Offenlegungsbericht der Sparkasse Barnim

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Barnim Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 46

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 CRR) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 19 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 22 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 30 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 36 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 38 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 40 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 41 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a. F Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a. F. 46 Anlagen: Hauptmerkmale und Produktbedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Seite: 2 von 46

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV IRB-Ansatz KSA KRMT KWG MaRisk SolvV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung keine Angabe Internal Ratings-Based Approach Kreditrisiko-Standardansatz Kreditrisikominderungstechniken Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung z. B. zum Beispiel Seite: 3 von 46

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 CRR) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 CRR. Die Offenlegung der Sparkasse Barnim erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die Sparkasse Barnim verfügt zum 31. Dezember 2014 über keine Tochtergesellschaften. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Barnim macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR keinen Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Barnim: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Barnim ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Seite: 4 von 46

5 Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Sparkasse Barnim verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Sparkasse Barnim verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Art. 434 CRR sind auf der Homepage der Sparkasse Barnim veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Barnim jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht und im Anhang der Sparkasse Barnim. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht und im Anhang. Der Lagebericht und der Anhang wurden vom Vorstand der Sparkasse Barnim genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Art. 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Barnim hat anhand der in Art. 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Barnim hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 46

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Risikomanagementsystem Die Sparkasse hat entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation getroffen sowie angemessene Risikosteuerungsund -controllingprozesse eingerichtet. Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse gewährleisten, dass die wesentlichen Risiken auch aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Messung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen und die notwendigen Kontrollprozesse sowie Berichtssysteme. Das Risikomanagement verfolgt das Ziel, die Geschäftsleitung über die aktuelle Risikosituation zu informieren und die Bedingungen zu schaffen, dass die Geschäftsleitung angemessen auf Veränderungen reagieren kann. Hierzu wurde das entsprechende Berichtssystem geschaffen. Risiken aus den Geschäftsaktivitäten sollen somit transparent und dadurch steuerbar gemacht werden, um sie zu begrenzen bzw. die Ertrags-/Risikorelation zu verbessern sowie negative Abweichungen von der Mittelfristigen Unternehmensplanung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist es Ziel, ein angemessenes Risikodeckungspotenzial vorzuhalten, um eine jederzeitige Risikotragfähigkeit zu gewährleisten. Risikomanagementprozesse Der Risikomanagementprozess der Sparkasse umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken. Das Risikomanagementsystem ist in den Risikostrategien und im Risikohandbuch dokumentiert. Der Prozess der Identifikation, Bewertung, Messung, Reporting und Kontrolle der Risiken auf Gesamtbankebene ist in der Abteilung Controlling angesiedelt. Die Gruppe Kreditrisikomanagement verantwortet dieselbe Prozessfolge speziell für die Adressenausfallrisiken und ist darüber hinaus auch für die Risikofrüherkennung und Intensivbetreuung zuständig. Im Rahmen einer jährlichen Risikoinventur werden die für die Sparkasse Barnim wesentlichen Risiken ermittelt. Dabei handelt es sich um das Adressenausfallrisiko (Kundenkreditgeschäft u. Sonstiges Kreditgeschäft), das Marktpreisrisiko (Zinsänderungsrisiko Zinsbuch und Marktpreisrisiko Sonstiges Kreditgeschäft), das Liquiditätsrisiko sowie die Operationellen Risiken. Ob ein Risiko für die Sparkasse Barnim wesentlich ist, bestimmt sich neben der Eintrittswahrscheinlichkeit und Beherrschbarkeit auch nach der Höhe des Risikopotentials. Das Konzept der Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage der Einschätzung der Risikolage der Sparkasse. Die erfolgswirksamen Auswirkungen der erwarteten Risiken müssen durch das jährlich zu erwirtschaftende Ergebnis abgesichert sein. Die Entwicklung unserer Sparkasse planen und steuern wir mit Hilfe von Kennzahlen und Limitsystemen, deren Ausgestaltung an der Risikotragfähigkeit unseres Hauses ausgerichtet ist. Seite: 6 von 46

