FFH-Richtlinie und FFH- Verträglichkeitsprüfung

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1 Titel FFH-Richtlinie und FFH- Verträglichkeitsprüfung Referat zum Seminar Fallstudien zur Landschaftsplanung..00 0

2 Gliederungsübersicht Gliederung () Gliederung () Inhalte und Ziele der FFH-Richtlinie Europäisches Schutzgebietssystem Verfahren zur Auswahl und Bewertung von FFH- Gebieten Überblick über den Stand der von in Deutschland Rechtliche Grundlagen..00 0

3 Gliederungsübersicht Gliederung () Gliederung () Berichtspflichten und FFH-Verträglichkeitsprüfung 8 Beispiel zur FFH-Verträglichkeitsprüfung Beispiel 9 Diskussion Fragen und Diskussion..00 0

4 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Inhalte und Ziele der FFH-Richtlinie

5 Kapitel : Inhalte und Ziele der FFH-Richtlinie Zum Begriff FFH-Richtlinie Fauna - Flora - Habitat Richtlinie Richtlinie 9//EWG des Rates [der Europäischen Gemeinschaften] vom. Mai 99 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tierund Pflanzenarten..00 0

6 Kapitel : Inhalte und Ziele der FFH-Richtlinie Anlass der Anlass der FFH-Richtlinie (Präambel) Zustand der natürlichen Lebensräume in den EU-Mitgliedsstaaten verschlechtert sich unaufhörlich viele Arten wildlebender Tiere und Pflanzen sind ernsthaft bedroht die Bedrohungen, der diese Arten ausgesetzt sind, haben immer öfter einen grenzüberschreitenden Charakter zur Erhaltung der Arten sind somit Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich, die nicht an den nationalen Grenzen halt machen besonders bedrohte Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten werden als prioritär eingestuft, damit Maßnahmen zu ihrer Erhaltung zügig durchgeführt werden können..00 0

7 Kapitel : Inhalte und Ziele der FFH-Richtlinie Ziele der Ziele der FFH-Richtlinie (Präambel und Art. ) Hauptziel der Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf europäischer Ebene zu fördern ökologische wirtschaftliche Anforderungen soziale regionale Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichem Interesse Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung kulturelle..00 0

8 Kapitel : Inhalte und Ziele der FFH-Richtlinie Inhalte der () Inhalte der FFH-Richtlinie () Die lässt sich in vier Teilgebiete gliedern:. Präambel und Artikel -: Einleitung, Ziel- und Begriffsbestimmungen. Artikel -: Gebietsschutzregelungen. Artikel -: Artenschutzregelungen. Artikel -: Durchführungsbestimmungen Die umfasst insgesamt sechs Anhänge: I. Natürliche Lebensräume II. Tier- und Pflanzenarten III. Kriterien zur Auswahl der Gebiete IV. Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten V. Tier- und Pflanzenarten unter kontrollierter Nutzung VI. verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und Beförderung

9 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Europäisches Schutzgebietssystem

10 Kapitel : Europäisches Schutzgebietssystem () Biotopverbundsystem () Erreichung der Ziele der FFH-Richtlinie mittels eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete (Art. ) Umfasst Gebiete, die die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II aufweisen ausdrücklich eingeschlossen sind Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie (VSRL) der Europäischen Union (9/09/EWG) die special areas of conservation (SAC) der und die special protected areas (SPA) der VSRL bilden..00 0

11 Kapitel : Europäisches Schutzgebietssystem () Biotopverbundsystem () ist kein einmaliger Akt, sondern ein dynamisches, fortdauerndes System besteht nicht nur aus einmaliger Ausweisung von Schutzgebieten, sondern schützt, entwickelt und beobachtet dauerhaft die Schutzgebiete mit ihren schützenswerten Lebensraumtypen, sowie den Tier- und Pflanzenarten So haben die Mitgliedsstaaten folgende laufende Pflichten: Schutzgebietmanagement (Art. Abs. ) Berichts- und Informationspflicht gegenüber der EU-Kommission (Artikel ) Forschungsförderung (Artikel 8 ) auch vorhanden: ein Verfahren zur Änderung der Anhänge besonders wichtig, um die Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten in den Anhängen I und II auf aktuellsten Stand zu halten..00

