Gewerbesteuer im Freistaat Sachsen

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1 Gewerbesteuer im Freistaat Sachsen 2004 L IV 13-3j/04 ISSN Preis: 9,50 Finanzen und Steuern

2 Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts x () Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Aussagewert ist eingeschränkt Angabe fällt später an p vorläufige Zahl / Zahlenwert nicht sicher genug r berichtigte Zahl. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten s geschätzte Zahl Herausgeber: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Macherstraße Kamenz Telefon Vermittlung Präsidentin/Sekretariat Auskunft -1913, Bibliothek Vertrieb Postfach Kamenz Telefax Telefax Telefax Internet info@statistik.sachsen.de Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, N o v e m b e r 2008 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 Inhalt Erläuterung verwendeter Abkürzungen 2 Vorbemerkungen 3 Gesetzliche Grundlagen 3 Ziel der Statistik 3 Durchführung, Umfang, Aufbereitung und Auswertung der Statistik 3 Definitionen/Begriffe 3 Ergebnisse 7 Seite Tabellen, methodische Hinweise Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge Steuerpflichtige und Steuermessbeträge 2001 und 2004 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Gewerbesteuerpflichtige, Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Rechtsformen Gewerbesteuerpflichtige und einheitlicher 2001 und 2004 nach Wirtschaftsabschnitten und Rechtsformen Gewerbesteuerpflichtige, abgerundeter Gewerbeertrag und 2004 nach Wirtschaftszweigen Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung 40 Abbildungen 53 Abb. 1 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 1995, 1998, 2001 und 2004 nach Gewerbeertragsgrößenklassen 54 Abb. 2 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 2004 nach Wirtschaftsabschnitten 55 Abb. 3 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 2004 nach Rechtsformen 56 Abb. 4 Abb. 5 Einheitlicher je Betriebsstätte in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates Sachsen Einheitlicher je Einwohner in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates Sachsen

4 2 Anhang 59 Statistische Blätter: - Vordruck Gewerbesteuererklärung für Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes (GewSt 1A) - Vordruck Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages Anleitung zur Gewerbesteuererklärung/Erklärung zur gesonderten 67 Feststellung des Gewerbeverlustes Anleitung zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages Seite Erläuterung verwendeter Abkürzungen a. n. g. anderweitig nicht genannt bzw. BGBl BStBl EGKS gärtner. GewStG GewStDV GewStR GKZ 2003 beziehungsweise Bundesgesetzblatt Bundessteuerblatt Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gärtnerischen Gewerbesteuergesetz Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung Gewerbesteuer-Richtlinie Tiefengliederung der Gewerbekennzahlen für die Steuerstatistiken i. S. d. im Sinne des KgaA KStG NE-Metalle Kommanditgesellschaft auf Aktien Körperschaftsteuergesetz Nichteisen-Metalle o. a. S. ohne ausgeprägte Schwerpunkte Steuerpfl. Steuermessb. Steuerpflichtige u. Ä. und Ähnliche(s) v. H. vom Hundert v. T. vom Tausend WZ 93 Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 1993 WZ 2003 Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2003

5 3 Vorbemerkungen Gesetzliche Grundlagen Im Überblick werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen für das Steuerjahr 2004 genannt. Dabei sind die jeweils gültigen letzten Änderungen zu beachten: - Gesetz über Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995, veröffentlicht als Artikel 35 im Jahressteuergesetz von 1996 (BGBl. I S. 1250, 1409); - Gewerbesteuergesetz 1999 (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1010, 1491; BStBl. I 1999 S. 496, 682); - Gewerbesteuer-Durchführungsverordung 1991 (GewStDV 199 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1991 (BGBl. I S. 831, BStBl. I S. 469); - Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1998 (BStBl. I Sondernummer 2/1998 S. 9. Für die Durchführung der Gewerbesteuerstatistik 2004 gelten diese Gesetze in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565). Ziel der Statistik Die Gewerbesteuerstatistik liefert Angaben zum Gewerbeertrag sowie zum der Gewerbesteuerpflichtigen - auch unter Berücksichtigung der Zerlegung auf mehrere Betriebsstätten. Mit dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer ab 1998 werden die Gemeinden mit einem Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt. Durchführung, Umfang, Aufbereitung und Auswertung der Statistik Die Gewerbesteuerstatistik wird nach dem Gesetz über Steuerstatistiken in 3-jährigem Abstand durchgeführt. Bei der Gewerbesteuerstatistik handelt es sich um eine Sekundärstatistik. Als Erhebungsunterlagen dienen Daten der Finanzverwaltung, die dem Statistischen Landesamt in anonymisierter Form im automatisierten Verfahren oder in Form Statistischer Blätter (Datenblatt GewSt 3 A für Festsetzungen und GewSt 3 D für Zerlegungen) geliefert werden. Es wird nicht die Gewerbesteuer an sich, es werden die Besteuerungsgrundlagen erhoben. Aus diesen kann die Gewerbesteuer durch Anwendung der regional (je Gemeinde) verschiedenen Hebesätze ermittelt werden. Ein Vergleich mit den kassenmäßigen Einnahmen aus Gewerbesteuer kann jedoch keine Übereinstimmung bringen, da in der Gewerbesteuerstatistik die Besteuerungsgrundlagen für ein Jahr, in der Kassenstatistik jedoch die Einnahmen in einem Jahr erfasst werden. Somit liegen in der Kassenstatistik Zahlungsströme für verschiedene Jahre unter Berücksichtigung von Aussetzungen, Stundungen usw. zugrunde. In die Statistik einbezogen wurden alle Unternehmen mit Hauptsitz in Sachsen, deren Gewerbesteuererklärungen bis zum September 2007 bei den Finanzämtern vorlagen. Nach Austausch zwischen den Bundesländern wurden auch Daten von sächsischen Betriebsstätten ausgewiesen, deren Unternehmenshauptsitz außerhalb Sachsens liegt. Zu den Erhebungsmerkmalen zählen in erster Linie die Angaben zur Ermittlung des es, Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind die Größenklassen des Gewerbeertrags, die Rechtsform und der Wirtschaftszweig. Außerdem wurden die auf Gemeinden in Sachsen entfallenden Festsetzungs- und Zerlegungsanteile nach Gemeinden gegliedert dargestellt. Erfasst wurden alle Fälle, für die eine Gewerbesteuerfestsetzung durchgeführt wurde, auch wenn der festgesetzte einheitliche Null betrug. Definitionen/Begriffe Steuerberechtigte Nach 1 GewStG sind die Gemeinden berechtigt eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Die Gewerbesteuer ist an die Gemeinde abzuführen, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung eines stehenden Gewerbes unterhalten wird. Unterhält ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden, wird die Gewerbesteuer in jeder betroffenen Gemeinde nach dem jeweiligen Anteil des es erhoben. Beim Reisegewerbe ist die Gemeinde hebeberechtigt, in der sich der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet.

6 4 Steuergegenstand Der Gewerbesteuer unterliegt nach 2 GewStG jeder Gewerbebetrieb sowie nach 35 a GewSt auch jeder Reisegewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Bei stehenden Gewerbebetrieben unterscheidet der Gesetzgeber gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes; Tätigkeiten der Kapitalgesellschaften, der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; sonstige juristische Personen des privaten Rechts und der nichtrechtsfähigen Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Inländische Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen unterliegen nicht der Gewerbesteuer, wenn die Einkünfte im Rahmen der beschränkten Gewerbesteuerpflicht steuerfrei sind; im Staat des Unternehmens keine Gewerbesteuer existiert oder Befreiung gewährt wird; Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird. Arbeitsgemeinschaften gelten nicht als Gewerbebetrieb, so dass die Betriebsstätten anteilig bei den Beteiligten zu erfassen sind. Steuerbefreiungen Das Steuerrecht sieht in 3 GewStG zahlreiche Befreiungen von der Gewerbesteuer vor. Die zum Teil namentlich genannten Institutionen sind überwiegend dem Dienstleistungsbereich zuzuordnen. Von der Gewerbesteuer sind unter anderen befreit die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG, das Bundeseisenbahnvermögen, die Monopolverwaltungen des Bundes, die staatlichen Lotterieunternehmen, die Sächsische Aufbaubank, Genossenschaften, Versicherungs- und Vorsorgeeinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser und Heime. Steuerschuldner Steuerschuldner ist nach 5 GewStG der Unternehmer der veranlagt wurde. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Besteuerungsgrundlagen Nach 6 GewStG ist seit 1998 der Gewerbeertrag Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer. In der Statistik 1995 wurde auch das Gewerbekapital als Grundlage ausgewiesen. Gewerbeertrag Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ( 7 GewStG), vermehrt und vermindert um bestimmte festgelegte Beträge ( 8 und 9 GewStG). Maßgebend ist der Gewerbeertrag, der in dem Erhebungszeitraum bezogen worden ist, für den der festgesetzt ist. Die Berechnung der Gewerbesteuer geschieht auf der Grundlage eines es, der durch die Anwendung eines Vomhundertsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln ist. Die Steuermesszahl liegt zwischen 1 und 5 vom Hundert. Der Erhebungszeitraum stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein. Damit eine Festsetzung vorgenommen werden kann, müssen steuerpflichtige Gewerbebetriebe eine Erklärung abgeben. Verpflichtet hierzu ist der Steuerschuldner. Für Hausgewerbetreibende und gleichgestellte Personen sowie für einzelne Gewerbegruppen gelten andere Regelungen entsprechend 11 Abs. 3 GewStG. Hebesatz Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich nach 16 GewStG aus dem, der mit einem Vomhundertsatz (Hebesatz) multipliziert wird. Den Hebesatz legt jede Gemeinde für ein Kalenderjahr fest. Der Hebesatz gilt für alle Gewerbebetriebe dieser Gemeinde gleichermaßen. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz lag im Jahr 2004 in Sachsen bei 410 Prozent (Quelle: Statistischer Bericht Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen 2004 L IV 3-j/04).

