1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken
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- Hansi Busch
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1 1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013 Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken Andreas Otto Kühne Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft Rheinwerkallee Bonn Tel.: Fax:
2 Allgemeine Empfehlungen Individuelle Regelung der Vermögensnachfolge durch Testament oder Erbvertrag: Ohne Testament/Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge, die meistens zu unerwünschten Ergebnissen führt: - Überlebender Ehegatte und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft - bei kinderlosen Ehegatten sind die Eltern des Versterbenden neben dem überlebenden Ehegatten Miterben - Bei unverheirateten Paaren erhält überlebender Partner nichts Bei gesetzlicher Erbfolge ist zwingend ein Erbschein erforderlich, der meistens teurer ist als ein not. Testament 2
3 Allgemeine Empfehlungen Inhalte eines Testamentes/Erbvertrages: Zuweisung des Eigenheimes/Hausrates an Ehegatten Mehrheitliche Zuweisung des Barvermögens (Bankguthaben und Wertpapierdepots) an den überlebenden Ehegatten evtl. Vermächtnisse bezüglich bestimmter SWA s Zusätzliches Immobilienvermögen an die Kinder (evtl. mit Versorgungsleistungen an den überlebenden Ehegatten), eventuell befristetes Auseinandersetzungsverbot Bei jungen Erben: Eventuell Testamentsvollstreckung Sonderregelungen für Auslandsvermögen (bspw. Ferienhaus) Zuweisung des Unternehmens 3
4 Allgemeine Empfehlungen Absicherung des ehelichen/unehelichen Partners Je älter, desto mehr Barvermögen Höhe der Hinterbliebenenbezüge überprüfen Gemeinschaftskonto: - Gesetzliche Fiktion der hälftigen Beteiligung Kontovollmacht für den Partner Bezugsberechtigung bei Kapital-Lebensversicherungen 4
5 Allgemeine Empfehlungen Schenkungen: Das Übertragen mit warmer Hand ist psychologisch und steuerlich meistens sinnvoll: Aber: - Für den Tod gewünschte Verteilung des Vermögens wird, bei größerer Gestaltungsfreiheit, vorgezogen - alle 10 Jahre neu bestehenden Steuerfreibeträge werden genutzt Bei Eheleuten: Keine Schenkung des Eigenheims an Kinder Widerrufsmöglichkeiten bei der Schenkung vorsehen Immobilien: Nießbrauch zg. des Schenkers und Ehegatten sinnvoll Anrechnung der Schenkung auf Erbteil/Pflichtteil des Beschenkten Keine rein steuerlich motivierten Schenkungen 5
6 Steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte bei Schenkung/Erbfall Sachwertanlagen (bspw. Immobilien oder Beteiligungen an geschlossenen Fonds) sind in der steuerlichen Bewertung meistens niedriger als der Verkehrswert Bankvermögen (Bankguthaben und Depots) immer zum Verkehrswert Erschwerte Liquidierbarkeit von Sachwertanlagen: Wenn Kunde den Wunsch hat, dass sein Vermögen zusammengehalten wird, dann können SWA s geeignete Anlageform für diesen Kundenwunsch sein - gilt insbesondere, wenn SWA in das Gesamthandsvermögen einer Miterbengemeinschaft übergeht. 6
7 Steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte bei Schenkung/Erbfall SWA s stellen im Gegensatz zu Bankguthaben und Anleihen inflationsgesichertes Substanzvermögen dar keine Indexierung im Testament erforderlich, wie bei Versorgungsleistungen oder Barvermächtnissen SWA s können geeignete Anlageformen für Schenkung sein Schenker sollte prüfen, ob er sich Nießbrauch vorbehält, was auch steuerlich vorteilhaft sein kann 7
8 Steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte bei Schenkung/Erbfall SWA s sind gut geeignet für Vermächtnisse, da gut zu individualisieren SWA s sind wichtiger Bestandteil einer generationenübergreifenden Vermögensplanung und assetallocation geografische Steuerung Streuung nach Branchen 8
9 Checkliste für Übertragbarkeit von SWA s Trifft der Gesellschaftsvertrag eines geschlossenen Fonds (meist KG bzw. GmbH & Co. KG) besondere Regelungen für das Ausscheiden eines Gesellschafters? Schenkung Todesfall Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung prüfen Bei SWA s, die wegen gewählter Gesellschaftsform ausländischem Recht unterliegen: Nach welchem Recht vererbt sich die Beteiligung? 9
10 Empfehlungen für SWA s beim Schenken/Vererben SWA s eher Kindern als Ehegatten schenken/vererben, da Ehegatte/Partner häufig eher an Liquidität interessiert ist Wenn Streit über die Verwertung/Nutzung einer SWA vermieden werden soll: Vermächtnis zugunsten bestimmter Personen evtl. Abwicklungs- und/oder Dauertestamentsvollstreckung Wenn Pflichtteilsansprüche erwartet werden, können SWA s wg. ihrer schwierigen Bewertung Instrument zur Reduzierung der Zahllast sein 10
11 Empfehlungen für SWA s beim Schenken/Vererben Häufig besteht Unkenntnis bei den Erben über die Existenz bzw. Anzahl von SWA s Daher: Kunde sollte Liste seiner SWA s vorhalten - Bei Fehlen von Listen: Letzte ESt-Erklärung des Erblassers prüfen und Kontakt zu StB Überprüfung, ob steuerliche Verlustvorträge für Erben zu nutzen sind 11
12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 12
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