FORUM JUNGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE DES DEUTSCHEN ANWALTVEREINS INHALT. Seite. 1. Editorial

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1 FORUM JUNGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE DES DEUTSCHEN ANWALTVEREINS INHALT 1. Editorial 2. Protokoll der ersten Mitgliederversammlung 1995 in Magdeburg 3. Mitgliederstand 4. Fortbildung des Forums a) Forum "Erfolg im Anwaltsberuf", März 96 in Bremen b) Arbeitslos, ausgebeutet, zertifiziert? Mai 96 in Leipzig c) Existenzgründung d) Gewinnung von und Umgang mit Mandanten e) Buchhaltung und Steuerrecht 5. Fortbildung der ArGe Verkehrsrecht a) Teilnehmergebühren b) Einführung in das gesamte Verkehrsrecht c) Regionale Veranstaltungen d) Bundesweite Veranstaltung 6. Regionalbeauftragte des Forums 7. Mitgliedervergünstigungen 8. INFO-Blätter a) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft b) Erstausstattung einer Anwaltskanzlei c) Organisationsformen anwaltlicher Tätigkeit d) Kauf oder Miete einer Immobilie zum Betrieb einer Rechtsanwaltspraxis? 9. Beteiligung von Rechtsanwälten an der Referendarausbildung 10. Austausch von Referendaren und jungen Rechtsanwälten mit Frankreich 11. Jobbörse 12. Mitgliederecho Seite Anlagen: - Mitgliederliste - Angebot der Hans-Soldan GmbH - Werbeblätter Forum

2 2 FORUM % 1. Editorial Liebe Mitglieder, ich freue mich, Ihnen das erste Mitteilungsblatt unseres Forums jetzt überreichen zu können. Wir haben uns damit beeilt, denn immerhin liegt die Gründung erst sechs Monate und die Bildung des Geschäftsführenden Ausschusses vier Monate zurück. Wir bemühen uns, auf breiter Ebene Informationen weiterzugeben und wollen mit dem Mitteilungsblatt einen lebendigen Informations- und Meinungsaustausch in Gang setzen. Von den Mitgliedern sind schon viele Anregungen an uns herangetragen worden. Hoffentlich bleibt das so, denn nur dann kann das Mitteilungsblatt die Kommunikation beleben. Erwünscht ist natürlich auch konstruktive Kritik. Das jeweilige Vorwort soll anfangs dazu genutzt werden, die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses persönlich vorzustellen. Als Vorsitzende dieses Gremiums eröffne ich den Reigen. Ich bin seit 1991 zugelassen und arbeite als selbständige Anwältin in Herne im Ruhrgebiet. Ich bin 34 Jahre alt und habe zwei Söhne von jetzt 8 und 4 Jahren. Einen Teil meiner Studienzeit habe ich in England verbracht und hatte schon während der Referendarzeit die Gelegenheit, mich intensiv mit dem Anwaltsberuf vertraut zu machen. Der Wunsch, Anwältin zu werden, bestand von Beginn des Studiums an, zunächst mit dem Ziel, Strafverteidigung zum Schwerpunkt zu machen. Später verschoben sich die Interessen, und ich bin nun überzeugte Zivilrechtlerin. Überwiegend verzichte ich darauf, Mandate aus dem Verwaltungsund Strafrecht anzunehmen und habe mittlerweile einen hohen Anteil an Familienrechtsmandaten. Meine ehrenamtliche Tätigkeit für den Anwaltverein ist aus der Teilnahme am ersten Forum junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte "Erfolg im Anwaltsberuf" in Wiesbaden Anfang 1994 entstanden, wo ich mit dem Initiator dieser Veranstaltung, der später Namensgeber unserer Arbeitsgemeinschaft wurde, in Kontakt kam. Auf der zweiten Veranstaltung sollte ich einen Vortrag über den Aufbau meiner Anwaltspraxis halten. In der Folge wurde ich an den Diskussionen über die Gründung unserer jetzigen Arbeitsgemeinschaft beteiligt und konnte diesen Prozeß schon aktiv mitgestalten.es ist schön zu sehen, daß die optimistischen Prognosen richtig waren. In den ersten fünf Monaten konnten wir bereits Mitglieder gewinnen. Ich bin zuversichtlich, daß dieser Trend anhalten wird. Gerade wir jungen Anwälte brauchen die Kommunikation untereinander, um auf dem härter werdenden Markt bestehen zu können. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Cornelia Frech, Herne, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses 2. Protokoll der 1. Mitgliederversammlung des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 7. Oktober 1995 in Magdeburg Anwesend: Vorläufer Geschäftsführender Ausschuß: Rechtsanwältin Cornelia Frech, Herne (Vorsitzende) Rechtsanwalt Harry Böhme, Münster (stellv. Vorsitzender) Rechtsanwältin Elke Dörrenhaus, Overath Rechtsanwältin Ulrike Gantert, München Rechtsanwalt Mortiz Hagenmeyer, Hamburg Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl, Bonn Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Hechingen Rechtsanwältin Eva Wolf, Bonn Beginn: Uhr Ende: Uhr Frech begrüßt die anwesenden Mitglieder und teilt mit, daß dem Forum bereits 118 Mitglieder beigetreten sind. TOP 1: Geschäftsbericht der Vorsitzenden Frech berichtet, daß das Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 31. August 1995 in einem kleinen Kreis in der Geschäftsstelle des Deutschen Anwaltsverein gegründet worden sei. Diese Gründungsmitglieder hätten eine Geschäftsordnung verabschiedet. Der aus den Gründungsmitgliedern bestehende vorläufige Geschäftsführende Ausschuß habe sich in der Folgezeit damit befaßt, die zukünftige Arbeit zu strukturieren und Ziele und Aufgaben des Forums zu definieren. Ergebnis sei das den Teilnehmern vorliegende Werbeblatt. Das PR-Referat des Deutschen Anwaltvereins habe eine Presseerklärung über die Gründung des Forums abgegeben, was zu entsprechenden Presseveröffentlichungen in der FAZ und der Westfalenpost geführt habe. Ferner habe Frau Frech ein Life-Interview für einen Bonner Lokal-Rundfunksender gegeben. Das Forum wolle zukünftig, wahrscheinlich erst ab 1996, folgendes leisten: Mitteilungsblätter herausgeben, themenbezogene Informationsblätter, wie z. B. über freie Mitarbeiter, Erstgehälter, Standortwahl, Fachanwaltschaften, Voraussetzungen der Z~.lassung als Anwalt usw. herausgeben, über relevante Anderungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere im Berufsrecht informieren Literaturtips geben. Das Mitteilungsblatt solle auch als Kom~ munikationsforum der Mitglieder untereinander dienen, beispielsweise für Bürogemeinschaften, Sozietäten usw. Es sei beabsichtigt, eine regionale Strukturierung der Mitgliederschaft vorzunehmen. Die regionalen Vertreter sollten vor Ort Ansprechpartner für alle auftretenden Probleme der Mitglieder sein bzw. regionale Patenschaften vermitteln und Gesprächskreise organisieren. Sie sollten den Kontakt zu den Referendararbeitsgemeinschaften herstellen und pflegen. Das Forum werde auch Fortbildungsveranstaltungen anbieten und zwar sowohl zu Themen, die für Berufsstart, Gründung und Ausübung einer Anwaltspraxis relevant sein, wie Marketing, Werbung, Standortwahl, Umgang mit Mandanten,

