Notfallordner Absicherung Ihres Vermögens
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- Eike Waltz
- vor 8 Jahren
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1 Vortrag: Notfallordner Absicherung Ihres Vermögens Jochen Büter Dipl.-Kfm. Steuerberater Bankkaufmann Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.v.) Meppen Lingen
2 Referent: Jochen Büter Jochen Büter Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Bankkaufmann Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.v.) Kontakt: , Qualifikationen: Ausbildung als Bankkaufmann Studium Betriebswirtschaft Universität Osnabrück Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Bilanzen/Steuern/Prüfungswesen und Controlling Steuerberater, Fachberaterausbildung beim Deutschen Steuerberaterverband e.v. (DStV e.v.) Berufserfahrung: Angestellter in der Firmenkundenabteilung einer Bank Seit 1993 Freiberuflicher Unternehmensberater Geschäftsführender Gesellschafter der M&A CONSULTANTS Büter & Kollegen GmbH Seit 1993 Referent (Unternehmensnachfolge, Existenzgründung) bei Banken, Sparkassen, Verbänden und Kammern Akkreditierter Berater / Nachfolgecoach bei der NBank Hannover und KfW (siehe nachfolgenden Link) Kernkompetenz: Absicherung von Unternehmensvermögen Generationswechsel im Unternehmen, private Vermögensnachfolge, Unternehmenskauf/-verkauf, Unternehmensbewertung, Finanzierungspläne, Erstellung von Business-Plänen für Kreditgeber, Verhandlungsführung, Testamentsvollstreckung Erfahrung in Beratung/Coaching: Mehr als 300 Einzelprojekte: Familiennachfolge, Unternehmensverkauf, Unternehmensbewertung, Gründung/ Übernahme, etc. 2
3 Übersicht 1. Vollmachten 2. Testamente von Prominenten Was haben die Schönen und Reichen falsch gemacht? 3. Empfehlungen zum Unternehmertestament 3
4 1. Vollmachten 1.1 Übersicht 1.2 Vorsorgevollmacht 1.3 Betreuungsverfügung 1.4 Patientenverfügung 4
5 1.1 Übersicht Irrglaube: Vertretungsrecht Familienangehöriger - Es gibt kein gesetzliches Recht zur Stellvertretung von Familienangehörigen! - Die Ehe führt nicht zu dem Recht, sich gegenseitig vertreten zu dürfen auch nicht in Notfällen und Krankheit! - Jedermann muss Vorsorge treffen, damit im Fall der Fälle die Vertretung des Betroffenen sichergestellt ist. - Ist nichts geregelt, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. 5
6 1.1 Übersicht Vorsorgevollmacht: private Bevollmächtigung zur Vornahme sämtlicher Rechtsgeschäfte Betreuungsverfügung: Vorschlag, wer als Betreuer in Betracht kommen könnte Patientenverfügung/-testament: Selbstbestimmung und Rechtmäßigkeit ärztlicher Eingriffe 6
7 1.1 Übersicht Fragen, die sich jeder stellen sollte: - Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? - Wer handelt und entscheidet für mich? - Wird dann mein Wille auch beachtet werden? - (Verwaltung Vermögen, Bankgeschäfte, medizinische Eingriffe, persönliche Bedürfnisse) 7
8 1.2 Vorsorgevollmacht Inhalt: Vermögensangelegenheiten - zeitlich und inhaltlich unbeschränkt - über den Tod hinaus (ausdrücklich) - Befreiung von 181 BGB (ausdrücklich) - eine oder mehrere Personen - mehrere Personen gemeinschaftlich / einzeln - nach Teilbereichen differenzieren (Vermögens-, persönliche Angelegenheiten) 8
9 1.2 Vorsorgevollmacht Fazit Vorsorgevollmacht ersetzt nicht erbrechtliche Regelung. Mit der Vollmacht darf der Bevollmächtigte verfügen, aber das Verfügte nicht behalten. Keine staatliche Bevormundung, Entscheidungsfreiheit, flexibel, unbürokratisch, jederzeit widerruflich, Vertrauensperson - Missbrauchsrisiko 9
10 1.3 Betreuungsverfügung Definition: - führt zur staatlichen Anordnung einer Betreuung (= gesetzlicher Vertreter) - staatliche Kontrolle - Sie haben ein Vorschlagsrecht - Sie können Weisungen erteilen 10
11 1.3 Betreuungsverfügung Inhalt: z.b. - Sorge für die Gesundheit - Zustimmung zur ärztlichen Heilbehandlung - Vermögenssorge - Wohnungsangelegenheiten - Umgang mit Haustieren - Auswahl des Altenheimes 11
12 1.3 Betreuungsverfügung Fazit Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss. 12
13 1.4 Patientenverfügung Definition: Sie ist eine schriftliche Erklärung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, mit der er für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit in bestimmte zukünftige Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. 13
