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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Arbeitsmarktpolitik erfolgreich fortsetzen und ausbauen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: TrotzanhaltenderFinanz-undWirtschaftskrisezeigtsichderdeutscheArbeitsmarktvergleichsweiserobust.ImZugederanhaltendenFrühjahrsbelebungsowiesaisonbereinigtistdieArbeitslosigkeitauchimMai2010gesunken.Doch diesepositivenzeichendürfennichtdarüberhinwegtäuschen,dassdieprobleme auf dem Arbeitsmarkt noch nicht überwunden sind. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld DieKurzarbeitspieltaufdemArbeitsmarktnachwievoreinewichtigeRolle. ImMärz2010warenknapp700000ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerin konjunkturellerkurzarbeit.daderdurchschnittlichearbeitszeitausfallbei einemdrittellag,wurdendurchkonjunkturellekurzarbeitimmärz2010 ca vollzeitarbeitsplätzegesichert.ohnekurzarbeitwärediearbeitslosigkeit entsprechend höher gewesen. Esistweiterhinnotwendig,alleKräfteundErfahrungenzubündeln,umdievon derwirtschaftskrisebetroffenenunternehmenundderenbelegschaftenzuunterstützen.jederarbeitsplatz,dererhaltenwerdenkann,jedesunternehmen, dessenbestandgesichertwerdenkann,zählt.diekurzarbeitisthierzueingeeignetesmittel.diefortsetzungderkurzarbeituntererleichtertenbedingungen undunterfortgeltungderaktuellenregelungzurübernahmedersozialversicherungsbeiträgeistdahervonzentralerbedeutung.diekurzarbeitermöglicht denunternehmeneineflexiblepersonalanpassungdurchdenschnellenabbau vonkosten;derflexibleeinsatzvonpersonalbeiauftragseingängenstärktdie WettbewerbsfähigkeitderUnternehmenundverhindertdieEntlassungvon Fachkräften.SokönnendieUnternehmenamEndederKriseschnellwieder durchstarten.diearbeitnehmerinnenundarbeitnehmerverlierennichtihren Arbeitsplatz. Kurzarbeitspartdamitganzmassiv:Eswerdenu.a.dieAusgabenfürArbeitslosengeldunddievolkswirtschaftlichenKostenvonDequalifizierungwährend ZeitenderArbeitslosigkeitvermieden.Weiterverbessertsichdiesteuerliche EinnahmesituationdesStaatesdadurch,dassdieUnternehmenschnellwieder durchstarten können.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KurzarbeitsolltedaherkünftigmitAusnahmedersog.Konzernbetriebsklausel generellunterdenaktuellgültigenerleichtertenbedingungenmöglichsein.es hatsichdeutlichgezeigt,dassdieverbessertenkurzarbeiterregelungenvor Beschäftigungsabbauschützen.UnternehmeninkonjunkturellenKrisensituationensolltendaherstetsdieMöglichkeitbekommen,anihrenArbeitskräften festhalten zu können. DieGefahrdesMissbrauchsbeimBezugvonKurzarbeitergeldwirdüberschätzt. ErwärefürdieUnternehmenaucheinschlechtesGeschäft.BeieinemAnziehen derkonjunkturbzw.beieinerbesserenauftragslagegehtdieinanspruchnahme vonkurzarbeitergeldzügigzurück.vorallemauchdeshalb,weilselbstbei ÜbernahmederSozialversicherungsbeiträgebeidenUnternehmenRemanenzkosteninnennenswertemUmfangverbleiben.NachAngabendesInstitutsfür Arbeitsmarkt-undBerufsforschungderBundesagenturfürArbeit (IAB)betragenauchbeiÜbernahmederSozialversicherungsbeiträgedieRemanenzkosten 24Prozent.DieseKostenbelastungistnichtzuunterschätzen.Eskanndaherdavonausgegangenwerden,dassUnternehmeneinstarkeseigenesInteressedaran haben,kurzarbeitmöglichstschnellzubeenden.diesisteinweiteresargument, dieaktuellgültigenregelungenfürdaskurzarbeitergeldunbefristetzuerhalten. AllerdingsistimRahmenderLeiharbeiteineeinschränkendeRegelungerforderlich, um