GoingPublic. Mitarbeiterbeteiligung. Magazin. GoingPublic SPECIAL. Vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer Special Oktober

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GoingPublic. Mitarbeiterbeteiligung. Magazin. GoingPublic SPECIAL. Vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer. 2011 Special Oktober 2011 www.goingpublic."

Transkript

1 2011 Special Oktober Pflichtblatt an allen deutschen Wertpapierbörsen GoingPublic GoingPublic Das Kapitalmarktmagazin Magazin SPECIAL Mitarbeiterbeteiligung Vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer powered by

2 Grußwort Mitarbeiter zu Unternehmern machen Von Jörg Ziegler, Vorsitzender des Beirats, GEO DACH Chapter Die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit ihren Unternehmen seit jeher wichtige Erfolgsfaktoren werden in Zeiten des Fachkräftemangels immer bedeutender. Doch wie identifizieren sich Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber? Wie motiviert man High Potentials, sich für das eigene Unternehmen zu entscheiden und vielleicht noch viel wichtiger dem Unternehmen über einen langen Zeitraum erhalten zu bleiben? Ansätze gibt es viele: flexible Arbeitszeiten, mobile Arbeitsplätze, familienfreundliches Umfeld. Eine noch zu wenig genutzte Möglichkeit ist jedoch, alle Mitarbeiter und nicht nur Führungskräfte am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und die Mitarbeiter durch die Teilhabe am Unternehmenserfolg zu Mitunternehmern zu machen. Stock Options, Phantom Stocks, Belegschaftsaktien, Share Matching Plans, Genussscheine der Möglichkeiten gibt es viele. Heutzutage bieten DAX- Schwergewichte wie Siemens ihre Mitarbeiterbeteiligungs - programme weltweit nahezu allen Beschäftigten an. Aber auch kleinere Unternehmen und der deutsche Mittelstand haben unbekannterweise oft schon eine große Tradition in Sachen Mitarbeiterbeteiligung. Und auch diese Gesellschaften wie KWS Saat modernisieren und erweitern bestehende Programme kontinuierlich. Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm einzuführen, bedeutet jedoch einen hohen administrativen Aufwand. Ähnlich wie bei einer Kapitalmarkttransaktion sind je nach Größe und Umfang des Programms zahlreiche Parteien innerhalb und außerhalb des Unternehmens (Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater, Agenturen etc.) bei der Implementierung, aber auch in der Durchführung involviert. Doch schrecken die Unternehmen vor Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu Unrecht zurück, denn der Aufwand lohnt sich: Studien zeigen, dass Unternehmen mit Beteiligungsprogrammen eine zufriedenere Belegschaft und damit wohl auch Unternehmensleitung haben. Man kann also von einer Win-Win-Situation sprechen. Doch diese Botschaft ist noch längst nicht überall durchgedrungen. So hat es sich die gemeinnützige Global Equity Organization (GEO) weltweit zur Auf - gabe gemacht, Führungskräfte und Spezialisten für kapitalmarktbasierte Beteiligungsprogramme bei der Entwicklung, dem Management und der Verwaltung hochwertiger Aktien- und Optionsprogramme zu unterstützen. Das GEO DACH Chapter, der deutschsprachige Zweig des GEO, hat zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollen, die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland, Österreich und der Schweiz noch stärker zu etablieren. Aus diesem Grund freue ich mich, dass das GoingPublic Magazin erstmals dem Thema Mitarbeiterbeteiligung ein eigenes Special widmet. Das Konzept des Heftes, börsennotierten Unternehmen als Leitfaden zu dienen, der anhand von Fachbeiträgen, Interviews und Fallbeispielen einen umfassenden Überblick zum Thema Mit - arbeiterbeteiligung gibt, ist so auch ganz im Sinne des GEO DACH Chapters. Ihr Jörg Ziegler Jörg Ziegler Grußwort Special Mitarbeiterbeteiligung

