Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag

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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag Anforderungen an die Unterschwellenvergabe

2 Architekten- und Ingenieurleistungen Vergabe von freiberuflichen Leistungen Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder die im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden. Bis zum Jahr 2015 waren diese Leistungen (ungeachtet des Haushaltsrechts) nur oberhalb der EU-Schwellenwerte von der VOF erfasst. 2

3 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Geltungsbereich: ab Euro (ohne Umsatzsteuer). In Kraft getreten ab 1. März Dienstleistungen : erfassen auch freiberufliche Leistungen. Die Regelungen des HVTG sind vollumfänglich für freiberufliche Leistungen anwendbar. 3

4 HVTG Beschränkte Ausschreibung: Zulässig bis zu einem Auftragswert von von Euro (Vergabefreigrenze). Freihändige Vergabe Zulässig bis zu einem Auftragswert von Euro (Vergabefreigrenze). Jeweils je Auftrag. 4

5 HVTG Interessenbekundungsverfahren (IBV) Vereinfachte Teilnahmewettbewerbe zur Auswahl von Bewerbern. IBV sind durchzuführen vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe. Bei Dienstleistungen ab einem Auftragswert von Euro. 5

6 HVTG Interessenbekundungsverfahren (IBV) Ausnahmetatbestände: Leistung kann nur von einem Unternehmen ausgeführt werden (technische oder künstlerische Gründe, Ausschließlichkeitsrechte) Dringlichkeit (objektive Gründe, nicht vorhersehbar) Geheimhaltung 6

7 HVTG Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe ohne IBV Aufforderung von mindestens 5 geeigneten Personen/Unternehmen. Mindestens zwei Unternehmen sollen nicht am Ort der Ausführung/Beschaffung ansässig sein. Rotationsprinzip. Bieter können gesetzt werden (Anzahl in Bekanntmachung angeben). 7

8 HVTG Planungsleistungen (Freihändige Vergabe oder Verhandlungsvergabe) Können getrennt nach Dienstleistung und Entgelt in zwei verschlossenen Umschlägen gefordert werden. Eigenständige Planungsleistung, Bezugnahme auf Leistungsbilder reicht nicht aus. Erst Wertung der Leistungsangebote, dann Öffnung der Entgelt-Umschläge. 8

9 Unterschwellenvergabeordnung - UVgO Regelungsgegenstand Vergaben von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Ersetzt die VOL/A Abschnitt 1. Freiberufliche Leistungen sind einbezogen. 9

10 UVgO Inkraftsetzen Bund: Allgemeine VV zu 55 BHO Verweis auf die UVgO. Nach Änderung des Gesetzes zur Änderung des 30 HGrG und des 55 BHO, voraussichtlich Frühjahr In Kraft setzen Hessen:? Kompatibilität mit HVTG - HVTG geht als Gesetz vor! 10

11 UVgO Vergabe von freiberuflichen Leistungen ( 50 UVgO) Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit angeboten werden, sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. 11

12 UVgO Vergabe von freiberuflichen Leistungen ( 50 UVgO) Greift Regelung Nr. 2.3 der Allgemeinen VV zu 55 BHO (VV-BHO) auf. Wettbewerb ist zu schaffen ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO. Umsetzung in der Praxis? 12

13 UVgO Durchführung von Planungswettbewerben ( 52 UVgO) Planungswettbewerbe können insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt werden. 13

14 UVgO Durchführung von Planungswettbewerben ( 52 UVgO) Bei Architekten- und Ingenieurleistungen dienen Planungswettbewerbe dem Ziel, alternative Vorschläge für Planungen auf der Grundlage veröffentlichter einheitlicher Richtlinien zu erhalten. Bei der Durchführung werden die RPW angewendet. 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Irene Lausen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden 15

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