7 5 Für die Berechnung der Gewerbesteuer bietet sich folgendes Schema an: Gewinn aus Gewerbebetrieb 7 GewStG + Hinzurechnungen nach 8 GewStG./. Kürzungen nach 9 GewStG + Gewerbeertrag der Organgesellschaften 2 Abs. 2 GewStG./. Verlustvortrag 10 a GewStG = Gewerbeertrag (abgerundet auf volle Abs. 1 GewStG)./. Freibetrag 11 Abs. 1 GewStG (durch den Freibetrag kann kein Verlust entstehen) = bereinigter ("gekürzter") Gewerbeertag darauf Anwendung der Steuermesszahl (zwischen 1 und 5 %, vgl. 11 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewStG) = Einheitlicher ( 14 GewStG) bzw. Zerlegungsanteil x Hebesatz ( 16 GewStG) = Steuerschuld Zerlegung Erstreckt sich die Betriebsstätte eines steuerpflichtigen Gewerbebetriebes über mehrere Gemeinden oder unterhält ein Gewerbebetrieb mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Gemeinden, so ist der einheitliche in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenen Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen ( 28 GewStG). Eine Zerlegung findet auch statt, wenn eine Betriebsstätte innerhalb des Erhebungszeitraumes von einer Gemeinde in eine andere verlagert wird. Formel = x Arbeitslohnanteil der Gemeinde Gesamter Arbeitslohn Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis der Arbeitslöhne, die an die in den Betriebsstätten in den einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind bzw. bei Wareneinzelhandelsunternehmen zur Hälfte das Verhältnis der Arbeitslöhne und zur Hälfte das Verhältnis der in den einzelnen Gemeinden erzielten Betriebseinnahmen. Organschaft Eine Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers. Rechtsformen Bei der Klassifikation der Steuerpflichtigen nach Rechtsformen erfolgt die Einteilung in Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Sonstige Rechtsformen. Die Einzelunternehmen umfassen hierbei insbesondere die Einzelgewerbetreibenden, Angehörige der freien Berufe, sonstige selbständig tätige Personen sowie die Land- und Forstwirte. Die bedeutendsten Formen der Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die Personengesellschaften setzen sich neben der Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) u. a. aus den Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), den Partnerschaftsgesellschaften sowie Mischformen, wie den GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG zusammen. In den Sonstigen Rechtsformen werden u. a. Vereine (rechtsfähige und nichtrechtsfähige), Anstalten, Stiftungen, Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und ausländische Rechtsformen zusammengefasst. Gewerbekennzahl Die Gewerbekennzahl (GKZ) wird vorrangig für statistische, aber auch für finanzverwaltungsinterne Zwecke, beispielsweise bei Betriebsprüfungen, verwendet. Ausschlaggebend für die wirtschaftszweigsystematische Zuordnung ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens, der sich bei mehreren, gemischten Tätigkeiten nach dem größten Beitrag zur Wertschöpfung bemessen soll (Definitionen und Regeln der WZ 2003). Bei der Gewerbesteuerstatistik 1995 und 1998 erfolgte die Auswertung nach der WZ 93. Für die Statistik 2001 und im aktuellen Berichtsjahr 2004 wurde die WZ 2003 angewendet.

8 6 Grobgliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 2003) Abschnitt*/ Unterabschnitt Abteilung** Bezeichnung A (=AA) 01, 02 Land- und Forstwirtschaft B (=BA) 05 Fischerei und Fischzucht C 10 bis 14 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden CA 10 bis 12 Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze CB 13, 14 Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau D 15 bis 37 Verarbeitendes Gewerbe DA 15, 16 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung DB 17, 18 Textil- und Bekleidungsgewerbe DC 19 Ledergewerbe DD 20 Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) DE 21, 22 Papier-, Verlags- und Druckgewerbe DF 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spaltund Brutstoffen DG 24 Herstellung von chemischen Erzeugnissen DH 25 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren DI 26 Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden DJ 27, 28 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen DK 29 Maschinenbau DL 30 bis 33 Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik DM 34, 35 Fahrzeugbau DN 36, 37 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling E (=EA) 40, 41 Energie- und Wasserversorgung F (=FA) 45 Baugewerbe G (=GA) 50 bis 52 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern H (=HA) 55 Gastgewerbe I (=IA) 60 bis 64 Verkehr und Nachrichtenübermittlung J (=JA) 65 bis 67 Kredit- und Versicherungsgewerbe K (=KA) 70 bis 74 Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen M (=MA) 80 Erziehung und Unterricht N (=NA) 85 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen O (=OA) 90 bis 93 Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen DL * Die Abschnitte L (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung), P (Private Haushalte) und Q (Exterritoriale Organisationen und Körperschaften) werden nicht vergeben. ** Die Abteilungen untergliedern sich in Gruppen (3-Steller), diese wiederum in Klassen (4-Steller) und diese in Unterklassen (5-Steller).

9 7 Ergebnisse Allgemeine Entwicklung In den vorliegenden Ergebnissen der Gewerbesteuerstatistik 2004 wurden in Sachsen Steuerpflichtige erfasst. Damit stieg die Anzahl der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen um 2,4 Prozent zum vorhergehenden Statistikjahr In Fälle kam es nicht zur Festsetzung eines positiven einheitlichen es, aufgrund der geltenden gesetzlichen Besteuerungsgrundlagen. - Nur ein Viertel (38 220) der erfassten Gewerbeunternehmen erbrachten einen positiven einheitlichen nach dem Gewerbeertrag in Höhe von 173,0 Millionen. Damit stieg die Anzahl dieser Fälle im Vergleich zur Vorstatistik um 15,0 Prozent. Die darunter als Organschaft ausgewiesenen Unternehmen stellten nur knapp 0,2 Prozent der Gewerbesteuerpflichtigen, wurden aber mit 47,3 Millionen und damit reichlich einem Viertel des einheitlichen es festgesetzt. Gewerbesteuerpflichtige und einheitlicher 2001 und 2004 Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... Steuerpflichtige Insgesamt Einheitlicher Darunter Organschaften Anteil Veränderung Anteil Veränderung Steuerpflichtige Einheitlicher Steuermessbetr. Anzahl % % Anzahl Ohne pos. einheitl ,7-1, davon mit negativem Gewerbeertrag ,0 2, ohne Gewerbeertrag ,2 1, mit positivem Gewerbeertrag ,5-9, Mit pos. einheitl ,3 15, ,0 60, Insgesamt , , Gewerbesteuerpflichtige nach Gewerbeertragsgrößenklassen und damit fast die Hälfte der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen hatten einen abgerundeten Gewerbeertrag in der Größenklasse von bis unter Der höchste Anstieg gegenüber 2001 war in der Größenklasse 2,5 Mill. und mehr zu verzeichnen. Hier nehmen die Steuerpflichtigen mit fast zwei Dritteln zu und auch beim positiven einheitlichen wurde ein Zuwachs über 100 Prozent festgestellt. Dieser Bereich stellt mit nur 123 Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte des gesamten positiven einheitlichen es. Je Steuerpflichtiger betrachtet wurden hier rund erzielt, wogegen der Durchschnittswert der Unternehmen mit positiven einheitlichen in Sachsen bei rund lag. Gewerbesteuerpflichtige und einheitlicher 2001 und 2004 nach Gewerbeertragsgrößenklassen Steuerpflichtige Einheitlicher Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter Anteil Veränderung Anteil Veränderung Anzahl % % Mit pos. einheitl , ,3 davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5-0, ,1-0, ,0 19, ,5 20, ,1 18, ,8 17, ,6 13, ,5 19, ,1 17, ,4 22, ,6 19, ,3 23, ,8 18, ,7 20, ,4 22, ,5 24, ,5 Mill ,5 35, ,2 35,3 2,5 Mill. und mehr ,3 59, ,0 111,1 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - L IV 13-3j/04

10 8 Gewerbesteuerpflichtige nach Wirtschaftsbereichen Knapp ein Viertel (9 173) der sächsischen Steuerpflichtigen mit einem positiven einheitlichen war im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern tätig. Der überwiegende Teil dieser Gewerbeunternehmen (6 182 bzw. 64,2 Prozent) waren Einzelgewerbetreibende (s. Tabelle 7). Prozentual erbrachte das Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen im Vergleich zur Vorstatistik den höchsten Zuwachs bei der Anzahl der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen mit 51,7 Prozent. Absolut betrachtet stieg mit Unternehmen die Anzahl im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen am stärksten. Bei den beiden Letztgenannten waren fast die Hälfte der Unternehmen in der Rechtsform Kapitalgesellschaft, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft gebunden. Fazit 41 Prozent des gesamten positiven einheitlichen es erbrachte der Bereich Verarbeitendes Gewerbe. In absoluten Zahlen war ein Anstieg des es um 34,8 Millionen (97,0 Prozent) gegenüber der Vorstatistik zu verzeichnen. Im Kredit- und Versicherungsgewerbe gab es einen Rückgang um knapp 2 Prozent, bzw , trotz mehr gemeldeter Unternehmen mit positivem einheitlichen. Im Vergleich zur Vorstatistik trat die größte Veränderung mit einem Anstieg um 97,1 Prozent in der Energie- und Wasserversorgung auf. Hier wurde mit knapp je Unternehmen mit Abstand der höchste festgesetzt. Der Durchschnitt aller Unternehmen mit positivem einheitlichen lag mit bei weitem unter diesem Wert. Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 2001 und 2004 nach Wirtschaftsbereichen Steuerpflichtige Einheitlicher Abschnitt Wirtschaftsbereich Anzahl Anteil Veränderung zu 2001 % Anteil Veränderung zu 2001 % je Unternehmen/Betriebsstätte A - O Insgesamt , , A Land- und Forstwirtschaft 479 1,3 18, ,1 27, D Verarbeitendes Gewerbe ,1 8, ,8 97, E Energie- und Wasserversorgung 182 0,5 36, ,5 97, F Baugewerbe ,1 14, ,0 38, G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern ,0 6, ,0 25, H Gastgewerbe ,5 21, ,7 41,2 894 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung ,3 10, ,0 31, J Kredit- und Versicherungsgewerbe ,1 22, ,7-1, K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung bewegl. Sachen; Erbringung von Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt ,9 18, ,5 49, M Erziehung und Unterricht 161 0,4 27, ,1 39, N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 220 0,6 51, ,3 46, L + O Öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen ,0 37, ,9 41, Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - L IV 13-3j/04