3 Komplexe Herausforderung aber machbar Ein Leitfaden zur erfolgreichen Einführung und Umsetzung internationaler Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramme Das Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat in Deutschland noch nicht den Stellenwert erreicht, den es in anderen Ländern einnimmt. Nur etwa 2,4 Mio. Beschäftigte in rund Unternehmen profitieren hierzulande von einem betrieblichen Beteiligungsmodell nicht viel angesichts von mehr als 40 Mio. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Viele unserer europäischen Nachbarn, aber auch die USA und Japan haben die Vorteile von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen früher erkannt und konsequent gefördert. Folgender kleiner Leitfaden schildert an Beispielen aus den Bereichen Recht und Steuern den Weg zu einer erfolgreichen Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Steuerliche Herausforderungen Gerade dann, wenn Mitarbeiterbeteiligungen als Vergütungsbestandteil eingesetzt werden, ist die richtige Besteuerung der Unternehmen und der von ihnen international eingesetzten Arbeitnehmer ein anspruchsvolles Thema, erläutert Uwe Nowotnick, Partner bei KPMG. Es geht konkret um Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten und die korrekte Erfüllung von Einbehaltungsverpflichtungen für jeden Uwe Nowotnick teilnehmenden Arbeitnehmer nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen. Auch die Prüfung der aktuellen Konzernumlagepraxis und die Umsetzung eines globalen steuereffektiven Konzernumlagesystems für international tätige Mitarbeiter stehen auf der Agenda. Viele Fragen zu klären Für die Unternehmen stellen sich in der Folge viele Fragen: Welche Ziele werden mit dem Mitarbeiterbetei - ligungsmodell verfolgt und welche Art der Mitarbeiter - beteiligung ist hierfür optimal geeignet, gerade auch im Hinblick auf eine mögliche Internationalisierung? Welche Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bestehen für das Unternehmen derzeit bereits weltweit? Wer ist teilnahmeberechtigt? Wie sollen die Mittel aufgebracht werden? Mitarbeiterbeteiligungsprogramme werden international ganz unterschiedlich besteuert. Foto: Photodisc Wo waren und/oder werden die berechtigten Mitarbeiter während der Laufzeit der Beteiligungsprogramme tätig (sein)? Wie werden die Vorteile in den einzelnen Ländern besteuert? Gibt es möglicherweise öffentliche Fördermöglichkeiten? Welche Daten werden für die Befolgung der sich ergebenden Pflichten benötigt? Die Fülle an Fragen lässt erahnen, dass die Herausforderung, Mit - arbeiterbeteiligungen zu administrieren, mit zunehmender Laufzeit der Programme und Anzahl der Einsatz - länder steigt. Ein Beispiel macht die Komplexität deutlich: Ein Unternehmen vergütet seine Arbeitnehmer über ein Aktien - optionsprogramm. Die nicht handelbaren Mitarbeiter - aktienoptionen werden für Mitarbeiter XY während seiner Tätigkeit im Ausland gewährt und während der Tätigkeit in Deutschland ausgeübt. Der Mitarbeiter war während der Laufzeit des Programms in mehreren Ländern, darunter Belgien, steuerpflichtig. In Deutschland führt die Ausübung von nicht handelbaren Options - rechten zu einem Besteuerungstatbestand. Steuerpflichtig ist die Differenz zwischen dem Kurswert der Aktien im Zeitpunkt der Einbuchung ins Aktiendepot des Mitarbeiters und dem von ihm gezahlten Ausübungspreis. Allerdings steht Deutschland im Falle einer Entsendung nur ein anteiliges Besteuerungsrecht für den Zeitraum zu, in dem der Steuerpflichtige in Deutschland tätig und 14 Special Mitarbeiterbeteiligung 2011

