Schulprogramm. der Bartholomäusschule Oestrich. Fortschreibung Jahrgangsübergreifender Unterricht 1-4
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- Roland Acker
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1 Schulprogramm der Bartholomäusschule Oestrich Fortschreibung 2011 Jahrgangsübergreifender Unterricht 1-4
2 Vorwort Seit der Entscheidung für die jahrgangsübergreifende Umsetzung der Schuleingangsphase 1 / 2 sind 6 Jahre intensiver kritischer Auseinandersetzung vergangen. Die gemeinsame Arbeit der Kolleginnen und Kollegen spiegelt sich in den vielen Konferenzen und internen Fortbildungen zu inhaltlichen, organisatorischen Aspekten und der kritischen Auseinandersetzung mit dem Bild der Lehrerrolle wieder. Die Reflexion der eigenen Arbeit, Teilnahme an Fortbildungen, Hospitationen an Grundschulen, die sich, wie das Kollegium der Bartholomäusschule, auf den Weg gemacht haben, sowie die in der Auseinandersetzung mit Rückmeldungen und Beobachtungen gewonnenen Erfahrungen ließen die Weiterentwicklung des Schulprofils und damit die Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Lernens in der Schuleingangsphase auf grundsätzlich JÜL 1 4 als notwendige Konsequenz erscheinen. Wir freuen uns, mit der hier schriftlich festgehaltenen Fortschreibung Jahrgangsübergreifender Unterricht 1 4, die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit dokumentieren zu können. Wir danken allen, Eltern und Kolleginnen und Kollegen für die Bereitschaft zu steter, kritisch offener Auseinandersetzung mit dem pädagogischen Auftrag, die Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen, sie zu stärken und ihnen zu ermöglichen, an der Gestaltung der Gesellschaft und damit an ihrer Zukunft bewusst und verantwortlich mitwirken zu können. Iserlohn, im Mai 2011 gez. B. Metzger gez. V. Heintz Schulleiterin Konrektorin
3 Inhalt Vorwort Teil I 1. Grundgedanken 2. Konsequenzen für die Schule 3. Entscheidung der Lehrerkonferenz der Bartholomäusschule und Umsetzung 3.1 Didaktische Aspekte 3.2 Rechtliche Grundlagen für die Umsetzung des Vorhabens 3.3 Elternbeteiligung 3.4 Schulische Organisation des Jahrgangsübergreifenden Unterrichts an der Bartholomäusschule a) Kriterien für die Lerngruppenbildung b) Inhalte des Unterrichts im jahrgangsübergreifenden Unterricht c) Stundenplangestaltung 3.5 Lernstandserhebung, Leistungsfeststellungsverfahren, Leistungsbewertung, Hausaufgaben TeilII Anlage 1, Blatt 1 10 Anlage 2 Anlage 3, Blatt 1-5
4 Konzept des altersgemischten/jahrgangsübergreifenden Unterrichts ( 1 4 ) an der Bartholomäusschule 1.Grundgedanken Schule als lebendiger und mitgestaltender Teil der Gesellschaft muss sich den Anforderungen einer sich stets ändernden Erziehungs- und Lernkultur in einer demokratisch verfassten Gesellschaft stellen. Veränderte Entwicklungs verläufe in Kindheit und Jugendalter, der Anspruch auf Emanzipation, sowie veränderte Generationenbeziehungen zwingen (Eltern und) die Institution Schule, tradierte Standards nicht weiter unkritisch zu vertreten, sondern zu überdenken und Konsequenzen für ihre Praxis zu ziehen: (a) Kinder und Jugendliche machen in ihren Lebenswelten die Erfahrungen, dass altersstufige Entwicklungs zuordnungen nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen. Das tradierte Bildungssystem geht allerdings noch von der relativen Homogenität von Jahrgangsklassen aus, hat es aber in der Realität mit breit gestreuterer Heterogenität zu tun. (b) Die Heterogenität erfordert ein Überdenken der Lehrerrolle. Der Lehrkraft als Lernbeobachter und Lernbegleiter kommt die Aufgabe zu, jedem Schüler / jeder Schülerin zu ermöglichen, das individuelle Lernen in die eigene Hand und die eigene Verantwortung nehmen zu können. (c) Die Beziehung zwischen den Generationen ist nicht mehr so einfach geregelt, dass nur die Erwachsenen die Wissenden und Lehrenden wären, und Kinder und Jugendliche allein die Lernenden. In der gesellschaftlichen Realität der Gegenwartsgesellschaft und der zukünftigen Gesellschaft werden vielmehr beide zunehmend vermittelnd (lehrend) und aneignend (lernend). (s. dazu: HEINZEL, Friederike, Altersstufen,Altersmischung und Generationenbeziehungen in der Grundschule, in: DE BOER, Heike, u.a. (Hg.), Lehren und Lernen in jahrgangsgemischten Klassen. Beiträge zur Reform der Grundschule, Bd. 123, Frankfurt a.m. 2007)