12 Kapitel : Europäisches Schutzgebietssystem Biotopverbund Biotopverbund Biotopverbund in der FFH-Richtlinie verlangt Kohärentes ökologisches Netz von Schutzgebieten Definition Biotopverbund: räumliche Vernetzung von Biotopen, um den auf diese Lebensräume angewiesenen Tierund Pflanzenarten Ausbreitung und Austausch zu ermöglichen. Hintergrund: ehemals zusammenhängende Lebensräume sind vielfach durch trennende Elemente (z.b. Verkehrswege) isoliert worden Problem: mit abnehmender Größe der Lebensräume sinkt in der Regel auch die Artenvielfalt; fehlen gleichartige Biotope in noch überwindbarer Entfernung, können Arten mangels Zuwanderung von anderen Biotopen aussterben räumliche Verbindung zwischen den Biotopen ist notwendig..00

13 Kapitel : Europäisches Schutzgebietssystem Vogelschutzrichtlinie Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 9/09/EWG des Rates vom. April 99 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten regelt den Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung aller im Gebiet der Mitgliedsstaaten einheimischen Vogelarten dient der Entgegenwirkung des Artenrückgangs heimischer (Zug-)Vogelarten Schaffung von SPAs (besonders geschützte Gebiete) zur Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Artenvielfalt und Lebensraumgröße besonders schutzwürdige Vögel sind in Anhang I aufgelistet und bedürfen besonderen Schutzmaßnahmen Vogelschutzgebiete gehören unmittelbar nach Meldung durch die Mitgliedstaaten an die EU-Kommission dem Netz an..00

14 ..00 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Verfahren zur Auswahl und Bewertung von FFH-Gebieten

15 Kapitel : Verfahren zur Auswahl und Bewertung von FFH-Gebieten Phase Phase Auswahl- und Bewertungsverfahren der FFH-Vorschlagsgebiete Erarbeitung von FFH-Gebietsvorschlägen für durch jeden Mitgliedstaat Rechtliche Vollzugskompetenz liegt in Deutschland bei den Bundesländern Weiterleitung an EU-Kommission mit ergänzendem Datenund Kartenmaterial ( Standard-Datenbogen) binnen drei Jahren naturschutzfachliche Auswahlkriterien der Gebiete für Natura 000 sind im Anhang III der FFH-Richtlinie benannt und durch Arten und Lebensraumtypen der Anhänge I und II bestimmt politische Zweckmäßigkeit, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Interessen dürfen bei der Gebietsauswahl und -abgrenzung keine Rolle spielen..00

16 Kapitel : Verfahren zur Auswahl und Bewertung von FFH-Gebieten Phase Gebietsbewertung und Festlegung der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung Grundlage für gemeinschaftliche Bewertung sind biogeographische Regionen der EU mind. zwei gemeinschaftliche Bewertungstreffen pro biogeographische Region Überprüfung der Vollständigkeit der Meldungen evt. Nachmeldung von FFH-Gebieten durch Mitgliedstaaten Überprüfung, ob Kohärenz des Gebietsnetzes gewährleistet wird Festlegung einer Liste mit Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung, in denen Gebiete mit einem oder mehreren prioritären Lebensraumtyp(en) oder Art(en) ausgewiesen sind..00

17 Kapitel : Verfahren zur Auswahl und Bewertung von FFH-Gebieten Phase Ausweisung der besonderen Schutzgebiete Ausweisung der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete durch Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Jahren durch Schutzgebietsausweisungen oder vertragliche Regelungen Phase..00

18 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel : Verfahren zur Auswahl und Bewertung von FFH-Gebieten Phase Phasen - vorgeschriebener maximaler Zeitverlauf Vorlage nationaler Gebietslisten an die EU Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) durch die EU Ausweisung der SCI als besondere Schutzgebiete (SAC) durch die Mitgliedsstaaten Jahre..00 8