3 ~ FORUM 3 Personalführung usw. als auch zu solchen materiellrechtlichen Themen, deren Kenntnisse in der Anwaltspraxis unerläßlich sind. Zu internationalen Organisationen junger Anwälte solle ebenfalls Kontakt aufgenommen werden. Das Forum biete seinen Mitgliedern auch Vergünstigungen, wie beispielsweise den kostenlosen Bezug des Anwaltsblattes, Vergünstigungen bei Büroeinrichtungen und -ausstattungen, Vergünstigungen beim Erwerb eines Funktelefons im D-2-Netz. Es solle versucht werden, Rahmenabkommen mit Versicherern zu schließen, die Vergünstigungen bieten. Weiterhin sei es voraussichtlich im Mai 1996 möglich, den Mitgliedern die den DAV-Mitgliedern gewährten NJW Rabatte weiterzugeben sowie den Bezug der AnwaltCard zu ermöglichen. Es solle versucht werden, ermäßigte Teilnehmergebühren bei Anwalts- und Juristentagen auszuhandeln. Mit Pkw-Firmen sollten Verhandlungen über Rabatte bei Kauf oder Leasing geführt werden. TOP 2: Kassenbericht Frech berichtet, daß alle bisherigen mit der Gründung, der ersten Mitgliederversammlung, der Schriftführung und der Werbung verbundenen Kosten vom Deutschen Anwaltverein getragen worden seien. Nach den Vorstellungen des Geschäftsführenden Ausschusses solle die Mitgliedschaft 1995 noch beitragsfrei sein, da die Tätigkeiten des Forums erst 1996 entfaltet werden könnten solle der Mitgliederversammlung ein Jahresmitgliedsbeitrag von 80,- DM vorgeschlagen werden, der sich für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine um die Hälfte ermäßige. Ausschüsse bilden, die sich mit bestimmten Fragen beschäftigen. Kilger meint dazu, daß zunächst von den Mitgliedern eine entsprechende Initiative gebildet werden solle, die dann möglicherweise in der Bildung eines Ausschusses mündet. Die Mitgliederliste solle angeben, ob eine Sozietät angestrebt oder Mitarbeiter gesucht werden. Frech weist darauf hin, daß entsprechende Kontaktanzeigen kostenfrei im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden sollen. TOP 4: Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses Frech gibt die Sitzungsleitung an Kilger ab. Kilger verweist auf die Geschäftsordnung des Forums, wonach sich gem. 6 Abs. 1 der Geschäftsführende Ausschuß aus sechs von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern und zwei vom Vorstand des Deutschen Anwaltvereins zu benennenden Mitgliedern zusammensetzt. Der DAV-Vorstand habe ihn und Wolf für dieses Amt benannt. Kilger meint, daß die Verwirklichung der in 2 der Geschäftsordnung genannten Ziele und Aufgaben des Forums einen großen ehrenamtlichen Arbeitsaufwand erfordern. Für den Geschäftsführenden Ausschuß solle deshalb nur diejenige/ derjenige kandidieren, die/der bereit sei, Zeit und Arbeit zu investieren. Kilger teilt mit, daß die Mitglieder des vorläufigen Geschäftsführenden Ausschusses sich erneut zu Wahl stellen. Er bittet weitere Mitglieder zu kandidieren. TOP 3: Aussprache Zur künftigen Tätigkeit des Forums kommen aus dem Kreis der Mitglieder folgende Anregungen: Regionalisierung mit dem Ziel, in jedem örtlichen Anwaltverein einen Regionalbeauftragten zu bestimmen, der auch den Kontakt zum örtlichen Anwaltverein hält. Kilger meint dazu, daß dies eine Frage der Entwicklung des Forums sei und nicht von Anfang an geleistet werden könne. Seminare rund um das Gebührenrecht anbieten. Software-Hersteller zu einem gemeinsamen Gespräch bitten, um die Vor- und Nachteile einer Anwaltslösung gemeinsam zu erörtern. Technische Entwicklungen auf dem Anwaltsmarkt beobachten und im Mitteilungsblatt veröffentlichen, ggf. eine Mailbox einrichten, die für alle Mitglieder abrufbar ist. Kilger weist darauf hin, daß eine nach Postleitzahlen sortierte Adressenliste der Mitglieder erstellt und allen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Stichwort Zertifizierung: Das Forum soll eine Stellungnahme dazu erarbeiten. Das Forum soll einen Leitfaden Marketing erarbeiten. Probleme, die speziell in den neuen Bundesländern auftauchen, behandeln, insbesondere hier Regionaltreffen arrangieren und Erfahrungen austauschen. Geißinger, Erfurt will noch im Dezember 1995 ein Treffen Ost engagieren. Vorläufiger Geschäftsführender Ausschuß des Forums zum Geschäftsführenden Ausschuß kandi Für die Wahl dieren: Rechtsanwalt Harry Böhme Rechtsanwältin Elke Dörrenhaus Rechtsanwältin Cornelia Frech Rechtsanwältin Ulrike Gantert Rechtsanwalt Moritz Hagenmeyer Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl Rechtsanwältin Angelika Hoffmann Rechtsanwältin Bärbel Molsbach Rechtsanwältin Doris Kretz Rechtsanwältin Bettina Paus Rechtsanwalt Christoph Pipping Die Kandidaten stellen sich kurz persönlich vor. Kilger fragt, ob die Kandidaten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, was alle bejahen.

4 4 FORUM ~~ Da im Raum der Mitgliederversammlung bereits mehrere ausgefüllte Wahlzettel von abwesenden Mitgliedern vorhanden sind, läßt Kilger abstimmen, ob Abwesende stimmberechtigt sind. Die Mitgliederversammlung verneint dies einstimmig. Kilger fragt vor Beginn der Wahl, ob die Anwesenden das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben. Dies wird von Frau Rechtsanwältin Frost aus Halle bejaht. Sie habe einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied gestellt, da sie, früher als Diplomjuristin, erst vor kurzem zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden sei und bei ihr die gleichen Probleme auftreten wie bei jedem neu zugelassenen Kollegen. Kilger verweist auf die Geschäftsordnung, wonach nur derjenige Mitglied sein kann, der das 40. Lebensjahr noch nicht beendet hat und teilt mit, daß die Geschäftsordnung der Situation der Kollegen in den neuen Bundesländern nicht Rechnung trage. Er schlägt der Mitgliederversammlung weiter vor, den Geschäftsführenden Ausschuß zu ermächtigen, über Ausnahmen in der Mitgliedschaft zu entscheiden. Die Mitgliederversammlung stimmt einstimmig zu. Der Geschäftsführende Ausschuß beschließt, Rechtsanwältin Frost als Mitglied aufzunehmen. Kilger bittet die Mitglieder, sich als Wahlleiter zur Verfügung zu stellen. Herr Theißen und Herr Mank übernehmen diese Aufgabe. Die Wahl wird geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Die Wahl bringt folgendes Ergebnis: Gewählt werden Rechtsanwalt Böhme, Rechtsanwältin Dörrenhaus, Rechtsanwältin Frech, Rechtsanwältin Gantert, Rechtsanwalt Dr. Hiebl und Rechtsanwältin Kretz. Kilger fragt die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Alle Kandidaten bejahen dies. TOP 5: Festsetzung des Mitgliedbeitrages für 1995 und 1996 Frech teilt mit, daß der vorläufige Geschäftsführende Ausschuß vorschlägt, daß die Mitgliedschaft im Forum 1995 noch beitragsfrei sein sollte, 1996 solle der Jahresmitgliedsbeitrag 80,- DM betragen, der sich für Mitglieder, die bereits Mitglieder in örtlichen Anwaltvereinen seien, um die Hälfte ermäßige. Die Mitgliederversammlung beschließt einstimmig, die Mitgliedsbeiträge für 1995 und 1996 wie vorgeschlagen festzusetzen. TOP 6: Verschiedenes Als Regionalbeauftragte stellen sich zur Verfügung: Referendar Sattler für Göttingen Rechtsanwältin Geißinger für Erfurt Rechtsanwältin Kretz für Leipzig Rechtsanwältin Engelhardt für Magdeburg bzw. Sachsen Anhalt Rechtsanwalt Dressler für Brandenburg Rechtsanwältin Gantert für München Rechtsanwalt Bloß für Chemnitz Assessorin Reimers für Schleswig-Holstein Rechtsanwältin Schwab für Stuttgart Rechtsanwalt Engelhardt für Potsdam bzw. Brandenburg Rechtsanwältin Joosten für Stralsund Rechtsanwalt Ewertz für Köln und Düsseldorf Rechtsanwalt Reichert für Bonn Rechtsanwältin Molsbach für Dresden Rechtsanwalt Weskamp für Köln Rechtsanwalt Hanebuth für Hannover Assessor Lettschulte für München. Die Mitgliederversammlung dankt dem vorläufigen Geschäftsführenden Ausschuß für die bisherige Tätigkeit und erteilt ihm damit Entlastung. Für das Amt des Kassenprüfers kandidieren Rechtsanwältin Engelhardt und Rechtsanwalt Ewertz. Die Mitgliederversammlung wählt die Kandidaten einstimmig zum Kassenprüfer für die Jahre 1995 und gez. RAin Frech, Herne Mitgliederstand Am betrug der Mitgliederstand Fortbildungsveranstaltungen des Forums gez. RAin Wolf, Bonn Das Forum hatte sich von Beginn an vorgenommen, Fortbildungsveranstaltungen auf Gebieten durchzuführen, die spezifische Probleme junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreffen. Wir beginnen im 1. Halbjahr 1996 mit einer Serie von 16 Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen "Existenzgründung" und "Gewinnung von und Umgang mit Mandanten". Im 2. Halbjahr ist beabsichtigt, zusätzlich zu den oben genannten noch zu den Themen "Umgang mit Rechtsschutzversicherung", "Kosten und Gebühren", "Marketing" und "Vermeidung von Regressen" Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen. Die Veranstaltungsserien sind so konzipiert, daß wir versuchen, in möglichst vielen Orten zu den jeweiligen Themen Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen, um den Teilnehmern eine lange Anreise zu ersparen. Dabei ist es natürlich so, daß nicht schon im 1. Halbjahr in allen Teilen Deutschlands Veranstaltungen angeboten werden konnten. Die Veranstaltungen werden auch im 2. Halbjahr und darüber hinaus durchgeführt werden, so daß für Jedermann die Möglichkeit bestehen wird, in nahegelegenen Orten an Fortbildungsveranstaltungen des Forums teilzunehmen. Die jeweiligen Veranstaltungen im 1. Halbjahr 1996 sind für Mitglieder des Forums Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenfrei! Von Nicht-Mitgliedern wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 100,00 DM erhoben. Mitglieder können Sie noch mit der Anmeldung zu den Fortbildungsveranstaltungen werden. Der Jahresbeitrag beträgt 80,- DM. Ob die Kostenfreiheit für Mitglieder des Jungen Forums auch zukünftig gewährleistet werden kann, muß abgewartet werden. Dies hängt u. a. davon ab, ob und wie wir für zukünftig Veranstaltungen unterstützt werden.