5 2.Konsequenzen für die Schule Eine wichtige Konsequenz für die Schule als dem offiziellen Ort des Lernens und der Bildung ist in diesem Sinne der Schritt hin zu Organisations- und Lernformen, die ein gefordertes Neues Lernen ermöglichen. Altergemischte/Jahrgangsübergreifende Lerngruppen bieten diese Chance: Zu 1. (a): Die Kinder machen gemeinsame Erfahrungen von Lernaktivitäten mit Schülern unterschiedlichen und ähnlichen Alters; Heterogenität und Expertentum können besser gewürdigt werden; Beziehungen zueinander stehen in Absprachen und kooperativem Handeln/Lernen mehr im Mittelpunkt täglichen Lernens, und individuelle Zugänge zu Lerninhalten können zum Normalfall werden. Zu 1. (b): Der dialogische Umgang miteinander und mit den Lehrpersonen stärkt die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ermöglicht ihnen, autonome Lerner zu werden, die ihr Lernen selbst organisieren und verantwortlich steuern können. Zu 1. (c) : Bei der zunehmenden Selbstorganisation und Selbststeuerung der Lernprozesse werden Lernwege ermöglicht und eröffnet, in denen auch die Lehrpersonen zu Lernenden werden und dies bewusst verdeutlichen. Dies wiederum fördert die gemeinsame und gegenseitige Verantwortung von Erwachsenen und Kindern für ihre Lernprozesse, steigert Lernmotivation und wirkt ermutigend für die Entwicklung von Leistungsbereitschaft kindlicher Persönlichkeiten. 3. Entscheidung der Lehrerkonferenz der Bartholomäusschule und Umsetzung Am hatte die Lehrerkonferenz der Bartholomäusschule den Entschluss gefasst, sich nach der Evaluation des Unterrichts in der jahrgangübergreifenden Schuleingangsphase nunmehr intensiv mit der Planung einer Umsetzung der Einrichtung jahrgangsübergreifender Lerngruppen 1-4 für alle Schüler zu beschäftigen. In dieser Planungsphase wurden didaktische Aspekte, rechtliche Grundlagen sowie Fragen der Organisation bearbeitet. Dabei wurden auch Rückmeldungen aus der Elternschaft und deren Beteiligung durch umfassende Information berücksichtigt.
6 3.1 Didaktische Aspekte Die Diskussion didaktischer Überlegungen hat das Kollegium im Verlauf der Beschäftigung mit der Umsetzung zu der gemeinsamen Position geführt, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt wie folgt formulieren lässt: Nach mehrjähriger Erfahrung mit jahrgangsübergreifender (1/2) Schuleingangsphase, einer jahrgangsübergreifenden Lerngruppe 1-4 und seit dem Schuljahr 2010/2011 mit acht jahrgangsübergreifenden Lerngruppen 1-3 (JÜL) hat sich im Kollegium der BS die Überzeugung gefestigt, dass die Erweiterung auf JÜL 1-4 ab Schuljahr 2011/2012 konsequent und sinnvoll ist, weil sie die Anforderungen neuen Lernens am besten einlösen kann. Diese Überzeugung wird durch folgende Erkenntnisse gestützt. (1) In jahrgangsübergreifenden Lerngruppen ist durch die bewusste Wahrnehmung und Berücksichtigung der Heterogenität mehr und effektivere Lernaktivität vorhanden. Die Kinder lernen voneinander, miteinander und akzeptieren sich wechselseitig als unterschiedlich lernende Persönlichkeiten. (2) Die Kinder steuern und organisieren ihr Lernen auf Anregung von Angeboten und/oder eigenmotiviert. (3) Die Lernumgebung ist durch strukturierte Angebote mehrdimensional angereichert. Dadurch wird der Komplexität kindlicher Lernwege Rechnung getragen. (4) Neue Formen des Lernens ermöglichen selbstgesteuerte Differenzierung. (5) Sinnvoller Wechsel zwischen offenen und gebundenen Unterrichtsformen fördert kindliche Lerndisziplin. (6) Die veränderte Lehrerrolle (Lehrer/Lehrerin als Lernbegleitung) wirkt ermutigend und leistungsmotivierend. (7) Die für das Projekt JÜL 1-4 erforderliche gemeinsame Planung im Kollegium qualifiziert die Kommunikation und die Teamkompetenz.
