II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes
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- Babette Fleischer
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1 Prof. Dr. Norbert Konegen II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes Quelle: konegen, Uni Münster, IfP 1
2 Gliederung I. Ausgewählte Etappen der europäischen Einigung Dialektik zwischen Fortschritt und Stillstand II. Der Reformvertrag von Lissabon - Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes III. Der Reformvertrag von Lissabon - Ablauforganisation des Verfassungsverbundes (neue Entscheidungsverfahren) IV. Der Reformvertrag von Lissabon - Vorstellung und Analyse ausgewählter Politikfelder V. Allgemeine Wirtschaftsindikatoren der EU und der WWU VI. Exkurs: Der Problemfall Griechenland. Die WWU - von der Inflations- über die Transfer- zur Haftungsgemeinschaft? VII. Der Reformvertrag von Lissabon - Die Belastbarkeit der vertraglichen Regelungen angesichts globaler Finanz- Wirtschafts-, Konjunktur-, Währungs- und Staatskrisen Quelle: konegen, Uni Münster, IfP 2
3 Der Vertag von Lissabon v : Aufbauorganisation 1. Grundlegende Änderungen, neue Struktur 1.1 Änderung bestehender Verträge: EUV; EGV wird zu AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) 1.2 Drei-Säulen-Struktur abgeschafft 1.3 Rechtsnachfolgerin der EG ist die EU 1.4 Der Europäische Rat wird Organ: Impulsgeber 1.5 EU erhält eigene Rechtspersönlichkeit (handelt im eigenen Namen bei Vertragsabschlüssen + Beitritten zu intern. Organisat.) 2. Stärkung des EP Mitentscheidungsverfahren wird Regelfall 2.1 Erweiterung seines Mitspracherechts 2.2 Mitentscheidungsverfahren wird ordentliches Gesetzgebungsverfahren (Art. 289 Abs. 1, 294 AEUV) 2.3 Gilt auch für Änderung bestimmter Rechtsvorschriften ESZB- Satzung (Art. 129 Abs. 3 AEUV, Art ESZB-Satzung) Quelle: Bk. Monatsb. 3/10:46ff. konegen, Uni Münster, IfP 3
4 noch Aufbauorganisation 3. Stärkerer Einfluss nationaler Parlamente 3.1 Frühzeitige Unterrichtung über Gesetzesvorhaben, Subsidiaritätsrüge, Subsidiaritätsklage 4. Verbesserte Abstimmungsmodalitäten für den Rat (qualifizierte Mehrheit, Art. 16 Abs. 3 EUV) 4.1 Bei Wahl der Mitglieder des EZB-Direktoriums (Art. 283 Abs. 2 EUV) und Bereich Justiz 4.2 Einstimmigkeit weiterhin in Schlüsselbereichen 5. und durch Änderung der Regeln zum Zustandekommen einer qualifizierten Mehrheit 5.1 Zweiter Schlüssel: Bevölkerungsgröße eines Mitgliedstaates automatisch maßgeblich (ab 2014) 5.2 Qualifizierte Mehrheit (55% Ratsmitglieder, aus mindestens 15 Staaten mit mind. 65% der EU-Bevölkerung (Art. 16 Abs. 4 EUV) 5.3 Bei anderen Organen 72% bzw. 65% (Art. 238 Abs. 2 AEUV) Quelle: a.a.o. konegen, Uni Münster, IfP 4
5 noch Aufbauorganisation 6. Kompetenzabgrenzung zwischen EU und Mitgliedsstaaten 6.1 Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1und 2 EUV, Art. 5, Abs. 3). Gültig auch für eine europäische Finanzaufsicht, Binnenmarkt. 7. Vereinfachte Vertragsänderung 7.1 Bestimmungen in Teil 3 des AUEV können durch einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates abgeändert werden (Art. 48 Abs. 6 EUV). 7.2 Brückenklausel (Art. 48 Abs. 7 EUV s.a Art. 127 Abs. 6 AEUV) 8. Mitwirkung des Bundestages (und ev. Bundesrat) bei Vertragsänderungen ohne Ratifikationsverfahren 8.1 Brückenklausel (Art. 48 Abs. 7 EUV) 8.2 Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV) 8.3 In beiden Fällen Zustimmung des Bundestages durch Gesetz erforderlich (BVerfG ; Gesetze v , BGBL. I S. 3022). Quelle: a.a.o. konegen, Uni Münster, IfP 5
6 noch Aufbauorganisation 9. Sichtbare Außenvertretung der Union 9.1 Neu eingeführt jeweils für zweieinhalb Jahre gewählt: Präsident des Europäischen Rates, Hoher Vertreter der EU (Art. 15 Abs. 5, 6, Art. 18 EUV). 10. Ausdrückliche Regelung über Austritt aus Union Austritt über ein Abkommen (Art. 50 EUV) 10.2 Ausschluss nicht ausdrücklich vorgesehen aber Art. 7 EUV: Wenn Verletzung fundamentaler Grundsätze durch Mitgliedsstaat 10.3 Offen: Kündigung, Wiedereinräumung der Mitgliedschaft; Ausnahmeregelungen für Mitglied mit Eurowährung. Quelle: a.a.o. konegen, Uni Münster, IfP 6
7 Die Organe der Europäischen Union Quelle: StZ konegen, Uni Münster, IfP 7
8 Funktion der EU nach Lissabon Quelle: FAZ konegen, Uni Münster, IfP 8
9 Stimmengewichte Quelle: KSTA konegen, Uni Münster, IfP 9
10 Ländergewichte (Abgeordnetensitze 751) nach Lissabon Quelle: FAZ konegen, Uni Münster, IfP 10
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