Informationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz
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- Reiner Wetzel
- vor 6 Jahren
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1 Informationsblatt der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz Frank Gebauer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz - Willy-Brandt-Platz Trier Tel.: mailto:frank.gebauer@add.rlp.de Internet: Konto: Besuchszeiten / telefonische Erreichbarkeit: Bundesbank Trier (BLZ ) Mo-Do Uhr und Uhr Postbank Köln (BLZ ) Fr Uhr Sparkasse Trier (BLZ ) Internet:
2 Allgemeine Hinweise Mit Hilfe dieser Broschüre möchte Ihnen die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz einen Überblick über die Verfahrensabläufe in Rheinland-Pfalz geben und auf die jeweiligen Einstellungsmöglichkeiten hinweisen, um sich erfolgreich in den öffentlichen Dienst bewerben zu können. Für den Stellenvorbehalt bilden die bundesgesetzlichen Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes die Rechtsgrundlage, insbesondere die 9 und 10 SVG. Im 9 SVG sind die Rechte des eingliederungsberechtigten Soldaten festgelegt, während in 10 SVG die Pflichten der Einstellungsbehörden und die Aufgaben der Vormerkstellen normiert sind. Nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sind die Einstellungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit mehr als Einwohnern sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze für eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bereitzustellen. Ausgenommen vom Stellevorbehalt sind u. a. Stellen im Polizeivollzugsdienst und der Schuldienst für Lehrer. Auch Stellen im höheren Dienst und vergleichbare Arbeitnehmer unterliegen nicht dem Stellenvorbehalt. 2. Neue Laufbahnrecht Seit dem gibt es nur noch eine Laufbahn mit mehreren unterschiedlichen Fachrichtungen. Auf die bisherige Unterteilung des Ämtergefüges in Laufbahngruppen wurde verzichtet. Damit entfällt die Kategorisierung nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst. Die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten erstrecken sich unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung über die gesamte Bandbreite der Laufbahn, die die Ämter der Besoldungsgruppen A und B umfasst. NEU 1. Einstiegsamt 2. Einstiegsamt 3. Einstiegsamt 4. Einstiegsamt ALT Einfacher Dienst Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst
3 Die Zahl der Fachrichtungen (Fachlaufbahnen) wird auf sechs begrenzt: 1. Verwaltung und Finanzen 2. Bildung und Wissenschaft 3. Justiz und Justizvollzug 4. Sicherheit und Polizei 5. Gesundheit 6. Naturwissenschaft und Technik 3. Wer ist eingliederungsberechtigt? Eingliederungsberechtigt sind Soldaten auf Zeit, deren Wehrdienstverhältnis wegen Ablauf einer festgesetzten Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren endet oder deren Entlassung wegen Dienstunfähigkeit verfügt wird nach ihre Dienstzeit von für 12 oder mehr Jahre festgesetzt war und sie eine Dienstzeit von mindestens 4 Jahren abgeleistete haben und denen auf Antrag zum Entlassungszeitpunkt ein Eingliederungs- oder Zulassungsschein erteilt wird. Voraussetzung für die Aufnahme in das Vermittlungsverfahren der Vormerkstelle ist die Inanspruchnahme eines Zulassungs- oder Eingliederungsscheins nach 9 SVG. Sie sollten Ihren Antrag spätestens 18 Monate vor dem von Ihnen angestrebten Einstellungstermin stellen. Auf jeden Fall aber muss Ihr Antrag rechtzeitig vor Dienstzeitende dem zuständigen Berufsförderungsdienst vorliegen, da Ihnen der Eingliederungs- oder Zulassungsschein nur bis Dienstzeitende erteilt werden kann. Der Berufsförderungsdienst stellt Ihnen im Regelfall zunächst eine Bestätigung über Ihren Anspruch auf den Eingliederungs- oder Zulassungsschein aus. Solange Sie im Besitz dieser Eingliederungsberechtigung sind, können Sie sich über die Vormerkstelle um die Eingliederung in den öffentlichen Dienst im Rahmen des Stellenvorbehalts bewerben. 1/4 Konto: Besuchszeiten / telefonische Erreichbarkeit: Bundesbank Koblenz (BLZ ) Mo-Do Uhr und Uhr Postbank Köln (BLZ ) Fr Uhr Sparkasse Trier (BLZ ) Merkblatt_aktuell