Mitnahmeeffekte durch Leiharbeitsunternehmen vorzubeugen. Transfergesellschaften KannderAbbauvonArbeitsplätzennichtvermiedenwerden,kommtesdarauf an,denbetroffenenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerneineneueberufliche Perspektive zu ermöglichen. DennbeidenanhaltendenSchwierigkeitenaufdemArbeitsmarktdrohtbeiVerlustdesArbeitsplatzesinsbesonderedenan-undungelerntenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernlanganhaltendeArbeitslosigkeit.Nichtseltenfehltesan WissenüberMöglichkeitenderWiederbeschäftigungundderQualifizierung. InsbesondereBeschäftigtemitlangerBetriebszugehörigkeithabenkeineaktuellenErfahrungenmitBewerbungsverfahrenoderschätzenihreVermittlungschancenfalschein.DieseHindernisseaufdemWegzueinemraschenWiedereinstiegindenArbeitsmarktwerdenauchdurchgrößereAbfindungszahlungen nicht beseitigt. EineLösungisteinWechseldervonStellenabbaubetroffenenBeschäftigtenin eine Transfergesellschaft. DieTransfergesellschaftdientimGrundsatzdazu,unvermeidbarenStellenabbausozialverträglichzugestaltenunddabeidieChancenderBetroffenendurch Qualifizierungzuverbessern.StattgekündigteArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerindieArbeitslosigkeitzuentlassen,kannsichdasUnternehmenmitdem Betriebsratdaraufverständigen,denÜbergangaufneueArbeitsplätzeimRahmen einer speziell einzurichtenden Organisationsstruktur zu unterstützen. DasInstrumentdesTransferkurzarbeitergeldeswirdzwarseitJahrenimmer wiederkritischkommentiert,insbesonderewasdiequalitätsstandardsangeht. TransfergesellschaftenbietenjedochgeradefürArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerzahlreicheVorteile.Eswirdeinneues,zeitlichbefristetesArbeitsverhältnismitderTransfergesellschaftbegründet.WährenddieserZeitgeltendie MitarbeiterinnenundMitarbeiternichtalsarbeitslos.AußerdemsinddiebetreffendenArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmerweiterhinsozialversichert.Diesist einentscheidendervorteil,wennesbeispielsweisedarumgeht,armutimalter zuvermeiden.transfergesellschaftentragenauchdazubei,dassfähigkeiten undtalentenichteinrosten,sondernaufrechterhaltenundweiterentwickeltwerden.unddadurch,dassdietrennungvomarbeitgebereinvernehmlicherfolgt, könnenfinanziell,zeitlichundpsychischbelastendearbeitsrechtsprozessevermieden werden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2321 Deshalbsprichtvieldafür,dieBildungvonTransfergesellschaftenbeidrohenden Massenentlassungen zu erleichtern. DasichindenletztenJahreneineReihevonTrägernimBeschäftigtentransfer aufdemmarktetablierthaben,istesfürdieentscheider/entscheiderinnennicht immerleicht,diequalitätderangebotenenmaßnahmenzubeurteilen.diequalitätdereingesetzteninstrumenteunddamiteinhergehendderzuerwartendeerfolgdertransferbemühungensindjedochwichtigfürdieakzeptanzeines Transfersozialplans.DahermüssenTransparenzundQualitätvonTransfergesellschaften gestärkt werden. DerzeitsindwederdieFörderungderTeilnahmeanTransfermaßnahmennach 216adesDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII)nochderBezugvon Transferkurzarbeitergeldnach 216bSGBIIIindemgebotenenMaßanVoraussetzungengeknüpft,diedenInhaltunddieQualitätderzuerbringenden Dienstleistung der Transfergesellschaft