AusBildung bis 18. KOST Vernetzung. sozialministeriumservice.at. Gabriele Krainz
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- Hansi Acker
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1 AusBildung bis 18 KOST Vernetzung
2 Hintergrund 2016 soll eine weitreichende Reform des Bildungs- und Ausbildungssystems umgesetzt werden: Alle unter 18-Jährigen sollen künftig eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Bildung oder Ausbildung absolvieren. Eine "(Aus-)Bildungspflicht" soll eingeführt werden: Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, dass junge Menschen einen weiterführenden (Aus-)Bildungsabschluss erreichen. Erhöhung der Chancen für junge Menschen zur nachhaltigen beruflichen und gesellschaftlichen Integration.
3 Prozess Das Sozialministerium, das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, das Bundesministerium für Bildung und Frauen sowie das Bundesministerium für Familie und Jugend haben den entsprechenden Reformprozess gestartet. Enge Zusammenarbeit zwischen den Ressorts sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Institutionen Lt. Regierungsprogramm Umsetzung ab dem Ausbildungsjahr 2016/17 Pilotmaßnahmen bereits 2015/16 Überprüfung der Erfüllung durch ein entsprechendes Monitoring mit Wirksamkeit ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017
4 Projektstruktur
5 Arbeitsplanung 2014
6 Arbeitsplanung 2015
7 Wen wird die Ausbildung bis 18 betreffen? Ausgangspunkt ist die Rate der frühzeitigen Bildungs- und AusbildungsabbrecherInnen nach dem bildungsbezogenen Erwerbskarrierenmonitoring. Zielgruppendifferenzierung: 10% Selbständige Integration 15% unqualifiziert Beschäftigte 30% systemangebundene 45% systemferne Kernproblemgruppe
8 Vorgabe laut Regierungsprogramm Einschränkung der jugendlichen Hilfsarbeit bzw. Schaffung von Anreizmodellen zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen Verwaltungsstrafe analog zur Verletzung der Schulpflicht (Wirksamkeit ab dem Ausbildungsjahr 2016/17) Ausreichend niederschwellige Ausbildungsangebote auch in Zusammenhang mit der dualen Berufsausbildung (Regierungsprogramm 2013 bis 2018)
9 Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe 1: Definition/Monitoring/Sanktionierung der AusBildung bis 18 Koordination: MMag. a Sonja Schmöckel Arbeitsgruppe 2: Ressortinterne Analyse des Ist-Standes Koordination: Thomas Schüller Arbeitsgruppe 3: Maßnahmenentwicklung Koordination: MMag. a Sonja Schmöckel und Thomas Schüller
10 Arbeitsgruppe 1: Definition Die AusBildung bis 18 wird jedenfalls erfüllt werden können durch den Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, einer Sonderschule, einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege oder durch den Besuch einer Neuen Mittelschule, Haupt- oder Polytechnischen Schule, die Absolvierung einer dualen Ausbildung (betrieblich oder überbetrieblich, auch integrativ), den Besuch einer arbeitsmarkt- oder bildungspolitischen Maßnahme, die Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf, die Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder der Teilnahme an häuslichem Unterricht oder den Besuch von im Ausland gelegenen Schulen oder (Aus-)Bildungsmaßnahmen
11 Arbeitsgruppe 1: Monitoring/Sanktionierung Erste Gespräche in der AG 1 ergaben weitgehenden Konsens über folgende Eckpfeiler: Finanzielle Sanktionen treffen die Falschen und bewirken in der Regel keine Verhaltensänderung. Es soll einen Mehrstufenplan der Intervention unter Einbindung mehrerer AkteurInnen geben; im Vordergrund steht dabei die Bereitstellung geeigneter Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die betroffenen Jugendlichen ( Netzwerk der Unterstützung ). Die Verbindlichkeit soll erhöht werden, dies jedoch ohne Druck, niederschwellig und ohne ein System der Denunzierung. Es soll ein möglichst objektives Monitoring geben. Die Datenverfügbarkeit wird mit ExpertInnen abgeklärt. Internationale und nationale Best Practice Modelle sollen Berücksichtigung finden.
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13 Arbeitsgruppe 2: Analyse - Angebote & Lücken Zur Übersicht über bestehende Angebote und zur Identifikation von Angebotslücken hat das IHS in Zusammenarbeit mit der AG 2 eine Analyse des Ist-Standes begonnen. Zumindest auf der Makroebene sollten durch die Zusammenführung und Systematisierung der Maßnahmen auch Doppelgleisigkeiten sichtbar gemacht werden. Vorläufig wurden ausschließlich Bundesmaßnahmen erhoben, Einbeziehung der Länder ab sofort, im Frühjahr 2015 soll ein Gesamtüberblick vorliegen. Die qualitative Analyse ist in Stufen bis April 2015 geplant. Aufbauend auf den Ergebnissen soll der Handlungsbedarf, also das Delta zwischen bestehenden und notwendigen Maßnahmen, identifiziert werden.
14 AG 3: Maßnahmenentwicklung - Definition der Handlungsfelder Folgende primäre Handlungsfelder wurden bisher identifiziert: 1. Übergang/Bildungsabbruch unmittelbar nach der Pflichtschule 2. Abbruch einer schulischen Ausbildung in der Sekundarstufe II ohne anschließenden Besuch einer alternativen Bildung oder Ausbildung 3. Abbruch einer betrieblichen Lehrausbildung bzw. Nichtablegen der LAP ohne anschließenden Besuch einer alternativen Bildung oder Ausbildung 4. Abbruch einer überbetrieblichen Lehrausbildung bzw. Nichtablegen der LAP ohne anschließenden Besuch einer alternativen Bildung oder Ausbildung 5. Querschnittsmaterien: Jugendliche mit Migrationshintergrund (insbesondere im Jugendalter zugewanderte), Jugendliche mit Behinderung, junge Eltern 6. Programme und Projekte im Übergangssystem und in der Ausbildungsvorbereitung zwischen Schule und weiterführender (Aus-)Bildung/Beruf 7. Anbindung systemferner Jugendlicher (Zum Thema jugendliche Hilfsarbeit finden Anfang 2015 gesonderte Gespräche mit den Sozialpartnern statt.)
15 Bedeutung für das Sozialministeriumservice
16 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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