GÜLZOWER FACHGESPRÄCHE

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1 nachwachsende-rohstoffe.de GÜLZOWER FACHGESPRÄCHE Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten 22./23. Oktober 2012 Berlin BAND 42

2 IMPRESSUM Herausgeber Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.v. (FNR) OT Gülzow, Hofplatz Gülzow-Prüzen Tel.: 03843/ Fax: 03843/ info@fnr.de Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Redaktion Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.v. (FNR) Bilder FNR/L. Pohlan, BMELV-Bildschön, Pixelot - Fotolia Gestaltung/Realisierung Rostock Für die Ergebnisdarstellung mit Schlussfolgerungen, Konzepten und fachlichen Empfehlungen sowie die Beachtung etwaiger Autorenrechte sind ausschließlich die Verfasser zuständig. Daher können mögliche Fragen, Beanstandungen oder Rechtsansprüche u. ä. nur von den Verfassern bearbeitet werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dergleichen in dieser Veröffentlichung berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei betrachtet und damit von jedermann benutzt werden dürften. Ebenso wenig ist zu entnehmen, ob Patente oder Gebrauchsmusterschutz vorliegen. Die aufgeführten Bewertungen und Vorschläge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Alle Rechte vorbehalten. Bestell-Nr Auflage FNR 2012 ISBN

3 GÜLZOWER FACHGESPRÄCHE BAND 42 Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten Betriebliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Implikationen 22./23. Oktober 2012 Berlin Veranstalter Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Wilhelmstraße Berlin Internet: Koordination Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (vti) Björn Seintsch Dr. rer. nat., Ass. d. F. Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft Leuschnerstrasse 91 D Hamburg Tel. +49 (0) 40 / Fax: +49 (0) 40 / bjoern.seintsch@vti.bund.de Internet: Organisation Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) Mathias Sauritz OT Gülzow Hofplatz Gülzow-Prüzen Telefon: +49 (0) 3843 / Telefax: +49 (0) 3843 / m.sauritz@fnr.de Internet: Herausgegeben von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), OT Gülzow, Hofplatz 1, Gülzow-Prüzen 3

4 Inhalt Impressum 2 Programm 6 Vorwort 8 Vorträge / Abstracts 9 Einführungsblock Aktuelle Initiativen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Forstbereich 12 François Kremer, European Commission Die FFH-Richtlinie und das Schutzgebietsnetz Natura Dr. Christiane Paulus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Einführung in die wirtschaftliche Dimension von Natura 2000 im Wald und das Verbundprojekt FFH-Impact 15 Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Vortragsblock Forschungsprojekt FFH-Impact Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie und Managementplanungen im Wald in den Ländern 17 Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Ergebnisse bundesweiter Befragungen von Forstbetrieben zur Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten 19 Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Betriebswirtschaftliche Modellierung der Auswirkungen von FFH-Maßnahmen auf die Waldbewirtschaftung 21 Lydia Rosenkranz, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Naturale und ökonomische FFH-Auswirkungen in konkreten Forstbetrieben 23 Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW), Lydia Rosenkranz, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Betriebswirtschaftliche FFH-Bewertungsinstrumente für die Praxis 25 Prof. Dr. Bernhard Möhring, Abteilung für Forstökonomie und Forsteinrichtung der Georg-August-Universität Göttingen Vortragsblock Rechtliche Aspekte Eigentumsrechtliche Einordnung von FFH-Maßnahmenplanungen im Privatwald 27 Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke, Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 140 Prof. Dr. Michael Pfohl, Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Hechingen 4

5 Vortragsblock Rechtliche Aspekte Chamäleon im Paragraphendschungel: Einordnung von Natura 2000 in die Waldnaturschutzpolitik 28 Prof. Dr. Ulrich Schraml, Institut für Forst- und Umweltpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Operationalisierung naturschutzfachlicher Restriktionen 29 Dr. Volker Späth, Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) Zentrale Probleme und Herausforderungen der Verwaltungen bei der FFH-Umsetzung im Wald 32 Dr. Eberhard Aldinger, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Naturschutz im Wald und exemplarische Finanzierungsmöglichkeiten 174 Dr. Manfred Klein, Bundesamt für Naturschutz (BfN) Vortragsblock Forschungsprojekt ReForMa Flächige Bedeutung einzelner naturschutzfachlicher Planungen 33 Reinhard Aichholz, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Modellierungsergebnisse zu unterschiedlichen Szenarien naturschutzfachlicher Restriktionstypen 34 Sebastian Schmack, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Bundesweite und regionale Implikationen naturschutzfachlicher Restriktionen 35 Dr. Christoph Hartebrodt, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Vortragsblock Belastungen von Forstbetrieben in FFH-Gebieten und Möglichkeiten ihres Ausgleichs Welche Belastungen ergeben sich aus der Waldbewirtschaftung in einem FFH-Gebiet für einen 36 Privatforstbetrieb in Baden-Württemberg Raimund Fridrichs, Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern - Forst - Welche Belastungen ergeben sich aus der Waldbewirtschaftung in einem FFH-Gebiet für einen 38 Privatforstbetrieb in Mecklenburg-Vorpommerng Roderich Freiherr von Loë, Freiherrlich von Loë sche Estate Office Teilnehmerliste 40 Vorträge Langfassung 47 5

