WOHNBAUFÖRDERUNG. Attraktive Finanzierung. Wohnbauförderung / Wohnhaussanierung

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1 WOHNBAUFÖRDERUNG Attraktive Finanzierung Neubau Sanierung 1

2 Neubauförderung Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher Foto Land Tirol / Forcher 2

3 Gebäudebezogene Voraussetzungen Wohnnutzfläche Angemessenheit der Kosten gesicherte Finanzierung Heizwärmebedarf (HWB) Einsatz innovativer klimarelevanter Haustechnik 3

4 Innovative klimarelevante Systeme Systeme auf Basis erneuerbarer Energien - z.b. Solar, Biomasse (Pellets-, Stückholz- u. Hackschnitzelheizanlagen) effiziente Heizungswärmepumpensysteme - (Wärmequelle Erdreich, Grundwasser, Luft) Fernwärmeanlagen (z.b. Biomasse, Abwärme) Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen 4

5 Personenbezogene Voraussetzungen Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger Wohnbedarf Einkommen 5

6 Einkommen Personenanzahl für jede weitere Person Einkommensobergrenze in

7 Einkommen - Ausschleifreglung Neuansuchen ab Anwendung nur bei subjektgeförderten Bauvorhaben Für jeweils begonnene 100 Euro, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, wird die Förderung um 25 % gekürzt! 7

8 Einkommen - Ausschleifreglung Beispiel: Einkommen in (1 Person) > Förderungshöhe 75 % 50 % 25 % 0 % 8

9 Wohnbauförderung für Eigenheime (Vorhaben in nicht verdichteter Bauweise) 9

10 Wohnbauförderung für Eigenheime (Vorhaben in nicht verdichteter Bauweise) Haushalts- Nutzfläche WBF - größe (mindestens) Darlehen 1 und 2 30 m² m² m² und mehr 110 m²

11 Wohnbauförderung für Bauvorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohnanlagen) 11

12 Wohnbauförderung für Bauvorhaben in verdichteter Bauweise (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohnanlagen) Grundverbrauch Förderungssatz bis 200 m² 820 / m² über 200 m² bis 250 m² 740 / m² über 250 m² bis 300 m² 660 / m² über 300 m² bis 350 m² 580 / m² über 350 m² bis 400 m² 500 / m² 12

13 Förderbare Nutzfläche Haushaltsgröße förderbare Nutzfläche 1 und 2 Personen 85 m² 3 95 m² 4 und mehr Personen 110 m² 13

14 Berechnungsbeispiel Reihenhausanlage Grundgröße 285 m² Grundgröße 230 m² Grundgröße 275 m² Grundstücksgröße gesamt: 790 m² 790 m² / 3 Häuser = 263 m² (durchschnittlichen Grundverbrauch) Förderungssatz = 660 pro m² 4 Personen: 660 x 110 m² =

15 Errichtung einer Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch 15

16 Errichtung einer Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch Bei Errichtung einer Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch ( z.b. durch den Einbau einer Wohnung in einen Dachboden) Förderungssatz 500 / m² (förderbarer Nutzfläche) 16

17 Höhe des Förderungsdarlehens Eigenheim bis max verdichtete BW bis max Foto Mag.a Brigitte Tassenbacher Foto Land Tirol / Forcher statt Darlehen kann Wohnbauscheck (35 % ) gewählt werden Zusatzförderungen möglich 17

18 Wohnbauförderungsdarlehen Darlehenskonditionen nach TWFG 1991 Zeitraum Zinssatz Annuität 1. bis 10. Jahr 1 % 1 % 11. bis 15. Jahr 1,5 % 2 % 16. bis 20. Jahr 3,5 % 4 % ab dem 21. Jahr 5,5 % 6 % nach dem Auslaufen des Kapitalmarktdarlehens, spätestens jedoch ab dem 26. Jahr 6 % 12 % 18

19 Wohnbauscheck (Alternative zum Darlehen) 35 % des möglichen Förderungsdarlehens (zb Darlehen Scheck ) keine Rückzahlungen keine Sicherstellung im Grundbuch freie Verfügbarkeit über das Eigenheim nach 10 Jahren (ab Bezug) keine Wohnbeihilfe!! 19

20 Zusatzförderungen 20

21 Zusatzförderungen Zuschuss für energiesparende Maßnahmen Zuschuss für behindertengerechte Einrichtungen Kinderzuschuss (nur bei nicht verdichteter Bauweise) Wohnstarthilfe (EW-Anlagen, Familien) Annuitätenzuschüsse bei förderbaren Gesamtanlagen und Miet(kauf)wohnungsanlagen Wohnbeihilfen (nur bei verdichteter Bauweise) 21

22 Zuschuss für energiesparende umweltfreundliche Maßnahmen einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss Gesamtpunkte x förderbare Nutzfläche x 8 Beispiel: 30 % verbesserter HWB, Biomasseheizung, kontrollierte Wohnraumlüftung, Holzbauweise, 4 Personen ( ,5) x 110 x 8 =