beschreiben. BundeseinheitlicheStandardsgibtesnichtinausreichendemUmfang.DerBundesverbandderTrägerimBeschäftigtentransfere.V.hatzwarMindeststandards fürseinemitgliederformuliert.allerdingssindindemverbandnur18anbieter organisiert.aufgrunddervielzahlvonanbietern (Schätzungengehenvon150 bis 200 deutschlandweit aus) ist das keineswegs ausreichend. Wichtigistesdaher,diequalitativenAnforderungenandieTransfergesellschaftenzuerhöhen.HierzugehörenAnforderungenaneinQualitätsmanagementsystem,formaleAnforderungenandieQualifikationdeseingesetztenPersonals, NachweispflichtenhinsichtlichderVermittlungserfolgederTransfergesellschaftenundihrerMaßnahmenzurVernetzunginderRegionundinderBranche.WeitersindMindeststandardsbezüglichdesBetreuungsschlüssels,der didaktischenkompetenzendereingesetztenmitarbeiter/mitarbeiterinnen,der Beratungsintensität und des Zugangs zu Beratungsangeboten zu definieren. Dafürbrauchteseineigenes,füralleAnbieterverbindlichesVerfahrenzurZertifizierungvonTransfergesellschaften.HierzumüssengrundlegendeEckpunkte festgelegtundeineentsprechendeverordnungsermächtigungimgesetzgeschaffen werden. BishergibtesbeimTransferkurzarbeitergeldkeinegesetzlichenVorgabenzu MindeststandardsbeimAbschlusseinesTransfersozialplansbzw.hieraufberuhenderVereinbarungenmitTransfergesellschaften.Deshalbkommtesimmer wiedervor,dasstransfersozialpläneinersterliniealsmöglichkeitderverlängerungdesbezugesvonlohnersatzleistungengenutztwerdenundnichtals alternativemöglichkeitderberatung,qualifizierungundvermittlung.beiälterenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmernwerdensieauchalsüberbrückungszeitzumschließenvonlückenbiszumbezugeineraltersrenteangesehen.in ExtremfällensindTransfersozialplänesogarsoausgestaltet,dasssichdie ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerfinanzielldannamgünstigstenstellen, wenn sie möglichst lange in der Transfergesellschaft verbleiben. Transfer-Sozialplänebzw.hieraufberuhendeVereinbarungenzwischenUnternehmenundTransfergesellschaftmüssensogestaltetwerden,dasssieeine zügigevermittlungineinesozialversicherungspflichtigebeschäftigungunterstützen.gleichzeitigmüssenfinanziellenachteilefürdiearbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer bei frühzeitiger Vermittlung vermieden werden. AusderPraxisistbekannt,dassTransfergesellschaftenmitQualifizierungsmittelnseitensdesentlassendenUnternehmensgelegentlichunzureichendausgestattetwerden.Transfergesellschaftensindabernurdannsinnvoll,wennzusätzlichzuöffentlichenFördermittelnEigenbeiträgedesentlassendenUnternehmenserfolgen.SindnichthinreichendQualifizierungsmittelvorhanden,besteht diegefahr,dassdurchzeitablaufarbeitsmarktchancenvonarbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sich eher verschlechtern als verbessern.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FürArbeitnehmer/ArbeitnehmerinnenohneBerufsabschlusskannessinnvoll sein,bereitswährendderzeitindertransfergesellschaftmiteinerberufsausbildungzubeginnen.füreinequalifizierungmiteinemberufsabschlussgenügen i.d.r.dievorhandenenmittelnicht,umdietransfermaßnahmealszweite Chancenutzenzukönnen.Vondahersollesermöglichtwerden,dashierfürdie MittelderTransfergesellschaftmitderQualifizierungsförderungderBundesagentur für Arbeit kombiniert werden können. WeiterhinsolltendieAgenturenfürArbeitspezielleTransfervermittler/Transfervermittlerinnenbenennen,dieanderSchnittstellezwischenAgenturfür ArbeitundTransfergesellschafteinekoordinierendeundberatendeFunktion einnehmen. Arbeitsmarktinstrumente ImÜbergangzumAufschwungistesunerlässlich,bestimmteArbeitsmarktinstrumentefortzuführenundnichtauslaufenzulassen.