diesepositivenzeichendürfennichtdarüberhinwegtäuschen,dassdieprobleme auf dem Arbeitsmarkt noch nicht überwunden sind.
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- Sophia Stefanie Simen
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Arbeitsmarktpolitik erfolgreich fortsetzen und ausbauen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: TrotzanhaltenderFinanz-undWirtschaftskrisezeigtsichderdeutscheArbeitsmarktvergleichsweiserobust.ImZugederanhaltendenFrühjahrsbelebungsowiesaisonbereinigtistdieArbeitslosigkeitauchimMai2010gesunken.Doch diesepositivenzeichendürfennichtdarüberhinwegtäuschen,dassdieprobleme auf dem Arbeitsmarkt noch nicht überwunden sind. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld DieKurzarbeitspieltaufdemArbeitsmarktnachwievoreinewichtigeRolle. ImMärz2010warenknapp700000ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerin konjunkturellerkurzarbeit.daderdurchschnittlichearbeitszeitausfallbei einemdrittellag,wurdendurchkonjunkturellekurzarbeitimmärz2010 ca vollzeitarbeitsplätzegesichert.ohnekurzarbeitwärediearbeitslosigkeit entsprechend höher gewesen. Esistweiterhinnotwendig,alleKräfteundErfahrungenzubündeln,umdievon derwirtschaftskrisebetroffenenunternehmenundderenbelegschaftenzuunterstützen.jederarbeitsplatz,dererhaltenwerdenkann,jedesunternehmen, dessenbestandgesichertwerdenkann,zählt.diekurzarbeitisthierzueingeeignetesmittel.diefortsetzungderkurzarbeituntererleichtertenbedingungen undunterfortgeltungderaktuellenregelungzurübernahmedersozialversicherungsbeiträgeistdahervonzentralerbedeutung.diekurzarbeitermöglicht denunternehmeneineflexiblepersonalanpassungdurchdenschnellenabbau vonkosten;derflexibleeinsatzvonpersonalbeiauftragseingängenstärktdie WettbewerbsfähigkeitderUnternehmenundverhindertdieEntlassungvon Fachkräften.SokönnendieUnternehmenamEndederKriseschnellwieder durchstarten.diearbeitnehmerinnenundarbeitnehmerverlierennichtihren Arbeitsplatz. Kurzarbeitspartdamitganzmassiv:Eswerdenu.a.dieAusgabenfürArbeitslosengeldunddievolkswirtschaftlichenKostenvonDequalifizierungwährend ZeitenderArbeitslosigkeitvermieden.Weiterverbessertsichdiesteuerliche EinnahmesituationdesStaatesdadurch,dassdieUnternehmenschnellwieder durchstarten können.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KurzarbeitsolltedaherkünftigmitAusnahmedersog.Konzernbetriebsklausel generellunterdenaktuellgültigenerleichtertenbedingungenmöglichsein.es hatsichdeutlichgezeigt,dassdieverbessertenkurzarbeiterregelungenvor Beschäftigungsabbauschützen.UnternehmeninkonjunkturellenKrisensituationensolltendaherstetsdieMöglichkeitbekommen,anihrenArbeitskräften festhalten zu können. DieGefahrdesMissbrauchsbeimBezugvonKurzarbeitergeldwirdüberschätzt. ErwärefürdieUnternehmenaucheinschlechtesGeschäft.BeieinemAnziehen derkonjunkturbzw.beieinerbesserenauftragslagegehtdieinanspruchnahme vonkurzarbeitergeldzügigzurück.vorallemauchdeshalb,weilselbstbei ÜbernahmederSozialversicherungsbeiträgebeidenUnternehmenRemanenzkosteninnennenswertemUmfangverbleiben.NachAngabendesInstitutsfür Arbeitsmarkt-undBerufsforschungderBundesagenturfürArbeit (IAB)betragenauchbeiÜbernahmederSozialversicherungsbeiträgedieRemanenzkosten 24Prozent.DieseKostenbelastungistnichtzuunterschätzen.Eskanndaherdavonausgegangenwerden,dassUnternehmeneinstarkeseigenesInteressedaran haben,kurzarbeitmöglichstschnellzubeenden.diesisteinweiteresargument, dieaktuellgültigenregelungenfürdaskurzarbeitergeldunbefristetzuerhalten. AllerdingsistimRahmenderLeiharbeiteineeinschränkendeRegelungerforderlich, um Mitnahmeeffekte durch Leiharbeitsunternehmen vorzubeugen. Transfergesellschaften KannderAbbauvonArbeitsplätzennichtvermiedenwerden,kommtesdarauf an,denbetroffenenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerneineneueberufliche Perspektive zu ermöglichen. DennbeidenanhaltendenSchwierigkeitenaufdemArbeitsmarktdrohtbeiVerlustdesArbeitsplatzesinsbesonderedenan-undungelerntenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernlanganhaltendeArbeitslosigkeit.Nichtseltenfehltesan WissenüberMöglichkeitenderWiederbeschäftigungundderQualifizierung. InsbesondereBeschäftigtemitlangerBetriebszugehörigkeithabenkeineaktuellenErfahrungenmitBewerbungsverfahrenoderschätzenihreVermittlungschancenfalschein.DieseHindernisseaufdemWegzueinemraschenWiedereinstiegindenArbeitsmarktwerdenauchdurchgrößereAbfindungszahlungen