23 Wohnhaussanierung 23

24 Änderungen zum Sanierungsoffensive endet mit einkommensabhängige Förderung - Reduzierung der Förderung für energiesparende Maßnahmen um 5 Prozentpunkte - Reduzierung der Ökobonusförderung 24

25 Personenbezogene Voraussetzungen des Bewohners Bewohnung ganzjährig, Hauptwohnsitz im geförderten Objekt Einkommensgrenzen Familieneinkommen (1/12 des Jahresnettoeinkommens) Personenanzahl Obergrenze (EUR) , , , , -- für jede weitere Perso n jeweils 300,-- mehr 25

26 Förderbare Maßnahmen Gebäudealter mind. 20 Jahre Dachsanierung fehlende Sanitär- oder Elektroinstallation 26

27 Förderbare Maßnahmen Gebäudealter mind. 10 Jahre Schall-, Wärme-, Feuchtigkeitsschutz z.b. Fenstertausch, Fassadendämmung, Rollläden, Haustür Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes z.b. Sanierung Heizung, Kamin, Heizkörpertausch 27

28 Förderbare Maßnahmen ohne Mindestgebäudealter Einbau Solaranlage Behinderten- und Altenmaßnahmen Vereinigung, Vergrößerung und Teilung von Wohnungen Anschluss an Fernwärmeanlagen 28

29 Mindestanforderungen - Wärmeschutz Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume Wände gegen Außenluft und Dachräume Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich Fenster bei Tausch des ganzen Elementes (Rahmen und Glas) Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) U-Wert [W/m²K] U < 0,18 U < 0,25 U < 0,35 U W < 1,35 U G < 1,10 29

30 Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger (Öl, Gas) Erdgas-Brennwert-Anlagen (Erstinstallation / Tausch) bzw. Öl-Brennwert-Anlage (Tausch einer alten Öl-Heizung) ist nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen förderbar, sofern - für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit Empfehlungen vorgelegt wird, - kein Fernwärmeanschluss möglich ist und - der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich ist (aus Gründen der Luftreinhaltung oder aufgrund mangelnder Lagerungsmöglichkeiten 30

31 Einmalzuschuss 20 % erhöhte Förderung Wärmeschutz (Standard) Gasheizung-Brennwerttechnik Biomasseheizung (nicht Fernw) Wärmepumpenheizung kontroll.wohnraumlüftung 25 % höchste Förderung Wärmeschutz (nachw. Stoffe) BM-Fernwärme /Abwärme Solaranlage 15 % Grundförderung Basis: förderbare Kosten (max ) 31

32 Annuitätenzuschuss 30 % erhöhte Förderung Wärmeschutz (Standard) Gasheizung-Brennwerttechnik Biomasseheizung (nicht Fernw) Wärmepumpenheizung kontroll.wohnraumlüftung 35 % höchste Förderung Wärmeschutz (nachw. Stoffe) BM-Fernwärme /Abwärme Solaranlage 25 % Grundförderung Basis: anfängliche Annuität Bankdarlehen 32

33 Ökobonus - Sanierung umfassende, thermisch-energetische Sanierung Einbeziehung - möglichst gesamte Gebäudehülle - zumindest drei der folgenden Bauteile - Fassade, Fenster, Dämmung unterste Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste GD, Haustechniksystem Energiekennzahl (HWB) vorgegeben (75 / 35) Einmalzuschuss abhängig vom Grad der Verbesserung (HWB vorsanierung HWB nachsanierung ) Zuschuss von bis

34 Ökobonus Ökobonus abhängig vom Grad der Verbesserung 35 % 50 % 65 % Gebäudes bis 300 m² NF Gebäude über 300 m² m² NF Gebäude über m² NF

35 Sanierung - Beispiel Eigenheim: 150 m²; 50er Jahre HWB vor Sanierung: ~ 250 kwh/m²a Sanierungsmaßnahmen - Dämmung Wand, KG-Decke, Dachfläche - neue Fenster, Türen - kontrollierte Wohnraumlüftung HWB nach Sanierung: ~ 40 kwh/m²a Einsparung / Verbesserung: 84 % 35

36 Sanierung - Beispiel Eigenheim Wärmedämmmaßnahmen förderbare Kosten: Verbesserung HWB: 65 % 30 %iger Annuitätenzuschuss von hj Stützung Bankdarlehen Nominale ,875 % Zins, Laufzeit 12 Jahre oder 20 %iger Einmalzuschuss von zuzüglich Ökobonus von

37 Sanierung - Beispiel Darlehensnominale Zinsen Summe Rückzahlung Zuschuss Land Tirol AZ Zuschuss Land Tirol Ökobonus Belastung Land Tirol fördert Zinsen und Tilgungsanteil 78 % des Darlehensbetrages zahlt der FW 37

38 Antragstellung bis Förderungsabwicklung Wohnhaussanierung - gelten noch die höheren Förderungssätze - Einmalzuschuss Rechnung muss bezahlt und die Maßnahme ausgeführt sein - Annuitätenzuschuss Einreichung mit Anbote möglich Ausführung der Maßnahmen muss innerhalb von 18 Monaten erfolgen Antragstellung ab gelten die reduzierten Förderungssätze 38

39 Sie finden uns auch unter der Adresse 39

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