BEDIENEN SIE SICH! WORKSHOP DAS BGB IHR WERKZEUGKASTEN FÜR DIE JURISTISCHE FALLLÖSUNG

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1 BEDIENEN SIE SICH! WORKSHOP DAS BGB IHR WERKZEUGKASTEN FÜR DIE JURISTISCHE FALLLÖSUNG Wintersemester 2015 / 2016

2 STRUKTUR DES BGB ALLGEMEINER TEIL Buch SchuldR SachenR FamR ErbR AT 1. Abschnitt 1-89 Personen 1. Titel: Natürliche Personen, Verbraucher Unternehmer 2. Titel: Juristische Personen 2. Abschnitt Sachen und Tiere 3. Abschnitt Rechtsgeschäfte 1. Titel: Geschäftsfähigkeit 2. Titel: Willenserklärung 3. Titel: Vertrag 5. Titel: Vertretung, Vollmacht 4. Abschnitt Fristen, Termine 5. Abschnitt Verjährung 1. Titel: Gegenstand Dauer d.v. 2. Titel: Hemmung, Neubeginn 3. Titel: Rechtsfolge d. V. 6. Abschnitt Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe 7. Abschnitt Sicherheitsleistungen 6. Titel: Einwilligung, Genehmigung

3 EINTEILUNG DER NORMEN NACH FUNKTIONEN Anspruchsgrundlagen Normeneinteilung Gegennormen Definitionsnormen

4 EINTEILUNG DER NORMEN NACH FUNKTIONEN Anspruchsgrundlagen 194 I BGB -> Vorschriften, deren Rechtsfolge die Aussage enthalten, dass jemand von einem anderen etwas verlangen kann. Lesen Sie 362 I, 433 I, 433 II, 214 I, 138 I, 823 I, 985 BGB. Welche Normen sind eine Anspruchsgrundlage und welchen Anspruch begründen sie?

5 EINTEILUNG DER NORMEN NACH FUNKTIONEN Gegennormen Rechtshindernde Einwendungen verhindern Entstehung des Anspruchs Formulierung: Ein XY ist nichtig, wenn Vgl. 138 I, 105 I BGB Rechtsvernichtende Einwendungen zunächst entstandener Anspruch erlischt unter in Norm genannten VS Formulierung: Das XY erlischt, wenn Vgl. 362, 382 BGB Rechtshemmende Einreden schließen Durchsetzbarkeit des Anspruchs aus Formulierung: ist der Verpflichtete berechtigt die Leistung zu verweigern so kann er die Leistung verweigern Vgl. 214 I, 273 I BGB

6 EINTEILUNG DER NORMEN NACH FUNKTIONEN Definitionsnormen Definieren einzelne Begriffe, welche das Gesetz an anderer Stelle verwendet. Zum Beispiel 13, 14, 90 BGB.

7 STRUKTUR WERKZEUGKASTEN Äußere Ordnung (Sachgebiete) Innere Ordnung (Funktion der Normen) Allgemeiner Teil Schuldrecht (AT und BT) Sachenrecht Familienrecht Erbrecht AGL Gegennormen - rechtshindernd - rechtsvernichtend - rechtshemmend Definitionsnormen Dient dazu, das für die Lösung Ihres Falles einschlägige Rechtsgebiet zu finden. Dient dazu, die einschlägige Norm nach ihrer Funktion für die Rechtsanwendung zu sortieren.