11 9 Gewerbesteuerpflichtige nach regionaler Gliederung Die in Sachsen festgesetzten Steuermessbeträge umfassen auch Beträge, die im Rahmen der Zerlegung auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entfallen. Daher wurden beim Nachweis der Steuermessbeträge nach regionaler Gliederung diese Zerlegungsanteile nicht aufgeführt. Es wurden Festsetzungen ohne Zerlegung (d. h. der für das Unternehmen festgesetzte entfällt auf nur eine Gemeinde in Sachsen) und Zerlegungsanteile (d. h. Anteile am von Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Sachsen oder einem anderen Bundesland haben) getrennt ausgewiesen. In den sächsischen Gemeinden gab es nach dem Austausch gebietsfremder Daten Unternehmen/Betriebsstätten mit einem positiven einheitlichen von insgesamt 211,9 Millionen. Das entspricht einer Steigerung um 45,0 Prozent bzw. 6,6 Millionen zur Vorstatistik Unternehmen/Betriebsstätten wurden ohne ausgewiesen, d. h. diese Unternehmen waren aufgrund von fehlenden Gewinnen, Verlusten, anrechenbaren Kürzungen und Freibeträgen nicht gewerbesteuerpflichtig. Der Durchschnittswert je Unternehmen/Betriebsstätte stieg von 818 im Jahr 2001 auf im aktuellen Berichtsjahr. Dabei standen sich die Gemeinde Weißkeißel mit 52 als Minimum und Boxberg mit rund als Maximum gegenüber. Die Spitzenstellung bei den Kreisfreien Städten nahm Dresden mit Gewerbesteuerpflichtigen und einem von 43,1 Millionen ein. Aufgrund der neuen Kreisgebietsreform ab dem 1. August 2008 standen dem nur noch Leipzig mit Steuerpflichtigen und 35,5 Millionen und Chemnitz mit steuerpflichtigen Unternehmen und einem ausgewiesenen von 15,4 Millionen nach (siehe Tab. 10). Bei den Landkreisen stellte der Landkreis Leipzig mit 6,1 Prozent den höchsten Zuwachs bei der Anzahl der Unternehmen/Betriebsstätten. Davon wurden 756 mit und 438 ohne registriert. Dagegen wurden im Landkreis Bautzen 4,5 Prozent weniger Steuerpflichtige gezählt. Davon sind 481 Unternehmen mit und ohne betroffen. Beim positiven einheitlichen konnte der Landkreis Görlitz mit 89,7 Prozent und 4,9 Millionen die höchsten Veränderungswerte erzielen. Eine rückläufige Entwicklung um 3,9 Prozent bzw gab es dagegen im Landkreis Zwickau. Betrachtet man die Direktionsbezirke steht Dresden mit Steuerfällen und 87,9 Millionen einheitlichem an der Spitze. Prozentual stellt der Direktionsbezirk Chemnitz mit 38,3 Prozent bei den Unternehmen/Betriebsstätten den größten Anteil, wogegen im Direktionsbezirk Dresden 41,5 Prozent des einheitlichen es festgesetzt wurden. Entwicklung des einheitlichen es je Unternehmen/Betriebsstätte Euro Jahr Sachsen Direktionsbezirk Chemnitz Direktionsbezirk Dresden Direktionsbezirk Leipzig Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - L IV 13-3j/04

12 10 Gewerbesteuerpflichtige nach Rechtsformen Der überwiegende Teil der sächsischen Unternehmen/Betriebsstätten ( Fällen bzw. 60,0 Prozent) die zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet sind, arbeitet als Einzelgewerbetreibender. Auf den einheitlichen bezogen konnten die Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschafsgenossenschaften als stärkste Gruppe mit einen Zuwachs von 52,9 Millionen (103,0 Prozent) zur Vorstatistik erfasst werden. Nach Unternehmen betrachtet nahm mit je Unternehmen die Gruppe der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts mit Abstand den höchsten Wert ein. Gewerbesteuerpflichtige und nach Rechtsformen Steuerpflichtige Rechtsformgruppe Anteil 2004 Einheitlicher Anteil 2004 je Unternehmen Anzahl % % Insgesamt ,5 Einzelunternehmen , ,2 1,0 Personengesellschaften , ,6 7,9 Kapitalgesellschaften, Erwerbsund Wirtschaftsgenossenschaften , ,3 10,2 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts , ,9 24,6 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - L IV 13-3j/04

13 11 Tabellen Methodische Hinweise: Bei den Zahlenwerten in den Tabellenfeldern können sich durch Runden in den Summenzeilen Abweichungen gegenüber der Summe der Einzelpositionen ergeben. Der regionalen Gliederung liegt der Gebietsstand 31. Dezember 2007 zugrunde. Bei den Angaben in den Tabellen handelt es sich um Summenwerte. Daher lassen sich die ausgewiesenen Werte nicht einzeln nach dem vorher erwähnten Schema berechnen. In der Tabelle 3 sind aus Gründen der Vergleichbarkeit zum vorhergehenden Statistikjahr nur Steuerpflichtige mit positivem einheitlichen enthalten. Die Werte der Steuerpflichtigen und des einheitlichen es in den Tabellen 2 und 7 weichen von den vorherigen Tabellen ab, da sie die Daten nach dem Austausch gebietsfremder Festsetzungen und Zerlegungen enthalten.

14 12 1. Gewerbesteuerpflichtige, Besteuerungsgrundlagen und Steuermessbeträge Besteuerungsgrundlagen Insgesamt Darunter Organschaften Steuerpflichtige Steuerpflichtige Anzahl Anzahl Gewinn aus Gewerbebetrieb Verlust aus Gewerbebetrieb Hinzurechnungen zum Gewinn nach 8 GewStG Nr. 1: Hälfte der Entgelte für Dauerschulden Nr. 2: Renten und dauernde Lasten Nr. 3: Gewinnanteile der stillen Gesellschafter Nr. 4: Gewinnanteile usw. der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA Nr. 5: Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltene Leistungen Nr. 7: Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für Betriebsanlagegüter Miet- und Pachtzinsen bei ausländischen Vermietern Nr. 8: Anteile am Verlust von Personengesellschaften Nr. 9: Spenden und Beiträge i. S. d. 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Nr. 10: Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz Nr. 12: Ausländische Steuern Hinzurechnungen zum Gewinn nach 9 GewStG Nr. 3: Negativer Teil des Gewerbeertrages ausländischer Betriebsstätten Hinzurechnungen zusammen Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen Kürzungen des Gewinns und der Hinzurechnungen nach 9 GewStG Nr. 1 S. 1: Kürzung um 1,2 v. H. des Einheitswertes des Grundbesitzes Nr. 1 S. 2, 3: Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen Nr. 2: Anteile am Gewinn von Personengesellschaften Nr. 2a: Gewinne aus Anteilen an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften usw Nr. 2b: Dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechnete Gewinnanteile Nr. 3: Positiver Teil des Gewerbeertrages ausländ. Betriebsstätten Nr. 4: Bestimmte Miet- und Pachtzinsen Nr. 5: Abziehbare Spenden und Beiträge Nr. 7, 8: Gewinne aus Anteilen an ausländ. Kapitalgesellschaften Kürzungen zusammen Gewerbeertrag der Organgesellschaften Verlustvortrag nach 10a GewStG Abgerundeter Gewerbeertrag Freibetrag für den Gewerbeertrag Einheitlicher

15 13 2. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge 2001 und 2004 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Steuerpflichtige Einheitlicher Kreisfreie Stadt Landkreis Direktionsbezirk Land Anteil Veränderung Schlüsselnummer Veränderung Anteil je Unternehmen/ Betriebsstätte Anzahl % % Chemnitz, Stadt ,3 4, ,3 73, , Erzgebirgskreis ,6 2, ,9 55,4 817, Mittelsachsen ,2 1, ,6 55, , Vogtlandkreis ,2-0, ,3 46,3 799, Zwickau ,9 4, ,6-3,9 969, Direktionsbezirk Chemnitz ,3 2, ,6 40,0 980, Dresden, Stadt ,5 6, ,3 34, , Bautzen ,7-4, ,5 52,5 959, Görlitz ,1 0, ,8 89,7 915, Meißen ,4 4, ,6 51, , Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ,2 4, ,2 40,5 793, Direktionsbezirk Dresden ,9 2, ,5 45, , Leipzig, Stadt ,3 5, ,7 65, , Leipzig ,1 6, ,9 49,5 790, Nordsachsen ,4 3, ,3 17,1 914, Direktionsbezirk Leipzig ,8 5, ,9 51, ,17 14 Sachsen , , ,59 Einschließlich Fälle ohne positiven einheitlichen nach dem Austausch gebietsfremder Steuerfälle.

16 14 3. Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... Insgesamt Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Steuer- Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr Abgerundeter Gewerbeertrag Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern

17 15 Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... pflichtige Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr in Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr

18 16 Noch: 3. Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... Insgesamt Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Einheitlicher Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern

19 17 Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... in Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr

20 18 Noch: 3. Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücksund Wohnungswesen 2) Steuer- Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr Abgerundeter Gewerbeertrag Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr ) einschließlich Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 3) einschließlich Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen

21 19 Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Öffentliche Verwaltung, Dienstleistungen 3) Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... pflichtige Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr in Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr

22 20 Noch: 3. Gewerbesteuerpflichtige, deren Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitten Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücksund Wohnungswesen 2) Einheitlicher Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr ) einschließlich Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 3) einschließlich Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen

23 21 Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Öffentliche Verwaltung, Dienst- Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... leistungen 3) in Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr

24 22 4. Gewerbesteuerpflichtige, Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Rechtsformen Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... Insgesamt Einzelgewerbetreibende Personengesellschaften u. Ä. Kapitalgesellschaften, Erwerbsund Wirtschaftsgenossenschaften Sonstige juristische Personen des privaten Rechts Steuerpflichtige Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr Abgerundeter Gewerbeertrag in Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr einschließlich Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

25 23 Noch: 4. Gewerbesteuerpflichtige, Gewerbeertrag und einheitlicher nach Gewerbeertragsgrößenklassen und Rechtsformen Abgerundeter Gewerbeertrag von... bis unter... Insgesamt Einzelgewerbetreibende Personengesellschaften u. Ä. Kapitalgesellschaften, Erwerbsund Wirtschaftsgenossenschaften Sonstige juristische Personen des privaten Rechts Einheitlicher in Ohne positiven einheitlichen davon mit negativem Gewerbeertrag ohne Gewerbeertrag mit positivem Gewerbeertrag Mit positivem einheitlichen davon mit einem abgerundeten Gewerbeertrag unter ,5 Mill ,5 Mill. - 5 Mill Mill. und mehr einschließlich Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

