Fördermöglichkeiten für Graduierte-/Doktoranden
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- Karlheinz Weber
- vor 6 Jahren
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1 Fördermöglichkeiten für Graduierte-/Doktoranden Dr. Christian Schäfer, DAAD, Referat September 2012 Magdeburg 1
2 Der DAAD ist... Deutscher Akademischer Austausch Dienst eine Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Hochschulen: 236 Mitgliedshochschulen 124 Studierendenschaften 2
3 Der DAAD im Überblick Der DAAD hat Außenstellen und Informationszentren (IC) 479 DAAD-Lektorate in 105 Ländern ca. 411 Mio. Euro Budget p.a. Ca Geförderte pro Jahr (Ausländer und Deutsche) 600 Auswahlprofessoren in 90 Kommissionen Der DAAD ist auch... Nationale Agentur für Mobilitätsprogramme der EU Nationales Sekretariat der IAESTE (Praktikanten) (Mit-)Träger des Marketing- Konsortiums GATE (Mit-)Träger des TestDaF-Instituts (Deutschtest) (Mit-)Träger der uni-assist - Bewerbungsstelle 3
4 Ziele und Aufgaben des DAAD (Erwartung 2012) Stipendien für Ausländer Förderung ausländischer Nachwuchseliten an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen 85 Mio. Stipendien für Deutsche Förderung des deutschen Führungsnachwuchses zu Studium und Forschung im Ausland (einschl. ERASMUS) 104 Mio. Internationalisierung der Hochschulen Steigerung der Attraktivität deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen für internationale Studierende und Wissenschaftler 83 Mio. Förderung der Germanistik und der deutschen Sprache Förderung der Germanistik und der deutschen Landeskunde an ausländischen Hochschulen 48 Mio. Bildungszusammenarbeit mit Entwicklungsländern Förderung der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung in Entwicklungsländern und Reformstaaten 91 Mio. Stand: 01/2012 4
5 DAAD-Haushalt nach Mittelgebern (2012) BMZ 38,1 Mio. = 9% Sonstige Mittel 37,7 Mio. = 9% EU 58 Mio. = 14% 411,2 Mio. EUR BMBF 99,6 Mio. = 24% AA 177,8 Mio. = 44% Stand: 01/2012 5
6 DAAD Netzwerk weltweit 6
7 DAAD-Programme zur Förderung von Ausbildung und Forschung Bachelorstud. Masterstudium Promotion Postdoc/Habil. Professur Kurzstip. Kurzstip. 1-6 Monate Jahresstip. Jahresstip. Jahresstip Monate 7
8 Jahres- und Kurzstipendien - Allgemeines Jahres- und Kurzstipendien für alle Fächer weltweit bis zu einjährige Forschungsaufenthalte im Ausland Kurzstipendien, z.b. für Bibliotheks- und Archivaufenthalte Durchführung von Versuchsreihen Feldforschung Laufzeit : 1 bis 6 Monate Förderung von Kurzaufenthalten in mehreren Ländern sollten in einem Antrag zusammengefasst werden. 8
9 Jahres- und Kurzstipendien - Allgemeines bei Kurzstipendien nicht möglich: Teilnahme an regulären Lehrveranstaltungen Verlängerung Geförderte der Begabtenförderungswerke sind nicht bewerbungsberechtigt Stipendiaten der Graduiertenkollegs der DFG: Bewerbung um ein Kurzstipendium möglich (Aufstockungsstipendium) Förderung längerer Aufenthalte nur für Kollegiaten (bei Stipendiaten muss DFG-Stipendium ruhen) 9
10 Jahresstipendien - Allgemeines Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland, im Rahmen einer Promotion Aufenthalte in mehreren Ländern und/oder in verschiedenen Zeitabschnitten müssen zusammengefasst werden. Verlängerung der Förderung über ein Jahr hinaus ist nur bei Promotion an einer deutschen Hochschule möglich, bei entsprechend langen Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland (begründen!). Keine Förderung für Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums. Bei Interesse an Master -Studiengängen (bei Promotionen in Großbritannien in der Regel MRes) Bewerbung im regulären Jahresstipendienprogramm Graduierte. 10
