Hinweise zur Anmeldung und zu den. Prüfungen im Rahmen der. 1. Staatsprüfung nach der LPO 2003 am. Institut für Romanistik. der Universität Paderborn

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1 Hinweise zur Anmeldung und zu den Prüfungen im Rahmen der 1. Staatsprüfung nach der LPO 2003 am Institut für Romanistik der Universität Paderborn - Abkürzungen: LPO - Lehramtsprüfungsordnung 2003 NRW StO Spanisch BK - Studienordnung für das Unterrichtsfach Spanisch für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Paderborn (2005) StO Französisch BK - Studienordnung für das Unterrichtsfach Französisch für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Paderborn (2005) StO Spanisch Gym/Ge - Studienordnung für das Unterrichtsfach Spanisch für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Paderborn (2005) StO Französisch Gym/Ge - Studienordnung für das Unterrichtsfach Französisch für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Paderborn (2005) StO Französisch HRGe - Studienordnung für das Unterrichtsfach Französisch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschulen an der Universität Paderborn (2005)

2 I. Allgemeines 1. Mit der erstmaligen Meldung zu einer Prüfung wird die Zulassung zur 1. Staatsprüfung in der Erziehungswissenschaft, in zwei Fächern und in weiteren lehramtsspezifischen Prüfungen beantragt. Mit dem Zulassungsantrag müssen die erfolgreich absolvierten Zwischenprüfungen in Erziehungswissenschaft und in beiden Fächern nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sich die Prüflinge zu jeder Einzelprüfung im Rahmen der 1. Staatsprüfung beim Landesprüfungsamt anmelden. Während des Prüfungsverfahrens können die Fächer nicht verändert werden. 2. Vor dem Ablegen der Prüfung muss das Prüfungsmodul komplett absolviert sein (Nachweis: Modulabschlussbescheinigung). Der oder die für die Prüfung relevante/n Leistungsnachweis/e müssen spätestens zum Nachreichtermin vorgelegt werden. Mit der Meldung zur letzten Prüfung im Fach muss der Studienabschluss im Fach nachgewiesen werden (Das Formular finden Sie hier: Näheres finden Sie auch auf den Anmeldeformularen des Landesprüfungsamtes. 3. Mit der Meldung zum erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium ist die durch das Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) erstellte Bescheinigung über Praxisphasen im Lehramtsstudium vorzulegen. (Das Formular finden Sie hier: 4. Für die schriftlichen und die mündlichen Prüfungen werden für jedes Semester zwischen der Universität und dem Landesprüfungsamt sog. Melde- und Prüfungszeiträume vereinbart, die auch für Erweiterungs- und Wiederholungsprüfungen einzuhalten sind. Schriftliche Hausarbeiten können jederzeit angemeldet werden, spätestens jedoch sechs Monate vor dem Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium. II. Wann kann ich mich zum 1. Staatsexamen anmelden? 1. Französisch/ Spanisch Gym/Ge Allgemeine Voraussetzungen: Die Zulassung zur 1. Staatsprüfung setzt die bestandene Zwischenprüfung und die fachspezifischen Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung gemäß 24 der Studienordnung voraus. Der Antrag auf Zulassung ist mit der erstmaligen Meldung zu einer Prüfung gemäß Abs. 4 schriftlich an das Staatliche Prüfungsamt (jetzt Landesprüfungsamt) zu richten. Dieses entscheidet über die Zulassung (Vgl. 14 StO Französisch bzw. Spanisch Gym/Ge). Spezifische Voraussetzungen: : Voraussetzung für die Meldung zu einer Prüfung in der ist der Erwerb der beiden im Hauptstudium zu erbringenden Leistungsnachweise in der, die dem Aufbaumodul I (bestehend aus vier Teilleistungsnachweisen) und dem Aufbaumodul II (dort der Leistungsnachweis, bestehend aus zwei Teilleistungsnachweisen in Landes-/ Kulturwissenschaft und wahlweise in Sprachoder Literaturwissenschaft) zugeordnet sind (Vgl. 24 Abs. 2 StO Französisch bzw. Spanisch Gym/Ge). : Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung in der ist der im Hauptstudium zu erbringende Leistungsnachweis der (Vgl. 24 Abs. 3 StO Französisch bzw. Spanisch Gym/Ge). 2