5 % FORUM 5 Für Anregungen unserer Mitglieder - sei es zu den Fortbildungsthemen, sei es zu Referenten, sei es Kritik an den durchgeführten Veranstaltungen - sind wir jederzeit dankbar. gez. RA. Dr. Hiebl, Bonn a) Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Erfolg im Anwaltsberuf 15. und 16. März 1996 Bremen, Maritim Hotel Freitag, Uhr Plenumsveranstaltung Begrüßung durch den Vizepräsidenten des Deutschen Anwaltsverein, Rechtsanwalt Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg und die Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwältin Cornelia Frech, Herne. Bericht über den Aufbau einer Anwaltspraxis Rechtsanwalt Peter Möller, Weimar Anwaltliche Berufsausübung: Schwerpunkttätigkeit von Anfang an? Statements a10 Minuten Steuerrecht Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Köln Sozialrecht Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Hechingen Familienrecht Rechtsanwalt Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg Verwaltungsrecht Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg Uhr Kaffeepause Uhr Referate und Diskussionen in den Arbeitskreisen Arbeitskreis I : Berufsausübung Arbeitskreis II : Gründung und Einrichtung einer Anwaltspraxis Arbeitskreis 111: Unternehmen Anwaltspraxis Uhr Mittagspause Uhr Fortsetzung der Arbeitskreise Uhr Kaffeepause Uhr Wiederholung der Arbeitskreise, mit Uhr Kaffeepause Uhr Gemeinsames Abendessen Samstag, Uhr PI enumsveranstaltung Mediation als anwaltliche Berufsausübung Rechtsanwalt Dr. Klaus Grisebach, Freiburg Uhr Kaffeepause Uhr Wiederholung der Arbeitskreise, mit Uhr Kaffeepause Uhr Kleiner Imbiß Uhr Schlußbetrachtung der Forumsergebnisse seitens der Teilnehmer, Referenten und Moderatoren Uhr 3 Workshops des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Verhandlungsführung Rechtsanwalt Dr. Dieter Ahlers, Bremen Bewerbung Prof. Dr. Christoph Hommerich, Bergisch-Gladbach Die Rechtsanwältin Rechtsanwältin Cornelia Frech, Herne Rechtsanwältin Ulrike Gantert, Markt Schwaben Rechtsanwältin Ulrike Hofmann, Bremen Arbeitskreis I Berufsausübung Die Entscheidung zum Unternehmer, der Rechtsanwalt als Angestellter und freier Mitarbeiter, Zusammenarbeitsformen, Berufsrecht Moderation: Rechtsanwältin Cornelia Frech, Herne Statements: Die Entscheidung zum Unternehmer Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Köln Der Rechtsanwalt als Angestellter und freier Mitarbeiter Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Hechingen Zusammenarbeitsformen Rechtsanwalt Dr. Berthold Rist, Darmstadt Berufsrecht Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg Arbeitskreis 11: Gründung und Einrichtung einer Anwaltspraxis

6 6 FORUM ~ Sachmittel einschi. Raumfragen und Technik, Finanzierung/ Kauf einer Anwaltspraxis, Versicherungen und Haftungsrisiken, Gebühren Moderation: Rechtsanwalt Rembert Brieke, Bremen Statemente: Sachmittel einschi. Raumfragen und Technik Rechtsanwalt Dr. Manfred Brüning, Köln Finanzierung/Kauf einer Anwaltspraxis Rechtsanwältin Gerlinde Fischedick, Celle Versicherungen und Haftungsrisiken Rechtsanwalt Rembert Briesek, Bremen Gebühren Rechtsanwältin Edith Kindermann, Bremen Arbeitskreis 111: Unternehmen Anwaltspraxis Qualitätssicherung anwaltiicher Leistung (konkrete Hinweise), konkrete Beispiele anwaltlicher Werbung, Personalmanagement, Steuerfragen Moderation: Rechtsanwalt Ludwig Koch, Köln Statements: Qualitätssicherung anwaltlicher Leistung; konkrete Hinweise Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg Konkrete Beispiele anwaltlicher Werbung Rechtsanwalt Ludwig Koch, Köln Personalmanagement Prof. Dr. Christoph Hommerich, Bergisch Gladbach Steuerfragen Rechtsanwalt Dr. Ingo Flore, Dortmund Das Forum wird mit Mitteln der Hans Soldan Stiftung, des Gerling-Konzerns und der Deutschen Krankenversicherung AG gefördert. Teilnehmergebühr: 100,- DM für das Forum. Die Teilnahme an den Workshops ist kostenlos. Mitglieder des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden bei der Vergabeder Teilnehmerplätze der Workshops bevorzugt. Auskünfte: Herr Burchard, Frau Strack, Tel.: 0228/ , Fax: 0228/ Verein Deutsche AnwaltAkademie, Ellerstraße 48, Bonn b) Arbeitslos, ausgebeutet, zertifiziert - der Weg nach oben? Begleitveranstaltung des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins anläßlich der DAV-Mitgliederversammlung 1996 in Leipzig Donnerstag, 16. Mai Uhr TÜV-Plakette für den Anwalt? Referenten: Prof. Dr. Christoph Hommerich, Bergisch Gladbach Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Köln Moderation: Rechtsanwältin Doris Kretz, Leipzig Uhr Wie arbeite ich effektiv? Referent: Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Köln Moderation: Rechtsanwalt Dr. Stefan Hiebl, Bonn Freitag, 17. Mai Uhr Der arbeitslose Anwalt - Ein Gespenst? Referenten: Überbrückungsmöglichkeiten zwischen Examen und erster Anstellung Rechtsanwältin Gerlinde Fischedick, Celle Wie bewerbe ich mich richtig? Prof. Dr. Christoph Hommerich, Bergisch Gladbach Sozialversicherungsrechtliche Aspekte nach dem Examen; Versorgungswerke Rechtsanwältin Dorothea Körber, Rüsselsheim Moderation: Rechtsanwältin Elke Dörrenhaus, Overath Uhr Werden Junge Anwälte ausgebeutet? Referenten: Die Opferperspektive: Rechtsanwältin Ulrike Gantert, Markt Schwaben Werden Rechtsanwälte richtig ausgebildet? Rechtsanwältin Heide Krönert-Stolting, Frankfurt Die Täterperspektive Rechtsanwalt Ludwig Koch, Köln Moderation: Rechtsanwältin Cornelia Frech, Herne Die Veranstaltung ist für Mitglieder des FORUMS Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenlos, DAV-Mitglieder zahlen 190,- DM, Nichtmitglieder 290,- DM. Mitglied können Sie noch während der Veranstaltung werden. Anmeldung: Deutsche AnwaltAkademie Ellerstraße 48, Bonn, Tel. 0228/ (Fr. Strack, H. Burehard) Fax: 0228/ c) EXistenzgründung Referentin: Rechtsanwältin Gerlinde Fischedick, Celle Termine: Lübeck ( Uhr) Senator Hotel, Willy-Brandt-Allee 6, Lübeck (Tel.: 0451/1420) Berlin ( Uhr) AVZ im Logenhaus, Emser Straße 12-13, Berlin (Tel.: 030/ )

7 ~~ FORUM Göttingen ( Uhr) Gebhards Hotel, Goetheallee 22-23, Göttingen (Tel.: 0551/49680) Referent: Dipl.-Kfm. Helmut Ullrich, Bonn Termine: Heidelberg Kongreßhaus Stadthalle, Neckarstaden 24, Heidelberg (Tel.: 06221/583093) Wiesbaden Hotel Holiday lnn Crowne Plaza, Bahnhofstr. 31, Wiesbaden (Tel.: 0611/1620) Stuttgart Württembergischer Automobilclub, Mörikestr. 30, Stuttgart (Tel.: 0711/608341) Würzburg Technikum Hotel, Berner Str. 8, Würzburg (Tel.: 0931/66730) Essen Mövenpick Hotel Handelshof, Am Hauptbahnhof 2, Essen (Tel.: 0201/17080) Trier Team Hotel, Zumaiener Str. 164, Trier (Tel.: 0651/9280) Bonn Grünewig Bristol Hotel, Prinz-Albert-Str. 2, Bonn (Tel.: 0228/26980) Zeitraum: jeweils von Uhr d) Gewinnung von und Umgang mit Mandanten Referent: Rechtsanwalt Heinrich Kill, Herne Termine: Dortmund Kongreßzentrum Westfalenhallen, Strobelallee 41, Dortmund (Tel.: 0231/ ) Münster Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, Münster (Tel.: 0251/ ) Hannover Mövenpick Hannover Airport, Hannover (Tel.: 0511/ Kassel Schlosshotel Wilhelmshöhe, Schloßpark, Kassel (Tel.: 0561/3088-0) Frankfurt Kolpinghaus, Lange Str. 26, Frankfurt (Tel.: 069/299060) Düsseldorf Lindner Hotel Rheinstern, Emanuel-Leutze-Str. 17, Düsseldorf (Tel.: 0211/59970) Zeitraum: jeweils von Uhr e) Buchhaltung und Steuerrecht in der Anwaltskanzlei (Workshop mit ansehl. Diskussion) Referent: Rechtsanwalt Heinz Pölkner, Buchholz Termin: , Uhr Ort: München, Hotel Platzl, Sparkassenstraße 10 Gebühren: Die Veranstaltungen zu c) und d) sind für die Mitglieder des Forums kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 100,- DM. Der Teilnehmerbeitrag der Veranstaltung zu e) beträgt 50,- DM für Mitglieder des Forums, 130,- DM für Nichtmitglieder. Anmeldung: Deutsche AnwaltAkademie GmbH (ggf. mit Anlage eines Verrechnungsschecks und unter Hinweis auf die Mitgliedschaft im Forum) Ellerstraße Bonn Fax: 0228/ Fortbildung der ArGe Verkehrsrecht a) Teilnehmergebühren Auszug aus einem Schreiben an RAin Frech, Herne Sehr geehrte Frau Kollegin, auf dem diesjährigen Präsidentengespräch haben Sie mich darauf angesprochen, ob die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Forum an den Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht nicht zu denselben Bedingungen, die die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben, teilnehmen können. Ich kann Ihnen nunmehr mitteilen, daß der Geschäftsführende Ausschuß auf dem Regionalbeauftragtentreffen beschlossen hat, den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Forum zu gestatten, zunächst befristet auf die Zeit vom bis , an Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zu denselben Bedingungen wie die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht selbst teilzunehmen. Derzeit beträgt die Teilnehmergebühr der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht 150,00 DM. Voraussetzung ist allerdings, daß sich die Mitglieder mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Forum anmelden. RAuN Ulrich Ziegert, Lüneburg b) Einführung in das gesamte Verkehrsrecht für junge Kollegen und Rerendare der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV VE 1/96 RA Dr. Michael Burmann, Erfurt RA Frank Hillmann, Oldenburg 3. Februar Aachen