11 Jahresstipendien bei binational betreuten Dissertationen Gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen. Förderung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren möglich, wenn von Anfang an beantragt. Reisekostenpauschale für Reisen des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers (bis Maximalbetrag). Schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Hochschulen oder Fachbereichen über die gemeinsame Betreuung des Promotionsverfahrens erforderlich. 11
12 Jahres- und Kurzstipendien - Leistungen Monatliche, dem Gastland angepasste Rate für Lebensunterhalt und Unterkunft Frankreich 1100 EUR Australien 1200 EUR USA 1350 EUR Japan 1725 EUR Großbritannien 1150 EUR 12
13 Jahres- und Kurzstipendien - Leistungen monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten (102 EUR) ggf. anfallende Studiengebühren (Obergrenzen!) Reisekosten vom Heimatort zum Gastort und zurück (Pauschale) Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt (Leistungen Dritter werden angerechnet) 13
14 Jahres- / Kurzstipendien - Bewerbungsvoraussetzungen Zum Zeitpunkt der Antragstellung: deutscher Hochschulabschluss/vergleichbare Qualifikation Absolventen von Fachhochschulen: deutsche oder ausländische Hochschule muss bestätigen, dass die Voraussetzungen für ein Promotionsverfahren vorliegen bei Promotion in Deutschland (Regelfall): durch deutsche(n) Hochschullehrer(in) formelle Annahme zur Betreuung der Promotion bei Promotion im Ausland (Ausnahmefall): Zulassung der Gasthochschule Vorbereitungen müssen abgeschlossen sein (Arbeitsplatz, Absprache zur Projektdurchführung, etc.) 14
15 Jahres- und Kurzstipendien - Bewerbungsunterlagen ausgefüllter Bewerbungsbogen ( lückenloser Lebenslauf Forschungsvorhaben mit detaillierter Planung Einladung des Gastgebers zwei aktuelle Gutachten von deutschen Hochschullehrer(innen) Zeugnisse von Hochschulprüfungen bzw. -vorprüfungen (mit Noten) Nachweis der Kenntnis der Unterrichtssprache Zusammenfassung der Diplom-, Magister- oder Staatsexamens- Arbeit (ca. 1 Seite) Publikationsliste (ggf. Sonderdrucke) bei Stipendiendauer > 6 Monate: ein Exemplar der Diplom-, Magister- oder Staatsexamensarbeit 15
16 Jahres- und Kurzstipendien - Antragstermine Westeuropa, Nordamerika, Türkei Jahres- und Kurzstipendien: Bewerbungsschluss Auswahltermin Antritt ab 01. März im Mai 01. Juni 01. Juni im September 01. September 01. September im November 01. Dezember 15. November im Februar 15. Februar MOE, GUS (inklusive Kaukasus und Zentralasien) Jahresstipendien: Bewerbungsschluss Auswahltermin Antritt ab 15. November im März 01. Mai 15. März im Juni 01. August 15. Juni im Oktober 01. Dezember Kurzstipendien: Antragstellung jederzeit möglich, jedoch spätestens 3 Monat vor Ausreise 16
17 Fördermöglichkeiten Medizin Studierende Graduierte 1. Prüfung Vorklin. Abschnitt Klinischer Abschnitt Prakt.Jahr 2. Prüfung Promotion PROMOS: Stip. Stud. Abschluss- Arbeiten (1-6 ME) Prom.-Stip. (1-6 ME) (6-12 ME) 17
18 DAAD-Programme für bestimmte Fächer oder Zielländer RISE Europ. Hochschulinst. Florenz KOSEF Korea JSPS Japan Promotion Kurzstip. Jahresstip. 1 6 Monate 7 12 Monate Vortrags- und Kongressreisen * Research Internships in Science and Engineering 18
19 KOSEF-Kurzstipendien für deutsche Ingenieure und Naturwissenschaftler in Korea Stipendium zur Durchführung kurzer Forschungsaufenthalte an Universitäten und Forschungsinstituten in Korea, mit zusätzlicher Anbindung an Industrie und Wirtschaft. (Kooperation mit der National Research Foundation of Korea - NRF) Zielgruppe: Alle Fachrichtungen, Graduierte bis 5 Jahre nach Studienabschluss Laufzeit: 2 Monate ( ) Bewerbungsfrist:
20 JSPS Stipendien in Japan Kurzstipendien für alle Fachrichtungen zur Durchführung von Forschungsaufenthalten an staatlichen japanischen Universitäten und ausgewählten Forschungsinstituten. Laufzeit: JSPS Invitation Programm: 2 Wochen bis 2 Monate JSPS Predoc Stipendien): 1-6 Monate Bewerbungsfrist: JSPS Invitation Programm: mindestens 5 Monate vor geplantem Termin JSPS Predoc Stipendien: 4 Termine/Jahr Zu beachten: Monbukagakusho-Stipendien ist weiteres Angebot der Japanischen Regierung (Bewerbung über DAAD bis , für Architektur und künstlerische Disziplinen) 20
21 Promotionsstipendien am Europäischen Hochschulinstitut Florenz Geschichte und Kulturgeschichte Wirtschaftswissenschaften Rechtswissenschaft Politikwissenschaft Sozialwissenschaften Voraussetzungen: Gute Kenntnisse mindestens zweier Amtssprachen des Instituts Stipendien für 1 bis 3 Jahre (evtl. 1 weiteres Jahr durch EHI) Bewerbungsfrist: am EHI (gesonderte Bewerbung beim DAAD ist nicht erforderlich) 21
22 22
23 Kongress- und Vortragsreisenprogramm Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland Wer? Junge und etablierte Wissenschaftler/innen - ab Promovendenstatus - Wohin? Ausland Was? Reise- und Aufenthaltskosten Voraussetzung:? Aktive Teilnahme an der Veranstaltung Vortrags- oder Posterpräsentation Bewerbung? spätestens 4 Monate vor Beginn des Kongresses spätestens 1 Monat vor Reiseantritt bei Vortragsreisen 23
24 Kongress- und Vortragsreiseprogramm Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland Zwei Programmlinien: 1) Kongressreisen: aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland 2) Vortragsreisen: auf Einladungen ausländischer KollegInnen oder wissenschaftlicher Institutionen wird außerhalb von Kongressen, Symposien etc. über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten berichtet Bewerberkreis: - durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte WissenschaftlerInnen Promovierende, Emeriti, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland ist - deutsche StipendiatInnen, die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und keine anderweitige Finanzierung für Kongressreisen erhalten können Laufzeiten: max. 8 Kongresstage bzw. Vortragstag plus max. 10 zusätzliche Tage 24
25 Kongress- und Vortragsreiseprogramm Stipendienumfang: Kongressreisen: Vortragsreisen: länderabhängige Reisekostenpauschale Zuschuss Aufenthaltskosten Tagungsgebühren (Earlybird-Rate) länderabhängige Reisekostenpauschale Bewerbungsfristen: Kongressreisen: Vortragsreisen: Zahlen 2011: Antragszahlen: Geförderte: Auswahlrelation: 1 : 2,1 4 Monate vor Konferenzbeginn 1 Monat vor Antritt der Vortragsreise Jan 11 Feb 11 Mrz 11 Apr 11 Mai 11 Jun 11 Jul 11 Aug 11 Sep 11 Okt 11 Nov 11 Dez 11 Quantitative Verteilung der Antragszahlen auf das Jahr
26 Kongress- und Vortragsreiseprogramm Formale Richtlinien: - NachwuchswissenschaftlerInnen sind alle 12 Monate antragsberechtigt - WissenschaftlerInnen, deren Promotion länger als 5 Jahre zurück liegt, alle 24 Monate - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nur während der Promotion und bis 5 Jahre nach der Promotion antragsberechtigt - Einhaltung der Antragsfrist - Unvollständige Anträge werden abgelehnt Weitere Informationen: 26
27 Schritt 11 27
28 Schritt 21 28
29 Schritt 31 29
30 Schritt 41 30
31 Foreigners: Step
32 Step 2 32
33 Step 3 33
34 Step 4 34
35 35
36 Deutsche : Schritt 11 36
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