Online-Fortbildung Rehabilitation 1. Online-Fortbildung Rehabilitation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Online-Fortbildung Rehabilitation 1. Online-Fortbildung Rehabilitation"

Transkript

1 Online-Fortbildung Rehabilitation 1 Online-Fortbildung Rehabilitation Aktualisierte Fassung vom

2 Übersicht 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 2 I. Definition der medizinischen Rehabilitation II. Abgrenzung zu anderen Leistungen der GKV III. Nachrangigkeit der Leistungsträgerschaft der GKV IV. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der GKV V. Weitere Rehabilitationsträger VI. Ausgabenanteile nach Rehabilitationsträgern 2. Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) I. Einleitung II. Das bio-psycho-soziale Modell der ICF III. Die Struktur der ICF IV. Anwendungsbeispiel

3 Übersicht Online-Fortbildung Rehabilitation 3 3. Einleitung und Verordnung einer medizinischen Rehabilitation I. Die Rehabilitations-Richtlinie des G-BA II. Voraussetzungen für die medizinische Rehabilitation III. Aufbau Muster 61 IV. Ausfüllhinweise zu Muster Verordnung durch Vertragspsychotherapeuten I. Formen der Rehabilitation II. Indikationsspektrum III. Kooperation mit dem Arzt 5. Anwendungsbeispiele I. Geriatrische Rehabilitation II. Orthopädische Rehabilitation III. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche IV. Rehabilitation für Mütter und Väter 6. Literatur

4 Online-Fortbildung Rehabilitation 4 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation

5 Online-Fortbildung Rehabilitation 5 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation I. Definition der medizinischen Rehabilitation Medizinische Rehabilitation als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine komplexe Leistung nach 40 oder 41 SGB V. Sie verfolgt einen interdisziplinären (berufsgruppenübergreifend) und mehrdimensionalen Ansatz (Kombination von unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Therapien). Nach 26 SGB IX umfassen Leistungen zur medizinischen Reha insbesondere: Therapie sowie Beratung, Anleitung und Unterstützung durch Ärzte und Angehörige anderer Heil- und Gesundheitsberufe Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Arznei- und Verbandmittel Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie) Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung Hilfsmittel Belastungserprobung und Arbeitstherapie

6 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation II. Abgrenzung zu Vorsorgeleistungen Online-Fortbildung Rehabilitation 6 Vorsorge ( 23, 24 SGB V) Rehabilitation ( 40, 41 SGB V) Leistungen der Vorsorge dienen dazu, Krankheiten zu verhüten oder die bereits geschwächte Gesundheit zu verbessern und dadurch eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit zu verhindern. Sie soll Hilfe zur Selbsthilfe sein und in die Lage versetzen, eigenverantwortlich die Gesundheit zu stärken. Leistungen der Rehabilitation sollen bleibende alltagsrelevante Einschränkungen der Funktionsfähigkeit sowie eine Verschlimmerung oder Chronifizierung einer Erkrankung vermeiden, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

7 Online-Fortbildung Rehabilitation 7 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation III. Nachrangigkeit der Leistungsträgerschaft der GKV Nach 40 Abs. 4 SGB V werden ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Krankenversicherung nur erbracht, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können (Subsidiaritätsprinzip). AUSNAHME Leistungen der Kinder-Rehabilitation und onkologische Rehabilitation für Altersrentner können sowohl zulasten der Rentenversicherung als auch zulasten der Krankenversicherung erbracht werden.

8 Online-Fortbildung Rehabilitation 8 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation IV. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der GKV Die Krankenversicherung erbringt nach 11 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit 40 und 41 SGB V Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn die kurativen Maßnahmen der ambulanten Krankenbehandlung nicht ausreichen, eine komplexe Leistung zur medizinischen Rehabilitation indiziert ist, um eine drohende Teilhabebeeinträchtigung abzuwenden bzw. eine bereits eingetretene Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, insbesondere Pflegebedürftigkeit (Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege) und kein anderer Rehabilitationsträger vorrangig zuständig ist.

9 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation V. Weitere Rehabilitationsträger (1) Die Gesetzliche Rentenversicherung Online-Fortbildung Rehabilitation 9 Nach 9 SGB VI erbringt die Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern (Grundsatz: Rehabilitation vor Rente).

10 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation V. Weitere Rehabilitationsträger (2) Online-Fortbildung Rehabilitation 10 Gesetzliche Unfallversicherung Leistungen der Unfallversicherungsträger umfassen Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, ergänzende Leistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie Geldleistungen. Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit erbringt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.

11 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation V. Weitere Rehabilitationsträger (3) Online-Fortbildung Rehabilitation 11 Träger im Rahmen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (u.a. Kriegsopferversorgung) Die Träger im Rahmen der sozialen Entschädigung erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie am Leben in der Gemeinschaft. Darüber hinaus werden unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen erbracht. Träger der Sozialhilfe und öffentliche Jugendhilfe Die Träger der Sozialhilfe und die öffentliche Jugendhilfe erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie am Leben in der Gemeinschaft.

12 Online-Fortbildung Rehabilitation Rahmenbedingungen der Rehabilitation VI. Ausgaben nach Rehabilitationsträgern 9% Krankenversicherung Rentenversicherung 18% Alterssicherung der Landwirte Unfallversicherung 50% <1% Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Bundesagentur für Arbeit 13% Integrationsämter 2% 7% 1% Sozialhilfe - Eingliederungshilfe GESAMTAUSGABEN Im Jahr 2014 betrugen die Gesamtausgaben für Rehabilitationsleistungen und Teilhabe 32,6 Mrd.. Davon entfielen ca. 3 Mrd. auf die Krankenversicherung (anteilig 1,7 Mrd. für stationäre Anschluss-Rehabilitation) (Quelle: BAR 2016)

13 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 13 Ziel der medizinischen Rehabilitation als Komplexleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten mit Blick auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft positiv zu beeinflussen. Leistungen der Vorsorge dienen dazu, die bereits geschwächte Gesundheit zu verbessern und dadurch eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit zu verhindern. Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur erbracht, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Leistungen der Kinderrehabilitation und onkologischen Rehabilitation für Altersrentner können gleichrangig sowohl zulasten der Rentenversicherung als auch zulasten der Krankenversicherung erbracht werden.

14 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)

15 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) I. Einleitung (1) Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde 2001 von der UN- Vollversammlung verabschiedet und fand kurz darauf Eingang in die deutsche Sozialgesetzgebung. Die ICF erweitert die bisherige reine Diagnosebezogenheit (ICD) um eine funktionelle und psycho-soziale Betrachtung. Krankheitsauswirkungen lassen sich den einzelnen Komponenten der ICF zuordnen und mit ihren Begrifflichkeiten beschreiben. Auch die Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 92 SGB V berücksichtigt die konzeptionelle Grundlage der ICF. (Quelle: BAR 2015)

16 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) I. Einleitung (2) Die ICF bedeutet kein zusätzliches Kodierungssystem für Vertragsärzte. Die ICF ist das Bezugssystem für die Rehabilitation und stellt neben der Gliederung auf Basis des bio-psychosozialen Modells eine einheitliche Sprache zur Verfügung. Diese Klassifikation wird aufgegriffen in der Rehabilitations-Richtlinie des G-BA und bei der Verordnung medizinischer Rehabilitation auf dem Muster 61. (Quelle: BAR 2015)

17 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) II. Das bio-psycho-soziale Modell der ICF Das bio-psycho-soziale Modell ist eine Erweiterung des bio-medizinischen Krankheitsmodells um die Komponente der Kontextfaktoren. Das bio-psycho-soziale Modell der Wechselwirkungen (siehe Abb. unten) zeigt, dass Behinderung im Sinne einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kein statisches Merkmal, sondern ein dynamischer Prozess ist. Der Lebenshintergrund (Umweltfaktoren und personbezogene Faktoren) kann die Funktionsfähigkeit positiv wie negativ beeinflussen. (Quelle: BAR 2015)