14 1.4 Patientenverfügung Zu Beachten: Es können nur konkret beschriebene Behandlungssituationen aufgeführt werden, wie etwa die Sterbephase, eine zum Tod führende Krankheit, das (Wach-)Koma oder eine Krankheit, die beim Betroffenen diagnostiziert wurde. Nicht ausreichend sind allgemeine Behandlungswünsche! (z.b. Ich will menschenwürdig sterben. ) 14
15 2. Prominente Testamente* 2.1 Abraham Lincoln 2.2 James Dean 2.3 Pablo Picasso 2.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG *) Beispiele entnommen aus Prominente Testamente von Hans Flick, Frank Hannes und Christian von Oertzen 15
16 2. Prominente Testamente 2.1 Abraham Lincoln Ein Anwalt vergisst, sein Testament zu machen 25 Jahre als Anwalt tätig insgesamt Fälle bearbeitet, davon 900 Erbschaften gehörte zur Mehrheit der Nichttestierenden (70%) Attentat verhinderte eine später vorgesehene Errichtung Nachlass ging zu je einen Drittel an Ehefrau und die beiden Söhne 16
17 2. Prominente Testamente 2.1 Abraham Lincoln Besonderheit im Nachlassrecht der USA: Verwaltung durch Testamentsvollstrecker Erbe ist erst nach zweieinhalb Jahren ausgezahlt worden führte zu finanzieller Not der Ehefrau Fazit: Wer seinen Nachlass nicht selbst regelt, überlässt dies dem Gesetz! 17
18 2. Prominente Testamente 2.2 James Dean Fehlendes Testament macht Rabenvater zum lachenden Erben Im Alter von 24 Jahren mit seinem Sportwagen in den Tod gerast Nachlass bestand aus Lebensversicherung und Lizenzrechten an den Filmen Giganten und Jenseits von Eden und Denn sie wissen nicht, was sie tun 18
19 2. Prominente Testamente 2.2 James Dean Späterer Ruhm sorgte für Lizenzzahlungen in Höhe von 1 bis 3 Mio. Dollar pro Jahr Vater hat Sohn nach Tod der Mutter im Stich gelassen gesetzliche Erbfolge machte verhassten Vater zum Alleinerben Fazit: Jugend ist keine Entschuldigung für Nichtstun! 19
20 2. Prominente Testamente 2.3 Pablo Picasso Patchwork-Familie ohne erbrechtliche Regelung hinterließ im April 1973 einen Nachlass von 300 Mio. : ca Gemälde, Skulpturen, Keramiken, Stiche, Skizzen, u.v.m., daneben großzügige Immobilien und Kapitalvermögen aber komplizierte Familienverhältnisse! 20
21 2. Prominente Testamente 2.3 Pablo Picasso potentielle Erben: zweite Ehefrau (verh. 1961) sowie ein Sohn aus erster Ehe daneben zwei (uneheliche) Kinder aus einer Beziehung mit einer Geliebten und ein Kind aus einer Affäre weitere Besonderheiten: neues Gesetz in Frankreich (1972) sorgte für Erbrechte von außerehelichen Kindern mündliches Testament / Urheberrecht / Güterstand 21
22 2. Prominente Testamente 2.3 Pablo Picasso Zahlung Erbschaftsteuer mit Kunst? kurz vor Abschluss der Auseinandersetzung starb der Sohn aus erster Ehe (Kinder = zwei weitere Erben) Kosten der Abwicklung: 10% des Nachlasses! Fazit: Unternehmensvermögen und / oder viele potentielle Erben erfordern Vermögensnachfolgeplanung! 22
23 2. Prominente Testamente 2.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG Gepfefferte Erbfolge nach Scheidung Bedeutender Gewürzhersteller (40% Marktanteil) Ehefrau = Gesellschafterin / Eigentümerin Eingeheirateter Ehemann = Geschäftsführer Scheidung: Arbeitsverhältnis Ehemann beendet Anwalt: geschiedener Ehegatte ist kein gesetzl. Erbe. Tochter ist Alleinerbin (nochmals testament. fixiert) 23
24 2. Prominente Testamente 2.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG Mutter u. Tochter fuhren im Sportwagen in Urlaub beide verunglückten tödlich, Mutter starb am Unfallort, Tochter später im Krankenhaus Tochter ist Alleinerbin geworden Tochter hatte kein Testament gemacht 24
25 2. Prominente Testamente 2.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG Tochter war minderjährig, unverheiratet, keine Kinder: Eltern = Erben Mutter ist verstorben: Vater = Alleinerbe Entsetzen bei der nächsten Gesellschafterversammlung Beide Erbgänge lösen ErbSt aus! Fazit: Mit einem Geschiedenen-Testament wäre das Unternehmen in der Familie geblieben! (Vor-/Nacherbfolge / Ersatzerbe / Testamentsvollstreckung) 25
26 3. Unternehmertestament 3.1 Formen des Unternehmenstestaments 3.2 Glossar 3.3 Zehn goldene Regeln für das Unternehmertestament 26
27 3. Unternehmertestament 3.1 Formen des Unternehmenstestament kann ab dem 16. Lebensjahr errichtet werden kann sowohl eigenhändig als auch öffentlich errichtet werden eigenhändiges Testament: eigenhändig geschrieben und unterschrieben Fehler in der Form führen zur unheilbaren Nichtigkeit 27
28 3. Unternehmertestament 3.1 Formen des Unternehmenstestament öffentliches Testament: Erklärung des letzten Willen gegenüber einem Notar Testament kann offen oder verschlossen übergeben werden kann auch mündlich erfolgen, wird dann niedergeschrieben 28