3 Schriftliche Hausarbeit: Voraussetzung zur Meldung zu einer Schriftlichen Hausarbeit mit fachwissenschaftlichem Schwerpunkt ist der Erwerb des Leistungsnachweises in der, der dem Aufbaumodul I zugeordnet ist; Voraussetzung zur Meldung zu einer Schriftlichen Hausarbeit mit fachdidaktischem Schwerpunkt ist der Leistungsnachweis in der, der im Rahmen des Aufbaumoduls zu erbringen ist (Vgl. 24 Abs. 5 StO Französisch bzw. Spanisch Gym/Ge). Die Schriftliche Hausarbeit muss mindestens sechs Monate vor dem Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium angemeldet werden. 2. Französisch/ Spanisch BK Allgemeine Voraussetzungen: Die Zulassung zur 1. Staatsprüfung setzt die bestandene Zwischenprüfung und die fachspezifischen Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung gemäß 24 der Studienordnung voraus. Der Antrag auf Zulassung ist mit der erstmaligen Meldung zu einer Prüfung gemäß Abs. 4 schriftlich an das Staatliche Prüfungsamt (jetzt Landesprüfungsamt) zu richten. Dieses entscheidet über die Zulassung (Vgl. 14 StO Französisch bzw. Spanisch BK). Gemäß 37 Abs. 9 LPO ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit abzuleisten. Der Nachweis über den Abschluss des überwiegenden Teils der fachpraktischen Ausbildung ist vor der Zulassung zur 1. Staatsprüfung vorzulegen; der Abschluss der gesamten fachpraktischen Ausbildung ist vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst nachzuweisen. Spezifische Voraussetzungen: : Voraussetzung für die Meldung zu einer Prüfung in der ist der Erwerb der beiden im Hauptstudium zu erbringenden Leistungsnachweise in der, die dem Aufbaumodul I (bestehend aus vier Teilleistungsnachweisen) und dem Aufbaumodul II (dort der Leistungsnachweis, bestehend aus zwei Teilleistungsnachweisen in Landes-/ Kulturwissenschaft und wahlweise in Sprach- oder Literaturwissenschaft) zugeordnet sind. (Vgl. 24 Abs. 2 StO Französisch bzw. Spanisch BK) : Wenn das Fach als erstes Fach studiert wird, dann ist in der dieses Faches [...] eine Prüfung abzulegen. Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung in der des ersten Faches ist der im Hauptstudium zu erbringende Leistungsnachweis der (Vgl. 24 Abs. 3 StO Französisch bzw. Spanisch BK). Schriftliche Hausarbeit: Voraussetzung zur Meldung zu einer Schriftlichen Hausarbeit mit fachwissenschaftlichem Schwerpunkt ist der Erwerb des Leistungsnachweises in der, der dem Aufbaumodul I zugeordnet ist; Voraussetzung zur Meldung zu einer Schriftlichen Hausarbeit mit fachdidaktischem Schwerpunkt ist der Leistungsnachweis in der, der im Rahmen des Aufbaumoduls zu erbringen ist (Vgl. 24 Abs. 5 StO Französisch bzw. Spanisch BK). Die Schriftliche Hausarbeit muss mindestens sechs Monate vor dem Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium angemeldet werden. 3. Französisch HRGe Allgemeine Voraussetzungen: Die Zulassung zur 1. Staatsprüfung setzt die bestandene Zwischenprüfung und die fachspezifischen Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung gemäß 24 der Studienordnung voraus. Der Antrag auf Zulassung ist mit der erstmaligen Meldung zu einer Prüfung gemäß Abs. 4 schriftlich an das Staatliche Prüfungsamt (jetzt 3