18 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) III. Die Struktur der ICF Übersicht Die ICF besteht aus zwei Teilen mit jeweils zwei Komponenten: Teil 1 Funktionsfähigkeit und Behinderung enthält die beiden Komponenten Körperfunktionen und -strukturen und Aktivitäten und Partizipation. Teil 2 Kontextfaktoren ist untergliedert in die beiden Komponenten Umweltfaktoren und Personbezogene Faktoren. ICF Teil 1: Funktionsfähigkeit / Behinderung Teil 2: Kontextfaktoren Komponente Körperfunktionen und -strukturen Komponente Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe) Komponente Umweltfaktoren Komponente Personbezogene Faktoren (Quelle: WHO 2005)

19 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) III. Die Struktur der ICF Begriffsdefinitionen (1) Funktionsfähigkeit: Die Perspektive der Funktionsfähigkeit rückt primär die positiven, nichtproblematischen Aspekte des mit dem Gesundheitsproblem in Zusammenhang stehenden Zustandes in den Mittelpunkt (z.b. trotz einer Unterschenkel-Amputation noch laufen können wir ein Gesunder). Behinderung: Die Perspektive der Behinderung fokussiert auf Probleme infolge eines Gesundheitsproblems (z.b. Schädigungen von Funktionen/Strukturen oder Beeinträchtigung der Aktivität/Teilhabe). (Quelle: BAR 2016)

20 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) III. Die Struktur der ICF Begriffsdefinitionen (2) Kontextfaktoren stellen den gesamten Lebenshintergrund einer Person dar. Sie können auf die Funktionsfähigkeit positiv und negativ einwirken, je nach Fragestellung also einen Förderfaktor oder eine Barriere darstellen. (Quelle: WHO 2005)

21 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) III. Die Struktur der ICF Komponenten (1) Die Komponenten der ICF sind jeweils noch weiter untergliedert. Dabei werden Teilbereiche der Komponenten zu sogenannten Domänen (Kapitel, Blöcke) zusammengefasst. Köperfunktionen sind die einzelnen physiologischen und psychischen Funktionen von Körpersystemen, z. B. mentale, neuromuskuloskeletale und bewegungsbezogene Funktionen. Körperstrukturen sind die anatomischen Teile des Körpers, z. B. Strukturen des Nervensystems und mit Bewegung in Zusammenhang stehende Strukturen (Quelle: WHO 2005)

22 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) III. Die Struktur der ICF Komponenten (2) Eine Aktivität stellt die Durchführung einer Aufgabe oder einer Handlung durch einen Menschen in einer bestimmten Situation dar (z. B. Lernen und Wissensanwendung, Mobilität und Selbstversorgung). Eine Beeinträchtigung der Aktivität ist eine Schwierigkeit oder die Unmöglichkeit, die ein Mensch haben kann, die Aktivität durchzuführen. Partizipation (Teilhabe) kennzeichnet das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Eine Beeinträchtigung der Partizipation (Teilhabe) ist ein Problem, das ein Mensch in Hinblick auf sein Einbezogensein in Lebenssituationen erleben kann. (Quelle: WHO 2005)

23 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) III. Die Struktur der ICF Komponenten (3) Umweltfaktoren bilden die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der Menschen leben und ihr Dasein entfalten. Beispiele für Umweltfaktoren: Unterstützung und Beziehungen Einstellungen anderer (z. B. Sitten, Bräuche, Weltanschauungen, Werte und Normen) Dienste, Systeme und Handlungsgrundsätze des Gesundheitswesens (z. B. Hilfsmittel und Sanitätshäuser) Förderfaktor oder Barriere Umwelt- und personbezogene Faktoren können aufgrund ihres positiven oder negativen Einflusses als Förderfaktor oder Barriere wirken. (Quelle: WHO 2005)

24 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) III. Die Struktur der ICF Komponenten (4) Personbezogene Faktoren sind Kontextfaktoren, die sich auf die betrachtete Person beziehen, wie Alter, Geschlecht, sozialer Status, Lebenserfahrung. Sie sind jedoch wegen der mit ihnen einhergehenden großen soziokulturellen Unterschiedlichkeit nicht in der ICF klassifiziert. Förderfaktor oder Barriere Umwelt- und personbezogene Faktoren können aufgrund ihres positiven oder negativen Einflusses als Förderfaktor oder Barriere wirken. (Quelle: WHO 2005)

25 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) IV. Anwendungsbeispiel F33.0 rezidivierende depressive Episode (männlich, 45 Jahre, AU seit 3 Monaten) Gesundheitsproblem nach ICD-10 Körperfunktionen und - strukturen Emotionale Instabilität Rückenschmerz Kopfschmerz Schlafstörungen Muskelverspannung Schwindel Aktivitäten Beeinträchtigungen: beim Probleme lösen beim morgendlichen Aufstehen bei der Kommunikation mit seinem Sohn Partizipation (Teilhabe) Rückzugstendenzen bei Sozialkontakten Beeinträchtigungen bei der Betreuung der Kinder Arbeitserfüllung gefährdet Darstellung der ICF Komponenten und der Beziehungen Umweltfaktoren Sicherer Arbeitsplatz (öffentl. Dienst) + Unterstützung durch Ehefrau + Unterstützung durch Hausarzt + Pubertierender Sohn Amb. Therapieplatz erst in 5 Monaten Personbezogene Faktoren Gute Berufsqualifikation + Finanzielle Situation + Einbindung in familiäres Umfeld + Weltanschauung + Selbstkompetenz Barrieren (-) und Förderfaktoren (+) (Quelle: Eigene Darstellung nach BAR 2016)

26 Online-Fortbildung Rehabilitation Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde 2001 von der UN- Vollversammlung verabschiedet. Grundlage der ICF ist das bio-psycho-soziale Modell. Es beschreibt die Funktionsfähigkeit als dynamischen Prozess und ergänzt das bio-medizinische Krankheitsmodell, um die Einflüsse aus dem Lebenshintergrund (umwelt- und personbezogene Faktoren). Die ICF bedeutet kein zusätzliches Kodierungssystem für Vertragsärzte. Die ICF bietet das Bezugssystem und eine einheitliche sprachliche Grundlage für die Belange der Rehabilitation z. B. für die Rehabilitations-Richtlinie des G-BA Muster 61 Verordnung medizinischer Rehabilitation

27 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer medizinischen Rehabilitation

28 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation I. Die Rehabilitations-Richtlinie des G-BA regelt die Verordnung von medizinischer Rehabilitation durch Vertragsärzte zu Lasten der GKV. soll eine notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit im Einzelfall gebotenen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gewährleisten. regelt außerdem die Beratung über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken. soll insbesondere das frühzeitige Erkennen der Notwendigkeit von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation fördern und dazu führen, dass diese rechtzeitig eingeleitet werden.

29 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation II. Voraussetzungen für die medizinischen Rehabilitation (1) Die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach 7 der Rehabilitationsrichtlinie (Re-RL) ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation. Eine Rehabilitationsleistung ist nur dann indiziert, wenn bei Vorliegen einer Krankheit und deren Auswirkungen die Rehabilitationsbedürftigkeit und die Rehabilitationsfähigkeit gegeben sind und eine positive Rehabilitationsprognose besteht. Rehabilitationsbedürftigkeit ( 8 Re-RL) Rehabilitationsbedürftigkeit besteht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur vorübergehende ( > 6 Monate) alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivität vorliegen, durch die in absehbarer Zeit eine Beeinträchtigung der Teilhabe droht oder Beeinträchtigungen der Teilhabe bereits bestehen (z. B. Pflegebedürftigkeit ) und über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist. (Quelle: vgl. MDS 2016)

30 Rehabilitationsfähigkeit ( 9 Re-RL) Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation II. Voraussetzungen für die medizinischen Rehabilitation (2) Rehabilitationsfähig sind Patienten, wenn sie aufgrund ihrer somatischen und psychischen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung bei der Leistung zur medizinischen Rehabilitation notwendige Belastbarkeit besitzen. Rehabilitationsprognose ( 10 Re-RL) Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage für den Erfolg der Leistung zur medizinischen Rehabilitation auf der Basis der Erkrankung oder Behinderung, des bisherigen Verlaufs, des Kompensationspotentials oder der Rückbildungsfähigkeit unter Beachtung und Förderung individueller positiver Kontextfaktoren, insbesondere der Motivation und Motivierbarkeit, über die Erreichbarkeit eines festgelegten Rehabilitationsziels durch eine geeignete Leistung zur medizinischen Rehabilitation in einem notwendigen Zeitraum. (Quelle: vgl. MDS 2016)

31 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation III. Aufbau Muster 61 (1) Teil A Beratung zu medizinischer Rehabilitation/ Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers I. Rehabilitationsbegründende und weitere Diagnosen II. III. Hinweis/Anfrage an die Krankenkasse Im Original zurück an den Vertragsarzt MUSTER 61 (Teil A) Auf dem Muster 61 (Teil A) kann der Vertragsarzt eine Beratung zu medizinischer Rehabilitation initiieren oder die Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträger bei der Krankenkasse veranlassen.

