Stuttgart, 22. Mai 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stuttgart, 22. Mai 2012"

Transkript

1 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 22. Mai 2012 Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in gewerblichen Unternehmen Erweiterung des Programms Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand Einführung des Programms Energieeffizienzfinanzierung ELR-Kombi Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben vom haben wir Sie über die Einführung des Programms Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand zum informiert. Das neue Programm ist auf reges Interesse bei Unternehmen und Banken gestoßen. In Gesprächen mit unseren Partnern wurde vielfach der Wunsch nach längeren Darlehenslaufzeiten sowie einer Öffnung für besonders energieeffiziente Neubauten an uns herangetragen. Zudem wurde uns ein Bedarf für etwas größere mittelständische Unternehmen oberhalb der KMU Schwelle kommuniziert. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir diesen Wünschen für Zusagen ab dem Rechnung tragen können. Für die Förderung der Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden wir künftig mit der KfW kooperieren und die Darlehen aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm refinanzieren. Die Zinssätze werden wir zusätzlich um 30 BP verbilligen. Wie bisher werden Bereitstellungszinsen erst nach 12 Monaten erhoben. Ab dem werden wir außerdem die Energieeffizienz in größeren Unternehmen bis zu einem Gruppenumsatz von 500 Mio. fördern, in ländlichen Räumen mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

2 Seite 2 zum Rundschreiben der L-Bank vom 22. Mai Erweiterung des Programms Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand Förderung von energieeffizienten Neubauvorhaben Gefördert werden Bauvorhaben deren Jahres-Primärenergiebedarf mindestens 20 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) liegt und deren spezifischer Transmissionswärmekoeffizient mindestens den Vorgaben der EnEV 2009 entspricht. Erweiterung des Laufzeitenangebotes Ab dem 1.7. bieten wir folgende Darlehenslaufzeiten an: 5 Jahre, ein tilgungsfreies Jahr 8 Jahre, ein oder zwei tilgungsfreie Jahre 10 Jahre, ein oder zwei tilgungsfreie Jahre 15 Jahre, ein oder zwei tilgungsfreie Jahre 20 Jahre, ein, zwei oder drei tilgungsfreie Jahre Laufzeiten über 10 Jahre können wir Vorhaben beantragt werden, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt. Die Zinsen sind für Laufzeiten bis einschließlich 10 Jahren für die Laufzeit festgeschrieben, bei längeren Laufzeiten wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben. Einführung eines Förderfensters für kleine Unternehmen Kleine Unternehmen (KU) erhalten eine Zinspräferenz. Als KU gelten Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Förderung von Unternehmen oberhalb der KMU Schwelle Gefördert werden Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet. Die Zinssätze liegen über denen für mittlere Unternehmen. Die Förderung wird als De- Minimis-Beihilfe gewährt. Höchstbetrag Der Höchstbetrag wird auf i.d.r. 10 Mio. EUR je Vorhaben angehoben. Sollte dieser Betrag im Einzelfall nicht ausreichen, bitten wir um Abstimmung der möglichen Darlehenshöhe mit der L-Bank. Wie bisher werden die Darlehen mit einem bereitstellungszinsfreien Jahr gewährt. 2. Einführung des Programms Energieeffizienzfinanzierung ELR-Kombi Für Vorhaben, die bereits durch einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gefördert werden, kann keine zusätzliche Zinsverbilligung aus

3 Seite 3 zum Rundschreiben der L-Bank vom 22. Mai 2012 Landes- oder Bankbeitragsmitteln gewährt werden. Zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für besonders energieeffiziente Vorhaben, die in das ELR eingeplant werden, bieten wir daher, analog zum ELR-Kombidarlehen, die Energieeffizienzfinanzierung ELR-Kombi an. Die Darlehen werden zu den Zinssätzen des KfW-Energieeffizienzprogramms angeboten, die L-Bank verzichtet auf die Bereitstellungszinsen bis 12 Monate nach Zusagedatum. Die weiteren Programmbestimmungen einschließlich der förderfähigen Kosten und der vorgesehenen Bestätigungen zur Energieeffizienz des Investitionsvorhabens entsprechen der Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand. Die Antragstellung erfolgt auf dem für den ELR-Zuschuss vorgesehenen Vordruck. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen oder dem Internet unter L-Bank.de/Unternehmen. Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter der L-Bank gerne telefonisch unter der Hotline- Nummer Zusagen zu den neuen Programmbedingungen in der Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand sowie für das Angebot Energieeffizienzfinanzierung ELR-Kombi können ab dem erfolgen. Anträge in Papierform nehmen wir ab dem entgegen. Die ab dem gültigen Zinssätze werden wir Ihnen zeitnah mitteilen. Indikative Sätze für die neuen Laufzeiten sowie die Energieeffizienzfinanzierung ELR-Kombi Darlehen werden wir Ihnen Anfang Juni zur Verfügung stellen. Wir hoffen, durch diese Ausweitung des Förderangebotes mit Ihrer Unterstützung einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende in Baden-Württemberg leisten zu können. Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz-Kaiser Walter Weik

4 Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand (KMU) Merkblatt (Stand ) Quelle: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Baden-Württemberg zinsverbilligte Förderdarlehen. Die ohnehin günstigen, vom Bund subventionierten Förderkredite der KfW Bankengruppe aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm werden zusätzlich vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und der L-Bank verbilligt. Für kleine Unternehmen (KU) gibt es ein KU-Fenster mit besonders vergünstigten Konditionen. Es können Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg gefördert werden. 1. Was wird gefördert? 1.1 Zinsverbilligte Darlehen können für folgende Investitionsmaßnahmen in Baden-Württemberg gewährt werden: Effiziente Energieerzeugung und -verwendung, zum Beispiel: Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser) Effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung) Maschinenpark (elektrische Antriebe, Druckluft, Pumpen) Prozesskälte / Prozesswärme Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Voraussetzungen: Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird Erwerb von Beförderungsmitteln und Ausrüstungsgütern für den Straßen- und Luftverkehr Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur Umschuldungen und Sanierungsfälle Es sind alle Investitionskosten förderfähig, die in unmittelbarer Verbindung mit den angestrebten Energieeinspareffekten stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme. Nicht förderfähig sind Betriebsmittelbedarf und Warenlager. 2. Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. 1.2 Bei Ersatzinvestitionen muss die Energieeinsparung mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre betragen. Bei Neuinvestitionen muss eine Energieeinsparung von 15 % gegenüber den in der Branche üblicherweise eingesetzten Anlagen nachgewiesen werden. Sanierung und Neubau eines Betriebsgebäudes a) Die Komplettsanierung ist förderfähig, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P mindestens den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009 ) für einen Neubau entspricht und der Transmissionswärmeverlust H T den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das EnEV 2009 Neubau-Niveau. Gefördert werden nur Unternehmen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission handelt. Sie müssen folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU- Kriterium): Sie beschäftigen weniger als 250 Personen Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Kleine Unternehmen (KU) erhalten eine zusätzliche Zinspräferenz. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben. Form-Solutions Artikel Nr LB /12 Seite 1 von 4 b) Der komplette Neubau ist förderfähig, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV 2009 um mindestens 20 % unterschritten wird und der spezifische Transmissionswärmeverlust H T mindestens den Vorgaben der EnEV 2009 für das Referenzgebäude entspricht. Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen: Erwerb von Grundstücken Erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25 %) zu berücksichtigen. Das Merkblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (so genanntes KMU-Infoblatt) enthält insbesondere zu Verflechtungen detaillierten Informationen. Sie erhalten es bei der L-Bank unter Telefon oder im Internet unter

5 Nicht gefördert werden Unternehmen, die einer Beihilfenrückforderung auf Grund einer Entscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind. Außerdem werden Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 6 dieses Merkblatts nicht gefördert. 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. 3.2 Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil: Minimaler Bruttodarlehensbetrag: Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 3.3 Laufzeitvarianten Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten In der Regel Euro In der Regel 10 Millionen Euro 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 15 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die ersten 10 Jahre gebunden. 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die ersten 10 Jahre gebunden. Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. 3.4 Auszahlung Die Darlehen werden zu 100 % ausbezahlt. 3.5 Sollzinssätze Risikogerechtes Zinssystem Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer stark variieren, müssen die Sollzinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank neun risikoabhängige Preisklassen A bis I vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitätsund eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei der Antragstellung festgelegt. Der endgültige Sollzinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon ) oder im Internet unter heruntergeladen werden Konditionenübersicht 3.6 Die aktuellen Sollzinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter ( ) rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen. Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des tilgungsfreien Jahres vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten zum , , und Vorfälligkeitsentschädigung /12 Seite 2 von Zinsverbilligung Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die gesamte Laufzeit. Darlehen mit 15- oder 20-jähriger Laufzeit werden nur innerhalb der 10-jährigen Sollzinsbindungsfrist verbilligt Sollzinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit außer bei der 15- und 20-jährigen Laufzeitvariante. Hier wird der Sollzinssatz nach Ablauf der 10-jährigen Sollzinsbindungsphase unter Zugrundelegung des gegebenenfalls geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase durch den Endkreditnehmer gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig. 3.8 Sicherheiten Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Falls ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann die Hausbank die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden- Württemberg oder die L-Bank beantragen (siehe 5.). Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 1 Million Euro zuständig. Für höhere Bürgschaftsbeträge ist die L-Bank zuständig.