8 8 FORUM ~~ VE 2/96 RA Dieter Haag, Saarbrücken RAuN Eckhardt Höfle, Groß-Gerau 16. März Freiburg c) Regionale Veranstaltung der ArGe Verkehrsrecht VE 3/96 RA Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg RAuN Alfred Fleischmann, Hanau VE 4/96 RA Holger Rochow, Hamburg RAuN Ulrich Ziegert, Lüneburg 23. März München "Verjährung, Mitverschulden und andere Anspruchsbeschränkungen im Haftpflichtrecht" 23. März Neubrandenburg Richter am BGH Dr. Manfred Lepa, Bonn/Karlsruhe 10. Februar 1996 Groß-Gerau 11. Mai 1996 Neubrandenburg 15. Juni 1996 Bad Bramstedt VE 5/96 RA Dr. Michael Burmann, Erfurt RA Frank Hillmann, Oldenburg VE 6/96 RA Dieter Haag, Saarbrücken RAuN Eckhardt Höfle, Groß-Gerau 23. März Landshut 30. März Bad Bramstedt "Versicherungsrechtliche Probleme in der Kraftfahrzeugversicherung - Haftpflichtrecht - Kaskoversicherung -" Rechtsanwalt Dr. Hubert van Bühren, Köln 16. März 1996 Bad Hersfeld 20. April 1996 Halle (Saale) VE 7/96 RA Holger Rochow, Hamburg RAuN Ulrich Ziegert, Lüneburg 20. April Oldenburg VE 8/ April Homburg (Saar) RA Dieter Haag, Saarbrücken RAuN Eckhard Höfle, Groß-Gerau VE 9/96 RA Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg RAuN Alfred Fleischmann, Hanau VE 10/96 RA Dieter Haag, Saarbrücken RAuN Eckhard Höfle, Groß-Gerau VE 11/96 RA Dr. Michael Burmann, Erfurt RA Frank Hillmann, Oldenburg VE 12/96 RA Holger Rochow, Hamburg RAuN Ulrich Ziegert, Lüneburg 8. Juni Hannover 15. Juni Cottbus 2. November Halle/Saale VE 13/96 9. November Groß-Gerau RA Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg RAuN Alfred Fleischmann, Hanau VE 14/96 RA Holger Rochow, Hamburg RAuN Ulrich Ziegert, Lüneburg 10. August Schwerin 23. November Hagen VE 15/ November Bad Hersfeld RA Dr. Michael Burmann, Erfurt RA Frank Hillmann, Oldenburg VE 16/ November Düsseldorf RA Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg RAuN Alfred Fleischmann, Hanau Teilnehmergebühr: 50,- DM für Referendare, 100,- DM für Rechtsanwälte Anmeldungen (schriftlich) und weitere Informationen: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Veranstaltungsorganisation Hirschmannstr Rheinbach Telefon: (02226) Fax: (02226) Bankverbindung: Dresdner Bank Filiale Rheinbach Kto.-Nr (BLZ ) "Hausfrauenschaden und entgangener Unterhalt" Bundesrichterin a. D. Erika Scheffen, Karlsruhe Richter am OLG Frank Pardey, Magdeburg/Wolfenbüttel 1. Juni 1996 Nürnberg 22. Juni 1996 Landshut "Der Sachverständige im Verkehrsprozeß" Richter am BGH Dr. Klaus Tolksdorf, Karlsruhe Dip!. Physiker Dr. Ulrich Löhle, Freiburg 2. März 1996 Hannover 16. März 1996 Düsseldorf 11. Mai 1996 Oldenburg "MPU, unter Einschluß der Punkteproblematik und des 1,6 %-Dogmas" Rechtsanwalt Dr. Klaus Himmelreich, Köln Prof. Dr. Werner Winkler, Hannover Dip!. Psych. Eberhard Kunkel, Mainz 20. April 1996 Berlin 22. Juni 1996 München "Das Versicherungsvertragsrecht bei der Schadensregulierung" Richter am OLG Helmut Münstermann, Köln/Aachen 10. Februar 1996 Hagen 16. März 1996 Stuttgart 20. April 1996 Freiburg, i. Br. 1. Juni 1996 Homburg (Saar) Teilnehmergebühr: 150,- DM für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und Referendare, 250,- DM für Nichtmitglieder d) Bundesweite Veranstaltung der ArGe Verkehrsrecht 27. April 1996 Würzburg "Die Rechtsprechung des BGH in Verkehrssachen im Jahre 1995" Richter am BGH Dr. Jürgen von Gerlach - Zivilrecht Richter am BGH Dr. Klaus Tolksdorf - Strafrecht

9 ~~ "1 FORUM 9 Teilnehmergebühr: 250,- DM für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und Referendare, 350,- DM für Nichtmitglieder Falls der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft (Jahresbeitrag 60,- DM) bis zum Tag der Veranstaltung erfolgt, wird bereits der ermäßigte Beitrag in Rechnung gestellt. Anmeldungen (schriftlich unter Hinweis auf die Mitgliedschaft im Forum) und weitere Informationen: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein - Veranstaltungsorganisation Hirschmannstr Rheinbach Telefon: (02226) Telefax: (02226) Bankverbindung: Dresdner Bank Fil. Rheinbach, Kto.-Nr (BLZ ) Bisherige Regionalbeauftragte: LG Arnsberg RA Ulrich Pauli, Habichtweg 3, Ense LG Bonn RA Ronald Reichert, Gaußstr. 27a, Köln LG Chemnitz Ref. Hans-Ulrich Bloß, Heinrich-Zille-Str., Chemnitz LG Dortmund RA Christian Gleixner, Süggelstr. 23a, Lünen, Tel.: 02306/12953 LG Dresden RAin Bärbel Molsbach, Annenstr. 4, Dresden, Tel.: 0351/ , Fax: 0351/ LG Ellwangen RA Thomas Jensen, Nördlicher Stadtgraben 1, Aalen, Tel.: 07361/961766, Fax: 07361/ Regionalbeauftragte des Forums AUFRUF Das Forum braucht Regionalbeauftragte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Forum junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte lebt in erster Linie durch die Arbeit der Forumsmitglieder vor Ort. Um ein Bindeglied zwischen den Mitgliedern des Forums vor Ort und dem Geschäftsführenden Ausschuß herstellen zu können, brauchen wir jedoch Regionalbeauftragte, die jeweils einen Landgerichtsbezirk und die dortigen mitglieder des Forums "betreuen". Die/Der Regionalbeauftragte soll: 1. Ansprechpartner und Vermittler für Kontakte der örtlichen Kolleginnen und Kollegen untereinander sein, solche Kontakte auch aktiv fördern, z. B. durch Einrichtung eines Anwaltsstammtisches; 2. jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in das Anwaltsleben erleichtern durch Informationen zu organisatorischen Fragen der Zulassung etc., aber auch zu Besonderheiten der lokalen Anwaltssituation; 3. Kontakt zum örtlichen Anwaltverein pflegen; 4. Fortbildungsveranstaltung, die vom Forum konzipiert werden, vor Ort organisieren; 5. und nicht zuletzt neue Mitglieder für das Forum werben, um dieses zu einer erfolgreichen Organisation junger Juristinnen und Juristen zu machen. Wir bitten interessierte Kolleginnen und Kollegen, die eine derartige Aufgabe mit Engagement übernehmen möchten, sich unter Angabe der Korrespondenzadresse sowie der Telefon- (und möglichst Telefax-) Verbindung an unten stehende Adresse zu wenden: RA Harry Böhne, Königstraße 22/23, Münster RAin Doris Kretz, Pfaffendorfer Str. 18, Leipzig gez. RA Böhme, Münster RAin Kretz, Leipzig LG Erfurt RAin Petra Geißinger, Friedrich-List-Str. 14, Erfurt LG Hagen RA Klaus-Peter Kniffka, Dickenbruchstr. 63, Hagen, Tel.: 02331/401400, Fax: 02331/ LG Hamburg Ref. Tanja Irion, Asmusweg 20, Hamburg, Tel.: 040/ , Fax: 440/ LG Kassel Ref. Dirk Osthoff, Philippinenhöfer Weg 8, Kassel, Tel.: 0561/83779 LG Koblenz RA Marcel-Rene von Samson, Simmerner Str. 76, Koblenz, Tel.: 0261/ , Fax: 0261/55851 LG Köln RA Klaus Weskamp, Am Justizzentrum 3, Köln LG Magdeburg Ra Volker Engelhardt, Schenkendorfstr. 20, Magdeburg LG München Ass. Marcus Lettschulte, Wurmtalstr. 125,81375 München LG Münster RA Christian Wenzel, Gievenbecker Reihe 146, Münster LG Oldenburg RAin Sabine Kantin, Koppelstr. 4/6, Oldenburg LG Osnabrück RA Jens Tomaschewski, Lotter Str. 4, Osnabrück LG Potsdam RA Frank Dressler, Maxim-Gorki-Str. 5, Königs Wusterhausen LG Saarbrücken Ref. Jean-Oliver Boghossian, Trierer Str. 8, Saarbrücken, Tel.: 0681/ , Fax: 0681/ LG Stuttgart Ass. Stefanie Schwab, Schieß-Mauer-Str. 37, Stuttgart

