Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 23. August 2012

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 23. August 2012 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Portokosten 1.2 Kennwortvereinbarung Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 10, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.5 Ausstellung neuer Sparkassenbücher nach einem Sparbuchverlust (sofern der Verlust nicht auf einem in der 25, Verantwortung der Sparkasse liegenden Grund beruht) unter Verzicht auf ein gerichtliches Aufgebotsverfahren (bei Guthaben bis 25,00 EUR keine Gebühren) Ausstellung neuer Sparkassenbücher nach einem Sparbuchverlust (sofern der Verlust nicht auf einem in der Verantwortung der Sparkasse liegenden Grund beruht) nach gerichtlichem Aufgebotsverfahren Auslagenersatz 1.7 Umschreibung eines Sparkontos oder Sparkassenbriefes auf einen anderen oder einen zusätzlichen 10,00 Kontoinhaber auf Grund einer Abtretung des Kontoguthabens, insbesondere bei Verträgen zu Gunsten Dritter mit sofortigem Gläubigerwechsel 1.8 Vermittlung eines Zessionars zur Abtretung eines Sparkassenbriefes 25, Verpfändung eines (Spar-)Guthabens als Mietkaution oder Anlage eines Mietkautionskontos als offenes 15,00 Treuhandkonto (Preis pro Arbeitsstunde) 1.10 Übertragung von Sparkonten (Auflösung stets gebührenfrei) auf organisationsfremde Kreditinstitute (VZ-pflichtig) 10,00 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks Amexco (USD,CAD,GBP,EUR) 1 % Barauszahlung von Reiseschecks American Express Reiseschecks sonstige Travellercheques --- 1,5, mindestens 15,00 Rücknahme von Reiseschecks Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Mahnung (nicht verzugsbegründend) Wertpapiere Im Wertpapiergeschäft tritt die Sparkasse als Vermittler für die S Broker AG & Co. KG, S Comfort Depot, Postfach 1740, Wiesbaden und für die DekaBank Frankfurt Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstraße 16, Frankfurt auf. Die genauen Konditionen und Preise sind dem Preisverzeichnis der S Broker AG & Co. KG und der DekaBank zu entnehmen. 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Preis in EUR Mietpreis für Safes (pro Jahr) (Für jedes angefangene Quartal wird ¼ der Jahresgebühr berechnet.) 3,5 bis 8 cm 25,00 (inkl. 3,99 USt.) 8,5 bis 10 cm 40,00 (inkl. 6,39 USt.) 13,5 bis 15 cm 50,00 (inkl. 7,98 USt.) bis 20 cm 60,00 (inkl. 9,58 USt.) bis 30 cm 75,00 (inkl. 11,97 USt.) bis 40 cm 90,00 (inkl. 14,37 USt.) bis 50 cm 100,00 (inkl. 15,97 USt.) Kurzfristige Verwahrung (max. 4 Wochen) Im Schließfach 10,00 (inkl. 1,60 USt. Im Silberschrank 15,00 (inkl. 2,39 USt. 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Fotokopien 0,30 - Nachforschungen/Reklamationsbearbeitung - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) unentgeltlich - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände veranlasst) je nach Aufwand 15,00 EUR/Stunde mindestens 3, Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Nacherstellung eines Kontoauszuges/Umsatzdruck am SBT 2,00 Duplikat Jahreskontoauszug Darlehen 10,00 Kontoabschrift auf Wunsch des Kunden Preis pro Arbeitsstunde 15, Ermittlung einer neuen Kundenadresse Auslagen 7.5 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 5, Bankbürgschaft (Aval) Bearbeitungsgebühr 0,5 % mindestens 16,00 lfd. Provision 2,5 % 7.7 Bestätigungen zu Freistellungsaufträgen und Konten zur Vorlage beim Arbeitsamt 10, Erstellung einer Ersatzsteuerbescheinigung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10, Manuelle Erstellung der Erläuterung zur Jahressteuerbescheinigung 2, Schuldnerwechsel infolge Vertrag vom Kunden veranlasst 26, Sicherheitenaustausch vom Kunden veranlasst 26, Leistungsänderung vom Kunden veranlasst 26, Tilgungsplan auf Kundenwunsch 26, Umbesicherung von Darlehen gegen Grundpfandrechte (Objekttausch) vom Kunden veranlasst 90, Entgegennahme von losem Kleingeld ab einer Summe von EUR 50,- für Kunden für Nichtkunden 2 % der zu bearbeitenden Summe 5 % der zu bearbeitenden Summe mind. 2,50 mind. 5, Ausgabe von Rollgeld für Nichtkunden pro ausgegebene Rolle 0,30 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 3

