Haushaltsausschuss. Bundesministerium der Finanzen. Jens Spahn Parlamentarischer Staatssekretär
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- Silvia Tiedeman
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1 Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017 POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Berlin Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Frau Dr. Gesine Lötzsch MdB Platz der Republik Berlin Jens Spahn Parlamentarischer Staatssekretär HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße Berlin TEL +49 (0) FAX +49 (0) jens.spahn@bmf.bund.de DATUM 15. März 2017 BETREFF Haushaltsführung 2017; Unterrichtung gemäß 4 Abs. 1 HG 2017 über die beabsichtigte Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu T bei Kapitel 6002 Titel Beteiligung des Bundes an den Kosten der Freien und Hansestadt Hamburg für zusätzliche sicherheitsbezogene Aufgaben für den OSZE-Ministerrat und den G20-Gipfel ANLAGEN Abdrucke mit je 1 Anlage GZ II A 5 - AF 0111/06/0003 :011 DOK 2017/ (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Haushaltsausschuss Ausschussdrucksache Wahlperiode Vorlage des Bundeministeriums der Finanzen Nr. 34/17 Sehr geehrte Frau Vorsitzende, die Durchführung des OSZE-Ministerrats am 8./9. Dezember 2016 sowie des bevorstehenden G20-Gipfels am 7./8. Juli 2017 stellen für die Freie und Hansestadt Hamburg gleich zwei unter Sicherheitsaspekten außerordentlich bedeutsame Ereignisse dar, die das Land vor große Herausforderungen organisatorischer und finanzieller Natur stellen. Im Falle des OSZE- Ministerrats hat das Land diese bereits unter beträchtlichem Ressourceneinsatz erfolgreich gemeistert. Auch der Bund hat unter dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation ein Interesse, diese herausragenden Veranstaltungen in jeder Hinsicht erfolgreich durchzuführen. Wie bereits anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 und des G7-Gipfels auf
2 Seite 2 Schloss Elmau im Jahr 2015 hat sich daher der Bund gegenüber der Bitte Hamburgs, sich durch eine Pauschalzahlung an den Kosten zu beteiligen, gesprächsbereit gezeigt. Diese Gespräche führten zu dem als Anlage beigefügten, zwischen den Vertragsparteien endabgestimmten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung. Für ihre Unterzeichnung und ihr Inkrafttreten ist eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von T im Kapitel 6002 (Allgemeine Bewilligungen), Titel mit der Zweckbestimmung Beteiligung des Bundes an den Kosten der Freien und Hansestadt Hamburg für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den OSZE-Ministerrat und den G20-Gipfel" erforderlich. Die außerplanmäßige Ausgabe ist unvorhergesehen. Bis zum Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2017 waren die bilateralen Gespräche weder dem Grunde noch der Höhe nach so konkret, dass eine Veranschlagung haushaltsreif gewesen wäre. Sie ist sachlich unabweisbar, da neben dem Land auch der Bund für ein Gelingen der Gipfelveranstaltungen Verantwortung trägt. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund einer weiterhin von erheblichen, aus einer Vielzahl von Quellen gespeisten extremistischen Gefahren geprägten Sicherheitslage. Die außerplanmäßige Ausgabe ist auch zeitlich unaufschiebbar. Der Freien und Hansestadt Hamburg soll so schnell wie möglich finanzielle Planungssicherheit gegeben werden. Diese wäre durch ein Warten auf das Inkrafttreten eines Nachtragshaushaltsgesetzes nicht in angemessen kurzer Zeit gegeben. Die Voraussetzungen für die Einwilligung entsprechend Art. 112 GG sind erfüllt. Ich beabsichtige daher, in die außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von T einzuwilligen und bitte entsprechend 4 Abs. 1 HG 2017 um Kenntnisnahme. Diese Unterrichtung stellt gleichzeitig die Mitteilung gemäß 37 Abs. 4 BHO dar. Mit freundlichen Grüßen
3 170 ti9f 34 (,11 (Stand 8. März 2017) ENTWURF Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Übernahme von Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des OSZE-Ministerrates am 8./9. Dezember 2016 und des G20-Gipfels am 7./8. Juli 2017 durch den Bund (VV OSZE/G20 ) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, - nachstehend Bund" genannt - und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, - nachstehend Hamburg" genannt - schließen folgende Vereinbarung: Präambel Der am 8. und 9. Dezember 2016 in Hamburg durchgeführte OSZE-Ministerrat sowie der am 7. und 8. Juli 2017 ebenfalls in Hamburg stattfindende G20-Gipfel erforderten bzw. erfordern als Ereignisse außergewöhnlichen Charakters und spezifischer Gefährdung besondere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Bund und Hamburg standen bzw. stehen in der Verantwortung für den erfolgreichen und friedlichen Verlauf dieser weltweit bedeutsamen
4 - 2 Veranstaltungen. Daher beteiligt sich der Bund nach Maßgabe folgender Bestimmungen an den Kosten Hamburgs. - Artikel 1 Kostenbeteiligung durch den Bund Der Bund stellt Hamburg zur pauschalen Abgeltung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen des OSZE-Ministerrats und des G20-Gipfels einen Betrag in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben unterstützt der Bund Hamburg bei der Erfüllung der Sicherheitsaufgaben beim OSZE-Ministerrat und G20-Gipfel durch den Verzicht auf die Erstattung jeglicher Sach- und Personalkosten bei Unterstützungsleistungen in den Bereichen der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks. Artikel 2 Mittelbereitstellung Die Bundesmittel in Höhe von 50 Millionen Euro werden Hamburg durch Zahlung auf das Konto bei der FHH Kasse Hamburg, Behörde für Inneres und Sport IBAN: DE BIC: MARKDEF1200 Buchungstext: OSZE-Ministerrat und G20-Gipfel" am 30. Juni 2017 bereitgestellt. Artikel 3 Nachweis der Mittelverwendung, Prüfung, Rückforderung von Mitteln Hamburg hat dem Bund die bestimmungsgemäße Verwendung der entgegen genommenen Bundesmittel für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bis zum 31. März 2018 durch schriftlichen Bericht nachzuweisen. Bei Bedarf kann der Bund weitere Informationen und Nachweise einfordern.
5 - 3 - Die Verwendung der zugewiesenen Bundesmittel unterliegt der Prüfung durch die obersten Rechnungsprüfungsbehörden Hamburgs und des Bundes in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Hamburg und Bund teilen sich wechselseitig einschlägige Prüfungsfeststellungen mit. Der Bund kann zugewiesene Bundesmittel einschließlich Zinsen zurückfordern, wenn die festgelegten Bedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllt werden. Die an den Bund abzuführenden Beträge sind von Hamburg in Höhe von 5 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom Zeitpunkt der Auszahlung der Bundesmittel an zu verzinsen. Artikel 4 Inkrafttreten Diese Vereinbarung wird mit der Unterzeichnung durch den Bund und Hamburg wirksam. Für die Bundesrepublik Deutschland Für die Freie und Hansestadt Hamburg Der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer Der Bevollmächtigte beim Bund, bei der Europäischen Union und für Auswärtige Angelegenheiten Staatsrat Wolfgang Schmidt Berlin, den Berlin, den
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