6 3.9 Kombinationsmöglichkeit Die Kombination eines Kredits aus der Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand (KMU) mit der Beratungsförderung der KfW Energieberatung Mittelstand ist möglich. 4. Wie wird der Kredit beantragt? 4.1 Hausbankverfahren 4.2 Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet dann den Antrag mit der erforderlichen Bestätigung gemäß Nummer 4.5, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt. Antragsunterlagen Der Antrag wird auf dem Antragsvordruck der L-Bank Antrag für Kreditprogramme des Landes (Vordruck 9078) gestellt. Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor oder können bei der L-Bank (Telefon ) bestellt werden. Vordrucke sowie eine Übersicht zu den notwendigen Antragsunterlagen (Bestätigung des Sachverständigen) können auch im Internet unter heruntergeladen werden. 4.3 Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden. verständigen (Ausstellungsberechtigter nach 21 EnEV 2009 für Nichtwohngebäude oder einer nach 43 Landesbauordnung Baden-Württemberg berechtigten Person für die Erstellung der Nachweise nach der EnEV 2009 ) auf dem selben Vordruck zu bestätigen. 5. Bürgschaft Energieeffizienz 50, stille Beteiligung Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50 %igen Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,3 % bis 1,10 % pro Jahr aus dem valutierenden Bruttodarlehensbetrag, je nach Preisklasse des risikogerechten Zinssystems. Die einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem genehmigten Bürgschaftsbetrag. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (grundsätzlich bis zu 1 Million Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. Die Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand kann zwischen und Euro durch eine spezielle stille Beteiligung in Höhe von 25 % im Rahmen des Kombi-Programms der Bürgschaftsbank/MBG ergänzt werden. Nähere Informationen zu den Bürgschafts- und Beteiligungsprogrammen erhalten sie bei der Bürgschaftsbank/MBG unter der Telefonnummer 0711/ oder im Internet unter und /12 Seite 3 von 4 Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). Als Antragstellung gilt ein von der Hausbank dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Antragsteller. Der vom Endkreditnehmer unterschriebene Antragsvordruck ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach diesem Gespräch bei der L-Bank einzureichen. 4.4 Verwendungsnachweis Die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel ist gegenüber der Hausbank nachzuweisen. 4.5 Sachverständigengutachten / Bestätigung Für Maschinen und Anlagen ist die gemäß den Förderbestimmungen erforderliche Energieeinsparung durch einen Sachverständigen (in der Regel Steinbeis-Stiftung) auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu bestätigen. Die Begutachtung durch die Steinbeis-Stiftung ist für das antragstellende Unternehmen kostenfrei. Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden oder bei Betriebsneubauten sind die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf Q P und den Transmissionswärmeverlust H T nach der EnEV 2009 von einem Sach- 6. EU-Beihilferecht Darlehen aus der Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand (KMU) stellen Beihilfen im Sinne von 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Ehemals Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag) dar. Investitionsbeihilfen vergibt die L-Bank unter der Voraussetzung der Artikel 1 bis 12 und 15 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (Amtsblatt der EU Nummer L 214 /3). Diese Verordnung verpflichtet L-Bank und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben: Zulässige Beihilfeintensität und Kumulierung: Für Investitionsbeihilfen an KMU s sind maximal 20 % Beihilfeintensität bei kleinen und 10 % bei mittleren Unternehmen erlaubt. Betrifft die Investition die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, beträgt die maximale Beihilfeintensität 40 %. Die maximal zulässige Beihilfeobergrenze beträgt pro Unternehmen und Investitionsvorhaben 7,5 Millionen Euro.

7 Eine Kumulation von Fördermitteln aus diesem Programm mit solchen aus anderen Programmen ist möglich, wenn diese unterschiedliche, jeweils bestimmbare förderfähige Kosten betreffen. Eine Kumulation mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme ist für dieselben förderfähigen Kosten nur zulässig, wenn auf Grund dieser Kumulierung die maximale Beihilfeintensität nach Maßgabe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung nicht überschritten wird. Sollten mehrere Beihilfen nach unterschiedlichen Beihilfegruppen im Sinne dieser Verordnung gewährt werden, gilt die maximale Beihilfeintensität derjenigen Gruppe mit der höchsten maximalen Beihilfeintensität. Definition eines kleinen und mittleren Unternehmens in Schwierigkeiten: a) im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verlorengegangen; oder b) im Falle von Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschafter haften, ist mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verlorengegangen; oder c) unabhängig von der Gesellschaftsform sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt /12 Seite 4 von 4 L-Bank Bereich Wirtschaftsförderung Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Beratungszentrum Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

8 Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand (GU) Merkblatt (Stand ) Gewerbliche Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 500 Millionen Euro erhalten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Baden-Württemberg besonders zinsverbilligte Förderdarlehen. Die Darlehen werden aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und der L-Bank verbilligt. Es können Investitionsvorhaben in Baden- Württemberg gefördert werden. Für Vorhaben in den ländlichen Räumen (Gemeinden unter Einwohnern, in den Kreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr Gemeinden unter Einwohnern) stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank der L-Bank dafür zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Verfügung. Unabhängig von der Gebietskulisse gelten in Baden-Württemberg im Programm Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand (GU) die gleichen Konditionen Was wird gefördert? Zinsverbilligte Darlehen können für folgende Investitionsmaßnahmen in Baden-Württemberg gewährt werden: Effiziente Energieerzeugung und -verwendung, zum Beispiel: Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser) Effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung) Maschinenpark (elektrische Antriebe, Druckluft, Pumpen) Prozesskälte / Prozesswärme Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen: Erwerb von Grundstücken Erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird Erwerb von Beförderungsmitteln und Ausrüstungsgütern für den Straßen- und Luftverkehr Umschuldungen und Sanierungsfälle Es sind alle Investitionskosten förderfähig, die in unmittelbarer Verbindung mit den angestrebten Energieeinspareffekten stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme. Nicht förderfähig sind Betriebsmittelbedarf und Warenlager. 2. Wer wird gefördert? Form-Solutions Artikel Nr LB /12 Seite 1 von Voraussetzungen: Bei Ersatzinvestitionen muss die Energieeinsparung mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre betragen. Bei Neuinvestitionen muss eine Energieeinsparung von 15 % gegenüber den in der Branche üblicherweise eingesetzten Anlagen nachgewiesen werden. Sanierung und Neubau eines Betriebsgebäudes a) b) Die Komplettsanierung ist förderfähig, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P mindestens den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009 ) für einen Neubau entspricht und der Transmissionswärmeverlust H T den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das EnEV 2009 Neubau-Niveau. Der komplette Neubau ist förderfähig, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV 2009 um mindestens 20 % unterschritten wird und der spezifische Transmissionswärmeverlust H T mindestens den Vorgaben der EnEV 2009 für das Referenzgebäude entspricht. Gewerbliche Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von maximal 500 Millionen Euro. Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten: Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist, Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie, alle Unternehmen, zwischen denen formelle oder faktische Konzernverhältnisse (zum Beispiel Gesellschafteridentität) bestehen. Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen (Beteiligung 50 %) vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen. Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors sowie Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 5 dieses Merkblatts.

9 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. 3.2 Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil: Minimaler Bruttodarlehensbetrag: Maximaler Bruttodarlehensbetrag: 3.3 Laufzeitvarianten Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten In der Regel Euro In der Regel 10 Millionen Euro 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 15 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die ersten 10 Jahre gebunden. 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die ersten 10 Jahre gebunden. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitätsund eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei der Antragstellung festgelegt. Der endgültige Sollzinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon ) oder im Internet unter heruntergeladen werden Konditionenübersicht Die aktuellen Sollzinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter ( ) rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen. Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. 3.6 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des tilgungsfreien Jahres vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten zum , , und Auszahlung Die Darlehen werden zu 100 % ausbezahlt. 3.5 Sollzinssätze Zinsverbilligung Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die gesamte Laufzeit. Darlehen mit 15- oder 20-jähriger Laufzeit werden nur innerhalb der 10-jährigen Sollzinsbindungsfrist verbilligt Sollzinsbindungsfrist 3.7 Vorfälligkeitsentschädigung Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase durch den Endkreditnehmer gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig. 3.8 Sicherheiten Das Darlehen ist banküblich zu besichern. 4. Wie wird der Kredit beantragt? /12 Seite 2 von 3 Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit außer bei der 15- und 20-jährigen Laufzeitvariante. Hier wird der Sollzinssatz nach Ablauf der 10-jährigen Sollzinsbindungsphase unter Zugrundelegung des gegebenenfalls geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden Risikogerechtes Zinssystem Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer stark variieren, müssen die Sollzinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank neun risikoabhängige Preisklassen A bis I vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. 4.1 Hausbankverfahren 4.2 Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet dann den Antrag mit der erforderlichen Bestätigung gemäß Nummer 4.5, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt. Antragsunterlagen Der Antrag wird auf dem Antragsvordruck der L-Bank Antrag für Kreditprogramme des Landes (Vordruck 9078) gestellt. Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor oder können bei der L-Bank (Telefon ) bestellt werden. Vordrucke sowie eine Übersicht zu den notwendigen Antragsunterlagen (Bestätigung des Sachverständigen) können auch im Internet unter heruntergeladen werden.