32 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation III. Aufbau Muster 61 (2) Teil B-D Verordnung von medizinischer Rehabilitation I. Rehabilitationsbegründende und weitere Diagnosen II. III. Angaben zur Rehabilitationsbedürftigkeit und zum Verlauf der Krankenbehandlung Angaben zur Rehabilitationsfähigkeit IV. Rehabilitationsziele V. Rehabilitationsprognose VI. Zuweisungsempfehlungen VII. Sonstige Angaben MUSTER 61 (Teil B-D) Die eigentliche Verordnung von medizinischer Rehabilitation erfolgt auf dem Muster 61 (Teil B-D).

33 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation Die Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die Verordnung von medizinischer Rehabilitation durch Vertragsärzte zu Lasten der GKV. Die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation. Eine Rehabilitationsleistung ist nur dann indiziert, wenn bei Vorliegen einer Krankheit und deren Auswirkungen die Rehabilitationsbedürftigkeit und die Rehabilitationsfähigkeit gegeben sind und eine positive Rehabilitationsprognose besteht. Auf dem Muster 61 (Teil A) kann der Vertragsarzt eine Beratung zu medizinischer Rehabilitation initiieren oder die Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträger bei der Krankenkasse veranlassen. Die eigentliche Verordnung von medizinischer Rehabilitation erfolgt auf dem Muster 61 (Teil B-D). Bei Zuständigkeit der Krankenkasse bitte nur Teile B-D ausfüllen.

34 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 Für die Einleitung und Verordnung (Indikationsstellung und Allokationsempfehlungen) von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der GKV gelten die Vorgaben der Rehabilitations-Richtlinie des G-BA und die Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke (Anlage 2 Bundesmantelvertrag - Ärzte). Als Hilfestellung für das Ausfüllen des Musters 61 sollen nachfolgende Ausfüllhinweise dienen. MEHR INFORMATIONEN Die Rehabilitations-Richtlinie des G-BA ist abrufbar unter [Rehabilitations-Richtlinie des G-BA] Die Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung sind abrufbar unter [

35 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil A) (1) ❶ Rehabilitationsbegründende Diagnosen Geben Sie hier bitte die relevanten Diagnosen (ICD-10-GM-Code) an. Zur besseren Transparenz kann im Freitextfeld zusätzlich die Funktionsdiagnose angegeben werden (z.b. Coxarthrose mit eingeschränkter Gehfähigkeit ). ❷ Seite Bitte geben Sie hier die Seitenlokalisation an, sofern dies erforderlich ist und sich nicht bereits aus dem ICD-10-GM-Code ergibt. ❸ Ursache Wenn für die Diagnosen eine der rechts auf dem Vordruck aufgeführten Ursachen zutrifft, geben Sie dies, sofern bekannt, hier bitte an.

36 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil A) (2) ❹ Beratung der/des Versicherten Wenn eine Beratung des Patienten zum Thema Rehabilitation sowie zu weiteren Leistungen durch die Krankenkasse sinnvoll erscheint, kann dies hier angegeben werden. ❺ Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers Wenn unklar ist, ob die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung zuständig ist, geben Sie dies bitte hier an und senden Sie nur Teil A des Vordrucks an die Krankenkasse. Dort wird dann die Zuständigkeit geprüft.

37 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil A) (3) ❻ Ggf. weitere Anmerkungen des Vertragsarztes Hier ist Platz für weitere Anmerkungen (z.b. Rückruf durch die Krankenkasse). ❼ Folgender Rehabilitationsträger ist zuständig Nach erfolgter Prüfung teilt die Krankenkasse Ihnen mit, ob die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder ein anderer Träger zuständig ist. Wenn die Krankenkasse zuständig ist, füllen Sie bitte die Teile B D des Vordrucks aus. Wenn die Rentenversicherung zuständig ist, sendet die Krankenkasse Ihnen den Vordruck der Rentenversicherung zu.

38 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil B) (1) ❶ Es handelt sich weder um eine Minderung / erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit noch um die Folgen eines Arbeitsunfalls / einer Berufskrankheit Bei einer Minderung oder erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ist die Rentenversicherung zuständig, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Unfallversicherung. Die Verordnung auf Muster 61 B-D ist nur bei Zuständigkeit der Krankenversicherung vom Vertragsarzt auszufüllen.

39 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil B) (2) ❷ Bei gleichrangiger Zuständigkeit Leistungen der Kinder-Rehabilitation und onkologische Rehabilitation für Altersrentner können sowohl zulasten der Rentenversicherung als auch zulasten der Krankenversicherung erbracht werden. Wenn der Patient eine Rehabilitation zulasten der Krankenkasse wünscht, geben Sie dies bitte hier an. Ansonsten wird für die Verordnung der Vordruck der Rentenversicherung genutzt.

40 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil B) (3) ❸ Rehabilitationsbegründende Diagnosen Geben Sie hier bitte die relevanten Diagnosen (ICD-10-GM) an. Zur besseren Transparenz kann im Freitextfeld zusätzlich die Funktionsdiagnose angegeben werden. ❹ Seite Bitte geben Sie hier die Seitenlokalisation an, sofern dies erforderlich ist und sich nicht bereits aus dem ICD-10-GM ergibt. ❺ Ursache Wenn für die Diagnosen eine der rechts auf dem Vordruck aufgeführten Ursachen zutrifft, geben Sie dies, sofern bekannt, hier bitte an.

41 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil B) (4) ❻ Kurze Angaben zur Anamnese Bitte geben Sie hier die Anamnese und den bisherigen Verlauf der Krankenbehandlung sowie die Beschwerden des Patienten an. ❼ Rehabilitationsrelevante Schädigungen und Befunde Geben Sie hier bitte die für die Rehabilitation relevanten Schädigungen an. Dies kann durch Ergebnisse entsprechender Assessments untermauert werden. Beispiele: Gonarthrose rechts mit max. Beugung von 80Grad und Problemen beim Sitzen Herzinsuffizienz mit EF von 40 (NYHA 3) und Verkürzung der Gehstrecke auf 500 m

42 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil B) (5) ❽ Bisherige ärztliche/psychotherapeutische Interventionen einschließlich Arzneimitteltherapie (ff.) Geben Sie in den Abschnitten C bis F bitte die bisher durchgeführten Leistungen der Krankenbehandlung an. Dies umfasst z. B. ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, Arzneimitteltherapie, Heil- und Hilfsmittel, Patientenschulungen und medizinische Vorsorgeleistungen.

43 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil B) (6) ❾ Heilmittel in den letzten 6 Monaten Sofern bekannt, geben Sie zur Heilmitteltherapie bitte auch an, wie häufig welche Einzelleistungen in den letzten sechs Monaten verordnet wurden. Durch das Ankreuzfeld bestätigen Sie, dass das Behandlungsziel mit weiteren Heilmittelbehandlungen nicht zu erreichen ist.

44 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil C) (1) ❿ Nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Teilhabe Geben Sie hier bitte die Beeinträchtigungen und den Unterstützungsbedarf des Patienten an. Es sind alle Bereich zu beurteilen.

45 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil C) (2) ⓫ Kontextfaktoren Bitte geben Sie hier Kontextfaktoren an, die für den Rehabilitationserfolg relevant sind. Hierzu gehören die eigenen Kompetenzen des Patienten, aber auch externe Faktoren (z. B. soziales Umfeld). Diese können einen positiven oder negativen Einfluss auf das Gesundheitsproblem haben (Förderfaktoren und Barrieren).

