Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
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- Lieselotte Fleischer
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1 Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Strecke 6100 Berlin-Spandau Hamburg-Altona OD Handewitt DB Netz AG RB West - Büro Berlin, I.NG-W-N Juni
2 Grundlagen - Gesamtkonzept Streckennetz der DB AG umfasst ca km Das Gesamtkonzept Lärmsanierung ist im Internet zugänglich unter : Freiwilliges Sonderprogramm des Bundes zur Minderung der Verkehrslärmbelastung durch die Bahn an Schienenwegen des Bundes Beschluss der Bundesregierung von 1998 von km Strecke des Gesamtnetzes haben km einen nächtlichen Emissionspegel von > 65 db(a) Aufteilung in einzelne Sanierungsabschnitte (Prioritätenliste) bundesweite Vergleichsbasis der Emissionspegel Streckennetz mit nächtlichem Emissionspegel 2
3 aktueller Realisierungsstand bis km Schallschutzwände Wohnungen mit Schallschutzfenstern km der besonders lärmbelasteten Strecken sind saniert bisher Mittel > 1,2 Mrd km 50 Mio Mio p.a. Mittelbereitstellung für Lärmschutz durch den Bund (BMVI) Ziel von BMVI und DB AG: Halbierung des Lärms bis zum Jahr
4 Rechtliche Grundlagen des Lärmsanierungsprogramms BMVI Hilfsweise und sinngemäße Anwendung folgender rechtlicher Grundlagen: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) BImSchV Verordnung zur Umsetzung des BImSchG 24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutz- Maßnahmenverordnung Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernverkehrsstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Berechnungsverfahren nach Schall 03 neu Die Förderrichtlinie für die Lärmsanierung ist im Internet abgebildet unter: Artikel/LA/laermvorsorge-undlaermsanierung.html In der Richtlinie sind u.a. geregelt: Gegenstand der Förderung Empfangsberechtigte Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Zuwendungsvoraussetzungen 4
5 Rechtliche Grundlagen Immissionsgrenzwerte gemäß der Förderrichtlinie 5
6 Zuwendungsvoraussetzungen gem. Förderrichtlinie Die Ortsdurchfahrt muss im Gesamtkonzept des Lärmsanierungsprogramms enthalten sein. Der Beurteilungspegel (nächtlicher Immissionsgrenzwert - IGW) für die Lärmsanierung muss an der Außenfassade der Wohnbebauung überschritten sein. Die bauliche Anlage wurde vor Inkrafttreten des BImSchG zum ( - in den neuen Ländern vor dem ) errichtet. oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich die bauliche Anlage errichtet wurde, erlangte vor dem (- in den neuen Ländern vor dem ) Rechtsverbindlichkeit. Schutzbedürftig sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind wie Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer, Wohnzimmer, Arztpraxen2.Schlafräume in kleinen oder mittelständischen Familienbetrieben der Beherbergungsbranche. Als Richtwert gilt der Nacht- Immissionsgrenzwert. Nichtschutzbedürftige Räume sind nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt. Hierzu zählen z. B. Lagerräume, Treppenhäuser, Flure, Bäder, Toiletten sowie Gartenhäuser, gewerblich genutzte Räume (Büros und Labore). 6
7 Umsetzungskonzept Arbeitsschritt 1 Erstellung des Schalltechnischen Gutachtens auf der Grundlage akustischer Berechnungen Arbeitsschritt 2 Planung und Bau der aktiven Maßnahmen (der Lärmschutzwände) im Ergebnis der Auswertung des Schalltechnischen Gutachtens Arbeitsschritt 3 Umsetzung der passiven Maßnahmen an den förderfähigen Wohngebäuden anhand der im Gutachten dargestellten Immissionsgrenzwertüberschreitungen 7
8 Arbeitsschritt 1 - Schalltechnisches Gutachten Wesentlicher Inhalt des Schalltechnischen Gutachtens: Ermittlung Berechnung Vergleich Ermittlung Festlegung der Streckenbelastung anhand von Zugzahlen (Vergleich Ist- Daten mit Prognosezahlen) von Beurteilungspegeln (Immissionspegel) an trassennahen Gebäuden für jede Fassadenseite und jedes Stockwerk der Beurteilungspegel mit den Immissionsgrenzwerten der Anzahl der betroffenen förderfähigen Wohngebäude und Wohnungen anhand der berechneten Überschreitung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation 8
9 Übersicht förderfähige Maßnahmen Aktive Maßnahmen Passive Maßnahmen Einbau von Schallschutzfenstern Lärmschutzwände Schallgedämmte Wandlüfter Verbessern der Schalldämmung von Außenbauteilen (Rollläden, Wände, Dächer u. ä.) aktiv Emission= Quelle Immission passiv 9