7 3.2. Rechtliche Grundlagen für die Umsetzung des Vorhabens (a) Die Möglichkeit zur Bildung jahrgangsübergreifender Klassen 1-4 ist im Schulgesetz NRW 11, Abs.3 geregelt: Die Klassen 3 und 4 sind aufsteigend gegliedert. Sie können durch Beschluss der Schulkonferenz und auf der Grundlage eines pädagogischen Konzeptes mit der Schuleingangsphase verbunden und jahrgangsübergreifend geführt werden. (b) Die Schulkonferenz der Bartholomäusschule fasste am den Beschluss, zum Schuljahr 2010/2011, die eine bestehende JÜL 1-4 weiter zu führen, acht Klassen auf 1-3 auszuweiten, um im Schuljahr 2011/2012 endgültig auf 1-4 umzustellen. Zwei Klassen der Jahrgangsstufe 4 sollten auslaufend weitergeführt werden. Die Schulleitung wurde beauftragt das erforderliche Konzept schriftlich zu fassen und der Schulkonferenz zum Beschluss vorzulegen, was hiermit geschieht. 3.3 Elterbeteiligung/Elterninformation Die Schulleitung informierte die Elternschaft auf der Grundlage des hier vorgelegten Konzeptes. Das Kollegium erarbeitete dafür Material, das speziell für diese Informationsveranstaltung konzipiert wurde. Dieses Material ist Bestandteil des pädagogischen Konzeptes und wird als Anlage 1, Blatt 1 bis 10 geführt (Ebenso Bestandteil des pädagogischen Konzeptes sind die Anlagen 2 und 3; siehe unten die Punkte 3.4 (b) und 3.4 (c)) 3.4 Schulische Organisation des jahrgangsübergreifenden Unterrichts an der Bartholomäusschule (a) Kriterien für die Lerngruppenbildung Für die Bildung der Lerngruppen gelten folgende Richtlinien : Jede Lerngruppe sollte aus je einem Viertel der vier Grundschuljahrgänge bestehen ; Jungen und Mädchen sollten annähernd gleich verteilt sein; Bedarfe (incl. GU) sollten bei der Lerngruppenbildung berücksichtigt werden.
8 (b) Inhalte des Unterrichts im jahrgangsübergreifenden Unterricht Verpflichtend für die Durchführung des Unterrichts sind auch im jahrgangsübergreifenden Unterricht die Richtlinien und die Lehrpläne der einzelnen Fächer, wie sie für die Jahrgangsklassen gelten. Sie werden an der Bartholomäusschule in besonderer Weise dadurch berücksichtigt, dass das jahrgangübergreifende Lernen in den einzelnen Gruppen durch jahrgangsbezogene Kurse und jahrgangsbezogenen Fachunterricht erweitert wird (siehe Anlage 2). Diese Arbeit erfordert einen hohen Grad an Kooperation der jeweilig gebildeten Jahrgangsteams des Kollegiums. (c) Stundenplangestaltung Aus den drei verschiedenen Aspekten der Unterrichtsorganisation (jahrgangsübergreifendes Lernen, jahrgangsbezogener Kurs, jahrgangsbezogener Fachunterricht) ergeben sich für die Kinder der vier Jahrgänge je unterschiedliche konkrete Stundenpläne. Darin finden die unterschiedliche Wochenstundenzahl der vier Jahrgänge sowie die vorgegebene Stundenzahl von verschiedenen Fächern Berücksichtigung (siehe Anlage 3, Blatt 1 bis 5). 3.5 Lernstandserhebungen, Leistungsfeststellungsverfahren, Leistungsbewertung, Hausaufgaben Unberührt von der Umorganisation des unterrichtlichen Lernens durch die Einführung von jahrgangsübergreifenden Gruppen bleiben die Teilnahme an den landesweit zentral durchzuführenden Lernstandserhebungen, über deren Ergebnisse die Eltern zu informieren sind; die Vielzahl unterschiedlicher Lern-Leistungs-Feststellungsverfahren, dokumentiert in Lernbegleitbögen, Förderplänen, Tests, Klassenarbeiten, Hamburger Schreibprobe, Lesetest Stolpersteine; die Leistungsbewertung, bei der nach 48 des Schulgesetzes alle von den Schülern erbrachten Leistungen (mündlich, schriftlich, praktisch) zu berücksichtigen sind; die Erteilung von Hausaufgaben, über deren Umfang und Würdigung ebenfalls im Schulgesetz NRW entsprechende Regelungen getroffen sind.
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