Einwohnergemeindeversammlung

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1 E Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 3. Juni 2015, Uhr, Turnhalle Staufen Die Behörde ist vollzählig anwesend. Vorsitzender: Protokollführer: Stimmenzähler: Otto Moser, Gemeindeammann Mike Barth, Gemeindeschreiber Anita Braun-Walter Doris Bruder-Götz Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November Kreditabrechnungen: 2.1. Sanierung der Kanalisation 'Wiligraben' 2.2. Neubau eines Gemeindehauses 2.3. Mehrkosten für den Einbau einer Wärmepumpe anstelle einer Gasheizung beim Gemeindehaus-Neubau 2.4. Mehrkosten für die Überdachung vom Gemeindehaus-Neubau zum Zopfhuus 2.5. Rückbau der Liegenschaft Zopfgasse 16 'Karl-Wernli-Huus' 2.6. Sanierung des Wiligrabens 2.7. Bau einer Fernwärmeverbindung von der Holzschnitzelheizung in der Schulanlage bis zum Gemeindehaus-Neubau/Zopfhuus (Wärmeverbund) 3. Verwaltungsrechnung Rechenschaftsbericht Kredit von CHF 220' für den Ersatz der Schaltanlagen in den Trafostationen 'Chrüzweg' und 'Seefeld' 6. Abwasserverband Region Lenzburg; Genehmigung der Teilrevision der Satzungen 7. Einbürgerungsgesuch (Zusicherung des Bürgerrechts der Gemeinde Staufen): Fischer Stefan, geb. 1967, mit Ehefrau Fischer-Sobottka 'Karin' Christine, geb. 1967, und den Kindern Fischer 'Julie' Zoé, geb und Fischer 'Alina' Ana, geb. 2007, alle deutsche Staatsangehörige

2 E Erteilung des Ehrenbürgerrechts an Alfred und Verena Sandmeier-Ackermann 9. Verschiedenes Die Traktanden sind in einer Broschüre, die diesem Protokoll beigeheftet ist, ausführlich erläutert. Verhandlungen Gemeindeammann Otto Moser begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie Gemeindeschreiber-Stellvertreterin Nicole Bill, die Leiterin Abteilung Finanzen Susanne Muther, die Verwaltungsangestellte und Stellvertreterin der Leiterin Abteilung Betreibungen Brigitte Eichholzer sowie die beiden Lernenden Simona Facen und Aaron Wullschleger. Die Vertreter der Aargauer Zeitung und des Lenzburger Bezirks-Anzeigers lassen sich für die heutige Einwohnergemeindeversammlung entschuldigen. Vom Usrüefer-Team ist Stefan Hantke vor Ort und wird einen entsprechenden Artikel für den nächsten Usrüefer verfassen. Michaela Kohler betätigt sich als Mikrofon-Betreuerin. Staufen zählt 1'923 Stimmberechtigte, 933 Männer und 990 Frauen. Für einen abschliessenden Entscheid über ein Sachgeschäft ist mindestens ein Fünftel aller Stimmberechtigten nötig, heute also 385. Es sind aber nur 125 Stimmberechtigte ( 6,50 %) anwesend, weshalb alle positiven und negativen Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen. Sämtliche Anwesenden kamen rechtzeitig in den Besitz der Versammlungsunterlagen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2014 Das Protokoll der Winter-Gemeindeversammlung 2014 wurde von der Finanzkommission geprüft. Gemeindeammann Otto Moser weist darauf hin, dass das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2014 während der Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei sowie unter der Gemeindewebsite eingesehen werden konnte. In der Gemeindeversammlungsvorlage wurde zudem eine Kurzfassung des Protokolls abgedruckt. Die Stimmberechtigten genehmigen diskussionslos und einstimmig das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2014.

3 E Kreditabrechnungen 2.1. Sanierung der Kanalisation 'Wiligraben' Bruttoanlagekosten CHF 237' Verpflichtungskredit CHF 350' Kreditunterschreitung CHF 112' auf Seite 8 in der Versammlungsbroschüre erwähnt sind Neubau eines Gemeindehauses Bruttoanlagekosten CHF 5'234' Verpflichtungskredit CHF 4'900' Kreditüberschreitung CHF 334' auf Seiten 8 und 9 in der Versammlungsbroschüre erwähnt sind Mehrkosten für den Einbau einer Wärmepumpe anstelle einer Gasheizung beim Gemeindehaus-Neubau Bruttoanlagekosten CHF 28' Verpflichtungskredit CHF 95' Kreditunterschreitung CHF 66' auf Seite 9 in der Versammlungsbroschüre erwähnt sind.