46 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil D) (1) ⓬ Angaben zur Rehabilitationsfähigkeit Rehabilitationsfähig sind Patienten, die aufgrund ihrer somatischen und psychischen Verfassung in der Lage sind, an der Durchführung der Rehabilitation mitzuwirken.

47 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil D) (2) ⓭ Rehabilitationsziele Bitte beschreiben Sie die Rehabilitationsziele möglichst konkret und realistisch (z. B. Gehen kurzer Strecken, Bett-Rollstuhl-Transfer, selbstständiges Essen, eigenständige Intimhygiene). Diese Ziele sollen mit dem Patienten und ggf. Angehörigen abgestimmt werden. Weichen die Ziele des Patienten von den Zielen ab, die Sie für realistisch halten, geben Sie dies hier bitte an, weil dies den Erfolg der intendierten Maßnahme gefährden könnte.

48 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil D) (3) ⓮ Rehabilitationsprognose In die Rehabilitationsprognose sollen sowohl Ihre medizinische Einschätzung des Kompensationspotentials und der Rückbildungsfähigkeit der Krankheitsauswirkungen auf der Basis positiv wie negativ einwirkender umweltund personbezogener Faktoren, insbesondere der Motivation des Patienten und eventueller Risikofaktoren.

49 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil D) (4) ⓯ Zuweisungsempfehlungen A. Bitte geben Sie hier die empfohlene Rehabilitationsform an. B. Bitte geben Sie hier den Schwerpunkt der Maßnahme (z.b. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche) und ggf. weitere Anforderungen an die Rehabilitationseinrichtung (z.b. Barrierefreiheit, Klima, Allergien) an. Es folgt ein kurzer EXKURS

50 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation Zuweisungsempfehlungen Zuweisungsempfehlungen können unterschieden werden nach: Medizinischem Schwerpunkt indikationsspezifisch (z. B. Orthopädie, Neurologie, Psychosomatik) indikationsübergreifend (z. B. geriatrische Rehabilitation) Zielgruppe Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Rehabilitation für Mütter und Väter Form der Durchführung Stationär Ambulant/ambulant-mobil Anderen Besonderheiten behinderungsspezifische Ausstattung Mitaufnahme einer betreuenden Begleitperson Möglichkeit der Mitaufnahme von Begleitkindern fremdsprachliches Angebot (Quelle: vgl. MDS 2016)

51 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil D) (5) ⓰ Die beantragte Leistung ist vor Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von 4 Jahren medizinisch notwendig Im Regelfall ist eine medizinische Rehabilitation nur alle vier Jahre möglich. Ausnahmen sind bei Vorliegen einer neuen Indikation, einer Verschlimmerung oder veränderten Lebensbedingungen (z.b. bei Mutter-/Vater-Kind-Leistungen) bei gleicher Indikation möglich. Dies muss gesondert begründet werden. ⓱ Die zeitweise Entlastung und Distanzierung vom sozialen Umfeld ist nötig Wenn eine zeitweilige Entlastung und Distanzierung vom sozialen Umfeld erforderlich ist, geben Sie dies bitte hier an. Die Krankenkasse kann dann eine wohnortferne Einrichtung auswählen.

52 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil D) (6) ⓲ Im Falle einer ambulanten Rehabilitation ist die häusliche Versorgung gesichert Diese Angabe ist relevant, damit die Krankenkasse die Notwendigkeit einer Unterstützung bei der häuslichen Versorgung während der ambulanten Rehabilitation prüfen kann. ⓳ Reisefähigkeit Bitte geben Sie hier an, ob der Patient in der Lage ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen oder ob ein PKW oder eine Begleitperson erforderlich sind.

53 Online-Fortbildung Rehabilitation Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation IV. Ausfüllhinweise zu Muster 61 (Teil D) (7) ⓴ Sonstiges 21 Hier können Sie weitere Hinweise geben, die für die Durchführung der Rehabilitation erforderlich sind. Rückruf erbeten unter Wenn Sie einen telefonischen Rückruf der Krankenkasse wünschen, geben Sie dies bitte hier an.

54 4. Verordnung durch Vertragspsychotherapeuten Online-Fortbildung Rehabilitation 54

55 Online-Fortbildung Rehabilitation Verordnung durch Vertragspsychotherapeuten I. Formen der Rehabilitation Im Laufe des Jahres 2017 wird die Verordnung von psychosomatischer Rehabilitation und Rehabilitation für psychisch Kranke behinderte Menschen (RPK) durch Vertragspsychotherapeuten möglich. Die psychosomatische Rehabilitation stellt eine Form der medizinischen Rehabilitation dar. Im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzeptes werden psychotherapeutische Verfahren, aber auch somatische Behandlungsangebote angewandt. Ziel der Rehabilitation für psychisch Kranke und behinderten Menschen kurz RPK ist es, diesen Menschen ein möglichst eigenständiges Leben mit der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die übergreifend ausgerichtete RPK integriert Leistungen der medizinischen Rehabilitation mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie bezieht das berufliche sowie das persönliche Lebensumfeld der Patienten handlungsorientiert ein.

56 Online-Fortbildung Rehabilitation Verordnung durch Vertragspsychotherapeuten II. Indikationsspektrum Das Indikationsspektrum zur Verordnung einer psychosomatischen oder psychiatrischen Reha durch Vertragspsychotherapeuten erstreckt sich auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen. Es können Reha-Leistungen für Indikationen der Psychotherapie-Richtlinie ( 26) oder der neuropsychologischen Therapie 1 ohne gesonderte Abstimmung mit dem Arzt verordnet werden. Für die übrigen Indikationen aus dem Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen des ICD-10-GM muss eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Unabhängig davon muss der Vertragspsychotherapeut bei allen Indikationen den ggf. bestehenden Bedarf einer ärztlichen Abklärung möglicher somatischer Ursachen prüfen. 1 Anlage I Ziffer 19 (Neuropsychologische Therapie) 4 der Richtlinie des G-BA zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung.

57 Online-Fortbildung Rehabilitation Verordnung durch Vertragspsychotherapeuten III. Kooperation mit dem Arzt Eine Rehabilitationsmaßnahme als mehrdimensionaler Ansatz umfasst immer auch medizinische Interventionen. Bei der Verordnung einer psychosomatischen Rehabilitation oder einer RPK ist es deshalb auch erforderlich, somatische Angaben heranzuziehen. Dies gilt insbesondere für weitere rehabilitationsrelevante Diagnosen, für die bisherigen ärztlichen Interventionen, ggf. Risikofaktoren und andere ärztlich veranlasste Leistungen einschließlich Arzneimitteltherapie. Damit wird sichergestellt, dass Verordnungen durch Vertragspsychotherapeuten, die für eine Entscheidung der Krankenkasse über eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erforderlichen ärztlich vorzunehmenden Einschätzungen enthalten und Rückfragen in der Regel vermieden werden. Sofern diese Informationen noch nicht vorliegen, ist eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt notwendig.

58 Online-Fortbildung Rehabilitation Anwendungsbeispiele I. Geriatrische Rehabilitation II. Orthopädische Rehabilitation III. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche IV. Rehabilitation für Mütter und Väter

59 4. Anwendungsbeispiele I. Geriatrische Rehabilitation (1) Falldarstellung Online-Fortbildung Rehabilitation 59 Die 74-jährige Patientin klagt über eine beinbetonte Lähmung der rechten Körperhälfte in Folge eines Schlaganfalls. Hinzu kommen eine Reihe an weiteren Diagnosen/Schädigungen: arterielle Hypertonie, Arthrose beider Kniegelenke, Makuladegeneration mit Sehbehinderung, erhebliche kognitive Störungen, chronisches Schmerzsyndrom, Dysphagie und Harninkontinenz. Ihre Zweizimmerwohnung in einer Kreisstadt bewohnt sie allein. Drei mal wöchentlich kommt ihr Sohn zu Besuch und hilft beim Einkaufen und im Haushalt.