10 4.3 Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). Als Antragstellung gilt ein von der Hausbank dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Antragsteller. Der vom Endkreditnehmer unterschriebene Antragsvordruck ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach diesem Gespräch bei der L-Bank einzureichen. 4.4 Verwendungsnachweis Die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel ist gegenüber der Hausbank nachzuweisen. 4.5 Sachverständigengutachten / Bestätigung Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden oder bei Betriebsneubauten sind die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf Q P und den Transmissionswärmeverlust H T nach der EnEV 2009 von einem Sachverständigen (Ausstellungsberechtigter nach 21 EnEV 2009 für Nichtwohngebäude oder einer nach 43 Landesbauordnung Baden-Württemberg berechtigten Person für die Erstellung der Nachweise nach der EnEV 2009 ) auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu bestätigen. 5. EU-Beihilferecht Die Darlehen aus diesem Programm stellen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Ehemals Artikel 87 Absatz1 EG-Vertrag) dar. Diese Beihilfen vergibt die L-Bank unter der Voraussetzung der Verordnung (EG) Nummer 1998/2006 der Kommission vom über die Anwendung von Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen (Amtsblatt der EU Nummer L 379/5). Diese Verordnung verpflichtet L-Bank und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben: Zulässige Beihilfeobergrenzen und Kumulierung Der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfe/n an ein Unternehmen, der sich auch aus einer Kumulierung mehrerer Bewilligungen ergeben kann, darf innerhalb von drei Kalenderjahren die Summe von Euro Beihilfewert nicht übersteigen. Bei Unternehmen, die im Bereich des Straßengütertransportsektors tätig sind, beträgt dieser Schwellenwert Euro. Zudem müssen De-minimis-Beihilfen mit Beihilfen anderer Programme kumuliert werden, falls es sich um dieselben förderfähigen Aufwendungen handelt. Dabei dürfen die De-minimis-Beihilfen gemeinsam mit anderen Beihilfen (zum Beispiel KMU-Beihilfen auf der Grundlage des Artikel 15 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) die in einer Kommissionsvorschrift genannte Höchstintensität (zum Beispiel 20 % für kleine Unternehmen und 10 % für mittlere Unternehmen) nicht überschreiten. Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten Im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU, C 244/2 vom ). Ein Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern / Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen. Diese Verluste werden das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben, wenn der Staat nicht eingreift. Unabhängig von seiner Größe kann ein Unternehmen sich in Schwierigkeiten befinden, wenn a) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verlorengegangen ist, b) c) bei Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist, unabhängig von der Unternehmensform die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Selbst wenn keine der in a) bis c) genannten Voraussetzungen erfüllt ist, kann ein Unternehmen als in Schwierigkeiten befindlich angesehen werden, wenn die hierfür typischen Symptome auftreten, wie steigende Verluste, sinkende Umsätze, wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, verminderter Cashflow, zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung sowie Abnahme oder Verlust des Reinvermögens. Schlimmstenfalls ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, oder es wurde bereits ein Insolvenzverfahren nach innerstaatlichem Recht eingeleitet /12 Seite 3 von 3 L-Bank Bereich Wirtschaftsförderung Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Beratungszentrum Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

11 Energieeffizienzfinanzierung - ELR-Kombi Merkblatt (Stand ) Quelle: In Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe erweitert die L-Bank ihr Finanzierungsangebot zur Steigerung der Energieeffizienz in Baden-Württemberg. Das Programm Energieeffizienzfinanzierung - ELR-Kombi kann ergänzend zu einem ELR-Zuschuss oder einem ELR-Darlehen bereitgestellt werden. Damit kann die L-Bank bei gewerblichen Investitionsvorhaben zur Energieeinsparung und effizienten Energieverwendung, die im "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)" gefördert werden, eine besonders attraktive Komplettfinanzierung anbieten. Die Darlehen werden aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm refinanziert. Form-Solutions Artikel Nr LB /12 Seite 1 von 3 1. Was wird gefördert? Förderfähige Vorhaben Gefördert werden nur Vorhaben, die im ELR-Programm in den Förderschwerpunkten "Arbeiten" und "Grundversorgung" eingeplant wurden. Im Rahmen dieser Vorhaben werden alle Investitionen zur Energieeinsparung und effizienten Energieversorgung finanziert. Für den Teil des eingeplanten Vorhabens, der nicht oder nicht ausreichend zur Energieeinsparung beiträgt (zum Beispiel Grundstück, Außenanlagen), ist eine Förderung mit einem ELR-Kombi-Darlehen möglich. Förderfähige Ausgaben Finanziert werden Ausgaben für: Neubau einer Betriebsimmobilie Der komplette Neubau ist förderfähig, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV 2009 um mindestens 20 % unterschritten wird und der spezifische Transmissionswärmeverlust H T mindestens den Vorgaben der EnEV 2009 für das Referenzgebäude entspricht. Sanierung einer Betriebsimmobilie Die Komplettsanierung ist förderfähig, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q P mindestens den Vorgaben der Energieeinsparverordung 2009 (EnEV 2009 ) für einen Neubau entspricht und der Transmissionswärmeverlust H T den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das EnEV 2009 Neubau-Niveau. Einzelmaßnahmen zur Sanierung sind ebenfalls förderfähig, wenn hierdurch die Energieeinsparung mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, beträgt. Maschinen und Betriebseinrichtungen Bei Ersatzinvestitionen muss die Energieeinsparung mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, betragen. Bei Neuinvestitionen muss eine Energieeinsparung von 15 % gegenüber den in der Branche üblicherweise eingesetzten Anlagen nachgewiesen werden. Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen: Erwerb von Grundstücken Erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend zur Netzeinspeisung dienen Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird Erwerb von Beförderungsmitteln und Ausrüstungsgütern für den Straßen- und Luftverkehr Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur Umschuldungen und Sanierungsfälle Es sind alle Investitionskosten förderfähig, die in unmittelbarer Verbindung mit den angestrebten Energieeinspareffekten stehen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme. Nicht förderfähig sind Betriebsmittelbedarf und Warenlager. 2. Wer wird gefördert? Finanziert werden nur Unternehmen, deren Investitionsvorhaben in das ELR-Programm eingeplant worden ist. Gefördert werden Freiberufler*) und kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) nach der EU- Definition (Amtsblatt der EU Nummer L 124/36 vom ) mit weniger als 100 Beschäftigten. Kleine Unternehmen (KU) erhalten eine zusätzliche Zinspräferenz. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben. Außerdem sind Unternehmen, die einer Beihilfenrückforderung auf Grund einer Entscheidung der EU- Kommission nicht nachgekommen sind, von einer Förderung ausgeschlossen. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 5 dieses Merkblatts sind ebenfalls ausgeschlossen. *) In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Freiberufler oder Kreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.