7 Mit den zeitlich auf Steuerungsmaßnahmen folgenden Messungen und deren Bündelung in der Risikotragfähigkeit wird die Risikokontrolle umgesetzt. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit der Innenrevision haben wir die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen aus der ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sichergestellt. Struktur und Organisation der Risikosteuerung Der Vorstand und der den Vorstand beratende Risikoausschuss (bestehend aus Führungskräften der Sparkasse Barnim) führen die Funktion der Risikosteuerung aus. Jedes Institut muss nach den MaRisk über eine Risikocontrolling-Funktion verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Die Risikocontrolling-Funktion wird in der Sparkasse Barnim von den Abteilungen Controlling und Marktfolge Aktiv (Gruppe Kreditrisikomanagement) wahrgenommen. Als Leiter der Risikocontrolling-Funktion fungiert der Leiter Gesamtbanksteuerung. Aufgrund der Eigenschaft als Leiter Gesamtbanksteuerung sind dem Leiter der Risikocontrollingfunktion alle notwendigen Befugnisse eingeräumt und es besteht ein uneingeschränkter Zugang zu allen notwendigen Informationen. Für Kreditgeschäfte ist eine funktionelle Trennung zwischen Markt und Marktfolge bis in die Ebene des Vorstandes festgelegt. Darüber hinaus sind für eine Kreditentscheidung bei risikorelevanten Kreditgeschäften zwei zustimmende Voten aus den Bereichen Markt und Marktfolge erforderlich. Die funktionelle Trennung gilt analog für Handelsgeschäfte. Der Bereich Handel ist von den Funktionen des Risikocontrollings sowie der Abwicklung und Kontrolle bis einschließlich in die Ebene des Vorstandes getrennt. Mit diesen Maßnahmen wird der von der BaFin in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geforderten Funktionstrennung Rechnung getragen. Risikoreporting Der Vorstand der Sparkasse erhält vierteljährlich über den Quartalsbericht eine detaillierte Einsicht in die Risiken des Kreditgeschäftes sowie über die handelsrechtliche Erfolgssituation und die Risikolage der Gesamtbank. Der Quartalsbericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risikosituation, der Limitauslastungen und deren Ursachen, bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur Steuerung der unerwartet eingetretenen Risiken. Die Ergebnisse der Stresstests werden ebenfalls vierteljährlich im Quartalsbericht an den Vorstand reportet. Der Verwaltungsrat der Sparkasse wird durch den Vorstand in den mindestens quartalsweise stattfindenden Sitzungen des Gremiums mittels Quartalsbericht über die Ertrags- und Risikosituation schriftlich unterrichtet. In vierteljährlichen Treffen der Mitglieder des den Vorstand beratenden Risikoausschusses steht ebenfalls der Quartalsbericht auf der Tagesordnung. Außerhalb der ordentlichen Berichtszeitpunkte unterliegen alle Risiken einer fortlaufenden Identifikation, Bewertung und Messung. Die Risiken, die unerwartet das Kriterium der Wesentlichkeit erfüllen, führen zu einer sofortigen Berichtspflicht. Diese Ad-hoc-Berichterstattung richtet sich an den Vorstand, die Entscheidungsträger der betroffenen Fachbereiche, die Innenrevision sowie ggf. an den Verwaltungsrat der Sparkasse Barnim. Der Inhalt des Berichtswesens entspricht den unternehmerischen und gesetzlichen Anforderungen und wird ständig weiterentwickelt. Seite: 7 von 46