4 steuerpflichtig war. Doppelbesteuerungs- und Nicht - besteuerungssituationen können dann entstehen, wenn die steuerlichen Regelungen des Auslands nicht mit den deutschen übereinstimmen, erklärt Nowotnick. So wird nach belgischem Recht die Gewährung von Aktienoptionsrechten im Zeitpunkt der Gewährung besteuert. Im Beispielsfall käme es im Ergebnis zu einer Doppelbesteu - erung, wenn dem Mitarbeiter während der Zeit seiner steuerpflichtigen Tätigkeit in Belgien Optionen gewährt worden wären. Das zeigt, wo die steuerlichen Knackpunkte liegen können, so Nowotnick. Die Unternehmen sollten sich bei der Einführung eines Mitarbeiterbetei - ligungsprogramms also ausreichend Zeit nehmen. Denn neben den steuerlichen Aspekten sind zahlreiche weitere Rechtsgebiete zu beachten. Nachdem Spezialisten im Unternehmen die Vergütungsstrategie ausgearbeitet haben, geht es an die Prüfung durch die Vertreter aller betroffenen Rechtsgebiete. Machbarkeitsstudie für alle teilnehmenden Länder Die Implementierung eines Mitarbeiterbeteiligungs - programms muss also gut vorbereitet werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie müssen die relevanten, interdisziplinären Fragestellungen für jedes der am Plan teilnehmenden Länder im Detail geprüft werden. So sind seit der Finanzkrise vermehrt Fragen der Nach - haltigkeit der Vergütungssysteme zu beachten. Aus deutscher Sicht gilt es, z.b. das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorStAG) und die Institutsvergütungsverordnung zu berücksichtigen. Des Weiteren sind unter anderem Währungsfragen, Kapitalmarktrecht, ggf. aktienrechtliche Vorgaben (z.b. Einbindung der Hauptversammlung), Bilanzierung, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsregeln zu ermitteln. Kapitalbeschaffung Ein wesentlicher Aspekt bei der Strukturierung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ist die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung und die Frage, wie das der Beteiligung gegebenenfalls zugrundeliegende Kapital beschafft wird. Denkbar sind verschiedene Beteiligungsmodelle, die beispielsweise von einer stillen Beteiligung, Aktien und Aktienoptionen, Wandel- und Optionsanleihen bis hin zu Genussrechten reichen können. Sollen Aktienoptionen ausgegeben werden, ist z.b. die strate - gische Entscheidung zu treffen, auf welche Weise die Beschaffung der bei Ausübung der Optionen gegebenenfalls zu liefernden Aktien erfolgen soll: Ein Weg ist die Schaffung eines bedingten Kapitals. Der hierüber gefasste Beschluss muss zwingend den Zweck des bedingten Kapitals, Nennbetrag und Aktienart, Ausübungspreis und Laufzeit sowie die Bezugsberechtigten umfassen, erläutert Rechtsanwältin Sabine Paul Sabine Paul von der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Deshalb müssen insbesondere diese Parameter bereits weit im Vorfeld geklärt sein. Alternativ kann auch genehmigtes Kapital geschaffen werden. Dieses unterliegt zwar keiner Zweckbeschränkung, darf allerdings anders als das bedingte Kapital maximal für fünf Jahre genehmigt sein und ist schon aus diesem Grund für die o.g. Zwecke in der Praxis weitgehend verdrängt worden. Die meisten Beteiligungsprogramme haben durchaus längere Laufzeiten. Neben den steuerlichen Aspekten sind bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen noch zahlreiche weitere Rechtsgebiete zu beachten. Zu beachten ist im Rahmen einer Kapitalerhöhung, dass grundsätzlich der Nennbetrag des bedingten Kapitals die Special Mitarbeiterbeteiligung