10 10 FORUM ~~ LG Wismar RA Michael Ankermann, Dankwartstr. 7, Wismar LG Witten RA Dr. Frank J. Eikmeier, Postfach 1304, Witten 7. Mitgliedervergünstigungen Alle Mitglieder erhalten kostenlos das Anwaltsblatt. Für Büromaterial und Büroausstattungen können wir Ihnen Bezugsquellen benennen, bei denen Sie zu vergünstigten Konditionen einkaufen können. Rückfragen richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle. Teilnahme an Veranstaltungen der ARGE Verkehrsrecht und der ARGE Familienrecht zum Preis derer Mitglieder. 8. INFO-Blätter Die folgend abgedruckten Info-Blätter können gesondert bei der Geschäftsstelle angefordert werden. a) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1. Antrag Der Zulassungsantrag ist an die Landesjustizverwaltung des Gerichtsbezirks zu richten, in dem die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt seine Kanzlei einrichten möchte. Antragsformulare sind bei der für diesen Gerichtsbezirk zuständigen Rechtsanwaltskammer erhältlich. Zuständiges Organ der Landesjustizverwaltung ist je nach Bundesland entweder das Justizministerium oder der Präsident des entsprechenden Oberlandesgerichts~bei dem der Antrag einzureichen ist. 2. Inhalt Gem. 18 Abs. 1 und Abs. 2 BRAO muß jeder Rechtsanwalt bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugelassen sein. Das gewünschte (Landoder Amts-) Gericht ist anzugeben. Nach 27 Abs. 1 BRAO muß der Rechtsanwalt innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks, in dem er zugelassen ist, seinen Wohnsitz nehmen. 3. Unterlagen Die erforderlichen Unterlagen werden auf dem Antragsformular genannt. Üblicherweise sind dies: - Lebenslauf - Paßfoto - Zeugnis über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt - Nachweis über eine frühere Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades - Nachweis über den Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung ( 51 BRAO) oder Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage - ggf. ausgefülltes Personalblatt Die Unterlagen werden in der Regel in drei- oder vierfacher Ausfertigung verlangt. Einige Unterlagen müssen als beglaubigte Abschrift vorgelegtwerden. Die amtliche Beglaubigung wird in der Verwaltungsabteilung des zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts vorgenommen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer wird vor einer Entscheidung durch die Landesjustizverwaltung gehört. Wenn ein Antragsteller beabsichtigt, sich bei einem oder mehreren Kollegen niederzulassen, verlangen einige Kammern eine Erklärung der betroffenen Kollegen, daß diese damit einverstanden sind, daß der Antragsteller seine Kanzlei bei ihnen einrichtet. Es empfiehlt sich daher, eine solche Einverständniserklärung bereits dem Antrag beizufügen. 4. Zulassung Eine Entscheidung ergeht nach Anhörung der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Zu rechnen ist mit einem Zeitraum von sechs bis zwölf Wochen. 5. Folgen der Zulassung Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind folgende Wirkungen verknüpft: - der Rechtsanwalt wird mit Zulassung Pflichtmitglied der zuständigen Rechtsanwaltskammer ( 60 BRAO) und des Landesversorgungswerks für Rechtsanwälte; an beide Institutionen sind Beitragszahlungen zu leisten - er erhält eine Urkunde über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - er wird von einem Richter des zuständigen Landgerichts vereidigt - er wird in die Liste bei dem Land- und Amtsgericht eingetragen, wo er zugelassen werden möchte (in den neuen Bundesländern ist das Lokalisationsgebot durch einstweilige Verfügung des BVerfG außer Kraft gesetzt, die Anwälte können vor jedem Landgericht auftreten) - er hat für die Zulassung eine Gebühr von derzeit 120,00 DM zu zahlen ( 192 BRAO) - er hat die Kanzleieröffnung gem. 661 RVO der Verwaltu ngsberufsgenossenschaft anzuzeigen. Ulrike Gantert, Rechtsanwältin, München b) Die Erstausstattung einer Anwaltskanzlei Vorbemerkung Schon aus finanzierungstechnischen Gründen (z. B. wegen der Vorlage eines Investitions- und Kostenplans bei der Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen) ist eine sorgfältige Planung der Erstausstattung einer Anwaltskanzlei erforderlich. Die regelmäßig notwendigen Betriebsmittel werden nachfolgend in der gebotenen Kürze beschrieben kostenmäßig bewertet - je nach Art des Vorhabens können sich deutliche Abweichungen von den genannten "Richt-

11 ~~ FORUM 11 preisen" ergeben. Alle Preise verstehen sich netto, d. h. ohne MWSt. 1. Mietkosten für Büroräume - Kaltmiete: pro Quadratmeter 15 bis 20 DM - Nebenkosten: pro Quadratmeter 2 bis 5 DM 2. Möblierung - je Arbeitszimmer (Anwalt/Mitarbeiter): ca DM Besprechungszimmer (falls möglich): ca DM - Sonstige Einrichtung: einzelfallabhängig 3. Personalkosten (Richtwerte für die Bruttopersonalkosten pro Durchschnittsmonat) - Aushilfe (40 Stunden pro Monat): 600 bis 700 DM - Auszubildende: 700 bis DM - Halbtagskraft: bis DM - Ganztagskraft: bis DM 4. EDV-Technik (Einplatzsystem) - PC (486/Pentium) mit Tintenstrahl-/Laserdrucker und CD Rom-Laufwerk: ab DM - Standardsoftware (branchenunabhängig, z. B. Microsoft Office): 500 bis DM - Anwaltsprogramm: DM (Startmodul) bis ca DM (Komplettversion) - Softwarepflege (nur bei Anwaltsprogramm): ca. 100 DM pro Monat - Verbrauchsmaterial (Toner/Patronen für Drucker): nutzungsabhängig 5. Telekommunikationstechnik - kleinere Telefonanlage (1 bis 2 Amtsleitungen, 2 bis 8 Apparate): 600 bis DM - Fernkopierer: 800 bis DM Anrufbeantworter: 200 bis 400 DM - Telekom-Grund- und Verbindungsgebühren: nutzungsabhängig 6. Kopiertechnik - Fotokopierer (mit automatischem Vorlageneinzug): ab DM - monatliche Wartungs-Nerbrauchskosten: nutzungsabhängig 7. Sonstige Bürotechnik (sofern Einsatz notwendig bzw. sinnvoll) - Hand- oder Tischdiktiergerät (Anwalt): ab 100 DM Diktierwiedergabegerät (Sekretariat): ab 500 DM Aktenvernichter: ab 400 DM Portofreistempler (gebraucht oder neu): ab DM Taschen-, Tisch oder Spezialrechner: ab 100 DM Schreibmaschine mit kleinem Textspeicher: ab 300 DM Sonstige technische Hilfsmittel: einzelfallabhängig 8. Allgemeiner Büro- und spezieller Berufsbedarf u. a. Robe, Praxisschild/er, Kanzleistempel, Briefbögen, Umschläge, Blankopapier, Visitenkarten, Registraturmittel (Leitz-Ordner, Hängeregistraturmappen), Briefwaage, FormulareNordrucke (soweit nicht EDV-gespeichert), Fristenund Terminkalender, allgemeine Nachschlagewerke (TabellenNerzeichnisse), Schreibtischutensilien etc. - Grundausstattung: ca DM (siehe Soldan-Erstausstattungsliste) - monatliche Verbrauchskosten: ab 100 DM 9. Literatur u. a. Kommentare und Textsammlungen zu den wichtigsten Rechtsgebieten, NJW-Jahrgangsbände der letzten 10 bis 20 Jahre (soweit noch lieferbar, alternativ Neu- oder Altauflage der NJW-Volitext-CD-ROM's), laufender Bezug der NJW und ggf. weiterer Fachzeitschriften, Anwalts- und Gerichtsorteverzeichnis, Gebühren- und sonstige Tabellen, ggf. Spezial Entscheidungssammlung auf CD-ROM (z. B. NJW-Leitsatzkartei) - Minimalausstattung: bis DM (siehe Soldan Literatur- bzw. Zeitschriftenkatalog) - monatliche Kosten für Abonnements und Ergänzungen: ab 150 DM 10. Mindestversicherungsschutz (Jahresprämien) - Berufshaftpflichtversicherung: ca DM (im 1. Jahr 50% Beitragsnachlaß!) - Bürohaftpflichtversicherung: ca. 300 DM Sachwert-/Elektronikversicherung: ca. 500 DM (bei Fremdfinanzierung obligat!) Kranken-, Renten-/Berufsunfähigkeitsversicherung: einzelfallabhängig (keine Betriebskosten!) 11. Geschäftsfahrzeug - Kauf/Leasing eines Fahrzeuges oder Übernahme des Privat-Kfz: einzelfallabhängig - laufende Kfz-Kosten: einzelfallabhängig 12. Sonstige einmalige Gründungskosten - Maklergebühren, Renovierungskosten: einzelfallabhängig - Beratungs-, Reise- oder Kanzleieröffnungskosten: einzelfallabhängig - Unvorhergesehenes: mindestens bis DM einplanen 13. Sonstige laufende Betriebskosten - externe Buchhaltung (falls gewünscht): ab 150 DM monatlich Marketing: einzelfallabhängig, mindestens 100 DM monatlich einplanen Fortbildung: einzelfallabhängig, mindestens 100 DM monatlich einplanen Finanzierungskosten (Zinsen): einzelfallabhängig Unvorhergesehenes: mindestens 200 DM monatlich einplanen

