BEVOR LEISTUNGEN ERBRACHT WERDEN KÖNNEN, MUSS EIN KAUFNACHWEIS VORLIEGEN ODER IHR VERTRAG REGISTRIERT WORDEN SEIN.

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1 PrimeSupport Vertrag PS.PCS* Version /2008 Dieses Dokument enthält die Einzelheiten des PrimeSupport-Vertrags zwischen dem Kunden und Sony. Bitte lesen Sie es aufmerksam durch. Um Support-Dienste zu erhalten, müssen Sie Ihren Vertrag registrieren. BEVOR LEISTUNGEN ERBRACHT WERDEN KÖNNEN, MUSS EIN KAUFNACHWEIS VORLIEGEN ODER IHR VERTRAG REGISTRIERT WORDEN SEIN. Die Service-Laufzeit dieses Vertrags beträgt 3 Jahre und beginnt am Kaufdatum gemäß der Definition in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. DER VERTRAG Sony bietet dem Kunden die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Support- Dienste für die unterstützten Produkte gemäß den beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. UNTERSTÜTZTE PRODUKTE Dieser Vertrag bezieht sich auf folgende Produktserien: BRC-300 PCS-323M1 PCSA-CTG70P PCSA-SP1 PCS-XG80 EVI-D100 PCS-A1 PCSA-DSB1S PCS-G50P EVI-D30 PCSA-A3 PCSA-M0G50 PCS-G70NP EVI-D70 PCSA-A7P4 PCSA-M0G70 PCS-TL30P PCS-11P PCSA-B384S PCSA-M3G50 PCS-TL50P PCS-1P PCSA-B768S PCSA-M3G70 PCS-TL33P PCS-320M1 PCSA-CG70P PCSA-PRI PCS-HG90P Support für Optionskarten wird erbracht. Objektive, Zubehör und Verbrauchsmaterial sind vom Support ausgenommen. LEISTUNGSVERZEICHNIS Der Support und Service sind von Montags bis Sonntags 09:00-22:00 MEZ (Mitteleuropäische Zeit), außer an Nationalfeiertagen, erreichbar. Support-Dienst Telefon-Support Erbrachte Leistungen Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu Produktspezialisten, die Sie zur Funktion des Geräts beraten können und bei Support-Anfragen als erste Anlaufstelle fungieren Das Helpdesk kann Anfragen in folgenden Sprachen entgegen nehmen: Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch, Italienisch, Tschechisch, Ungarisch,

2 Polnisch und Slowakisch Reparatur von Geräten Wenn das Helpdesk nicht weiterhelfen kann, wird Ihre Anfrage an einen Spezialisten weitergeleitet (in englischer Sprache) Kann das Problem nicht am Telefon behoben werden, wird ein Termin zur Abholung des defekten Geräts vereinbart. Geräte können von jeder Adresse auf dem Festland der EG, Norwegen, Schweiz und Island abgeholt werden. Wir versuchen, das fehlerhafte Gerät innerhalb von zwei Werktagen nach Mitteilung abzuholen und innerhalb von zehn Werktagen nach Abholung zurückzubringen. Sie müssen das fehlerhafte Gerät zur Abholung und Auslieferung am vereinbarten Termin bereitstellen, andernfalls können Kosten anfallen. Sony behält sich das Recht vor, Geräte, deren Reparatur aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll erscheint, durch Geräte mit ähnlichen Betriebsdaten zu ersetzen. Dieser Vertrag deckt alle Kosten für Transport, Arbeitszeit und Ersatzteile ab. Abhängig von der geografischen Lage können längere Versandzeiten entstehen, was zu einer längeren Umschlagzeit führen kann. PrimeFix Leihgerät Sollte das Helpdesk nicht in der Lage sein, das Problem zu lösen, werden wir ein Leihgerät liefern bzw. ein Modul oder eine Optionskarte leihweise zur Verfügung stellen. Wir versuchen, dieses am gleichen Tag zu liefern, vorausgesetzt, der Fehler wurde montags bis freitags vor MEZ festgestellt.

