Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren
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- Nicole Koenig
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1 Gebührenverzeichnis für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren 1. Personalgebühr je Std. Betrag DM 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40, Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 15, Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung 5,-- mehl als 4 Stunden, so sind die Kosten für eine den eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte einfache Erfrischung und Stärkung zu erstatten 2. Fahzeuggebühr je Stunde DM/Std. DM/km Einsatzleitwagen ELW 1 54,-- 1,80 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 48,-- 1,80 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 110,-- 1,80 Löschgruppenfahrzeug LF ,-- 2,40 Tanklöschfahrzeuge TLF 8/18 150,-- 1,80 TLF 16/24 (25) 200,-- 2,40 Drehleiter DLK ,-- 2,40
2 3. Gebühr für Anhänger und Geräte 3.1. Anhänger DM/Std. Anhängeleiter 60,-- Schlauchanhänger 70,-- Anhänger TSA 90, Geräte Grund- jede kosten/ weitere Std. Std. Tragkraftspritze TS 8/8 35,-- DM 17,-- DM Motorkettensäge Stromerzeuger 5,0 KVA 40,-- DM 20,-- DM Öl-Wasser-Sauger Trennschleifer Handscheinwerfer 10,-- DM 5,-- DM Auffangbehälter bis l 35,-- DM 17,-- DM 3.3. Pumpen Elektrotauchpumpe TP 4/1 Wasserstrahlpumpe 100,-- DM 50,-- DM 3.4. Strahlrohre je Tag Strahlrohr, allgemein 10,-- DM 3.5. Schläuche DM D - Druckschlauch 10,-- C - Druckschlauch 20,-- DM B - Druckschlauch 25,-- DM A - Saugschlauch 15,-- DM Die Aushleihgebühr für Druck- und Saugschläuche erhöht sich um die jeweilige Gebühr für das Prüfen, Waschen und Trocknen je Schlauch.
3 Prüfen, Waschen und Trocknen je Tag 20,-- DM Vulkanisieren 24,-- DM Ein/Fortbinden von D-Kupplung 10,-- DM C-Kupplung 13,-- DM B-Kupplung 16,-- DM A-Kupplung 25,-- DM 4. Wasserführende Armaturen je Tag Standrohr mit Schlüssel 20,-- DM Verteiler 20,-- DM sonst. wasserf. Armaturen je Stück 15,-- DM 4.1. Löschgeräte je Tag Feuerlöscher 15,-- DM Kübelspritze 10,-- DM Löschdecke 10,-- DM Neufüllung der Feuerlöscher bis 6 kg über 6 kg 50,-- DM 80,-- DM Bei Neufüllung über 12 kg der Feuerlöscher nach tatsächl. entstandenen Kostenaufwand ist der Füllpreis und die Prüfungsentsorgung in Rechnung gestellt. Die Löschpulver-entsorgung wird nach Zeitaufwand und tatsächl. entstandenen Kosten in Rechnung gestellt Leitern je Tag Steckleiterteil 7,50 DM Schiebeleiter 40,-- DM Klappleiter 10,-- DM 4.3. Reparaturen Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand und Arbeitszeit berechnet. 5. Atemschutz
4 Die Gebühren für den Einsatz der Atemschutzgeräte werden nach der Gebührenordnung der feuerwehrtechnischen Werkstätten berechnet. Im Einsatz gebrauchte Gerätschaften werden nach Reinigungsund Wartungsaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt Reinigen und Desinfizieren je Stück Atemschutzgerät 15,-- DM Atemschutzmaske 10,-- DM 5.2. Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten je Stück Lungenautomat 15,-- DM Atemschutzmaske 15,-- DM Atemschutzgerät 32,-- DM 1/2-Jahresprüfung 40,-- DM 6-Jahresprüfung 60,-- DM Füllen von Atemluftflaschen 300 bar /6 l 12,-- DM 6. Gebühr für besondere Leistungen 6.1. Insekten wird nach dem tatsächlichen Zeit, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet - sofern Feuerwehreinsatz rechtlich notwenig Öffnen einer Tür wird nach dem tatsächlichen Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet 6.3. Säubern von Verkehrsflächen
5 Abstreuen von Ölspuren, Aufnahme von Öl- und Kraftstoffen in geringen Mengen 150,-- DM Verbrauchsmaterialien und Entsorgungskosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet Entfernen von Eiszapfen wird nach dem tatsächlichen Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet Eigentumssicherung wird nach dem tatsächlichen Zeit,- Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühren berechnet. 7. Alarmierung 7.1. Mißbräuchliche Alarmierung Kosten werden nach tatsächlichem Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühr berechnet Fehlalarmierung z.b. durch Brandmeldeanlage Kosten weden nach tatsächlichem Zeit-, Material-, Personalaufwand plus Fahrzeuggebühr berechnet. 8. Ölbinde-, Säure- und Schaummittel Der Verbrauch von Öl-, Säurebindemittel sowie Schaummitteln wird nach den Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. 9. Entsorung Die Entsorgung von Öl-, Säurebindemitteln sowie Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Kostern in
6 Rechnung gestellt.
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