ÄltereArbeitnehmerinnenundArbeitnehmersindbesondersvonderKrisebetroffen.Umihnenden WegausderArbeitslosigkeitzuerleichtern,solltederbisEndedesJahresbefristeteEingliederungszuschussfürÄltereverlängertwerden.DiePraxiszeigt,dass diesesinstrumenterfolgreicheingesetztwird.dieverbleibsquoteliegtaktuell bei76,6prozent.dessenungeachtetmussdiesesinstrumentwieandereauch einer kontinuierlichen wissenschaftlichen Evaluation unterzogen werden. AuchdieEntgeltsicherungträgtinhohemUmfangdazubei,dieErwerbsbeteiligungÄltererzusteigern.DieVerbleibsquotebeiderEntgeltsicherungbeträgt derzeit72,5prozent.dahersollteauchdiesesarbeitsmarktinstrumentzeitlich verlängert und kontinuierlich evaluiert werden. DerdemografischeWandelundeinrasantertechnischerFortschrittprägenunsereArbeitswelt:InsbesondereältereBeschäftigtebenötigendaherimmerhäufigerUnterstützung.AberauchArbeitnehmerundArbeitnehmerinnenmittleren Alterserfahrenimmerhäufiger,wieschnellihreQualifikationveraltenkann. EinwichtigerBaustein,dieszuverhindern,istdieFörderungderWeiterbildung. PrimäresZielistes,ArbeitslosigkeitwegenmangelnderQualifikationzuvermeidenunddieBeschäftigungschancenund-fähigkeitenzuverbessern.InvestitioneninWeiterbildungzahlensichaus:DieBeschäftigtenerwerbenneue KenntnisseundFertigkeiten.DadurchsindsievorArbeitsplatzverlustbessergeschützt.UnddieUnternehmenkönnenvorallemaufaktuellesFachwissenzurückgreifen,wasihreWettbewerbsfähigkeitstärkt.Esistdahersinnvoll,die Weiterbildungsförderungnachden 417und421tSGBIIIgenerellzuentfristen. Das Instrument hat sich bewährt. NichtnurÄlterehabenaufgrundderanhaltendenProblemeaufdemArbeitsmarktSchwierigkeiten,aufdiesemzubestehenbzw.dortFußzufassen.Soist beispielsweiseauchaufdemausbildungsstellenmarktdiesituationnachwie vor angespannt: DasAusbildungsjahr2009weisteinegemischteBilanzauf.ZwaristwieerwartetdieAusbildungsplatznachfrageauchaufgrundderdemografischenEntwicklunggesunken,aberauchdieZahlderabgeschlossenenAusbildungsverträge sankum8,2prozentaufrund besondersderindustrie-undhandelssektor sowie das Handwerk weisen einen Einbruch auf. DerÜbergangvonderSchuleindieAusbildung diesogenannteerste Schwelle erweistsichalsbesondersproblematisch.bewährteinstrumente wiederqualifizierungszuschussfürjüngerearbeitnehmer ( 421oSGBIII), dereingliederungszuschussfürjüngerearbeitnehmer ( 421pSGBIII),der Ausbildungsbonus ( 421rSGBIII)oderdieBerufseinstiegsbegleitung ( 421s SGBIII)müssendaherverlängertbzw.generellentfristetwerden.DieEvalua-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2321 tionderarbeitsmarktpolitischeninstrumenteistvoraussetzungdafür,dassdiese fortlaufend optimiert werden können. WeiteristderVermittlungsgutscheinbefristetumzweiJahrezuverlängern,um dieerfahrungenmitdieseminstrumentaufeinebreiteregrundlagestellenzu können. Förderung der Alten- und Krankenpflegeausbildung AbJanuar2006wurdenberuflicheWeiterbildungsmaßnahmeninderAlten-und KrankenpflegenurnochwährenddererstenbeidenAusbildungsjahredurchdie BundesagenturfürArbeitgefördert,wennbereitszuBeginnderMaßnahmedie FinanzierungfürdiegesamteDauerderdreijährigenAusbildunggesichertwar. DieseRegelunghattezurFolge,dassUmschulungenindiesemBereichdrastischzurückgingen (z.b.2004:7000;2006:2300).dieausbildungskostenin deraltenpflegewerdenvondenbundesländernnurbeidenöffentlichenschulenübernommen.inniedersachsenzumbeispielistjederzweiteausbildungsplatzineinerprivatenschule.hierfälltschulgeldvonca.260euroimmonat an.mitdemgesetzzursicherungvonbeschäftigungundstabilitätindeutschlandwurde zeitlichbefristetbiszum31.dezember2010 dieförderungder dreijährigenalten-undkrankenpflegeausbildungfürdiegesamtedauerdurch die Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2009 und 2010 ermöglicht. NachAngabenderDienstleistungsgewerkschaftver.dihabenimvergangenen Jahrrund14200MenschenmitErfolgeinevonderBundesagenturfürArbeit geförderteausbildungzum/zuraltenpfleger/altenpflegerinabsolviert.mehr alsdiehälftederabsolventinnenundabsolventenstammteausdemrechtskreisdeszweitenbuchessozialgesetzbuch (SGBII) (GrundsicherungfürArbeitsuchende)undkonntenerfolgreichineineentsprechendeBeschäftigungintegriertwerden.DieChancen,anschließendeinesozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, sind sehr hoch. DiedauerhafteSicherungdesFachkräftebedarfsimBereichderAltenpflegeist einederdrängendstenfragenimsozialenbereich.indenvergangenenjahren istdiezahlderpflegebedürftigengestiegenundwirdinfolgedesdemografischenwandelsweitersteigen.inseinerstudie ZukunftderPflegeinDeutschland kommtprof.dr.reinholdschnabelzumergebnis,dasssichdergesamtwirtschaftlicheaufwandfürprofessionellepflegeleistungenschoninnaher Zukunftdramatischerhöhenmüsse,umdiewachsendeNachfragezubefriedigen.SelbstwenninZukunftAngehörigefürdiePflegeimwachsendenUmfang bereitstünden,müsstesichdemgutachtenzufolgediezahlderprofessionellen PflegekräfteindennächstenJahrzehntenmehralsverdoppeln.Umdiesen Bedarfzudecken,musshiermehrausgebildetwerden.DiesemZieldientdie VerlängerungderzeitlichbefristetenRegelungzurFörderungderdreijährigen Alten-undKrankenpflegeausbildungfürdiegesamteFörderdauerdurchdie Bundesagentur für Arbeit. BundundLändersindinderPflicht,einetragfähigeLösungzufinden,damitdie AusbildungindiesenzukunftsträchtigenBerufensichergestelltwird.Diessollte innerhalb des nächsten Jahres bewerkstelligt werden. DiekompletteFörderungderAlten-undKrankenpflegeausbildungdurchdie BundesagenturfürArbeitistdaherzunächstzeitlichbefristetbiseinschließlich Ende 2011 fortzuführen. Freiwillige Arbeitslosenversicherung Das Normalarbeitsverhältnis verliertreinzahlenmäßigimmermehranbedeutung.prekäreundrisikoreichebeschäftigungsformennehmenzu.zunehmend mehrmenschengründenauchausderarbeitslosigkeitherausihreigenesunter-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nehmen.vorallemsolo-selbständigeunterliegendabeieinemhohenarmutsundbeschäftigungsrisiko.fürsieisteinesozialeabsicherungbesonderswichtig. SeitFebruar2006gibtesfürbestimmteGruppenvonSelbständigendieMöglichkeit,sichfreiwilligindergesetzlichenArbeitslosenversicherungabzusichern. Diese Regelung ist bis Ende des Jahres befristet. JährlichistdieAnzahldergestelltenundbewilligtenAnträgefürdieArbeitslosenversicherungfürSelbständigeangestiegen.ImJahr2009wurden88816entsprechendeAnträgebewilligt.DieBeitragseinnahmenausderArbeitslosenversicherungfürSelbständigelagen2009beinahezu33Mio.Euro.AufGrundder freiwilligenweiterversicherungfürselbständigehaben2009knapp5000menschenarbeitslosengeldbezogen.diefreiwilligearbeitslosenversicherunghat