nicht beseitigt. EineLösungisteinWechseldervonStellenabbaubetroffenenBeschäftigtenin eine Transfergesellschaft. DieTransfergesellschaftdientimGrundsatzdazu,unvermeidbarenStellenabbausozialverträglichzugestaltenunddabeidieChancenderBetroffenendurch Qualifizierungzuverbessern.StattgekündigteArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerindieArbeitslosigkeitzuentlassen,kannsichdasUnternehmenmitdem Betriebsratdaraufverständigen,denÜbergangaufneueArbeitsplätzeimRahmen einer speziell einzurichtenden Organisationsstruktur zu unterstützen. DasInstrumentdesTransferkurzarbeitergeldeswirdzwarseitJahrenimmer wiederkritischkommentiert,insbesonderewasdiequalitätsstandardsangeht. TransfergesellschaftenbietenjedochgeradefürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerzahlreicheVorteile.Eswirdeinneues,zeitlichbefristetesArbeitsverhältnismitderTransfergesellschaftbegründet.WährenddieserZeitgeltendie MitarbeiterinnenundMitarbeiternichtalsarbeitslos.AußerdemsinddiebetreffendenArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerweiterhinsozialversichert.Diesist einentscheidendervorteil,wennesbeispielsweisedarumgeht,armutimalter zuvermeiden.transfergesellschaftentragenauchdazubei,dassfähigkeiten undtalentenichteinrosten,sondernaufrechterhaltenundweiterentwickeltwerden.unddadurch,dassdietrennungvomarbeitgebereinvernehmlicherfolgt, könnenfinanziell,zeitlichundpsychischbelastendearbeitsrechtsprozessevermieden werden.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2321 Deshalbsprichtvieldafür,dieBildungvonTransfergesellschaftenbeidrohenden Massenentlassungen zu erleichtern. DasichindenletztenJahreneineReihevonTrägernimBeschäftigtentransfer aufdemmarktetablierthaben,istesfürdieentscheider/entscheiderinnennicht immerleicht,diequalitätderangebotenenmaßnahmenzubeurteilen.diequalitätdereingesetzteninstrumenteunddamiteinhergehendderzuerwartendeerfolgdertransferbemühungensindjedochwichtigfürdieakzeptanzeines Transfersozialplans.DahermüssenTransparenzundQualitätvonTransfergesellschaften gestärkt werden. DerzeitsindwederdieFörderungderTeilnahmeanTransfermaßnahmennach 216adesDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII)nochderBezugvon Transferkurzarbeitergeldnach 216bSGBIIIindemgebotenenMaßanVoraussetzungengeknüpft,diedenInhaltunddieQualitätderzuerbringenden Dienstleistung der Transfergesellschaft beschreiben. BundeseinheitlicheStandardsgibtesnichtinausreichendemUmfang.DerBundesverbandderTrägerimBeschäftigtentransfere.V.hatzwarMindeststandards fürseinemitgliederformuliert.allerdingssindindemverbandnur18anbieter organisiert.aufgrunddervielzahlvonanbietern (Schätzungengehenvon150 bis 200 deutschlandweit aus) ist das keineswegs ausreichend. Wichtigistesdaher,diequalitativenAnforderungenandieTransfergesellschaftenzuerhöhen.HierzugehörenAnforderungenaneinQualitätsmanagementsystem,formaleAnforderungenandieQualifikationdeseingesetztenPersonals, NachweispflichtenhinsichtlichderVermittlungserfolgederTransfergesellschaftenundihrerMaßnahmenzurVernetzunginderRegionundinderBranche.WeitersindMindeststandardsbezüglichdesBetreuungsschlüssels,der didaktischenkompetenzendereingesetztenmitarbeiter/mitarbeiterinnen,der Beratungsintensität und des Zugangs zu Beratungsangeboten zu definieren. Dafürbrauchteseineigenes,füralleAnbieterverbindlichesVerfahrenzurZertifizierungvonTransfergesellschaften.HierzumüssengrundlegendeEckpunkte festgelegtundeineentsprechendeverordnungsermächtigungimgesetzgeschaffen werden. BishergibtesbeimTransferkurzarbeitergeldkeinegesetzlichenVorgabenzu MindeststandardsbeimAbschlusseinesTransfersozialplansbzw.hieraufberuhenderVereinbarungenmitTransfergesellschaften.Deshalbkommtesimmer wiedervor,dasstransfersozialpläneinersterliniealsmöglichkeitderverlängerungdesbezugesvonlohnersatzleistungengenutztwerdenundnichtals alternativemöglichkeitderberatung,qualifizierungundvermittlung.beiälterenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmernwerdensieauchalsüberbrückungszeitzumschließenvonlückenbiszumbezugeineraltersrenteangesehen.in ExtremfällensindTransfersozialplänesogarsoausgestaltet,dasssichdie ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerfinanzielldannamgünstigstenstellen, wenn sie möglichst lange in der Transfergesellschaft verbleiben. Transfer-Sozialplänebzw.hieraufberuhendeVereinbarungenzwischenUnternehmenundTransfergesellschaftmüssensogestaltetwerden,dasssieeine zügigevermittlungineinesozialversicherungspflichtigebeschäftigungunterstützen.gleichzeitigmüssenfinanziellenachteilefürdiearbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer bei frühzeitiger Vermittlung vermieden werden. AusderPraxisistbekannt,dassTransfergesellschaftenmitQualifizierungsmittelnseitensdesentlassendenUnternehmensgelegentlichunzureichendausgestattetwerden.Transfergesellschaftensindabernurdannsinnvoll,wennzusätzlichzuöffentlichenFördermittelnEigenbeiträgedesentlassendenUnternehmenserfolgen.SindnichthinreichendQualifizierungsmittelvorhanden,besteht diegefahr,dassdurchzeitablaufarbeitsmarktchancenvonarbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sich eher verschlechtern als verbessern.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FürArbeitnehmer/ArbeitnehmerinnenohneBerufsabschlusskannessinnvoll sein,bereitswährendderzeitindertransfergesellschaftmiteinerberufsausbildungzubeginnen.füreinequalifizierungmiteinemberufsabschlussgenügen i.d.r.dievorhandenenmittelnicht,umdietransfermaßnahmealszweite Chancenutzenzukönnen.Vondahersollesermöglichtwerden,dashierfürdie MittelderTransfergesellschaftmitderQualifizierungsförderungderBundesagentur für Arbeit kombiniert werden können. WeiterhinsolltendieAgenturenfürArbeitspezielleTransfervermittler/Transfervermittlerinnenbenennen,dieanderSchnittstellezwischenAgenturfür ArbeitundTransfergesellschafteinekoordinierendeundberatendeFunktion einnehmen. Arbeitsmarktinstrumente ImÜbergangzumAufschwungistesunerlässlich,bestimmteArbeitsmarktinstrumentefortzuführenundnichtauslaufenzulassen.ÄltereArbeitnehmerinnenundArbeitnehmersindbesondersvonderKrisebetroffen.Umihnenden WegausderArbeitslosigkeitzuerleichtern,solltederbisEndedesJahresbefristeteEingliederungszuschussfürÄltereverlängertwerden.DiePraxiszeigt,dass diesesinstrumenterfolgreicheingesetztwird.dieverbleibsquoteliegtaktuell bei76,6prozent.dessenungeachtetmussdiesesinstrumentwieandereauch einer kontinuierlichen wissenschaftlichen Evaluation unterzogen werden. AuchdieEntgeltsicherungträgtinhohemUmfangdazubei,dieErwerbsbeteiligungÄltererzusteigern.DieVerbleibsquotebeiderEntgeltsicherungbeträgt derzeit72,5prozent.dahersollteauchdiesesarbeitsmarktinstrumentzeitlich verlängert und kontinuierlich evaluiert werden. DerdemografischeWandelundeinrasantertechnischerFortschrittprägenunsereArbeitswelt:InsbesondereältereBeschäftigtebenötigendaherimmerhäufigerUnterstützung.AberauchArbeitnehmerundArbeitnehmerinnenmittleren Alterserfahrenimmerhäufiger,wieschnellihreQualifikationveraltenkann. EinwichtigerBaustein,dieszuverhindern,istdieFörderungderWeiterbildung. PrimäresZielistes,ArbeitslosigkeitwegenmangelnderQualifikationzuvermeidenunddieBeschäftigungschancenund-fähigkeitenzuverbessern.InvestitioneninWeiterbildungzahlensichaus:DieBeschäftigtenerwerbenneue KenntnisseundFertigkeiten.DadurchsindsievorArbeitsplatzverlustbessergeschützt.UnddieUnternehmenkönnenvorallemaufaktuellesFachwissenzurückgreifen,wasihreWettbewerbsfähigkeitstärkt.Esistdahersinnvoll,die Weiterbildungsförderungnachden 417und421tSGBIIIgenerellzuentfristen. Das Instrument hat sich bewährt. NichtnurÄlterehabenaufgrundderanhaltendenProblemeaufdemArbeitsmarktSchwierigkeiten,aufdiesemzubestehenbzw.dortFußzufassen.Soist beispielsweiseauchaufdemausbildungsstellenmarktdiesituationnachwie vor angespannt: DasAusbildungsjahr2009weisteinegemischteBilanzauf.ZwaristwieerwartetdieAusbildungsplatznachfrageauchaufgrundderdemografischenEntwicklunggesunken,aberauchdieZahlderabgeschlossenenAusbildungsverträge sankum8,2prozentaufrund besondersderindustrie-undhandelssektor sowie das Handwerk weisen einen Einbruch auf. DerÜbergangvonderSchuleindieAusbildung diesogenannteerste Schwelle erweistsichalsbesondersproblematisch.bewährteinstrumente wiederqualifizierungszuschussfürjüngerearbeitnehmer ( 421oSGBIII), dereingliederungszuschussfürjüngerearbeitnehmer ( 421pSGBIII),der