4 4. Wohin sende ich die benötigten Unterlagen? Der Antrag auf die Aufnahme in das Vermittlungsverfahren für das Land Rheinland- Pfalz erfolgt ausschließlich über die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz. Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz- Willy-Brandt-Platz Trier 5. Wann und wie können Sie der Vormerkstelle Ihre Bewerbung zusenden? Die Aufnahme zur Eingliederung in den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz erfolgt für eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten ausschließlich über die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem entsprechenden Bewerbungsbogen. Der Bewerbungsbogen ist über die Internetpräsenz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder ihren zuständigen Berufsförderungsdienst erhältlich. Anträge auf Vermittlung von Vorbehaltstellen können während des ganzen Jahres eingereicht werden. Sie sollten im Hinblick auf die Bewebungsschlusstermine der Einstellungsbehörden Ihre Bewerbung möglichst 18 Monate vor dem geplanten Einstellungstermin vorlegen, damit Sie an allen dafür vorgesehen Einstellungsverfahren teilnehmen können. Neben dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit entsprechender Stellungnahme des zuständigen Berufsförderungsdienstes ist ein persönlicher Bewerbungssatz beizufügen. Aufwändig gestaltete Bewerbungen sind nicht erwünscht. Ihrer Bewerbung sind neben dem Bewerbungsbogen folgende Unterlagen beizufügen: eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins bzw. der Bestätigung über den Anspruch der o. g. Eingliederungsberechtigung, ein tabellarischer Lebenslauf und Ablichtung der Nachweise über die erreichten Bildungs- / Schulabschlüsse (Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife) Ablichtung der Nachweise über die erreichten Berufsabschlüsse (Ausbildungsberuf, Meister, Techniker, abgeschlossenes Studium, etc.) 2/4
5 Befähigungsnachweise, Beurteilungen, Leistungsabzeichen etc. sind nicht erforderlich! 6. Welche Einstellungstermine gibt es? Die meisten Ausbildungen im Zuständigkeitsbereich des Landes Rheinland-Pfalz beginnen zum eines Jahres. Ausnahme hiervon bilden u. a. die Oberlandesgerichte, wobei der Einstellungstermin für das zweite Einstiegsamt der und für das dritte Einstiegsamt der eines Jahres ist. Die Oberfinanzdirektion Koblenz stellt zum eines Jahres Anwärter für das dritte Einstiegssamt ein. 7. Weiterer Verlauf Ihrer Bewerbung? Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden Ihre Unterlagen auf die Mindestvoraussetzungen in der angestrebten Verwendung geprüft. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Unterlagen vollständig eingereicht und Ihre Verfügbarkeit vom zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bestätigt wurde. Sofern Sie die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für das angestrebte Einstiegsamt erfüllen, wird Ihre Bewerbung aufgenommen. Die Mindestvoraussetzungen müssen bis zum gewünschten Einstellungstermin erreicht werden. Die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz schlägt alle infrage kommenden Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahl vor. Ein Vergleich der Bestenauslese erfolgt nur unter den vorgeschlagenen, eingliederungsberechtigten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Eine Entscheidung über eine Einstellung trifft jedoch die jeweilige Einstellungsbehörde eigenständig. 8. Rücknahme des Vermittlungsantrages? Ihr Vermittlungsantrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Sofern Sie aufgrund Ihrer Bewerbung bei einer anderen Vormerkstelle eine Einstellungszusage erhalten haben oder als freier Bewerber eine Stelle im öffentlichen Dienst / in der Privatwirtschaft angenommen haben, ist zur Einstellung der Vermittlungsbemühungen eine umgehende schriftliche Mitteilung Ihrerseits erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Eingliederungsberechtigung zurückgegeben haben. Ferner bitte ich Sie, die Einstellungsbehörden, von denen Sie angeschrieben oder evtl. zu einem Vorstellungsgespräch/Test eingeladen worden sind, entsprechend zu benachrichtigen. 3/4
6 Für andere Auskünfte, insbesondere auch über versorgungsrechtliche Fragen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zuständig. Für Rückfragen über die Vermittlung durch die Vormerkstelle des Landes Rheinland- Pfalz stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Absprache zur Verfügung. Frank Gebauer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz - Willy-Brandt-Platz Trier Tel.: mailto:frank.gebauer@add.rlp.de 4/4
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