Soziale Wohnraumförderung in NRW
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- Nicolas Böhmer
- vor 6 Jahren
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1 Soziale Wohnraumförderung in NRW Differenzierte Wohnformen im Alter für eine
2 Hintergrund und Zielsetzung der neuen Förderangebote Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Menschen: möglichst lange in der eigenen Wohnung wohnen bleiben zu können bei erforderlichen Umzügen: möglichst ein Verbleiben im Quartier überwiegende Ablehnung der traditionellen stationären Großeinrichtungen
3 Barrierefreiheit
4 Ziele der Wohnungspolitik Wohnraumförderung in NRW 1. Bezahlbare Wohn- und Pflegeangebote für ältere Menschen deutlich erhöhen 2. Ausdifferenzierung der Wohnungs- und Pflegeangebote (neue Wohnformen) 3. Umstrukturierung bestehender Siedlungen 4. Integrierte kleinteilige Pflegeangebote im gewachsenen Quartier
5 Ziele der Wohnungspolitik Wohnraumförderung in NRW 5. Stärkung der ambulanten Wohn- und Versorgungsangebote 6. Reduzierung finanzieller Belastungen kommunaler Haushalte
6 Förderangebote in der sozialen Wohnraumförderung (Neubau) Übersicht: Differenzierte Fördermöglichkeiten in der sozialen Wohnraumförderung in NRW für eine differenziere Quartiersentwicklung Die barrierefreie Normalwohnung Kombinationsmöglichkeit mit Betreuung Gruppenwohnungen (ambulant) Stationäre Pflegeplätze in größeren Wohngebieten (Hausgemeinschaftskonzept; 25 % geförderte Pflegewohnplätze im Verhältnis zu mind. 75 % Wohnungen)
7 Die wohnberechtigten Haushalte Gesamtanzahl der Haushalte in NRW: ca. 9 Mio Erwerbstätige Rentner, Pensionäre ca. 2 Mio. ca. 2Mio. Arbeitslose ca. 0,5 Mio. sonstige nicht Erwerbstätige ca. 0,5 Mio.
8 Die soziale Wohnraumförderung ca. 40 % der Haushalte sind in den Einkommensgrenzen ca. 80 % der Älteren sind in den Einkommensgrenzen
9 Anforderungen an geförderte Gruppenwohnungen (WFB 2.7 und Anlage 1, Nummer 1.3.2) bis zu 8 Personen pro Gruppenwohnung, max. 24 Personen pro Haus Integration in normalen Mietwohnungsbau, traditioneller Zuschnitt Kombination von Individual- und Gemeinschaftsflächen bis zu 50 m² pro Person Individualwohnfläche und anteilige Gemeinschaftsfläche (freie Wahl des Verhältnisses) möglichst zentral gelegene, qualitätvolle Gemeinschaftsräume (Wohnküche, beidseitige Belüftung /Belichtung, Terrasse, Balkon)
10 Gruppenwohnungen Nordwalde
11 Gruppenwohnungen Stolberg
12 Stationäre Pflegewohnplätze Kombination von Wohn- und Pflegequalität in der stationären Pflege 1. bis zu 12 Personen pro Gruppe 2. Kombination von Individual- und Gemeinschaftsbereichen 3. bis zu 50 m² pro Person Individualwohnfläche und anteilige Gemeinschaftsfläche (freie Wahl bezüglich des Verhältnisses) 4. möglichst zentral gelegene qualitätvolle Gemeinschaftsräume (Wohnküche, beidseitige Belüftung /Belichtung, Terrasse, Balkon) 5. kleinere Einheiten, nur im Zusammenhang mit dem Bau neuer größerer Wohnanlagen im Verhältnis: 75 % Wohnungen zu 25 % Pflegewohnplätzen oder zur Quartiersergänzung bei Modernisierung 6. Hausgemeinschaftskonzept / Nutzungsflexibilität, d.h. Umwandelbarkeit in (ambulante) Wohnkonzepte
13 Stationäre Pflegewohnplätze Förderung pro Platz Anreiz für kleine Einheiten bis zu 24 Plätze pro Platz Zusatzdarlehen (WFB, Nummer 3.4)
14 Stationäre Pflegewohnplätze Bochum
15 Die soziale Wohnraumförderung Förderkonditionen im Mietwohnungsneubau
16 Die soziale Wohnraumförderung Darlehen im Neubau Gemeinden der Mietenstufen Nummer WFB Grundförder- pauschalen Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B M /m² 365 /m² M /m² 520 /m² M /m² 755 /m² M /m² 885 /m²
17 Zusätzliche Förderangebote zur Zusatzdarlehen für: Quartiersentwicklung Soziale Räume (z.b. Quartierstreffpunkt) Sinnesgärten Brachflächenaufbereitung (incl. Abriss von Nicht- Wohngebäuden) Abriss hochverdichteter Wohngebäude Lärmschutzaufwändungen städtebaulich/denkmalpflegerischer Mehraufwand Passivhausstandard
18 Die soziale Wohnraumförderung Mietpreise / Bindung (Mietwohnungsbau) Maximal zulässige monatliche Kaltmiete Nummer WFB Gemeinden der Einkommens- Einkommensgruppe Mietenstufen gruppe A B M1 4,05 /m² 5,15 /m² M 2 4,45 /m² 5,55 /m² M 3 4,85 /m² 5,95 /m² M 4 5,25 /m² 6,35 /m²
19 Die soziale Wohnraumförderung Zins- / Tilgungskonditionen Mietwohnungsneubau Zins 0,5 % p. a., Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a plus einmaliger VKB 0,4 % Tilgung 1 % p. a. bzw. 2 % p. a. bei stationären Plätzen Konditionen 15 oder 20 Jahre fest entspricht dem Belegungsbindungszeitraum
20 Die soziale Wohnraumförderung Fördervolumen 2012: 850 Mio davon: 200 Mio. 200 Mio. 450 Mio. Bestandsmaßnahmen Energetische Sanierung Eigentumsförderung Mietwohnungsneubau
21 3 Beispiele Heinrichstraße, Bielefeld (BGW Wohnungsgesellschaft mbh) Hiltroper Landwehr, Bochum (vbw Wohnungsgesellschaft) Haus Rafael, Köln-Porz (Alexianer-Brüdergemeinschaft GmbH)
22 Beispiel 1: Heinrichstraße, Bielefeld
23 Beispiel 1: Heinrichstraße, Bielefeld
24 Beispiel 2: Bochum, Hiltroper Landwehr
25 Beispiel 2: Bochum, Hiltroper Landwehr
26 Beispiel 2: Bochum, Hiltroper Landwehr
27 Beispiel 2: Bochum, Hiltroper Landwehr
28 Beispiel 2: Bochum, Hiltroper Landwehr
29 Beispiel 3: Haus Rafael, Köln-Porz
30 Beispiel 3: Haus Rafael, Köln-Porz
31 Beispiel 3: Haus Rafael, Köln-Porz
32 Beispiel 3: Haus Rafael, Köln-Porz
33 Beispiel 3: Haus Rafael, Köln-Porz
34 Veröffentlichungen des Ministeriums Wohnen ohne Barrieren Komfort für alle Beispielhafte Lösungen für Neubau und Bestand
35 Veröffentlichungen des Ministeriums Wohnen im Alter Neue Wohnmodelle in Nordrhein-Westfalen
36 Veröffentlichungen des Ministeriums Gruppenwohnungen für Seniorinnen und Senioren Mehr als eine Wohnung NEU!!!
37 Informationen Lesen Sie die Broschüren und Richtlinien oder fragen Sie ihre örtliche Bewilligungsbehörde bei den Ämtern für Wohnungsbauförderung bei den kreisfreien Städten, sowie den Kreisverwaltungen für kreisangehörige Gemeinden oder schauen Sie ins Internet unter
38 Kontakt Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - MBWSV Referat IV Düsseldorf Besucher- und Lieferanschrift: Jürgensplatz 1, Düsseldorf Telefon: 0211/ kay.noell@mbwsv.nrw.de
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