3 Ein Leihgerät wird Ihnen so lange zur Verfügung gestellt, bis das reparierte Gerät an Sie zurück geschickt ist. Danach holen wir das Leihgerät wieder bei Ihnen ab. Das Leihgerät ist möglicherweise nicht das gleiche Modell wie Ihres, aber wir werden uns angemessen bemühen, Ihre speziellen Anforderungen an die Funktionalität zu erfüllen. Das Leihgerät kann an jede Adresse innerhalb der EU sowie nach Norwegen, in die Schweiz und nach Island geliefert werden. Für alle anderen Gebiete setzen Sie sich bitte mit dem PrimeSupport in Verbindung. Hier erhalten Sie weitere Unterstützung. Am Lieferort muss ein zuvor benannter Kundenkontakt verfügbar sein, um die Annahme des Leihgeräts zu quittieren. Wird das Leihgerät nicht innerhalb von fünf Tagen nach unserer Mitteilung zur Abholung bereitgestellt, müssen wir Ihnen das Leihgerät in Rechnung stellen. Im Folgenden finden Sie die Adresse Ihrer Sony-Niederlassung. Bitte schicken Sie die gesamte Korrespondenz zu Händen des Service-Managers. Sony Overseas SA Rutistrasse 12 CH-8952 Schlieren, Schweiz

4 1. Begriffsbestimmungen Sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, haben die folgenden Begriffe die hier angegebenen Bedeutungen: zusätzliche Gebühren : vom Kunden aufgrund dieses Vertrags zusätzlich zu zahlende Gebühren, die nicht in den Gebühren (s.u.) enthalten sind (z.b. Gebühren gemäß Leistungsverzeichnis bei verspäteter Rückgabe eines Leihgeräts); Vertrag : diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Leistungsverzeichnis und alle sonstigen Bestimmungen, die Sony ausdrücklich schriftlich angenommen hat; Vertragsnummer : die eindeutige Nummer auf der Registrierungskarte, aus der die unterstützten Produkte hervorgehen; Gebühren : die vom Kunden zu zahlende Gebühr für die Leistung von Support-Diensten gemäß der dafür ausgestellten Rechnung, zuzüglich aller relevanten Steuern und Abgaben zum jeweils gültigen Satz; Rechnung : die Rechnung, die dem Kunden für den Erwerb der unterstützten Produkte ausgestellt wird; Revisionsversion : eine unter den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses zur Verfügung gestellte aktualisierte Version der Software, die geringfügige funktionale Einschränkungen korrigiert, also Einschränkungen, die den Betrieb und/oder die Leistung der unterstützten Produkte nur unwesentlich beeinträchtigen; weitreichende Funktionsaktualisierung : ein unter den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses zur Verfügung gestelltes und von Sony als weitreichende Funktionsaktualisierung bezeichnetes Software-Upgrade, das wesentliche Neuerungen enthält und die Software hinsichtlich Leistung, Funktionsumfang und Betrieb der unterstützten Produkte wesentlich verbessern soll; geringfügige Funktionsaktualisierung : ein unter den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses zur Verfügung gestelltes und von Sony als geringfügige Funktionsaktualisierung bezeichnetes Software-Upgrade, das in gewissem Umfang Neuerungen enthält und die Software hinsichtlich Leistung, Funktionsumfang und Betrieb der unterstützten Produkte in gewissem Umfang verbessern soll; bevollmächtigter Vertreter des Kunden : der Vertreter des Kunden, der vom Kunden auf der Registrierungskarte oder zu einem späteren Zeitpunkt Sony gegenüber genannt wurde; Registrierung : die Übermittlung der für die Support-Dienste notwendigen Kundendaten an Sony, entweder durch Ausfüllen und Einsenden der Registrierungskarte, oder über andere Wege, die auf der Registrierungskarte angegeben sind (z.b. Online-Registrierung auf der Website); Registrierungskarte : die den unterstützten Produkten beiliegende oder dem Kunden durch Sony auf anderem Wege zugänglich gemachte Karte, auf der die Vertragsnummer verzeichnet