6 PROGRAMM 22. Oktober 2012 Einführungsblock Begrüßung Aktuelle Initiativen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Forstbereich Die FFH-Richtlinie und das Schutzgebietsnetz Natura 2000 Peter Bleser Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz François Kremer, European Commission Dr. Christiane Paulus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Einführung in die wirtschaftliche Dimension von Natura 2000 im Wald und das Verbundprojekt FFH-Impact Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Vortragsblock Forschungsprojekt FFH-Impact Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie und Managementplanungen im Wald in den Ländern Ergebnisse bundesweiter Befragungen von Forstbetrieben zur Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten Betriebswirtschaftliche Modellierung der Auswirkungen von FFH-Maßnahmen auf die Waldbewirtschaftung Naturale und ökonomische FFH-Auswirkungen in konkreten Forstbetrieben Betriebswirtschaftliche FFH-Bewertungsinstrumente für die Praxis Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Lydia Rosenkranz, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Lydia Rosenkranz, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Prof. Dr. Bernhard Möhring, Abteilung für Forstökonomie und Forsteinrichtung der Georg-August-Universität Göttingen Vortragsblock Rechtliche Aspekte Eigentumsrechtliche Einordnung von FFH-Maßnahmenplanungen im Privatwald Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke, Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Prof. Dr. Michael Pfohl, Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Hechingen 6

7 PROGRAMM 23. oktober 2012 Vortragsblock Naturschutzaspekte Chamäleon im Paragraphendschungel: Einordnung von Natura 2000 in die Waldnaturschutzpolitik Naturschutzfachliche Bewertung und forstliche Operationalisierung von FFH-Maßnahmenplanungen Zentrale Probleme und Herausforderungen der Verwaltungen bei der FFH-Umsetzung im Wald Naturschutz im Wald und exemplarische Finanzierungsmöglichkeiten Prof. Dr. Ulrich Schraml, Institut für Forst- und Umweltpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dr. Volker Späth, Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) Dr. Eberhard Aldinger, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Dr. Manfred Klein, Bundesamt für Naturschutz (BfN) Vortragsblock Forschungsprojekt ReForMa Flächige Bedeutung einzelner naturschutzfachlicher Planungen Modellierungsergebnisse zu unterschiedlichen Szenarien naturschutzfachlicher Restriktionstypen Bundesweite und regionale Implikationen naturschutzfachlicher Restriktionen Reinhard Aichholz, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Sebastian Schmack, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Dr. Christoph Hartebrodt, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Vortragsblock Belastungen von Forstbetrieben in FFH-Gebieten und Möglichkeiten ihres Ausgleichs Welche Belastungen ergeben sich aus der Waldbewirtschaftung in einem FFH-Gebiet für einen Privatforstbetrieb in Baden-Württemberg Welche Belastungen ergeben sich aus der Waldbewirtschaftung in einem FFH-Gebiet für einen Privatforstbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern Raimund Fridrichs, Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern - Forst - Roderich Freiherr von Loë, Freiherrlich von Loë sche Verwaltung 7

8 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Deutschland ist ein Waldland, rund 31 % der Landesfläche sind Wald. Die Forstwirtschaft ist damit nach der Landwirtschaft die flächenmäßig bedeutendste Landnutzungsform. Der Holzerzeugung kommt aus volkswirtschaftlicher Sicht eine herausragende Stellung zu: Mit der Bereitstellung von nachhaltig erzeugtem Holz leisten die Waldbesitzer einen unverzichtbaren Beitrag zur ländlichen Entwicklung sowie zur Lösung drängender Zukunftsfragen. Nachhaltig erzeugtes Holz ist und bleibt ein wichtiger nachwachsender Rohstoff und Energieträger. Kennzeichnend für die heutige Bewirtschaftung unserer Wälder ist die nachhaltige multifunktionale Forstwirtschaft, die den Schutz der biologischen Vielfalt, die Erholungs- sowie die wirtschaftliche Nutzung auf einer Fläche vereint. Doch der Wald ist weitaus mehr als eine Produktionsstätte für Holz. Er ist auch unersetzbarer Lebens- und Rückzugsraum für viele seltene, gefährdete und geschützte Tierund Pflanzenarten. Dazu, dass es diese Arten heute noch gibt, hat die Einführung einer nachhaltigen Forstwirtschaft vor 300 Jahren maßgeblich beigetragen; Waldbesitzer und Forstleute haben den Wald und seine biologische Vielfalt bis heute bewahrt. Im Ergebnis zählt der Wald heute zu den vom Menschen am wenigsten veränderten Kulturlandschaften in Deutschland. Gleichwohl sind einige Tier- und Pflanzenarten, die in unseren Wäldern heimisch sind, in ihrem Fortbestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Darunter fallen insbesondere Arten, die für ihre Existenz auf eine ungestörte Waldentwicklung sowie Alt- und Totholzvorkommen angewiesen sind. In den letzten Jahren wurden im Rahmen des europäischen Naturschutznetzwerkes NATURA 2000 zahlreiche Schutzgebiete ausgewiesen, um die Lebensräume und den Bestand besonders geschützter Arten zu erhalten. In Deutschland liegen ca. 18 % der Gesamtwaldfläche (ca. 1,9 Mio. ha) in FFH-Gebieten, rund ha davon sind zum Schutz von FFH-Lebensraumtypen ausgewiesen. Der FFH-Schutzstatus schließt eine forstliche Nutzung nicht grundsätzlich aus, allerdings unterliegen die FFH-Gebiete einer konkreten Naturschutz-Zielsetzung. Bislang liegen erst wenige Erfahrungen und Informationen darüber vor, was das Natura 2000-Regime in der Praxis für Waldbesitzer und Forstbetriebe bedeutet. Sowohl bei Waldbesitzern wie auch bei den zuständigen Naturschutzbehörden bestehen Wissens- und Informationsdefizite darüber, welche naturalen, wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen sich aus der FFH-Schutzgebietsausweisung und der derzeit laufenden Erstellung von FFH-Managementplänen für betroffene Waldbesitzer und deren Forstbetriebe ergeben können. Das Verbundforschungsprojekt Auswirkungen von naturschutzfachlichen Anforderungen auf die Forst- und Holzwirtschaft sollte genau diesen Bereich untersuchen und zur Klärung wichtiger Fragen beitragen. Es wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gefördert. Mit der Durchführung waren die Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW), Freiburg, die Abteilung für Forstökonomie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), Freiburg, das Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von-thünen-instituts (vti), Hamburg, die Abteilung für Forstökonomie und Forsteinrichtung der Georg-August-Universität, Göttingen, die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg sowie das Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN), Bühl, beauftragt. Ziel des Forschungsprojektes war es, die naturalen, ökonomischen und rechtlichen Auswirkungen der FFH-Richtlinie auf die Forst- und Holzwirtschaft zu ermitteln und damit Informationen für eine effiziente Umsetzung der FFH-Richtlinie für alle beteiligten Akteure bereitzustellen. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sollen auf dieser Fachtagung vorgestellt und gemeinsam mit Vertretern von Waldbesitzern und Forstleuten, vor Ort handelnder Forst- und Naturschutzbehörden sowie Oberbehörden, Verbänden und politischen Entscheidungsträgern diskutiert werden. Die Managementplanung obwohl nur für Behörden verbindlich hat konkrete Folgen für jeden Waldbesitzer, rechtlich, ökonomisch und für die Betriebsabläufe. Jeder betroffene Waldbesitzer ist daher gut beraten, sich mit dem Thema intensiv auseinander zu setzen. Das Vorhaben hat die häufigsten Maßnahmen identifiziert, die im Rahmen der untersuchten Managementpläne erlassen wurden. Auf dieser Basis wurden exemplarische Ansätze entwickelt, um die betriebswirtschaftliche Relevanz bestimmter Maßnahmen anhand von Hilfstabellen abzuschätzen. Peter Bleser Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 8