12 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines vom Bund und der KfW zinsverbilligten Darlehens. 3.2 Umfang der Finanzierung Zusammen mit einem Zuschuss oder einem Darlehen aus dem ELR-Programm können bis zu 100 % der gesamten Investitionskosten finanziert werden. Minimaler Bruttodarlehensbetrag: Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel Euro In der Regel 10 Millionen Euro Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei der Antragstellung festgelegt. Der endgültige Sollzinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon ) oder im Internet unter heruntergeladen werden Konditionenübersicht 3.3 Laufzeitvarianten 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die gesamte Laufzeit gebunden. 15 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die ersten 10 Jahre gebunden. 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Der Sollzins ist für die ersten 10 Jahre gebunden. Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. 3.4 Auszahlung Die Darlehen werden zu 100 % ausbezahlt. 3.5 Sollzinssätze Sollzinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit außer bei den 15- und 20-jährigen Laufzeitvarianten. Hier wird der Sollzinssatz nach Ablauf der 10-jährigen Sollzinsbindungsphase unter Zugrundelegung des gegebenenfalls geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden Risikogerechtes Zinssystem Die aktuellen Sollzinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter ( ) rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen. Zinstermine Die Sollzinsen sind vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende fällig am , , , Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf des tilgungsfreien Jahres vierteljährlich nachträglich in gleich hohen Raten zum , , und Vorfälligkeitsentschädigung Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase durch den Endkreditnehmer gegen Vorfälligkeitsentschädigung zulässig. Sicherheiten Darlehen aus dem Programm "Energieeffizienzfinanzierung - ELR-Kombi" sind banküblich abzusichern. Falls das Unternehmen ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung stellen kann, kann die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden- Württemberg oder die L-Bank beantragt werden. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 1 Million Euro zuständig. Für höhere Bürgschaftsbeträge ist die L-Bank zuständig /12 Seite 2 von 3 Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer stark variieren, müssen die Sollzinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank neun risikoabhängige Preisklassen A bis I vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitätsund eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest Kombinationsmöglichkeiten Die Kombination eines Kredits aus der Energieeffizienzfinanzierung - ELR-Kombi mit der Beratungsförderung der KfW "Energieberatung Mittelstand" ist möglich.

13 4. Wie wird die Förderung beantragt? 5. EU-Beihilferecht 4.1 Hausbankenverfahren Die Energieeffizienzfinanzierung - ELR-Kombi wird zusammen mit dem ELR-Zuschuss oder dem ELR- Darlehen beantragt. Der Antrag für das Programm Energieeffizienzfinanzierung - ELR-Kombi muss immer über die Hausbank eingereicht werden. Sie leitet den Antrag mit der erforderlichen Bestätigung gemäß Nummer 4.4, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt. Darlehen aus der Energieeffizienzfinanzierung - ELR- Kombi stellen Beihilfen im Sinne von 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Ehemals Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag) dar. Investitionsbeihilfen vergibt die L-Bank unter der Voraussetzung der Artikel 1 bis 12 und 15 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (Amtsblatt der EU Nummer L 214 /3) /12 Seite 3 von Antragsunterlagen Der Antrag wird auf dem Antragsvordruck der L-Bank "Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm" (Vordruck 9078) gestellt. Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor oder können bei der L-Bank (Telefon ) bestellt werden. Vordrucke sowie eine Übersicht zu den notwendigen Antragsunterlagen (Bestätigung des Sachverständigen) können auch im Internet unter heruntergeladen werden. Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Als Antragstellung gilt ein von der Hausbank dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Antragsteller. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die L-Bank die beantragte ELR-Förderung bewilligt hat. Sachverständigengutachten / Bestätigung Für Maschinen und Anlagen ist die gemäß den Förderbestimmungen erforderliche Energieeinsparung durch einen Sachverständigen (in der Regel Steinbeis-Stiftung) auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu bestätigen. Die Begutachtung durch die Steinbeis-Stiftung ist für das antragstellende Unternehmen kostenfrei. Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden oder bei Betriebsneubauten sind die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf Q P und den Transmissionswärmeverlust H T nach der EnEV 2009 von einem Sachverständigen (Ausstellungsberechtigter nach 21 EnEV 2009 für Nichtwohngebäude oder einer nach 43 Landesbauordnung Baden-Württemberg berechtigten Person für die Erstellung der Nachweise nach der EnEV 2009 ) auf demselben Vordruck zu bestätigen. L-Bank Bereich Wirtschaftsförderung Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Diese Verordnung verpflichtet L-Bank und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben: Zulässige Beihilfeintensität und Kumulierung: Für Investitionsbeihilfen an KMU s sind maximal 20 % Beihilfeintensität bei kleinen und 10 % bei mittleren Unternehmen erlaubt. Betrifft die Investition die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, beträgt die maximale Beihilfeintensität 40 %. Die maximal zulässige Beihilfeobergrenze beträgt pro Unternehmen und Investitionsvorhaben 7,5 Millionen Euro. Eine Kumulation von Fördermitteln aus diesem Programm mit solchen aus anderen Programmen ist möglich, wenn diese unterschiedliche, jeweils bestimmbare förderfähige Kosten betreffen. Eine Kumulation mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme ist für dieselben förderfähige Kosten nur zulässig, wenn auf Grund dieser Kumulierung die maximale Beihilfeintensität nach Maßgabe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung nicht überschritten wird. Sollten mehrere Beihilfen nach unterschiedlichen Beihilfegruppen im Sinne dieser Verordnung gewährt werden, gilt die maximale Beihilfeintensität derjenigen Gruppe mit der höchsten maximalen Beihilfeintensität. Definition eines kleinen und mittleren Unternehmens in Schwierigkeiten: a) im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verlorengegangen; oder b) im Falle von Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschafter haften, ist mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verlorengegangen; oder c) unabhängig von der Gesellschaftsform sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt. Beratungszentrum Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

14 Hausbank Sachverständiger Für Ihre Mitteilungen: Hinweise zum Ausfüllen der Bestätigung: Diese Bestätigung umfasst eine Erklärung des Antragstellers und eine Erklärung des Sachverständigen. Der Vordruck sieht folgende Reihenfolge beim Ausfüllen vor: 1. Der Antragsteller*) füllt die Angaben zum Vorhaben unter Ziffer 1 aus. Für den Nachweis der möglichen Energieeinsparung reicht er zusätzliche Unterlagen ein. Welche Unterlagen notwendig sind, entnehmen Sie bitte den Checklisten (Vorhabensspezifisch) auf unserer Internetseite unter: Form-Solutions Artikel Nr LB Seite 1 von 6 2. Die Hausbank leitet die Bestätigung zusammen mit den Anlagen an den Sachverständigen weiter. Bei Investitionsmaßnahmen gemäß Ziffer 1. I ist dies in der Regel die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung. 3. Der Sachverständige prüft die Angaben, führt die notwendigen Berechnungen durch und füllt dann die entsprechende Erklärung unter Ziffer 2 aus. Anschließend schickt er die ausgefüllte Bestätigung an die Hausbank zurück. Falls das Unternehmen direkt mit einem Sachverständigen zusammenarbeitet (zum Beispiel Architekt bei Baumaßnahmen), kann es auch direkt die Bestätigung des Sachverständigen einholen und selbst bei der Hausbank einreichen. 4. Die Hausbank reicht dann den Kreditantrag zusammen mit dieser Bestätigung bei der L-Bank ein, gegebenenfalls über das Zentralinstitut. *) In diesem Dokument verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller oder Sachverständiger werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.

15 Sachverständiger*) Hausbank Für Ihre Mitteilungen: Hinweise zum Ausfüllen der Bestätigung: Diese Bestätigung umfasst eine Erklärung des Antragstellers und eine Erklärung des Sachverständigen. Der Vordruck sieht folgende Reihenfolge beim Ausfüllen vor: 1. Der Antragsteller füllt die Angaben zum Vorhaben unter Ziffer 1 aus. Für den Nachweis der möglichen Energieeinsparung reicht er zusätzliche Unterlagen ein. Welche Unterlagen notwendig sind, entnehmen Sie bitte den Checklisten (Vorhabensspezifisch) auf unserer Internetseite unter: 2. Die Hausbank leitet die Bestätigung zusammen mit den Anlagen an den Sachverständigen weiter. Bei Investitionsmaßnahmen gemäß Ziffer 1. I ist dies in der Regel die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung Seite 2 von 6 3. Der Sachverständige prüft die Angaben, führt die notwendigen Berechnungen durch und füllt dann die entsprechende Erklärung unter Ziffer 2 aus. Anschließend schickt er die ausgefüllte Bestätigung an die Hausbank zurück. Falls das Unternehmen direkt mit einem Sachverständigen zusammenarbeitet (zum Beispiel Architekt bei Baumaßnahmen), kann es auch direkt die Bestätigung des Sachverständigen einholen und selbst bei der Hausbank einreichen. 4. Die Hausbank reicht dann den Kreditantrag zusammen mit dieser Bestätigung bei der L-Bank ein, gegebenenfalls über das Zentralinstitut. *) In diesem Dokument verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller oder Sachverständiger werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.

16 L-Bank Bestätigung zum Kreditantrag "Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand (KMU)" Einzureichen über: Hausbank Name Hausbank Zentralinstitut Name Ansprechpartner Name Ansprechpartner Referenzzeichen Antragsteller *) : Name / Firma Name/Funktion Ansprechpartner Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon 1. Angaben zum Vorhaben Investitionsort: PLZ Ort I. Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Ersatzinvestition Neuinvestition Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme/n: Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser) Effiziente Energieerzeugung Gebäudehülle (Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung) Maschinenpark Prozesskälte / Prozesswärme Wärmerückgewinnung /Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung Kosten (in Tausend Euro) Erläuterung des Vorhabens Seite 3 von 6 *) In diesem Dokument verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller oder Ansprechpartner werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.