sich bewährt. Die derzeit bestehende Regelung sollte daher entfristet werden. BishermussderAntragfürdiefreiwilligeArbeitslosenversicherunginnerhalb einesmonatsnachaufnahmederselbständigentätigkeitgestelltwerden.esist sinnvoll,dieseantragsfristaufdreimonatezuerweitern.geradeindersehr zeitintensivenphasederunternehmensgründungisteinefristvoneinemmonat fürdieentscheidungsfindungvielzukurz.auchfürpflegepersonenböteeine Verlängerung der Entscheidungsfrist eine Entlastung. Wichtigistes,auchdenbereitslangjährigalsselbständigTätigen (erneut)die Möglichkeitzueröffnen,sichfreiwilliginderArbeitslosenversicherungzuversichern.SelbständigensollteerneuteinbegrenztesZeitfensterfürdieBegründungderfreiwilligenVersicherungeröffnetwerden.Perspektivischmussdie ArbeitslosenversicherungeinembreiterenPersonenkreisdauerhaftzugänglich gemacht werden. ErgänzendhierzumussauchdiebishergeltendeBeitragshöheüberprüftundangepasstwerden,umeinangemessenesVerhältnisvonBeitragseinnahmenund AusgabenfürdiebetreffendePersonengruppezuerreichen.EineVerstetigung derfreiwilligenarbeitslosenversicherungmussauchaufdiedifferenzierung vonleistungsansprücheninabhängigkeitvonqualifikationsstufenverzichten. DiederzeitgeltendenvierQualifizierungsstufenbietenbeigleichemBeitrag (zurzeit17,89eurowestund15,19euroost)einerpersonmithoch-/fachhochschuleeinemonatlicheleistungvon1266eurowestbzw.1131,60euro Ostunddamit549,30EuroWestbzw.524,40EuroOstmehralseinerversicherten Person ohne Ausbildung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, A.Konjunkturelles Kurzarbeitergeld 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um in 177Absatz1SGBIIIdieAngabe 6Monate durchdieangabe 12Monate zuersetzenunddieneueregelungbiseinschließlich 30.Juni2013zubefristen;anschließendsollwiederdieheutegültige Regelung gelten, in 182Absatz1Nummer3BuchstabeaSGBIIIdieAngabe 12Monaten durchdieangabe 24Monaten undin 182Nummer3BuchstabebSGBIIIdieAngabe 24Monaten durchdieangabe 36Monaten zuersetzenundinletzteremfalldiesogeänderteverordnungsermächtigungfüreineverlängertebezugszeitfürdaskurzarbeitergeld auch zunächst bis zum 30. Juni 2011 auszuschöpfen; 2.mitAusnahmedersog.Konzernregelungdienachfolgendaufgeführten zeitlichbefristetenregelungenzuentfristenunddieeinschlägigenkapitel

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/2321 dessgbiiifüreineunbefristetefördermöglichkeitunddasarbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anzupassen: in 417SGBIIIdieNummer6zustreichen,umsodieFörderungder beruflichenweiterbildungdurchübernahmederweiterbildungskosten unbefristet zu ermöglichen, in 421tSGBIIIjeweilsdieAngabe 31.Dezember2010 durchgängig zu streichen sowie erforderliche Folgeänderungen vorzunehmen, in 421tAbsatz1Nummer3SGBIIIdieWörter inmindestenseinem BetriebdesArbeitgebers unddiewörter ineinembetriebauchfür alle anderen Betriebe des Arbeitgebers zu streichen, in 421tAbsatz5Nummer1SGBIIIdieAngabe indenjahren2007 und 2008 zu streichen, in 11Absatz4AÜGdieAngabe bislängstenszum31.dezember 2010 zustreichensowiedieergänzungvorzunehmen,dassdiesgilt, wennunmittelbarzuvordreimonatelangkurzarbeitergeldbezogen wurden; 3.bis31.März2013eineEvaluierungderRegelungenzumkonjunkturellen Kurzarbeitergeldvorzunehmen,mitderZielsetzungfestzustellen,inwelchem Umfang hierdurch