9 VORTRÄGE / ABSTRACTS - deutsch Aktuelle Initiativen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Forstbereich Die FFH-Richtlinie und das Schutzgebietsnetz Natura 2000 Einführung in die wirtschaftliche Dimension von Natura 2000 im Wald und das Verbundprojekt FFH-Impact Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie und Managementplanungen im Wald in den Ländern Ergebnisse bundesweiter Befragungen von Forstbetrieben zur Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten Betriebswirtschaftliche Modellierung der Auswirkungen von FFH-Maßnahmen auf die Waldbewirtschaftung Naturale und ökonomische FFH-Auswirkungen in konkreten Forstbetrieben Betriebswirtschaftliche FFH-Bewertungsinstrumente für die Praxis Chamäleon im Paragraphendschungel: Einordnung von Natura 2000 in die Waldnaturschutzpolitik Naturschutzfachliche Bewertung und forstliche Operationalisierung von FFH-Maßnahmenplanungen Zentrale Probleme und Herausforderungen der Verwaltungen bei der FFH-Umsetzung im Wald Welche Belastungen ergeben sich aus der Waldbewirtschaftung in einem FFH-Gebiet für einen Privatforstbetrieb in Baden-Württemberg Welche Belastungen ergeben sich aus der Waldbewirtschaftung in einem FFH-Gebiet für einen Privatforstbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern François Kremer, European Commission Dr. Christiane Paulus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Lydia Rosenkranz, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Dr. Bernd Wippel / Lydia Rosenkranz, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) / Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Prof. Dr. Bernhard Möhring, Abteilung für Forstökonomie und Forsteinrichtung der Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Ulrich Schraml, Institut für Forst- und Umweltpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dr. Volker Späth, Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) Dr. Eberhard Aldinger, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA-BW) Raimund Fridrichs, Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern - Forst - Roderich Freiherr von Loë, Freiherrlich von Loë sche Verwaltung 9

10 VORTRÄGE / ABSTRACTS - english The economic dimension of Natura 2000 for the forest sector Introduction to the joint project FFH-Impact FFH - Managementplanning an overview on the nationwide implementation Results of a nationwide survey of forest enterprises regarding forest management in FFH-areas Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Brochers und Wippel (BBW) Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Economic modelling of the impacts of FFH-measures on forest management Impacts of the FFH-measures Planning on Forestry in Case Study Enterprises Practical instruments to appraise financial losses caused by FFH-measures Proprietary assessment of the impact of the FFH Directive on forest enterprises Spatial Significance of Individual Types of Restrictions Results for Silvicultural Modelling with Ecological Driven Management Constraints Nationwide and Regional Implications of Management Restrictions Caused by Nature Conservation Requirements What impact may forest management in a FFH area have for private forestry operations in Baden-Wuerttemberg? Forest management in an FFH-Area - Challenges for a private forestry operation in Mecklenburg-Western Pomerania Lydia Rosenkranz, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Dr. Bernd Wippel / Lydia Rosenkranz, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) / Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Prof. Dr. Bernhard Möhring, Abteilung für Forstökonomie und Forsteinrichtung der Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke, Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität, Hamburg Reinhard Aichholz, Forest Research Institute, Freiburg, Germany (FVA-BW) Sebastian Schmack, Forest Research Institute, Freiburg, Germany (FVA-BW) Dr. Christoph Hartebrodt, Forest Research Institute, Freiburg, Germany (FVA-BW) Raimund Friderichs, Corporate Group Fürst von Hohenzollern FOREST Roderich Freiherr von Loë, Freiherrlich von Loë sche Estate Office 10