17 Angaben zu bisherigen Anlage(n) / Maschine(n) (ausschließlich bei Ersatzinvestitionen) Art / Bezeichnung: Typ: Angaben zum Vorhaben / Investitionsobjekt (bei Ersatz- / Neuinvestitionen) Art / Bezeichnung: Typ: II. Sanierungsvorhaben an Betriebsgebäuden Das Vorhaben beinhaltet folgende Investitionskosten: Wärmedämmung von (Außen-) Wänden Dacherneuerung (inklusive Wärmedämmung von Dachflächen) Wärmedämmung von Geschossdecken Austausch der Fenster und Türen Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen sonstige Sanierungskosten: Kosten (in Tausend Euro) III. Neubau von Betriebsgebäuden Neubauvorhaben (gemäß EnEV 2009 ) Erweiterungsanbau (> 50 % der gesamten zukünftigen Nettogrundfläche) Kosten (in Tausend Euro) Erläuterung des Vorhabens / der Maßnahmen: Seite 4 von 6 Hiermit bestätige ich, dass die in der vorliegenden "Bestätigung zum Kreditantrag" und in den Anlagen gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind, und durch geeignete Unterlagen belegt werden können. Es ist bekannt, dass diese Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller

18 2. Erklärung des Sachverständigen 2.1 Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung (inklusive Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle) gemäß I. Als Energieverbrauch ist der Endenergieverbrauch anzugeben, bei BHKW und KWK-Anlagen der Primärenergieverbrauch. Ersatzinvestitionen: Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre beträgt pro Jahr: Der Verbrauch nach Durchführung der Investition beträgt pro Jahr (Bei einer durch die Investition bedingten Änderung der Produktionskapazität, bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme) kwh kwh Die Energieeinsparung, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre (unter Berücksichtigung von Änderungen der Produktionskapazitäten), beträgt somit: % Neuinvestitionen: Der Verbrauch nach Durchführung der Investition beträgt pro Jahr: Die Energieeinsparung, gemessen am Durchschnittsverbrauch der Branche (Vergleich mit anderen in der Branche üblichen Anlagen), beträgt somit pro Jahr: kwh % 2.2 Sanierung und Neubau von Betriebsgebäuden A. Sanierung von Betriebsgebäuden gemäß II (ohne Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle) Angaben zum Gebäude: Nettogrundfläche vor Sanierung: Nettogrundfläche nach Sanierung: m² m² Berechnung Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der EnEV 2009 und den zugrunde liegenden DIN- Normen. Nachzuweisen sind jeweils die für einen entsprechenden Neubau gültigen Werte. Jahres-Primärenergiebedarf: Der Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV 2009 beträgt vor der Sanierung: Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV 2009 (Neubauniveau) beträgt: Der ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach derenev 2009 beträgt nach der Sanierung: kwh/m²a kwh/m²a kwh/m²a Transmissionswärmetransferkoeffizient: Der Wert des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizienten H T für das Referenzgebäude beläuft sich vor der Sanierung auf Der berechnete auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizienten H T beläuft sich nach der Sanierung auf W/m²K W/m²K Endenergieeinsparung/Primärenergieeinsparung Seite 5 von 6 Endenergieeinsparung von absolut Primärenergieeinsparung von absolut kwh pro Jahr. MWh pro Jahr. Energieträger

19 B. Neubau von Betriebsgebäuden gemäß III. Neubau, Nettogrundfläche m² Erweiterungs- beziehungsweise Anbau und Bestandsgebäude thermisch getrennt Nettogrundfläche Anbau: Nettogrundfläche Bestandsgebäude: Erweiterungs- beziehungsweise Anbau und Bestandsgebäude thermisch verbunden Nettogrundfläche Anbau: Nettogrundfläche Bestandsgebäude: m² m² m² m² Berechnung Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der EnEV 2009 und den zugrunde liegenden DIN- Normen. Nachzuweisen sind jeweils die für einen entsprechenden Neubau gültigen Werte. Jahres-Primärenergiebedarf - Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs Q P nach der EnEV 2009 für das Referenzgebäude beträgt - Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV 2009 beträgt kwh/m²a kwh/m²a Transmissionswärmetransferkoeffizient (Berechnung siehe Anlage 2) - Der Wert des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T für das Referenzgebäude beläuft sich auf - Der berechnete auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T beläuft sich auf W/m²K W/m²K Endenergieeinsparung/Primärenergieeinsparung Endenergieeinsparung von absolut Primärenergieeinsparung von absolut kwh pro Jahr. MWh pro Jahr. Energieträger Ich bin ein nach 21 in Verbindung mit Anlage 11, Ziffern 1, 3 und 4 EnEV 2009 Ausstellungsberechtigter für Ausweise für Nichtwohngebäude eine nach Landesrecht berechtigte Person für die Aufstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV 2009 für Nichtwohngebäude Hiermit bestätige ich, dass die in der vorliegenden "Bestätigung zum Kreditantrag" und in den Anlagen gemachten Angaben vollständig und plausibel sind, und durch geeignete Unterlagen belegt werden können. Es ist bekannt, dass diese Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist Seite 6 von 6 Ort, Datum Unterschrift und Stempel Sachverständiger

20 L-Bank Postfach Stuttgart Tel Fax Antrag für die Kreditprogramme des Landes und für das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum Bitte über die Hausbank einreichen. Hausbank: 1. Beantragte Förderprogramme Programm(variante) Betrag in Euro Laufzeit in Jahren tilgungsfreie Jahre Wird Bürgschaft beantragt? nein bei BüBa bei L-Bank Liquiditätskredit Startfinanzierung 80 ja MezzaFin Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Im ELR darf erst dann mit der Investition begonnen werden, wenn dem Investor der Bewilligungsbescheid der L-Bank vorliegt bzw. der Hausbank die Darlehenszusage. ELR-Darlehen ELR-Zuschuss ELR-Kombi-Darlehen Energieeffizienzfinanzierung - ELR-Kombi Technologiefinanzierung Tourismusfinanzierung Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand 2. Angaben zum Antragsteller*) beziehungsweise geförderten Unternehmen Name/Firma Betriebssitz (Straße, PLZ, Ort) Telefon Fax Privatadresse (Straße, PLZ, Ort) Telefon Fax Branche Gründungsdatum Rechtsform HR/HWK-Nummer Form-Solutions Artikel Nr LB /12 Seite 1 von 5 zuständige Kammer 1) IHK HWK andere PLZ, Ort der Kammer 1) zuständiges Finanzamt 1) Steuernummer 1) 1) Diese Angaben sind für die ausschließliche Beantragung von MezzaFin nicht erforderlich. *) In diesem Antrag verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller oder Endkreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.

An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 02.12.

An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 02.12. An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 02.12.2014 Wirtschaftsförderung Erweiterung des Förderprogramms Energieeffizienzfinanzierung

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Änderungen und Verbesserungen in der Wirtschaftsförderung ab 01. Januar 2004

Änderungen und Verbesserungen in der Wirtschaftsförderung ab 01. Januar 2004 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 14. November 2003 Änderungen und Verbesserungen in der

Mehr

Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Philipp Küller Kreditreferent Wirtschaftsförderung

Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Philipp Küller Kreditreferent Wirtschaftsförderung Finanzierungsangebote für die Selbstständigkeit & Existenzsicherung, 23.05.2014, Philipp Küller 1 Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg Philipp Küller Kreditreferent Wirtschaftsförderung

Mehr

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen 1 Landwirtschaft "Wachstum" mit Zinsbonus für Junglandwirte 2 Landwirtschaft "Nachhaltigkeit" 3 Agrar- und Ernährungswirtschaft

Mehr

Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren?

Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren? KFW-UNTERNEHMERKREDIT Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren? Die Zukunftsförderer Langfristige Investitionen günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler

Mehr

KfW-Energieeffizienzprogramm

KfW-Energieeffizienzprogramm Seite 1 von 7 KfW-Energieeffizienzprogramm Programmnummer 242, 243, 244 Stand: TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen in Unternehmen Konsequent

Mehr

das KfW - Förderprogramm

das KfW - Förderprogramm Energieberatung für KMU Energieberatung für KMU das KfW - Förderprogramm Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative: Bestandteile des Sonderfonds sind: Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen

Mehr

KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg

KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg Langfristige Investitionen, günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen,

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az. 7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches

Mehr

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer.

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer. Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank - Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juli 2014 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /24 Landwirtschaft Aquakultur

Mehr

Gewerblicher Umweltschutz

Gewerblicher Umweltschutz 1 Gewerblicher Umweltschutz Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Der nachhaltige Schutz der Umwelt, sowie der effiziente Umgang mit Strom und Wärme haben sich noch nie so schnell ausgezahlt

Mehr

Sie planen investitionen in einer förderregion?