4 E Mehrkosten für die Überdachung vom Gemeindehaus-Neubau zum Zopfhuus Bruttoanlagekosten CHF 29' Verpflichtungskredit CHF 22' Kreditüberschreitung CHF 7' auf Seite 10 in der Versammlungsbroschüre erwähnt sind Rückbau der Liegenschaft Zopfgasse 16 'Karl-Wernli-Huus' Bruttoanlagekosten CHF 45' Verpflichtungskredit CHF 45' Kreditüberschreitung CHF auf Seite 10 in der Versammlungsbroschüre erwähnt sind Sanierung des Wiligrabens Bruttoanlagekosten CHF 722' Verpflichtungskredit CHF 770' Kreditunterschreitung CHF 47' auf Seite 11 in der Versammlungsbroschüre erwähnt sind.

5 E Bau einer Fernwärmeverbindung von der Holzschnitzelheizung in der Schulanlage bis zum Gemeindehaus-Neubau/Zopfhuus (Wärmeverbund) Bruttoanlagekosten CHF 138' Verpflichtungskredit CHF 200' Kreditunterschreitung CHF 61' auf Seiten 11 und 12 in der Versammlungsbroschüre erwähnt sind. 3. Verwaltungsrechnung 2014 Finanzvorsteher Peter Hauri weist darauf hin, dass heute die erste Rechnung nach dem neuen Rechnungsmodell HRM2 vorliegt. Nachdem bereits zwei Budgets nach HRM2 erstellt wurden, bildet nun die entsprechende Rechnung einen ersten Abschluss der grossen Umstellung. Ein riesiger Brocken dieser Arbeit musste durch die Leiterin Abteilung Finanzen Susanne Muther erbracht werden. Susanne Muther war nach ihrem Stellenantritt in Staufen kaum in der Materie eingearbeitet, kam die Umstellung auf HRM2. Frau Muther musste in den letzten beiden Jahren einen gewaltigen Einsatz leisten und hat die Umstellung sehr gut gemeistert. Susanne Muther wird für ihr grosses Engagement und ihren Durchhaltewillen mit einem herzlichen Applaus gedankt. Finanzvorsteher Peter Hauri merkt zudem an, dass sich auch der Umfang der Gemeindeversammlungsbroschüre spürbar geändert hat. Dieser Umstellungsprozess ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Auch in den nächsten Jahren wird das neue Modell noch mehrere Anpassungen und Änderungen erfahren. Finanzvorsteher Peter Hauri orientiert im Detail über die Verwaltungsrechnung 2014: Die Rechnung 2014 schliesst mit einem Jahresumsatz von CHF 11'637' ab. Das Rechnungsergebnis darf als "Fast-Punktlandung" bezeichnet werden. Dass das Ergebnis so nahe am Budget liegt, zeigt, dass sich der Gemeinderat und die Verwaltung sehr bemüht haben, vorsichtig mit dem Geld umzugehen. Dies ist in unserer Situation auch angezeigt, hat doch die Einwohnergemeinde per Ende 2014 Nettoschulden von CHF 5.5 Mio. (ca. CHF 2' pro EinwohnerIn). Gleichzeitig sind die tieferen Aufwendungen und Mindererträge teilweise auch durch externe, nicht beeinflussbare Faktoren entstanden. Die Abweichungen sind an verschiedenen Orten aufgetaucht: Es mussten zusätzliche Abschreibungen auf das Gemeindehaus getätigt werden.