dauerhaft Arbeitsplätze erhalten bleiben; B.Transfergesellschaften 4.einenGesetzentwurfzumBeschäftigtentransfervorzulegen,derdiefolgenden Eckpunkte umsetzt: a)esisteinverfahrenzurzertifizierungvontransfergesellschaftengesetzlichzuverankern,sodassinsbesondereanforderungenanderen Qualitätsmanagement,derenPersonal,derenVermittlungserfolgesowiederenNetzwerkstrukturengesetztwerden.WeitersindMindeststandardsbezüglichdesBetreuungsschlüssels,derdidaktischenKompetenzendereingesetztenMitarbeiter/Mitarbeiterinnen,derBetreuungsintensität und des Zugangs zu Beratungsangeboten zu definieren. b)diezahlungtransferkurzarbeitergeldmussvondervereinbarunggewissermindeststandardsimtransfersozialplanabhängiggemachtwerden: DiemöglicheVerweildauereinesentlassenenArbeitnehmers/einer entlassenenarbeitnehmerinindertransfergesellschaftsolltemindestens doppelt so lange sein wie die eigene Kündigungsfrist. FürQualifizierungsmaßnahmen (z.b.umfassendesprofiling,job- Akquise,Bewerbungstraining,BegleitungdesBewerbungsverfahrens,Anpassungs-undsonstigeQualifizierungen)istalsGesamtetat füralleübertretendenarbeitnehmer/arbeitnehmerinneneinbeitrag vonmindestens200eurozuzüglichumsatzsteuerjeübertretenden Arbeitnehmer/ArbeitnehmerinproMonatderLaufzeitderTransfergesellschaftseitensdesentlassendenBetriebszurVerfügungzu stellen.diemittelmüssenbeibeginndertransfergesellschaftzur Verfügungstehen.SollteimEinzelfalldaspersonalabbauendeUnternehmenzueinemderartigenfinanziellenBeitragnichtimstande sein, so ist eine sonstige Fördermöglichkeit sicherzustellen. DieTransfergesellschaftenmüssenzwingend inergänzungzu 216bAbsatz3Nummer4SGBIII unverzüglichnachübergang indietransfergesellschaftmitjedemarbeitnehmereinumfassendesprofilingdurchführensowieeinenindividuellenqualifizierungund Berufswegeplan erstellen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IndenTransfersozialplanbzw.indiehieraufsichstützendeVereinbarungzwischenArbeitgeber/ArbeitgeberinundTransfergesellschaftensindRegelungenaufzunehmen,dieeinezügigeVermittlungderArbeitnehmerin/desArbeitnehmersineinneuessozialversicherungspflichtigesBeschäftigungsverhältnisbegünstigen.Wenn beispielsweisederkünftigeverdienstniedrigeristalsdiesumme ausvorherigemtransferkurzarbeitergeldundaufstockungsbetrag, kannderaufstockungsbetragweitergezahltwerden.alternativ kannderarbeitnehmerin/demarbeitnehmereineentschädigungsleistunggezahltwerden,dieausdeneingespartenmaßnahmekosten bzw. Aufstockungsleistungen finanziert wird. Praktikanach 216bAbsatz6Satz3SGBIIIkönnennurmitausdrücklicherGenehmigungderBundesagenturfürArbeitbeiÜberprüfungderQualifizierungsmaßnahmenbeieinemBetriebserwerber/einerBetriebserwerberinodersonstigemBetriebsnachfolger ( wilder Betriebsübergang ) durchgeführt werden. DieTransfergesellschaftennehmendieBeratungsleistungder TransfervermittlerderAgenturenfürArbeitmindestensmonatlich in Anspruch. c)dieagenturenfürarbeitbenennenspezielletransfervermittler,diean derschnittstellezwischenagenturfürarbeitundtransfergesellschaft angesiedelt sind. d)esistsicherzustellen,dassnachzustimmungderagenturfürarbeit währendderlaufzeitdertransfergesellschaftberufsausbildungen nachgeholtwerdenkönnen,dieschonwährendderlaufzeitdertransfermaßnahmeundimanschlussdurchdiebundesagenturfürarbeit gefördert werden; C.Arbeitsmarktinstrumente 