60 4. Anwendungsbeispiele I. Geriatrische Rehabilitation (2) Begründung der Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 60 Bei dieser Konstellation handelt es sich um ein komplexes geriatrisches Krankheitsbild (Hemiparese, Sehbehinderung, Dysphagie, Dauerkatheter). Auf Grund der Hemiparese und der arthrosebedingten Mobilitätseinschränkungen besteht eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag. Ziele dieser Maßnahme sind insbesondere eine Verbesserung der Gangsicherheit und eine Schmerzreduktion, so dass die Gehstecke gesteigert werden kann. Es wird eine geriatrische Rehabilitation nach 40 SGB V zulasten der GKV verordnet.

61 4. Anwendungsbeispiele I. Geriatrische Rehabilitation (3) Online-Fortbildung Rehabilitation 61

62 4. Anwendungsbeispiele I. Geriatrische Rehabilitation (4) Online-Fortbildung Rehabilitation 62

63 4. Anwendungsbeispiele II. Orthopädische Rehabilitation (1) Falldarstellung Online-Fortbildung Rehabilitation 63 Eine 68-jährige schwerhörige Patientin hat eine bekannte Coxarthrose rechtsseitig mit eingeschränkter Beweglichkeit und zunehmenden Schmerzen in Gesäß- und Leistengegend, die sich beim Gehen und Treppensteigen verstärken. Auf Grund bereits erfolgter orthopädischer Mitbehandlung besteht derzeit keine Indikation zur TEP. Da sie sich wenig bewegt, nimmt sie kontinuierlich an Gewicht zu. Sie kann die Physiotherapie nur mit dem Bus erreichen. Das Ein- und Aussteigen ist schmerzhaft. Die Patientin bewohnt mit ihrem 80-jährigen Ehemann allein ein Haus mit Treppenstufen, Schlafzimmer in der ersten Etage, in ländlicher Region. Der Ehemann erledigt kleine Einkäufe mit dem Fahrrad, ihre Tochter hilft zwei mal wöchentlich bei Einkäufen und im Haushalt. Zudem besteht wöchentlicher Kontakt mit der Kirchen- und Dorfgemeinde.

64 4. Anwendungsbeispiele II. Orthopädische Rehabilitation (2) Begründung der Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 64 Damit die Patientin weiter in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben kann und die Chance erhält, ihre alltäglichen Aufgaben auch zukünftig ohne fremde Hilfe ausführen und wieder aktiv am Gemeinschaftsleben, insbesondere in ihrer Kirchengemeinde teilhaben zu können, kann der Arzt eine medizinische Rehabilitation mit der Indikation muskuloskelettale Erkrankungen zulasten der GKV verordnen. Ziele dieser Maßnahme sind Schmerzreduktion, eine Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit und eine Gewichtsreduktion, um über eine Steigerung der Mobilität ihre Teilhabe zu verbessern. Es wird eine Orthopädische Rehabilitation nach 40 SGB V zulasten der GKV verordnet.

65 4. Anwendungsbeispiele II. Orthopädische Rehabilitation (3) Online-Fortbildung Rehabilitation 65

66 4. Anwendungsbeispiele II. Orthopädische Rehabilitation (4) Online-Fortbildung Rehabilitation 66

67 Online-Fortbildung Rehabilitation Anwendungsbeispiele III. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (1) Falldarstellung Ein 9-jähriges Mädchen wird seit 4 Jahren regelmäßig wegen rezidivierender Bronchitiden bei Asthma bronchiale ärztlich betreut. Schon im Kleinkindalter dokumentierte der Kinderarzt häufig Bronchitiden. Trotz einer seit nunmehr zwei Jahren durchgeführten medikamentösen Dauertherapie mit inhalativen Corticosteroiden sowie einer Bedarfsmedikation mit einem rasch wirkenden Beta-2-Sympathomimetikum kommt es in alltäglichen Situationen immer wieder - besonders bei körperlicher Belastung - zu Atemnot und Hustenattacken. Im Sportunterricht sitzt das Mädchen häufig auf der Bank und kann insbesondere an Ballspielen nicht teilnehmen. Auch musste aus diesen Gründen die Mitgliedschaft im Sportverein beendet werden. Seitdem ist eine kontinuierliche Gewichtszunahme zu verzeichnen. Die regelmäßig durchgeführten Lungenfunktionsprüfungen zeigen deutliche Auffälligkeiten. Wegen häufiger Fehltage am Schulunterricht ist der Wechsel in die weiterführende Schule gefährdet.

68 Online-Fortbildung Rehabilitation Anwendungsbeispiele III. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (2) Begründung der Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation Neben einer Verbesserung der pulmonalen Situation durch Anpassung der Dauertherapie sowie einer Optimierung der Inhalationstechnik und Schulungen mit interdisziplinärem Ansatz unter Einbindung der Mutter in einem alltagsnahen, aber geschützten Setting, soll eine Linderung der pulmonalen Beschwerdesymptomatik, eine Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit und eine Stärkung des Selbstwertgefühls erreicht werden. Die begleitende Mutter soll in die Schulungsmaßnahmen und in das Erlernen von Bewältigungsstrategien eingebunden werden. Die Voraussetzungen einer medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche nach 40 SGB V sind gegeben. Bei gleichrangiger Zuständigkeit der Renten- und Krankenversicherung haben die Erziehungsberechtigten des Kindes sich für eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation zulasten der GKV entschieden.

69 Online-Fortbildung Rehabilitation Anwendungsbeispiele III. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche(3)

70 Online-Fortbildung Rehabilitation Anwendungsbeispiele III. Rehabilitation für Kinder und Jugendliche(4)

71 4. Anwendungsbeispiele IV. Rehabilitation für Mütter und Väter (1) Schwerpunkt: Psychosomatische Rehabilitation Falldarstellung Online-Fortbildung Rehabilitation 71 Eine Patientin klagt über Kopf- und Rückenschmerzen, Müdigkeit, Lustlosigkeit und Gereiztheit. Sie ist arbeitslos und alleinerziehend und sagt, ihre Kinder würden nicht auf sie hören. Die Wohnverhältnisse sind beengt, das Geld ist knapp. Sie zieht sich immer mehr zurück und meidet Kontakte zu Freunden und Nachbarn. Die Patientin befindet sich schon seit Jahren immer mal wieder in der Behandlung eines Neurologen wegen rezidivierender depressiver Episoden. Derzeitige Medikation: Lithium, begleitend findet seit 6 Monaten Psychotherapie statt. Aktuell sieht der Hausarzt keine Anzeichen für eine akute depressive Episode, stellt aber ein Erschöpfungssyndrom sowie eine Adipositas Grad 1 fest. Diagnostisch fand sich kein organisches Korrelat für die beklagten Kopf- und Rückenschmerzen (CCT und MRT unauffällig).

72 4. Anwendungsbeispiele IV. Rehabilitation für Mütter und Väter (2) Schwerpunkt: Psychosomatische Rehabilitation Begründung der Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 72 Aufgrund der schon längere Zeit bestehenden somatoformen Beschwerdesymptomatik mit nun zunehmender Beeinträchtigung ihrer persönlichen Teilhabe (Rückzugstendenzen) und der Beziehung zu ihren Kindern kann der Arzt eine medizinische Rehabilitation mit psychosomatischer Ausrichtung in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme zulasten der GKV verordnen. Ziele sind einerseits die Verringerung der Kopf- und Rückenschmerzen, Verfestigung der in der Psychotherapie vermittelten Bewältigungsstrategien, Einleitung einer Verhaltensänderung bezüglich ihrer Ess- und Bewegungsgewohnheiten zur Gewichtsreduktion sowie eine Verbesserung des Verhältnisses zu ihren Kindern. Es wird eine Mutter-Kind-Maßnahme nach 41 SGB V zulasten der GKV verordnet.

73 4. Anwendungsbeispiele IV. Rehabilitation für Mütter und Väter (3) Schwerpunkt: Psychosomatische Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 73

74 4. Anwendungsbeispiele IV. Rehabilitation für Mütter und Väter (4) Schwerpunkt: Psychosomatische Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 74

75 Online-Fortbildung Rehabilitation Literatur BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.) (2015). ICF-Praxisleitfaden 1 - Trägerübergreifende Informationen und Anregungen für die praktische Nutzung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) beim Zugang zur Rehabilitation. Online abrufbar unter [zuletzt geprüft am ]. BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (2016). Ausgaben für Reha und Teilhabe Online abrufbar unter [zuletzt geprüft am ]. BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (2016). Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation (I. Allgemeiner Teil). G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Online abrufbar unter 15_iK pdf [zuletzt geprüft am ]. G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung. Online abrufbar unter [zuletzt geprüft am ]. KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung (2016). PraxisWissen Medizinische Rehabilitation Hinweise zur Verordnung. Online abrufbar unter [zuletzt geprüft am ]. MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (Hrsg.) (2016). Begutachtungs- Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation. Online abrufbar unter a.pdf [zuletzt geprüft am ]. WHO World Health Organization (2005). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Online abrufbar unter [zuletzt geprüft am ].

