Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2014)
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- Petra Schwarz
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1 Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2014) Alters- und Pflegeheim Sonnengarten, Hombrechtikon Das Alters- und Pflegeheim Sonnengarten wird gemeinnützig betrieben. Ein Gewinn wird nicht angestrebt, sondern primär die Deckung der Kosten. Taxordnung docx 1/9
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3 Inhalt Abschnitt Pensionstaxe 1 Dienstleistungen (Betreuungsdienstleistungstaxe) 2 Pflegetaxe BESA 3 Nebenleistungen 4 Abwesenheiten 5 Gäste 6 Todesfall 7 Vorauszahlung 8 Zahlungskonditionen 9 Änderungen 10 Taxordnung docx 3/9
4 1. Pensionstaxen 1.1 Inbegriffene Leistungen der Pensionstaxe zusammen mit der Betreuungsdienstleistungstaxe ( siehe: 2.1) - Miete des unmöblierten Appartements - Schrankanteil im Untergeschoss - Drei Hauptmahlzeiten - Heizung, Kalt- und Warmwasser, Strom - Verbrauchsmaterial wie Glühbirnen und Sicherungen - Benützung der Bäder auf den Etagen - Benützung der Teeküchen auf den Etagen - Regelmässige Reinigung der Wohnungen (nach Absprache mit der Leitung Hotellerie-Hauswirtschaft) - Waschen von Tisch-, Bett- und Leibwäsche - Bereitstellung der Notrufanlage - Vorübergehende Beanspruchung des Pflegedienstes bei leichter Krankheit oder ambulanter Behandlung (z.b. leichte Erkältung). (bis maximal 10 Tage pro Kalenderjahr). - Benützung der Gemeinschaftsräume - Teilnahme an den Gruppenaktivitäten und Veranstaltungen (z.b. Eurythmie, Sprachgestaltung, Malen, Plastizieren usw.) - Pflanzgärtli, soweit verfügbar - Mobiliar- und Haftpflichtversicherung für Bewohnende 1.2 Nicht inbegriffene Leistungen - Einzelmahlzeiten für Gäste - Übernachtungen von Gästen - Reparaturen oder Installationen am Privateigentum (Kann durch den Betriebsunterhalt gegen Verrechnung durchgeführt werden) - Pédicure, Coiffeuse, Podologin - Einzeltherapien wie Massage, Heileurythmie, Physiotherapie, Kneipp- und medizinische Bäder - Medikamente, Pflegeprodukte, Pflegematerialien - Autoabstellplätze - Regelmässiger Mahlzeitendienst in der Wohnung - Autotransporte - Gebühren für Radio, TV und Telefon - Persönliche Unfall- und Krankenkassengebühren - Flicken der Wäsche - Waschen und Bügeln von Kleidern, chemische Reinigung (exklusiv Tisch-, Bett- und Leibwäsche) - Ärztliche Leistungen Taxordnung docx 4/9
5 1.3 Pensionspreise pro Tag (Grundleistungen) Die Pensionsbasiskosten für eine Wohnung richten sich nach deren Gesamtfläche und Lage. Sie werden ermittelt aus den mittleren Pensionsbasiskosten, verändert um einen wohnungsabhängigen Korrekturfaktor. Je nach finanziellen Verhältnissen des Bewohners oder der Bewohnerin wird um einen Zuschuss in den Sonnengartenfonds gebeten. Die Pensionskosten, die Kosten für die Betreuungsdienstleistungen und die Entschädigungen für die Sonderleistungen des Sonnengartens werden jährlich aufgrund des Budgets überprüft und allfällig angepasst. Für 1 Person in einer 1-1½ - Zimmer - Wohnung bei einer Wohnfläche von 25 bis 45 m 2 Fr bis Für 2 Personen in einer 2 Zimmer - Wohnung bei einer Wohnfläche von 40 bis 55 m 2 Fr bis Dienstleistungen 2.1 Betreuungsdienstleistungstaxe Mit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes und im Rahmen der Pflegefinanzierung müssen die nicht KVG pflichtigen Leistungen (=Betreuungsdienstleistungen) separat verrechnet werden. Die Kosten für diese Betreuungsdienstleistungen müssen gemäss Pflegegesetz von den Bewohnenden selbst finanziert werden und betragen Fr pro Bewohner/in und Tag. Auch Bewohnende, die nicht pflegebedürftig sind oder Probebewohnenden wird diese Betreuungsdienstleistungstaxe verrechnet. Sie beinhalten die gesamte nichtpflegerische Dienstleistung, die der Sonnengarten erbringt, u.a. 24-Stunden-Präsenz von Mitarbeitenden, administrative Dienstleistungen, das Kurs- und Kulturangebot, etc. Diese bleiben im Sonnengarten über das ganze Jahr für alle Bewohnenden stets aufrechterhalten. Deshalb wird die Betreuungsdienstleistungstaxe auch bei vorübergehender Abwesenheit verrechnet (siehe: 5.1). Taxordnung docx 5/9