5 geplanten Mitarbeiterbeteiligungsprogramme im Hinblick auf die Vorschriften des WpPG überprüfen zu lassen, rät KPMG-Expertin Paul. Nach dem Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) am 1. Juli 2005 gibt es für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die ein Angebot von Wertpapieren/Aktien vorsehen, nunmehr grundsätzlich eine Prospektpflicht, soweit keine gesetzliche Ausnahmeregelung befreiend eingreift. Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen darf. Dient das bedingte Kapital zur Gewährung von Bezugsrechten (z.b. Aktienoptionen, die im Rahmen von Mitarbeiter - kapitalbeteiligungsprogrammen ausgegeben werden), ist neben der allgemeinen Beschränkung des Erhöhungs - betrags auf 50% zusätzlich noch eine Grenze von 10% des Grundkapitals einzuhalten. Prüfung einer möglichen Prospekterstellungspflicht Nach dem Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) am 1. Juli 2005 gibt es für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die ein Angebot von Wertpapieren/ Aktien vorsehen, nunmehr grundsätzlich eine Prospektpflicht, soweit keine gesetzliche Ausnahmeregelung befreiend eingreift. Nach den Vorschriften des WpPG gibt es allerdings nur noch eingeschränkte Ausnahmen von der Prospekterstellungspflicht. Befreit von der Prospektpflicht sind z.b. Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere im Europäischen Wirtschaftsraum bereits an einem organisierten Markt notiert sind. Diesen Unternehmen obliegt es aber dennoch, bestimmte Informa - tionen zu erteilen und den Mitarbeitern vor dem Erwerb des Wertpapiers ein Dokument zur Verfügung zu stellen, aus dem die Anzahl und die Art des Wertpapiers sowie die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot ersichtlich sind. Unter Berücksichtigung der Strafandrohung bei Verstößen gegen das WpPG empfehlen wir dringend, alle Mitbestimmungsfragen Sobald unternehmensseitig das grobe Konzept für das geplante Beteiligungsprogramm steht, aber noch vor Erstellung der vertraglichen Dokumente und der beginnenden Umsetzung des Plans muss der Betriebsrat ein - gebunden werden: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind in der Regel ein Thema der betrieblichen Lohn ge - staltung ( 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), das der zwingenden betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung unter - fällt jedenfalls, soweit nicht nur die obere Führungs - ebene (d.h. leitende Angestellte/Vorstände) begünstigt werden soll. Für leitende Angestellte wäre ggf. noch der Sprecherausschuss einzubeziehen. Paul empfiehlt jedenfalls eine möglichst frühzeitige Kommunikation mit den genannten Gremien, um bei der Feinabstimmung des Beteiligungsmodells auf möglichst große Akzeptanz seitens der Arbeitnehmervertreter zu stoßen und diesen später auch als Vermittler zu nutzen, um die Mitarbeiter von den Vorteilen des Programms zu überzeugen (z.b. in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung). Darüber hinaus ist eine Betriebsvereinbarung dazu abzuschließen, nach welchen Maßstäben die Verteilung des Gesamt- Leistungsvolumens auf die einzelnen Mitarbeiter(-gruppen) erfolgen soll, so KPMG-Expertin Paul. Ob und wann der Arbeitgeber ein Beteiligungsprogramm einführt und in welcher Höhe insgesamt sowie in welcher Form die Belegschaft bzw. einzelne Arbeitnehmergruppen begünstigt/beteiligt werden sollen, ist hingegen mitbestimmungsfrei. In der Verhandlung mit dem Betriebsrat ist zu beachten, dass die Unternehmensseite in jedem Fall bereits durch den Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung der Aktionäre in vielen Grundfragen bereits gebunden ist und hier kein echter Verhandlungsspielraum mehr besteht. Vielmehr müssen die Vorgaben der Aktionäre als Bestandteil des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung zwingend beachtet werden. Im internationalen Umfeld bestehen die Mit - bestimmungsrechte des Betriebsrates im Rahmen der Beschlüsse der Konzernmutter, die ihrerseits die Aktienoptionen gewährt. 16 Special Mitarbeiterbeteiligung 2011