12 12 FORUM ~~ Literatur: H. Ullrich in "DAV-Ratgeber - Praktische Hinweise für junge Anwälte" (1995) H. Ullrich in "Die Moderne Anwaltskanzlei" (Deutscher AnwaltVerlag, Bonn) C. Wolf: "Erfolg im Anwaltsberuf' (DeutscherAnwaltVerlag, Bonn) Kataloge: Hans Soldan GmbH, Essen, Bocholder Straße 259 (Telefon: 0201/0180-) Dipl.-Kfm. Helmut Ullrich, DeutscheAnwaltAkademie GmbH, Bonn c) Organisationsformen anwaltlicher Tätigkeit 1. Einführung Die Wahl der Organisationsform, in der der Anwalt in seinem Beruf tätig wird, hängt von den persönlichen Präferenzen des Einzelnen ab. Manche Formen der anwaltlichen Berufsausübung sind dabei freilich für den Anfänger regelmäßig leichter zugänglich als andere. 2. Angestellter Der angestellte Rechtsanwalt ist Arbeitnehmer. Er ist wirtschaftlich und aufgrund seiner Weisungsgebundenheit auch persönlich abhängig. Die Bedingungen des Anstellungsvertrages sind je nach örtlichen, persönlichen und kanzleistrukturellen Gegebenheiten des Einzelfalls sehr unterschiedlich. Dies gilt für die Tätigkeitsbereiche ebenso wie für die Höhe des Gehalts. Das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen eines Berufsanfängers dürfte derzeit etwa 5.000, DM betragen; Abweichungen nach unten aber auch nach oben sind keine Seltenheit. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Fahrtkostenerstattung spielen bei den Vertragsverhandlungen ebenfalls eine Rolle. Die auf das Gehalt anfallende Lohnsteuer führt der Arbeitgeber unmittelbar an das Finanzamt ab. Der angestellte Anwalt ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Auch die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber hälftig trägt, werden vor Auszahlung des Nettogehalts durch den Arbeitgeber direkt abgeführt. Über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer privaten Krankenversicherung und die Modalitäten der Mitgliedschaft in Rechtsanwaltsversorgungswerken informieren gesonderte Merkblätter. Der angestellte Anwalt muß wie jeder Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von Vermögensschäden abschließen. Auch zu diesem Komplex wird auf das spezifische Merkblatt verwiesen. Grundsätzlich haftet der angestellte Anwalt dem Mandanten gegenüber nicht für eigene oder fremde Fehler bei der Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit. Tritt er jedoch nach außen hin aus Sozius der Kanzlei auf, etwa auf dem Kanzleischild, im Telefonbuch oder auf dem Briefkopf, so haftet er gesamtschuldnerisch mit den anderen Sozien. Die Risikoverteilung im Innenverhältnis bleibt davon unberührt. Als Arbeitnehmer hat der angestellte Anwalt Anspruch auf Erholungsurlaub und er unterliegt der Arbeitszeitordnung. DieKündigung hat ebenfalls den gesetzlichen Regelungen (BGB, KSchG, Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten) zu folgen. 3. Freier Mitarbeiter Der freie Mitarbeiter ist von seinem Auftraggeber persönlich unabhängig, da nicht weisungsgebunden. Die Unabhängigkeit kann sich etwa in der Möglichkeit ausdrücken, über Ort und Zeit der anwaltlichen Tätigkeit frei zu verfügen. Das Verhältnis zwischen freiem Mitarbeiter und Kanzlei ist zwar ein Dienstvertrag, aber kein Arbeitsvertrag. Es finden daher einige Vorschriften der 611 ff. BGB Anwendung. Es sei darauf hingewiesen, daß das unter dem Deckmantel eines freien Mitarbeitervertrages eingegangene Anstellungsverhältnis für alle Beteiligten erhebliche finanzielle Nachteile haben kann. Die Vergütung des freien Mitarbeiters - in Form einer monatlichen Pauschale, einer Stundenvergütung oder eines Mindestpauschalsatzes mit Mehrstundenvergütung hat seinem Status als freiberuflicher Unternehmer Rechnung zu tragen. Der Fortfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld ist bei ihrer Berechnung ggf. zu berücksichtigen. Als Unternehmer hat der freie Mitarbeiter seine Einkünfte selbst zu versteuern. Die Einkommensteuer ist in vierteljährlichen Vorauszahlungen, berechnet auf der Grundlage der voraussichtlichen Jahreseinkünfte, zu entrichten. Nach Ablauf des Kalenderjahres findet eine Veranlagung aufgrund der Steuererklärung des Anwalts statt. Daneben unterliegen die Leistungen des freien Mitarbeiters der Umsatzsteuer, die er, ebenfalls per Vorauszahlung, an das Finanzamt abzuführen hat. Die Umsatzsteuer kann der freie Mitarbeiter seinem Auftraggeber in Rechnung stellen. Von ihm gezahlte Mehrwertsteuer kann er seinerseits als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Siehe im übrigen die Merkblätter zu Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Als freier Mitarbeiter trägt der Anwalt die Beiträge für das Rechtsanwaltsversorgungswerk in voller Höhe selbst. Er ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Als Selbständiger ist er unabhängig von der Höhe seiner Einkünfte nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es empfiehlt sich daher der Abschluß einer privaten Krankenversicherung und der Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Über diese und weitere Versicherungen informieren ebenfalls gesonderte Merkblätter. Der freie Mitarbeiter haftet persönlich aus seinem Dienstvertrag mit der beauftragenden Kanzlei. Eine gesamtschuldnerische Haftung mit dieser kommt nur unter den oben (Punkt 2 Angestellter) genannten Umständen in Betracht. Zur Vertiefung und zur weitergehenden Unterscheidung von Angestelltem und freiem Mitarbeiter siehe auch Wettlaufer, AnwBI 1989, S. 194 ff. 4. Einzelanwalt Der Berufsanfänger kann sich auch sofort als selbständiger Rechtsanwalt niederlassen, sei es durch Eröffnung einer eigenen Kanzlei, sei es durch Praxiskauf. Neben den für den freien Mitarbeiter geltenden Überlegungen hat der Einzelanwalt darüber hinaus Fragen zu Büroeinrichtung und Organisation, Buchhaltung etc. zu beachten. Die Beschäftigung von Mitarbeitern bedingt die Abführung von Lohnsteuer und Beiträgen an die Sozialversicherungsträger. Besondere Vorsicht, insbesondere in steuerrechtlicher Hinsicht, ist bei der Beschäftigung von Angehörigen, etwa der Ehefrau, geboten. Weitere Hinweise stehen in Form der Broschüre "Ratgeber - Praktische Hinweise für junge Anwälte" und diverser Publikationen im Deutschen Anwaltverlag zur Verfügung.

13 ~.~ FORUM Syndikus-Anwalt Der Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der seiner beruflichen Tätigkeit vornehmlich in einem regelmäßig durch Dienstvertrag (Anstellungsvertrag) geordneten Beschäftigungsverhältnis mit einem ständigen Auftraggeber nachgeht. Besonders zu beachten ist, daß der Syndikus seinen Dienstherrn nicht als Rechtsanwalt gerichtlich vertreten darf. Weiterführende Literaturhinweise im "Ratgeber". 6. Bürogemeinschaft Die Bürogemeinschaft vereint mehrere selbständig tätige Rechtsanwälte, die lediglich die räumlichen, sachlichen und personellen Mittel gemeinsam nutzen, ohne nach außen gemeinsam aufzutreten. 7. Gemeinschaftliche BerufsauSÜbung Die Sozietät wird betrieben in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie kann örtlich, überörtlich oder international sein, aus zwei, mehreren oder einer Vielzahl von Partnern bestehen. Das erfordert selbstverständlichunterschiedliche Vertragsgestaltungen. Grundsätzlich setzt die Eingehung einer Sozietät mit einem oder mehreren Partnern ein starkes Vertrauen untereinander voraus. Jeder Sozius muß sich als gleichberechtigtes aber auch gleichverpflichtetes Mitglied fühlen. Das Hinzukommen oder das Ausscheiden eines Partners kann tiefgreifende Konsequenzen für das Gesamtgefüge haben. Zu beachten ist auch die gesamtschuldnerische Haftung. Regelungsbedürftige Gesichtspunkte darüber hinaus sind der Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel, die Beschlußfassungsmodalitäten, die Vertretung der Sozietät und die Versorgung Angehöriger. Für den Fall von Streitigkeiten empfiehlt sich eine Schiedsvereinbarung. Es sei hingewiesen auf das Muster eines Sozietätsvertrages im "Ratgeber" sowie auf Streck, AnwBI 1991, S. 449 ff. Nach der Entscheidung des BayObLG ZIP 1994, S. 1868, ist die Rechtsanwalts-GmbH de lege lata zulässig. Die vertragliche Ausgestaltung hat den spezifischen Charakteristika des Rechtsanwaltsberufs als einem freien unabhängigen Organ der Rechtspflege Rechnung zu tragen. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt abzuwarten. Siehe dazu Ahlers, AnwBI 1995, S. 3 ff. Das Partnerschaftsgesetz bietet mit der Partnerschaft eine neue Rechtsform zur gemeinschaftlichen Berufsausübung durch Rechtsanwälte, deren Hauptmerkmal eine Haftungsbegrenzung auf den einzelnen Partner ist. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die auch Rechtsanwälten zur gemeinsamen Berufsausübung innerhalb der EU zur Verfügung steht, ist durch EG-Verordnung geregelt. Rene v. Samson-Himmelstjerna, Rechtsanwalt, Bonn d) Kauf oder Miete einer Immobilie zum Betrieb einer Rechtsanwalts-Praxis? Die Organisation der anwaltlichen Berufsausübung bedingt auch die Entscheidung der Frage, ob die Rechtsanwaltskanzlei in angemieteten oder zum Eigentum erworbenen Räumlichkeiten eingerichtet und betrieben werden soll. Neben der Standortwahl ist die richtige Finanzierungsform in gleicher Weise wichtig für die erfolgreich Ausübung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Die richtige Wahl der Finanzierung hängt u. a. von den steuerlichen Konsequenzen ab. 1. Kauf einer Immobilie a) Ist der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin - im weiteren: RA - Eigentümer der Kanzleiräume, dann sind die darauf entfallenden Abschreibungen für Abnutzungen AfA -Betriebsausgaben im Sinne von 4 EStG, mindern also den Gewinn. b) Nutzt der RA nur einen Teil des ihm gehörenden Gebäudes für die Kanzleiräume, dann ist die auf die Kanzleiräume entfallende AfA nach Maßgabe des Nutzflächenverhältnisses herauszurechnen. Die AfA, die auf den Gebäudeteil entfällt, in dem die RA-Kanzlei betrieben wird, ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. c) Bemessungsgrundlage für die AfA sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes. Bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks ist der Kaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden und das Gebäude aufzuteilen. Das gilt auch bei der Anschaffung von Eigentumswohnungen. Nur der Gebäudewert unterliegt der AfA. Die AfA ist vorzunehmen, sobald das Gebäude angeschafft oder hergestellt ist. d) Die Höhe der AfA ist abhängig vom Gebäudetyp, von der Gebäudenutzung, z. B. Vermietung, Selbstnutzung zu Wohnzwecken und schließlich vom Jahr der GebäudefertigsteIlung. e) Der steuerliche Abschreibungszeitraum beträgt gem. 7 Abs. 4 S. 2 EStG regelmäßig 25 Jahre. Die AfA für Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, sog. Wirtschaftsgebäude, also typischerweise Kanzleiräume, für die der Bauantrag nach dem gestellt worden ist, beträgt jährlich 4 v. H.. f) Beispiel: Kaufpreis = Anschaffungskosten eines Gebäudes, welches zu 100 v. H. als RA-Kanzlei genutzt wird: DM ,-. Die jährliche AfA beträgt 4 v. H. = DM ,-. g) Ab 1994 gibt es aufgrund der Änderung durch das Standortsicherungsgesetz - StandOLG - und des Gesetzes zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts - StMBG - für Neugebäude, die nicht Wohnzwecken dienen, keine degressive AfA gem. 7 Abs. 5 EStG mehr. Für Gebäude bzw. Räumlichkeiten, in denen eine RA-Kanzlei betrieben wird, kann demnach nur noch die lineare AfA mit 4 v. H. in Anspruch genommen werden. h) Im Geltungsbereich des Fördergebietsgesetzes sind Sonderabschreibungen - auch auf Anzahlungen - bis zu 50 v. H. in den ersten 5 Jahren zusätzlich zur normalen linearen AfA für Gebäude möglich. Diese Maßnahmen sind bis Ende 1996 befristet. Mit dem Jahressteuergesetz 1996 werden die Sonderabschreibungen um 2 Jahre bis 1998 verlängert, dabei aber ab dem Jahre 1997 gesenkt und nach der Art der Investition unterschieden. Ab 1997 ist für ein Gebäude im Betriebsvermögen eine Sonderabschreibung nur noch in Höhe von 20 v. H. möglich.