19 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Überblick über den Stand der von in Deutschland

20 Rückblick erste Frist zur Übermittlung der nationalen Gebietsliste an die EU- Kommission im Juni 99 Deutschland kein einziges FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet die ersten offiziellen Gebietsmeldungen 99 vorgelegt (danach folgten weitere Meldungen) 998/99 wurde Deutschland von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt die noch bestehenden Defizite so schnell wie möglich behoben und das Meldeverfahren zügig abgeschlossen werden -> Zeitplan: Ziel Meldungen 00 abzuschließen Phase Aktuell alle Bundesländer haben den Zeitplan im Wesentlichen eingehalten, wenngleich einzelne Flächen (z.b. im Ems-, Elbe- und Weser-Ästuar) entgegen den Forderungen der EU-Kommission bislang nicht gemeldet worden sind eine abschließende Beurteilung durch die EU-Kommission zu den Nachmeldungen der Bundesländer sowie eine Entscheidung zur Wiederaufnahme des Zwangsgeldverfahrens steht gegenwärtig noch aus

21 Meldestand FFH-Gebiete.9 FFH-Gebiete in Brüssel vorgelegt (Stand: 8.0.0) 9, % bezogen auf die Landfläche ha Bodensee, Meeres-, Bodden- und Wattflächen sowie 9.9 ha in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands Meldestand Vogelschutzgebiete 8 Vogelschutzgebiete (SPA) gemeldet 8, % bezogen auf die Landfläche ha Bodensee, Meeres-, Bodden- und Wattflächen sowie.99 ha in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands Phase..00

22 Phase..00

23 Phase..00

24 Phase..00

25 Phase..00

26 ..00 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Rechtliche Grundlagen

27 Umwandlung von EU-Recht zu nationalem Recht Um in den Mitgliedstaaten wirksam zu werden, müssen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden Bei nicht fristgerechter ergeben sich Vorwirkungen die der Richtlinie in nationales Recht sollte binnen zwei Jahren nach Bekanntgabe erfolgen (Art. Abs. ) Die Frist für die lag also im Juni 99 Verurteilung durch Europäischen Gerichtshof im Dez. 99 zweites Gesetz zur Änderung des BNatSchG (insbesondere der Vorschriften der 9a-f in das BNatSchG) Einige der Bestimmungen gelten unmittelbar, die übrigen sind von den Ländern binnen zwei Jahren anzupassen. Phase..00

28 sdefizite bei der in bundesdeutsches Recht Europäische Kommission unzufrieden mit der deutschen Meldepraxis von FFH- und Vogelschutzgebieten und der der Vorgaben aus der in innerstaatliches Recht Nach einem Vorverfahren wurde hierzu nun ein Klageverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet (Rechtssache C-98/0) Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland mit diesen Regelungen gegen ihre Verpflichtungen aus der verstoßen hat Phase..00 8

29 Im Einzelnen wird beklagt, dass die Bundesrepublik Deutschland: für bestimmte Projekte außerhalb besonderer Schutzgebiete im Sinne des Art. Abs. der Richtlinie, die nach Art. Abs. und der Richtlinie einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, nicht die Pflicht zur Durchführung einer solchen Prüfung vorsieht Emissionen in ein besonderes Schutzgebiet unabhängig davon zulässt, ob sie dieses erheblich beeinträchtigen könnten bestimmte nicht absichtliche Beeinträchtigungen von geschützten Tieren aus dem Geltungsbereich der Artenschutzbestimmungen ausnimmt bei bestimmten mit dem Gebietsschutz zu vereinbarenden Handlungen nicht die Einhaltung der Ausnahmetatbestände des Art. der Richtlinie sicherstellt Bestimmungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzt, die den Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigen Phase..00 9

