Ausschreibung "Fortschrittskollegs NRW" vom Juli 2013
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- Hilko Burgstaller
- vor 6 Jahren
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1 Ausschreibung "Fortschrittskollegs NRW" vom Juli Fragen und Antworten (Stand ) Welche Leitthemen gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen? Zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gehören die Leitthemen: Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität Gesundheit und Wohlergehen im demografischen Wandel Sicherheit, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im gesellschaftlichen Wandel Zwischen der Zahl der vorgenannten Leitthemen und der Zahl der zur Förderung geplanten sechs Fortschrittskollegs besteht kein Zusammenhang. Die Auswahlentscheidung erfolgt daher auch dann allein nach Qualitätskriterien, wenn damit nicht zu jedem der Leitthemen ein Fortschrittskolleg gefördert wird. Was ist "transdisziplinäre" Forschung? "Transdisziplinär" im hier verstandenen Sinne ist Forschung dann, wenn die relevanten, von den Problemstellungen betroffenen Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft als Träger praktischen Wissens von Beginn an aktiv in den Forschungsprozess des Projektes einbezogen werden, um nachhaltige Innovationen zu generieren. Für die Antragsstellung eines Forschungskollegs folgt daraus, dass zumindest die Überlegungen zur Akteurskonstellation des inter- und transdisziplinären Forschungsumfelds dargestellt werden müssen. Was sind die Besonderheiten von inter- und transdisziplinärer Forschung? Ausgangspunkt sind "lebensweltliche" Problemstellungen, die zunächst in wissenschaftliche Fragestellungen übersetzt werden müssen. Um zu Handlungsstrategien zur Lösung dieser Probleme zu kommen, ist es notwendig, Wissen aus verschiedenen Disziplinen und aus dem nicht-wissenschaftlichen Bereich zu integrieren. Herausforderungen bestehen dabei u.a. in der Verständigung zwischen den ihre jeweiligen Konzepte einbringenden Disziplinen, in der Einbeziehung von gesellschaftlichen Akteuren, im Aufbau transdisziplinärer Forschungskapazitäten und in der Evaluierung transdisziplinärer Forschung -vor allem der dabei erbrachten Integrationsleistung-.
2 Fragen zum Themenbereich "Promotionsverfahren" a) Wer kann Erst- und Zweitprüfer in einem von einem Konsortium beantragten Fortschrittskolleg sein? b) Ist eine Betreuung durch eine/n Porfessor/in der Fachhochschule möglich, sofern diese/r ein Promotionsrecht an einer anderen Hochschule außerhalb NRWs besitzt? c) Müssen die Promotionen nach einer einheitlichen Promotionsordnung stattfinden? d) Muss die Betreuung und Prüfung der Promotion interdisziplinär sein? Die Betreuung der Promotion erfolgt interdisziplinär. Ansonsten sind die Regelungen der für die jeweilige Disziplin und beteiligte Universität einschlägigen Promotionsordnung anzuwenden. Was bedeutet das transdisziplinäre Forschungsumfeld für die einzelne Promotion? Die Promotion in einem Fortschrittskolleg richtet sich als wissenschaftliche Arbeit nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes ( 67) und den Promotionsordnungen der am Fortschrittskolleg beteiligten Fakultäten. Der/die Promovend/in promoviert in seiner/ihrer Disziplin. Im Sinne der Interdisziplinarität des Fortschrittskollegs müssen Erst- und Zweitbetreuer/in aus verschiedenen Fachrichtungen kommen. Das Dissertationsthema muss in die Problemstellung eines umsetzungsorientierten, interund transdisziplinären Forschungsumfeldes eingebettet und auf dieses bezogen sein. Mit dem umsetzungsorientierten Forschungsumfeld ist jedoch nicht zwingend eine thematische Beschränkung auf sog. "anwendungsnahe Forschung" verknüpft. Gegenstand der einzelnen Promotionsvorhaben