4 Landesprüfungsamt) zu richten. Dieses entscheidet über die Zulassung (Vgl. 14 StO Französisch HRGe). Spezifische Voraussetzungen: : Voraussetzung für die Meldung zu einer Prüfung in der ist der im Hauptstudium zu erbringende Leistungsnachweis, der dem Aufbaumodul I (bestehend aus vier Teilleistungsnachweisen) zugeordnet ist (Vgl. 24 Abs. 2 StO Französisch HRGe). Schriftliche Hausarbeit: Voraussetzung zur Meldung zu einer Schriftlichen Hausarbeit mit fachwissenschaftlichem Schwerpunkt ist der Erwerb des Leistungsnachweises, der dem Aufbaumodul I zugeordnet ist; Voraussetzung zur Meldung zu einer Schriftlichen Hausarbeit mit fachdidaktischem Schwerpunkt ist der Leistungsnachweis in der, der im Rahmen des Vertiefungsmoduls zu erbringen ist (Vgl. 24 Abs. 5 StO Französisch HRGe). Die Schriftliche Hausarbeit muss mindestens sechs Monate vor dem Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium angemeldet werden. Prüfungszeiträume: in der Regel von Februar bis Mai und von August bis November. Genauere Angaben hält das Landesprüfungsamt bereit: 4

5 Zusammenfassung der Voraussetzungen zur Meldung zur Prüfung Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung im Landesprüfungsamt ist es noch nicht notwenig, alle Nachweise vorzulegen. Spätestens zum gesetzten Nachreichtermin müssen jedoch alle Nachweise vorliegen, um die gewünschte Prüfung ablegen zu können. Prüfung in der Prüfung in der Schriftliche Hausarbeit Französisch/ Spanisch Gym/Ge bei der Meldung: bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern Leistungsnachweise in der, die dem Aufbaumodul I und dem Aufbaumodul II zugeordnet sind bei der Prüfung: komplettes Aufbaumodul I bei der Meldung: bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern der im Hauptstudium zu erbringende Leistungsnachweis der [Abschluss des Aufbaumoduls ] bei der Prüfung: komplettes Aufbaumodul bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern Anmeldung mindestens sechs Monate vor dem Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium licher Leistungsnachweis in der, der dem Aufbaumodul I zugeordnet ist Fachdidaktischer Leistungsnachweis in der, der im Rahmen des Aufbaumoduls zu erbringen ist Französisch/ Spanisch BK bei der Meldung: bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern Nachweis über den Abschluss des überwiegenden Teils der fachpraktischen Ausbildung Leistungsnachweise in der, die dem Aufbaumodul I und dem Aufbaumodul II zugeordnet sind bei der Prüfung: komplettes Aufbaumodul I bei der Meldung: bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern Nachweis über den Abschluss des überwiegenden Teils der fachpraktischen Ausbildung Nur wenn das Fach als erstes Fach studiert wird: der im Hauptstudium zu erbringende Leistungsnachweis der (Abschluss des Aufbaumoduls ) bei der Prüfung: komplettes Aufbaumodul bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern Anmeldung mindestens sechs Monate vor dem Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium Nachweis über den Abschluss des überwiegenden Teils der fachpraktischen Ausbildung licher Leistungsnachweis in der, der dem Aufbaumodul I zugeordnet ist Fachdidaktischer Leistungsnachweis in der, der im Rahmen des Aufbaumoduls zu erbringen ist Französisch HRGe bei der Meldung: bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern Leistungsnachweise in der, die dem Aufbaumodul I zugeordnet sind bei der Prüfung: komplettes Aufbaumodul I bestandene Zwischenprüfung in allen Fächern Anmeldung mindestens sechs Monate vor dem Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium licher Leistungsnachweis in der, der dem Aufbaumodul I zugeordnet ist Fachdidaktischer Leistungsnachweis in der, der im Rahmen des Aufbaumoduls zu erbringen ist 5