76 Online-Fortbildung Rehabilitation 76

77 Online-Fortbildung Rehabilitation 77

Erläuterungen zur Vereinbarung über die Vordrucke für die vertragsärztliche. Muster 61 Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation

Erläuterungen zur Vereinbarung über die Vordrucke für die vertragsärztliche. Muster 61 Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation Erläuterungen zur Vereinbarung über die Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Muster 61 Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation Muster 61 Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation

Mehr

Muster 61 Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers

Muster 61 Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers Muster 61 Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers Auf Teil A des Musters 61 können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine ergänzende Beratung

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Medizinische Rehabilitation März 2016 Reha-Verordnung wird ab April einfacher: Neues Formular 61 Abrechnungsgenehmigung entfällt Die Verordnung medizinischer Rehabilitation

Mehr

Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Amputationen

Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Amputationen Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Amputationen Münster, 28.11.2007 Dr. med. Christel Stegemann MDK Westfalen-Lippe Geschäftsführer

Mehr

Online-Fortbildung Rehabilitation. Online-Fortbildung Rehabilitation 1

Online-Fortbildung Rehabilitation. Online-Fortbildung Rehabilitation 1 Online-Fortbildung Rehabilitation Online-Fortbildung Rehabilitation 1 Übersicht 1. Rahmenbedingungen der Rehabilitation I. Definition der medizinischen Rehabilitation II. Abgrenzung zu anderen Leistungen

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. (Rehabilitations-Richtlinie)

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. (Rehabilitations-Richtlinie) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) in der Fassung vom 16. März 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004 (S. 6 769)

Mehr

39. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung

39. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.04.2016 in Kraft. Berlin, den 10.02.2016 Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin Bekanntgaben

Mehr

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien)

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V in der Fassung vom 16. März 2004 veröffentlicht

Mehr

Indikationskriterien der Mobilen Reha Bremen

Indikationskriterien der Mobilen Reha Bremen Bei der Antragstellung einer mobilen Rehabilitation müssen bundeseinheitlich festgelegte Indikationskriterien berücksichtigt werden. Mit den Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation

Mehr

Einführung in die ICF

Einführung in die ICF Einführung in die ICF Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit International Classification of Functioning, Disability and Health Klassifikationssysteme der WHO

Mehr

C. Ist der/die Versicherte krankheitsbedingt in der Ausübung seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt? Art der Einschränkung

C. Ist der/die Versicherte krankheitsbedingt in der Ausübung seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt? Art der Einschränkung * Krankenkasse bzw. Kostenträger Salus BKK Name: geb. am: Kassen-Nr.: 5330168 Betriebsst.-Nr. Vorname: Status: KV-Nr.: Arzt-Nr.: * * für Kinder/Jugendliche, Sucht, neurologische Rehabilitation Phase C-,

Mehr

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. (Rehabilitations-Richtlinien)

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. (Rehabilitations-Richtlinien) 1 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V in der Fassung vom 16. März 2004 veröffentlicht

Mehr

Verordnung von medizinischer Rehabilitation*

Verordnung von medizinischer Rehabilitation* Krankenkasse bzw. Kostenträger ame, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-r. Versicherten-r. Status Verordnung von medizinischer Rehabilitation* 61 Teil A Ist ein anderer Rehabilitationsträger (z. B.

Mehr

allein lebend mit (Ehe-)Partner-/in betreutes Wohnen arbeitslos seit arbeitsunfähig seit

allein lebend mit (Ehe-)Partner-/in betreutes Wohnen arbeitslos seit arbeitsunfähig seit Krankenkasse bzw. Kostenträger ame, Vorname des Versicherten Kassen-r. Versicherten-r. Status geb. am Verordnung von medizinischer 61 Teil A Rehabilitation* Ist ein anderer Rehabilitationsträger (z. B.

Mehr

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen

Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen Beruf und Beschäftigung bei chronischer Erkrankung. Hilfe zur Entwicklung von Genesungspotentialen // Vitos Rehabilitation für psychisch kranke Menschen Guxhagen (RPK) Versorgung Rehabilitation Förderung

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren die nachstehende

Mehr

Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV -

Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV - Symposium Der Beitrag der Mobilen Rehabilitation zur Bewältigung der Zukunft, 06./07.November 2009, Berlin-Spandau Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV - Dr. med. Sabine

Mehr

Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Fachtagung 2015_03_10

Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule. Fachtagung 2015_03_10 Folie 1 Kinder mit chronischen Erkrankungen in KITA und Schule Fachtagung am 10.03 2015 in der Fachhochschule Kiel Deutsche Rentenversicherung Nord Dr. med. Cornelia Schäfer 1 Kinder mit chronischen Erkrankungen

Mehr

Geriatrische Rehabilitation Chance für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder Aufschieben der stationären Heimaufnahme?

Geriatrische Rehabilitation Chance für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder Aufschieben der stationären Heimaufnahme? Geriatrische Rehabilitation Chance für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder Aufschieben der stationären Heimaufnahme? 1 Übersicht I. Hinführung II. Charakteristika der älteren Generation III. MUG III

Mehr

Muster. 61 Teil A. Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers T TMM J J. Verbindliches Muster

Muster. 61 Teil A. Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers T TMM J J. Verbindliches Muster Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des

Mehr

Arbeitswelt heute Anforderungen an die psychosomatische Rehabilitation

Arbeitswelt heute Anforderungen an die psychosomatische Rehabilitation Arbeitswelt heute Anforderungen an die psychosomatische Rehabilitation Entgrenzte Arbeit Begrenzte Rehabilitation? Anpassung der Rehabilitation an die veränderte Arbeitswelt 19. Mai 2010, Bad Saulgau è

Mehr

Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Hinweise zur Verordnung Liebe Kolleginnen, liebe KoLLegen, durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen Ihre Patienten wieder in die Lage versetzt werden, ihren

Mehr

Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG

Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII/BVG Daten der nachfragenden Person Name Vorname Geburtsdatum Geschäftszeichen LWV: Anschrift des ärztlichen

Mehr

Teilhabe im Überblick Stand März 2011

Teilhabe im Überblick Stand März 2011 Teilhabe im Überblick Stand März 2011 eantrag Leistungsarten Leistungen zur Teilhabe 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe

Mehr

V E R T R A G. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. - Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation -

V E R T R A G. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. - Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation - V E R T R A G gemäß 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V - Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation - Zwischen der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.v., Kiel und AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

Anforderungen an den Reha-Entlassungsbericht aus Sicht der GKV

Anforderungen an den Reha-Entlassungsbericht aus Sicht der GKV DEGEMED - Erstellung des Reha-Entlassungsberichtes, Berlin, Anforderungen an den Reha-Entlassungsbericht aus Sicht der GKV Dr. Sabine Grotkamp Leiterin der "Leistungsbeurteilung/Teilhabe" beim Agenda Hintergrund

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB

Mehr

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing

Mehr

Anmerkungen zum Begriff Funktionale Gesundheit

Anmerkungen zum Begriff Funktionale Gesundheit ICF-Anwenderkonferenz 2009 in Münster Dr. med. Wolfgang Cibis Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Anmerkungen zum Begriff Funktionale Gesundheit 1 Das bio-psycho-soziale Modell der funktionalen

Mehr

Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe

Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Leistungsansprüche Krankenbehandlung Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe

Mehr

Schlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter

Schlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter Schlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter Rehabilitationsende: Was dann? Eine Rehabilitation ist zeitlich begrenzt Ambulante Therapien: wie, wo? Selbstständiges Training: Was? Freizeitgestaltung

Mehr

Weiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr.

Weiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr. Weiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr. Felix Welti CAU Kiel I. Einführung II. Der Rahmen des SGB IX

Mehr

Voraussetzungen für Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Voraussetzungen für Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Voraussetzungen für Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ( 9-12 SGB VI) Medizinische Rehabilitationen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören zum Angebotsspektrum der gesetzlichen

Mehr

Allgemeine Grundsätze

Allgemeine Grundsätze Allgemeine Grundsätze zur medizinisch-therapeutischen Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an hessischen Sonderschulen und im gemeinsamen Unterricht vereinbart

Mehr

Nahtstelle Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. IFAS Institut für angewandte Sozialfragen ggmbh

Nahtstelle Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. IFAS Institut für angewandte Sozialfragen ggmbh Nahtstelle Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie IFAS Institut für angewandte Sozialfragen ggmbh Kumbier-Jordan, November 2011 Agenda 1. 25 Jahre RPK-Erfahrung 2. Basisdokumentation 3. Medizinische

Mehr

Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -

Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext

Mehr

9. ICF-Anwenderkonferenz Bochum 16. März Sind personbezogene Faktoren ein Tabu oder brauchen wir sie?

9. ICF-Anwenderkonferenz Bochum 16. März Sind personbezogene Faktoren ein Tabu oder brauchen wir sie? 9. ICF-Anwenderkonferenz Bochum 16. März 2011 Sind personbezogene Faktoren ein Tabu oder brauchen wir sie? Dr. med. Elisabeth Nüchtern M.A. Leiterin Fachbereich Allgemeine Sozialmedizin MDK Baden-Württemberg

Mehr

Das Reha.-Management der DGUV

Das Reha.-Management der DGUV Definition und Ziele des Reha-Managements umfassende Planung, Koordinierung und zielgerichtete, aktivierende Begleitung der medizinischen Rehabilitation und aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mehr

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Medizinische Rehabilitation: Antrag und Widerspruch

Medizinische Rehabilitation: Antrag und Widerspruch Medizinische Rehabilitation: Antrag und Widerspruch Stand: Juni/2014 (tm) Was ist eine stationäre medizinische Rehabilitation? Was früher als Kur bekannt war, heißt heute Leistungen zur medizinischen Vorsorge

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Erläuterungen und Begriffsbestimmungen

Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Erläuterungen und Begriffsbestimmungen Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Erläuterungen und Begriffsbestimmungen Für die Frage, ob eine Rehabilitation indiziert ist, sind die individuellen

Mehr

Personenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das?

Personenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das? Personenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das? Die BAR und ihre Mitglieder 11.05.2015 Bernd Giraud 2 Zuständigkeiten bei Leistungen zur Teilhabe Rehabilitationsträger Gesetzliche

Mehr

Die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDK Niedersachsen)

Die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDK Niedersachsen) Die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDK Niedersachsen) 26. Mai 2016 Julia Langer Teamleitung Hannover Isolde Kirchberg Teamleitung Göttingen Geschäftsbereich Pflegeversicherung

Mehr

Berlin, den 23.03.2005

Berlin, den 23.03.2005 Berlin, den 23.03.2005 Stellungnahme des Bundesverbandes zu den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen digitalisiert durch XXXI A. Einleitung 1 B. Der Begriff der chronischen Krankheit 3 I. Allgemeines Verständnis...4. II. Der Rechtsbegriff der chronischen Krankheit...5 1. Das Grundgesetz.....:. 5 a) Der Behinderungsbegriff

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Wurden in den letzten vier Jahren Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt? Name der/des Versicherten vom bis Ort Kostenträger.

Wurden in den letzten vier Jahren Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt? Name der/des Versicherten vom bis Ort Kostenträger. Name der Versicherten Versicherungsnummer Anschrift der Krankenkasse Klinik Nordseeküste KG Hermann-Daur-Weg 21 27476 Cuxhaven Tel.: 0 47 21 / 4 32-0 Fax.: 0 47 21 / 4 32-4 32 www.klinik-nordseekueste.de

Mehr

Mehr Arbeitswelt in der Rehabilitation durch den Betriebsarzt

Mehr Arbeitswelt in der Rehabilitation durch den Betriebsarzt Entgrenzte Arbeit Begrenzte Rehabiltation Jubiläumssymposium Klinik am schönen Moos 19.5.2010 1 Mehr Arbeitswelt in der Rehabilitation durch den Betriebsarzt Einbeziehung der Betriebsärzte in das Rehabilitationsverfahren

Mehr

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz 26. Reha-Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung am 22. März 2017 in Frankfurt Bettina Cleavenger, Bundesministerium

Mehr

Veranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie

Veranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Veranstaltung von Autismus NRW am 05.04.2016 im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Vortrag von Ass. jur. Christian Frese, Geschäftsführer autismus

Mehr

26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v.

26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v. Bernhard-Salzmann-Klinik LWL-Rehabilitationszentrum Ostwestfalen 26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v. Qualifizierte stationäre Entgiftung für Glückspielsüchtige

Mehr

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Aktuelle Entwicklungen

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Aktuelle Entwicklungen Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Aktuelle Entwicklungen Michael F. Schuntermann Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin Internationale Klassifikation

Mehr

ICF: Fluch oder Segen? Welche Chancen bietet die ICF in der pädiatrischen Praxis? von Prof. Dr. Beate Lenck

ICF: Fluch oder Segen? Welche Chancen bietet die ICF in der pädiatrischen Praxis? von Prof. Dr. Beate Lenck Welche Chancen bietet die ICF in der pädiatrischen Praxis? von Prof. Dr. Beate Lenck Welche Chancen bietet die ICF-CY in der pädiatrischen Praxis? von Prof. Dr. Beate Lenck Mein Vorgehen: 1. Anwendungsbeispiele

Mehr

Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24, 41 SGB V

Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24, 41 SGB V Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24, 41 SGB V Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ Ort Krankenversicherungs-Nummer:

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien

Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien SGB XII 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe SGB IX 2 Behinderung SGB XII 54 Leistungen der Eingliederungshilfe SGB IX 55 Leistungen zur Teilhabe

Mehr

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Neue Impulse in der Psychiatrischen Rehabilitation

Neue Impulse in der Psychiatrischen Rehabilitation Neue Impulse in der Psychiatrischen Rehabilitation Fachtagung der Ochsenzoll RPK Hamburg BAG RPK 29. September 2011 1 Ein herzliches Dankeschön an den Freundeskreis Ochsenzoll! Insbesondere an Maike Langer,

Mehr

(Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR

(Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR Bundeskongress DVSG 10.10.2013 (Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR Regina Menzel Klinische Sozialarbeit Neurologische Klinik Heidelberg Arbeitsschritte der

Mehr

Rechtliche Grundlagen: Kostenträger und Aufgaben der Rehabilitation sind gesetzlich genau geregelt.

Rechtliche Grundlagen: Kostenträger und Aufgaben der Rehabilitation sind gesetzlich genau geregelt. Wie kommt der Patient in die Reha? Diese schmerzhafte Erfahrung kennen viele chronisch Kranke: Auf den Rat des Arztes hin hat man sich überzeugen lassen, einen Antrag auf eine dringend notwendige medizinische

Mehr

Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Fachkliniken Wangen Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Alwin Baumann Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Jahrestagung für Jugendamtsleiter/-innen Schloss Flehingen 05.02.2013

Mehr

Seminar Sozialrechtliche Fragen in der Onkologie Thema: Rechtliche Grundlagen onkologischer Rehabilitation

Seminar Sozialrechtliche Fragen in der Onkologie Thema: Rechtliche Grundlagen onkologischer Rehabilitation Seminar Sozialrechtliche Fragen in der Onkologie Thema: Rechtliche Grundlagen onkologischer Rehabilitation Volker Naumann Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Reha-Leistungen für f r Tumorpatienten

Mehr

Informationen des behandelnden Arztes zur Notwendigkeit einer Reha-Behandlung

Informationen des behandelnden Arztes zur Notwendigkeit einer Reha-Behandlung Hinweis: Passend für Fensterkuvert Stadt Nürnberg Gesundheitsamt Medizinischer Dienst / Begutachtungen Burgstr. 4 90403 Nürnberg Stadt Nürnberg Gesundheitsamt Unsere telefonischen Sprechzeiten: Montag