Sie planen investitionen in einer förderregion? erp-regionalförderprogramm Sie planen investitionen in einer förderregion? die Zukunftsförderer das Wichtigste auf einen Blick gefördert werden Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Gewerbliche Baukosten

Mehr

Merkblatt. Gründen. ERP-Gründerkredit - Universell. Programmnummer 068. Wer kann Anträge stellen?

Merkblatt. Gründen. ERP-Gründerkredit - Universell. Programmnummer 068. Wer kann Anträge stellen? Programmnummer 068 Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern bei Gründungen, Übernahmen und tätigen Beteiligungen sowie von jungen Unternehmen Förderziel Der ermöglicht Gründern

Mehr

Stuttgart, 11. März 2011. Anpassung der Wirtschaftsförderprogramme der L-Bank zum 01.04.2011

Stuttgart, 11. März 2011. Anpassung der Wirtschaftsförderprogramme der L-Bank zum 01.04.2011 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 11. März 2011 Anpassung der Wirtschaftsförderprogramme

Mehr

Sonderfonds Energieeffizienz in KMU*

Sonderfonds Energieeffizienz in KMU* Sonderfonds Energieeffizienz in KMU* ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Programmteil B (Nr. 238, 248) Energieeffizienzberatung * KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder

Mehr

Sie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren?

Sie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren? KOMMUNAL INVESTIEREN Sie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren? Die Zukunftsförderer Investitionen in die Zukunft Die Verknappung von Haushaltsmitteln macht es immer schwieriger,

Mehr

Programmnummer 066. Wer kann Anträge stellen?

Programmnummer 066. Wer kann Anträge stellen? Programmnummer 066 Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern bei Gründungen, Übernahmen und tätigen Beteiligungen sowie von jungen Unternehmen Förderziel Der ermöglicht Gründern

Mehr

Umweltfinanzierungen mit KfW-Programmen

Umweltfinanzierungen mit KfW-Programmen Umweltfinanzierungen mit KfW-Programmen» VR-FörderMittel Jochen Oberlack Energiesparinvestitionen sind... Alle Investitionen zur Verbesserung der Umweltsituation Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzung

Mehr

Sie sanieren wir finanzieren: KfW!

Sie sanieren wir finanzieren: KfW! Sie sanieren wir finanzieren: KfW! Karlsruhe, den 12. April 2008 Silke Apel Unsere Leistung Als Deutschlands Umweltbank Nr.1 fördern wir, die KfW, die Reduzierung Ihrer Energiekosten durch zusätzlich subventionierte

Mehr

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Themenschwerpunkte Tipps für das Kreditgespräch Öffentliche Finanzierungshilfen 2 Regeln

Mehr

Sie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken?

Sie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken? ERP-KaPItal für GRündunG Sie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken? die Zukunftsförderer das starke argument für Ihr Vorhaben ein nachrangdarlehen Mit dem ERP-Kapital für Gründung bietet die KfW Ihnen

Mehr

Sie möchten sich selbstständig machen?

Sie möchten sich selbstständig machen? KFW-GRÜNDERKREDIT Sie möchten sich selbstständig machen? Die Zukunftsförderer Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit?

Mehr

L-MezzaFin - Erweiterung des Mezzanine-Angebots der L-Bank zum 01. Dezember 2006

L-MezzaFin - Erweiterung des Mezzanine-Angebots der L-Bank zum 01. Dezember 2006 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Karlsruhe, den 29. November 2006 L-MezzaFin - Erweiterung des Mezzanine-Angebots

Mehr

Fianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten

Fianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten Fianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten Günter Beggel München, 01.10.2015 Inhalt 1. Wer kann Anträge stellen? 2. Was wird gefördert? 3. Was ist von der Förderung ausgeschlossen 4. Kreditbetrag

Mehr

Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten.

Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten. 062/072 Kredit Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten. Förderziel Das dient der zinsgünstigen mittel- und langfristigen

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 Januar 2015 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie

Mehr

aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze in den Programmen

aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze in den Programmen An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 17.07.2015 Zinsanpassung in den Programmkrediten der

Mehr

Förderdarlehen - Marktanteile der Bankengruppen bei der LfA Förderbank Bayern

Förderdarlehen - Marktanteile der Bankengruppen bei der LfA Förderbank Bayern Förderdarlehen - Marktanteile der Bankengruppen bei der LfA Förderbank Bayern Ökokredit der LfA 04.05.2012 Seite 2 Darlehenszusagen 2011 im Fördergeschäft der LfA (ohne Konsortial- und Globaldarlehen)

Mehr

ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee

ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee ERP-Gründerkredit Die KfW-Förderung für Ihre Geschäftsidee Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit? Mit dem ERP-Gründerkredit,

Mehr

Umsetzung der Maßnahmen Förderung durch die KfW

Umsetzung der Maßnahmen Förderung durch die KfW Umsetzung der Maßnahmen Förderung durch die KfW dena Modellvorhaben Check-in Energieeffizienz Zweites Netzwerktreffen Wiesbaden, 02. Oktober 2015 Steffen Seiffert Kommunal- und Privatkundenbank/Kreditinstitute

Mehr

Sie möchten sich selbstständig machen?

Sie möchten sich selbstständig machen? KFW-STARTGELD Sie möchten sich selbstständig machen? Die Zukunftsförderer Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit?

Mehr

Merkblatt Erneuerbare Energien

Merkblatt Erneuerbare Energien Programmnummer 270 Programmnummer 274 (Photovoltaik-Anlagen) Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien Förderziel Das ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung

Mehr

SPAREN SIE ERST KOSTEN UND DANN ENERGIE. @ Energie und Umwelt

SPAREN SIE ERST KOSTEN UND DANN ENERGIE. @ Energie und Umwelt SPAREN SIE ERST KOSTEN UND DANN ENERGIE. @ Energie und Umwelt 02 L-Bank, Energie und Umwelt Förderprogramme für die Energiewende Die L-Bank unterstützt das Land Baden-Württemberg bei der Energiewende mit

Mehr

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen 1 Landwirtschaft "Wachstum" mit Zinsbonus für Junglandwirte 2 Landwirtschaft "Nachhaltigkeit" 3 Agrar- und Ernährungswirtschaft

Mehr

Verbesserung des Förderangebots für kleine und mittlere Unternehmen

Verbesserung des Förderangebots für kleine und mittlere Unternehmen An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 29.02.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgendem

Mehr

Unternehmerforum 2010

Unternehmerforum 2010 Unternehmerforum 2010 Unternehmensfinanzierung nach der Finanzkrise Fördermittel der KfW-Mittelstandsbank: nutzen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten des Sonderprogramms 2010 für Investitionen und Betriebsmittel

Mehr

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen?

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? GEWERBLICHER UMWELTSCHUTZ Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Die Zukunftsförderer Unternehmen Umweltschutz Der nachhaltige Schutz der Umwelt sowie der effiziente Umgang mit Strom und

Mehr

Merkblatt Energieeffizienz im Unternehmen

Merkblatt Energieeffizienz im Unternehmen Programmnummern 242, 243, 244 Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen einschließlich der Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" von BMWi und KfW Förderziel Das unterstützt

Mehr

Energieeffizienz in KMU - so unterstützt Sie die KfW

Energieeffizienz in KMU - so unterstützt Sie die KfW Energieeffizienz in KMU - so unterstützt Sie die KfW Potsdam, 19. November 2014 Markus Merzbach Abteilungsdirektor KfW Bank aus Verantwortung Titel der Präsentation Agenda 1 Überblick und Antragsweg 2

Mehr

Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Nichtwohngebäude

Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Nichtwohngebäude Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Nichtwohngebäude 09. Dezember 2014 Referent: Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Übersicht der Fördermöglichkeiten - KfW-Energieeffizienzprogramm

Mehr

Umfassend für die Zukunft sorgen mit der KfW-Bankengruppe in Zusammenarbeit mit

Umfassend für die Zukunft sorgen mit der KfW-Bankengruppe in Zusammenarbeit mit Zinsgünstige ERP-Kredite mit dem Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Umfassend für die Zukunft sorgen mit der KfW-Bankengruppe in Zusammenarbeit mit Sie möchten als Unternehmer aktiv zum Umweltschutz

Mehr

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee?

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? ERP-INNOVATIONSPROGRAMM Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? Die Zukunftsförderer Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finanziellen

Mehr

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen 1 Landwirtschaft "Wachstum" mit Zinsbonus für Junglandwirte 2 Landwirtschaft "Nachhaltigkeit" 3 Agrar- und Ernährungswirtschaft

Mehr

Förderung von Mietwohnungen. Modernisierung

Förderung von Mietwohnungen. Modernisierung Förderung von Mietwohnungen Modernisierung Förderziel In Hessen wird die Modernisierung von Mietwohnungen mit den Landesprogrammen zur Förderung der Modernisierung und dem Sonderprogramm Energieeffizienz

Mehr

MikroSTARTer Niedersachsen

MikroSTARTer Niedersachsen PRODUKTINFORMATION (STAND 20.08.2015) MikroSTARTer Niedersachsen EUROPÄISCHE UNION Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen insbesondere

Mehr

Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 13.10.2011 Markus Elspaß 1

Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 13.10.2011 Markus Elspaß 1 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause 1 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 2 Sparkasse Vest Recklinghausen Gut für Ihr Zuhause. 3 Fördermittelangebot der KfW Basisförderung

Mehr

Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Andreas Eckhardt Teamleiter Wirtschaftsförderung

Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg. Andreas Eckhardt Teamleiter Wirtschaftsförderung Finanzierungsangebote der Förderbanken in Baden-Württemberg, 26.03.2014, Andreas Eckhardt 1 Die L-Bank: Förderbank des Landes Baden-Württemberg Andreas Eckhardt Teamleiter Wirtschaftsförderung 1 Agenda

Mehr

Sie möchten Ihren Energieaufwand reduzieren?

Sie möchten Ihren Energieaufwand reduzieren? Sie möchten Ihren Energieaufwand reduzieren? Wir öffnen Ihnen die Tür. Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen. WETTBEWERBSPOSITION STÄRKEN. Der effiziente Umgang mit Strom und

Mehr

Ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderziel Die ISB vergibt im Rahmen dieses Programmes zinsgünstige Kommunaldarlehen, mit welchen Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen finanziert werden. Wer kann Anträge stellen? - Gebietskörperschaften

Mehr

Antragsunterlagen für eine Finanzierung durch die Beteiligungsfonds Wirtschaftsförderung Mannheim GmbH

Antragsunterlagen für eine Finanzierung durch die Beteiligungsfonds Wirtschaftsförderung Mannheim GmbH Antragsunterlagen für eine Finanzierung durch die Beteiligungsfonds Wirtschaftsförderung Mannheim GmbH Sehr geehrte Unternehmensgründerinnen, sehr geehrte Unternehmensgründer, die Stadt Mannheim wird die

Mehr

Finanzierung und öffentliche Fördermittel. Referent: Sigfried Schinzel

Finanzierung und öffentliche Fördermittel. Referent: Sigfried Schinzel Finanzierung und öffentliche Fördermittel Referent: Sigfried Schinzel Handwerkskammer Reutlingen, 24. November 2009 Übersicht L-Bank im Überblick Starthilfe Baden-Württemberg Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Mehr

Der Weg zu öffentlichen Fördermitteln

Der Weg zu öffentlichen Fördermitteln Energetische Gebäudesanierung Ein Informationsabend des Klimaschutzmanagements der Stadt Mönchengladbach am 22.10.2014, Volkshochschule Mönchengladbach Der Weg zu öffentlichen Fördermitteln Gliederung

Mehr

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen

Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen 1 Landwirtschaft "Wachstum" mit Zinsbonus für Junglandwirte 2 Landwirtschaft "Nachhaltigkeit" 3 Agrar- und Ernährungswirtschaft

Mehr

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen?

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? GEWERBLICHER UMWELTSCHUTZ Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Bank aus Verantwortung Unternehmen Umweltschutz und Energieeffizienz Der nachhaltige Schutz der Umwelt sowie der effiziente

Mehr

Kredit-Programme zur energetischen Sanierung von kirchlichen Immobilien. 4. Informationstagung Energieeinsparung für Kirchengemeinden

Kredit-Programme zur energetischen Sanierung von kirchlichen Immobilien. 4. Informationstagung Energieeinsparung für Kirchengemeinden Kredit-Programme zur energetischen Sanierung von kirchlichen Immobilien 4. Informationstagung Energieeinsparung für Kirchengemeinden Übersicht Wohnraum-Finanzierungen mit KfW-Förderung KfW-Förderung der

Mehr

Berlin Kredit - Merkblatt -

Berlin Kredit - Merkblatt - Berlin Kredit - Merkblatt - Der Berlin Kredit dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Beantragen können ihn kleine und mittlere Unternehmen in der Wachstumsphase, welche

Mehr

Die Kredite werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) um bis zu 0,10%-Punkte nom. p. a. zinsvergünstigt.

Die Kredite werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) um bis zu 0,10%-Punkte nom. p. a. zinsvergünstigt. Kredite für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige bei Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und - festigungen (bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme) Förderziel Der dient der mittel-

Mehr

Sie investieren wir finanzieren: KfW!

Sie investieren wir finanzieren: KfW! Sie investieren wir finanzieren: KfW! Eberswalde, 11. März 2008 Das ERP-Energieeffizienzprogramm und weitere Förderprogramme für die Finanzierung von Umweltinvestitionen im gewerblichen Bereich Eckard

Mehr

Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch. Jochen Oberlack

Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch. Jochen Oberlack Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Jochen Oberlack 1 Öffentliche Finanzierungshilfen Tipps für das Kreditgespräch 2 Der Weg zur optimalen Finanzierung DAS BANKGESPRÄCH Auswahl

Mehr

Die L-Bank schafft die passenden Förderangebote!

Die L-Bank schafft die passenden Förderangebote! update 13, Architektenkammer Baden-Württemberg, Juli 2013 1 Mit Energie zum ökologischen Umbau des Standorts Baden-Württemberg geht voran Die L-Bank schafft die passenden Förderangebote! Agenda update

Mehr

Sie möchten natürliche Energien nutzen?

Sie möchten natürliche Energien nutzen? ERNEUERBARE ENERGIEN Sie möchten natürliche Energien nutzen? Die Zukunftsförderer Weitblick belohnen wir mit langfristigen Finanzspritzen Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen eine Initiative, die sich

Mehr

ERP-Innovationsprogramm Die KfW-Förderung für Wachstum und Technologie

ERP-Innovationsprogramm Die KfW-Förderung für Wachstum und Technologie ERP-Innovationsprogramm Die KfW-Förderung für Wachstum und Technologie Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finan- ziellen Einsatz verbunden.

Mehr

Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten.

Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten. 062/072 Kredit Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten. Förderziel Das dient der zinsgünstigen mittel- und langfristigen

Mehr

Herzlich Willkommen! Faszination Sparkasse. Thomas Börsig stv. Direktor Förderkreditgeschäft. Landesbank Baden-Württemberg. Förderkreditgeschäft

Herzlich Willkommen! Faszination Sparkasse. Thomas Börsig stv. Direktor Förderkreditgeschäft. Landesbank Baden-Württemberg. Förderkreditgeschäft Faszination Sparkasse Herzlich Willkommen! Thomas Börsig stv. Direktor Förderkreditgeschäft Landesbank Baden-Württemberg Förderkreditgeschäft Innovationsfinanzierung Risikogerechtes Zinssystem (RGZS) Hausbankprinzip

Mehr

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen?

Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? GEWERBLICHER UMWELTSCHUTZ Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Die Zukunftsförderer Unternehmen Umweltschutz Der nachhaltige Schutz der Umwelt sowie der effiziente Umgang mit Strom und

Mehr

Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW!

Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW! Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW! Berlin, 16.04.2013 Veranstaltungsreihe Berliner Bezirke Walter Schiller KFW Bankengruppe Bank aus Verantwortung KfW Bank aus Verantwortung Fördern

Mehr

- optimal finanzieren. Jochen Oberlack 12. November 2008

- optimal finanzieren. Jochen Oberlack 12. November 2008 Investitionsvorhaben - optimal finanzieren Jochen Oberlack 12. November 2008 1 Mezzanine-Produkte 3-Säulen-Modell: Unternehmerkapital (wird 2009 modifiziert) II. I. Unternehmerkapital Gründung Unternehmerkapital

Mehr

Sie wollen neue Finanzierungswege gehen?

Sie wollen neue Finanzierungswege gehen? Sie wollen neue Finanzierungswege gehen? Mit uns können Sie rechnen. UNTERNEHMERKAPITAL. DIE KAPITALSPRITZE, DIE IHRE FINANZIERUNGSSTRUKTUR STÄRKT. Mit der innovativen Produktfamilie Unternehmerkapital

Mehr

Mit Windkraft in die Zukunft! Öffentliche Förderkredite für Windanlagen. am 22. Juni 2012 in Erftstadt-Gymnich

Mit Windkraft in die Zukunft! Öffentliche Förderkredite für Windanlagen. am 22. Juni 2012 in Erftstadt-Gymnich Mit Windkraft in die Zukunft! Öffentliche für Windanlagen am 22. Juni 2012 in Erftstadt-Gymnich Agenda Kreissparkasse Köln in Zahlen Gewerbliche Hausbankprinzip KfW-Erneuerbare Energien Standard Landwirtschaftliche

Mehr

Sie möchten als gemeinnützige Institution investieren?

Sie möchten als gemeinnützige Institution investieren? SOZIAL INVESTIEREN Sie möchten als gemeinnützige Institution investieren? Die Zukunftsförderer Wer Gutes tut, hat Förderung verdient Sie haben ein Vorhaben, doch nicht genug Mittel für die Finanzierung.

Mehr

Vom Start an erfolgreich: Gründungsfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln DIE INITIALE 2013

Vom Start an erfolgreich: Gründungsfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln DIE INITIALE 2013 Vom Start an erfolgreich: Gründungsfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln DIE INITIALE 2013 23.11.2013 Martin Kleimann Rund ein Viertel aller Gründungen ist nach spätestens drei Jahren wieder aus

Mehr

Unternehmerfrühstück der Gemeinde Blankenheim, 28. März 2014 Energieeffizienz lohnt sich - zinsgünstig finanzieren über Förderprogramme -

Unternehmerfrühstück der Gemeinde Blankenheim, 28. März 2014 Energieeffizienz lohnt sich - zinsgünstig finanzieren über Förderprogramme - Unternehmerfrühstück der Gemeinde Blankenheim, 28. März 2014 Energieeffizienz lohnt sich - zinsgünstig finanzieren über Förderprogramme - Überblick Förderinstitute NRW.BANK Landesförderinstitut www.nrwbank.de

Mehr

18. September 2014. Michael Stieb. 1. Förderinstitute des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz. 2. Grundsätzliches zur Unternehmensnachfolge

18. September 2014. Michael Stieb. 1. Förderinstitute des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz. 2. Grundsätzliches zur Unternehmensnachfolge Unternehmerfrühstück 2014 Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten 18. September 2014 Michael Stieb www.isb.rlp.de AGENDA 1. Förderinstitute des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz Kreditanstalt für

Mehr

Sie wollen Ihren Altbau zum Vorbild machen.

Sie wollen Ihren Altbau zum Vorbild machen. Sie wollen Ihren Altbau zum Vorbild machen. Wir öffnen Ihnen die Tür. CO 2 -GEBÄUDESANIERUNGS PROGRAMM: KREDIT-VARIANTE. EMISSIONEN RUNTER, WOHNQUALITÄT RAUF. Bei der Sanierung von Wohngebäuden des Altbaubestandes

Mehr

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur Programmnummer 200 Finanzierung von Investitionen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren Förderziel Das Förderprogramm ist Bestandteil des 10-Punkte-Plans "Kindertagesbetreuung

Mehr

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer. Brandenburg-Kredit für den Mittelstand. (außerhalb KMU-Fenster) gültig für Zusagen ab: 04.08.

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer. Brandenburg-Kredit für den Mittelstand. (außerhalb KMU-Fenster) gültig für Zusagen ab: 04.08. (außerhalb KMU-Fenster) gültig für Zusagen ab: 04.08.05 Die Zinsen betragen bei 00 %iger Auszahlung: 0.-0. Jahr ab. Jahr mit Zinsverbilligung Zinsverbilligung Betriebsmittel/ Preisklasse A 5 / 5,0./.,0

Mehr

Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW!

Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW! Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW! Bentheim, 20.09.2012 KfW Energieeffizienzprogramm Markus Merzbach Abteilungsdirektor KfW Bankengruppe Wir stellen uns vor Sitz in Frankfurt, Berlin

Mehr

Forum Unternehmensfinanzierung 27. Oktober 2010

Forum Unternehmensfinanzierung 27. Oktober 2010 Forum Unternehmensfinanzierung 27. Oktober 2010 Finanzierungsmöglichkeiten von Energieeffizienz- und Innovationsvorhaben - Förderprogramme der KfW Referent: Thilo Bott 1 ERP Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Mehr

Energieeffizient Sanieren (151/152/167/430/431)

Energieeffizient Sanieren (151/152/167/430/431) (151/152/167/430/431) Juni 2013 Bank aus Verantwortung Ihre Vorteile auf einen Blick Kredite und Zuschüsse TOP-Konditionen 100 % Finanzierung Bis zu 30 Jahre Laufzeit 10 Jahre Zinsbindung Tilgungsfreie

Mehr

KfW-Fördermöglichkeiten grüner Gebäude und energetischer Gebäudesanierung

KfW-Fördermöglichkeiten grüner Gebäude und energetischer Gebäudesanierung KfW-Fördermöglichkeiten grüner Gebäude und energetischer Gebäudesanierung Potsdam, 24. September 2012 Universität Potsdam Stephan Gärtner KfW Bankengruppe Wir stellen uns vor Sitz in Frankfurt, Berlin

Mehr

Merkblatt Unternehmen in strukturschwachen Gebieten unterstützen

Merkblatt Unternehmen in strukturschwachen Gebieten unterstützen Programmnummer 062 (KMU) Programmnummer 072 (KU) Finanzierung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten Förderziel Das dient der

Mehr

KfW-Aktionsplan Energiewende

KfW-Aktionsplan Energiewende An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 20.12.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgendem

Mehr

Energieeffizient Bauen - Kredit

Energieeffizient Bauen - Kredit Energieeffizient Bauen - Kredit PROGRAMMNUMMER 153 KREDIT Das Wichtigste in Kürze Ab 1,41% effektiver Jahreszins Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit Bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit

Mehr

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur

Merkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur 208 Kredit Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft Förderziel Mit dem erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit

Mehr

Änderung des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) zum 01.08.2014

Änderung des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) zum 01.08.2014 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, den 5. Mai 04 Wirtschaftsförderung Änderung des Risikogerechten Zinssystems

Mehr

Ausbilderkredit Finanzierung mit der LfA

Ausbilderkredit Finanzierung mit der LfA Ausbilderkredit Finanzierung mit der LfA Referentin: Angela Schütz 9. November 2013 9. Oktober 2013 1 LfA Förderbank Bayern im Überblick Gegründet 1951, staatliche Spezialbank für eine umfassende Wirtschaftsförderung

Mehr

Sie möchten Ihren Energieaufwand reduzieren?

Sie möchten Ihren Energieaufwand reduzieren? Sie möchten Ihren Energieaufwand reduzieren? Wir öffnen Ihnen die Tür. Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen.. WETTBEWERBSPOSITION STÄRKEN. Der effiziente Umgang mit Strom und

Mehr

Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW!

Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW! Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW! Nürnberg, 14. Oktober 2010 SPIN-Workshop: Umweltfreundliche Gewerbekälte mit natürlichen Kältemitteln des Umweltbundesamtes Jürgen Daamen Unsere

Mehr

Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW!

Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW! Sie investieren und sparen Energie wir finanzieren: KfW! Pforzheim, 14. April 2011 Innovation - Ökologie Energieeffizienz Steinbeis Europa Zentrum Markus Schlömann Unsere Leistung Als Deutschlands Umweltbank

Mehr

Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten Grundstücke Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben

Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten Grundstücke Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben Seite 1 von 6 KfW-Umweltprogramm Programmnummer 240, 241 Stand: TOP-Konditionen: Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr Umfassend für die Zukunft sorgen Sie möchten als Unternehmer aktiv zum Umweltschutz

Mehr

Fördermöglichkeiten zur Verbessserung der Energieeffizienz. Dr. Klaus Thoms, IHK zu Kiel

Fördermöglichkeiten zur Verbessserung der Energieeffizienz. Dr. Klaus Thoms, IHK zu Kiel Fördermöglichkeiten zur Verbessserung der Energieeffizienz Dr. Klaus Thoms, IHK zu Kiel Sonderfonds Energieeffizienz Gemeinsame Initiative des BMWi und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotentialen

Mehr

Information über das ERP-Innovationsprogramm der KfW

Information über das ERP-Innovationsprogramm der KfW Information über das ERPInnovationsprogramm der KfW Für mittelständische Unternehmen Stand: Juli 2013 ERPInnovationsförderung der KfW Programmstruktur Ab 1,05 % effek. Jahreszins Stand 26.07.2013 Wer kann

Mehr

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche

Mehr

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten.

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten. Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittelexperten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch 20. November 2015, Gründer- und Jungunternehmermesse Leverkusen Tobias Kraus Die Agenda

Mehr

Merkblatt Energieeffizienz im Unternehmen

Merkblatt Energieeffizienz im Unternehmen 242/243/244 Kredit Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen Förderziel Das unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Förderziel

Mehr

Merkblatt Energieeffizienz im Unternehmen

Merkblatt Energieeffizienz im Unternehmen Anlage 2 zur KfW-Information für Banken 10/2015 vom 24.03.2015 Merkblatt 292, 293 Kredit Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen. Förderziel Das KfW-Energieeffizienzprogramm

Mehr