11 Aktuelle Initiativen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Forstbereich François Kremer, Europäische Kommission Zusammenfassung des Vortrags von Herrn François Kremer, Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, bei der BMELV-Tagung Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten ( ; Berlin) Entwicklung eines neuen Leitfadens über Natura 2000 und Forstwirtschaft Die Europäische Kommission plant die Entwicklung eines neuen Leitfadens zu Natura 2000 und Forstwirtschaft. Ziel ist die weitere Erläuterung der Bestimmungen der FFH und Vogelschutzrichtlinie im Wald. Es geht unter anderem auch darum, potenzielle Konflikte und Synergien zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz zu identifizieren, und, wo nötig, Lösungsvorschläge vorzuschlagen. Wälder bedecken rund 50% des terrestrischen Natura 2000-Netzes. Die Gewährleistung einer angemessenen Waldbewirtschaftung in Natura-2000 Gebieten ist ein wesentliches Element um die Ziele der Europäischen Naturschutz- und Biodiversitätsziele zu erreichen. Der geplante Leitfaden soll durch einen sehr partizipativen Prozess unter Einbeziehung der wichtigsten Akteure aus der Forstwirtschaft, den Umweltverbänden, den Umwelt- und Landwirtschaftsministerien der Mitgliedstaaten und den zuständigen Dienststellen der Kommission entwickelt werden. Ein wichtiges Ziel ist auch die gegenseitige Verständigung und Zusammenarbeit zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz zu verbessern. Dies soll allen Betroffenen dabei helfen, die Natura 2000 Erhaltungsziele zu erreichen und gleichzeitig den wirtschaftlichen und sozialen Funktionen des Waldes Rechnung zu tragen. Dieser neue Dialog soll dazu beitragen, eine integrierte Bewirtschaftung der Wälder in Natura 2000-Gebieten zu fördern und neue Partnerschaften zwischen der Forstwirtschaft und dem Naturschutz aufzubauen. Dies alles soll uns dabei helfen, einen günstigen Erhaltungszustand der Wälder und der damit verbundenen natürlichen Lebensräumen und Arten von Natura 2000 zu erhalten und, wo nötig, wieder herzustellen. Nur so können wir mit Natura 2000 einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-2020-Ziele zur Eindämmung und Umkehrung des Rückgangs der biologischen Vielfalt leisten. Um den neuen Dialog einzuleiten ist für den 13. Dezember 2012 ein erster Stakeholder Workshop geplant. Ein Diskussionsdokument wurde relevanten Interessengruppen bereits zur Stellungnahme vorgelegt und zahlreiche Kommentare sind bereits bei der Kommission eingegangen. Das Dokument kann von der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden: Nach dem Workshop wird die Kommission einen ersten Entwurf des Leitfadens ausarbeiten und diesen dann in einer Arbeitsgruppe zusammen mit Vertretern verschiedener Interessengruppen diskutieren und fertigstellen. Der neue biogeographische Prozess oder Natura 2000 Seminare Der letzte Bericht unter Artikel 17 der FFH-Richtlinie über den Erhaltungszustand der wichtigsten Lebensraumtypen und Arten in der EU hat nochmals unterstrichen, welche Herausforderung es bedeutet, der gesetzlichen Verpflichtung zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume und Arten gerecht zu werden. Die EU-Biodiversitätsstrategie setzt das ehrgeizige Ziel eine deutliche Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse bis zum Jahr 2020 zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass die Mitgliedsstaaten ihre Erfahrungen und ihr Wissen zur Lösung der Probleme austauschen und auch zusammen kohärente und manchmal auch grenzüberschreitende Maßnahmen unternehmen. Eine verstärkte Zusammenarbeit vorerst auf der Biogeographischen Ebene wurde jetzt im Rahmen des sogenannten neuen biogeographischen Prozesses eingeleitet. Ein wesentliches Ziel dieses Prozesses ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen allen beteiligten Akteuren zu fördern, nicht nur innerhalb einer bestimmten biogeographischen Region, sondern auch zwischen diesen Regionen. Der Prozess soll die Bewirtschaftung von Natura 2000 als kohärentes europäisches Netz von Schutzgebieten verbessern. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung und Umsetzung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen bleibt dabei aber vollständig bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Die verstärkten Zusammenarbeit betrifft zum Beispiel das Wissen über Ursachen von Problemen, die Identifizierung und Fokussierung auf die dringendsten Erhaltungs- und Wiederherstellung bedürfnisse, den Informationsaustausch über Erhaltungsmaßnahmen, die Festlegung von Erhaltungszielen auf biogeographischer Ebene und die Festlegung gemeinsamer Maßnahmen sowie z B. grenzüberschreitende LIFE Projekte oder Seminare. 11

12 Ein erstes Natura 2000 Seminar für die boreale Region hat im Juni 2012 bereits eine Reihe konkreter Initiativen beschlossen, unter anderem auch für ausgewählte Waldlebensräume in dieser Region. Diese Seminar, aber auch der vorbereitende Workshop für das erste Atlantische Natura 2000 Seminar in Dezember 2012 haben deutlich gezeigt, dass tatsächlich ein großer Bedarf an Wissens- und Erfahrungsaustausch und verstärkter Zusammenarbeit besteht. Der Prozess hat bisher auch das enorme Potenzial für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit und Vernetzung im Bereich der Bewirtschaftung von Natura 2000 dargestellt. Auch in diesem Prozess ist die Beteiligung von Naturschutzverbänden und anderen Interessengruppen von größter Bedeutung. Finanzierung von Natura 2000 Die Kommission hat die Notwendigkeit eines verstärkten integrierten Ansatzes zur Finanzierung von Natura 2000 durch Heranziehung der verschiedenen sektoralen EU-Fonds unterstrichen. unter der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Kohäsionspolitik, der Meeres- und Fischereipolitik sowie unter dem neuen LIFE+ Programm. Im Dezember 2011 hat die Europäische Kommission ein Arbeitspapier über die Finanzierung von Natura 2000 vorgelegt. Hiermit wurde eine bessere strategische Planung für die Finanzierung von Natura 2000 empfohlen. Mit der Entwicklung von prioritären Aktionsrahmen soll eine solche strategische Planung erleichtert werden. Diese werden nun auf nationaler und/ oder regionaler Ebene entwickelt. Sie sollen dabei helfen, den Finanzierungsbedarf für Natura 2000, auch im Wald, besser zu definieren und die finanziellen Anforderungen von Natura 2000 in die relevanten EU-Finanzinstrumente zu integrieren, und so die Mitgliedstaaten bei der Erstellung ihrer nationalen oder regionalen operationellen Programme für den nächsten Planungszeitraum unterstützen. Langfassung des Vortrages François Kremer, Europäische Kommission 12