4 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Kontoführung: Grundpreis monatlich 2,70 Freiposten (Kassefreiposten) monatlich 5 : GA-Verfügung 0,15 Einzelüberweisung mit Beleg, Scheckeinlieferung, Barauszahlung, Chipkarte entladen 0,50 Einzelüberweisung/Einzellastschrift ohne Beleg (ELKO/Btx/SB), Gutschrift ec/edc 0,15 Überweisung S-Zentral 1,50 Lastschrift-Einreichung mit Beleg 0,40 Lastschrift-Einreichung S-Zentral 1,50 Sammelüberweisung/Sammelscheckeinlieferung mit Beleg Transaktionspreis 0,25 Geschäftsvorfall 0,25 Sammellastschrift mit Beleg Transaktionspreis 0,15 Geschäftsvorfall 0,25 Sammelüberweisung/Sammellastschrift ohne Beleg (ELKO/Btx) Transaktionspreis 0,05 Geschäftsvorfall 0,10 Sammelüberweisung/Sammellastschrift auf Datenträger Transaktionspreis 0,90 Geschäftsvorfall 0,10 sonstige Buchungsposten 0,20 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren unentgeltlich Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand 1,30 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 - Wochen-/Monats-/Vierteljahres-/Halbjahres-/Jahresauszug - bei Postversand 1,10 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,10-14-tägiger Auszug - bei Postversand 1,00 - bei Abholen in der Geschäftsstelle elektronischer Kontoauszug 0,05 - Auszug am Kontoauszugsdrucker 0,10 Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 84 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 3,00 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 2,00 Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 4

5 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Müritz-Sparkasse Friedensstr. 9 10, Waren (Müritz) 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 31. Oktober, sowie dem 24. und 31. Dezember, Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) beleghaft: Hauptgeschäftsstelle: Geschäftsschluss, alle anderen Geschäftsstellen:14:00 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 20:00 Uhr Datenfernübertragung: 16:00 Uhr Einreichungsfristen im Rahmen der SEPA-Lastschriftverfahren: Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften: bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften Einreichungsfrist für SEPA-Firmen-Lastschriften: Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 5 Target-Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Target-Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften Frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Target-Geschäftstage bis 08:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Außer an Sonnabenden und Sonntagen ist das TARGET-2-System an den folgenden in allen EU-Ländern gemeinsamen Feiertagen nicht in Betrieb: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25. und 26. Dezember 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 5

6 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten X Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für Institute der Sparkassenfinanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder 3. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die Verfahrensordnung die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 6

7 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 3 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 4 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 3 Beleghafter Überweisungsauftrag 4 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service mit SRZ 7

8 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Sparkasse Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungs-dienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung 1 beleglose Überweisung 2 per Dauerauftrag per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein 0,50 0, entfällt 2,50 0,50 0,15 0,20 20,00 5,00 0,50 0,15 entfällt entfällt 2,50 1, mind. 8,00 Porto 2,00 1, mind. 8,00 Porto 2,00 entfällt entfällt entfällt 0,50 0,15 0,20 entfällt entfällt 1, mind. 8,00 Porto 2,00 1, mind. 8,00 Porto 2,00 entfällt entfällt entfällt Euro-Expresszahlung online entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 1 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel 2 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8

9 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 1, mind. 8,00 EUR, Porto: 2,00 EUR 1 1, mind. 8,00 EUR, Porto: 2,00 EUR + unter EUR ,00 20,00 EUR ab EUR ,01 40,00 EUR ab EUR ,01 60,00 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Dauerauftrag: Einrichtung 1,00 Dauerauftrag: Löschung 0,00 Dauerauftrag: Änderung/Aussetzung 1,50 Eilüberweisung zur Barauszahlung 5,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 9

10 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl 0,20 in Euro innerhalb der Sparkasse Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl 0,20 in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse 0,20 (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 0,20 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem 0,20 anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen 0,20 Zahlungs-dienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines enfällt EWR-Mitgliedsstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Überweisungsbetrag bis zu 15,00 Euro ---, Porto 2,00 EUR Überweisungsbetrag ab 15,00 Euro 1, mind. 8,00 EUR, Porto 2,00 EUR Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 10