Ausbildungsbonus ( 421rSGBIII)oderdieBerufseinstiegsbegleitung ( 421s SGBIII)müssendaherverlängertbzw.generellentfristetwerden.DieEvalua-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2321 tionderarbeitsmarktpolitischeninstrumenteistvoraussetzungdafür,dassdiese fortlaufend optimiert werden können. WeiteristderVermittlungsgutscheinbefristetumzweiJahrezuverlängern,um dieerfahrungenmitdieseminstrumentaufeinebreiteregrundlagestellenzu können. Förderung der Alten- und Krankenpflegeausbildung AbJanuar2006wurdenberuflicheWeiterbildungsmaßnahmeninderAlten-und KrankenpflegenurnochwährenddererstenbeidenAusbildungsjahredurchdie BundesagenturfürArbeitgefördert,wennbereitszuBeginnderMaßnahmedie FinanzierungfürdiegesamteDauerderdreijährigenAusbildunggesichertwar. DieseRegelunghattezurFolge,dassUmschulungenindiesemBereichdrastischzurückgingen (z.b.2004:7000;2006:2300).dieausbildungskostenin deraltenpflegewerdenvondenbundesländernnurbeidenöffentlichenschulenübernommen.inniedersachsenzumbeispielistjederzweiteausbildungsplatzineinerprivatenschule.hierfälltschulgeldvonca.260euroimmonat an.mitdemgesetzzursicherungvonbeschäftigungundstabilitätindeutschlandwurde zeitlichbefristetbiszum31.dezember2010 dieförderungder dreijährigenalten-undkrankenpflegeausbildungfürdiegesamtedauerdurch die Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2009 und 2010 ermöglicht. NachAngabenderDienstleistungsgewerkschaftver.dihabenimvergangenen Jahrrund14200MenschenmitErfolgeinevonderBundesagenturfürArbeit geförderteausbildungzum/zuraltenpfleger/altenpflegerinabsolviert.mehr alsdiehälftederabsolventinnenundabsolventenstammteausdemrechtskreisdeszweitenbuchessozialgesetzbuch (SGBII) (GrundsicherungfürArbeitsuchende)undkonntenerfolgreichineineentsprechendeBeschäftigungintegriertwerden.DieChancen,anschließendeinesozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, sind sehr hoch. DiedauerhafteSicherungdesFachkräftebedarfsimBereichderAltenpflegeist einederdrängendstenfragenimsozialenbereich.indenvergangenenjahren istdiezahlderpflegebedürftigengestiegenundwirdinfolgedesdemografischenwandelsweitersteigen.inseinerstudie ZukunftderPflegeinDeutschland kommtprof.dr.reinholdschnabelzumergebnis,dasssichdergesamtwirtschaftlicheaufwandfürprofessionellepflegeleistungenschoninnaher Zukunftdramatischerhöhenmüsse,umdiewachsendeNachfragezubefriedigen.SelbstwenninZukunftAngehörigefürdiePflegeimwachsendenUmfang bereitstünden,müsstesichdemgutachtenzufolgediezahlderprofessionellen PflegekräfteindennächstenJahrzehntenmehralsverdoppeln.Umdiesen Bedarfzudecken,musshiermehrausgebildetwerden.DiesemZieldientdie VerlängerungderzeitlichbefristetenRegelungzurFörderungderdreijährigen Alten-undKrankenpflegeausbildungfürdiegesamteFörderdauerdurchdie Bundesagentur für Arbeit. BundundLändersindinderPflicht,einetragfähigeLösungzufinden,damitdie AusbildungindiesenzukunftsträchtigenBerufensichergestelltwird.Diessollte innerhalb des nächsten Jahres bewerkstelligt werden. DiekompletteFörderungderAlten-undKrankenpflegeausbildungdurchdie BundesagenturfürArbeitistdaherzunächstzeitlichbefristetbiseinschließlich Ende 2011 fortzuführen. Freiwillige Arbeitslosenversicherung Das Normalarbeitsverhältnis verliertreinzahlenmäßigimmermehranbedeutung.prekäreundrisikoreichebeschäftigungsformennehmenzu.zunehmend mehrmenschengründenauchausderarbeitslosigkeitherausihreigenesunter-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nehmen.vorallemsolo-selbständigeunterliegendabeieinemhohenarmutsundbeschäftigungsrisiko.fürsieisteinesozialeabsicherungbesonderswichtig. SeitFebruar2006gibtesfürbestimmteGruppenvonSelbständigendieMöglichkeit,sichfreiwilligindergesetzlichenArbeitslosenversicherungabzusichern. Diese Regelung ist bis Ende des Jahres befristet. JährlichistdieAnzahldergestelltenundbewilligtenAnträgefürdieArbeitslosenversicherungfürSelbständigeangestiegen.ImJahr2009wurden88816entsprechendeAnträgebewilligt.DieBeitragseinnahmenausderArbeitslosenversicherungfürSelbständigelagen2009beinahezu33Mio.Euro.AufGrundder freiwilligenweiterversicherungfürselbständigehaben2009knapp5000menschenarbeitslosengeldbezogen.diefreiwilligearbeitslosenversicherunghat sich bewährt. Die derzeit bestehende Regelung sollte daher entfristet werden. BishermussderAntragfürdiefreiwilligeArbeitslosenversicherunginnerhalb einesmonatsnachaufnahmederselbständigentätigkeitgestelltwerden.esist sinnvoll,dieseantragsfristaufdreimonatezuerweitern.geradeindersehr zeitintensivenphasederunternehmensgründungisteinefristvoneinemmonat fürdieentscheidungsfindungvielzukurz.auchfürpflegepersonenböteeine Verlängerung der Entscheidungsfrist eine Entlastung. Wichtigistes,auchdenbereitslangjährigalsselbständigTätigen (erneut)die Möglichkeitzueröffnen,sichfreiwilliginderArbeitslosenversicherungzuversichern.SelbständigensollteerneuteinbegrenztesZeitfensterfürdieBegründungderfreiwilligenVersicherungeröffnetwerden.Perspektivischmussdie ArbeitslosenversicherungeinembreiterenPersonenkreisdauerhaftzugänglich gemacht werden. ErgänzendhierzumussauchdiebishergeltendeBeitragshöheüberprüftundangepasstwerden,umeinangemessenesVerhältnisvonBeitragseinnahmenund AusgabenfürdiebetreffendePersonengruppezuerreichen.EineVerstetigung derfreiwilligenarbeitslosenversicherungmussauchaufdiedifferenzierung vonleistungsansprücheninabhängigkeitvonqualifikationsstufenverzichten. DiederzeitgeltendenvierQualifizierungsstufenbietenbeigleichemBeitrag (zurzeit17,89eurowestund15,19euroost)einerpersonmithoch-/fachhochschuleeinemonatlicheleistungvon1266eurowestbzw.1131,60euro Ostunddamit549,30EuroWestbzw.524,40EuroOstmehralseinerversicherten Person ohne Ausbildung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, A.Konjunkturelles Kurzarbeitergeld 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um in 177Absatz1SGBIIIdieAngabe 6Monate durchdieangabe 12Monate zuersetzenunddieneueregelungbiseinschließlich 30.Juni2013zubefristen;anschließendsollwiederdieheutegültige Regelung gelten, in 182Absatz1Nummer3BuchstabeaSGBIIIdieAngabe 12Monaten durchdieangabe 24Monaten undin 182Nummer3BuchstabebSGBIIIdieAngabe 24Monaten durchdieangabe 36Monaten zuersetzenundinletzteremfalldiesogeänderteverordnungsermächtigungfüreineverlängertebezugszeitfürdaskurzarbeitergeld auch zunächst bis zum 30. Juni 2011 auszuschöpfen; 2.mitAusnahmedersog.Konzernregelungdienachfolgendaufgeführten zeitlichbefristetenregelungenzuentfristenunddieeinschlägigenkapitel
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/2321 dessgbiiifüreineunbefristetefördermöglichkeitunddasarbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anzupassen: in 417SGBIIIdieNummer6zustreichen,umsodieFörderungder beruflichenweiterbildungdurchübernahmederweiterbildungskosten unbefristet zu ermöglichen, in 421tSGBIIIjeweilsdieAngabe 31.Dezember2010 durchgängig zu streichen sowie erforderliche Folgeänderungen vorzunehmen, in 421tAbsatz1Nummer3SGBIIIdieWörter inmindestenseinem BetriebdesArbeitgebers unddiewörter ineinembetriebauchfür alle anderen Betriebe des Arbeitgebers zu streichen, in 421tAbsatz5Nummer1SGBIIIdieAngabe indenjahren2007 und 2008 zu streichen, in 11Absatz4AÜGdieAngabe bislängstenszum31.dezember 2010 zustreichensowiedieergänzungvorzunehmen,dassdiesgilt, wennunmittelbarzuvordreimonatelangkurzarbeitergeldbezogen wurden; 3.bis31.März2013eineEvaluierungderRegelungenzumkonjunkturellen Kurzarbeitergeldvorzunehmen,mitderZielsetzungfestzustellen,inwelchem Umfang hierdurch dauerhaft Arbeitsplätze erhalten bleiben; B.Transfergesellschaften 4.einenGesetzentwurfzumBeschäftigtentransfervorzulegen,derdiefolgenden Eckpunkte umsetzt: a)esisteinverfahrenzurzertifizierungvontransfergesellschaftengesetzlichzuverankern,sodassinsbesondereanforderungenanderen Qualitätsmanagement,derenPersonal,derenVermittlungserfolgesowiederenNetzwerkstrukturengesetztwerden.WeitersindMindeststandardsbezüglichdesBetreuungsschlüssels,derdidaktischenKompetenzendereingesetztenMitarbeiter/Mitarbeiterinnen,derBetreuungsintensität und des Zugangs zu Beratungsangeboten zu definieren. b)diezahlungtransferkurzarbeitergeldmussvondervereinbarunggewissermindeststandardsimtransfersozialplanabhängiggemachtwerden: DiemöglicheVerweildauereinesentlassenenArbeitnehmers/einer entlassenenarbeitnehmerinindertransfergesellschaftsolltemindestens doppelt so lange sein wie die eigene Kündigungsfrist. FürQualifizierungsmaßnahmen (z.b.umfassendesprofiling,job- Akquise,Bewerbungstraining,BegleitungdesBewerbungsverfahrens,Anpassungs-undsonstigeQualifizierungen)istalsGesamtetat