6 III. Mündliche und schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfungen In den Fächern Französisch (Gym/Ge und BK) und Spanisch (Gym/Ge und BK) wird jeweils eine mündliche Prüfung in der Fremdsprache im Umfang von 45 Minuten absolviert. Diese Prüfung wird im Anschluss an das Aufbaumodul I absolviert (Vgl. 24 Abs. 1 StO Französisch bzw. Spanisch Gym/Ge und BK). Durchgeführt wird die Prüfung von zwei Prüfern, die sich die Prüfungsbereiche Landes-/ Kulturwissenschaft, Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft gemäß ihrem Zuständigkeitsbereich aufteilen. Im Fach Französisch (Studiengang HRGe) wird ebenfalls eine mündliche Prüfung absolviert. Diese dauert auch 45 Minuten, erfolgt nach dem Zweiprüferprinzip und findet bis auf den fachdidaktischen Teil in französischer Sprache statt. Sie wird im Anschluss an das Vertiefungsmodul abgeleistet (Vgl. 24 Abs. 1 StO Französisch HRGe). Durchgeführt wird die Prüfung von zwei Prüfern, die sich die Prüfungsbereiche Landes-/ Kulturwissenschaft, Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und gemäß ihrem Zuständigkeitsbereich aufteilen. Schriftliche Prüfungen In den Fächern Französisch (Gym/Ge und BK) und Spanisch (Gym/Ge und BK) wird jeweils eine fachwissenschaftliche schriftliche Prüfung im Umfang von vier Zeitstunden absolviert. Diese Prüfung bezieht sich auf das Vertiefungsmodul (Vgl. 24 Abs. 1 StO Französisch bzw. Spanisch Gym/Ge und BK). Die schriftliche Prüfung schließt einen wissenschaftlichen Essay in der Fremdsprache und eine Übersetzung Deutsch- Fremdsprache ein. Im Fach Französisch (Studiengang HRGe) wird eine schriftliche Prüfung im Umfang von vier Zeitstunden im Anschluss an das Aufbaumodul I abgeleistet (Vgl. 24 Abs. 1 StO Französisch HRGe). Diese schriftliche Prüfung schließt einen wissenschaftlichen Essay in der Fremdsprache und eine Übersetzung Deutsch-Französisch ein. In den Fächern Französisch (Gym/Ge und BK) und Spanisch (Gym/Ge und BK) wird jeweils eine fachdidaktische schriftliche Prüfung in deutscher Sprache im Umfang von vier Zeitstunden absolviert. Diese Prüfung bezieht sich auf das Aufbaumodul (Vgl. 24 Abs. 1 StO Französisch bzw. Spanisch Gym/Ge und BK) Für das Fach Französisch/ Spanisch BK entfällt diese Prüfung, wenn Französisch/ Spanisch als zweites Fach studiert wird. Schriftliche Hausarbeit Die schriftliche Hausarbeit kann in einem der Fächer bzw. in einer der beruflichen Fachrichtungen ( oder ) oder in Erziehungswissenschaft angefertigt werden. Das Thema muss so abgegrenzt sein, dass die Arbeit in drei Monaten abgeschlossen werden kann. Der Umfang der Arbeit soll 60 Seiten nicht überschreiten. Die schriftliche Hausarbeit ist binnen drei Monaten nach Mitteilung des Themas dem Prüfungsamt abzuliefern. Sind zur Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit Versuchsreihen oder die empirische Gewinnung von Materialien erforderlich, kann die Frist auf Vorschlag der Themenstellerin oder des Themenstellers um bis zu zwei Monate verlängert werden (Vgl. 17 LPO). 6