8 SACHVERHALT ZUR FALLLÖSUNG Bearbeiten Sie das Arbeitsblatt Anspruchsgrundlagen finden.

9 LÖSUNGEN Fall 1 Mögliche Anspruchsgrundlage: 985 BGB Fall 2 Mögliche Anspruchsgrundlage: 1004 I BGB Fall 3 Mögliche Anspruchsgrundlage: 433 II BGB

10 PRÜFEN DER EINZELNEN AGL- GRUNDSCHEMA Wer will was von wem woraus? Anspruchsgrundlage finden: Anspruch des X auf Y gegen Z aus.. BGB I. Anspruch entstanden 1. Anspruchsvoraussetzungen 2. Rechtshinderndes Gegenrecht 3. Ergebnis II. Anspruch erloschen (wegen rechtsvernichtenden Gegenrecht) 1. Voraussetzungen des rechtsvernichtenden Gegenrechts 2. Ergebnis III. Anspruch durchsetzbar (wegen rechtshemmenden Gegenrecht) 1. Einrede erhoben 2. Voraussetzungen des rechtshemmenden Gegenrechts 3. Ergebnis IV. Endergebnis

11 SUBSUMTIONSTECHNIK Rechtsnorm - Anspruchsgrundlage untersuchen Tatbestand Rechtsfolge TB- Merkmal1 TB- Merkmal 2 TB- Merkmal 3 Definition Abgleich = Subsumtion Tatsache 1 Tatsache 2 Tatsache 3 Sachverhalt

12 SUBSUMTIONSTECHNIK Beispielsfall: G übereignet dem S zum Zeck der Kaufpreiszahlung einen 100 Euro Schein. Der (vorangegangene) Kaufvertrag war von Anfang an nichtig. Hat G gegen S einen Anspruch aus 812 I 1 1.Alt. BGB auf Herausgabe der 50 Euro?

13 SUBSUMTIONSTECHNIK Obersatz : G könnte einen Anspruch auf Herausgabe der 50 Euro gegen S aus 812 I 1 1.Alt. BGB haben. Tatbestand untersuchen: Etwas erlangt haben Dann müsste G. Durch Leistung des S Ohne Rechtsgrund Def.: Das erlangte Etwas kann in jedem Vermögensvorteil bestehen. Subs.: S hat von G 100 Euro bekommen. Damit hat er Eigentum an den 100 Euro erlangt. Def.: Leistung ist das zielund zweckgerichtet Mehren fremden Vermögens. Subs.: S bezahlt eine Kaufpreisforderung an G. Somit liegt eine Leistung vor. Subs.: Rechtsgrund könnte der Kaufvertrag sein. Dieser war jedoch von Anfang an nichtig. Damit liegt kein Rechtsgrund vor. Sachverhalt: G gibt S 100 Euro um Kaufpreis zu zahlen. KV ist nichtig Rechtsfolge = Ergebnis: G hat einen Anspruch auf Herausgabe der 50 Euro gegen S aus 812 I 1 1.Alt. BGB.

14 SACHVERHALT ZUR FALLLÖSUNG Bearbeiten Sie das Arbeitsblatt Subsumtionstechnik nach dem eben besprochenen Schema.

15 SUBSUMTIONSTECHNIK Obersatz : A könnte einen Anspruch auf Herausgabe der Jacke gegen K aus 985 BGB haben. Tatbestand untersuchen: Dann müsste A Eigentümer der Jacke K Besitzer der Jacke sein Def.: Eigentum ist das Recht zu tatsächlicher und rechtlicher Nutzung. Subs.: Die Jacke gehört laut Sachverhalt dem A. Damit ist A Eigentümer. Besitzer? Def. in 854 I BGB Subs.: K hat die Jacke angezogen und mitgenommen. Er hat die tatsächliche Sachherrschaft über die Jacke. Damit ist K Besitzer. Rechtsfolge = Ergebnis: A hat einen Anspruch auf Herausgabe der Jacke gegen K aus 985 BGB. Sachverhalt

16 SUBSUMTIONSTECHNIK Obersatz : N könnte einen Anspruch auf Beseitigung der Flaschen gegen A aus 1004 I BGB haben. Tatbestand untersuchen: Dann müsste N Eigentum Beeinträchtigung N müsste Eigentümer sein. Laut Sachverhalt ist N Eigentümer des Grundstücks. Def.: Beeinträchtigung ist jede dem Inhalt des Eigentums widersprechender Eingriff. Subs.: A hat Flaschen auf das Grundstück des N geworfen. Eine Beeinträchtigung liegt somit vor. Sachverhalt: A wirft Bierflaschen auf das Grundstück des N Rechtsfolge = Ergebnis: N hat einen Anspruch auf Beseitigung der Flaschen gegen A aus 1004 I BGB.

