Direktzahlungen. Merkblatt zur Übertragung von Zahlungsansprüchen STAND Dezember 2015

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1 K-Ö Direktzahlungen Merkblatt zur Übertragung von Zahlungsansprüchen 2016 STAND Dezember ALLGEMEINES Zahlungsansprüche () können bis übertragen werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch. Es ist das von der AMA neu aufgelegte Formular zu verwenden, das samt den erforderlichen Beilagen bei der zuständigen Bezirksbauernkammer bzw. dem zuständigen Bezirksreferat des übernehmenden Bewirtschafters abzugeben und hochzuladen ist. Das Formular wird auf der Internetseite der AMA ( zur Verfügung gestellt. Zahlungsansprüche können nur in jenem Mitgliedstaat beantragt werden, in dem sie entstanden sind (z.b. können in Deutschland entstandene nicht in Österreich genutzt werden). Die Nutzung von ist nur auf beihilfefähigen Flächen, die sich im Inland befinden, möglich. Die zu übertragenden Zahlungsansprüche können sowohl nach automatischer, als auch nach manueller Reihung erfolgen. Die Übertragung kann sowohl mit als auch ohne Fläche beantragt werden. Sowohl übergeber- als auch übernehmerseitig ist die Unterschrift des zum Zeitpunkt der Übertragung berechtigten Bewirtschafters oder dessen Erben erforderlich. Bei einem Bewirtschafterwechsel (BWW) mit der Übertragung aller Zahlungsansprüche ist kein gesonderter Antrag mehr erforderlich. Wird für einen Teilbetrieb ein BWW durchgeführt, so ist für die Übertragung der ein Übertragungsformular nötig. Ebenso, wenn im Zuge einer Betriebsteilung auf den neu entstandenen Betrieb übertragen werden sollen. Bei einem Bewirtschafterwechsel aufgrund eines Sterbefalls müssen auf der Übergeberseite sämtliche Erben laut beigefügtem bzw. nachzureichendem Einantwortungsbeschluss unterschreiben, damit die übertragen werden können. Hinweis: Wenn innerhalb zwei aufeinander folgender Jahre nicht alle genutzt werden, verfällt die Anzahl der nicht genutzten in die nationale Reserve. Eine Rotation von Zahlungsansprüchen ist nicht mehr möglich. 2. ÜBERTRAGUNG 2.1 ÜBERTRAGUNG DER NACH AUTOMATISCHER REIHENFOLGE Hier muss ausschließlich die Anzahl der zu übertragenden angegeben werden. Nach Ablauf der Einreichfrist ( ) kann die Anzahl der nicht mehr erhöht werden. Für die Übertragung wird das Minimum aus angegebener Anzahl und tatsächlich erfolgter Flächenübertragung herangezogen. (MFA 2015 des Übergebers zu MFA 2016 des Übernehmers) Die werden nach folgender übertragen: 1) Eigene Das sind jene, die im Antragsjahr 2015 zugewiesen wurden. Dabei handelt es sich um, die anhand des eigenen Referenzbetrages oder aus der nationalen Reserve zugewiesen wurden. Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Antragsjahr Seite 1