können auch grundlagenwissenschaftliche Fragestellungen im Themenspektrum des Fortschrittskollegs sein. Das gesamte Forschungsfeld des Kollegs sollte jedoch auf Umsetzung von Lösungen in den gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet sein. In dem Umgang mit einem transdisziplinären Forschungsumfeld liegt ein besonderes Qualifizierungsziel (der Fortschrittskollegs). Insofern muss die einzelne Promotion auch eine außerwissenschaftliche Qualität erfüllen. Wie diese außerwissenschaftliche Qualität erreicht und gesichert wird, obliegt dem Fortschrittskolleg und ist im Antrag darzulegen. Die Bewertung der Promotion richtet sich gleichwohl ausschließlich nach der einschlägigen Promotionsordnung. Was ist Forschung für nachhaltige Entwicklung (Nachhaltigkeitsforschung)? Forschung für nachhaltige Entwicklung trägt neben einem besseren Verständnis von Zusammenhängen und Mechanismen der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und 2 / 5
3 der Erörterung und Bewertung von Entwicklungszielen, umsetzungsorientiert zu Veränderungsprozessen einschließlich eines besseren Verständnisses über die Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Veränderung bei. Von besonderem Interesse sind Forschungsansätze, die systemische Innovationsprozesse hinsichtlich Dynamik, Gestaltbarkeit und Beschleunigung untersuchen (Transformationsforschung) oder mit technologischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fragestellungen darauf abzielen, solche Innovationsprozesse aktiv zu unterstützen (transformative Forschung). Was sind Regionale Innovationsnetzwerke? Regionale Innovationsnetzwerke im hier verstandenen Sinne sind an konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und der Umsetzung der Ergebnisse in einer Region ausgerichtet. Sie sind inhaltlich, personell und zeitlich limitiert und bilden eine Art "Living lab" für die Netzwerkpartner der Wissenschafts- wie der Praxisseite. Durch die Orientierung am Anwendernutzen bieten sie die Chance, im Zusammenspiel regionaler Kompetenzen und Akteure unter Einbeziehung von Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft übergreifende, integrierte Lösungen zu entwickeln. Regionale Innovationsnetzwerke sind in der Ausschreibung lediglich als ein Beispiel für ein inter- und transdisziplinäres Forschungsumfeld genannt. Ist es von Nachteil, wenn das Fortschrittskolleg nicht in ein vom Land gefördertes Regionales Innovationsnetzwerk (RIN) eingebunden ist? Nein, aber bei Anträgen mit positiver Förderempfehlung durch die Jury ist im Rahmen der Priorisierung bei sonst gleicher Bewertung von Anträgen im Vergleich untereinander die Kooperation mit einem vom Land geförderten RIN von Vorteil. Gefordert ist aber in jedem Fall die Verbindung des Kollegs mit einem bestehenden und zur Durchführung des Kollegs begleitend auszubauenden inter- und transdisziplinären Forschungsnetzwerk. Wie lange wird ein Fortschrittskolleg gefördert? Die erste Förderperiode eines Fortschrittskollegs dauert 4 1/2 Jahre. Auf der Grundlage einer positiven Evaluation und eines Antrags kann die Förderung um 3 ½ Jahre verlängert werden. Es wird von der Ausbildung von zwei Doktorandengenerationen ausgegangen. Aus welchem Grund sind die beiden Förderperioden unterschiedlich lang? Die Forschung in einem interdisziplinären Fortschrittskolleg erfolgt zu Fragestellungen im Kontext zu inter- und transdisziplinären Forschungsumfeldern. Aufgrund dieser neuartigen Konstellation wird ein zeitlicher Mehraufwand beim Aufbau des Fortschrittskollegs erwartet. Deshalb wurde die erste Förderperiode etwas länger gewählt. 3 / 5