17 SUBSUMTIONSTECHNIK Obersatz : V könnte einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen K aus 433 II BGB haben. Tatbestand untersuchen: Dann müsste Kaufvertrag Zwei übereinstimmende Willenserklärungen - Angebot und Annahme 145 ff. BGB K hat um Lieferung des Bettes Schlummertraum für 1000 Euro gebeten (Angebot). V hat dem zugestimmt (Annahme) Ein Kaufvertrag liegt somit vor. Sachverhalt: K bittet V um Lieferung des Bettes XY für Y Euro. V sagt zu. Bei Lieferung verweigert K die Annahme des Bettes Rechtsfolge = Ergebnis: V hat einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen K aus 433 II BGB.

18 SUBSUMTIONSTECHNIK Obersatz : B könnte einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten gegen A aus 823 I BGB haben. Tatbestand untersuchen: Dann müsste Rechtsgutsverletzung widerrechtlich Verschulden Subs.: A hat die Jacke zerrissen. Das Rechtsgut Eigentum ist verletzt. Subs.: A durfte die Jacke nicht zerreißen. Er handelte widerrechtlich. Subs.: A wollte die Jacke zerreißen, um B eins auszuwischen. Damit handelte er vorsätzlich. Sachverhalt: A zerreißt die Jacke des B Rechtsfolge = Ergebnis: B hat einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten gegen A aus 823 I BGB.

19 SUBSUMTIONSTECHNIK Obersatz : P könnte einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten gegen S aus 823 I BGB haben. Tatbestand untersuchen: Dann müsste Rechtsgutsverletzung widerrechtlich Verschulden Subs.: S hat P umgefahren und verletzt. Das Rechtsgut Gesundheit ist verletzt. Subs.: S durfte P nicht umfahren. Er handelte widerrechtlich. Vorsatz? ( ) Fahrlässigkeit? 276 II BGB. Subs.: S hätte vorsichtiger vom Hof fahren müssen. Damit handelte er fahrlässig. Sachverhalt: S kollidiert aus Unachtsamkeit mit P, der sich verletzt Rechtsfolge = Ergebnis: P hat einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten gegen S aus 823 I BGB.

20 SUBSUMTIONSTECHNIK Obersatz : H könnte einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten gegen P aus 823 I BGB haben. Tatbestand untersuchen: Dann müsste Rechtsgutsverletzung widerrechtlich Verschulden Subs.: Der Blumentopf des P hat den Fuß des H gebrochen. Das Rechtsgut Gesundheit ist verletzt. Die Verletzung des H erfolgte widerrechtlich. Vorsatz? ( ) Fahrlässigkeit? 276 II BGB. Subs.: Blumentopf war ordnungsgemäß befestigt. Damit liegt kein Verschulden vor. Sachverhalt: ein ordnungsgem. Befestigter Blumentopf des H löst sich und fällt P auf den Kopf Rechtsfolge = Ergebnis: H hat Keinen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten gegen H aus 823 I BGB.

21 VOM SACHVERHALT ZUR FALLLÖSUNG Lesen des Sachverhalts Relevant ist nur tatsächlich Passiertes Handlungen werden durch Verben beschrieben, markieren Sie diese Fallfrage lesen! Bei Sachverhaltsanalyse beachten Sachverhalt in Tatkomplexe unterteilen In Betracht kommende AGL je Person und Tatkomplex sammeln Zeitstrahl anfertigen Prüfungsreihenfolge Vertragliche Ansprüche Vertragsähnliche Ansprüche Gesetzliche Ansprüche (dingliche, deliktische, bereicherungsrechtliche)

22 VOM SACHVERHALT ZUR FALLLÖSUNG Bearbeiten Sie das Arbeitsblatt Sachverhaltsanalyse BGB. Was ist passiert und was wollen bzw. wollten die Beteiligten? Orientieren Sie sich dabei am vorgegebenen Schema.