füralleübertretendenarbeitnehmer/arbeitnehmerinneneinbeitrag vonmindestens200eurozuzüglichumsatzsteuerjeübertretenden Arbeitnehmer/ArbeitnehmerinproMonatderLaufzeitderTransfergesellschaftseitensdesentlassendenBetriebszurVerfügungzu stellen.diemittelmüssenbeibeginndertransfergesellschaftzur Verfügungstehen.SollteimEinzelfalldaspersonalabbauendeUnternehmenzueinemderartigenfinanziellenBeitragnichtimstande sein, so ist eine sonstige Fördermöglichkeit sicherzustellen. DieTransfergesellschaftenmüssenzwingend inergänzungzu 216bAbsatz3Nummer4SGBIII unverzüglichnachübergang indietransfergesellschaftmitjedemarbeitnehmereinumfassendesprofilingdurchführensowieeinenindividuellenqualifizierungund Berufswegeplan erstellen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IndenTransfersozialplanbzw.indiehieraufsichstützendeVereinbarungzwischenArbeitgeber/ArbeitgeberinundTransfergesellschaftensindRegelungenaufzunehmen,dieeinezügigeVermittlungderArbeitnehmerin/desArbeitnehmersineinneuessozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnisbegünstigen.Wenn beispielsweisederkünftigeverdienstniedrigeristalsdiesumme ausvorherigemtransferkurzarbeitergeldundaufstockungsbetrag, kannderaufstockungsbetragweitergezahltwerden.alternativ kannderarbeitnehmerin/demarbeitnehmereineentschädigungsleistunggezahltwerden,dieausdeneingespartenmaßnahmekosten bzw. Aufstockungsleistungen finanziert wird. Praktikanach 216bAbsatz6Satz3SGBIIIkönnennurmitausdrücklicherGenehmigungderBundesagenturfürArbeitbeiÜberprüfungderQualifizierungsmaßnahmenbeieinemBetriebserwerber/einerBetriebserwerberinodersonstigemBetriebsnachfolger ( wilder Betriebsübergang ) durchgeführt werden. DieTransfergesellschaftennehmendieBeratungsleistungder TransfervermittlerderAgenturenfürArbeitmindestensmonatlich in Anspruch. c)dieagenturenfürarbeitbenennenspezielletransfervermittler,diean derschnittstellezwischenagenturfürarbeitundtransfergesellschaft angesiedelt sind. d)esistsicherzustellen,dassnachzustimmungderagenturfürarbeit währendderlaufzeitdertransfergesellschaftberufsausbildungen nachgeholtwerdenkönnen,dieschonwährendderlaufzeitdertransfermaßnahmeundimanschlussdurchdiebundesagenturfürarbeit gefördert werden; C.Arbeitsmarktinstrumente 5.einenGesetzentwurfvorzulegen,umverschiedeneArbeitsmarktinstrumentezuverlängernbzw.zuentfristenundggf.dieeinschlägigenKapitel dessgbiiifüreineunbefristetefördermöglichkeitentsprechendanzupassen: in 421fAbsatz5SGBIII (EingliederungszuschussfürÄltere)die Angabe 2010 durch die Angabe 2012 zu ersetzen, in 421gAbsatz4SGBIII (Vermittlungsgutschein)dieAngabe 31.Dezember2010 durchdieangabe 31.Dezember2012 zuersetzen, in 421jAbsatz7SGBIII (EntgeltsicherungfürältereArbeitnehmer) dieangabe 1.Januar2011 durchdieangabe 1.Januar2013 sowie dieangabe 31.Dezember2012 durchdieangabe 31.Dezember 2014 zu ersetzen, in 421nSGBIII (AußerbetrieblicheBerufsausbildungohnevorherigeTeilnahmeaneineraufeinenBerufvorbereitendenMaßnahme) dieangabe 31.Dezember2010 durchdieangabe 31.Dezember 2012 zu ersetzen, in 421oAbsatz10SGBIII (Qualifizierungszuschussfürjüngere Arbeitnehmer)dieAngabe 31.Dezember2010 durchdieangabe 31. Dezember 2012 zu ersetzen, in 421pAbsatz3SGBIII (EingliederungszuschussfürjüngereArbeitnehmer)werdendieWörter sowiezurbefristungderleistung gestrichen,
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/2321 in 421qSGBIII (ErweiterteBerufsorientierung)dieAngabe 31.Dezember 2010 durch die Angabe 31. Dezember 2013 zu ersetzen, in 421rAbsatz11SGBIII (Ausbildungsbonus)dieAngabe undspätestens am 31. Dezember 2010 ersatzlos zu streichen, D. Förderung der Alten- und Krankenpflegeausbildung 421sAbsatz7SGBIII (Berufseinstiegsbegleitung)ersatzloszustreichen; 6.mitdenBundesländernzügigeinetragfähigeGrundlagefürdieFinanzierungderFörderungderWeiterbildunginderAlten-undKrankenpflegezu schaffen,sodassdiehierdringendbenötigtenfachkräfteausgebildetwerdenunddiesnichtdauerhaftimwesentlichenausdenbeiträgenderarbeitslosenversicherung finanziert wird; 7.einenGesetzentwurfvorzulegen,umdieaktuellgültigenFördervoraussetzungenfürdieberuflicheWeiterbildunginderAlten-undKrankenpflege das gesamte Jahr 2011 über unverändert fortführen zu