Landschaftspflegerischer Begleitplan. zum Vorhaben Maria Veen. Errichtung einer Biogasanlage und. eines Boxenlaufstalls

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1 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Maria Veen Errichtung einer Biogasanlage und eines Boxenlaufstalls - Neufassung nach veränderter Planung - bearbeitet für: Verein f. kath. Arbeiterkolonien i.w. An der Meerwiese Münster bearbeitet von: ökon GmbH Dorotheenstr. 26a Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Juni 2007

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis Eingriffsermittlung / Kompensationsbedarf Bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich wird keine Bewertung der Biotopfunktion und sonstiger Landschaftspotenziale vorgenommen. Der Umfang der landschaftsökologischen Kompensation hängt vom Ausmaß der durch das Vorhaben versiegelten Fläche ab, die im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden muss. Tab. 5: Eingriffsflächenbilanz Nr. geplante Maßnahme Fläche (m 2 ) betroffener Biotoptyp Biogasanlage 1. Fermenter 337 Acker, Betriebsfläche 2. Nachgärer 337 Acker, Betriebsfläche 3. Gärsubstratlagerbehälter 321 Acker, Betriebsfläche 4. Feststoffannahme 49 Acker, Betriebsfläche 5. Getreidebehälter 80 Acker, Betriebsfläche, Nadelgehölzgruppe 6. Fahrsilo Acker, Betriebsfläche, Nadelgehölzgruppe 7. Betriebsfläche, teilversiegelt (556 m² x 0,5) 267 Acker, Betriebsfläche Verlust einer Baumgruppe (BF42) 8. Baumgruppe aus Fichten & Kiefern (BF42), nicht 150 bodenständig Boxenlaufstall 9. Gebäudeerweiterung 429 Grünland, Hofgrün 10. Betriebsfläche, versiegelt 423 Grünland, Hofgrün 11. Kontrollschacht 1 Grünland Verlust an Bäumen (BF32) Bäume (BF32), mittleres Baumholz á 30 m² 360 Rohrleitung im NSG 13. Verlegung der Rohrleitung in offener Bauweise, getrennte Lagerung der Bodenschichten, Rohrschacht 75 m lang, 1 m breit, nach Verlegung der Rohrleitung schichtweise Wiederverfüllung 75 Grünland, für den Eingriff in Niedermoorboden wird ein Ausgleich von insgesamt 225 m² Fläche verlangt zur Wiederherstellung des ursprünglichen Bodenhorizonts zusätzliche Kompensation für Niedermoorboden 150 für die Beanspruchung durch die Rohrleitung Besonderer Artenschutz 14. Berücksichtigung der Aspekte des besonderen keine Vorgaben Artenschutzes, Verzicht eines Monitorings des Vogeldurchzugs Summe Von der baulichen Erweiterung der Strohlagerhalle zu einem Boxenlaufstall werden 12 Bäume mittleren Baumholzes direkt von der Baumaßnahme betroffen. Bei der Bestandsaufnahme der Biotoptypen wurde die jeweilige Art und der Brusthöhendurchmesser der Bäume festgehalten, dies sind an der Ostseite: Platane (0,5 m); Platane (0,4 m); Eiche (0,3 m); Kastanie (0,5 m); Platane (0,6 m); Kastanie (0,25 m); Platane (0,6 m); an der Südseite: Ahorn (0,4 m); Robinie (0,45 m); Linde (0,4 m); an der Westseite: Platane (0,4 m); Platane (0,6 m). An der Nordseite bleiben alle vorhandenen Gehölze stehen.