23 SACHVERHALTSANALYSE 1. Handlungsabschnitt: Geschehen bis zur Einverständniserklärung der Eltern zum Kauf des Rennrads Was passiert? Was möchten die Beteiligten? Welche rechtlichen Aspekte und Probleme sind hiermit verknüpft? W gewinnt 100 Euro bei einem Musikwettbewerb konkludente Zustimmung der E ( unter Beifall ) 110 BGB bzgl. der gewonnen 100 Euro Zuvor hat W schon 250 Euro zum Kauf eines Fahrrads von E bekommen. E wollen, dass W sich ein Fahrrad kauft. 110 BGB bzgl. der 250 Euro W kauft Rennrad zum Preis von 420 Euro und zahlt 350 Euro sofort an, der Rest soll in einem Monat bezahlt werden. W möchte Rennrad erwerben 106 BGB -> beschränkte geschäftsfähig des 13 jährigen W 107 BGB -> Kauf von Rennrad lediglich rechtlich vorteilhaft? -> Kauf verpflichtet zur Kaufpreiszahlung nach 433 II BGB -> Einwilligung der E erforderlich 110 BGB -> Bewirkung der vertragsgemäßen Leistung? -> bewirkt erst, wenn Leistung vollständig erbracht, hier aber Ratenzahlung E erklären sich zunächst W ggü. einverstanden. Kauf von Rennrad ist für E in Ordnung 108 I BGB -> Genehmigung

24 SACHVERHALTSANALYSE 2. Handlungsabschnitt: Geschehen bis zur Zusage des telefonischen Rückrufs durch die Eltern Was passiert? Was möchten die Beteiligten? Welche rechtlichen Aspekte und Probleme sind hiermit verknüpft? W möchte Kauf bei V rückgängig machen, weil aus Versehen falsches Rennrad gekauft. V beharrt auf Kauf Erfragt Einverständnis der E. E zweifeln: Sie wollen zunächst nächsten Wettbewerb abwarten und dann entscheiden. W will anderes Rennrad V will wissen, wie E zu dem Kauf stehen. E möchten später entscheiden. 142 I BGB -> Anfechtung 143 I BGB -> Anfechtungserklärung, aber W beschränkt geschäftsfähig, daher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich 108 II BGB -> Vertragspartner fordert gesetzliche Vertreter zur Genehmigung auf -> Erneuerung des Schwebezustands. wie ist Erklärung der E zu verstehen? ( wollen es sich noch einmal überlegen? ) -> 133, 157 BGB

25 SACHVERHALTSANALYSE 3. Handlungsabschnitt: Geschehen nach Konzert in Österreich Was passiert? Was möchten die Beteiligten? Welche rechtlichen Aspekte und Problem sind hiermit verknüpft? E erklären sich nach Wettbewerb ggü W einverstanden. E billigen Kauf des W. erneute Genehmigung nach 108 I BGB -> wegen 108 II BGB (-) V verlangt von W schriftlich Zahlung von 70 Euro nachdem er nichts mehr von E gehört hat. Seit der Aufforderung von V an E sind 4 Wochen vergangen. V möchte sein restliches Geld. 108 II 2 HS 2 BGB -> Genehmigung nur innerhalb von 2 Wochen erklärbar. fehlende Genehmigung = endgültige Verweigerung 108 II 2 HS 2 BGB Workshop SoSe 2015

26 ABSCHLUSS Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Wir sehen uns morgen zum dritten Teil ab 10:00 Uhr in Hörsaal D bzw. Hörsaal H.

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