2 2) Restliche nach Wert aufsteigend (beginnend mit dem niedrigsten Wert) Das sind jene, die durch die Übertragung von Prämienrechten übernommen wurden. Werden die nach automatischer übertragen, sind im Falle von nachträglichen Änderungen bei den des übergebenden Bewirtschafters keine Korrekturen am Formblatt erforderlich, sondern die Übertragung wird von der AMA unter Berücksichtigung der automatischen angepasst. 2.2 ÜBERTRAGUNG NACH MANUELLER REIHENFOLGE Es gelten nur die in der Tabelle angeführten für die Übertragung als beantragt. Diese werden in der angegebenen übertragen. Nach Ablauf der Einreichfrist ( ) kann weder eine weitere Herkunftsbetriebsnummer hinzugefügt noch die Anzahl der erhöht werden. Für die Übertragung wird das Minimum aus angegebener Anzahl und tatsächlich erfolgter Flächenübertragung herangezogen. (MFA 2015 des Übergebers zu MFA 2016 des Übernehmers) Die Identifizierung der zu übertragenden erfolgt auf Basis der angegebenen Herkunftsbetriebsnummer. Unter Herkunftsbetriebsnummer versteht man jene Betriebsnummer, bei welcher der Zahlungsanspruch im Antragsjahr 2015 entstanden ist. Erfolgte im Antragsjahr 2015 eine Übertragung von Prämienrechten, ist die Herkunftsbetriebsnummer die BNR des Übergebers im Antragsjahr 2015 (Bsp.: Übertragung von A auf B im AJ 2015; Übertragung von B auf C im AJ 2016 Herkunftsbetriebsnummer ist die BNR von A) Erfolgte im Antragsjahr 2015 eine Zuteilung aus der nationalen Reserve oder auf Basis des eigenen Referenzbetrages, ist die Herkunftsbetriebsnummer die BNR des Betriebes für den die 2015 zugeteilt wurden. Bei Änderungen der am angegebenen Herkunftsbetrieb kann nur das Minimum aus beantragter und neu berechneter Anzahl für die manuelle Übertragung herangezogen werden. Wird im Zuge einer Nachberechnung festgestellt, dass die bei der angegebenen Herkunftsbetriebsnummer nicht mehr existieren, wird die Übertragung nicht durchgeführt. Hinweis: Die Angabe der Rechtsgrundlage am Übertragungsformular ist sowohl bei der automatischen als auch bei der manuellen Übertragung erforderlich ÜBERTRAGUNG MIT FLÄCHENWEI- TERGABE Bei Übertragungen mit Flächenweitergabe muss es sich um beihilfefähige Flächen (= Nutzungsart Acker bzw. Grünland, Spezialkulturen oderweinflächen - A, G, L, D, S, WI oderwt ) handeln. Es sind keine Flächennachweise erforderlich. Die betroffene Fläche wird durch die automatische Flächenverfolgung zwischen übergebenden und übernehmenden Bewirtschafter erkannt. Eine durchgehende Flächenbewirtschaftung ist zwingend erforderlich. Ist die Fläche geringer als die zu übertragende Anzahl der Zahlungsansprüche, wird die Anzahl der Zahlungsansprüche übertragen, die der festgestellten Fläche entspricht. Übertragungen von mit Flächenweitergabe können bei Kauf, Übergabe, Schenkung, Pacht (bzw. Pacht von Pachtflächen), Pachtrückfall, Vererbung von Flächen oder auf Almen erfolgen. Die rechtlichen Grundlagen eines Flächenüberganges sind z.b. Kaufverträge, Übergabeverträge, Pachtverträge, Einantwortungsbeschlüsse oder Schenkungsurkunden. Ist die Basis für die Übertragung ein Pachtvertrag, so muss die Fläche für die Dauer der Pachtung vom Übernehmer bewirtschaftet werden. Werden Flächen zur Nutzung überlassen und Zahlungsansprüche übertragen, erfolgt die Abwicklung wie bei Pacht von Flächen. Dementsprechend ist auch das Feld Pacht anzukreuzen. Übertragungen auf Almen Die Übertragung von aufgrund eines geänderten Auftriebsverhaltens auf Gemeinschaftsalmen ist möglich. Eine Übertragung mit Fläche kann nur erfolgen wenn der Übergeber im Vorjahr zumindest auf einer Alm aufgetrieben hat, auf die der Übernehmer im Folgejahr auftreibt (Herstellung der Verbindung auf zumindest einer Alm). Werden die nach manueller übertragen, wird im Falle von nachträglichen Änderungen bei den des übergebenden Bewirtschafters trotz erfolgter Korrektur am Formular die Übertragung möglicherweise nicht durchgeführt. Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Antragsjahr Seite 2