26 24 5. Gewerbesteuerpflichtige und einheitlicher 2001 und 2004 nach Wirtschaftsabschnitten und Rechtsformen Einzelgewerbetreibende Personengesellschaften u. Ä. GKZ Wirtschaftliche Gliederung Insgesamt Veränderung 5) Veränderung 5) % % Steuerpflichtige A Land- und Forstwirtschaft , B Fischerei und Fischzucht x C Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden ,0 13. x D Verarbeitendes Gewerbe , ,5 E Energie- und Wasserversorgung , ,0 F Baugewerbe , ,4 G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern , ,0 H Gastgewerbe , ,2 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung , J Kredit- und Versicherungsgewerbe , ,8 K Grundstücks- und Wohnungswesen 3) , ,1 M Erziehung und Unterricht , N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen , ,3 L + O Öffentliche Verwaltung, Dienstleistungen 4) , ,3 A - O Wirtschaftszweige insgesamt , ,7 Einheitlicher in A Land- und Forstwirtschaft , ,9 B Fischerei und Fischzucht x C Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden. 0 3 x 140. x D Verarbeitendes Gewerbe , ,9 E Energie- und Wasserversorgung , ,2 F Baugewerbe , ,9 G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern , ,7 H Gastgewerbe , ,4 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung , ,5 J Kredit- und Versicherungsgewerbe , ,7 K Grundstücks- und Wohnungswesen 3) , ,5 M Erziehung und Unterricht , x N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen , ,8 L + O Öffentliche Verwaltung, Dienstleistungen 4) , ,3 A - O Wirtschaftszweige insgesamt , ,0 nur Steuerpflichtige mit positivem einheitlichen 2) einschließlich Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 3) einschließlich Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt 4) einschließlich Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen 5) Berechnung auf -Basis

27 25 Kapitalgesellschaften, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften 2) Veränderung 5) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts Veränderung 5) % % Wirtschaftliche Gliederung GKZ Steuerpflichtige. 253 x. 3 x Land- und Forstwirtschaft A. 3 x Fischerei und Fischzucht B. 35 x Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden C x. 6 x Verarbeitendes Gewerbe D , ,0 Energie- und Wasserversorgung E , ,8 Baugewerbe F Handel, Instandhaltung und Reparatur G , ,8 von Kfz und Gebrauchsgütern , ,2 Gastgewerbe H , ,4 Verkehr und Nachrichtenübermittlung I , ,2 Kredit- und Versicherungsgewerbe J , ,7 Grundstücks- und Wohnungswesen 3) K , ,2 Erziehung und Unterricht M , ,5 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen N , ,7 Öffentliche Verwaltung, Dienstleistungen 4) L + O , ,1 Wirtschaftszweige insgesamt A - O Einheitlicher in x. 1 x Land- und Forstwirtschaft A. 12 x Fischerei und Fischzucht B. 159 x Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden C x. 2 x Verarbeitendes Gewerbe D , ,7 Energie- und Wasserversorgung E , ,7 Baugewerbe F Handel, Instandhaltung und Reparatur G , ,8 von Kfz und Gebrauchsgütern , ,4 Gastgewerbe H , ,7 Verkehr und Nachrichtenübermittlung I , ,2 Kredit- und Versicherungsgewerbe J , ,2 Grundstücks- und Wohnungswesen 3) K , ,0 Erziehung und Unterricht M , ,0 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen N x ,0 Öffentliche Verwaltung, Dienstleistungen 4) L + O , ,7 Wirtschaftszweige insgesamt A - O

28 26 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundeter Gewerbeertrag und Steuermessbeträge 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl A - O Wirtschaftszweige insgesamt A Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaft und Jagd Pflanzenbau Ackerbau Gartenbau Dauerkulturbau Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft Erbringung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Dienstleistungen Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau sowie von gärtnerischen Dienstleistungen Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung Jagd Forstwirtschaft Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen B Fischerei und Fischzucht C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden D Verarbeitendes Gewerbe DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Ernährungsgewerbe Schlachten und Fleischverarbeitung Fischverarbeitung Obst- und Gemüseverarbeitung Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen Herstellung von Futtermitteln Sonstiges Ernährungsgewerbe (ohne Getränkeherstellung) Herstellung von Getränken Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen Tabakverarbeitung...

29 27 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl DB Textil- und Bekleidungsgewerbe Textilgewerbe Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei Weberei Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung) Sonstiges Textilgewerbe (ohne Herstellung von Maschenware) Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff Herstellung von gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen Bekleidungsgewerbe DC Ledergewerbe DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaserund Holzspanplatten Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz Herstellung von Holzwaren, a. n. g., sowie Kork-, Flechtund Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln) DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe Papiergewerbe Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Verlagsgewerbe Druckgewerbe Drucken anderer Druckerzeugnisse Druckweiterverarbeitung Druck- und Medienvorstufe Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von chemischen Grundstoffen Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutzund Desinfektionsmitteln Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung von Gummiwaren Herstellung von Kunststoffwaren

30 28 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher GKZ Wirtschaftliche Gliederung Anzahl Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoff Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoff Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoff Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Herstellung von Glas und Glaswaren Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren Herstellung von keramischen Erzeugnissen (ohne Herstellung von Ziegeln und Baukeramik) Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, a. n. g Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, a. n. g Steinbildhauerei und Steinmetzerei Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, a. n. g Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen Metallerzeugung und -bearbeitung Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (EGKS) Herstellung von Rohren Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen Gießereien Herstellung von Metallerzeugnissen Stahl- und Leichtmetallbau Herstellung von Metallkonstruktionen Herstellung von Ausbauelementen aus Metall Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen Oberflächenveredlung, Wärmebehandlung und Mechanik, a. n. g Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung Mechanik, a. n. g Schlosserei und Schweißerei Schleiferei und Dreherei Beschlag- und Kunstschmieden Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen Herstellung von sonstigen Metallwaren

31 29 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl DK Maschinenbau Herstellung von Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen Herstellung von Werkzeugmaschinen Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Herstellung von Büromaschinen Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u. Ä Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten Herstellung von Akkumulatoren und Batterien Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, a. n. g Rundfunk- und Nachrichtentechnik Herstellung von elektronischen Bauelementen Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Herstellung von Uhren Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten Herstellung von medizintechnischen Geräten Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen Zahntechnische Laboratorien Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen Herstellung von optischen und fotografischen Geräten Herstellung von Uhren DM Fahrzeugbau Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

32 30 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Sonstiger Fahrzeugbau 89.. DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen Herstellung von Möbeln Herstellung von Schmuck u. ä. Erzeugnissen Herstellung von Musikinstrumenten Herstellung von Sportgeräten Herstellung von Spielwaren Herstellung von sonstigen Erzeugnissen Recycling Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Eisen oder Stahl Recycling von nichtmetallischen Altmaterialien und Reststoffen E Energie- und Wasserversorgung Energieversorgung Wasserversorgung F Baugewerbe Vorbereitende Baustellenarbeiten Hoch- und Tiefbau Hochbau, Brücken- und Tunnelbau u. Ä Dachdeckerei, Bausprenglerei, Abdichtung und Zimmerei Dachdeckerei und Bausprenglerei Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit Zimmerei und Ingenieurholzbau Bau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen und Sportanlagen Wasserbau Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau Brunnenbau Schachtbau Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau Gerüstbau Gebäudetrocknung Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, a. n. g Bauinstallation Elektroinstallation Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation Sonstige Bauinstallation Sonstiges Ausbaugewerbe Stukkateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei Bautischlerei und -schlosserei

33 31 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Raumausstattung Parkettlegerei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei Estrichlegerei Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei Tapetenkleberei Raumausstattung o. a. S Maler- und Glasergewerbe Maler- und Lackierergewerbe Glasergewerbe Baugewerbe, a. n. g Fassadenreinigung Ausbaugewerbe a. n. g Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen Handel mit Kraftwagen Handel mit Kraftwagen Handelsvermittlung von Kraftwagen Großhandel mit Kraftwagen Einzelhandel mit Kraftwagen Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Tankstellen Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Handelsvermittlung Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien Handelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren Handelsvermittlung von Waren, a. n. g Handelsvermittlung von Waren o. a. S Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren

34 32 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Großhandel mit Getränken Großhandel mit Tabakwaren Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, o. a. S Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern Großhandel mit Textilien Großhandel mit Bekleidung und Schuhen Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall, keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Tapeten und Reinigungsmitteln Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern Großhandel mit nichtelektrischen Haushaltsgeräten Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und Werbeartikeln Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten und Bodenbelägen Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen Großhandel mit nicht landwirtschaftlichen Halbwaren, Altmaterialien und Reststoffen Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik o. a. S Großhandel mit Roh- und Schnittholz Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen Stoffen Großhandel mit Flachglas Großhandel mit Anstrichmitteln Großhandel mit Sanitärkeramik Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung Großhandel mit chemischen Erzeugnissen Großhandel mit sonstigen Halbwaren Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen Großhandel mit Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör

35 33 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl Großhandel mit Werkzeugmaschinen Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -möbeln Großhandel mit elektronischen Bauelementen Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör (ohne landwirtschaftliche Maschinen) Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Sonstiger Großhandel Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen Einzelhandel mit Back- und Süßwaren Einzelhandel mit Getränken Einzelhandel mit Tabakwaren Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln Einzelhandel mit Reformwaren Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln (ohne Reformwaren) Apotheken; Facheinzelhandel mit medizinischen, orthopädischen und kosmetischen Artikeln (in Verkaufsräumen ) Apotheken Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln Einzelhandel mit Parfümeriewaren und Körperpflegemitteln Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel) Einzelhandel mit Drogerieartikeln Sonstiger Facheinzelhandel (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Textilien Einzelhandel mit Haustextilien Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche Einzelhandel mit Bekleidung Einzelhandel mit Bekleidung, o. a. S Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren Einzelhandel mit Schuhen Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hausrat, a. n. g Einzelhandel mit Wohnmöbeln Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren Einzelhandel mit Heimtextilien

36 34 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher GKZ Wirtschaftliche Gliederung Anzahl Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik und Musikinstrumenten Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und elektrotechnischen Erzeugnissen, a. n. g Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, a. n. g Einzelhandel mit Anstrichmitteln Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen Einzelhandel mit Tapeten, Bodenbelägen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Münzen, Geschenkartikeln, Uhren, Schmuck und Spielwaren Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerbl. Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Einzelhandel mit Spielwaren Facheinzelhandel, a. n. g. (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut Augenoptiker Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren Einheiten und Software Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) sonstigen Facheinzelhandel, a. n. g. (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) Versandhandel Versandhandel mit Waren o. a. S Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Sonstiger Fachversandhandel Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an Verkaufsständen und auf Märkten Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten Sonstiger Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen Sonstiger Einzelhandel, a. n. g. (nicht in Verkaufsräumen) Reparatur von Gebrauchsgütern Reparatur von Schuhen und Lederwaren Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten Reparatur von Uhren und Schmuck Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern

37 35 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl H Gastgewerbe Hotellerie Sonstiges Beherbergungsgewerbe Speisengeprägte Gastronomie Speisengeprägte Gastronomie Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit Selbstbedienung Cafes Eissalons Imbissstuben Getränkegeprägte Gastronomie Kantinen und Caterer Kantinen Caterer I Verkehr und Nachrichtenübermittlung Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr Transport in Rohrfernleitungen Schifffahrt Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung Frachtumschlag und Lagerei Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr Reisebüros und Reiseveranstalter Reisebüros und Reiseveranstalter Reisebüros Reiseveranstalter und Fremdenführung Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung Nachrichtenübermittlung J Kredit- und Versicherungsgewerbe Kreditgewerbe Versicherungsgewerbe Mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Versicherungsvertreter Versicherungsmakler Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a. n. g Grundstücks- und Wohnungswesen

38 36 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher GKZ Wirtschaftliche Gliederung Anzahl Erschließung, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Erschließung von Grundstücken Erschließung von unbebauten Grundstücken Bauträger für Nichtwohngebäude Bauträger für Wohngebäude Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen Vermittlung und Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermittlung v. fremden Grundstücken, Gebäuden u. Wohnungen Verwaltung v. fremden Grundstücken, Gebäuden u. Wohnungen Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht Vermietung von sonstigen Verkehrsmitteln Vermietung von Maschinen und Geräten Vermietung von Gebrauchsgütern, a. n. g Datenverarbeitung und Datenbanken Hardwareberatung Softwarehäuser Verlegen von Software Softwareberatung und -entwicklung Softwareberatung Entwicklung, Programmierung von Internetpräsentationen Sonstige Softwareentwicklung Datenverarbeitungsdienste Datenbanken Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Argrarwissenschaften und Medizin Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur und Kunstwissenschaften Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a. n. g Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Markt- und Meinungsforschung, Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften Rechtsberatung Wirtschafts- und Buchprüfung und Steuerberatung; Buchführung Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Buchprüfungsgesellschaften Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften

39 37 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl Praxen von Steuerbevollmächtigten Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste) Markt- und Meinungsforschung Unternehmens- und Public-Relations-Beratung Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften (ohne geschlossene Immobilienfonds) Komplementärgesellschaften Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben Architektur- und Ingenieurbüros Architektur- und Ingenieurbüros Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung Ingenieurbüros für technische Fachplanung Büros für Industrie-Design Büros baufachlicher Sachverständiger Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung Vermessungsbüros Technische, physikalische und chemische Untersuchung Werbung Werbung Werbegestaltung Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften Personal- und Stellenvermittlung Überlassung von Arbeitskräften Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien Detekteien Wach- und Sicherheitsdienste Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar Schornsteinreinigung Reinigung von Verkehrsmitteln Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, a. n. g Fotografisches Gewerbe und fotografische Laboratorien Sekretariats-, Schreib- und Übersetzungsdienste; Copy-Shops Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, a. n. g Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen Sachverständige, a. n. g Versteigerungsgewerbe Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design Auskunfteien

40 38 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen GKZ Wirtschaftliche Gliederung Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher Anzahl Inkassobüros Sonstige Vermögensberatung Erbringung von sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, a. n. g L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung M Erziehung und Unterricht Kindergärten, Vor- und Grundschulen Weiterführende Schulen Hochschulen u. andere Bildungseinricht. des Tertiärsbereichs Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Gesundheitswesen Veterinärwesen Sozialwesen Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) Sozialwesen, a. n. g O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 90 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport) Kultur, Sport und Unterhaltung Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen Selbständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen und Hilfsdienste dafür Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks Erbringung von kulturellen und unterhaltenden Leistungen, a. n. g Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbständige Journalistinnen und Journalisten Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten Sport Betrieb von Sportanlagen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports Selbständige Berufssportlerinnen und -sportler sowie -trainerinnen und -trainer Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit Spiel-, Wett- und Lotteriewesen Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten Spielbanken und Spielklubs Wett-, Toto- und Lotteriewesen...

41 39 Noch: 6. Gewerbesteuerpflichtige, abgerundete Gewerbeerträge und 2004 nach Wirtschaftszweigen Steuerpflichtige Abgerundeter Gewerbeertrag Einheitlicher GKZ Wirtschaftliche Gliederung Anzahl Erbringung von Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, a. n. g Garten- und Grünanlagen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, a. n. g Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Wäscherei und chemische Reinigung Frisör- und Kosmetiksalons Bestattungswesen Saunas, Solarien; Fitnesszentren u. Ä Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder) Erbringung von Dienstleistungen, a. n. g Ehevermittlungsinstitute Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, a. n. g

42 40 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige einheitlicher Gewerbebetriebe Betriebsstätten Gewerbebetriebe, einheitlicher einheitlicher Steuermessbetrastätten Betriebs- darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Chemnitz, Stadt Amtsberg Annaberg-Buchholz, Stadt Aue, Stadt Auerbach Bad Schlema Bärenstein Bernsbach Bockau Börnichen/Erzgeb Borstendorf Breitenbrunn/Erzgeb Burkhardtsdorf Crottendorf Deutschneudorf Drebach Ehrenfriedersdorf, Stadt Eibenstock, Stadt Elterlein, Stadt Erlbach-Kirchberg Gelenau/Erzgeb Geyer, Stadt Gornau/Erzgeb Gornsdorf Großolbersdorf Großrückerswalde Grünhain-Beierfeld, Stadt Grünhainichen Heidersdorf Hohndorf Hormersdorf Jahnsdorf/Erzgeb Johanngeorgenstadt, Stadt Jöhstadt, Stadt Königswalde Lauter/Sa., Stadt Lengefeld, Stadt Lößnitz, Stadt Lugau/Erzgeb., Stadt Marienberg, Stadt Mildenau Neukirchen/Erzgeb Niederdorf

43 41 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Niederwürschnitz Oberwiesenthal, Kurort, Stadt Oelsnitz/Erzgeb., Stadt Olbernhau, Stadt Pfaffroda Pobershau Pockau Raschau-Markersbach Scheibenberg, Stadt Schlettau, Stadt Schneeberg, Stadt Schönheide Schwarzenberg/Erzgeb., Stadt Sehmatal Seiffen/Erzgeb., Kurort Sosa Stollberg/Erzgeb., Stadt Stützengrün Tannenberg Thalheim/Erzgeb., Stadt Thermalbad Wiesenbad Thum, Stadt Venusberg Waldkirchen/Erzgeb Wolkenstein, Stadt Zöblitz, Stadt Zschopau, Stadt Zschorlau Zwönitz, Stadt Erzgebirgskreis Altmittweida Augustusburg, Stadt Bobritzsch Bockelwitz Brand-Erbisdorf, Stadt Burgstädt, Stadt Claußnitz Döbeln, Stadt Dorfchemnitz Ebersbach Eppendorf Erlau

44 42 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Falkenau Flöha, Stadt Frankenberg/Sa., Stadt Frankenstein Frauenstein, Stadt Freiberg, Stadt Geringswalde, Stadt Großhartmannsdorf Großschirma, Stadt Großweitzschen Hainichen, Stadt Halsbrücke Hartha, Stadt Hartmannsdorf Hilbersdorf Königsfeld Königshain-Wiederau Kriebstein Leisnig, Stadt Leubsdorf Lichtenau Lichtenberg/Erzgeb Lunzenau, Stadt Mittweida, Stadt Mochau Mühlau Mulda/Sa Neuhausen/Erzgeb Niederstriegis Niederwiesa Oberschöna Oederan, Stadt Ostrau Penig, Stadt Rechenberg-Bienenmühle Reinsberg Rochlitz, Stadt Rossau Roßwein, Stadt Sayda, Stadt Seelitz Striegistal Taura Tiefenbach

45 43 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Waldheim, Stadt Wechselburg Weißenborn/Erzgeb Zettlitz Ziegra-Knobelsdorf Zschaitz-Ottewig Mittelsachsen Adorf/Vogtl., Stadt Auerbach/Vogtl., Stadt Bad Brambach Bad Elster, Stadt Bergen Bösenbrunn Burgstein Eichigt Ellefeld Elsterberg, Stadt Erlbach Falkenstein/Vogtl., Stadt Grünbach, Höhenluftkurort Hammerbrücke Heinsdorfergrund Klingenthal, Stadt Lengenfeld, Stadt Leubnitz Limbach Markneukirchen, Stadt Mehltheuer Morgenröthe-Rautenkranz Mühlental Mühltroff, Stadt Mylau, Stadt Netzschkau, Stadt Neuensalz Neumark Neustadt/Vogtl Oelsnitz/Vogtl., Stadt Pausa/Vogtl., Stadt Plauen, Stadt Pöhl Reichenbach im Vogtland, Stadt Reuth

46 44 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Rodewisch, Stadt Schöneck/Vogtl., Stadt Steinberg Syrau Tannenbergsthal Theuma Tirpersdorf Treuen, Stadt Triebel/Vogtl Weischlitz Werda Zwota Vogtlandkreis Bernsdorf Callenberg Crimmitschau, Stadt Crinitzberg Dennheritz Fraureuth Gersdorf Glauchau, Stadt Hartenstein, Stadt Hartmannsdorf b. Kirchberg Hirschfeld Hohenstein-Ernstthal, Stadt Kirchberg, Stadt Langenbernsdorf Langenweißbach Lichtenstein/Sa., Stadt Lichtentanne Limbach-Oberfrohna, Stadt Meerane, Stadt Mülsen Neukirchen/Pleiße Niederfrohna Oberlungwitz, Stadt Oberwiera Reinsdorf Remse Schönberg St. Egidien Waldenburg, Stadt

47 45 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Werdau, Stadt Wildenfels, Stadt Wilkau-Haßlau, Stadt Zwickau, Stadt Zwickau Direktionsbezirk Chemnitz Dresden, Stadt Arnsdorf Bautzen, Stadt Bernsdorf, Stadt Bischofswerda, Stadt Bretnig-Hauswalde Burkau Crostau Crostwitz Cunewalde Demitz-Thumitz Doberschau-Gaußig Elsterheide Elstra, Stadt Frankenthal Göda Großdubrau Großharthau Großnaundorf Großpostwitz/O.L Großröhrsdorf, Stadt Guttau Haselbachtal Hochkirch Hoyerswerda, Stadt Kamenz, Stadt Kirschau Königsbrück, Stadt Königswartha Kubschütz Laußnitz Lauta, Stadt Lichtenberg Lohsa