7 Zusammenfassung der Examensprüfungen mündliche Prüfung (obligatorisch) schriftliche Prüfung (obligatorisch) Französisch/ Spanisch Gym/Ge 45 Minuten in der Fremdsprache Zweiprüferprinzip Aufbaumodul I 4 Zeitstunden in der Fremdsprache Vertiefungsmodul Französisch/ Spanisch BK 45 Minuten in der Fremdsprache Zweiprüferprinzip Aufbaumodul I 4 Zeitstunden in der Fremdsprache Vertiefungsmodul Französisch HRGe 45 Minuten in der Fremdsprache (außer der fachdidaktische Teil) Zweiprüferprinzip Vertiefungsmodul (incl. ) 4 Zeitstunden in der Fremdsprache Aufbaumodul I schriftliche Prüfung (obligatorisch) Schriftliche Hausarbeit (wenn die Arbeit in der Romanistik angefertigt wird) 4 Zeitstunden in deutscher Sprache Aufbaumodul i.d.r. drei Monate max. 60 Seiten wahlweise in deutscher Sprache oder in der Fremdsprache 4 Zeitstunden in deutscher Sprache Aufbaumodul entfällt, wenn Französisch/ Spanisch als zweites Fach studiert wird i.d.r. drei Monate i.d.r. drei Monate max. 60 Seiten max. 60 Seiten wahlweise in wahlweise in deutscher Sprache deutscher Sprache oder in der oder in der Fremdsprache Fremdsprache 7

8 IV. Anmeldung bei den Prüfern Prüfungsberechtigte des Instituts für Romanistik Prof. Dr. Arnold Arens* Zuständigkeitsgebiete: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Landes-/ Kulturwissenschaft und Französisch Prof. Dr. Rafael Arnold Zuständigkeitsgebiete: Sprachwissenschaft, Landes-/ Kulturwissenschaft und Französisch/ Spanisch Prof. Dr. Ingrid Galster** Zuständigkeitsgebiete: Literaturwissenschaft, Landes-/ Kulturwissenschaft und Französisch/ Spanisch PD Dr. Stefan Gross Zuständigkeitsgebiete: Literaturwissenschaft, Landes-/ Kulturwissenschaft und Französisch/ Spanisch Prof. Dr. Jutta Langenbacher-Liebgott Zuständigkeitsgebiete: Sprachwissenschaft, Landes-/ Kulturwissenschaft und Französisch/ Spanisch Prof. Dr. Sabine Schmitz Zuständigkeitsgebiete: Literaturwissenschaft und Landes-/ Kulturwissenschaft und Französisch/ Spanisch PD Dr. Annegret Thiem Zuständigkeitsgebiete: Literaturwissenschaft, Landes-/ Kulturwissenschaft und Spanisch Prof. Dr. Johannes Thomas* Zuständigkeitsgebiete: Literaturwissenschaft, Landes-/ Kulturwissenschaft und Französisch/ Spanisch * bereits emeritiert bzw. im Ruhestand ** ab im Ruhestand Die Auswahl der Prüferinnen und Prüfer für die schriftlichen oder mündlichen Prüfungen erfolgt folgendermaßen: Bitte kontaktieren Sie Ihre Wunschprüferinnen und Wunschprüfer rechtzeitig in den jeweils angegebenen Sprechstunden. Erklärt sich eine Prüferin/ ein Prüfer bereit, die Prüfung zu übernehmen, tragen Sie diese/ diesen in Ihre Anmeldeformulare ein und lassen diese von ihr/ von ihm unterzeichnen: o Formular Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen Schriftliche Hausarbeit bei der Anmeldung für die Schriftliche Hausarbeit o Formular Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an... Prüfung im Fach bei der Anmeldung einer fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen Prüfung Die Formulare werden Ihnen vom Landesprüfungsamt online zur Verfügung gestellt: Achten Sie unbedingt auf die Auswahl des für Sie richtigen Lehramts 8