3 2.4. ÜBERTRAGUNGSKOMBINATION MIT UND OHNE FLÄCHE Reicht die Fläche für die Übertragung mit Flächenweitergabe nicht aus, können die verbleibenden ohne Fläche übertragen werden. Dazu ist am Antragsformular folgendes anzugeben: Ankreuzen der zutreffenden Flächenweitergabe (z.b. Pacht) unter MIT Flächenweitergabe Ankreuzen von OHNE Flächenweitergabe Der Fläche entsprechend werden die nach der automatischen (siehe Punkt 2.1) oder manuellen (siehe Punkt 2.2) übertragen. Für die restlichen findet dann eine Übertragung als Kauf ohne Flächen statt, wobei 50 % der zu übertragenden Anzahl der der nationalen Reserve zugeschlagen werden (siehe Punkt 2.5 Übertragung ohne Flächenweitergabe) ÜBERTRAGUNG OHNE FLÄCHENWEITERGABE Im Falle einer Übertragung OHNE Flächenweitergabe sind keine Nachweise erforderlich. Bei einer Übertragung von ohne Flächenweitergabe werden 50% der zu übertragenden Anzahl der der nationalen Reserve zugeführt. B) Übertragung nach manueller : Der Übergeber übergibt im Jahr mit der Herkunftsbetriebsnummer mit der Herkunftsbetriebsnummer Beispiele: Berechnung des Übernehmeranteiles und des Anteiles für die nationale Reserve: A) Übertragung nach automatischer : A1) Der Übergeber übergibt im Jahr ohne Flächenweitergabe: Es werden 50 % der zu übertragenden der nationalen Reserve zugeschlagen, das sind 5,00. Der Übernehmer erhält 5,00. Der Zuschlag in die nationale Reserve wird aliquot für alle angegebenen berechnet. A2) Der Übergeber übergibt im Jahr teilweise ohne Flächenweitergabe: Es wird eine Flächenweitergabe von 6 ha festgestellt. 4 werden somit ohne Fläche übertragen. Der Übernehmer erhält 8. (6 + 50% von 4 ) Welche ohne Fläche übertragen werden ergibt sich aus der in Punkt 2.1. angeführten. B1) Die Übertragung erfolgt zur Gänze ohne Flächenweitergabe: Es werden 50 % der nationalen Reserve zugeschlagen, das sind in Summe 5. Der Zuschlag in die nationale Reserve wird aliquot für alle angegebenen berechnet. Von der Herkunftsbetriebsnummer werden 2 und von der Herkunftsbetriebsnummer werden 3 übertragen. B2) Die Übertragung erfolgt teilweise ohne Flächenweitergabe: Es wird eine Fläche von 6 ha festgestellt. 4 werden somit ohne Fläche übertragen. Der Übernehmer erhält in Summe 8. (6 + 50% von 4 ) Von der Herkunftsbetriebsnummer werden 4 und von der Herkunftsbetriebsnummer werden ebenfalls 4 übertragen. Welche ohne Fläche übertragen werden ergibt sich aus der manuellen Reihung. Eine genaue Darstellung der angeführten Beispiele befindet sich unter Punkt 3 des Merkblatts. Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Antragsjahr Seite 3

4 Hinweis: Werden ohne Flächenweitergabe übertragen, werden unabhängig von der angegebenen Rechtsgrundlage 50% der zur Übertragung vorgesehenen Anzahl der der Nationalen Reserve zugeschlagen. Es können in Summe nicht mehr Zahlungsansprüche übertragen werden, als dem Übergeber im Antragsjahr 2015 zugewiesen wurden. Freiwillige Abtretung von Zahlungsansprüchen an die nationale Reserve Betriebsinhaber können Zahlungsansprüche, die sie nicht genutzt haben oder nicht mehr nutzen wollen, mittels Übertragungsformular an die nationale Reserve abtreten. In diesem Fall ist im Übertragungsformular der Übernehmer nationale Reserve anzugeben (keine Angabe einer Betriebsnummer) ANZEIGEFRIST: Die Übertragung von muss spätestens bis zum angezeigt werden (Einlangen in der AMA) TECHNISCHE ABWICKLUNG Jede Übertragung wird von der AMA als dauerhaft betrachtet und eine Rückübertragung ist bei Ende der Übertragung (z.b. Pachtende) neuerlich anzuzeigen. Zahlungsansprüche sind, ausgenommen bei BWW, nur einmal im Jahr übertragbar. Eine Rückübertragung ist daher erst im nächsten Übertragungszeitraum möglich. Das einvernehmliche Stornieren von Übertragungen ist bis Bescheiderlass möglich. Eine einvernehmliche Korrektur in Form einer Erhöhung der Anzahl der zu übertragenden oder des Übertragungsgrundes ist ausschließlich bis Ende der Einreichfrist ( ) möglich. zugrundeliegenden Daten Änderungen ergeben. Es können rückwirkend auch mehrere Jahre betroffen sein. Liegen zwischen ein und demselben Übergeber und Übernehmer sowohl ein Pacht- als auch ein Kaufvertrag vor, sind getrennt nach der jeweiligen vertraglichen Basis, mehrere Übertragungsformulare zu verwenden. Übernommene Zahlungsansprüche können sich ändern, wenn sich bei den Übergebern in den epostkasten elektronische Zustellung von Dokumenten Ihre Möglichkeiten: An- und Abmeldung online im eama möglich Zusatzprogramm Adobe Reader kann kostenlos aus dem Internet geladen werden Verwaltung der Dokumente Ihre Vorteile: Rasche und sichere Zustellung Bei jedem Posteingang ein Informationsmail Abspeichern und Ausdrucken von Dokumenten Dokumenten-Archiv jederzeit abrufbar Dieses Service erfordert eine zusätzliche Anmeldung. Diese Anmeldung kann in der Applikation epostkasten im Menüpunkt Anmelden durchgeführt werden. Im Internet anmelden unter Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Antragsjahr Seite 4

5 ICHTIGE HINWEISE... es muss eindeutig angegeben werden, ob die Zahlungsansprüche nach automatischer oder manueller Reihung übertragen werden sollen Fehlerhafte Angaben: 10, Korrekte Angaben: 10,00 ODER Das Internetserviceportal der AMA Ihre Möglichkeiten: RinderNET Rindermeldungen und Online- Lieferschein-Assistent Flächen Online-Erfassung von Flächenanträgen, Flächendigitalisierung (GIS), ÖPUL-Abfragen ekonto aktueller AMA Kontostand earchiv Dokumente und Anträge online abrufen epostkasten elektronische Bescheidzustellung Ihre Vorteile: einfach übersichtlich 7 Tage pro Woche sicher unbürokratisch von zu Hause Mit diesem Internetservice arbeiten bereits mehr als Kunden! Nutzen auch Sie die vielen Vorteile. Fordern Sie Ihren PIN-Code unter oder telefonisch unter 01/ an! Sie erhalten den PIN-Code per Post zugestellt. Im Internet erreichbar unter Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Antragsjahr Seite 5

6 ... Ist die Fläche geringer als die Anzahl der zu übertragenden, können die verbleibenden ohne Flächen übertragen werden Die Übertragungskombination mit und ohne Flächenweitergabe wird beantragt. (50% der, welche ohne Flächenweitergabe übertragen werden) Die Übertragungskombination mit und ohne Fläche wird nicht beantragt und der Übergeber bleibt im Besitz der nicht übertragenen und kann weiter über sie verfügen. 10,00 10,00 Werden Zahlungsansprüche auf Basis mehrerer Rechtsgrundlagen (z.b. Kauf und Pacht) übertragen, sind 2 getrennte Formulare zu verwenden ,00 3, Hinweis: Fehlerhafte Angaben können in der AMA ggf. zur Nichtberücksichtigung des Antrages führen. Es ist in jedem Fall eine Korrektur erforderlich. Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Antragsjahr Seite 6

7 Beispiele für den Zuschlag in die nationale Reserve Werden alle ohne Fläche übertragen, wird der Zuschlag aliquot für alle berechnet, unabhängig davon, ob die nach automatischer oder manueller übertragen werden. (automatisch) Anzahl d. vorhandenen Anzahl d. nach 1. URSPRUNG NATRES Wert aufsteigend 6 3 SUMME 10 5 (manuell) Anzahl d. beantragten Anzahl d. nach 1. 3 zu 400 1, zur 500 2, zu SUMME 10 5 Wird ein Teil der ohne Fläche übertragen, erfolgt der Zuschlag nach der automatischen bzw. der manuellen Reihung. Der Zuschlag in die nationale Reserve wird aliquot für jene, für welche nicht ausreichend Fläche vorhanden ist, berechnet. In diesem Beispiel sollen 10 übertragen werden. Es stehen aber nur 6 ha zur Verfügung. Die restlichen sollen ohne Fläche übertragen werden. (automatisch) Anzahl d. vorhandenen Anzahl d. nach 1. URSPRUNG NATRES ,50 3.Wert aufsteigend ,50 SUMME 10 8 (manuell) Anzahl d. beantragten Anzahl d. nach 1. 3 zu zur zu SUMME 10 8 Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Antragsjahr Seite 7

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