29 3. Unternehmertestament 3.2 Glossar Auflage: Verpflichtung des Erben zu einer Leistung wie z. B. Grabpflege, Spenden, Versorgung von Haustieren Bedürftigentestament: Testament, wenn Erbe Sozialleistungen wie z. B. ALG II erhält Behindertentestament: Testament, wenn ein geistig oder körperlich beeinträchtigtes Kind bedacht werden soll 29
30 3. Unternehmertestament 3.2 Glossar Berliner Testament: gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten; erst nach dem Tod des Längstlebenden soll der Nachlass an die Kinder gehen Ehegattentestament: sollte immer mit güterrechtlichen Regelungen (Ehevertrag) im Einklang sein Ehevertrag: bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung Enterben: Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge 30
31 3. Unternehmertestament 3.2 Glossar Erbengemeinschaft: entsteht bei mehreren Erben, der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen Erbunwürdigkeit: schwere Straftaten wie Mord bzw. Totschlag oder arglistige Täuschung oder Drohungen Erbvertrag: notarieller Vertrag über das Erbe z. B. für nichteheliche Lebensgemeinschaften Ersatzerbe: eigentlich eingesetzter Erbe erlebt den Erbfall nicht oder schlägt die Erbschaft aus 31
32 3. Unternehmertestament 3.2 Glossar Geschiedenentestament: wenn man bereits geschieden ist und eine Teilhabe seines früheren Ehegatten am Nachlass verhindern möchte Nacherbe: erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (z. B. die Wiederverheiratung oder den Tod des Vorerben) Pflichtteil: Kinder können von den Erben den Pflichtteil (50 % des gesetzlichen Erbteils) verlangen 32
33 3. Unternehmertestament 3.2 Glossar Teilungsanordnung: keine Veränderung der Erbquote! Testamentsvollstrecker: vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat (insbesondere bei minderjährigen Kindern, Unternehmensvermögen, Auslandsvermögen, geschiedenen Ehegatten!) Vermächtnis: besteht in der Zuwendung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlass an den Bedachten (Vermächtnisnehmer) 33
34 3. Unternehmertestament 3.3 Zehn Regeln für das Unternehmertestament 1. Unternehmen können nur durch ein klug konzipiertes Unternehmertestament erhalten werden 2. Erbengemeinschaften sollten möglichst vermieden werden 3. Sachverständige Beratung und regelmäßige Überprüfung (alle drei bis fünf Jahre) 4. keine Nachfolgerbestimmung über mehrere Generationen 5. Vollmachten / TV ergänzen Testament 34
35 3. Unternehmertestament 3.3 Zehn Regeln für das Unternehmertestament 6. steuerliche Beratung 7. Berufung eines Alleinerben und Berücksichtigung der weiteren Familienmitglieder durch Vermächtnis 8. Frühzeitiges Unternehmertestament: erbvertragliche Erbeinsetzung Ehegatte m. abänderbaren Schlusserben 9. Vermächtnis bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten 10. Empfehlung: notarielles Testament 35
36 3. Unternehmertestament 3.4 Fazit Als Unternehmer haben Sie Handlungsbedarf, wenn Sie ledig sind kinderlos und verheiratet sind minderjährige Kinder haben geschieden sind und erneut heiraten verwitwet sind (Einzelunternehmer) eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führen 36
37 3. Unternehmertestament 3.4 Fazit Klärung wichtiger Fragen Haben Sie den richtigen Güterstand? Wem haben Sie Vollmachten erteilt? Sind Ehe-, Erb- und Gesellschaftsrecht harmonisiert? Passt die Rechtsform des Unternehmens (noch)? Sind Formvorschriften eingehalten worden? Anpassung Testament bei veränderten Lebensverhältnissen! 37
38 3. Empfehlungen 3.4 Fazit Einsatz eines Testamentsvollstreckers bedacht? Führt die Nachfolgeregelung zu einem sinnvollen steuerlichen Ergebnis? àerfolgreiche Gestaltung und Umsetzung von Erbregelungen zur Absicherung von Vermögen erfordert kompetente und umfassende Beratung: Fachberater für Testamentsvollstreckung (DStV e.v.) 38
39 Notfallordner als Leitfaden zur Unternehmenssicherung?? 39
40 4. HERZLICHEN DANK ACHTUNG: Was für einen Präsidenten das Attentat, ist für den Otto-Normal-Bürger der Verkehrsunfall VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit und GUTE HEIMFAHRT! 40
41 Ihr Partner für Vermögens- und Nachfolgeregelungen Jochen Büter Dipl.-Kfm. Steuerberater Bankkaufmann Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Testamentsvollstreckung (DStV e.v.) MENKEN&BÜTER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER PARTNERSCHAFT Telefon Telefax Mobil Kokenmühlenstr Nordhorn 41
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