Vertragsmuster Platzhalter für Ihre perönlichen Informationen sind gelb hinterlegt. Vertrag über ein partiarisches Darlehen

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1 Vertragsmuster Platzhalter für Ihre perönlichen Informationen sind gelb hinterlegt. Ihre Vertragsnummer: Vertragsnummer zwischen der Vertrag über ein partiarisches Darlehen SPH Strasburg GmbH & Co. KG, Rossmühlweg 2, Usingen vertreten durch die Geschäftsführer Peter Walburg, Karsten Tent - nachfolgend Darlehensnehmerin - und Vorname, Name: Straße: Plz Ort: Geburtsdatum: -Adresse: Zugehörigkeit zu einer Konfession: Bundesland: Vorname, Name Straße Plz, Ort Geburtstag Adresse Konfession Bundesland - nachfolgend Darlehensgeber - Die Darlehensnehmerin errichtet und betreibt eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom. Sie will die Anlage teilweise mit Hilfe partiarischer Darlehen finanzieren (CrowdFunding). Diese Finanzierung setzt voraus, dass die in 2 genannte erforderliche Gesamtsumme von partiarischen Darlehen gewährt wird. Der Darlehensgeber gewährt der Darlehensnehmerin eines dieser partiarischen Darlehen nach Maßgabe der folgenden Regelungen. 1 Vertragsschluss, Wirksamkeit des Vertrages (1) Voraussetzung eines jeden Investments ist ein Account des Darlehensgebers auf Um zu investieren, wählt der Darlehensgeber zunächst die gewünschte Anlage und das Investitionsvolumen im geschlossenen Bereich der Internetseiten von GreenVesting.com aus. Nach sorgfältiger Lektüre und Akzeptanz der Regelwerke gibt der Darlehensgeber durch Klick auf den Button jetzt zahlungspflichtig Darlehensvertrag abschließen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines partiarischen Darlehensvertrages nach vorliegenden Bestimmungen ab. (2) Wurden die Daten des verbindlichen Angebots erfolgreich übermittelt, so geht dem Darlehensgeber unverzüglich eine Bestätigung per zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme seitens des Darlehensnehmers dar. (3) Der Darlehensnehmer nimmt das Angebot erst an, wenn er alle Voraussetzungen der Darlehensgewährung geprüft hat. Dann sendet er eine zweite an den Darlehensgeber, die ausdrücklich die Annahme des Angebots bestätigt. Erst mit Zugang dieser beim Darlehensgeber kommt der Darlehensvertrag verbindlich zustande. Anderenfalls sendet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine mit einer Ablehnung des Angebots. (4) Der Darlehensnehmer behält sich selbst dann, wenn seitens des Darlehensgebers alle Voraussetzungen für das Investment vorliegen sollten, das Recht vor, dessen Antrag auf Abschluss eines Darlehensvertrages abzulehnen. (5) Die gesetzlichen Widerrufsrechte des Darlehensgebers und deren Folgen (s.u.) bleiben hiervon unberührt. (6) Der geschlossene Darlehensvertrag wird unwirksam ohne dass es hierzu einer Kündigung oder einer sonstigen Erklärung durch eine der Parteien bedarf (auflösende Bedingung), wenn das