6 E Bei den Baubewilligungsgebühren mussten Mindereinnahmen verzeichnet werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Baubewilligung einer grösseren Wohnüberbauung auf das Jahr 2015 verschob. Es durften im vergangenen Jahr deutlich mehr Betreibungsgebühren verbucht werden. Die grösste Ausgabenposition 'Bildung' von ca. CHF 3.0 Mio. schloss erfreulicherweise fast ausgeglichen ab. Es kam innerhalb der einzelnen Positionen zu Verschiebungen, welche sich schlussendlich grösstenteils ausglichen. Eine Rückerstattung der Spitex für das Jahr 2013 ist eingetroffen. Eine Rückerstattung aus der mittlerweile weggefallenen Spitalfinanzierung wird ausgewiesen. In der Rechnung ist diese Rückerstattung in der Abteilung 9 'Finanzen' in Abzug gebracht worden. Die Kostenüberschreitungen in der materiellen Hilfe machen exakt CHF 73' aus. Die Mehrkosten betragen eigentlich sogar CHF 176'000.00, welche aber durch grössere Rückerstattungen (CHF 103' über dem Budget) zu einem grossen Teil kompensiert werden konnten. Die budgetierten Lärmschutzmassnahmen, welche vom Kanton auf der Schafisheimerstrasse durchgeführt werden sollten, haben sich verzögert und werden vermutlich im Jahr 2015 anfallen. Für die Unterhaltsarbeiten im Naturschutzgebiet 'Buech-Steiacher' konnte ein grösserer Ertrag aus dem Unterhaltsfonds entnommen werden. Der Ertrag aus Gemeindesteuern schliesst mit dem grössten Minusbetrag. Die Abweichung ist vor allem damit zu erklären, dass Gemeinderat und Verwaltung zum Zeitpunkt der Budgetierung (Spätsommer 2013) von einem schnelleren Wachstum in unseren Neubaugebieten ausgegangen sind. Gleichzeitig fielen im Jahr 2014 einige höhere Steuerrückerstattungen an. Die Aktiensteuern schliessen mit einem erfreulichen Überschuss ab, der vor allem durch den Verkauf von Wohnungen in den Neubaugebieten durch juristische Personen erfolgt ist. Von natürlichen Personen wurden hingegen nicht mehr besonders viele Grundstückverkäufe durchgeführt, was sich in den Grundstückgewinnsteuern niedergeschlagen hat. Die Erbschafts- und Schenkungssteuern verzeichnen ebenfalls ein Plus von CHF 19' Dieser Budgetposten ist immer unmöglich vorauszusagen. Gesamthaft wird ein Verlust von CHF 40' ausgewiesen. Der Verlust wird über das Eigenkapital abgeschrieben. Das Eigenkapital per 31. Dezember 2014 beträgt CHF 1'407' Die Investitionsrechnung schliesst mit einem effektiven Einnahmenüberschuss von CHF 474' ab. Hauptgrund für diese positive Abweichung ist die schneller abgeschlossene Erstellung der Strassen im Gebiet Esterli-Flöösch. Dies wird abgemildert durch einige Mehrausgaben (Umbau Altes Schulhaus, Neubau Gemeindehaus, Fassadensanierung Zopfhuus, Sanierung Schafisheimerstrasse). Gemeindeammann Otto Moser geht nun die Seiten 39 bis 41 der Versammlungsbroschüre, Verwaltungsabteilung für Verwaltungsabteilung, durch. Von der Diskussionsmöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

7 E Gemäss Ausführungen von Finanzkommissionspräsident Ralph Hanselmann wurde die Rechnung in den vergangenen Monaten von der Finanzkommission und der externen Revisionsstelle BDO Visura, Aarau, formell und materiell im Detail geprüft. Die Umstellung auf HRM2 war mit viel Mehraufwand für die Verwaltung und den Ressortvorsteher verbunden. Es wird festgestellt, dass die Buchhaltung ordnungsgemäss und sauber geführt ist. Aufgrund der Prüfung beantragt die Finanzkommission, die Verwaltungsrechnung 2014 anzunehmen. Die Stimmberechtigten stimmen der Rechnung 2014 unter dem Vorsitz des Finanzkommissionspräsidenten Ralph Hanselmann einstimmig zu. 4. Rechenschaftsbericht 2014 Gemeindeammann Otto Moser verweist auf den schriftlichen Bericht auf den Seiten 108 bis 120 in der Gemeindeversammlungsvorlage. Er macht darauf aufmerksam, dass es sich dabei um eine Zusammenfassung handelt. Die Staufner Bevölkerung wird jeweils an den regelmässigen Politapéros, im Usrüefer, auf der Gemeindewebsite sowie in der Tagespresse immer wieder orientiert. Ohne das Wort zu verlangen stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Rechenschaftsbericht 2014 mit grosser Mehrheit zu. 5. Kredit von CHF 220' für den Ersatz der Schaltanlagen in den Trafostationen 'Chrüzweg' und 'Seefeld' Gemeindeammann Otto Moser weist darauf hin, dass dieses Sachgeschäft auf den Seiten 121 bis 124 in der Versammlungsvorlage erläutert ist. Als zuständiger Ressortvorsteher informiert er die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausführlich über dieses Sachgeschäft: Die Gemeinde Staufen ist in den Trafostationen 'Chrüzweg' und 'Seefeld' an das übergeordnete Netz der AEW Energie AG angeknüpft. Die Schaltanlagen weisen ein beachtliches Alter auf und entsprechen längst nicht mehr den technischen Anforderungen. Anlässlich des letztjährigen grösseren Stromausfalls wurde die Stromversorgung der Gemeinden Staufen, Lenzburg und Niederlenz unterbrochen. Mit den neuen Schaltanlagen würde ein gleiches Ereignis nur die Gemeinde Staufen betreffen.