6 3. Pflegetaxen 3.1 Reguläre Pflegetaxen Der Sonnengarten richtet sich bei den Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegefinanzierung nach den Normkosten des Kantons Zürich. Falls ein auswärtiger Kanton die Normkosten nicht vollumfänglich trägt, muss eine allfällige Differenz von den Bewohnenden selbst getragen werden. BESA Stufen Gesamtkosten: Normkosten Bewohner Krankenkasse öffentliche Hand 01 Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Pflegetaxen in der Akut- und Übergangspflege Der Sonnengarten richtet sich bei den Pflegeleistungen in der Akutund Übergangspflege (z.b. nach Spitalaufenthalt) nach dem Rahmenvertrag zwischen Curaviva und dem Kanton Zürich. Falls eine Krankenkasse diesen nicht anerkennt, muss eine allfällige Differenz von den Bewohnenden selbst getragen werden. Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen der Akut- und Übergangspflege für längstens 14 Tage ist das Vorliegen einer spitalärztlichen Verordnung. BESA Stufen Gesamtkosten: Normkosten Bewohner Krankenkasse öffentliche Hand Fr fällt weg Fr Fr Taxordnung docx 6/9
7 4. Nebenleistungen 4.1 Kosten für Einzelleistungen Zimmerservice pro Mahlzeit (aus Komfortgründen) Fr Individuell zubereitete Kost (nach Absprache) Tag/Fr Einmalige Kosten: Eintrittspauschale Fr Austrittspauschale (z.b. bei Wohnungsaufgabe) Fr Todesfallpauschale Fr Weitere Kosten: Dauernde Benützung einer fahrbaren Gehhilfe Monat/Fr Dauernde Benützung eines Rollstuhls Monat/Fr Miete Handalarm Pflege (Funkruf) Fr Allgemeine Dienstleistungen durch die Hauswirtschaft (Verrechnung in 15 Minuten-Schritten) 15 min/fr Zusätzlicher Aufwand für Pflegeleistungen an nicht BESA-eingestufte Bewohner durch Pflegedienst 15 min/fr Private Reparaturen und Installationen durch Betriebsunterhalt (Verrechnung in 15 Minuten-Schritten) 15 min/fr Neuer Schlüssel Wohnung Bewohner Fr Neuer Schlüssel Kellerschrank Fr Verlust Handalarm Pflege (Funkruf) Fr Auto-Abstellplatz in der Tiefgarage Monat/Fr Taxordnung docx 7/9
8 5 Abwesenheiten 5.1 Abwesenheitsgutschriften Den Bewohnenden wird bei freiwilliger Abwesenheit (z.b. Ferien) ab dem 5. Tag, jedoch nicht für mehr als 30 Tage im Kalenderjahr, eine Entschädigung für nicht bezogene Verpflegung gutgeschrieben, wenn er seine Abwesenheit zum Voraus im Sekretariat meldet. (Aus- und Eintrittstag gelten als Anwesenheit) Tag/Fr Bei Spitalaufenthalt wird ab dem Folgetag diese Entschädigung während der gesamten Zeit der Abwesenheit gutgeschrieben. Bei Kuraufenthalt anschliessend an einen Spitalaufenthalt erfolgt die Entschädigung ab dem ersten Tag. Tag/Fr Gäste 6.1 Gästezimmer und Probewohnen 1-er Gästezimmer, Vollpension Nacht/Fr er Gästezimmer, ohne Mahlzeiten Nacht/Fr ½ - Zimmer Gästewohnung ausserhalb des Hauptgebäudes, ohne Mahlzeiten Nacht/Fr ab 3. Nacht: Nacht/Fr Gästemahlzeiten Frühstück pro Person Fr Mittagessen pro Person Fr Abendessen pro Person Fr Feiertagsmenus je nach Angebot - Kinder zu reduzierten Preisen (nach Absprache) Taxordnung docx 8/9
9 7. Todesfall Bei Tod einer Bewohnerin oder eines Bewohners ist die Pensionstaxe abzüglich Abwesenheitsgutschrift bis maximal 60 weiteren Tagen geschuldet. Die Pflege- und Betreuungstaxen entfallen ab dem Folgetag nach Todeseintritt. Zu bezahlen sind Todesfallpauschale und Austrittspauschale. 8. Vorauszahlung Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung an die Pensions- und Betreuungstaxen im Betrag in der Höhe einer Monatspension fällig. Die Vorauszahlung wird mit der letzten Pensionsrechnung verrechnet, gegebenenfalls wird ein allfälliger Restbetrag innert 10 Tagen nach der letzten Rechnung rückvergütet. 9. Zahlungen Die fälligen Beträge werden jeweils ab 10. des Monats via Lastschriftenverfahren (LSV) über die Zürcher Kantonalbank, Hombrechtikon Ihrem Bankkonto mit dem Pensionsbetrag, dem Betrag für die Betreuungsdienstleistungen sowie allfälligen Extrabezügen (z.b. Bewohneranteil Pflegekosten) des vorangegangenen Monats belastet. 10. Änderungen 10.1 Inkraftsetzung und Änderungen der Taxordnung Diese Taxordnung tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Bei Vorliegen von aussergewöhnlichen Gründen kann die Taxordnung im Verlauf des Jahres angepasst oder ergänzt werden. Taxordnung docx 9/9
Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2016)
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