2 Darlehenslimit ( 2) während der Finanzierungsfrist nicht erreicht wird, es sei denn, die Darlehensnehmerin verlängert die Finanzierungsfrist zuvor einmalig um längstens 30 Tage (Verlängerungsoption). Wird auch während der verlängerten Finanzierungsfrist das Darlehenslimit nicht erreicht, so wird der geschlossene Darlehensvertrag unwirksam, ohne dass es hierzu einer Kündigung oder einer sonstigen Erklärung durch eine der Parteien bedarf (auflösende Bedingung). Wenn das Darlehenslimit ( 2) erreicht worden ist, sich aber nachträglich durch Widerrufserklärungen anderer Darlehensgeber vermindert, kann die Darlehensnehmerin entweder (1) den Fehlbetrag selbst auffüllen oder (2) vom Darlehensvertrag mit dem Darlehensgeber zurücktreten und unverzüglich die Rückzahlungen der eingezahlten Darlehensbeträge veranlassen. Zurücktreten kann die Darlehensnehmerin aber nur, wenn die Summe der widerrufenen Darlehensverträge mehr als 5 % der Darlehenslimits ( 2) beträgt. Die Darlehensnehmerin wird den Darlehensgeber in jedem Fall, stets unverzüglich über das Eintreten dieser Situationen und ihre Entscheidungen informieren. 2 Darlehenszweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Errichtung und des Betriebs der folgenden Photovoltaikanlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom durch die Nutzung der Solarenergie: Projekt: Anschrift: 600 kwp Aufdachanlage in Strasburg Strasburg (Uckermark), Deutschland Erforderliche Gesamtsumme an partiarischen Darlehen (Darlehenslimit): Euro Frist für die Finanzierung durch partiarische Darlehen (Finanzierungsfrist): Es ist einmalig möglich diese Frist um 30 Tage zu verlängern, wenn innerhalb der vorstehenden Finanzierungsfrist das Darlehenslimit nicht erreicht wurde. Bei einer Verlängerung endet die Finanzierungsfrist damit am: Die Parteien vereinbaren, dass die Darlehensnehmerin diese Verlängerungsoption durch eine entsprechende Verlängerung der Finanzierungsfrist auf einseitig ausüben kann. 3 Darlehenssumme, Einziehungsermächtigung (1) Der Darlehensgeber gewährt der Darlehensnehmerin ein Darlehen in Höhe von Darlehensbetrag (2) Der Darlehensgeber ermächtigt die von der Darlehensnehmerin beauftragte Secupay AG als Treuhänderin (nachfolgend Treuhänderin ) widerruflich zum Einzug des Darlehensbetrages von dem vom Darlehensgeber angegebenen Konto. Bei Vorkasse: (2) Der Darlehensgeber überweist den Darlehensbetrag innerhalb von 10 Tagen bargeldlos auf das für dieses Projekt eingerichtete Treuhandkonto der Secupay AG (nachfolgend Treuhänderin ). Inhaber: Secupay AG Konto: BLZ: Bank: WestLB Verwendungszweck: Verwendungszweck

3 (3) Der Darlehensbetrag wird solange auf dem Treuhandkonto gehalten, bis das Darlehenslimit nach Maßgabe des 2 erreicht ist. Erst dann werden die Darlehen von der Treuhänderin an die Darlehensnehmerin ausbezahlt. (4) Kommt der Vertrag nicht zustande, wird der Darlehensbetrag kostenfrei an den Darlehensgeber zurückgezahlt. Weitere gegenseitige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Darlehensgebers, bestehen dann nicht. 4 Vertragslaufzeit, Kündigung (1) DER DARLEHENSVERTRAG HAT EINE LAUFZEIT VON 10 (IN WORTEN: ZEHN) JAHREN. DIE LAUFZEIT BEGINNT AM TAG DER ERREICHUNG DES DARLEHENSLIMITS INNERHALB DER DAFÜR GENANNTEN (EVENTUELL VERLÄNGERTEN) FRIST. DER BEGINN DER LAUFZEIT WIRD DEM DARLEHENSNEHMER PER MITGETEILT. (2) DAS RECHT ZUR ORDENTLICHEN KÜNDIGUNG DES DARLEHENSVERTRAGES IST WÄHREND DIESER VERTRAGSLAUFZEIT AUSGESCHLOSSEN. (3) DAS RECHT ZUR AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND BLEIBT IN JEDEM FALL UNBERÜHRT. 5 Verzinsung, Tilgung (1) Die jährliche Verzinsung ist abhängig vom Stromertrag der Solaranlage. Die genauen Zinssätze werden anhand der folgenden Tabelle errechnet und für jedes volle Kalenderjahr bezahlt. Anlageertrag in kwh/kwp pro Jahr < > 995 Jahr 1 0,0% 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 4,5% 5,0% 5,5% Jahr 2 0,0% 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 4,5% 5,0% 5,5% Jahr 3 0,0% 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 4,5% 5,0% 5,5% Jahr 4 0,0% 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 4,5% 5,0% 5,5% Jahr 5 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 5,5% 6,0% 6,5% Jahr 6 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 5,5% 6,0% 6,5% Jahr 7 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 5,5% 6,0% 6,5% Jahr 8 1,0% 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 5,5% 6,0% 6,5% Jahr 9 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 6,0% 6,5% 7,0% 7,5% Jahr 10 2,0% 3,0% 4,0% 5,0% 6,0% 6,5% 7,0% 7,5% Die Zinszahlungen für das Kalenderjahr erfolgen nach Vorlage der endgültigen Stromabrechnungen durch den Netzbetreiber für das Kalenderjahr jeweils zum 31. März des Folgejahres. Für die Zeit vor dem Beginn des ersten vollen Kalenderjahres werden Zinsen auf Basis der Prognose (siehe gelbe Spalte Jahr 1 in Zinstabelle) berechnet und pro ratarisch ausbezahlt. Für die Zeit nach dem Ende des letzten vollen Kalenderjahres werden Zinsen auf Basis des durchschnittlichen Anlagenertrages pro Kalenderjahr der gesamten Betriebszeit berechnet und innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Darlehensvertrages zur Zahlung fällig. (2) Das Darlehen ist von der Darlehensnehmerin nach der Vertragslaufzeit vollständig an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. (3) Die Zins- und Tilgungszahlungen sind von der Darlehensnehmerin an den Darlehensgeber unter Einbehalt der Quellensteuer (für die Einkommens- und ggf. Kirchensteuer sowie den