6 Vertragsgestaltung Neben der Gestaltung der eigentlichen Plandokumente ist zudem ein Entschluss darüber zu fällen, auf welcher Rechtsgrundlage den Mitarbeitern die Leistung gewährt werden soll: Zum einen kann die Einführung eines Mit - arbeiterbeteiligungsprogramms durch Betriebsverein - barung geregelt werden, die Arbeitgeber und Arbeit - nehmer unmittelbar und zwingend rechtlich bindet (Ausnahme: leitende Angestellte und Vorstände). Allerdings kann auch eine Betriebsvereinbarung niemanden zwingen, überhaupt Aktionär zu werden, betont Paul. Diese Grundentscheidung muss beim Mitarbeiter verbleiben und auf freiwilliger Basis erfolgen. Zum anderen können Beteiligungsprogramme beispielsweise auch im Wege einer Gesamtzusage oder individualvertraglich zugesagt werden. Einige spezifische Punkte sind bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen besonders zu berücksichtigen. Hierzu gehören u.a. Stichtagsklauseln (Wartezeiten), Verfallsklauseln, Bindungsfristen, Kündigungsregelungen (sog. good leaver/bad leaver - Klauseln), Veräußerungsbeschränkungen etc. Wegen der Komplexität einiger dieser Regelungen und der recht - lichen Anforderungen daran ist hier unbedingt auf fachmännische Unterstützung zurückzugreifen. Empfehlenswert ist insbesondere im Rahmen einer erstmaligen Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen auch die Aufnahme eines Freiwilligkeitsvorbehaltes, um Ansprüche für die Zukunft zu verhindern und außerdem dem Entstehen einer betrieblichen Übung entgegenzuwirken, rät Paul. Schließlich können gerade wegen der steigenden Internationalität auch Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln eine entscheidende Rolle spielen. Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Zu guter Letzt ist auch bei der Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, der eine sachlich unbegründete Differenzierung vergleichbarer Arbeitnehmer verbietet. So dürfen beispielsweise Teilzeitbeschäftigte nicht allein wegen ihrer verringerten Arbeitszeit aus einem Beteiligungsprogramm ausgeschlossen werden. Unsicherheit verursacht häufig auch der Umgang mit befristet Beschäftigten. Schließlich stellen sich Gleich - behandlungsfragen auch im Hinblick auf Auszubildende, Mitarbeiterinnen im Mutterschutz bzw. Mitarbeiter in Elternzeit oder Wehrdienst sowie bezüglich langzeit - erkrankter oder ausländischer Mitarbeiter. Unproblematisch ist hingegen die Unterscheidung nach Dauer der Betriebszughörigkeit oder Hierarchieebene. Das Unternehmen hat einen Entschluss darüber zu fällen, auf welcher Rechts grund - lage den Mitarbeitern die Leistung gewährt werden soll. Fazit Die Implementierung eines Mitarbeiterbeteiligungs - programms ist besonders auf internationaler Ebene ein komplexes Unterfangen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig alle verantwortlichen Stellen innerhalb des Unternehmens in den Prozess mit einzubeziehen. Für steuerliche und rechtliche Fragen sollten daneben auch erfahrene externe Fachleute zu Rate gezogen werden. Sind im Vorfeld alle Fragen geklärt, steht einer erfolgreichen Einführung und Umsetzung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nichts mehr im Wege. Robert Steininger Special Mitarbeiterbeteiligung

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG

Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument bei der AG Inhaltsverzeichnis Beteiligungsfinanzierung bei der AG - Allgemeines - Aktien - Wertpapierbörsen - Aktienarten - Kapitalerhöhung in Form der

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015: Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Mitarbeiterbeteiligung in IT-Unternehmen. Dr. Sonja Legtmann 25. Oktober 2005

Mitarbeiterbeteiligung in IT-Unternehmen. Dr. Sonja Legtmann 25. Oktober 2005 Mitarbeiterbeteiligung in IT-Unternehmen Dr. Sonja Legtmann 25. Oktober 2005 AGENDA Motivationen Ziele Teilnehmer Mögliche Beteiligungsarten Direktbeteiligung vs. mittelbare Beteiligung Exitregelungen

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

Die maßgeblichen Eckpunkte des Beschlussvorschlags lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die maßgeblichen Eckpunkte des Beschlussvorschlags lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Tagesordnungspunkt 9 lit. b) (Bedingtes Kapital/Aktienoptionsprogramm 2011) Tagesordnungspunkt 9 lit. b) sieht die Schaffung eines bedingten

Mehr

26. März 2015 München

26. März 2015 München » Unternehmer-Seminar Mitarbeiterbeteiligung Bewährte Modelle für Familienunternehmen und Praxisporträts 26. März 2015 München Mit Dr. Heinrich Beyer (AGP Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung) und Praxisreferenten

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4 Unter Tagesordnungspunkt 4 schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Vorstand, zu ermächtigen, bis zum

