Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

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1 Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Bad Berleburg) - Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg hat in ihrer Sitzung am auf Empfehlung des Ausschusses für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt der Stadt Bad Berleburg am beschlossen den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Bad Berleburg) mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans - Sachlicher Teilplan Windenergie der Stadt Bad Berleburg umfasst im Wesentlichen die Ausweisung von drei Konzentrationszonen für Windenergie: Neben einer Erweiterung der Fläche Osterholz ist zudem vorgesehen, Flächen in den Bereichen Kilbe-Nord sowie Ohrenbach als Konzentrationszonen auszuweisen. Lage und Geltungsbereich dieser Konzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB sind in dem beigefügten Übersichtsplan des Stadtgebiets mit entsprechender Legende dargestellt. Planungsziel: Ziel der Planung ist es, den regenerativen Energien im Stadtgebiet von Bad Berleburg substanziell Raum zu verschaffen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Errichtung von Windenergieanlagen sollen durch diese Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie gewährleistet werden. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans - Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Bad Berleburg) mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom bis im Rathaus der Stadt Bad Berleburg, Fachbereich Planen, Bauen und Wohnen, Zimmer 9, Poststraße 42, während der Dienststunden, und zwar montags mittwochs: donnerstags: freitags: von Uhr Uhr und bis Uhr, von Uhr Uhr und bis Uhr, von Uhr Uhr öffentlich aus.

2 - 2 - Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aktuell verfügbar: Art der Umweltinformation/Schutzgut Quelle Mensch inkl. Gesundheit Geräusche, Schattenwurf, optisch bedrängende Wirkung Gesundheitsvorsorge Informationen zu Schutzabständen Informationen zum Infraschall Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück, LANUV (2011): Berücksichtigung des Immissionsschutzes bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Faktenpapier des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW v Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Vögel und Fledermäuse Vögel Informationen zu den Auswirkungen der Maßnahme auf die Lebensräume planungsrelevanter Vogelarten und Fledermäuse Konzentrationszone Kilbe-Nord: Untersuchung zum Vogelzug und zum Rastgebiet Birkefehler Höhe Vorkommen planungsrelevanter und windenergiesensibler Arten im Stadtgebiet Artenschutzprüfung vom Landschaftsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück, Juni 2016 Informationen Dritter aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren Schreiben des NABU Kreisverbands vom Schreiben des NABU Kreisverbands vom Schreiben der Unteren Landschaftsbehörde vom

3 Wildkatze Pflanzen, Biotope Boden Vorkommen im Stadtgebiet Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzenden geschützten Teile von Natur und Landschaft gem. Kapitel 4 BNatSchG, Auswirkungen auf Wald, Berücksichtigung der Eingriffsregelung LANUV 2012: Entschneidungskonzept - Suchräume für Querungshilfen im Mittelgebirge Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vom Stellungnahme des NABU Kreisverbands vom Schreiben des Regionalforstamt Siegen- Wittgenstein vom Bodenfunktion Literatur und Kartenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Böden Bodenschutz allgemein Literatur und Kartenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Böden Schreiben des Geologischen Dienst NRW vom Wasser Schutzgebiete nach WHG Fließgewässer Überprüfung bestehender Schutzgebietsausweisungen Informationen zu den Auswirkungen auf vorhandene Gewässer Schreiben der Unteren Wasserbehörde vom mit Hinweis auf Schreiben des Wasserbeschaffungsverbands Steinert-Helle (WSH) vom Schreiben des Wasserverbands Siegen-Wittgenstein (WVS) vom Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück,

4 - 4 - Landschaft/Landschaftsbild Landschaftsbild / Landschaftsschutzgebiet Informationen über die Beeinträchtigung in Folge der Errichtung der Windenergieanlagen Landschaftsplanungsbüro Dipl. Ing. Uwe Meyer, Erndtebrück, Schreiben der Unteren Landschaftsbehörde vom Kultur und sonstige Güter Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Kulturerbe Informationen über die Auswirkungen der Planung auf bedeutsame Kulturgüter Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen vom Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Landschaftsund Baukultur vom Klima Erneuerbare Energien Windenergie Flächendeckende Untersuchung zur Darstellung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Berleburg (alt) Voruntersuchung: Kriterien für die Restriktionsanalyse bzw. Eignungskriterien zur Bewertung potenzieller Vorrangzonen Untersuchung Umweltplanung Bullermann Schneble, Darmstadt 1997 Mai 2013 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans (Feststellungsbeschluss) nach 3 Abs. 2 sowie 4a Abs. 6

5 - 5 - BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Berleburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit diesem Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Berleburg, den Der Bürgermeister gez. Bernd Fuhrmann

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