11 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 2 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,50 entfällt Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,50 entfällt übrige Länder in EUR (sonstige Zahlungen) 1, mind. 8,00 EUR, Porto: 2,00 EUR 1, mind. 8,00 EUR, Porto: 2,00 EUR + unter EUR ,00 20,00 EUR ab EUR 25.00,01 40,00 EUR ab EUR ,01 60,00 EUR Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) entfällt 1 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 z. B. US-Dollar. 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 11

12 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 1, mind. 8,00 EUR, Porto: 2,00 EUR 1 1, mind. 8,00 EUR, Porto: 2,00 EUR + unter EUR ,00 20,00 EUR ab EUR 25.00,01 40,00 EUR ab EUR ,01 60,00 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. Preis in EUR cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 6,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 6,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1, mind. 8,00 EUR Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 12

13 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet X die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro übrige Länder Überweisungsbetrag bis zu 15,00 Euro Überweisungsbetrag ab 15,00 Euro ---, Porto 2,00 EUR 1, mind. 8,00 EUR, Porto 2,00 EUR Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) entfällt Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 Entgelt (inclusive Courtage) Überweisungsbetrag bis zu 15,00 Euro ---, Porto 2,00 EUR Überweisungsbetrag ab 15,00 Euro 1, mind. 8,00 EUR, Porto 2,00 EUR 2 Überweisungsbetrag bis zu 15,00 Euro ---, Porto 2,00 EUR Überweisungsbetrag ab 15,00 Euro 1, mind. 8,00 EUR, Porto 2,00 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften Preis in EUR Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen 3.1 Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 1 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13

14 3.1.2 Abbuchungsauftragslastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Preis in EUR Lastschrifteinlösung Vormerkung von Abbuchungsaufträgen --- Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Abbuchungsauftragslastschrift - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift Interbankenentgelt 3, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro C) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgtem Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II

15 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro C) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgtem Mandats-Widerrufs Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen Monaco Schweiz Entgelt in Euro b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgtem Mandats-Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen Monaco Schweiz Entgelt in Euro b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 0,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgtem Mandats-Widerrufs

16 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 1 MasterCard Karte - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 65,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 Mehrkosten bei Ausstattung mit Bild bei allen oben genannten Karten: 1,50 Entgelt für die Zurverfügungstellung einer Ersatz-PIN, wenn das Erfordennis der neuen PIN vom Kunden zu vertreten ist Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 2 5,00 10,00 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 5,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 2,50 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 3 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 3 1 % vom Umsatz + 1% Auslandeinsatzentgelt 1 % vom Umsatz + 1% Auslandeinsatzentgelt Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 2 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 3 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 16

17 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Preis in EUR Debitkarte (jährlich) 1 10,00 Kundenkarte ohne PIN 3,50 Täglicher Verfügungsrahmen 2 SparkassenCard je nach Einsatz: Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 3 Geldautomaten 500,00 Und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2000,00 Und Aufladen der Geldkarte 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) --- 6,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 4 - bei Zahlung in Fremdwährung - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 % des verfügten Betrages mind. 0,77, max 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 1 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 2 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 3 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 4 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 17

18 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 1, die ein direktes Kundenentgelt 2 erheben: Verfügungen im girocard-system in Euro entfällt unentgeltlich Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 1 % des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR bei ZD im EWR 1, die kein direktes Kundenentgelt 2 erheben: Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 1 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus- System bei ZD außerhalb des EWR 1 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus- System entfällt entfällt entfällt 1 % des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR 1 % des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR 1 % des Auszahlungsbetrages, mind. 4,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard) - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR + ev. Fremdgebühren + 1% Auslandeinsatzentgelt 3 + ev. Fremdgebühren + 1% Auslandeinsatzentgelt 1 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 1 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 3 Das Auslandseinsatzentgelt entfällt in Ländern des EWR. 18

19 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 1 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Preis in EUR Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 2,50 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 5,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 5,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 2,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 5,00 1 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 19

20 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. --- Bereitstellung von TAN-Listen - monatlich je TAN-Liste --- Bereitstellung von smstan - monatlich je smstan 0,05 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID --- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID --- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV --- Einrichtung: Teilnehmer ID --- Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment --- Änderungen, Entsperrungen, weitere Sessiontypen z. B. DTI --- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 1 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. --- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. --- und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz --- Umsatzinformation im DTAUS-Format (DTI) a) pro Konto mtl. --- und/oder b) - pro bereit gestellter Datei pro bereit gestelltem Umsatz --- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl pro bereit gestelltem Umsatz Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 20

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