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines Vermögensbildung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlage 3. Freiwilligkeit, Kündigung, Widerruf 4. Anlageberechtigte und Anlageformen 5. Arbeitgeberpflichten 6. Rechtsprechungs-ABC

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Skills-Management Investieren in Kompetenz

Skills-Management Investieren in Kompetenz -Management Investieren in Kompetenz data assessment solutions Potenziale nutzen, Zukunftsfähigkeit sichern Seite 3 -Management erfolgreich einführen Seite 4 Fähigkeiten definieren und messen Seite 5 -Management

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Mandanteninformation Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Die Börsenzulassung Ihrer Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Kapital über die Börse zu akquirieren. Neben dem klassischen

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

Orderarten im Wertpapierhandel

Orderarten im Wertpapierhandel Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Teilzeitausbildung in Hamburg. Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe. Tipps und Informationen.

Teilzeitausbildung in Hamburg. Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe. Tipps und Informationen. Familie mit Kind Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe Tipps und Informationen Teilzeitausbildung in Hamburg Einklinker DIN lang Logo Gewusst wie - Ausbildung in Teilzeit Ausbildung

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Flexibilität und Erreichbarkeit

Flexibilität und Erreichbarkeit Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Verpasst der Mittelstand den Zug?

Verpasst der Mittelstand den Zug? Industrie 4.0: Verpasst der Mittelstand den Zug? SCHÜTTGUT Dortmund 2015 5.11.2015 Ergebnisse einer aktuellen Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen 1 Industrie 4.0 im Mittelstand Ergebnisse einer

Mehr

Private Senioren- Unfallversicherung

Private Senioren- Unfallversicherung Private Senioren- Unfallversicherung Ergebnisse einer repräsentativen Studie von forsa September 2010 1 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Meinungen rund um das Thema private Unfallversicherungen

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015

Mehr

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben

Mehr

Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb

Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Einleitung Liebe Chefs! Nutzen Sie die Aktion des Handwerk Magazins, um Ihre Führungsqualitäten zu erkennen. Durch eine

Mehr

Wir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker

Wir bitten um Entschuldigung für die Umtriebe und wünschen viel Spass und Erfolg beim Lernen und Lehren. Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker Korrigenda zu Carlen, Gianini, Riniker; Finanzbuchhaltung 3, 12. Auflage 2012 Korrigenda Liebe Leserinnen und Leser Leider schleichen sich bei der Produktion eines Lehrmittels immer wieder kleine Fehler

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr.

Ich habe von dem bevorstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gelesen. Für diesen Börsengang interessiere ich mich sehr. Beratungsfall Aktien Ausgangssituation: Mathias Jung ist bei seiner täglichen Zeitungslektüre auf den anstehenden Börsengang der Stuttgarter Maschinenbau AG gestoßen. Er erwägt Aktien der Stuttgarter Maschinenbau

Mehr

Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck

Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck Um Ähnlichkeiten und Unterschiede im CO2-Verbrauch zwischen unseren Ländern zu untersuchen, haben wir eine Online-Umfrage zum CO2- Fußabdruck durchgeführt.

Mehr

Frau sein in jedem Alter

Frau sein in jedem Alter Frau sein in jedem Alter... von Frau zu Frau 10 Tipps damit es klappt Frau sein in jedem Alter 10 Tipps, damit es klappt für eigene Freiheiten für die persönliche Unabhängigkeit für Individualität für

Mehr

Robert Günther Versicherungsmakler

Robert Günther Versicherungsmakler Robert Günther Versicherungsmakler Bewertung: Sehr hoch Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete

Versetzungsgefahr als ultimative Chance. ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefahr als ultimative Chance ein vortrag für versetzungsgefährdete Versetzungsgefährdete haben zum Großteil einige Fallen, die ihnen das normale Lernen schwer machen und mit der Zeit ins Hintertreffen

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der conwert Immobilien Invest SE an die Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG Disclaimer Dieses Dokument stellt weder eine Einladung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH

WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH Agenda Einleitung Historisches zum Thema Smart Definitionen

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben

SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG Chancen geben Sie suchen Fachkräfte? Mit geringem Aufwand können Sie durch Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung eigene Fachkräfte

Mehr