4 Fragen zum Themenbereich "Antragstellung durch ein Konsortium" a) Zuwendungsempfängerin ist die konsortialführende Universität. Ist eine Weiterleitung der Mittel an Dritte außerhalb des antragstellenden Konsortiums rechtlich möglich, wenn diese im Zuwendungsbescheid nicht ausdrücklich genannt sind? Falls vom Land zur Verfügung gestellte Mittel für Zuwendungszwecke an Dritte überlassen werden, sind die Vorschriften des Zuwendungsrechts entsprechend anzuwenden. Die zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel durch Dritte ist dem MIWF gegenüber im Verwendungsnachweis nachzuweisen. Im Falle der Fortschrittskollegs könnte diese Regelung aber, wenn überhaupt, nur für die Stelle zur Unterstützung der Koordination des Fortschrittskollegs relevant sein. b) Erfolgt eine Förderung der beteiligten Fachhochschulen? c) Können die Promotionsstellen auch bei Institutionen angesiedelt werden, die kein Promotionsrecht haben? Die Eröffnung von Möglichkeiten zur kooperativen Promotionen im Fortschrittskolleg ist ausdrücklich erwünscht. Die Aufteilung der Zuwendung innerhalb des Konsortiums obliegt den Mitgliedern des Konsortiums. Rechtliche Bedenken, Promotionsstellen auch bei Institutionen anzusiedeln, die kein Promotionsrecht haben, bestehen nicht. d) Ist eine Beteiligung von privaten Hochschulen möglich? Ja. Können Partner aus anderen Bundesländern teilnehmen? Förderfähig sind nur die in der Ausschreibung beschriebenen Ausgaben von Projektbeteiligten mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Das spricht jedoch nicht gegen eine Beteiligung von weiteren Partnereinrichtungen mit Sitz in anderen Ländern. Können Doktorandinnen und Doktoranden an einem Fortschrittskolleg beteiligt sein, die nicht aus dem Fortschrittskolleg finanziert werden? Promovierende, deren Stelle oder Stipendium nicht aus Fortschrittskolleg-Mitteln sondern anderweitig finanziert wird, können als Kollegiat/inn/en in das Fortschrittskolleg aufgenommen werden. Als solche können sie von den Angeboten des Fortschrittskollegs profitieren. Für die Aufnahme und Betreuung von Kollegiat/inn/en gelten die gleichen Kriterien wie für die aus dem Fortschrittskolleg finanzierten Promovierenden. Die Landeszuwendung kann jedoch nur für die mit dem Zuwendungsbescheid erfassten Promovierenden verwendet werden. 4 / 5
5 Können während der Laufzeit weitere Wissenschaftler/innen in das Fortschrittskolleg aufgenommen werden? Wenn ein/e weitere/r Professor/in in das Fortschrittskolleg aufgenommen werden soll, etwa um ein ausscheidendes Mitglied zu ersetzen oder weil die Themenstellung des Kollegs die Hinzuziehung eines Vertreters/einer Vertreterin einer weiteren Disziplin erfordert, ist dies möglich. Die personelle Änderung ist dem MIWF mitzuteilen. Im Falle der Hinzunahme einer weiteren Disziplin ist eine Anhebung des Fördervolumens auf Antrag unter der Voraussetzung möglich, dass dem MIWF entsprechende Mittel zur Verfügung stehen und die bisher geförderte Promovierendenhöchstzahl unter 15 liegt bzw. das Förderhöchstvolumen i.h.v p.a. noch nicht erreicht wurde. Ein Rechtsanspruch auf Anhebung der Förderung besteht nicht. Ist ein Fortschrittskolleg mit mehreren Standorten möglich? Aufgrund des Forschungsthemas kann die Kooperation in einem standortübergreifenden Kolleg sinnvoll sein. Im Antrag ist zu beschreiben, wie die Kooperation der Standorte konkret umgesetzt werden soll und wie sichergestellt wird, dass sich die Promovierenden standortübergreifend austauschen. Die Durchführung des Qualifizierungsprogramms stellt für Fortschrittskollegs mit mehreren Standorten eine besondere Herausforderung dar. Je weiter die Standorte auseinander liegen, desto wichtiger ist, dass an allen Standorten eine kritische Masse an Betreuerinnen/Betreuern und Promovierenden vorhanden ist. 5 / 5
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