14 14 FORUM ~~ 2. Miete a) Betreibt der RA seine Kanzlei in angemieteten Räumlichkeiten, so stellt die Miete zuzüglich der anfallenden Nebenkosten eine Betriebsausgabe i. S. v. 4 Abs. 4 EStG dar. b) Mietet der RA Kanzleiräume an, die im Eigentum seiner Ehefrau stehen, so ist für die Anerkennung dieser steuerlichen Gestaltung darauf zu achten, daß der Mietvertrag dem sog. Fremdvergleich standhält, also regelmäßig schriftlich abgefaßt ist, eine ortsübliche Miete aufweist und die Miete auf ein Konto eingezahlt wird, über weiches die Ehefrau allein verfügungsbefugt ist. Gestaltungsempfehlung 1. Eine allgemeingültige Empfehlung, eine RA-Kanzlei in angemieteten oder im Eigentum stehenden Räumlichkeiten zu betreiben, kann es nicht geben. Die Entscheidung "Kauf oder Miete" einer Immobilie sollte jedoch nicht ausschließlich mit Blick auf die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gefällt werden. Den Vorteilhaftigkeitsvergleich bestimmen ferner: DasMietniveau, Lage und Wertzuwachspotential des Objektes, Finanzierungsbedingungen etc.. Für Sozietäten bzw. Partnerschaftsgesellschaften dürfte u. U. die Anmietung von Kanzleiräumen bzw. eines entsprechenden Gebäudes vorzuziehen sein, da in diesem Fall die Zurechnung von Gesamthandseigentum etc. vermieden wird und insbesondere bei unvermeidbaren Fluktuationen Kanzleiumstrukturierungen praktikabler gehandhabt werden können. Entscheidet sich der RA für den Erwerb einer Immobilie für eigenbetriebliche Zwecke, sollte eine steuerliche Gestaltung gewählt werden, die die Betriebsvermögenseigenschaft der als Rechtsanwaltskanzlei genutzten Immobilie verhindert, damit ein eventueller Veräußerungsgewinn bzw. eventuell laufende Mieteinkünfte nicht im betrieblichen Bereich, sondern im steuerlich irrelevanten privaten Bereich anfallen. Der Bundesfinanzhof - BFH hat im Urteil vom (DB 1995, 1788) eine Gestaltung akzeptiert, mit der die Betriebsvermögenseigenschaft der Immobilie verhindert werden konnte. Im Streitfall waren die Sozien einer Rechtsanwaltskanzlei in Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugleich Eigentümer des Kanzleigrundstücks. Die "Grundstücks-GbR" vermietet dieses an die Rechtsanwalts-Sozietät. Kurz nach dem Beginn der Vermietung des Grundstücks mit aufstehendem Gebäude von der Grundstücks-GbR an die Rechtsanwalts-Sozietät übertrugen die Rechtsanwalts Sozien jeweils 90 v. H. ihrer Anteile an der Grundstücks GbR ihren Ehefrauen schenkweise. Der BFH hat nunmehr entschieden, daß die übertragenen Gesellschaftsanteile der Grundstücks-GbR den Rechtsanwalts-Sozien nicht zuzurechnen sind und in Höhe der Beteiligungsquoten der Ehefrauen (90 v. H.) das Grundvermögen kein steuerliches (Sonder)-Betriebsvermögen der Rechtsanwalts-Sozietät darstellt. Dr. Ingo Flore, Rechtsanwalt/Steuerberater, Dortmund 9. Beteiligung von Rechtsanwälten an der Referendarausbildung In den "Mitteilungen" 1/95 (S. 25) berichteten wir über unsere Bestrebungen, nach Abschaffung der bislang bei den Rechtsanwaltskammern durchgeführten einwöchigen Einführungslehrgänge für Referendare Rechtsanwälte als Leiter der regulären Referendar-Arbeitsgemeinschaften und auch mehr als bisher als Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen einzusetzten. Erfreulicherweise sind diese Überlegungen beim Justizministerium in Düsseldorf auf fruchtbaren Boden gefallen. So hat das Landesjustizprüfungsamt kürzliche sieben Kollegen, die sich auf unseren Aufruf gemeldet hatten, in eine Prüfertätigkeit im zweiten Staatsexamen berufen. Darüber hinaus läuft derzeit beim Landgericht Köln eine Pilot-Phase, in deren Rahmen mehrere Kölner Kolleginnen und Kollegen als Leiter eines Teils der Arbeitsgemeinschaft im Zivilrecht eingesetzt werden. Wir gehen davon aus, daß schon Anfang nächsten Jahres auch an den Landgerichten Bonn und Aachen Rechtsanwälte die Leitung von (Teilen von) Referendar-AGs übernehmen können. Das Justizministerium in Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang folgende Pressemitteilung veröffentlicht: NRW-Justizminister Dr. Fritz Behrens will im Zusammenwirken mit den Rechtsanwaltskammern und dem Deutschen Anwaltverein die Beteiligung der Rechtsanwälte an der Juristenausbildung und besonders an der 2. juristischen Staatsprüfung verstärken. Damit, so Behrens, sei ein wesentliches Ziel der letzten Ausbildungsreform zu erreichen. Mit dem 2. Staatsexamen erwerben die Kandidaten zwar die Befähigung zum Richteramt, aber höchstens 10 % der Juristen werden vom Staat tatsächlich als Richter eingestellt. Rund 40 % der Juristen drängen hingegen in den Anwaltsberuf. Zum Abbau der "Justizlastigkeit" der Juristenausbildung werden nunmehr in ganz Nordrhein-Westfalen Rechtsanwälte verstärkt in der Juristenausbildung eingesetzt. Besondere Bedeutung mißt Behrens einem Pilotprojekt des Justizministeriums und der Rechtsanwaltskammer Köln bei. Danach werden Rechtsanwälte künftig als Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften und in Klausurenkursen für Referendare eingesetzt werden. Dies war bisher fast ausschließlich Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsbeamten vorbehalten. Daneben sollen im 2. Staatsexamenverstärkt Rechtsanwälte als Prüfer eingesetzt werden. Rechtsanwalt Dr. van Bühren, Ausbildungsbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Köln, die das Projekt finanziell unterstützt: "Es ist an der Zeit, daß die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege in angemessener Weise an der Juristenausbildung beteiligt wird." Minister Behrens ist zuversichtlich, daß gerade die Anwälte verdeutlichen können, welch große Bedeutung neben der juristischen Fallösung auch der vorsorglichen Rechtsberatung zukommt. Gefördert werden soll auch die Fähigkeit der Kandidaten, in technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen zu denken. Wir deuten dies als einen hoffnungsfroh stimmenden ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir bitten auch weiterhin Kolleginnen und Kollegen, die an einer AG-Leitertätigkeit interessiert sind und - günstigenfalls - bereits über entsprechende Vorkenntnisse und Erfahrungen verfügen, sich bei der Rechtsanwaltskammer (Frau Kollegin Dr. Offermann Burckart - Tel: 0221/ ) zu melden. Nur wenn wir in der Lage sind, die kontinuierliche Beschickung der Arbeitsgemeinschaften mit qualifizierten Rechtsanwälten zu

15 ~ FORUM 15 gewährleisten, werden wir auf Dauer unsere so notwendige Beteiligung an der Juristenausbildung sicherstellen können. Aus den Mitteilungen der RAK Köln 4/ Austausch von Referendaren und jungen Rechtsanwälten mit Frankreich Die Bundesrechtsanwaltskammer teilt mit, die Rechtsanwaltskammer von Paris habe den Vorschlag gemacht, zwischen dem Barreau von Paris und deutschen Regionalkammern ein Austauschprogramm für Stagiaires bzw. für Referendare und junge Rechtsanwälte aufzubauen, um jungen (angehenden) deutschen und französischen Kollegen die Möglichkeit zu geben, Erfahrungen im Ausland zu sammeln und ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Nach der Vorstellung der Pariser Kollegen solle ein solcher Austausch auf drei Monate begrenzt sein. Um die Organisation habe sich die jeweilige Gastkammer zu kümmern, die ggf. auch die Kosten übernehmen solle. Ein vergleichbares Programm werde bereits zwischen der Pariser Kammer und den Kammern von Brüssel, Genf, Madrid und Neapel durchgeführt. Kanzleigründung. Standort noch offen. Möglicherweise gemeinsamer Besuch eines entsprechenden Gründungsseminars des dt. AnwaltVereins. Ich freue mich auf Ihren Anruf unter Tel / (ab 20 Uhr). Alexander Heumann Rechtsanwalt und Wirtschaftsassistent (BA) In der Meer 10, Meerbusch d) Junger italienischer Rechtsanwaltanwärter ist an einem Briefwechsel mit deutschen Rechtsanwälten interessiert, um sein Studium der internationalen Rechtsvergleichung genauer zu untersuchen, und auch um, natürlich, persönliche Bekanntschaften zu schließen. Dott. Berrettoni Serafino vie Montolmo 4, Corridonia MC, Italien 12. Mitgliederecho Dieser Platz ist noch frei für Anregungen, Kritik und Beiträge. Auf zahlreiche Zuschriften freuen wir uns. Um herauszufinden, ob im hiesigen Bezirk ein ausreichendes Interesse an einem solchen Austausch bestünde, dürfen wir junge Kolleginnen und Kollegen, die an einem Praktikum in Paris - bzw. Kanzleien, die an der Aufnahme französischer Stagiaire - interessiert wären, um entsprechende Mitteilung bitten. Aus den Mitteilung der RAK Köln 4/ Jobbörse Stellengesuche sowie Stellenangebote werden kostenlos veröffentlicht a) Wir suchen für unsere Kanzlei einen Anwalt mit qualifizierten Kenntnissen im Familienrecht. Wünschenswert wären auch entsprechende berufliche Erfahrungen. Rechtsanwälte D. Cramer, Notar, M. Ostermann, Notar, Dr. H. Willaschek, Notar, B. Geisthövel, Chr. Kahmen, Krumme Grube 1, Paderborn, Zentrale ( ) , Notariat ( ) , Telefax ( ) b) Unsere Kanzlei in Dessau sucht noch einen Partner/in oder angestellten Anwalt/in. Wenn möglich, sollte das Interessengebiet des gesuchten Partners im Bereich des allgemeinen Zivilrechts liegen. Rechtsanwalt Reinhard Baule (zugelassen beim Landund Amtsgericht Lüneburg) Goseburgstraße 27,21339 Lüneburg, Telefon: 04131/351 80, Telefax: 04131/ c) Gemeinschaftliche Kanzleigründung Engagierter junger RA sucht nach ersten Berufserfahrungen als angestellter RA weitere Forumsmitglieder/innen für - evtl. auch erst mittelfristige - gemeinschaftliche Impressum Das Mitteilungsblatt wird vom FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein e. V., Adenauer Allee 106, Bonn, Telefon: 0228/2607-0, Fax: 0228/260742/66, im Selbstverlag herausgegeben. Redaktion: Rechtsanwälting Elke Dörrenhaus, Overath und Rechtsanwältin Eva Wolf, Bonn. Satz und Druck: Hans Soldan GmbH, Essen

16 Goethe wußte es. Sie wissen es auch. Gerade für Sie als Anwalt kommt es in der täglichen Praxis auf den entscheidenden Informationsvorsprung an. Fachlich kompetent, präzise, aktuell, ohne große Umschwei Informationen auf den Punkt. Wir helfen Ihnen dabei. Der Soldan-Literatur-Informationsdienst für Anwälte Sichern Sie sich jetzt den entscheidenden Vorteil. hält Sie auf dem Laufenden über aktuelle Neuerscheinungen, Machen Sie sich das WIssen eines der erfahrensten Spezialisten auf dem Gebiet verschafft Ihnen den notwendigen Durchblick auch in Spezialgebieten, der Anwalts-Literatur zunutze. Seit Jahrzehnten ist die Hans Soldan GmbH der bringt Kurzbesprechungen wichtiger Fachliteratur und kommt wöchentlich, gratis frei Haus Fachversand für Anwälte und Notare. Über 20 Verlage stehen mit der Buchhandlung des Hauses in ständigem Kontakt. Faxen Sie uns den Antwort-Coupon und Sie erhalten die nächste aktuelle Ausgabe des Literatur-Informationsdienstes frei Haus. Hans Soldan GmbH Bocholder Straße Essen Fax: 0201/ r aschicken J I Sie mir den Soldan-Literatur-Informationsdienst ab der nächsten Ausgabe, kostenlos zu. Ich verpflichte mich zu nichts. Name / Kanzlei: _ Straße / PLZ / Ort _ Telefon /Telefax: Datum / Unterschrift Hans Soldan GmbH Bocholder Straße Essen. Fax: 0201/

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