3 ökon GmbH, Münster Seite 3 Hinsichtlich der Verlegung der neuen Gülleleitung zum Boxenlaufstall wird in der Eingriffsbilanz die innerhalb des Vogelschutzgebiets verlaufende Strecke von 75 m Länge berücksichtigt. Der Eingriff betrifft die Biotoptypen Grünland (im Vogelschutzgebiet), Weg und Betriebsfläche. Die Rohrverlegung im Bereich des Wegs bzw. der Betriebsfläche ist als temporär wirksamer Eingriff einzustufen, da sich die betroffenen Biotoptypen schnell wieder regenerieren. Die Leitung wird in offener Bauweise frostfrei verlegt. Die Sohltiefe des Schachtgrabens beträgt 0,8-1,0 m, der Arbeitsstreifen für den Minibagger ist mit ~1,0 m anzugeben. Nach dem Einbau der Leitung wird der aufgeworfene Boden wieder verfüllt. Durch die Auflockerung und eine geringfügige Verdrängung des Erdreiches kann es oberflächlich zu einer kleinräumigen Aufhäufung von Boden kommen, die mit einem Minibagger eingeebnet wird. Es wird kein fremdes Bodenmaterial für die Verfüllung des Schachtgrabens verwendet. Im Bereich der geplanten Leitung stocken keine Bäume oder Sträucher, der Weg nördlich des geplanten Boxenlaufstalls wird in einer Lücke zwischen zwei Bäumen gequert. Der mit der Errichtung der Biogasanlage und des Boxenlaufstalls einhergehende Bedarf an Grund und Boden ermittelt sich für alle Anlagenteile, Anlagenkomponenten und die anlagenbedingten befestigten Verkehrsflächen auf dem Betriebsgrundstück sowie der Betriebsflächen. Es ergibt sich ein Kompensationsbedarf für die Versiegelung von m² zuzüglich dem Ausgleich für die Beanspruchung von Niedermoorboden (= 150 m²), also insgesamt m². Zur Berücksichtigung der Aspekte des besonderen Artenschutzes (Vogelschutzgebiet!) wurde von der Höheren Landschaftsbehörde, Bezirksregierung Münster, eine zusätzliche Ausgleichsfläche von m² (2 ha) gefordert. Hierfür wird im Kreis Coesfeld die Fläche Hinter dem Kettbach (Gemarkung Merfeld, Flur 1, Flurstück 36 tlws.) nordwestlich der Arbeiterkolonie bereit gestellt. Für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Kompensationsfläche verzichtet die Höhere Landschaftsbehörde auf weitergehende Forderungen, etwa die Durchführung eines mehrjährigen Monitorings zur Erfassung des lokalen Vogeldurchzugs im Untersuchungsgebiet. Die abgestimmte Fläche Hinter dem Kettbach hat eine Flächengröße von insgesamt m², die Arbeiterkolonie Maria Veen stellt auch die verbleibende Restfläche freiwillig dem Naturschutz zur Verfügung. Als Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff sind vorgesehen: Anpflanzung von Linden vor dem Boxenlaufstall Anpflanzung von 6-reihigen Baumhecken an der Biogasanlage Anpflanzung einer 3-reihigen Strauchhecke an der Biogasanlage Extensivierung einer externen Grünlandfläche mit Anlage von drei Blänken und einem Teich freiwillige Extensivierung der verbleibenden externen Grünlandfläche Nr. Kompensationsmaßnahmen anrechenbare Fläche Fläche (m 2 ) 1. Anpflanzung von 11 Winterlinden á 30 m² Anpflanzung von 6-reihigen Baumhecke an der Biogasanlage 1: Anpflanzung einer 3-reihigen Strauchhecke an der 1: Extensivierung einer externen Grünlandfläche mit drei 1: Blänken 5. freiwillige Extensivierung der verbleibenden Grünlandfläche 1: Summe Tab. 6: Kompensationsmaßnahmen

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Aus der Gegenüberstellung von Eingriffsbewertung und landschaftsökologischer Kompensationsberechnung wird ersichtlich, dass der durch das Vorhaben bewirkte flächenhafte Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild hinsichtlich der landschaftsökologischen Belange durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen wird. Nach Umsetzung der internen und externen Kompensationsmaßnahmen verbleibt ein Kompensationsüberschuss von m².

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