10 Arbeitsschritt 2: Planung aktiver Maßnahmen Wann werden Lärmschutzwände gefördert? Nutzen Kosten Verhältnis (NKV) 1,0 = Bewertungskriterium für die Finanzierbarkeit = Einflussfaktoren Akustische Wirksamkeit Bestandssituation (Bebauung) Eigentumsverhältnisse Topografische Verhältnisse Städtebauliche Gegebenheiten Denkmalschutz Technische Machbarkeit NKV = NU x dl x E x t K NU = 55, der Nutzen je db(a) Pegelminderung, Einwohner, Jahr t = Nutzungsdauer (25 Jahre) dl = mittlere Pegelminderung in db(a) gemäß Schallgutachten K = Baukosten E = Anz. der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Einwohner 10
11 Aktiver Schallschutz Aufbau Lärmschutzwand Aufbau der Lärmschutzelemente: Lochblech Absorberkörper (mineralische Faserdämmplatten) Aluminiumprofil ein- oder beidseitig hochabsorbierend bahnzugewandte Seite hochabsorbierend Absorberkörper Anliegerseite 11
12 Aktiver Schallschutz Bau einer Lärmschutzwand Schritt 1: Einbau der Gründungsrohre Zwei-Wege-Bagger je nach Örtlichkeit von der Bahnseite aus oder feldseitig 12
13 Aktiver Schallschutz Bau einer Lärmschutzwand Schritt 2: Aufstellen der Pfosten Pfosten werden in den Rohren mit Beton fixiert 13
14 Aktiver Schallschutz Bau einer Lärmschutzwand Schritt 3: Einbau der Sockelelemente aus Beton Länge ca. 5m Gewicht 1,2t 14
15 Aktiver Schallschutz Bau einer Lärmschutzwand Schritt 4: Einbau der Schallschutzelemente Festlegung der Farben in Absprache mit der Stadt/Gemeinde Ein- oder beidseitig schallabsorbierend 15
16 Wirkweise aktiver Schallschutz 16
17 Lärmschutzwand Beispiele Farbgebung grüne Farbtöne graue und grüne Farbtöne graue Farbtöne 17
18 Arbeitsschritt 3 passiver Schallschutz Grundsätze für die Durchführung von passiven Maßnahmen: bei Überschreitung des Immissionsgrenzwertes (Nachtwert) an der Außenfassade passiver Lärmschutz, wenn aktiver Lärmschutz nicht möglich ist (z. B. NKV<1,0) Ergänzung zum aktiven Lärmschutz, wenn Grenzwertüberschreitungen noch vorhanden sind (Restbetroffenheiten) 25%-ige finanzielle Beteiligung der Eigentümer und Kostenübernahme in Höhe von 75% der Gesamtkosten (passive Maßnahmen) durch den Bund 18
19 Arbeitsschritt 3 passiver Schallschutz Wann besteht keine Möglichkeit auf Förderung? bei einer geplanten Lärmvorsorgemaßnahme wenn bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und bezahlt wurden wenn die bauliche Anlage nach dem ( - in den neuen Ländern nach dem ) errichtet oder der Bebauungsplan nach dem (- in den neuen Ländern nach dem ) rechtsverbindlich wurde sofern die bauliche Anlage zum baldigen Abbruch bestimmt ist 19
20 Arbeitsschritt 3 - Ablauf Planung passiver Lärmschutz Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer (Versendung der Teilnahmeunterlagen Ermittlung der vorhandenen Bauschalldämmmaße Vorort Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße Festlegung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen Sämtliche Leistungen sind für den Eigentümer kostenfrei! Vereinbarung mit dem Eigentümer über die Kostenerstattung und Durchführung der Maßnahmen Zusammenstellen der Ergebnisse, und der schalltechnischen Objektbeurteilung. Einholen und Prüfen von 3 Angeboten und Feststellung des Erstattungsaufwandes durch das Ingenieurbüro Leistungsbeschreibungen für die durchzuführenden Lärmschutzmaßnahmen 20
21 Arbeitsschritt 3 - Ablauf Durchführung passiver Lärmschutz Beauftragung der Maßnahmen durch den Eigentümer Nach Beendigung der Bauarbeiten (Fertigmeldung durch Eigentümer) Überprüfung auf ordnungsgemäße Ausführung durch das Ingenieurbüro Erstellung eines Abnahmeprotokolls Gesonderte Rechnungsstellung an die Bahn AG (75%) sowie an den Eigentümer (25%) Rechnungsprüfung jeweils durch das Ingenieurbüro 21
22 Strecke 1040 Neumünster Flensburg, OD Handewitt LSW Kirkwrahe km 170,758 bis km 171,723 bahnrechts, 965 m lang Wandhöhe 3,0 m über SO geplante LSW Karte hergestellt aus OpenStreetMap-Daten Lizenz Open Database License (ODbL) 22
23 Strecke 1040, Neumünster Flensburg, OD Handewitt Geplante Maßnahme Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens unter Berücksichtigung Prognosewerte 2025: aktiver Lärmschutz: entlang der Fernbahntrasse bahnrechts 965 m LSW Kirkwrahe km 170,758 bis km 171,723 Wandhöhe 3,0 m über Schienenoberkante (SO) zusätzlicher passiver Lärmschutz für 74 Wohneinheiten Termine / Sachstand: Antrag auf baurechtliche Zustimmung beim Eisenbahn-Bundesamtes Einreichung vsl. im IV. Quartal 2017 Baubeginn (Sperrpausen) vsl. im III. Quartal 2019 vsl. Bauende II. Quartal 2020 geschätzte Kosten (aktive Baukosten): ca (Bundesanteil 100%) geschätzte Kosten (passive Baukosten): ca (Bundesanteil 75%) 23
24 Strecke 1040, Neumünster Flensburg, OD Handewitt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24
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