30 Phase Verfahren zur Auswahl in NRW. Vorschlagen von Kernzonen bestehender Nationalparke, Biosphärenreservaten, bedeutender Feuchtgebieten. Landesplanerisch gesicherte Gebiete Naturschutzgebiete > ha. Ergänzung durch Gebiete < ha um Lebensräume und Arten nach Anhang II zu sichern..00 0

31 Naturräumliche Haupteinheiten in NRW: - Münsterländische Tieflandsbucht - Niederrheinisches Tiefland und Kölner Bucht - Weser und Weser-Leine-Bergland - Bergisches Land, Sauerland - Eifel Dann Prüfung, welche FFH-Lebensraumtypen darin vorkommen und Unterteilung in Haupt- und Nebenvorkommen Phase..00

32 ..00 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Berichtspflichten und

33 Phase Artikel FFH- Richtlinie Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand besondere Berücksichtigung der prioritären natürlichen Lebensraumtypen und prioritären Arten..00

34 Phase Artikel FFH- Richtlinie () keine Alternativen Abweichung von anderen Artikeln zulässig () Regelmäßig Bericht über genehmigte Ausgaben vorlegen () Inhalte des Berichts..00

35 Phase Artikel FFH- Richtlinie () Regelmäßiger Bericht über durchgeführte Maßnahmen gemäß der Richtlinie () Kommission erarbeitet und veröffentlicht zusammenfassenden Bericht () Mitgliedsstaaten können Gebiete mit Gemeinschaftsschildern kennzeichnen..00

36 Phase gemäß FFH- Richtlinie Verpflichtung zur Überwachung Aussagen über den Erhaltungszustand auf EU- Ebene zukünftige Entwicklungen/Trends betrachten des Bundesländer seit April 00: übergreifende Vorgaben für das und Berichtswesen..00

37 Berichtspflichten gemäß FFH- Richtlinie Phase Berichterstattung über Ergebnisse des an die EU alle Jahre. umfassende gesetzliche Regelung zur Erfolgskontrolle im Naturschutz..00

38 FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Verfahrensablauf und der Vergleich zwischen FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung

39 Kapitel : Verfahrensablauf / Vergleich zw. FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung Prüfungspflicht Prüfungspflicht besteht, sobald Pläne bzw. Projekte ein Natura 000 Gebiet erheblich beinträchtigen könnten Gemeinschaftsrecht des Art. Abs. in deutsches Recht BNatSchG Novellierung und Übergang in ff. BNatSchG

40 Kapitel : Verfahrensablauf / Vergleich zw. FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung Das Verfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP, Abs. und BNatSchG) unterteilt in Phasen Phase /: Beschreibung des beantragten Projekts bzw. Plans Bestandteile bzw. Merkmale spezifische Wirkfaktoren Festlegung und Erläuterung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung potentieller Beeinträchtigungen..00 0

41 Kapitel : Verfahrensablauf / Vergleich zw. FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung Das Verfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung Phase /: Beschreibung weiterer Projekte bzw. Pläne, die im Kontext des beantragten Projektes bzw. Planes zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können Feststellung der Beeinträchtigung im Zusammenwirken mit anderen Projekten bzw. Plänen Berücksichtigung des jeweiligen Planungsstandes..00

42 Kapitel : Verfahrensablauf / Vergleich zw. FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung Das Verfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung Phase /: Beschreibung des -Gebietes Darstellung der Erhaltungsziele Ermittlung und Beschreibung des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen Ermittlung der funktional bedeutsamen Strukturen außerhalb des Gebietes..00

43 Kapitel : Verfahrensablauf / Vergleich zw. FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung Das Verfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung Phase /: Prognose der Auswirkungen der potentiellen des Projektes bzw. Planes auf das Gebiet Ermittlung der Auswirkungen Beurteilung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen Ermittlung der Auswirkungen im Zusammenwirken mit anderen Projekten bzw. Plänen..00

44 Kapitel : Verfahrensablauf / Vergleich zw. FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung Das Verfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung Phase /: Ermittlung und Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Aufgrund des beantragen Projektes bzw. Planes Im Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen Erheblichkeit bemisst sich am Maßstab der Erhaltungsziele..00