können; E.Freiwillige Arbeitslosenversicherung 8.einenGesetzentwurfvorzulegen,derdieEntfristungderfreiwilligenArbeitslosenversicherungaufAntragvorsieht,notwendigeFolgeänderungen umfasstunddieregelungennachmaßgabederuntenaufgeführtenzielsetzungen anpasst: in 28a Absatz 2 SGB III wird die Nummer 4 gestrichen, in 28aAbsatz1Satz2Nummer1SGBIIIwerdendieWörter innerhalbderletzten24monatevoraufnahme durchdiewörter innerhalbderletzten36monatevoraufnahme undindensätzen3und4 SGBIIIdieWörter innerhalbvoneinemmonat durchdiewörter innerhalb von drei Monaten ersetzt, dem 28aSGBIIIwirdeinAbsatz3angefügt,umfüreinenÜbergangszeitraumbis31.Dezember2010auchbereitslängerselbständig TätigendenZugangzurfreiwilligenArbeitslosenversicherungzueröffnen, in 345bSatz1Nummer2SGBIIIwirddieAngabe von25prozent gestrichenunddersatz AbweichendvonSatz1Nummer2giltinFällendes 28aAbsatz1Nummer2biszumAblaufvonzweiKalenderjahrennachdemJahrderAufnahmederselbständigenTätigkeitals beitragspflichtigeeinnahmeeinarbeitsentgeltinhöhevon50prozent der monatlichen Bezugsgröße. eingefügt, infällendes 28aAbsatz1Nummer2und3SGBIIIbeiderBerechnungdesArbeitslosengeldesnichtvonQualifikationsstufenentsprechend 132SGBIIIauszugehen,sonderndasderBeitragsberechnung zugrunde gelegte Einkommen als Bezugsbasis zu nehmen. Berlin, den 29. Juni 2010 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6336 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7654 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim),
Mehr10 Jahre UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3176 17. Wahlperiode 05. 10. 2010 Antrag der Fraktion der SPD 10 Jahre UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9976 (neu) 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Ingo Egloff, Burkhard Lischka, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Gabriele
MehrLeitlinien für Transparenz und Umweltverträglichkeit bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7612 17. Wahlperiode 08. 11. 2011 Antrag der Abgeordneten Frank Schwabe, Ingrid Arndt-Brauer, Dirk Becker, Gerd Bollmann, Marco Bülow, Petra Ernstberger, Michael Gerdes,
MehrKulturelles Erbe 2.0 Digitalisierung von Kulturgütern beschleunigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6296 17. Wahlperiode 28. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Ute
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
Mehrinrentegingen,warenunmittelbarzuvorsozialversicherungspflichtigbeschäftigt.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2935 17. Wahlperiode 14. 09. 2010 Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
MehrAntrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/12485
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12485 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Antrag der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4102 17. Wahlperiode 02. 12. 2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9733 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1165 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10787 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3646 17. Wahlperiode 09. 11. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, Petra Crone, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, Petra
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6338 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Petra Ernstberger, Dr. Edgar
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3730 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9928 17. Wahlperiode 12. 06. 2012 Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Garrelt Duin, Ingo Egloff, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11084 17. Wahlperiode 18. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Michalk,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11885 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10492 Entwurf