48 46 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Malschwitz Nebelschütz Neschwitz Neukirch Neukirch/Lausitz Obergurig Oberlichtenau Ohorn Oßling Ottendorf-Okrilla Panschwitz-Kuckau Pulsnitz, Stadt Puschwitz Räckelwitz Radeberg, Stadt Radibor Ralbitz-Rosenthal Rammenau Schirgiswalde, Stadt Schmölln-Putzkau Schönteichen Schwepnitz Sohland a. d. Spree Spreetal Steina Steinigtwolmsdorf Wachau Weißenberg, Stadt Wiednitz Wilthen, Stadt Wittichenau, Stadt Bautzen Bad Muskau, Stadt Beiersdorf Bernstadt a. d. Eigen, Stadt Berthelsdorf Bertsdorf-Hörnitz Boxberg/O.L Dürrhennersdorf Ebersbach/Sa., Stadt Eibau Gablenz

49 47 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige einheitlicher Gewerbebetriebe Betriebsstätten Gewerbebetriebe, einheitlicher einheitlicher Steuermessbetrastätten Betriebs- darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Görlitz, Stadt Groß Düben Großhennersdorf Großschönau Großschweidnitz Hähnichen Hainewalde Herrnhut, Stadt Hohendubrau Horka Jonsdorf, Kurort Klitten Kodersdorf Königshain Krauschwitz Kreba-Neudorf Lawalde Leutersdorf Löbau, Stadt Markersdorf Mittelherwigsdorf Mücka Neißeaue Neugersdorf, Stadt Neusalza-Spremberg, Stadt Niedercunnersdorf Niesky, Stadt Obercunnersdorf Oderwitz Olbersdorf Oppach Ostritz, Stadt Oybin Quitzdorf am See Reichenbach/O.L., Stadt Rietschen Rosenbach Rothenburg/O.L., Stadt Schleife Schönau-Berzdorf a. d. Eigen Schönbach Schöpstal Seifhennersdorf, Stadt Sohland a. Rotstein

50 48 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Strahwalde Trebendorf Vierkirchen Waldhufen Weißkeißel Weißwasser/O.L., Stadt Zittau, Stadt Görlitz Coswig, Stadt Diera-Zehren Ebersbach Glaubitz Gröditz, Stadt Großenhain, Stadt Hirschstein Käbschütztal Ketzerbachtal Klipphausen Lampertswalde Leuben-Schleinitz Lommatzsch, Stadt Meißen, Stadt Moritzburg Nauwalde Niederau Nossen, Stadt Nünchritz Priestewitz Radebeul, Stadt Radeburg, Stadt Riesa, Stadt Röderaue Schönfeld Stauchitz Strehla, Stadt Tauscha Thiendorf Triebischtal Weinböhla Weißig a. Raschütz Wildenhain Wülknitz

51 49 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Zabeltitz Zeithain Meißen Altenberg, Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Stadt Bad Schandau, Stadt Bahretal Bannewitz Dippoldiswalde, Stadt Dohma Dohna, Stadt Dorfhain Dürrröhrsdorf-Dittersbach Freital, Stadt Geising, Stadt Glashütte, Stadt Gohrisch Hartmannsdorf-Reichenau Heidenau, Stadt Hermsdorf/Erzgeb Höckendorf Hohnstein, Stadt Kirnitzschtal Königstein/Sächs. Schw., Stadt Kreischa Liebstadt, Stadt Lohmen Müglitztal Neustadt i. Sa., Stadt Pirna, Stadt Porschdorf Pretzschendorf Rabenau, Stadt Rathen, Kurort Rathmannsdorf Reinhardtsdorf-Schöna Rosenthal-Bielatal Schmiedeberg Sebnitz, Stadt Stadt Wehlen, Stadt Stolpen, Stadt Struppen

52 50 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Tharandt, Stadt Wilsdruff, Stadt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Direktionsbezirk Dresden Leipzig, Stadt Bad Lausick, Stadt Belgershain Bennewitz Böhlen, Stadt Borna, Stadt Borsdorf Brandis, Stadt Colditz, Stadt Deutzen Elstertrebnitz Espenhain Eulatal Falkenhain Frohburg, Stadt Geithain, Stadt Grimma, Stadt Groitzsch, Stadt Großbothen Großpösna Hohburg Kitzen Kitzscher, Stadt Kohren-Sahlis, Stadt Lobstädt Machern Markkleeberg, Stadt Markranstädt, Stadt Mutzschen, Stadt Narsdorf Naunhof, Stadt Nerchau, Stadt Neukieritzsch Otterwisch Parthenstein Pegau, Stadt

53 51 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Regis-Breitingen, Stadt Rötha, Stadt Thallwitz Thümmlitzwalde Trebsen/Mulde, Stadt Wurzen, Stadt Zschadraß Zwenkau, Stadt Leipzig Arzberg Bad Düben, Stadt Beilrode Belgern, Stadt Cavertitz Dahlen, Stadt Delitzsch, Stadt Doberschütz Dommitzsch, Stadt Dreiheide Eilenburg, Stadt Elsnig Großtreben-Zwethau Jesewitz Krostitz Laußig Liebschützberg Löbnitz Mockrehna Mügeln, Stadt Naundorf Neukyhna Oschatz, Stadt Pflückuff Rackwitz Schildau, Gneisenaustadt, Stadt Schkeuditz, Stadt Schönwölkau Sornzig-Ablaß Taucha, Stadt Torgau, Stadt Trossin Wermsdorf

54 52 Noch: 7. Steuerpflichtige und Steuermessbeträge von Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile und Zerlegungsanteile nach regionaler Gliederung Festsetzungen ohne Zerlegungsanteile Zerlegungsanteile Festsetzungen und Zerlegungen Amtlicher Gemeindeschlüssel Gemeinde Landkreis Direktionsbezirk Land steuerpflichtige Gewerbebetriebe einheitlicher Betriebsstätten einheitlicher Gewerbebetriebe, Betriebsstätten einheitlicher darunter ohne positiven Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Wiedemar Zinna Zschepplin Zwochau Nordsachsen Direktionsbezirk Leipzig Kreisfreie Städte Landkreise Sachsen Einschließlich Fälle ohne positiven einheitlichen nach dem Austausch gebietsfremder Steuerfälle.

55 53 Abbildungen Abb. 1 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 1995, 1998, 2001 und 2004 nach Gewerbeertragsgrößenklassen Abb. 2 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 2004 nach Wirtschaftsabschnitten Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 2004 nach Rechtsformen Einheitlicher je Betriebsstätte in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates Sachsen 2004 Einheitlicher je Einwohner in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates Sachsen 2004 Hinweis: In den Abbildungen 1 bis 3 sind nur Daten der Steuerpflichtigen mit positivem einheitlichen ausgewiesen.

56 54 Abb. 1 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 1995, 1998, 2001 und 2004 nach Gewerbeertragsgrößenklassen Gewerbesteuerpflichtige Tausend unter ,5 Mill. 2,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. u. mehr Gewerbeertrag von... bis unter... Einheitlicher Tausend unter ,5 Mill. 2,5 Mill. 5 Mill. 5 Mill. u. mehr Gewerbeertrag von... bis unter...

57 55 Abb. 2 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 2004 nach Wirtschaftsabschnitten Gewerbesteuerpflichtige Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht + Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel, Instandhaltung u. Reparatur v. Kfz u. Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks-, Wohnungswesen usw. Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinäru. Sozialwesen Erbringung sonst. öffentl. u. pers. Dienstleistungen Einheitlicher Prozent Land- und Forstwirtschaft Fischerei und Fischzucht + Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel, Instandhaltung u. Reparatur v. Kfz u. Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks-, Wohnungswesen usw. Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinäru. Sozialwesen Erbringung sonst. öffentl. u. pers. Dienstleistungen Prozent

58 56 Abb. 3 Gewerbesteuerpflichtige und deren einheitlicher 2004 nach Rechtsformen in Prozent Steuerpflichtige Sonstige juristische Personen des privaten Rechts 0,9 Personengesellschaften u. Ä. 12,3 Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 26,8 Einzelgewerbetreibende 60,0 Einheitlicher Sonstige juristische Personen des privaten Rechts 4,9 Einzelgewerbetreibende 13,2 Personengesellschaften u. Ä. 21,6 Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 60,3

59 57 Abb. 4 Einheitlicher je Betriebsstätte in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates Sachsen 2004 Gebietsstand: 1. August 2008 Nordsachsen Leipzig, Stadt Meißen Bautzen Görlitz Leipzig Dresden, Stadt Zwickau Mittelsachsen Chemnitz, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge je Betriebsstätte Erzgebirgskreis unter bis unter Vogtlandkreis bis unter bis unter und mehr Abb. 5 Einheitlicher je Einwohner in den Kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaates Sachsen 2004 Gebietsstand: 1. August 2008; Einwohner am 31. Dezember 2007 Nordsachsen Leipzig, Stadt Meißen Bautzen Görlitz Leipzig Dresden, Stadt Zwickau Mittelsachsen Chemnitz, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge je Einwohner Erzgebirgskreis unter 35 Vogtlandkreis 35 bis unter bis unter bis unter und mehr Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz 2008 Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, Landesvermessungsamt Sachsen 2008

60 58

61 59 Anhang Statistische Blätter: - Vordruck Gewerbesteuererklärung für 2004 Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes (GewSt 1A) - Vordruck Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages Anleitung zur Gewerbesteuererklärung/Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlust Anleitung zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages 2004