9 Die Anmeldeunterlagen werden nicht von Ihren Prüferinnen und Prüfern ausgefüllt; dies müssen Sie bereits im Vorfeld erledigt haben (mit Ausnahme der Unterschrift der Prüferin/ des Prüfers und der Themenstellung). Ihre Prüferin/ Ihr Prüfer unterzeichnet Ihnen auch die Studienabschlussbescheinigung nach Vorlage der erforderlichen Nachweise. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für die Studienabschlussbescheinigung (die für das Lehramtsfach obligatorischen Modulabschlussbescheinigungen der Module des Hauptstudiums) bereithalten, dass diese vollständig von den Dozenten unterschrieben und gesiegelt sind und dass Sie das Studienabschlussformular so weit wie möglich selbst ausgefüllt haben. Mit der Meldung zur letzten Prüfung im Fach muss der Studienabschluss im Fach nachgewiesen werden. (Das Formular finden Sie hier: Bringen Sie dazu alle relevanten Teilnahme- und Leistungsnachweise in die Sprechstunde mit. Ordnen Sie die Nachweise im Vorhinein den in den Studienordnungen vorgegebenen Modulen zu. So kann die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt werden. Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung im Landesprüfungsamt ist es noch nicht notwenig, alle Nachweise vorzulegen. Spätestens zum gesetzten Nachreichtermin müssen jedoch alle Nachweise vorliegen, um die gewünschte Prüfung ablegen zu können. Folgende Nachweise sind relevant, die Sie Ihrer Prüferin/ Ihrem Prüfer vorlegen (Achten Sie ggf. auf die Nachreichfristen, die das Landesprüfungsamt setzt): mündliche Prüfung schriftliche Prüfung Schriftliche Hausarbeit Französisch/ Spanisch Gym/ Ge und I und I Aufbaumoduls licher Fachdidaktischer Aufbaumoduls Französisch/ Spanisch BK und I und I Aufbaumoduls licher Fachdidaktischer Aufbaumoduls Französisch HRGe Leistungsnachweis des Leistungsnachweis des schriftliche Prüfung licher Leistungsnachweis des Fachdidaktischer Leistungsnachweis des Aufbaumoduls Vor Abgabe der Teilnahme- und Leistungsnachweise, Studienabschlussbescheinigung und Anmeldeformulare beim Landesprüfungsamt kopieren Sie bitte diese Formulare unbedingt für den Selbstbehalt Eine Liste mit allen Prüflingen und den gewählten bzw. zugewiesenen Prüferinnen und Prüfern wird rechtzeitig am Schwarzen Brett vor Raum A0.339 (Büro Frau Jux/ Frau Jacobi, Zentrales Prüfungsamt für Lehrämter) und im Landesprüfungsamt veröffentlicht. 9

10 Checkliste für die Anmeldung bei den Prüfern und im Landesprüfungsamt: Haben Sie alle erforderlichen Nachweise erworben und Voraussetzungen erfüllt, um zur Prüfung zugelassen zu werden? Haben Sie die relevanten Module erfolgreich abgeschlossen oder sind Sie dabei, dies zu tun? Haben Sie alle erforderlichen Nachweise in der Reihenfolge geordnet, wie es die Studienordnung vorsieht? Haben Sie sich die Studienabschlussbescheinigung von der Homepage der Romanistik und die Anmeldeformulare von der Homepage des Landesprüfungsamts heruntergeladen, ausgedruckt und soweit wie möglich ausgefüllt? Haben Sie Kopien der Unterlagen (Scheine, Formulare, Abschlussbescheinigungen, etc.) für den Selbstbehalt angefertigt? Anmeldung beim Prüfungsamt Über das Anmeldeverfahren, die Anmelde- und Prüfungszeiträume und weitere Fragen zur 1. Staatsprüfung wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt: Wichtige Formulare und weitergehende Informationen Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Geschäftsstelle Paderborn Regelungen zum Lehramtsstudium (Erste Ausbildungsphase) 10

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Deutsch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-,

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