13 Die FFH-Richtlinie und das Schutzgebietsnetz Natura 2000 Dr. Christiane Paulus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Zusammenfassung Intakte Ökosysteme sind unsere Lebensgrundlage, der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine der wichtigsten globalen Aufgaben. Ein zentrales Anliegen des Naturschutzes ist daher der Erhalt von Arten, Lebensräumen und genetischer Vielfalt. Ebenso sollte es uns ein Anliegen sein, natürliche Ressourcen sowie unsere wertvollen Natur- und Kulturlandschaften um ihrer selbst willen und für zukünftige Generationen zu bewahren. Um diese Ziele zu erreichen, gibt es im Naturschutz die verschiedensten Instrumente und Maßnahmen. Das in Deutschland Anwendung findende Naturschutzrecht basiert auf völkerrechtlichen Vereinbarungen, Europarecht und auf nationalem Recht, also Bundes- und Landesrecht. Monitoringprogramme, Rote Listen, Raumordnung und Landschaftsplanung, naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen bei der Durchführung von Projekten, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit bilden die Arbeitsgrundlage für unseren Naturschutz. Zur Unterstützung der Umsetzung stehen dem Bund verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Eine wichtige Rolle beim Erhalt unserer Natur spielen Schutzgebiete: hier sollen Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen geschützt werden. Dazu sind insbesondere zwei europäische Richtlinien wichtig: die FFH-Richtlinie, die in diesem Jahr ihr 20jähriges Jubiläum feiert, und die Vogelschutzrichtlinie. Die nach diesen Richtlinien ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete bilden ein europaweites zusammenhängendes Netzwerk von geschützten Lebensräumen. Ziel der Richtlinien ist es, eine für ein funktionierendes Ökosystem repräsentative Vielfalt von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren bzw. diesen ggf. wiederherzustellen. Dazu bedarf es neben einer geeigneten Unterschutzstellung vor allem eines guten Managements der Gebiete. Und gerade in diesem Bereich liegt noch Arbeit vor uns. In Deutschland werden 18 verschiedene Waldlebensräume sowie auch einige an den Wald gebundene Arten durch das Netz Natura 2000 geschützt. Eine Nutzung von Natura 2000-Gebieten ist auch in Wäldern nicht ausgeschlossen. Eine naturverträgliche Waldbewirtschaftung kann sogar entscheidend dazu beitragen die Ziele von Natura 2000 zu erreichen. Langfassung des Vortrages Dr. Christiane Paulus, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 13