62 60

63 11 Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. Unterfallart Vorgang 2_ An das Finanzamt Steuernummer Gewerbesteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes Für jedes selbständige Unternehmen ist eine besondere Steuererklärung abzugeben. In Organschaftsfällen ist der Gewerbeertrag für jede Organgesellschaft unter Verwendung des amtlichen Vordrucks GewSt 1 A gesondert zu erklären. Eingangsstempel Zeile Allgemeine Angaben Weiße Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Gewerbesteuererklärung Unternehmen / Firma Art des Unternehmens Anschrift der Geschäftsleitung / des Unternehmens (Straße, Hausnummer) im Erhebungszeitraum Postleitzahl Ort Rechtsform des Unternehmens Postleitzahl Postfach Telefonisch erreichbar unter Nr. 6 6a Das Einzelunternehmen / die Personengesellschaft ist durch Rechtsformwechselim Laufe des Kalenderjahrs 2004 aus einer Personengesellschaft / einem Einzelunternehmen hervorgegangen: Bei Personengesellschaften: Im Laufe des Kalenderjahrs 2004 sind Gesellschafter eingetretenneinjaausgeschieden Eingetragen im Handelsregister Anschrift des Unternehmers / gesetzl. Vertreters / Geschäftsführers d. Personengesellschaft (Straße, Haus-Nr., PLZ u. Ort), wenn von Zeile 3 u. 4 abweichend Betriebsstättenbestanden im Kalenderjahr 2004 in mehreren Gemeinden Nein Genossenschaftsregister Ja Amtsgericht Betriebsstätte(n)erstreckte(n) sich im Kalenderjahr 2004 über mehrere Gemeinden NeinJa nach: Ja, am Unternehmer / gesetzlicher Vertreter / Geschäftsführer einer Personengesellschaft (Vorname, Zuname), wenn von Zeile 1 abweichen d Die einzige Betriebsstättewurde im Laufe des Kalenderjahrs 2004 in eine andere Gemeinde verlegt NeinJa, amvon: Bei Betrieb des Unternehmens im Kalenderjahr 2004 nur als Reisegewerbe: Wohnsitzgemeinde(n), Dauer des Wohnsitzes in der / den Gemeinde(n) Nein Ja Wurde das Unternehmen im Kalenderjahr 2004 überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe betrieben ( 11 Abs. 3 GewStG)? Das Unternehmen ist Organträger. Name, zuständiges Finanzamt, Steuernummer der Organgesellschaft(en) ggf. auf besonderem Blatt. Das Unternehmen ist Organgesellschaft. Name, zuständiges Finanzamt, Steuernummer des Organträgers Nein Ja 16 Ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vom bis besteht seit Unterschrift Ich versichere, die Angaben in dieser Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt: (Name, Anschrift, Tel.-Nr.) Ort, Datum, (Unterschrift) Diese Erklärung muss vom Steuerpflichtigen bzw. von einer in 34 AO genannten Person eigenhändig unterschrieben sein. Hinweis nach den Datenschutzgesetzen: Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der 149 ff. der Abgabenordnung i.v.m. 14a GewStG und 3 StStatG verlangt. GewSt 1 A Gewerbesteuererklärung Dez. 04

64 Zeile 17 17a Steuernummer Gewerbeertrag Vorschriften des Gewinne i. S. d. 5a Abs. 4 EStG Gewinn aus Gewerbebetrieb ohne Beträge lt. Zeilen 17a, 48 und 48a, der nach den Körperschaft-ermittelt Negative Beträge bitte in Rot odereinkommenmit Minuszeichen ggf. 0 steuergesetzesworden iststeuergesetzes EUR Entgelte für Dauerschulden ( 8 Nr. 1 GewStG)Hinzurechnungen: 11 Renten und dauernde Lasten ( 8 Nr. 2 GewStG) Bitte die Entgelte in voller Höhe eintragen, ggf. auf besonderer Anlage erläutern; Halbierung wird von Amts wegen berücksichtigt Gewinnanteile der stillen Gesellschafter ( 8 Nr. 3 GewStG) Verlustanteile bitte in Rot oder mit Minuszeichen Nur bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien: Gewinnanteile der in 8 Nr. 4 GewStG bezeichneten Art an persönlich haftende Gesellschafter a Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des KStG ( 8 Nr. 5 GewStG) soweit nicht die Voraussetzungen des 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG vorliegen und nach Abzug der damit im Zusammenhang stehende n Betriebsausgaben, soweit sie nach 3c Abs. 2 EStG und 8b Abs. 5 KStG bei Ermittlung des Gewinns unberücksichtigt geblieben s ind Bei Organträgern: Ohne entsprechende Beträge der Organgesellschaften. Keine Hinzurechnung bei Organgesellschaften Die Hälfte der Miet- oder Pachtzinsen für die Benutzung fremder Betriebsanlagegüter außer Grundbesitz ( 8 Nr. 7 GewStG) und Fälle der Zeile 22a a 23 in Fällen ausländischer Vermieter / Verpächter / Leasing-Geber 10 a Ergänzende Angaben bitte auf besonderem Blatt Anteile am Verlust von in- oder ausländischen Personengesellschaften ( 8 Nr. 8 GewStG) Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen 24 5a Ausgaben im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, soweit sie als Betriebsausgaben bei der Ermittlung des Gewinns 2004 (vgl. Zeile 17) abgezogen worden sind ( 8 Nr. 9 GewStG) Ausschüttungs- und abführungsbedingte Gewinnminderungen bei Beteiligungsbesitz ( 8 Nr. 10 GewStG), soweit nicht schon nach 50c EStG 1997 berücksichtigt (auch soweit die Gewinnminderung Folge einer Auskehrung von Liquidationsraten ist) Ausländische Steuern, soweit sie auf Gewinne oder Gewinnanteile entfallen, die nach 9 GewStG gekürzt werden oder sonst nicht im Gewerbeertrag enthalten sind ( 8 Nr. 12 GewStG) Negativer Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt ( 9 Nr. 3 GewStG) Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Kürzungen: anzusetzen mit Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) des am zum Betriebsvermögen gehörenden oder betrieblich genutzten und im Eigentum des Unternehmers stehenden Grundbesitzes ( 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG): (DM-Beträge bitte mit amtlichen Kurs (1 = 1,95583 DM) in Euro umrechnen) ; 100 % 140 % 250 % 400 % 600 % Erweiterte Kürzung bei einem Grundstücksunternehmen im Sinne des 9 Nr. 1 Sätze 2 und 3 GewStG Anteile am Gewinn von in- oder ausländischen Personengesellschaften ( 9 Nr. 2 GewStG) 5 a Gewinne aus Anteilen an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten d. öffentl. Rechts, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften oder an Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ( 9 Nr. 2a GewStG), soweit nicht bereits bei der Ermittlung des Gewinns lt. Zeile 17 nach 3 Nr. 40 EStG bzw. 8b KStG abgezogen Bei Organträgern: Ohne entsprechende Beträge der Organgesellschaften Nur bei persönlich haftendem Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien: Die nach 8 Nr. 4 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb der KGaA hinzugerechneten Gewinnanteile ( 9 Nr. 2b GewStG) Positiver Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt ( 9 Nr. 3 GewStG) Die nach 8 Nr. 7 GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb des Mieters (Pächters) hinzugerechneten Miet- oder Pachtzinsen ( 9 Nr. 4 GewStG) Ergänzende Angaben bitte auf besonderem Blatt Spenden und Beiträge ( 9 Nr. 5 GewStG) außer Zuwendungen nach Zeilen 40 bis 44 Ausgaben im Kalenderjahr 2004 ggf. im abweichenden Wirtschaftsjahr 2003/2004 für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke darin enthalten: erste Einzelzuwendung von mindestens Summe weiterer Einzelzuwendungen von jeweils mindestens (bitte besondere Aufstellung beifügen) für kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke Vortrag von Großspenden aus den Vorjahren ( 9 Nr. 5 Satz 4 GewStG) a Zuwendungen an Stiftungen ( 9 Nr. 5 Satz 3 GewStG) Zuwendungen im Kalenderjahr 2004 für gemeinnützige Zwecke i. S. d. 52 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO, die nicht als besonders förderungswürdig anerkannt sind ohne Beträge lt. Zeile 44 für gemeinnützige Zwecke i. S. d. 52 Abs. 2 Nr. 4 AO ohne Beträge lt. Zeile 44 für kirchliche, religiöse und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke ohne Beträge lt. Zeilen 41 und 44 für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke ohne Beträge lt. Zeile 44 darin enthaltene Großspenden (bitte besondere Aufstellung beifügen) b Vortrag von Großspenden aus den Vorjahren ( 9 Nr. 5 Satz 4 GewStG) EStG 1997 = Einkommensteuergesetz i. d. Fassung des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1270).

65 Zeile 44 44a 45 Steuernummer Nicht bei einer Körperschaft: Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung innerhalb eines Jahres nach Gründung der Stiftung ( 9 Nr. 5 Satz 5 GewStG) Zuwendungen in 2004 Von diesen Beträgen sollen im Erhebungszeitraum 2004 abge-noch nicht abgezogene Zuwendungen C aus 2000 bis 2003 zogen werden Nur ausfüllen, wenn für Höchstbetragsberechnung erforderlich: Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Auf volle Tausend E nach oben runden und in Tausend (T ) eintragen Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung und Sitz im Ausland ( 9 Nr. 7 und 9 Nr. 8 GewStG), soweit nicht bereits bei der Ermittlung des Gewinns lt. Zeile 17 nach 3 Nr. 40 EStG bzw. 8b KStG abgezogen Bei Organträgern: Ohne entsprechende Beträge der Organgesellschaften 47 frei Gewerbeertrag 48 48a Aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, soweit der Gewinn nach 5a EStG ermittelt wird ( 7 Satz 3 GewStG) Bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das nach 8 Abs. 1 Satz 2 KStG ermittelte Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen ( 7 Satz 3 GewStG) Weitere Angaben 49 Gewerbeertrag der Organgesellschaft(en) Bei Organträgern, soweit nicht selbst Organgesellschaft: 49a a soweit selbst Organgesellschaft, sind die Zeilen 60b, 60c und 60d auszufüllen 3 bei mehreren Organgesellschaften bitte Einzelaufstellung beifügen Summe der Korrekturbeträge zum Betrag lt. Zeile 49 aufgrund der Anwendung des 8b KStG, 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG i. V. m. 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG (Bitte auf besonderem Blatt erläutern) Negative Beträge in Rot oder mit Minuszeichen Zum Ende des Erhebungszeitraums 2003 gesondert festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust ( 10a GewStG) Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Im Falle des Rechtsformwechsels: Von einem anderen Steuerschuldner zu übernehmender Gewerbeverlust aus der Zeit vor dem Rechtsformwechsel, soweit nach 10a GewStG vortragsfähig Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Übergehender Gewerbeverlust im Fall der Verschmelzung, Spaltung ( 19 i.v.m. 15 Abs. 4 UmwStG bzw. Abschn. 68 Abs. 3 Nr. 5 Satz 3 GewStR) oder Anwachsung (Abschn. 68 Abs. 3 Nr. 4 GewStR) Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Bei der übertragenden Körperschaft im Fall der Abspaltung wegfallender Gewerbeverlust aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen ( 18 Abs. 1 i.v.m. 16 und 15 Abs. 4 bzw. 19 Abs. 1 i.v.m. 15 Abs. 4 UmwStG) Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Bei der übertragenden Körperschaft im Fall der Abspaltung wegfallender Gewerbeverlust aus dem laufenden Erhebungszeitraum ( 18 Abs. 1 i.v.m. 16 und 15 Abs. 4 bzw. 19 Abs. 1 i.v.m. 15 Abs. 4 UmwStG) Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Nur bei einer Körperschaft: Nach 10a Satz 6 GewStG i.v.m. 8 Abs. 4 Satz 1 KStG wegen Verlusts der wirtschaftlichen Identität in 2004 nicht abziehbarer Gewerbeverlust aus der Zeit vor 2004 Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Nur bei einer Personengesellschaft oder aus einer Personengesellschaft hervorgegangenem Einzelunternehmen: Auf in 2004 ausgeschiedene Gesellschafter entfallen von dem zum Ende des Erhebungszeitraums 2003 gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust, soweit er noch nicht bis zum Ausscheiden im Erhebungszeitraum 2004 verbraucht ist Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Nur bei einer Personengesellschaft: Auf im Erhebungszeitraum 2004 ausgeschiedene Gesellschafter entfallen von dem Gewerbeverlust 2004 Betrag weder in Rot noch mit Minuszeichen Nur bei einer Personengesellschaft: Auf Gesellschafter, denen kein Anteil an dem zum Ende des Erhebungszeitraums 2003 gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust zuzurechnen ist, entfallen von dem Gewerbeertrag des Erhebungszeitraums 2004 Nicht bei Körperschaften nur für Zwecke des 35 EStG : Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn nach 18 Abs. 4 UmwStG (in Betrag lt. Zeile 17 enthalten) Nur bei einer Organgesellschaft: Werte, die für die Ermittlung des Gewerbeertrags des Organträgers von Bedeutung sind. Ist die Organgesellschaft gleichzeitig Organträger: Einschließlich entsprechender Beträge ihrer Organgesellschaften ggf. 0 oder in % oder in % EUR T T (Bitte auf gesondertem Blatt erläutern) Negative Beträge in Rot oder mit Minuszeichen 18 a 60b Wenn der Organträger eine natürliche Person ist, zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG i. V. m. 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG c Wenn der Organträger eine Körperschaft ist, zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des 8b KStG i. V. m. 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG d Wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, zu berücksichtigender Korrekturbetrag zum Gewerbeertrag aufgrund der Anwendung des 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG, 8b KStG i. V. m. 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG Variable Angaben Kz Wert Kz Wert Kz Wert Kz Wert Kz Wert weiter auf Seite 4