8 E Im übergeordneten AEW-Netz treten gegen Ende Jahr Veränderungen ein. Bedingt durch den grossen Energiebedarf von Coop wird in Schafisheim ein neues Unterwerk erstellt. Nach diesem Unterwerk ist Staufen eine der ersten grossen Gemeinden, die versorgt wird. Die Gefahr könnte entstehen, dass wir mit unseren alten Schaltanlagen die neue Coop-Bäckerei und noch einen grösseren Kreis von Gemeinden vom Netz nehmen. Eine Schadenersatzpflicht in einem solchen Fall würde für die Gemeinde Staufen eine sehr kostspielige Angelegenheit. Aus der Versammlung werden keine Wortmeldungen gemacht. Dem Kredit von CHF 220' für den Ersatz der Schaltanlagen in den Trafostationen 'Chrüzweg' und 'Seefeld' wird mit grosser Mehrheit die Zustimmung erteilt. 6. Abwasserverband Region Lenzburg; Genehmigung der Teilrevision der Satzungen Gemeindeammann Otto Moser weist darauf hin, dass dieses Sachgeschäft auf den Seiten 125 bis 127 in der Versammlungsvorlage erläutert ist. Gemeindeammann Otto Moser informiert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausführlich über dieses Traktandum. Die Erfahrungen und spezifische Kostenerhebungen, welche der Kanton durchgeführt hat, haben ergeben, dass grössere Abwasserreinigungsanlagen bedeutend kostengünstiger betrieben werden können. Ausserdem sind die Betriebssicherheit, Wirkungsgrad und Stossbelastungen bei grösseren Anlagen mehr gegeben. Grössere Anlagen liegen zudem an leistungsfähigeren Vorflutern und sind dadurch auch ökologisch von Vorteil. Die Abwasserreinigungsanlage der Region Lenzburg in Wildegg entspricht genau diesem Profil und wird von Seiten des Kantons als Pionieranlage betrachtet. Der Abwasserverband Lotten betreibt eine eigene, kleine Reinigungsanlage. Das Profil dieser Anlage liegt weit weg der Zielsetzungen des Kantons. Darum hat der Kanton dem Abwasserverband Lotten mit den drei Verbandsgemeinden Schafisheim, Hunzenschwil und Rupperswil einen Zusammenschluss mit der ARA Wildegg auferlegt. Der Zusammenschluss erfolgt über einen 1.5 km langen Kanal im südlichen Aaredamm. Die Kosten dafür sind durch die drei Verbandsgemeinden zu tragen. Damit der Anschluss auch rechtlich vollzogen ist, bedarf es einer Anpassung der Satzungen des Abwasserverbandes Region Lenzburg. Die teilrevidierten Satzungen liegen an der heutigen Versammlung zur Genehmigung vor. Sie müssen von sämtlichen sechs Verbandsgemeinden genehmigt werden. Durch den Kanton und den Vorstand des Abwasserverbandes der Region Lenzburg wurden die Satzungen bereits gutgeheissen. Aus der Versammlung werden keine Wortmeldungen gemacht. Ohne das Wort zu verlangen wird der Teilrevision der Satzungen des Abwasserverbandes Region Lenzburg mit grosser Mehrheit die Zustimmung erteilt.