45 Kapitel : Verfahrensablauf / Vergleich zw. FFH-VP, UVP und Eingriffsregelung Das Verfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung Phase /: FFH Ausnahmeregelung (bei negativem Prüfungsergebnis) Prüfung, ob eine Zulassung ausnahmsweise möglich ist, wenn: keine zumutbaren Alternativen vorhanden sind überwiegendes öffentliches Interesse vertreten wird Sicherung der Kohärenz des Netzes..00

46 Kapitel : Prüfung der Ausnahme nach Abs. bis BNatSchgG.Werden zwingende Gründe des öffentlichen Interesses, einschl. solcher sozialer und wirtschaftlicher Art für die Durchführung des Planes/ Projektes geltend gemacht? ja. Ist eine Alternativlösung durchführbar, die die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigt? nein nein Ablehnung ja Ablehnung des ursprünglichen Planes oder Projektes und Zustimmung zur Alternative. Ist eine Alternative durchführbar, die die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck in geringem Maße beeinträchtigt? nein ja Ablehnung des ursprünglichen Planes oder Projektes und Prüfung der Alternative. Schließt das betroffene - Gebiet einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und/ oder eine prioritäre Art ein? ja nein (weiter bei Punkt 8). Sprechen Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit der Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder maßgeblich günstige Auswirkungen auf die Umwelt für die Durchführung des Planes oder des Projektes? nein ja (weiter bei Punkt 8)..00

47 Kapitel : Prüfung der Ausnahme nach Abs. bis BNatSchgG. Liegen andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vor, einschl. solcher sozialer wirtschaftlicher Art? ja nein Ablehnung des Projektes. Einholung einer Stellungnahme der Kommission, die bei der innerstaatlichen Abwägung zu berücksichtigen ist 8. Innerstaatliche Abwägung unter Berücksichtigung zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschl. sozialer und wirtschaftlicher Art. Ablehnung des Planes oder Projektes 9. Zulassung des Projektes Festlegung der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des europäischen ökologischen Netzes und Unterrichtung der Kommission..00

48 Kapitel : Verfahrensmerkmale von FFH-VP, Eingriffsregelung und UVP Rechtsgrundlage FFH - Verträglichkeitsprüfung BNatSchG, FFH-Richtlinie Eingriffsregelung Umweltverträglichkeits- Prüfung 8 bis 0 BNatSchG UVPG, UVP-Änderungs-Richtlinie Ziele Aufbau und Schutz eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes Natura 000 von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der EU Schutz, Pflege und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft Frühzeitige und umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens sowie frühestmögliche Berücksichtigung bei allen behördlichen Zulassungsentscheidungen Schutzgegenstand Auslöser der Prüfpflicht Günstiger Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen nach den Anhängen I und II der sowie von Arten nach Anhang I und Artikel, Absatz der VSchRL und ihrer Lebensräume Pläne oder Projekte, die (einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten) ein -Gebiet erheblich beeinträchtigen können Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, durch die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter einschließl. der Wechselwirkungen zwischen denselben Vorhaben, die in der Anlage zu UVPG aufgelistet sind Prüfungsbezug Gebietsbezogene Prüfung Projektbezogene Prüfung Projektbezogene Prüfung..00 8

49 Kapitel : Verfahrensmerkmale von FFH-VP, Eingriffsregelung und UVP Untersuchungsraum Rechtsfolgen FFH - Verträglichkeitsprüfung -Gebiet (einschl. seiner Bedeutung im europäischen ökologischen Netz Natura 000) gegebenenfalls Umgebung des Natura 000-Gebietes, gegebenenfalls Bereiche für Maßnahmen zur Kohärenzsicherung und Alternativen Unzulässigkeit von Plänen oder Projekten, die (einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten) ein Natura 000-Gebiet erheblich beeinträchtigen können: eine Ausnahme nach Absatz - BNatSchG ist möglich Eingriffsregelung Vorhabens-, wirkungsund schutzgutbezogene Abgrenzung. Bereiche für Kompensationsmaßnahmen Pflichten:. Vermeidung- und Minimierung. Ausgleich. Sonstige Kompensation. Naturschutzrecht -liche Abwägung ( 9 Absatz BNatSchG) Umweltverträglichkeits- Prüfung Vorhabens- wirkungs- und schutzgutbezogene Abgrenzung. Bereiche für Kompensationsmaßnahmen Das Ergebnis der UVP ist so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit zu berücksichtigen, keine eigenständigen Rechtsfolgen..00 9