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10316 17. Wahlperiode 16. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4846 17. Wahlperiode 22. 02. 2011 Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5902 17. Wahlperiode 24. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin, Doris Barnett, Klaus Barthel, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10592 16. Wahlperiode 15. 10. 2008 Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5914 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12382 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antrag der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Lars Klingbeil, Martin Dörmann, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Ingo Egloff, Petra Ernstberger,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9559 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6498 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Uwe Kekeritz, Marieluise Beck (Bremen), Thilo Hoppe,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6505 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/4143 Entwurf
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13701 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13836 17. Wahlperiode 10. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2291 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1174 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8128 17. Wahlperiode 13. 12. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Krista Sager, Wolfgang Wieland, Kai Gehring, Memet Kilic, Dr. Hermann E. Ott, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13090 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Halina
MehrEnergiebilanzene.V.erstelltwurde (AnwendungsbilanzenfürdieEndenergiesektoreninDeutschlandindenJahren2010und2011,Fraunhofer-Institutfür
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MehrVerbraucherinnen und Verbraucher stärken Marktwächter einführen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13709 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Doris Barnett, Willi Brase, Petra Crone, Ingo Egloff, Petra Ernstberger,
MehrProgramm zur Unterstützung der Sicherung des Fachkräftebedarfs mit Mitteln des Aufenthaltsrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9029 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Rüdiger Veit, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Fograscher, Wolfgang Gunkel,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4122 17. Wahlperiode 06. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerBundesregierungzufolgefindetkeineAufarbeitungabgebrannterBrennelementeinRusslandstatt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3448 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Vogt, Peter Friedrich, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und
MehrSchutz bei Erwerbsminderung umfassend verbessern Risiken der Altersarmut verringern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1116 17. Wahlperiode 18. 03. 2010 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3259 17. Wahlperiode 06. 10. 2010 Große Anfrage der Abgeordneten Rolf Hempelmann, René Röspel, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ingrid Arndt-Brauer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6448 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Demokratische Republik Kongo stabilisieren Der Bundestag wolle
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1663 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 18, 2010, /data/bt_vorab/1701663.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping,
MehrChancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1838 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrKenntnisstand der Bundesregierung zu Grenzzwischenfällen im Syrien-Konflikt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13338 17. Wahlperiode 26. 04. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1307. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1307 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter
MehrKooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1565 17. Wahlperiode 05. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
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MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
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MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf
MehrRückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
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