ist; Leistungsverzeichnis : das für die unterstützten Produkte geltende Leistungsverzeichnis, das dem Kunden durch Sony zur Verfügung gestellt wurde, oder das der Kunde mithilfe der Angaben auf der Registrierungskarte auf der Website einsehen kann; Service-Laufzeit : die im Leistungsverzeichnis aufgeführte Laufzeit; Kaufdatum : das Datum, an dem die unterstützten Produkte von Sony erworben wurden; unterstützte Produkte : die auf der Registrierungskarte genannten Produkte, oder Produkte, die nach schriftlicher Erklärung von Sony durch diesen Vertrag abgedeckt werden; Support-Dienste : die Leistungen, die im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden; Upgrades : Revisionsversionen, geringfügige Funktionsaktualisierungen und weitreichende Funktionsaktualisierungen; Sony : Sony Deutschland GmbH Website : Sony Website unter oder einer anderen dem Kunden mitgeteilten Adresse; Werktag : 09:00 bis 18:00 MEZ von Montag bis Freitag (einschließlich), ausgenommen jeweils landesspezifische Feiertage; Kunde : die Person mit Besitzrecht an den unterstützten Produkten, welche deren Registrierung durchgeführt hat. 2 Gebühren 2.1 Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren durch den Kunden (sofern Gebühren anfallen), bzw. nach der Registrierung (sofern keine Gebühren anfallen) erbringt Sony Support-Dienste für die unterstützten Produkte. 2.2 Wenn Gebühren anfallen, gelten die auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. 2.3 Jegliche zusätzlichen Gebühren sind vom Kunden binnen 30 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung zu zahlen. 2.4 Für den Fall, dass eine nach diesem Vertrag zu zahlende Summe nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum gezahlt ist, behält sich Sony (ohne Einschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel von Sony) vor, für die Tage vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum (beide Daten eingeschlossen) Zinsen in Höhe von 8% oder dem im jeweiligen Land zulässigen Höchstsatz zu erheben, je nachdem, welcher Satz niedriger ist.

5 3. Vertrag, Registrierung und Service-Laufzeit 3.1 Dieser Vertrag tritt erst nach Abschluss der Registrierung in Kraft. Dieser Vertrag ist also für keine der beiden Parteien bindend, bis die Registrierung abgeschlossen ist. 3.2 Die Registrierung durch den Kunden wird von Sony als Zustimmung zur Leistung von Support-Diensten zu den in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen aufgefasst. 3.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 3.1 beginnt die Service-Laufzeit mit Kaufdatum und dauert bis zum Ablauf der angegebenen Service-Laufzeit an, sofern dieser Vertrag nicht gemäß Ziffer 10 vorzeitig beendet wird. 4. Erbrachte Support-Dienste Während des Bestehens dieses Vertrags erbringt Sony für den Kunden folgende Leistungen: Wartungsdienste Unter Berücksichtigung der Ausnahmen unter Ziffer 5 leistet Sony dem Kunden die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Dienste Sollte der Kunde weitere Dienste zu den unterstützten Produkten benötigen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, wird Sony diese nach eigenem Ermessen und gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarungen zwischen Sony und dem Kunden erbringen. 4.2 Versions-Upgrades und Änderungen (sofern im Leistungsverzeichnis enthalten) Sofern dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist, kann Sony dem Kunden auf eigene Kosten entwickelte Revisionsversionen, geringfügige Funktionsaktualisierungen und weitreichende Funktionsaktualisierungen zur Verfügung stellen Das Urheberrecht und alle sonstigen Rechte am geistigem Eigentum an allen Funktionsaktualisierungen, korrigierten Versionen und Verbesserungen gehören Sony. Dem Kunden zur Verfügung gestellte Upgrades werden unter Lizenz gemäß den mit den Upgrades übermittelten Bedingungen vergeben. 