50 Kapitel : Verfahrensmerkmale von FFH-VP, Eingriffsregelung und UVP Alternativen/ Vermeidung Kompensationsmaßnahmen FFH - Verträglichkeitsprüfung Prüfung zumutbarer Alternativen, die den mit dem Plan oder Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringer Beeinträchtigung erreichen Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des europäischen ökologischen Netzes (Maßnahmen zur Kohärenzsicherung) Eingriffsregelung Vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu unterlassen, wenn dadurch das Vorhaben (am vorgesehenen Standort) nicht in Frage gestellt wird Wenn ein funktionaler Ausgleich nicht möglich ist, erfolgen Ersatzmaßnahmen bzw. wenn dies auch nicht möglich ist, ggf. die Zahlung von Ersatzgeld Umweltverträglichkeits- Prüfung Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften Vorhabensalternativen und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe unter besonderer Berücksichtigung der Umweltauswirkung des Vorhabens Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt, soweit möglich, ausgeglichen werden, sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft..00 0

51 ..00 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Beispiel

52 Phase Anlass: Deutsche Lufthansa AG nimmt ab September 00 die ersten Flugzeuge vom Typ A80 in Betrieb die bis zum Jahr 0 auf Einheiten ansteigende Flotte wird in Frankfurt stationiert für die Wartung dieses Flugzeugtyps ist der Neubau einer Wartungshalle erforderlich von dem Vorhaben ist das FFH-Gebiet Mark- und Gundwald betroffen 8 Beispiel 9 Diskussion..00

53 Phase Vorhaben: Neubau eines Werftbereiches (mit Werfthalle, Wartungsfläche, Lagergebäude und Betriebsstraße) Verlegung der Okrifteler Straße Neubau des Zufahrtsbereiches Tor neu erforderliche Neuordnung der Ver- und Entsorgungsanlagen erforderliche Wald-Rodung: ca. ha 8 Beispiel 9 Diskussion..00

54 Phase Neue A80-Werft: 8 Beispiel 9 Diskussion..00

55 8 Beispiel 9 Diskussion Phase FFH-Verträglichkeitsuntersuchung: Bewertungsmaßstab für die Ableitung erheblicher Beeinträchtigungen: BNatSchG Art. FFH-Richtlinie sowie Art. VS-Richtlinie Art. FFH-Richtlinie Prüfung auf erhebliche Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes Mark- und Gundwald Beauftragung zur Erstellung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Sept

56 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Anlagebedingte Projektwirkungen: Flächeninanspruchnahmen: durch Vegetationsentfernung / Rodung und Bodenumlagerung durch zusätzliche Versiegelung und Überbauung, Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer oder Versickerung ins Grundwasser (Entwässerungskonzept) Trennwirkungen und Zerschneidungen, Eingriffe in den Grundwasserkörper und Visuelle Wirkungen z.b. durch Hochbauten oder durch Veränderung der Vegetation..00

57 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Betriebsbedingte Projektwirkungen: Insbesondere: Geräuschemissionen und Schadstoffemissionen weitere mögliche betriebsbedingte Projektwirkungen sind: Lichtemissionen, Wasserver- und -entsorgung (insb. Schmutzwasserentsorgung), Abfallentsorgung, Elektromagnetische Felder, Gerüche, Betriebsstörungen, Tierkollisionen bei Fahrzeugen oder Optische Störwirkungen durch rollende Fahrzeuge..00