Mehr

Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation

Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015

Mehr

Die beste Investition in die Zukunft: Kinder- und Jugendrehabilitation. Fachtagung Psychosomatische. Kinder- und Jugendrehabilitation

Die beste Investition in die Zukunft: Kinder- und Jugendrehabilitation. Fachtagung Psychosomatische. Kinder- und Jugendrehabilitation Fachtagung Psychosomatische Kinder- und Jugendrehabilitation am 13.10.2012 in der Fachklinik Wangen Die beste Investition in die Zukunft: Kinder- und Jugendrehabilitation Erster Direktor Hubert Seiter

Mehr

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Dr. med. Dr. phil. Ilse Heberlein SoVD, Patientenvertreterin beim G-BA Berlin 16.03.2016 Gliederung Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie

Mehr

Empfehlungen zur Leistungsdauer des Rehabilitationssports bei Herzkrankheiten

Empfehlungen zur Leistungsdauer des Rehabilitationssports bei Herzkrankheiten Empfehlungen zur Leistungsdauer des Rehabilitationssports bei Herzkrankheiten der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.v. und der Spitzenverbände der

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung gem. 13 Abs.2 Nr.2 SGB IX zur frühzeitigen

Mehr

Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig

Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig 24.3.07 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit

Mehr

MUSTER. Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers. 61 Teil A T T MM J J

MUSTER. Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers. 61 Teil A T T MM J J Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Gerhard Mustermann Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Beratung zu medizinischer Rehabilitation

Mehr

ICF & REHA-Prozess. Inhalte. WHO Familie von Klassifikationen. Anforderungen an eine Rehabilitation

ICF & REHA-Prozess. Inhalte. WHO Familie von Klassifikationen. Anforderungen an eine Rehabilitation REHA-Prozess Inhalte Biopsychosoziales Modell Klassifikation Andrea Weise, ET Kurt Luyckx, PT Peter Oesch, PT Susanne Suter, PF Klinik Valens REHA-Prozess Anforderungen an eine Rehabilitation Anforderungen

Mehr

Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe

Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe Vertrauliche Stellungnahme ( 203 StGB und 76 SGB X) nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme)

Mehr

Angaben zur Person: Hilfeplanung Stellung (Nichtzutreffendes bitte streichen):

Angaben zur Person: Hilfeplanung Stellung (Nichtzutreffendes bitte streichen): Vertrauliche ( 203 StGB und 76 SGB X) ÄRZTLICHE STELLUNGNAHME ZUR PLANUNG EINER EINGLIEDERUNGSHILFE nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme) Angaben zur

Mehr

11. Sozialgesetzgebung

11. Sozialgesetzgebung 116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Mehr

Übersicht über die Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung

Übersicht über die Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung 1 Gesundheitswesen im Umbruch Wettbewerbsvorteile durch neue Technologien und Kooperationen Szczecin, 29. November 2006 Übersicht über die Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Thomas Keck Abteilung

Mehr

Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zur Erhaltung der Teilhabe und frühzeitigen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit

Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zur Erhaltung der Teilhabe und frühzeitigen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zur Erhaltung der Teilhabe und frühzeitigen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit Gundula Roßbach Direktorin Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin 24. Rehabilitationswissenschaftliches

Mehr

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg

Fachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg Fachbereich 210 - Eingliederungshilfe Stand: 01.07.2013 Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße 2 79104 Freiburg Orientierungshilfe für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

Mehr

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie)

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) vom 16. März 2004, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004 S. 6769, in Kraft getreten

Mehr

Integrierte Psychotherapie zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB XII

Integrierte Psychotherapie zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB XII 11. Landespsychotherapeutentag Workshop 2 Integrierte Psychotherapie zur Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft SGB XII 24.09.2016 Behindertenrechtskonvention Durch die Behindertenrechtskonvention

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen 2. Symposium Unterstützte Kommunikation in der Praxis Frankfurt/M., 11. September 2009 GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit - Hilfsmittel

Mehr

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger . Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen

Mehr

Workshop 7 Teilhabeorientierte medizinische Rehabilitation Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Workshop 7 Teilhabeorientierte medizinische Rehabilitation Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Workshop 7 Teilhabeorientierte medizinische Rehabilitation Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Prof. Dr. R. Bering Prof. Dr. Dr. A. Heinz U. Krüger Dr. M. Roser Berichterstattung:

Mehr

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Wann reicht der Befundbericht, wann ist ein Facharztgutachten notwendig?

Wann reicht der Befundbericht, wann ist ein Facharztgutachten notwendig? Wann reicht der Befundbericht, wann ist ein Facharztgutachten notwendig? Dr. med. Ulrich Eggens Arzt für Innere Medizin, SP Rheumatologie, ZB Sozialmedizin Abteilung Rehabilitation und Gesundheitsförderung

Mehr

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK (Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK Dr. Lothar Kern Fachbereich Hilfsmittel und Medizinprodukte MDK Bayern 17. Wissenschaftliche Tagung des ASBH Beirates 21. November 2015 Wer ist der

Mehr

Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse: PLZ: Ort: Krankenkasse: Versicherten Nr.:

Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse: PLZ: Ort: Krankenkasse: Versicherten Nr.: Anlage 3 Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name und Anschrift der interdisziplinären Frühförderstelle (Leistungserbringer): 1a. Personenbezogene Daten des Kindes Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:

Mehr

Co-Therapie in der Eltern-Kind-Reha

Co-Therapie in der Eltern-Kind-Reha Dr. Becker < Leben bewegen Co-Therapie in der Eltern-Kind-Reha Warum sie so bedeutend ist Nützliche Tipps von Dr. Volker Koch* *Dr. Volker Koch ist Leitender Arzt der Pädiatrie an der Dr. Becker Klinik

Mehr

Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24 SGB V

Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24 SGB V Name, Vorname Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24 SGB V Geburtsdatum Straße PLZ Ort Krankenversicherungs-Nummer: Gesamtzahl

Mehr

Heilmittelverordnung 18 T T M M J J. Maßnahmen der Ergotherapie. Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall)

Heilmittelverordnung 18 T T M M J J. Maßnahmen der Ergotherapie. Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall) Gebühr pflicht. Gebühr frei Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Heilmittelverordnung 18 Maßnahmen der Ergotherapie IK des Leistungserbringers Unfall/ Unfallfolgen Gesamt-Zuzahlung

Mehr

Reha-Sport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit

Mehr

Das traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB

Das traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB Arbeit und Persönliches Budget Perspektive Arbeit im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe. Was kann die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets dazu beitragen? BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg

Mehr

Workshop 3 Psychiatrie und Suchthilfe. Psychiatrie und Suchthilfe

Workshop 3 Psychiatrie und Suchthilfe. Psychiatrie und Suchthilfe Workshop 3 Psychiatrie und Suchthilfe Mobile Rehabilitation im Rahmen der Psychiatrie und Suchthilfe Dr. med. Bernhard van Treeck Workshop-Titel Psychiatrie und Suchthilfe Vorbemerkung zum Titel des Workshops:

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung

Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung Gitta Hüttmann Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg SGB IX (seit 2001 in Kraft) Bundesgesetz bildet jedoch keine Finanzierungsgrundlage! Frühförderungsverordnung

Mehr

Karl-Werner Doepp Qualitätsmanager im Gesundheitswesen Claudia Lütteke Ergotherapeutin (Bsc. Occ. Th.)

Karl-Werner Doepp Qualitätsmanager im Gesundheitswesen Claudia Lütteke Ergotherapeutin (Bsc. Occ. Th.) Karl-Werner Doepp Qualitätsmanager im Gesundheitswesen Claudia Lütteke Ergotherapeutin (Bsc. Occ. Th.) Die Betreuungseinrichtungen der DOMIZIL GMBH &Co. KG Vorstellung der Einrichtungen c) Betreuungseinrichtung

Mehr

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihr Krankenhausarzt schlägt Ihre Weiterbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung

Mehr

Änderungen bei der Pflege-Versicherung

Änderungen bei der Pflege-Versicherung Änderungen bei der Pflege-Versicherung Erklärungen in Leichter Sprache Ende 2015 hat die Regierung ein Gesetz beschlossen: Das 2. Pflege-Stärkungs-Gesetz. Es heißt abgekürzt: PSG 2. Mit dem Gesetz ändern

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr