Neubau Feuerwehrdepot

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1 Neubau Feuerwehrdepot Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014 Gutachten und Antrag des Gemeinderates Ansicht Neubau Feuerwehrdepot Orientierungsversammlung im Feuerwehrdepot am Marktplatz Donnerstag, 24. April 2014, Uhr

2 Neubau Feuerwehrdepot Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Worum geht es? Seite 3 2. Gutachten und Antrag des Gemeinderates Seite Ausgangslage Seite Ist-Situation Seite Warum braucht Flawil ein Feuerwehrdepot? Seite Neubau oder Sanierung? Seite Standort Seite Detailprojekt Seite Varianten Seite Kosten Seite Kreditbedarf Seite Finanzierung Seite Terminplan Seite Fazit des Gemeinderates Seite Antrag Seite Abstimmungsfragen Seite 24 Anhang Seite 25 Gemeinde Flawil Tel Ratskanzlei Fax Bahnhofstrasse 6 Mail gemeinde@flawil.ch 9230 Flawil Web 2

3 1. Worum geht es? Das Wichtigste in Kürze 100 Jahre nach dem Bau des bestehenden Feuerwehrdepots müssen grundlegende Investitionen getätigt werden. Damit den Vorgaben des Kantons entsprochen werden und die Feuerwehr auch in Zukunft eine optimale Einsatzbereitschaft gewährleisten kann, soll ein neues Feuerwehrdepot erstellt werden. Nach einem ablehnenden Entscheid der Bürgerschaft für den Neubau eines Feuerwehrdepots am Standort Töbeli im Mai 2009 bezog der Gemeinderat die Bevölkerung sowie die beiden Komitees Töbeli Nein und Pro Feuerwehrdepot aktiv in die weiteren Prozesse mit ein. So konnten der Gemeinderat und die beiden Komitees die Standortfrage für den Neubau eines Flawiler Feuerwehrdepots gemeinsam lösen. Die Gemeinde kaufte im Jahr 2012 für 1,98 Mio. Franken das Grundstück an der Wilerstrasse 201. Der Bevölkerung der Gemeinde Flawil wurde im Dezember 2013 ein ausführlicher Vernehmlassungsbericht über den geplanten Neubau des Feuerwehrdepots unterbreitet, in welchem nebst einer Basisvariante ergänzend ein zweites Projekt mit einer späteren Aufstockungsmöglichkeit präsentiert wurde. Von den 46 eingegangenen Vernehmlassungsantworten, davon 11 von Parteien und Verbänden, erachten 98 Prozent ein neues Feuerwehrdepot an der Wilerstrasse 201 als gerechtfertigt. Die Frage betreffend spätere Aufstockung hingegen ergab zwar kein derart eindeutiges Bild, aber dennoch eine deutliche Tendenz für die Variante, das Feuerwehrdepot zu einem späteren Zeitpunkt für andere Nutzungen aufzustocken. Während unter den Einzelpersonen etwa gleich viele Stimmen für die Basis- wie für die Aufstockungsvariante abgegeben wurden, favorisierten unter den Parteien und Verbänden 90 Prozent die Variante Aufstockung. Dies mit dem Argument der haushälterischen Nutzung des knappen Bodens mit maximaler Ausnutzung. Der Gemeinderat fühlt sich durch das deutliche Zeichen der Vernehmlassungsteilnehmenden bestärkt, das Neubauprojekt weiter voranzutreiben und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu unterbreiten. Die Flawiler Stimmbürgerschaft soll an der Urne entscheiden, ob ein neues Feuerwehrdepot gebaut werden soll und ob mit oder ohne spätere Aufstockungsmöglichkeit. Der Gemeinderat unterbreitet der Bürgerschaft als Hauptantrag die Aufstockungsvariante mit Baukosten von 5,214 Mio. Franken. Als Variantenantrag gilt die Basisvariante, welche einen Neubau ohne spätere Aufstockungsmöglichkeit mit Baukosten von 4,839 Mio. Franken vorsieht. Bei beiden Varianten sind mit der Kreditgenehmigung m 2 des Grundstücks Nr vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu übertragen, was 1,332 Mio. Franken ausmacht. Das 3

4 Neubauprojekt mit einer späteren Aufstockungsmöglichkeit verursacht zusätzliche Vorinvestitionen gegenüber der Basisvariante von rund Franken. Das Neubauprojekt wird über die Feuerschutzreserve finanziert. Eine Erhöhung der Feuerwehrabgabe ist nicht nötig. Die Vorinvestitionen der Aufstockungsvariante von knapp Franken gehen zulasten des allgemeinen Haushalts. Somit werden der Flawiler Bevölkerung am 18. Mai 2014 eine Aufstockungsvariante und eine Basisvariante zur Abstimmung vorgelegt. Der Gemeinderat empfiehlt, bei der Stichfrage der Aufstockungsvariante (Hauptantrag) zuzustimmen. Auf diesem Grundstück an der Wilerstrasse 201 soll das neue Feuerwehrdepot erstellt werden. 4

5 2. Gutachten und Antrag des Gemeinderates Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen Gutachten und Antrag über die Gewährung eines Bruttokredits für den Neubau eines Feuerwehrdepots Ausgangslage Das Feuerwehrdepot am Marktplatz ist seit dem Jahr 1914 Stützpunkt der Flawiler Feuerwehr. Aufgrund der engen Platzverhältnisse und nötiger Sanierungsarbeiten besteht dringender Handlungsbedarf. Entwicklungsprozess In den 1990er Jahren wurden erste Schritte für die Planung eines neuen Feuerwehrdepots in Angriff genommen. Unter anderem wurde 1998 auch die Umnutzung der ehemaligen KHG-Fahrzeughalle geprüft, welche jedoch als ungeeignet beurteilt werden musste. Im Jahr 2001 hat der Gemeinderat abgeklärt, ob eine Erweiterung des Feuerwehrdepots beim Marktplatz sinnvoll ist oder ob aus ortsplanerischer Sicht ein neuer Standort zu bevorzugen wäre. Der Rat beurteilte damals und heute, dass aus ortsplanerischer Sicht die Qualität des Marktplatzes als zentraler Platz im Dorf erhalten bleiben sollte. Im Hinblick auf die Aufwertung des Zentrumsgebiets als Einkaufs- und Begegnungsort wird diesem Platz eine grössere Bedeutung geschenkt. Die Verwendung des Marktplatzes für ein neues Feuerwehrdepot im notwendigen Ausmass wäre aus raumplanerischen Überlegungen falsch. Nach verschiedenen Standortabklärungen wurde die 1997 gekaufte Liegenschaft im Töbeli für das Feuerwehrdepot reserviert. An der Urnenabstimmung vom 17. Mai 2009 wurde ein Kreditantrag für den Neubau eines Feuerwehrdepots am Standort Töbeli über Franken durch die Bürgerschaft abgelehnt. Der Gemeinderat und die beiden Komitees Töbeli Nein und Pro Feuerwehrdepot haben in der Standortfrage für den Neubau des Flawiler Feuerwehrdepots im Jahr 2012 eine gemeinsame Lösung gefunden. Die Gemeinde kaufte für 1,98 Mio. Franken das Grundstück an der Wilerstrasse 201. Dieser Kompromiss ebnete den Weg für ein neues Projekt Neubau Feuerwehrdepot. Der Kauf des Grundstücks unterstand dem fakultativen Referendum, welches unbenützt verstrichen ist. Im Jahr 2013 wurde eine Projektkommission Neubau Feuerwehrdepot gebildet, in welcher auch Vertreter des Komitees Töbeli Nein und Pro Feuerwehrdepot Einsitz hatten. Die Projektkommission hatte den Auftrag, eine abstimmungsreife Vorlage Neubau Feuerwehrdepot auszuarbeiten. 5

6 Einbezug der Bürgerschaft Seit der Lancierung des Projekts bezog der Gemeinderat die Bürgerschaft aktiv in die Prozesse ein. Mitbeteiligung war und ist gefragt. Der Rat unterbreitete der Bevölkerung im Jahr 2010 einen Vernehmlassungsbericht Sicherheitsverbund Region Gossau Auswirkungen auf das Feuerwehrdepot Flawil. Im Jahr 2011 hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich in einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren an der Standortauswahl zu beteiligen. Nach einer Erstbeurteilung von 19 möglichen Standorten wurden sechs Standorte näher geprüft und in einem Vernehmlassungsbericht vorgestellt. Im Jahr 2012 unterstand der Kauf des Grundstücks an der Wilerstrasse 201, auf welchem das Feuerwehrdepot entstehen soll, dem fakultativen Referendum. Die Stimmbürgerschaft ergriff kein Referendum gegen den Kauf des Grundstücks. Schlussendlich unterbreitete der Gemeinderat der Bevölkerung im Dezember 2013 einen ausführlichen Vernehmlassungsbericht zum Neubau des Feuerwehrdepots. Die Reaktionen der Bevölkerung waren grossmehrheitlich positiv. In der Vernehmlassung befürworteten 98 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden einen Neubau des Feuerwehrdepots an der Wilerstrasse. Prozess konsequent miteinbezogen. So wurde die Standortfrage gemeinsam mit den beiden Komitees angegangen und eine gemeinsame Lösung gefunden. In der Projektkommission Neubau Feuerwehrdepot haben ebenfalls Vertreter der beiden Komitees Einsitz. Auch die beiden Komitees haben sich in der Vernehmlassung vom Dezember 2013 für einen Neubau an der Wilerstrasse mit einer späteren Aufstockungsmöglichkeit ausgesprochen Ist-Situation Das 100-jährige Feuerwehrdepot entspricht bei weitem nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen. Enge Platzverhältnisse Die Platzverhältnisse im heutigen Feuerwehrdepot sind prekär. So müssen beispielsweise Benzinkanister auf Treppen gelagert werden. Einbezug der zwei Komitees Nach dem Volksentscheid im Jahr 2009 und der damit verbundenen Ablehnung des Feuerwehrdepots hat der Gemeinderat die beiden Komitees Töbeli Nein und Pro Feuerwehrdepot in den neuen Prekäre Platzverhältnisse 6

7 Oder zwischen den Feuerwehrfahrzeugen und der Decke hat es lediglich rund einen Meter Platz. Nur der strengen Disziplin der Feuerwehrangehörigen ist es zu verdanken, dass sich noch nie ein schwerwiegender Unfall ereignet hat. Die heutige Situation kann nicht länger verantwortet werden. Sicherheit Das heutige Feuerwehrdepot erfüllt die Vorgaben über den baulichen Brandschutz nicht. Die Arbeitssicherheit ist nicht gewährleistet. Bedürfnisse In den letzten 100 Jahren haben die Ansprüche an Feuerwehrdepots wesentlich geändert. Das Feuerwehrdepot ist veraltet und nicht zeitgemäss. Ungenügende Arbeitssicherheit Veraltete Einrichtung Es fehlen entsprechende sanitäre Anlagen, ein Pikettraum für Einsatzbesprechungen und für Mannschaftsverpflegung, eine Waschbox für die Fahrzeugreinigung, Lagerräume mit Palletlagerung, Verkehrswege um die Fahrzeuge herum, Atemschutzretablierungsraum, usw. Die einrückenden Feuerwehrleute müssen, nachdem sie über den Ausfahrbereich gerannt sind, sich direkt hinter den Fahrzeugen für den Einsatz ausrüsten. Zwischen den Fahrzeugen hat es lediglich einen Meter Platz. Hygienevorschriften bei der Atemschutzretablierung können nicht eingehalten werden. Für die Retablierungsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten sind die Arbeitsbedingungen prekär und unzumutbar. 7

8 Verschiedene Mängel Die Installationen der Haustechnik Heizung, Lüftung, elektrische Installationen sind hoffnungslos veraltet und teilweise in einem sehr kritischen Zustand. Das Gebäude weist eine sehr schlechte Energieeffizienz auf. Die Tore zur Fahrzeughalle sind am Zerfallen. Der Hallenboden im Südteil genügt den statischen Anforderungen nicht und hat Risse und Brüche. Die Berechnungszahlen basieren auf Erfahrungswerten, welche bereits im Konzept Feuerwehr 2000plus aufgeführt sind. Im Konzept Feuerwehr 2015 der FKS (Feuerwehr Koordination Schweiz) werden die Richtzeiten bestätigt. Das Einsatzgebiet der Feuerwehr Flawil umfasst eine Fläche von ha und besteht aus dem Hauptsiedlungsgebiet Flawil sowie den Weilern Oberglatt, Burgau, Egg, Langenentschwil, Alterschwil, Grobenentschwil und Raaschberg. Hinzu kommen weitere umliegende Gehöfte sowie Gebiete von Nachbargemeinden in Magdenau und Bubental. Die Gebiete liegen im Einsatzradius von 15 Minuten vom bisherigen Standort des Feuerwehrdepots. Zusätzlich ist die Feuerwehr Flawil Strassenrettungsstützpunkt in den Gemeindegebieten von Flawil und Degersheim. Hallendecke mit Rissen 2.3. Warum braucht Flawil ein Feuerwehrdepot? Nach kantonalem Konzept müssen alle Hauptsiedlungsgebiete innert 10 bis 15 Minuten nach Alarmeingang durch die zuständige Orts- oder Regionalfeuerwehr unter normalen Strassenverhältnissen erreicht werden können. Die 10 Minuten stehen für das dicht besiedelte Gebiet. Mit dem geplanten Neubau beabsichtigt der Gemeinderat, die heutigen prekären Raumverhältnisse zu verbessern und den Angehörigen der Feuerwehr ein sicheres und bedürfnisgerechtes Feuerwehrdepot zu ermöglichen Neubau oder Sanierung? Eine Sanierung des bestehenden Feuerwehrdepots am heutigen Standort macht keinen Sinn. Das Feuerwehrdepot ist so veraltet, dass es abgerissen und neu gebaut werden müsste. Der zur Verfügung stehende Perimeter am Marktplatz ist zu- 8

9 dem zu eingeschränkt, um einen Neubau realisieren zu können. Die Verwendung des Marktplatzes für ein saniertes oder neues Feuerwehrdepot wäre aus raumplanerischen Überlegungen falsch. Für den Gemeinderat kommt deshalb nur ein Neubau am vorgesehenen Standort Wilerstrasse 201 in Frage. Die künftige Verwendung des Marktplatzes ist nicht bestimmt und ist auch nicht Bestandteil der Urnenabstimmung Standort 2.6. Detailprojekt Das Projekt, über welches im Jahr 2009 die Bürgerschaft abgestimmt hat, wurde überarbeitet. Die Anliegen der Bürgerschaft wurden berücksichtigt. Das vorliegende Detailprojekt von Alex Künzle, Dipl. Architekt ETH/SIA, Flawil, sieht einen Neubau an der Wilerstrasse 201 vor. Das Feuerwehrdepot soll quer zur Kantonsstrasse entstehen. Die Erschliessung erfolgt via Wilerstrasse durch zwei getrennte Ein- und Ausfahrten für Personenwagen und Feuerwehrfahrzeuge. Der Gemeinderat und die beiden Komitees Töbeli Nein und Pro Feuerwehrdepot haben Ende 2012 in der Standortfrage für den Neubau des Flawiler Feuerwehrdepots eine gemeinsame Lösung gefunden. Die Gemeinde kaufte für 1,98 Mio. Franken das Grundstück an der Wilerstrasse 201. Der Grundstückkauf unterstand dem fakultativen Referendum. Gegen diesen Kauf wurde innert der 40-tägigen Frist das Referendum nicht ergriffen. Es muss somit über den Grundstückkauf keine Urnenabstimmung durchgeführt werden. Der Kauf ist rechtskräftig. Mit dem Standort Wilerstrasse 201 haben sich die Akteure auf eine politische Alternative an einer verkehrstechnisch guten Lage geeinigt. Der Gemeinderat und die beiden Komitees Töbeli Nein und Pro Feuerwehrdepot haben gemeinsam Hand für diese Lösung geboten. Situationsplan Wilerstrasse 201 (Feuerwehrdepot rot, Umgebungsfläche grün) 9

10 Projektbeschrieb Das Feuerwehrdepot an der Wilerstrasse wurde gegenüber dem Projekt aus dem Jahr 2009 redimensioniert. Das Gebäudevolumen sowie die Länge des Feuerwehrdepots wurden reduziert. Zudem wurden während der Projektierungsphase verschiedene Einsparungen am Detailprojekt vorgenommen. So wurde beispielsweise auf eine Akustikanlage verzichtet, die Terraingestaltung vereinfacht oder die Umzäunung weggelassen. Der Neubau des Feuerwehrdepots kommt aus ortsbaulichen und funktionalen Aspekten mit der Schmalseite in einem Abstand von sechs Metern rechtwinklig zur Wilerstrasse zu stehen. Auf der Westseite wird somit der Platz mit Vorfahrt für die Einsatzfahrzeuge gebildet und auf der Ostseite der benötigte Parkplatz mit Übungsplatz für die Feuerwehreinsatzkräfte. Die Restfläche der Parzelle auf der östlichen Seite bleibt somit frei für eine spätere Bebauung. Das kompakte Volumen des Feuerwehrdepots mit 50 Metern Länge und 18,5 Metern Breite ist als Zweckbau konzipiert und lässt sich unterteilen in einen grossen Hallenteil von sieben Metern Höhe, der die Fahrzeuge beherbergt, und in einen angegliederten, zweistöckigen Rücken- und Kopfbau, der L-förmig um den Hallentrakt angedockt ist. Im Kopfbau sind im Erdgeschoss die Zentrale, der Pikettraum und die Nasszellen untergebracht mit einem Hauptzugang, der auf die Wilerstrasse mündet, sowie einem separaten Zugang für die Einsatzkräfte, der auf den Parkplatz ausgerichtet ist. Im Obergeschoss des Kopfbaus, der durch eine zentrale Treppe mit dem Hauptzugang verbunden ist und leicht auskragt und dadurch den Hauptzugang schützt, liegen der Instruktionsraum mit Garderobenvorraum sowie ein Büroraum mit zwei kleinen Nasszellen. Der eingeschossige Hallenteil mit ausladendem Vordach schliesst nahtlos an den Kopfbau an und beherbergt linear aufgereiht die Fahrzeugboxen. Im angrenzenden, zweigeschossigen Rücken befinden sich im Erdgeschoss die verschiedenen feuerwehrspezifischen Räume mit direktem Zugang zur Fahrzeughalle und im Obergeschoss die Sekundärräume wie Lager und Technik. Der Grundriss ist sehr straff organisiert und erlaubt kurze Verbindungswege zu den verschiedenen Arbeitsbereichen. Raumprogramm Das Raumprogramm wurde den Richtlinien des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen entsprechend ausgearbeitet. Dabei wurden die Auswirkungen des Sicherheitsverbundes Region Gossau SVRG ebenfalls berücksichtigt. Das vorliegende Raumprogramm wurde von zwei unabhängigen Sachverständigen einzeln geprüft und als gut und zweckmässig beurteilt. 10

11 Baugrund Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um einen Bau ohne Unterkellerung. Die Feuerwehr hat keinen Bedarf an einer Unterkellerung. Auch bei einer allfälligen späteren Aufstockung ist eine Unterkellerung nicht zwingend, da die erforderlichen Abstellräume beispielsweise in der möglichen angrenzenden Tiefgarage realisiert werden können. Deshalb kommt dem Baugrund besondere Bedeutung zu, da dieser tragfähig sein muss, um die Bodenplatte ohne grossen Aushub auf das Erdreich zu stellen. Die Auswertungen der Baggerschlitze durch den Geotechniker haben gezeigt, dass die Bodenschichten nur mässig gute Tragfähigkeitseigenschaften aufweisen. Bei einem Massivbau mit späterer Aufstockung ist wegen der grösseren Belastung eine Pfahlfundation notwendig. Statik Aufgrund der möglichen Aufstockung des Feuerwehrdepots zu einem späteren Zeitpunkt hat man sich bei der Aufstockungsvariante auf ein statisches Konzept in Massivbauweise festgelegt. Die Tragstruktur folgt einem Raster, der durch die Boxenachsen der Einsatzfahrzeuge diktiert wird. Sämtliche tragenden Elemente werden durch eine Betonstruktur gefertigt, die in den Werkräumen als fertige Oberfläche belassen und durch ein Kalksandsteinmauerwerk ergänzt werden. Die grossen Spannweiten der Fahrzeughalle werden durch eine stark dimensionierte Betondecke überbrückt, die ihre Lasten auf Betonpfeiler abtragen. Die Betondecke bildet die Basis für eine spätere mögliche Aufstockung. Dach Die plane Fläche des Dachs kann als Standort für eine Fotovoltaikanlage der Technischen Betriebe Flawil dienen. Deshalb ist eine Retention des Regenwassers nicht möglich. Die Retention muss mit einer Retentionsanlage in Form eines flachen Grabens, angrenzend an das Park- und Übungsfeld, komplettiert werden. Fassade Die Hauptfassade ist geprägt durch das ausladende Vordach und die hohen, verglasten Tore der Einstellhalle, die die ganze Westfassade dominieren. Die Fassade wird durch die transparenten Tore aufgelöst und findet ihre Fortsetzung im Erdgeschoss der Eingangsfront. Dies verleiht dem kompakten Volumen eine gewisse Transparenz und Leichtigkeit. Die Ost- und Südfassade wirken kompakt und werden lediglich mit Lichtbändern aufgelockert. Der Bau wird mit einer Fichtenholzfassade aus vertikalen Lamellen eingekleidet. Die Fassade aus einheimischem Holz steht im Kontrast mit den nüchternen Oberflächen der Werkräume. Innenausbau Der Innenausbau des Kopfbaus unterscheidet sich vom Hallentrakt mit den Fahrzeugboxen und dem angrenzenden zweigeschossigen Rücken. Im Unterschied zum Hallentrakt, der Industriecha- 11

12 rakter aufweist und roh belassen wird, sollen die Räume des Kopfbaus mit Zentrale, Pikettraum sowie Instruktions- und Büroraum ein angenehmes Arbeitsklima ausstrahlen. Sie werden im Gegensatz zu den übrigen Räumen, die einen Hartbetonbelag aufweisen, mit Industrieparkett versehen und untergehängten, schallabsorbierenden, weissen Decken ausgestattet. Ansonsten reduziert sich die Ausstattung auf ein Minimum. Haustechnik Das grosse Volumen des Hallentraktes wird mit Luftheizapparaten ausgerüstet, die restlichen Räume mittels Radiatoren, die den unterschiedlichen Anforderungen an die Temperaturen der jeweiligen Tätigkeiten gerecht werden. Die Apparate und Radiatoren werden durch eine Wärmepumpe mit Erdsonden gespeist, die auch das Brauchwasser bereit stellt. Es wurde grossen Wert auf eine Wärmeerzeugung gelegt, die den hohen Anforderungen an das Energiegesetz gerecht wird und im Unterhalt wenig Kosten verursacht. Die relativ hohen Investitionskosten werden durch tiefe Betriebskosten wettgemacht. Aussenräume Die Stellung des Gebäudes längs der westlichen Parzellengrenze unterteilt den Aussenraum in zwei Zonen. Auf der Westseite, zwischen Parzellengrenze und Feuerwehrdepot, entsteht ein geteerter Platz für die Vorfahrt der Einsatzfahrzeuge mit separater Ausfahrt auf die Wilerstrasse. Längs der Ostseite des Feuerwehrdepots sind ein Parkplatz mit Rasengittersteinen für die Feuerwehrleute und ein angrenzender Übungsplatz mit Schotterrasen geplant. Der Parkplatz erhält eine separate, asphaltierte Zufahrt und ist getrennt von den Einsatzfahrzeugen. Angrenzend an den Park- und Übungsplatz bleibt genug Raum für eine zukünftige Bebauung. Nachhaltigkeit Der Gemeinderat ist als Energiestadt bestrebt, dass Flawil bei seiner Entwicklung auf eine ökonomische, ökologische und soziale Verträglichkeit achtet. Der vorliegende Projektbeschrieb zeigt auf, dass das Feuerwehrdepot nachhaltig gebaut wird. Die Aufstockungsvariante verstärkt die haushälterische Nutzung des knappen Bodens durch eine maximale Ausnutzungsmöglichkeit. Aufstockung Vom Gemeinderat wurden zwei Projektvarianten in Auftrag gegeben. Zum einen wurde berechnet, was ein neues Feuerwehrdepot in einfacher Stahlbauweise kostet (Basisvariante). Zudem wurde ergänzend eine Überprüfung der Möglichkeit einer späteren Aufstockung des Feuerwehrdepots in Auftrag gegeben (Aufstockungsvariante). Der Bericht von Architekt und Ingenieur zeigt, dass die statischen Voraussetzungen für eine spätere Aufstockung realisiert werden können. Dazu müssen das Tragesystem und die Fundation verstärkt und das Feuerwehrdepot in Massivbauweise erstellt werden anstelle der bisher vorgesehenen Mischbauweise mit einer Stahlkonst- 12

13 ruktion. Auch bei einer späteren Aufstockung besteht die Möglichkeit, auf dem Dach eine Fotovoltaikanlage zu erstellen. Für die spätere Aufstockung können lediglich bauliche Vorkehrungen in der Haustechnik vorgesehen werden. Jetzt bereits weitere technische Installationen auf eine spätere, erweiterte Nutzung auszulegen ist nicht sinnvoll, da die Anlage zu gross dimensioniert werden müsste (hohe Kosten, schlechter Wirkungsgrad). Der Gemeinderat hat auch geprüft, ob es sinnvoll ist, zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein Projekt mit mehreren Geschossen und einer Mischnutzung Feuerwehr/ Gewerbe/Wohnen vorzulegen. Zum heutigen Zeitpunkt bereits aufzustocken ist jedoch verfrüht. Aktuell ist genügend Wohn- und Gewerberaum in Flawil vorhanden. Mit der Aufstockungsvariante hält man trotzdem für die Zukunft alle Optionen offen. Wie die Nutzung bei einer Realisierung der Aufstockung sein soll, lässt der Gemeinderat offen. Nachbargrundstück Gegenüber dem westlichen Nachbargrundstück besteht eine vom damaligen Grundeigentümer im Grundbuch angemerkte Grenzabstandserweiterung. Beim Eigentümer wurde abgeklärt, ob es denkbar ist, dass diese Grenzabstandserweiterung in ein Grenzbaurecht abgeändert werden kann, um bei Bedarf eine allfällige Erweiterung mit einem Annexbau realisieren zu können. Zum heutigen Zeitpunkt kann der betreffende Grundeigentümer keine verbindliche Zusage machen, da offen ist, wie das Grundstück genutzt bzw. überbaut werden soll. Nach der Beurteilung des Feuerwehrkommandanten können nach den heutigen Erkenntnissen dannzumal erforderliche Erweiterungen voraussichtlich innerhalb der Gemeinden des Sicherheitsverbundes Region Gossau gelöst werden. Tiefgarage Der Gemeinderat lehnt eine Tiefgarage unter dem Feuerwehrdepot ab. Ob bei einer allfälligen späteren Gesamtüberbauung eine Tiefgarage unter den anderen Bauten entstehen soll, wird derzeit offen gelassen. Ausnutzung Die Grundstücke Nr. 46 und 3490 an der Wilerstrasse 201 umfassen insgesamt eine in der Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig liegende Fläche von m 2. In Regelbauweise können rein rechnerisch m 2 Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Im Rahmen eines Sondernutzungsplans sind theoretisch m 2 BGF denkbar. Gemäss Raumprogramm generiert das Feuerwehrdepot eine Bruttogeschossfläche von m 2 und einen Landanteil zulasten der Parzelle Nr von m 2. Das Feuerwehrdepot beansprucht mit m 2 Bruttogeschossfläche etwas mehr als einen Drittel der gemäss Zonenplan auf der Parzelle Nr in Regelbauweise realisierbaren Bruttogeschossfläche. Für Zusatznutzungen stünden in Regelbauweise noch rund m 2 BGF 13

14 respektive bis knapp m 2 BGF bei Beanspruchung der Mehrausnützung im Rahmen eines Sondernutzungsplans zur Verfügung. Die spezielle Form der Parzelle, die Vorschriften des Baureglements (Grenzabstände / Mehrlängenzuschlag) aber auch die privatrechtliche Baubeschränkung (Grenzabstandserweiterung zugunsten Parzelle Nr. 44) wirken jedoch stark limitierend bei der Anordnung weiterer Bauten und Anlagen. Mit einer späteren Aufstockung kann durch eine maximale Ausnutzungsmöglichkeit das Ziel der haushälterischen Nutzung des knappen Bodens erreicht werden. Eine Unternutzung der Parzelle ohne Aufstockung widerspricht grundsätzlich den Bestrebungen zur haushälterischen Bodennutzung und zur inneren Verdichtung. Da es sich beim Bauvorhaben aber um eine Anlage von hohem öffentlichen Interesse handelt und der Standort Wilerstrasse 201 die Bedürfnisse der Feuerwehr auch langfristig abzudecken hat, ist eine (vorläufige) Unternutzung des Grundstückes akzeptierbar Varianten Der Gemeinderat unterbreitet der Stimmbürgerschaft zwei Varianten. Die Hauptvariante (Aufstockungsvariante) beinhaltet eine massivere Bauweise und somit die Möglichkeit einer späteren Aufstockung. Die Basisvariante beinhaltet das Feuerwehrdepot in einer einfachen Bauweise zwischen Stahl und Massivbau. In dieser Variante ist eine spätere Aufstockung nicht möglich. Hauptvariante (Aufstockungsvariante) Der Gemeinderat hat eine Überprüfung der späteren Aufstockungsmöglichkeit beim neuen Feuerwehrdepot in Auftrag gegeben. Gemäss Bericht des Architekten, unter Mitwirkung des Ingenieurbüros Gruner + Wepf AG, Flawil, zeigt sich, dass eine spätere Aufstockung Sinn machen kann. Die statischen Voraussetzungen für eine spätere Aufstockung von maximal zwei Stockwerken könnten realisiert werden. Dazu müsste das Feuerwehrdepot in Massivbauweise erstellt werden. Die Baukosten für diese Variante betragen Franken. Basisvariante Die Basisvariante zeigt auf, was grundsätzlich das leicht angepasste und redimensionierte Projekt Töbeli aus dem Jahr 2009 am Standort Wilerstrasse unter Berücksichtigung der Bauteuerung und heutigen Vorschriften kostet. Die Baukosten für die Basisvariante betragen Franken. Die Bevölkerung hat an der Urne zu entscheiden, ob sie bereit ist, die Vorinvestitionen für die Möglichkeit einer späteren Aufstockung von rund Franken zu gewähren oder ob die Basisvariante bevorzugt wird. Die Vorinvestitionen der späteren Aufstockungsmöglichkeit gehen zulasten des allgemeinen Haushalts und werden durch einen einmaligen Investitionsbeitrag gedeckt. 14

15 2.8. Kosten Baukosten Der Kostenvoranschlag für den Neubau des Feuerwehrdepots beträgt für die Aufstockungsvariante und die Basisvariante wie folgt (in Franken; inkl. MwSt.) 1 : BKP 2 Arbeitsgattung Aufstockungsvariante Basisvariante Differenz Aufstockungsvariante zu Basisvariante Projektierungskosten Grundstück (z.b. Erschliessungskosten) Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Reserve Ausstattungen Total Baukosten Vorinvestitionen Aufstockungsvariante Die zusätzlichen Vorinvestitionen der Aufstockungsvariante gegenüber der Basisvariante begründen sich insbesondere durch die notwendige Pfählung, was Kosten von zirka Franken verursacht. Zudem kostet der Massivbau, welcher für die spätere Aufstockung nötig ist, rund Franken. Die weiteren Kosten teilen sich in verschiedene kleinere Beträge auf. Zu beachten gilt, dass man davon ausgehen kann, dass die Vorinvestitionen der Aufstockungsvariante bei einer späteren Erweiterung zur Gewerbeund/oder Wohnnutzung durch einen Verkauf oder eine Vermietung gewinnbringend in den allgemeinen Gemeindehaushalt zurückfliessen. 1 Die Genauigkeit des vorliegenden Kostenvoranschlags beträgt +/- 10% gemäss Art der SIA-Ordnung Nr Der BKP (Baukostenplan) ist ein Anlagekontenplan für sämtliche Kosten, die bei der Erstellung einer baulichen Anlage anfallen. Dieser wird in 10 Hauptklassen gegliedert (0-9). 3 Projektierungskredit von Franken bewilligt mit Budget 2010 und Nachtragskredit des Gemeinderates im Jahr 2013 zulasten Feuerschutzreserve. 15

16 Grundstückkauf Die Kosten des Grundstückkaufs waren wie folgt (Referendumsvorlage 2012): Erwerb des Grundstücks Nr. 46, Wilerstrasse 201, Flawil, in zwei Teilflächen: A) ca m 2 à Fr ; mit sofortigem Besitzesantritt Fr B) ca. 650 m 2 à Fr ; mit späterem Besitzesantritt Fr Fr zuzüglich Steuern, Gebühren und Geometerkosten Fr Gesamtpreis maximal Fr Das gesamte Grundstück an der Wilerstrasse wurde formell für das Finanzvermögen der Gemeinde erworben. Das Grundstück wurde beim Kauf in zwei Teile aufgeteilt: das heutige Wohnhaus (rund Franken) und die Wiese (rund 1,7 Mio. Franken), welche teilweise für das neue Feuerwehrdepot genutzt werden soll. Erst mit der Kreditgenehmigung für das Feuerwehrdepot erfolgt der Übertrag der benötigten Fläche für das Feuerwehrdepot ins Verwaltungsvermögen und die Zweckbestimmung als Feuerwehrdepot. Die folgende Übersicht und der nachfolgende Situationsplan legen dar, wie die Grundstücke Nr. 46 und Nr an der Wilerstrasse 201 zukünftig genutzt werden sollen: Heutige Verwendung Zukünftige Verwendung Preis Fr /m 2 Farbe im Situationsplan Quadratmeter Bestandesrechnung Wiese grün Feuerwehrdepot m 2 Fr Verwaltungsvermögen Wiese violett nicht bestimmt 937 m 2 Fr Finanzvermögen Wohnhaus rosa nicht bestimmt 653 m 2 Fr Finanzvermögen 16

17 Situationsplan mit Teilflächen 2.9. Kreditbedarf Aufstockungsvariante Die Gesamtkosten für den Neubau des Feuerwehrdepots mit der späteren Aufstockungsmöglichkeit betragen wie folgt: Kaufpreis Grundstück 4 Fr Total Baukosten inkl. MwSt. 5 Fr Gesamtkosten inkl. MwSt. / Kreditbedarf Fr /. Voraussichtliche Subventionen des Kantons St.Gallen 6 Fr Basisvariante Die Gesamtkosten für den Neubau des Feuerwehrdepots ohne spätere Aufstockungsmöglichkeit betragen wie folgt: Kaufpreis Grundstück 4 Fr Total Baukosten inkl. MwSt. 5 Fr Gesamtkosten inkl. MwSt. / Kreditbedarf Fr /. Voraussichtliche Subventionen des Kantons St.Gallen 6 Fr Abparzellierung des Grundstücks Wilerstrasse 201 (3 330 m 2 Wiese); Umlagerung vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen. 5 Voraussichtliche Baukosten; +/- 10%. 6 Voraussichtlicher Subventionsbeitrag durch das Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen mit Schreiben vom 20. Februar 2014 in Aussicht gestellt. 17

18 Der voraussichtliche Subventionsbeitrag des Kantons St.Gallen beträgt rund Franken. Die Projektierungskosten, welche mit bestehenden Krediten bereits abgerechnet wurden, sind nicht Gegenstand der Abstimmungsvorlage. Gestützt auf die Gemeindeordnung der Gemeinde Flawil entscheiden die Stimmberechtigten der Gemeinde Flawil bei einmaligen neuen Ausgaben über 3 Mio. Franken an der Urne Finanzierung Für die Subventionierung des Neubaus durch den Kanton liegt eine Berechnung des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen (AFS) vom 20. Februar 2014 vor, welche provisorisch erstellt wurde. Voraussichtlich wird eine Fläche von rund m 2 subventioniert. Als Basis werden Franken pro Quadratmeter angenommen. Die heutige Subventionspraxis sieht einen Beitragssatz von 37,5 Prozent vor. Der Gemeinde Flawil fliessen somit voraussichtlich rund Franken aus dem kantonalen Feuerschutzfonds zu. Gegenüber dem im Vernehmlassungsbericht vom Dezember 2013 erwähnten Subventionsbetrag von Franken sind dies rund Franken weniger. Dies begründet sich aufgrund einer tieferen Berechnung von Verkehrsflächen. Die definitive Beitragszusicherung durch die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt erfolgt erst nach dem definitiven Beitragsgesuch, welches nach der Urnenabstimmung eingereicht wird. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Subventionen schliesslich höher ausfallen werden. Aufwendungen der Feuerwehr, unter anderem auch für Neubauten von Feuerwehrdepots, werden über die Feuerschutzreserve, welche aus der Feuerwehrabgabe gespiesen wird, finanziert. Die Feuerschutzreserve ist eine Spezialfinanzierung. Die Gemeinde erhebt diese Feuerwehrabgabe nach den kantonalen Vorgaben jährlich bei den Feuerwehrpflichtigen, welche keinen Feuerwehrdienst leisten. Per 31. Dezember 2013 weist die Feuerschutzreserve einen Saldo von Franken auf. Jährlich nimmt die Gemeinde Flawil rund Franken an Feuerwehrabgaben ein, welche für den Betrieb der Feuerwehr benötigt werden. Ein allfälliger Neubau, inklusive Zinsen und Abschreibungen, wird über die Feuerschutzreserve finanziert. Trotz Neubau des Feuerwehrdepots muss die Feuerwehrabgabe nach heutigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht erhöht werden. Übertrag ins Verwaltungsvermögen Da sich das Grundstück momentan im Finanzvermögen der Gemeinde Flawil befindet, ist gleichzeitig mit der Kreditgenehmigung der Übertragung der Liegenschaft (3 330 m 2 Wiese) ins Verwaltungsvermögen für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe zuzustimmen. 18

19 Abschreibung Der Kaufpreis des Grundstücks ist zusammen mit dem Neubau (nach Abzug der Subventionen) zu aktivieren und während 25 Jahren über die Spezialfinanzierung linear abzuschreiben: Aufstockungsvariante Baukredit inkl. MwSt. (davon Fr Investitionsbeitrag allg. Haushalt) Fr Umlagerung Grundstück Finanz- ins Verwaltungsvermögen Fr /. Voraussichtliche Subventionen des Kantons St.Gallen./. Fr Abzuschreibender Betrag Fr /. davon abzuschreibender Betrag zulasten allgemeiner Haushalt./. Fr Abzuschreibender Betrag zulasten Feuerschutzreserve Fr Basisvariante Baukredit inkl. MwSt. Fr Umlagerung Grundstück Finanz- ins Verwaltungsvermögen Fr /. Voraussichtliche Subventionen des Kantons St.Gallen./. Fr Abzuschreibender Betrag zulasten Feuerschutzreserve Fr Folgekosten Für die Spezialfinanzierung Feuerschutzreserve ergeben sich durch den Neubau die nachstehenden Folgekosten im Durchschnitt pro Jahr, wenn vom abzuschreibenden Betrag von Franken die Feuerschutzreserve von 2,262 Mio. Franken (Stand ) in Abzug gebracht wird und somit 3,116 Mio. Franken abgeschrieben werden müssen sowie die Feuerwehrabgaben nicht erhöht werden: Amortisationskosten 7 Fr Kapitalfolgekosten: Ø 2,5 % Zins pro Jahr Fr Betriebliche Folgekosten pro Jahr (Schätzung) 8 Fr Netto Folgekosten Neubau Feuerwehrdepot pro Jahr Fr /. Durchschnittliche Einnahmen aus Feuerwehrabgaben./. Fr Jährliche Ablieferung an SVRG Jährliches Defizit der Spezialfinanzierung Fr Die Abschreibungsdauer beträgt gemäss Art. 111 Abs. 2 Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen maximal 25 Jahre. 8 Im Jahr 2013 betrugen die Betriebskosten für das Feuerwehrdepot am Marktplatz rund Franken (Laufende Rechnung: Konto , Feuerwehr). Für den Neubau an der Wilerstrasse 201 wird mit Betriebskosten von rund Franken gerechnet. 19

20 Das voraussichtliche jährliche Defizit von rund Franken Stand heute ist nach Ansicht des Gemeinderates verantwortbar, weil man davon ausgehen kann, dass die jährliche Ablieferung an den SVRG nicht steigen wird und die jährlichen Einnahmen der Feuerwehrabgabe gemäss Steuerprognosen leicht steigen könnten. Ein allfälliges Defizit in der Spezialfinanzierung wäre durch den allgemeinen Gemeindehaushalt zu decken. Die Kapitalfolgekosten bei der Aufstockungsvariante sind identisch, wenn ein einmaliger Investitionsbeitrag von Franken aus dem allgemeinen Haushalt für die Aufstockungsmöglichkeit geleistet wird. 20

21 3. Terminplan Zeitrahmen Arbeiten / Entscheid 18. Mai 2014 Urnenabstimmung Neubau Feuerwehrdepot Juni 2014 Erarbeitung Unterlagen für Baueingabe Juni November Baubewilligungsverfahren / Ausführungsplanung / Ausschreibung Dezember 2014 Baubeginn Frühjahr 2016 Abschluss Bauarbeiten und Bezug Feuerwehrdepot 9 Allfällige Verzögerungen durch Einsprachen nicht berücksichtigt. 21

22 4. Fazit des Gemeinderates Flawil ist auf eine gezielte und intensive Weiterentwicklung der Infrastruktur angewiesen. Das heutige 100-jährige Feuerwehrdepot ist in einem schlechten Zustand und muss deshalb ersetzt werden. Die Vernehmlassung bestätigte, dass Flawil ein neues Feuerwehrdepot mit Standort Wilerstrasse 201 braucht. Durch ein neues Feuerwehrdepot wird die Effizienz der Feuerwehr gesteigert. Die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit für die Angehörigen der Feuerwehr werden verbessert. Eine maximale Ausnutzung des Grundstücks ist mit der Aufstockungsvariante möglich. Die Aufstockungsvariante verstärkt die haushälterische Nutzung des knappen Bodens. Die Vorinvestitionen für die spätere Aufstockungsmöglichkeit fliessen voraussichtlich durch einen späteren Verkauf oder eine Vermietung gewinnbringend zurück. Die bisher von der Feuerwehr genutzte zentrumsnahe Liegenschaft am Marktplatz wird frei. Die spätere Nutzung des Markplatzes bleibt offen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, der Nachhaltigkeit und aufgrund der Vernehmlassung empfiehlt der Gemeinderat bei der Stichfrage die Aufstockungsvariante. 22

23 5. Antrag Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Stichfrage Der Gemeinderat empfiehlt bei der Stichfrage die Aufstockungsvariante (Hauptantrag). Der Gemeinderat beantragt Ihnen: Hauptantrag Für den Neubau des Feuerwehrdepots mit der Möglichkeit einer späteren Aufstockung (Aufstockungsvariante) sei ein Bruttokredit von Franken zu genehmigen und vom Grundstück Nr seien m 2 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen zu übertragen. Die Investitionen nach Abzug des Beitrags des Kantons St.Gallen seien während 25 Jahren linear zulasten der Feuerschutzreserve abzuschreiben. Der Investitionsbeitrag für die spätere Aufstockung von Franken sei während 25 Jahren linear zulasten des allgemeinen Haushalts abzuschreiben. Variantenantrag Für den Neubau des Feuerwehrdepots ohne Möglichkeit einer späteren Aufstockung (Basisvariante) sei ein Bruttokredit von Franken zu genehmigen und vom Grundstück Nr seien m 2 vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen zu übertragen. Die Investitionen nach Abzug des Beitrags des Kantons St.Gallen seien während 25 Jahren linear zulasten der Feuerschutzreserve abzuschreiben. 23

24 6. Abstimmungsfragen Die Abstimmungsfragen lauten: Hauptantrag Wollen Sie für den Neubau des Feuerwehrdepots mit der Möglichkeit einer späteren Aufstockung (Aufstockungsvariante) einem Kredit von brutto 6,546 Mio. Franken gemäss Gutachten und Antrag des Gemeinderates vom 18. März 2014 zustimmen? Variantenantrag Wollen Sie für den Neubau des Feuerwehrdepots ohne Möglichkeit einer späteren Aufstockung (Basisvariante) einem Kredit von brutto 6,171 Mio. Franken gemäss Gutachten und Antrag des Gemeinderates vom 18. März 2014 zustimmen? Stichfrage Falls sowohl der Hauptantrag als auch der Variantenantrag angenommen werden: Welche Variante bevorzugen Sie? Flawil, 18. März 2014 Gemeinderat Flawil Werner Muchenberger Gemeindepräsident Marc Gattiker Ratsschreiber 24

25 Anhang Die Planunterlagen können an der Orientierungsversammlung vom 24. April 2014 sowie im Gemeindehaus, 2. Obergeschoss, während der ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Grundrisse Erdgeschoss Obergeschoss 25

26 Ansichten Nord- und Südfassade Ost- und Westfassade 26

27 Schnitte Querschnitte Längsschnitte 27

28

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