58 Phase Baubedingte Projektwirkungen: temporäre: Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, Bauarbeitercamps u.a., Grundwasserhaltungsmaßnahmen, Schadstoffemissionen/-immissionen Geräuschemissionen durch Baumaschinen, Erschütterungswirkungen durch Baufahrzeuge oder Baumaschinen, Trennwirkungen und Zerschneidungen, visuelle Wirkungen durch Baustellen 8 Beispiel 9 Diskussion..00 8

59 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Lebensraumtypen: Oligo- bis mesotrophe, basenarme Stillgewässer (0,8 ha) Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition (0,0 ha) Hainsimsen-Buchenwald (,8ha) alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen (,8 ha) Auswahl geschützter Lebensraumtypen, die für die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend sind und Darstellung der Erhaltungsziele..00 9

60 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Vorkommen: verschiedene Fledermausarten ( Arten) Reptilien Amphibien ( Arten) Käfer (zwei Arten) Libellen Auswahl geschützter Arten, die für die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend sind und Darstellung der Erhaltungsziele..00 0

61 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Beurteilung der Beeinträchtigungen durch die A80-Werft : Ermittlung der relevanten Auswirkungskategorien (Auswirkungsanalyse) Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen gemäß Anhang I Beeinträchtigung von charakteristischen Arten der Lebensraumtypen gemäß Anhang I Beeinträchtigungen von Tierarten nach Anhang II Ergebnisse: erheblichen Beeinträchtigung der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes das Vorhaben ist als unzulässig im Sinne von 0d Abs. HENatG zu beurteilen eine Ausnahmeprüfung gemäß 0d Abs. - HENatG möglich..00

62 Phase Sicherungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Kohärenz des Netzes : Maßnahmen gemäß 0d Abs. HENatG: wenn keine anderweitigen zumutbaren Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen bestehen und zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art vorhanden sind (siehe 0d Abs. HENatG) 8 Beispiel 9 Diskussion..00

63 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Projektablauf und Ergebnisse (): am 9. Januar 00 hatte die Fraport AG den Antrag auf Errichtung der Werfthalle eingereicht vier Monate später Einleitung des Anhörungsverfahren rund.000 Einwendungen und 8 Stellungnahmen von sog. Trägern öffentlicher Belange im Juli 00 Planänderung als Folge des Anhörungsverfahren am wird Fraport der Planfeststellungsbeschluß für die A80-Werft zugestellt..00

64 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Projektablauf und Ergebnisse (): am Abweisung der Klagen gegen die Errichtung der A80-Wartungsbasis Verwaltungs-gerichtshof Hessen in Kassel Begründung: öffentlichen Interessen sowie verkehrlichen Vorteilen durch mehr Sicherheit und Pünktlichkeit im Luftverkehr und durch die Stärkung der Drehscheibenfunktion des Flughafens Frankfurt überwiegen Plus an Jobs und das Plus an Innovation im Luftverkehr am 8. September 00 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Beginn der Bauarbeiten für die A80-Werft nicht zu stoppen..00

65 8 Beispiel 9 Diskussion Phase Projektablauf und Ergebnisse (): am.0.00 übergibt die Fraport AG vertragsgemäß die gerodete Fläche im Süden des Flughafens Frankfurt, auf dem die Lufthansa eine Wartungsbasis für ihre Super-Airbusse A80 plant, der Airline damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, um mit dem Bau dieser Werft im November zu beginnen eine Ersatzaufforstung hat Fraport bereits in einer Größe von ha umgesetzt weitere naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nach Auffassung des Gerichts durch die Planfeststellungsbehörde neu zu bescheiden für die Projektrealisierung folgen daraus keine Probleme..00

66 ..00 FFH-Richtlinie und FFH-Verträglichkeitsprüfung Kapitel Kapitel Diskussion

67 Phase These: Aus welchen Gründen weisen die Länder nur sehr zurückhaltend Flächen aus? Warum gibt es die FFH-Richtlinie? Reicht der nationale Naturschutz nicht aus? 8 Beispiel 9 Diskussion..00

68 Titel Danke für Eure Aufmerksamkeit

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