5 Ausnahmen Die Leistung von Support-Diensten unterliegt folgenden Ausnahmen: 5.1 Sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders festgelegt, ist die Reparatur oder der Austausch von Verbrauchsmaterial, Zubehör oder Datenträgern, wie Disketten, Magnetbänder, Batterien, Festplatten, Stifte, Papier, Druckerbänder, Toner, Videoköpfe, thermische Druckköpfe, Fernbedienungselemente, Kabel und Lampen ausdrücklich von den Support- Diensten ausgeschlossen; 5.2 Sony erbringt keine Support-Dienste, wenn Schäden oder Funktionsstörungen der unterstützten Produkte nach Meinung von Sony von folgenden Umständen herrühren: Missbrauch; falscher Gebrauch; Fahrlässigkeit; Unfall; nicht genehmigte Modifikationen; Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung; Nichtbeachtung der empfohlenen Reinigungsmaßnahmen oder - Termine; versuchte Reparatur durch unqualifizierte Personen; Betrieb der unterstützten Produkte unter Missachtung der angegebenen Umgebungsbedingungen und elektrischen Erfordernisse; 5.3 Sony erbringt keine Support-Dienste, wenn der Kunde zulässt oder veranlasst, dass den Support-Diensten entsprechende Leistungen von anderen Personen als Sony-Mitarbeitern an den unterstützten Produkten vorgenommen werden. 5.4 Wenn der Kunde die mit den unterstützten Produkten mitgelieferte oder im Rahmen dieses Vertrags später von Sony zur Verfügung gestellte Software oder Upgrades nicht installiert hat, übernimmt Sony keine Verantwortung für die Wartung, Präzision oder Funktionstüchtigkeit der unterstützten Produkte; 5.5 Eventuelle weitere Ausnahmen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt. 6. Verpflichtungen des Kunden Während des Bestehens dieses Vertrags ist der Kunde verpflichtet, 6.1 die unterstützten Produkte nicht zu kopieren oder in irgendeiner Weise zu verändern oder zu modifizieren; 6.2 bei der Erbringung von Support-Diensten vor Ort durch Sony sind vom Kunden alle Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung zu stellen, die Sony im angemessenen Umfang für die Erbringung der Support-Dienste benötigt, darunter auch solche Fernmeldeeinrichtungen, wie sie Sony im angemessenen Umfang für Test- und Diagnosezwecke benötigt; 6.3 die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von Sony in den Räumlichkeiten des Kunden sicherzustellen. 7. Übertragung von Support-Diensten an Subunternehmer Sony ist berechtigt, die Support-Dienste ganz oder teilweise jedem Dritten zu übertragen, der nach der begründeten Ansicht von Sony ausreichend qualifiziert ist, diese zu erbringen. 8. Höhere Gewalt Sony verpflichtet sich zur Erbringung der Leistungen gemäß diesem Vertrag, ist aber nicht haftbar, falls eine Verzögerung oder Verhinderung auf Umstände zurückzuführen ist, die bei angemessener Betrachtungsweise außerhalb des Einflussbereichs von Sony liegen.

6 9. Haftungsbeschränkung 9.1 SONY HAFTET NICHT FÜR EINKOMMENS- UND UMSATZVERLUSTE, ENTGANGENEN GEWINN ODER DEN VERLUST ERWARTETER ERSPARNISSE; FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, SOFERN NICHT DEUTLICH ERKENNBAR IST, DASS SIE DIE FOLGE EINES VERTRAGSBRUCHS VON SONY SIND; FÜR KOSTEN AUFGRUND DES VERLUSTS, DES AUSFALLS ODER DER BESCHÄDIGUNG VON KUNDENDATEN. 9.2 MIT AUSNAHME DER HAFTUNG VON SONY FÜR TODESFÄLLE ODER VERLETZUNGEN, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT VON SONY VERURSACHT WURDEN, HAFTET SONY AUFGRUND DIESES VERTRAGS NUR BIS ZUM BETRAG DES WERTS DER UNTERSTÜTZTEN PRODUKTE Die in Ziffer 9 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten im gesetzlich zulässigen Umfang. Keine Haftungsbeschränkung gilt für: Todesfälle oder Verletzungen, die durch Fahrlässigkeit von Sony verursacht wurden, und für betrügerisch falsche Darstellung. 9.4 Die Bestimmungen unter Ziffer 9 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags voll wirksam. 10. Beendigung des Vertrags Sony ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu beenden, wenn: 10.1 der Kunde es versäumt, eine zu zahlende Summe zu zahlen, und diese Summe nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung durch Sony gezahlt hat; oder 10.2 sich der Kunde einer wesentlichen Verletzung einer Vertragsbestimmung schuldig gemacht hat, die nicht geheilt werden kann; oder 10.3 sich der Kunde einer wesentlichen Vertragsverletzung schuldig gemacht hat (die geheilt werden kann), er diese Verletzung aber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines schriftlichen Hinweises von Sony auf die Vertragsverletzung und die zur Heilung notwendigen Schritte geheilt hat; oder 10.4 der Kunde Sony gegenüber falsche oder irreführende Angaben gemacht hat; oder 10.5 der Kunde eine Konkurshandlung vollzieht oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn läuft, oder wenn Sony die begründete Vermutung hat, dass er nicht in der Lage ist, ausstehende Zahlungen zu leisten. 11. Mitteilungen Alle vertraglich erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Mitteilungen an den Kunden werden an den bevollmächtigten Vertreter des Kunden gesendet; Mitteilungen an Sony sind an die im Leistungsverzeichnis angegebene Adresse zu senden, bzw. an eine andere ggf. von Sony mitgeteilte Adresse. Mitteilungen können als , Fax, persönlich oder als eingeschriebener Brief übermittelt werden. 12. Vollständigkeit des Vertrags und Änderungen 12.1 Es ist unsere Absicht, dass alle Vertragspunkte zwischen dem Kunden und Sony hinsichtlich der Leistung von Support- Diensten in diesem Vertrag, dem Leistungsverzeichnis und von Sony dem Kunden zur Verfügung gestellten Broschüren und Spezifikationen enthalten sind SONY IST BERECHTIGT, BELIEBIGE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS MIT EINER FRIST VON 30 TAGEN DURCH SCHRIFTLICHE MITTEILUNG AN DEN KUNDEN ZU ÄNDERN, FALLS DIES AUS FOLGENDEN GRÜNDEN ERFORDERLICH ODER ANGEMESSEN ERSCHEINT: UM GESETZLICHEN, FISKALISCHEN ODER REGULATIVEN VORSCHRIFTEN GENÜGE ZU LEISTEN; ODER UM IRRTÜMER, AUSLASSUNGEN, UNGENAUIGKEITEN ODER UNKLARHEITEN ZU BERICHTIGEN; ODER UM ÄNDERUNGEN HINSICHTLICH DES UMFANGS UND DER ART DER LEISTUNGEN RECHNUNG ZU TRAGEN, DIE SONY DEM KUNDEN GEGENÜBER ERBRINGEN KANN, WOBEI FÄHIGKEITEN UND GESCHÄFTSPRAKTIKEN VON SONY SOWIE DIE GÄNGIGE MARKTPRAXIS UND DIE GESAMTNACHFRAGE SEITENS DER KUNDEN ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND; ODER UM UMSTRUKTURIERUNGEN INNERHALB DER FIRMENGRUPPE ZU BERÜCKSICHTIGEN, ZU DER SONY GEHÖRT Mit Ausnahme der in Ziffer 12.2 geregelten Fälle sind Änderungen der vertraglichen Bestimmungen oder Zusätze nur dann bindend, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet sind. 13. Rechtsverzicht Unterlässt eine Partei die Durchsetzung einer vertraglichen Bestimmung gegenüber der anderen Partei, so bedeutet dies keinen Rechtsverzicht oder einen Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder jeder anderen vertraglichen Bestimmung. 14. Teilnichtigkeit 14.1 Jeder Abschnitt dieses Vertrags ist unabhängig von allen anderen Abschnitten wirksam. Falls eine Bestimmung dieses

7 Vertrags für ungültig erklärt wird oder unwirksam ist, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Vertragsbestimmungen. 15. Anwendbares Recht 15.1 Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Dieser Vertrag beeinflusst in keiner Weise die unabdingbaren Rechte des Kunden, die aus anwendbaren Gesetzen zum Verbraucherschutz hervorgehen.

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