14 Einführung in die wirtschaftliche Dimension von Natura 2000 im Wald und das Verbundprojekt FFH-Impact Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Brochers und Wippel (BBW) Zusammenfassung Die FFH-Richtlinie hat einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa zum Ziel. Derzeit sind in Deutschland FFH-Gebiete mit einer Fläche von 3,3 Mio. ha gemeldet. Dies entspricht ca. 9,3 % der Landfläche der Bundesrepublik. Die FFH-Richtlinie ist in nationales Recht umgesetzt und die Schutzgebietskulisse festgelegt, dagegen werden die gebietsspezifischen FFHManagementpläne, welche konkrete naturschutzfachliche Maßnahmen zum Erreichen der Schutzziele formulieren, teilweise noch bearbeitet. Laut BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ wurden von den 11,1 Mio. ha Waldfläche in Deutschland ca. 1,8 Mio. ha als FFH- Gebiete ausgewiesen. Insgesamt kommen 18 verschiedene Wald- Lebensraumtypen in Deutschland vor. Rund Hektar bzw. 46 % der FFHWaldfläche wurden als Wald-Lebensraumtypen ausgewiesen. Die restlichen 54 % dienen als Füllund Pufferflächen. Sie besitzen entweder keinen besonderen Schutzstatus oder dienen als Flächen zum Schutz bestimmter Pflanzen- und Tierarten sowie als Flächen zum Schutz anderer Lebensraumtypen wie u.a. Quellen, Felsen und Magerrasen. Mit 0,58 Mio. ha stellen die fünf Buchenwald-Lebensraumtypen 72 % der gesamten Lebensraumtypflächen. Den bedeutendsten Teil der Lebensraumtypflächen nehmen der Typ 9110 Hainsimsen- und der Typ 9130 Waldmeister-Buchenwald ein. Auf sie entfallen rund 70 % der LRT-Flächen. Nach SIPPEL [4] entfallen von den FFH-Flächen im Wald rund 5 % auf Bundeswald und 46 % auf Landeswald. Der Anteil des Körperschaftswalds beträgt 21 %, und auf den Privatwald entfallen 28 % der FFH-Waldfläche. Diese Waldflächen in FFH-Gebieten sind jedoch nicht nur aus Sicht des Naturschutzes bedeutsam, sondern auch für den Betriebserfolg der Forstbetriebe, die stofflichen und energetischen Rohholzverwender und zum Erreichen von Zielen der Energie-, Klima-, Wirtschafts- und Umweltpolitik von hoher Bedeutung. Quantifizierende Abschätzungen zu den Auswirkungen der FFH-Richtlinie fehlten bisher weitgehend. Vor diesem Hintergrund war es das Ziel des Projektes, die naturalen und wirtschaftlichen Auswirkungen der FFH-Richtlinie auf die Forst- und Holzwirtschaft zu ermitteln. In zwei Teilprojekten sollten im noch laufenden Implementierungsprozess der FFH-Richtlinie Informationen über die wirtschaftlichen Auswirkungen und Hinweise auf eine effiziente Umsetzung für alle beteiligten Akteure erarbeitet werden. Im Teilprojekt Restricted Forest Management (ReForMa) wurden in einem modellorientierten Ansatz auf Basis des Stichprobennetzes der Bundeswaldinventur die bundesweiten Auswirkungen von naturschutzfachlichen Restriktionstypen modelliert. Über das Instrument der waldwachstumskundlichen Modellierung sind in allgemeiner Form Quantifizierungen für die Forstwirtschaft erstellt worden (Top-Down-Ansatz). Im Teilprojekt Ökonomische Analysen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie im Wald wurden in einem fallstudienbasierten Ansatz die Auswirkungen von FFHMaßnahmenplanungen für konkrete Fallbeispielsforstbetriebe bewertet (Bottom-Up-Ansatz). Dies erfolgte auf der Grundlage von FFH-Managementplänen sowie betrieblichen Zielsetzungen und Daten. 21 private und öffentliche Forstbetriebe in mehreren Bundesländern standen für dieses Teilprojekt zur Verfügung. Die Ergebnisse zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der FFH-Umsetzung wurden in einem extern vergebenen Rechtsgutachten auf eigentumsrechtliche Fragestellungen hin untersucht. Langfassung des Vortrages Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Brochers und Wippel (BBW) 14

15 The economic dimension of Natura 2000 for the forest sector Introduction to the joint project FFH-Impact Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Brochers und Wippel (BBW) Abstract The Flora - Fauna - Habitats Directive (FFH) targets at a favourable conservation status of natural habitats and of wild fauna and flora in Europe. In Germany, there are currently 4,612 FFH-areas registered covering an area of 3.3 million hectares. This corresponds to approximately 9.3 % of the German land surface. The Habitats Directive is implemented in the framework of the national law and the protected area setting is defined. The formulation of area-specific FFH management plans with concrete prescriptions for nature conservation measures which shall be fulfilled to achieve the respective conservation goals is partially still in process. According to the FEDERAL AGENCY FOR NATURE CONSERVATION 1.8 million hectares of the 11.1 million hectares of forest area in Germany are designated as Special Areas of Conservation. In total, 18 different forest habitat types exist in Germany. Approximately 817,000 hectares or 46 % of the FFH forest area have been designated as forest habitat types. The remaining 54 % serve as filler and buffer areas. They either have no special conservation status or serve as protection areas for certain plant and animal species, as well as protection areas for other non forest habitat types, such as springs, rocks or neglected grassland. With 0.58 million hectares, the five beech dominated habitats represent 72 % of the total habitat type area. Out of these, the most important habitat type areas are the woodrushbeech forest (type 9110) and the woodruff-beech forest (type 9130) which represent about 70 % of all habitat type areas. According to SIPPEL approx. 5 % of the FFH-areas in forests are located in national forests and approx. 46 % in federal state forests. The share of community forests is approx. only 2 %, whereas 28 % of the FFH-areas in forests are allotted to private forests. The forests defined as FFH-areas are of course of high importance from a nature conservation point of view. But they are in most cases also of high relevance for the regional wood supply and the management and business success of the forest enterprises, of which they are part of. Their activities and efforts also contribute significantly to achieve aspirations and objectives, targeted by European and national energy, climate, economical and environmental policies. However quantifiable estimates of possible impacts and side effects of the Habitats Directive in this context are largely missing so far. Consequently, the project s overall objective was to assess and quantify the physical and thesubsequent economic impacts of the Habitats Directive on the forestry and timber sectors. Parallel to the ongoing implementation of the Habitats Directive and following two alternative methodological approaches, two sub-projects aimed at identifying information about the economic impacts. Based on these findings, proposals were derived for an efficient implementation process minimizing identified negative effects for all stakeholders involved. 1. In the sub-project Restricted Forest Management (ReForMa) a model-oriented approach was developed and applied: On the basis of ample sample plots of the federal forest inventory, which are located in the defined FFH areas, FFHrelated restrictions compared to the usual forest management practice were identified and grouped, and the impacts of these restriction types were modeled applying advanced forest growth models and economic calculations. Using this top-down approach, a quantification of the economic consequences of FFH-implementation for the forest sector on the national scale was accomplished. 2. In the sub-project Economic analyses of the implementation of the FFH Directive in forestry a case study-based approach was used to assess and evaluate the impacts of FFH-measures on selected forest enterprises: In this bottomup approach, on the basis of existing FFH-management plans and their operational execution in practice, technical, managerial and economical consequences for the forest enterprises involved were identified, analysed and assessed, based on company statistics, expert inquiries and other available relevant data. In total 21 private and public forest enterprises situated in several federal states participated in this sub-project. The results of the two sub projects were compared and cross-validated. Independent legal experts examined and evaluated the results in the light of the issues of property and ownership rights. Langfassung des Vortrages Prof. Dr. Dr. h.c. Gero Becker, Beratungsgesellschaft Becker, Brochers und Wippel (BBW) 15