5.einenGesetzentwurfvorzulegen,umverschiedeneArbeitsmarktinstrumentezuverlängernbzw.zuentfristenundggf.dieeinschlägigenKapitel dessgbiiifüreineunbefristetefördermöglichkeitentsprechendanzupassen: in 421fAbsatz5SGBIII (EingliederungszuschussfürÄltere)die Angabe 2010 durch die Angabe 2012 zu ersetzen, in 421gAbsatz4SGBIII (Vermittlungsgutschein)dieAngabe 31.Dezember2010 durchdieangabe 31.Dezember2012 zuersetzen, in 421jAbsatz7SGBIII (EntgeltsicherungfürältereArbeitnehmer) dieangabe 1.Januar2011 durchdieangabe 1.Januar2013 sowie dieangabe 31.Dezember2012 durchdieangabe 31.Dezember 2014 zu ersetzen, in 421nSGBIII (AußerbetrieblicheBerufsausbildungohnevorherigeTeilnahmeaneineraufeinenBerufvorbereitendenMaßnahme) dieangabe 31.Dezember2010 durchdieangabe 31.Dezember 2012 zu ersetzen, in 421oAbsatz10SGBIII (Qualifizierungszuschussfürjüngere Arbeitnehmer)dieAngabe 31.Dezember2010 durchdieangabe 31. Dezember 2012 zu ersetzen, in 421pAbsatz3SGBIII (EingliederungszuschussfürjüngereArbeitnehmer)werdendieWörter sowiezurbefristungderleistung gestrichen,

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/2321 in 421qSGBIII (ErweiterteBerufsorientierung)dieAngabe 31.Dezember 2010 durch die Angabe 31. Dezember 2013 zu ersetzen, in 421rAbsatz11SGBIII (Ausbildungsbonus)dieAngabe undspätestens am 31. Dezember 2010 ersatzlos zu streichen, D. Förderung der Alten- und Krankenpflegeausbildung 421sAbsatz7SGBIII (Berufseinstiegsbegleitung)ersatzloszustreichen; 6.mitdenBundesländernzügigeinetragfähigeGrundlagefürdieFinanzierungderFörderungderWeiterbildunginderAlten-undKrankenpflegezu schaffen,sodassdiehierdringendbenötigtenfachkräfteausgebildetwerdenunddiesnichtdauerhaftimwesentlichenausdenbeiträgenderarbeitslosenversicherung finanziert wird; 7.einenGesetzentwurfvorzulegen,umdieaktuellgültigenFördervoraussetzungenfürdieberuflicheWeiterbildunginderAlten-undKrankenpflege das gesamte Jahr 2011 über unverändert fortführen zu können; E.Freiwillige Arbeitslosenversicherung 8.einenGesetzentwurfvorzulegen,derdieEntfristungderfreiwilligenArbeitslosenversicherungaufAntragvorsieht,notwendigeFolgeänderungen umfasstunddieregelungennachmaßgabederuntenaufgeführtenzielsetzungen anpasst: in 28a Absatz 2 SGB III wird die Nummer 4 gestrichen, in 28aAbsatz1Satz2Nummer1SGBIIIwerdendieWörter innerhalbderletzten24monatevoraufnahme durchdiewörter innerhalbderletzten36monatevoraufnahme undindensätzen3und4 SGBIIIdieWörter innerhalbvoneinemmonat durchdiewörter innerhalb von drei Monaten ersetzt, dem 28aSGBIIIwirdeinAbsatz3angefügt,umfüreinenÜbergangszeitraumbis31.Dezember2010auchbereitslängerselbständig TätigendenZugangzurfreiwilligenArbeitslosenversicherungzueröffnen, in 345bSatz1Nummer2SGBIIIwirddieAngabe von25prozent gestrichenunddersatz AbweichendvonSatz1Nummer2giltinFällendes 28aAbsatz1Nummer2biszumAblaufvonzweiKalenderjahrennachdemJahrderAufnahmederselbständigenTätigkeitals beitragspflichtigeeinnahmeeinarbeitsentgeltinhöhevon50prozent der monatlichen Bezugsgröße. eingefügt, infällendes 28aAbsatz1Nummer2und3SGBIIIbeiderBerechnungdesArbeitslosengeldesnichtvonQualifikationsstufenentsprechend 132SGBIIIauszugehen,sonderndasderBeitragsberechnung zugrunde gelegte Einkommen als Bezugsbasis zu nehmen. Berlin, den 29. Juni 2010 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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