4 Solidaritätszuschlag) auf das Konto des Darlehensgebers zu zahlen, von dem aus die Überweisung/Lastschrift des Darlehensbetrages vorgenommen worden ist. 6 Nachrangigkeit, Total-Verlust-Risiko (1) Der Darlehensgeber tritt - zusammen mit allen anderen Darlehensgebern der partiarischen Darlehen - mit seinen Ansprüchen aus diesem Darlehensvertrag, einschließlich der Ansprüche auf Tilgung, Verzinsung und Rückzahlung, im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Darlehensnehmerin hinter die Forderungen aller übrigen derzeitigen und zukünftigen Gläubiger der Darlehnsnehmerin zurück, 39 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO). Die Forderungen der Darlehensgeber aus den partiarischen Darlehen haben in der Insolvenz der Darlehensnehmerin den gleichen Rang wie die Einlagerückgewähransprüche der Gesellschafter der Darlehensnehmerin in Sinne des 199 Satz 2 InsO. Die Forderungen des Darlehensgebers werden ausschließlich aus Bilanzgewinn oder einem Liquiditätsüberschuss oder sonstigem freiem Vermögen oder sonstigen Erträgen der Darlehensnehmerin beglichen. Der Darlehensgeber kann die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung der Zinsen nicht verlangen, solange die Darlehensnehmerin dieses Kapital zur Erfüllung ihrer fälligen übrigen Verbindlichkeiten benötigt. Das Gleiche gilt, solange die Rückzahlung aller Darlehensbeträge an alle Darlehensgeber der partiarischen Darlehen einen Grund für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin herbeiführen würde. Der vorgenannte Rangrücktritt wirkt gegenüber den übrigen Gläubigern, also anderen Gläubigern als den Darlehensgebern der partiarischen Darlehen, der Darlehensnehmerin als Vertrag zugunsten Dritter. (2) Der Ertrag der Anlage hängt wesentlich von der Sonneneinstrahlung ab und kann daher von der Darlehensnehmerin nur teilweise beeinflusst werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind keine Indikatoren für künftige Erträge! (3) Die vorstehenden Vereinbarungen können dazu führen, dass der Darlehensgeber weder die Rückzahlung des Darlehens noch die Zahlung der Zinsen erhält. 7 Verhältnis der Darlehensgeber, Abtretung (1) Die Darlehensgeber erklären sich hiermit untereinander solidarisch. Sollte es im Falle einer Krise der Darlehensnehmerin unmöglich sein, alle fälligen Zahlungen an die Darlehensgeber zu leisten, werden die verfügbaren Beträge an die Darlehensgeber entsprechend ihrem Anteil an den partiarischen Darlehen zurückgezahlt. Die Zahlung der übrigen Beträge erfolgt, sobald dies möglich ist. (2) Der Darlehensgeber ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Darlehensvertrag mit Zustimmung der Darlehensnehmerin an einen beliebigen Dritten abzutreten. Die Darlehensnehmerin wird die Zustimmung erteilen, soweit nicht ausnahmsweise in der Person des neuen Darlehensgebers ein wichtiger Grund liegt, dies zu verweigern. Weiter wird sie die Zustimmung erst erteilen, wenn ihr die nach diesem Vertrag notwendigen Angaben über den neuen Darlehensgeber vorliegen. 8 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. (2) Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für alle zukünftigen Mitteilungen. (3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich, per oder Telefax erfolgen. Dies gilt auch für die Änderungen dieser Klausel. (4) Sofern der Darlehensgeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Darlehensnehmers.

5 (5) Die Beteiligten können unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Die Voraussetzungen für die Anrufung der Schlichtungsstelle ergeben sich aus der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung. Die Schlichtungsstelle ist unter folgender Anschrift zu erreichen: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Telefon: (0 69) Telefax: (0 69) Internet: Ort, Datum Vorname Name Soweit der Darlehensgeber als Verbraucher im Sinne des 13 BGB handelt, also diesen Darlehensvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu: Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und der Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an GreenSolar 2012 GmbH & Co.KG, Roßmühlweg 2, Usingen. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung und für uns mit deren Empfang. - Ende der Widerrufsbelehrung - SPH Strasburg GmbH & Co.KG Rossmühlweg Usingen Geschäftsführer: Peter Walburg, Karsten Tent Handelsregister des Amtsgerichts Amtsgericht Bad Homburg HRA 5516 Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0)

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