16 Umsetzungsstand der FFH-Richtlinie und Managementplanungen im Wald in den Ländern Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Zusammenfassung Die Managementpläne für FFH-Gebiete stellen ein zentrales Instrument dar, mit denen die Flächen definiert, die Erhaltungszustände erfasst und die naturschutzfachlichen Maßnahmen konkretisiert werden. Ein Teilziel des Projektes war die Recherche des Umsetzungsstandes der Managementplanungen in den Bundesländern. Zu Beginn und am Ende des Verbundprojektes FFH-Impact wurde der Stand der Umsetzung der Managementplanungen in den Bundesländern abgefragt. Für die Betriebe aller Waldbesitzarten bieten die Planungen wichtige Anhaltspunkte für die tägliche Praxis bei der Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten. Insbesondere die Erhaltungsmaßnahmen, also die Maßnahmen die auf den günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten abzielen, sind von hohem Interesse für Forstbetriebe. Folgende Ergebnisse lassen sich in knapper Form zusammenfassen. Die Managementpläne in den Bundesländern sind unterschiedlich in ihrer Verfügbarkeit, in ihrer Verbindlichkeit für die verschiedenen Waldbesitzarten und im Grad ihrer Fertigstellung. Nur ein Bundesland hatte zu dem Zeitpunkt der Erhebungen (Ende 2011) nahezu alle Managementplanungen abgeschlossen. In den Bundesländern herrscht ein unterschiedlicher Grad an Transparenz. In der Offenlegung der Managementpläne, der konkreten Maßnahmenplanungen und der Leitfäden zur Erstellung der Managementpläne weichen die Bundesländer stark voneinander ab. Die Extreme liegen in einer kompletten Offenlegung einerseits und dem Fehlen von Zugangsmöglichkeiten für Dritte andererseits. Es bestehen deutliche Unterschiede bei der Erhebung des Erhaltungszustandes. So erfolgen Vor-Ort-Begehungen. Die Beurteilung des Erhaltungszustandes erfolgt in den Bundesländern die keine Vor-Ort-Begehungen durchführen auf der Basis von bestehenden Daten wie bspw. der Forsteinrichtung oder Waldbiotopkartierung. Die Kompensationszahlungen für Nutzungseinschränkungen sind sehr unterschiedlich geregelt, teilweise auch noch nicht vollständig ausgestaltet. Je nach Bundesland bauen die Fördersysteme eher auf Freiwilligkeit (Vertragsnaturschutz) oder auf Verpflichtung und Kompensation (pauschale Flächenförderung). Für Regionen mit noch nicht abgeschlossenen Planungen, also die Mehrheit der privaten Waldflächen, fehlt beim Waldbesitz die Kenntnis von genauer Lage und Größe der Lebensraumtypflächen und der Artenvorkommen. Die bestehenden Managementplanungen bieten zudem oftmals wenig Hilfestellung bei der Einschätzung von rechtlicher Verbindlichkeit und konkreter Betroffenheit des Waldbesitzers durch die formulierten Maßnahmenplanungen. Auf großer Fläche erstellte Wald-Managementpläne, Transparenz des Planungsprozesses und der Ergebnisse, konkrete und in ihrer Verbindlichkeit für die Waldbesitzarten definierte Erhaltungsmaßnahmen und umgesetzte Kompensationsmechanismen sind Forderungen an die Managementplanung, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. Langfassung des Vortrages Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) 16

17 FFH - Managementplanning an overview on the nationwide implementation Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) Abstract The management plans for habitat areas are an important key instrument, which define the areas, capture the state of preservation and concretize the nature conservation measures. One objective of the project was to research the implementation status of the management plan implementation in the federal States. Therefore, the implementation status of the management plans in the federal States was queried both at the beginning and at the end of the FFH-Impact project. For all types of forest ownership holdings, the plans provide an important information basis for the daily practice of forest management in FFH areas. In particular the conservation measures, that mean all measures targeting a favorable conservation status in the natural habitats for the fauna and flora, are of great interest for forest holdings. The following results can be summarized in a concise form. The management plans in the different federal States vary in regard of their availability, their binding character for the different forest ownership types and their degree of completion. At the time of the last survey (at the end of 2011), only one state completed almost all management plans. The federals states also differ in regard of the degree of transparency. There are, for example, great differences in the disclosure of the management plans, the concrete planning measures and in the guidelines for the creation of the management plans. The bandwidth ranges from a complete disclosure to a complete lack of access options for third parties on the other hand. In addition there are significant differences in the way the conservation status is imposed. Only partially on-site inspections are performed. The assessment of the conservation status in the states which perform no on-site inspections is made on the basis of existing data, such as forest management mapping or forest habitat mapping. The basis for the restriction compensation payments are regulated differently, sometimes there is even a lack of rules. Depending on the state the subsidy systems are based rather on voluntariness (conservation contracts) or on obligation and compensation (flat area subsidies). In regions with still incomplete plans, which are the majority of private forest areas, the forest owners lack the knowledge about the exact position and size of the habitat areas and species occurrence. The formulation of the existing management plans often contains only low assistance concerning the assessment of legal liability and specific concernment of the forest owners. Currently, the management plans are not confirmed to several requirements, such as: large-scalation of the management plans, transparency of the planning processes and their results, concrete terms of conservation measures with liability for forest owners and implemented compensatory mechanisms. Langfassung des Vortrages Dr. Bernd Wippel, Beratungsgesellschaft Becker, Borchers und Wippel (BBW) 17

