und 93 Nr. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

1/5.1 Seite 1. Gebührentatbestand

1/5.1 Seite 1. Gebührentatbestand Seite 1 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Vilbel

Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Vilbel Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Vilbel Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Niddatal (FeuerwGebSatzung)

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Niddatal (FeuerwGebSatzung) 6a Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Niddatal (FeuerwGebSatzung) Inhaltsverzeichnis: Seite 2 Präambel Seite 3 1 Gebührentatbestand Seite 4 2 Gebührenpflichtige

Mehr

Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Wetzlar

Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Wetzlar Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Wetzlar Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr. - Feuerwehr-Gebührensatzung - LESEFASSUNG

Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr. - Feuerwehr-Gebührensatzung - LESEFASSUNG Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr - Feuerwehr-Gebührensatzung - LESEFASSUNG 1 Begriffsbestimmung (1) Kosten im Sinne des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,

Mehr

Ge b ü h r e n s a t z u n g. 1 Ge b ü h r e n t a t b e s t a n d

Ge b ü h r e n s a t z u n g. 1 Ge b ü h r e n t a t b e s t a n d Fe u e rwe h rge bühre n s a tzu n g S a t z u n g ü b e r d ie Ge b ü h r e n fü r d e n Ein s a t z d e r Fr e iw illig e n Fe u e r w e h r d e r S t a d t Br a u n fe ls ( FEUERW EHRGEBÜHRENS ATZUNG)

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren Die Stadt Starnberg erlässt auf Grund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Mehr

Amtliche Bekanntmachung. Gemeinde Elbtal

Amtliche Bekanntmachung. Gemeinde Elbtal Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Elbtal Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung Amtliche Bekanntmachung Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Großkrotzenburg Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)

Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung) Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung) vom 23. Mai 2007 Aufgrund des 19 Abs. 1 der Neubekanntmachung

Mehr

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung STADT EICHSTÄTT -Hauptamt- Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der

Mehr

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt

Änderndes Gesetz Datum Veröffentlicht im Amtsblatt 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2011 (Amtsblatt Nr. 21 vom 11.10.2011) geändert durch

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung Feuerwehrgebührensatzung Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Käbschütztal

Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Käbschütztal Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Käbschütztal Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S.

Mehr

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Asbach unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Asbach unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Asbach vom 20. April 2007 Der Verbandsgemeinderat von Asbach hat auf Grund des

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung Feuerwehrgebührensatzung Änderungshistorie Link Feuerwehrgebührensatzung (vom 24. Oktober 2012) Bisher keine Änderungen - 2 - Feuerwehrgebührensatzung Vom 24. Oktober 2012 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und

Mehr

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom

vom i.d. Fassung der letzten Änderung vom Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neumarkt i.d.opf. vom 03.12.2010 i.d. Fassung der letzten Änderung

Mehr

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-111 Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Wetter (Hessen) I. und II. Nachtrag eingearbeitet Stand: 17.12.2014 Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Mehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hofheim am Taunus. Feuerwehrgebührensatzung

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hofheim am Taunus. Feuerwehrgebührensatzung 1 Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hofheim am Taunus Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofheim am Taunus hat in ihrer Sitzung vom 07.11.2012 folgende

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung)

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Görlitz (Feuerwehrkostensatzung) Auf Grund von 69 Abs. 2 und 3, 22 Abs. 2 Satz 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, ber. S. 647), zuletzt

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung 3 0 1, Seite 1 von 9 Januar 2017 Feuerwehrgebührensatzung Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Nauheim

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Nauheim Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching Die Stadt Berching erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S a t z u n

Mehr

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung Feuerwehrgebührensatzung der Kreisstadt Dietzenbach Kreisstadt Dietzenbach 1. SATZUNG/ ORDNUNG : Feuerwehrgebührensatzung 2. IN DER FASSUNG VOM : 14.12.2012 3. ZULETZT GEÄNDERT AM : 4. BEKANNT GEMACHT

Mehr

C4 Gebührensatzung Feuerwehr Stand vom

C4 Gebührensatzung Feuerwehr Stand vom Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501), zuletzt

Mehr

Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neu-Isenburg

Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neu-Isenburg 3.6.1 Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neu-Isenburg Aufgrund der 5 und 51 Ziff. 6 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992

Mehr

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger)

Anlage. Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. I. Personalkosten (Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger) Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrgerätschaften und Katastrophenschutzfahrzeuge des Landkreises Trier-Saarburg in

Mehr

Die Stadt informiert. Feuerwehrgebührensatzung. Flörsheimer Ortsrecht - 14

Die Stadt informiert. Feuerwehrgebührensatzung. Flörsheimer Ortsrecht - 14 Die Stadt informiert Flörsheimer Ortsrecht - 14 Neufassung der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Flörsheim am Main Feuerwehrgebührensatzung Aufgrund der 5, 51 Nr. 6

Mehr

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige

Ersatz des Verdienstausfalls für Selbstständige Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für selbstständige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 26.06.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 24 der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Artikelsatzung. zur Einführung des Euro. - Euroeinführungssatzung (EES) -

Artikelsatzung. zur Einführung des Euro. - Euroeinführungssatzung (EES) - Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführungssatzung (EES) - zum 01.01.2002 2 Gliederung Übersicht Präambel Seite 3 Artikel 1 Stellplatz- und Ablösesatzung Seite 4 Artikel 2 Gebührenordnung

Mehr

1 Kostenerhebung. 2 Kostenschuldner

1 Kostenerhebung. 2 Kostenschuldner Satzung über den Ersatz von Kosten für sonstige Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. - Feuerwehrkostensatzung - Der Stadtrat der Großen Kreisstadt

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Großen Kreisstadt Nördlingen Beschluss des Stadtrats vom 19. Februar 2004 Bekanntmachung:

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen

Satzung über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen Satzung über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stand: Kostenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt.

Stand: Kostenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt. Stand: 06.06.2011 F 7 a Kostenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Rastatt Für den Ersatz der Kosten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Stadtfeuerwehr Torgau Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und Artikel 1 69 Abs.

Mehr

Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistung

Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistung Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wernshausen (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung) Aufgrund des 19

Mehr

Änderungssatzung. über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach

Änderungssatzung. über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach Feuerwehrgebührensatzung - 1 - Änderungssatzung über Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren der Stadt Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 08.06.2004

Mehr

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna S A T Z U N G

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna S A T Z U N G Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Laugna Die Gemeinde Laugna erläßt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende S A T Z U

Mehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 BayFwG folgende S A T Z U N G 1 Aufwendungs-

Mehr

GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF

GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF GEMEINDE WESTENDORF MITGLIED DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT NORDENDORF Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Die Gemeinde Westendorf erlässt

Mehr