66 Zeile 61 Steuernummer Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen Sachanlagen (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau) einschließlich Sonderbetriebsvermögen 4 Bitte stets ausfüllen 10 EUR Löhne und Gehälter lt. Gewinnermittlung Nur bei bilanzierenden Unternehmen: Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen) Nur vom Organträger zusätzlich auszufüllen : Sachanlagen aller Organgesellschaften (in Zeile 61 nicht enthalten) Löhne und Gehälter aller Organgesellschaften (in Zeile 62 nicht enthalten) Vorräte aller Organgesellschaften (in Zeile 63 nicht enthalten) Art der Bescheidkennzeichnung (Schlüsselzahlen siehe Arbeitsanleitung) Vorauszahlungen Anpassung ( 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG) Voraussichtlicher Gewerbeertrag ggf. 0 in Keine Festsetzung Der Bescheid soll enthalten: Einzutragen: a) siehe Bescheid vom xx.xx. xxxx Tag, Monat, Jahr (4-stellig) _ S b) siehe Bescheid für xxxx... Jahr (4-stellig) fl 59 S c) wie bisher ja = Ergänzende Angaben a) Körperschaft, soweit nicht zu c) gehörig ja = 1 b) Hausgewerbetreibender ( 11 Abs. 3 GewStG) ja = 2 c) Unternehmen, für das nach 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG der Freibetrag von 3900 gilt ja = 7 _ S fl 74 S 9 Bei Rechtsformwechsel im Laufe des Kalenderjahrs 2004 vom Einzelunternehmen zur Personengesellschaft (oder umgekehrt): Dauer der persönlichen Steuerpflicht in Monaten Bei Personengesellschaften: Gesellschaftereintritt... Gesellschafteraustritt... Beides Kein Gesellschafterwechsel ja = 1 ja = 2 ja = 3 ja = 4 63 Anzahl der zusätzlich auszudruckenden Bescheidausfertigungen Bescheid ohne Anschrift des Unternehmens Bescheid ohne Anschrift des Empfangsbevollmächtigten.... Nur für Stadtstaaten: Keine Erstattungsunterlagen erstellen.. Dieser Vordruck ist ein Nachdruck des amtlichen Vordrucks ja = 1 20 ja = 1 22 ja = 1 23 ja = 2 80 Verspätungszuschlag nach 152 AO Dauer der Verspätung in angefangenen Monaten 45 in 41 Zerlegung.... Variable Angaben... Kz Wert Kz ja = 1 79 Wert Kz Wert Erläuterungstexte Nr. Wert Nr. Wert Nr. Wert Nr. Wert Nr. Wert Angaben zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes Kz Wert Kz Wert Kz Wert Kz Wert Verfügung 1. Der Gewerbesteuermessbetrag / die Gewerbesteuer, der Verspätungszuschlag, der Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorausz ahlungen / die Gewerbesteuervorauszahlungen, die Zerlegungsanteile sowie der Gewerbeverlust, der / die sich unter Zugrundelegung der in der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A und der in der Erklärung GewSt 1 D, aufgeführten Daten und ihrer maschinellen Verarbeitung unter Verwendung des geprüften und genehmigten Programms ergibt / ergeben, wird / werden hierdurch festgesetzt / festgestellt. Das Ergebnis i st bekannt zu geben. 2. Der Gewerbesteuermessbetrag ist zu zerlegen, Kennbuchstabe GWZ ist gesetzt Verbleibender Großspendenvortrag ist festzustellen Höhe des noch nicht in Anspruch genommenen Abzugs für Zuwendungen in den Vermögensstock anlässlich der Neugründung einer Stiftung ist festzustellen Zur Datenerfassung / Bildschirmeingabe... Erledigt (Datum, Namensz.) Erledigt (Datum, Namensz.) 6. Datenfreigabe Änderung / Berichtigung vermerken Wurde von der Steuererklärung abgewichen? Nein JaWurde der Stpfl. vorher gehört? Ja Nein Wurde die Abweichung im Bescheid erläutert? Ja Nein 9. Z.d.A. Datum Sachgebietsleiter/in Bearbeiter/in

67 11 An das Finanzamt Steuernummer Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. Unterfallart Vorgang 2_ Die Erklärung ist ausgefüllt zusammen mit der Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) dem Finanzamt einzusenden. Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags Bitte nur zutreffende weiße Felder ausfüllen Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zu dieser Erklärung. Eingangsstempel Unternehmen/Firma Art des Unternehmens Anschrift der Geschäftsleitung / des Unternehmens (Straße, Hausnummer) im Erhebungszeitraum Postleitzahl Postfach Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr. Nr. der Gemeinde Gemeindeschlüssel Im Kalenderjahr sind in folgenden Gemeindenim Inland Betriebsstättenunterhalten worden : a) Postleitzahl Name der hebeberechtigten Gemeinde b) Hebenummer (Steuernummer) der Gemeinde *) Gemeinde der Geschäftsleitung im Erhebungszeitraum 2 Arbeitslöhne einschließlich Unternehmerlohn im Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) abgerundet auf volle tausend Euro nach unten; bei Zerlegung in besonderen Fällen 1. Zerlegungsmaßstab Bei Zerlegung in besonderen Fällen ggf. 2. Zerlegungsmaßstab ggf. 4. Zerlegungsmaßstab Bei Zerlegung in besonderen Fällen ggf. 3. Zerlegungsmaßstab ggf. 5. Zerlegungsmaßstab a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) *) Falls noch nicht zugeteilt, bitte Anschrift (Straße, Haus-Nr.) der Betriebsstätte, bei Betriebsstätten in den Stadtstaaten bitte zuständiges Finanzamt angeben. Summe Folgende Beträge sind in Spalte 3 als Hinzurechnungen für die im Betrieb tätigen (Mit-)Unternehmer enthalten : Gemeinde EUR Gemeinde EUR 0 Ich versichere, die Angaben in dieser Erklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben... Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt : Ort, Datum (Name, Anschrift, Tel.-Nr.), Unterschrift Die Erklärung muss vom Steuerpflichtigen bzw. von einer in 34 AO genannten Person eigenhändig unterschrieben sein... Hinweis nach den Datenschutzgesetzen: Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der 149 ff. der Abgabenordnung i.v.m. 14a GewStG verlangt. GewSt 1 D Erklärung für die Zerlegung Dez. 04

68 2 Steuernummer Art der Bescheidkennzeichnung (Schlüsselzahlen siehe Arbeitsanleitung) Zahl der zerlegungsberechtigten Gemeinden Nr. der Gemeinde der Geschäftsleitung Zahl der Bescheide (Mehrausfertigungen) Bescheid ohne Anschrift des Unternehmens ja = 1 20 Bescheid ohne Anschrift des Empfangsbevollmächtigten ja = 1 31 Dieser Vordruck ist ein Nachdruck des amtlichen Vordrucks ja = 2 80 Art der Zerlegungsmaßstäbe (mehrere Eintragungen möglich) 77 Gewichtung der Zerlegungsmaßstäbe Nur auszufüllen, wenn bereits festgesetzt: Gewerbesteuermessbetrag in Verspätungszuschlag hinsichtlich der Gewerbesteuererklärung nach 152 AO in Verspätungszuschlag hinsichtlich der Zerlegungserklärung nach 152 AO in Dauer der Verspätung in angefangenen Monaten 45 Variable Angaben Kz Wert Kz Wert Kz Wert Nr. Wert Nr. Wert Nr. Wert Nr. Wert Nr. Wert Nr. Wert Erläuterungstexte Verfügung 1. Unter Zugrundelegung der vorstehend aufgeführten Daten sowie des geprüften Programms ist der GewSt-Messbetrag zu zerlegen. D ie sich danach ergebenden Zerlegungsanteile werden hierdurch festgesetzt. Das Ergebnis ist bekannt zu geben. 2. Änderung / Berichtigung vermerken Erledigt am: Datum und Namenszeichen, 3. Wurde von der Steuererklärung abgewichen? Nein, Ja Wurde der Stpfl. vorher gehört?,, Ja Nein Wurde die Abweichung im Bescheid erläutert?,, Ja Nein Z. d. A Datum Sachgebietsleiter/in Bearbeiter/in

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