18 Ergebnisse bundesweiter Befragungen von Forstbetrieben zur Waldbewirtschaftung in FFH-Gebieten Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti)) Zusammenfassung In den gebietsspezifischen FFH-Managementplänen werden die eher abstrakten Schutzziele der FFH-Richtlinie durch naturschutzfachliche Maßnahmenplanungen vor Ort operationalisiert. Durch diese Maßnahmenplanungen werden die tatsächlichen Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung erst abschätzbar. Aufgrund des laufenden Umsetzungsprozesses der FFH- Maßnahmenplanungen im Bundesgebiet war zu Beginn des Forschungsprojektes unbekannt ob und in welchem Umfang das Verschlechterungsverbot und die betriebliche Umsetzung von FFH-Managementplänen in der forstlichen Praxis Wirkungen entfaltet. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen Mai und Juni 2010 eine Online-Befragung durchgeführt, um erstmalig einen bundesweiten Überblick zur Betroffenheit von Waldbesitzern in FFH-Gebieten zu erhalten. Diese erste Befragung ermöglichte die Auswertung der Antworten von bundesweit 339 privaten und kommunalen Waldbesitzern. Eines der zentralen Ergebnisse dieser Befragung war, dass sich lediglich 23 % der befragten Forstbetriebe in der Phase der betrieblichen Umsetzung der Managementplanungen befanden und bei weiteren 26 % die FFH-Managementpläne gerade erarbeitet wurden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass für alle Flächen, für die die FFH-Gebietsausweisung abgeschlossen ist, das Verschlechterungs- und Störungsverbot nach Bundesnatur-schutzgesetz gilt. Von den FFHMaßnahmenplanungen fühlten sich 17 % der Betriebe stark bis sehr stark, 42 % mäßig bis mittelstark und 27 % in geringem Umfang oder nicht in der Waldbewirtschaftung betroffen. Zum Ende des Forschungsprojektes wurde eine zweite Online-Befragung von privaten und kommunalen Forstbetrieben durchgeführt. Mit dieser zweiten Befragung sollten zum einen der derzeitigen Umsetzungstand der FFHRichtlinie ermittelt und Erkenntnisse über die aktuellen Erfahrungen zu den Auswirkungen der Waldbewirtschaftung nach FFH-Maßgaben gewonnen werden. Die Befragung wurde im Zeitraum April bis Mai 2012 durchgeführt und ermöglichte die Auswertung von 211 privaten und kommunalen Waldbesitzern. Unter den FFH-Maßnahmenplanungen wurde das Belassen von Altholzresten bis zum natürlichen Zerfall und Altholzanteile belassen oder erhöhen sowie der Erhalt der lebensraumtypischen Waldgesellschaft als besonders belastend empfunden. Insgesamt schätzten die Forstbetriebe die jährlichen Mindererträge und Mehraufwände auf den FFH-Gebietsflächen in einer Größenordnung von 30 bis 35 /ha/a ein. Als Kompensationsinstrumente für Bewirtschaftungserschwernisse in FFH-Gebieten wurden von der Hälfte pauschale Flächenprämie zur Einhaltung sämtlicher FFH-Maßnahmen sowie von einem Drittel Vertragsnaturschutzverträge mit betriebsindividueller Ausgestaltung der Kompensationshöhe favorisiert. Langfassung des Vortrages Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti)) 18

19 Results of a nationwide survey of forest enterprises regarding forest management in FFH-areas Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Abstract In the management plans of the habitats directive (later called FFH from the German name Flora Fauna Habitat Richtlinie ), the abstract conservation objectives of the directive are made operational by the specification of conservation and development measures for each individual FFH-area. Based on these management plans, the actual impacts of FFH-measures on forest management are now becoming assessable. Due to the ongoing process of FFH-implementation in Germany, the scope of impacts caused by the prohibition of degradation of habitat types and the execution of FFH-measures in forest enterprises was unknown at the start of the research project. Against this backdrop, a nationwide online survey was conducted during the months of May and June 2010 in order to get an overview of current expectation trends of forest owners in the FFH-implementation process. This first online survey allowed the evaluation of the responses of 339 private and communal forest owners. One of the main results of this survey was that only 23 % of the respondents were actually affected by the implementation of FFH-measures and could give answers based on experiences. In the case of another 26 % of the participants, the FFH-management plans were just being written. However, it has to be taken into account that, according to the Federal Nature Conservation Act, degradation and disturbance is prohibited for all FFH-designated areas. In regard to the FFH-measurement planning, 17 % of the surveyed forest enterprises felt a strong, 42 % a medium and 27 % a low restriction in their individual methods of forest management. A second online survey of private and communal forest owners was conducted at the end of the research project. By means of this second survey, knowledge about the status of FFH-implementation as well as the current experiences in regard to the impacts of FFH-measures on forest management was to be gained. The survey was carried out in April and Mai The responses of 211 private and communal forest owners could be evaluated. Among the FFH-measures deemed most restrictive were the conservation of old-growth trees until their natural breakdown, the conservation and increase of old-growth trees, and the conservation of the habitat-specific forest community. All in all, the forest enterprises estimated the range of yearly reductions of income and additional expenses on the FFH-habitat type areas to be /ha/a. With regard to compensation of the disadvantages derived from FFH-management planning, the generalised area payment scheme for the implementation of all FFH-measures was favoured by about half of the participants. Another third of the participants preferred contractual conservation management agreements with compensation arrangements for each individual forest enterprise. Langfassung des Vortrages Dr. Björn Seintsch, Institut für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti)) 19

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