9 E Einbürgerungsgesuch (Zusicherung des Bürgerrechts der Gemeinde Staufen) Gemeindeammann Otto Moser verweist auf die ausführlichen Erläuterungen und hält fest, dass die entsprechenden Akten während 14 Tagen vor der heutigen Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auflagen. Er macht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darauf aufmerksam, dass die Beschlüsse bei Einbürgerungen gemäss Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2003 endgültig sind und nicht dem fakultativen Referendum unterstehen. Zudem weist er auf die rechtlichen Punkte und deren mögliche Auswirkungen bei einer allfälligen Ablehnung von Einbürgerungen durch die Gemeindeversammlung hin. Die Bürgerrechtsbewerber Stefan Fischer und Karin Fischer geb. Sobottka sind heute als Zuschauer anwesend. Vor der Abstimmung haben die beiden Bürgerrechtsbewerber das Versammlungslokal verlassen. Von der Diskussionsmöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht. Folgenden Bürgerrechtsbewerbern wird in offener Abstimmung das Gemeindebürgerrecht von Staufen mit 124 Ja- zu 0 Nein-Stimmen zugesichert: Stefan Fischer, geb. 14. September 1967, und 'Karin' Christine Fischer-Sobottka, geb. 29. November 1967, sowie ihre beiden Töchter 'Julie' Zoé Fischer, geb. 26. September 2003, und 'Alina' Ana Fischer, geb. 20. November 2007, alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in Staufen, Wiligraben 4. Die Einbürgerungsabgabe für die Familie Fischer-Sobottka beträgt CHF 3' Nach der Abstimmung kehren die im Ausstand gewesenen Bürgerrechtsbewerber wieder zurück. Gemeindeammann Otto Moser gibt das Abstimmungsresultat bekannt, welches von den Bürgerrechtsbewerbern mit grosser Freude zur Kenntnis genommen wird. 8. Erteilung des Ehrenbürgerrechts an Alfred und Verena Sandmeier- Ackermann Gemeindeammann Otto Moser tut seiner grossen Freude kund, dass er die Aufnahme von Alfred und Verena Sandmeier-Ackermann in das Ehrenbürgerrecht der Einwohnergemeinde Staufen empfehlen darf. Mit ihrem Engagement für die Gemeinde Staufen haben sie einen überaus grossen Beitrag zur dörflichen Gemeinschaft und dem Dorfgeist beigetragen. Über Jahrzehnte haben sie in verschiedenen Funktionen mitgewirkt. Gemeindeammann Otto Moser ruft einige ausgeführte Tätigkeiten in Erinnerung. Manche Brauchtümer und Traditionen haben dank ihrer unermüdlichen Arbeit Bestand gehalten. Ihr Beitrag an die Staufner Dorfgemeinschaft ist unübertroffen und einzigartig. Im Namen der ganzen Staufner Bevölkerung bedankt sich Gemeindeammann Otto Moser für alles ganz herzlich.

10 E Alfred und Verena Sandmeier-Ackermann werden mit einem grossen Applaus in das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Staufen aufgenommen. Alfred Sandmeier bedankt sich ganz herzlich für diese riesengrosse Ehre. Er dankt ebenfalls allen Personen, welche ihm immer wieder zur Seite gestanden sind. Alleine wäre nicht alles machbar gewesen. Er dankt im Speziellen seiner Frau und seinen Kindern, welche ab und wann auf ihren Vater verzichten mussten. Er empfiehlt allen Leuten, sich im Milizsystem zu betätigen. Verena Sandmeier-Ackermann schliesst sich diesem Dankeschön an. Für sie war es immer eine Freude, all diese Sachen machen zu dürfen. Immer standen Leute zur Seite, welche mitgeholfen haben. Sie ruft auch die vielen Neuzuzüger auf, den Schritt zur Mitwirkung zu wagen und nicht nur hier zu wohnen, sondern auch hier zu Hause zu sein. Ein Dirigent mit Solisten braucht auch einen guten Chor zur Seite! 9. Verschiedenes Gemeindeammann Otto Moser teilt mit, dass Urs Schmid den Rücktritt aus der Regional-Schulpflege Lenzburg-Ammerswil-Staufen gegeben hat. Stefan Geissmann- Gradwohl hat sich für dieses Amt zur Verfügung gestellt und wurde in stiller Wahl in diesem Amt bestätigt. Er wird diese neue Tätigkeit ab dem neuen Schuljahr 2015/2016 übernehmen. Von der Behörde sind keine weiteren Mitteilungen zu machen; die allgemeine Diskussion ist offen. Von Seiten der Versammlungsteilnehmer werden keine Wortmeldungen gemacht. Nachdem das Wort aus der Versammlung nicht gewünscht wird, lädt Gemeindeammann Otto Moser die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zum traditionellen Gemeindeversammlungs-Apéro ein. Der offizielle Teil der Versammlung wird um Uhr geschlossen.

11 E Uhr Schluss der Versammlung Für getreues Protokoll GEMEINDERAT STAUFEN Der Gemeindeammann Otto Moser Der Gemeindeschreiber Mike Barth Rechtskraftbescheinigung Es wird festgestellt, dass sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2015, welche dem fakultativen Referendum gemäss 31 des Gemeindegesetzes unterstanden, nach der am 13. Juli 2015 unbenützt abgelaufenen Referendumsfrist rechtsgültig geworden sind. Staufen, 14. Juli 2015 GEMEINDERAT STAUFEN Der Gemeindeammann Otto Moser Der Gemeindeschreiber Mike Barth

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