8 Risikostrategie Die Kredit- und Risikopolitik der Sparkasse Barnim ist in einem vom Vorstand verabschiedeten Strategiekomplex gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dokumentiert. Er stellt eine einheitliche Richtlinie für den Umgang mit Risiken dar. Der Vorstand der Sparkasse hat in einer Risikostrategie, die über die Teilstrategie für das Adressenausfallrisiko detailliert wird, die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse festgelegt. Danach werden Risiken bewusst vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Fachbereichen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen eines geregelten Verfahrens das Risikopotential und die Beherrschbarkeit dieser Geschäfte zu bewerten. Die für die Abwicklung notwendigen Prozesse sind in Arbeitsanweisungen festgelegt. Weitere Angaben zum Risikomanagement Elementarer Bestandteil der Gesamtrisikosteuerung der Sparkasse ist das Kreditrisikomanagement. Ziel des Kreditrisikomanagements ist es, negative Auswirkungen von Adressenausfallrisiken auf die Ergebnisse der Sparkasse zu minimieren. Die laufende Identifizierung, Überwachung, Beurteilung und Steuerung der Adressenausfallrisiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen auf Kreditportfolioebene und - im Rahmen der Kreditanalyse - auf Engagementebene sowie die Funktion der Abwicklung und Kontrolle im Handelsgeschäft wird fortlaufend sichergestellt. Die Sicherstellung der Einhaltung der in der Strategie für das Adressenausfallrisiko auf Portfolioebene formulierten Limite sowie der Limite für das Handelsgeschäft trägt zudem zur Begrenzung von Risiken bei. Darüber hinaus begrenzt die Sparkasse Barnim ihre Risiken durch die sorgfältige Auswahl und die laufende Überwachung ihrer Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung. Grundlage der Kreditvergabe in der Sparkasse Barnim sind stets kreditnehmerbezogene Limitierungen. Gegenstand der Tätigkeit des Kreditrisikomanagements ist weiterhin die regelmäßige Analyse der Kapitaldienstfähigkeit und Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditnehmer. Das Ratingverfahren der Sparkassenorganisation ist hierbei integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung. Für das sonstige Kreditgeschäft werden externe Ratings anerkannter Ratingagenturen nach Plausibilisierung herangezogen. Mit den im Kreditgeschäft installierten Risikofrüherkennungsprozessen verfügt die Sparkasse über effektive und wirksame Verfahren zur Früherkennung von Risiken. Die rechtzeitige Einleitung der Intensivbetreuung sowie die Betreuung gefährdeter Kundenkreditengagements in den Abteilungen Sanierung und Recht tragen dazu bei, akute Ausfallrisiken und Kreditausfälle für die Sparkasse Barnim zu reduzieren. Akute Adressenausfallrisiken werden in Form von Wertberichtigungen angemessen abgeschirmt. Das bestehende Kundenkreditportfolio ist nachhaltig breit gestreut und in erheblichen Teilen grundpfandrechtlich besichert. Seite: 8 von 46

9 Handelsgeschäfte erfolgen nur mit Kontrahenten und Emittenten einwandfreier Bonität. Derivate sind nicht Bestandteil des Portfolios. Das Marktpreisrisiko Sonstiges Kreditgeschäft wird handelsrechtlich bewertet. Die Summe der realisierten Gewinne und Verluste und der schwebenden Verluste werden dem aus der Berechnung der Risikotragfähigkeit ermittelten Limit für das Marktpreisrisiko Sonstiges Kreditgeschäft banktäglich gegenübergestellt. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos Zinsbuch erfolgt ausschließlich mit Instrumenten zur periodischen Betrachtungsweise. Die wertorientierten Betrachtungen werden darüber hinaus zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen herangezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf Basis des Modells der gleitenden Durchschnitte sowie unter Berücksichtigung der Änderungen durch Ablauf und Neugeschäft je fest- und variabel verzinslicher Bilanzposition. Des Weiteren erfolgen Simulationen großer Änderungen des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt sowie Simulationen auf Basis von Volumenänderungen. Das Liquiditätsrisikomanagement verfolgt das Ziel, neben der jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die Optimierung des Zinsertrages überschüssiger Liquidität und die Vermeidung höherer Refinanzierungskosten durch die Inanspruchnahme von Übernacht-Kreditlinien zu erreichen. Die Sicherstellung der ausreichenden Liquidität erfolgt im Tagesverlauf wirksam über die tägliche Disposition durch die Abteilung Geld- und Kapitalmarkt (operative Liquiditätssteuerung). Das strategische Liquiditätsrisikomanagement übernimmt die Abteilung Controlling. Die Sparkasse verschafft sich regelmäßig einen Überblick über die Liquiditätslage und ermittelt den ihr zur Verfügung stehenden Liquiditätsüberhang. Der Risikocontrollingprozess für die operationellen Risiken ist anweisungstechnisch geregelt und umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: Eingetretene Schadensfälle, die auf operationelle Risiken zurückzuführen sind und deren Bruttoschadensfallsumme größer als 1 TEUR ist, sind in einer Schadensfalldatenbank zu erfassen und werden von der Abteilung Controlling bewertet. Als Schwellenwert für bedeutende Schadensfälle im Sinne der MaRisk wurde ein Betrag von 10 TEUR festgelegt. Die Stresstests dienen der Belastungsprüfung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse an Hand extrem unwahrscheinlicher, aber nicht unrealistischer, Ereignisse. Die Stresstests signalisieren frühzeitig bedrohliche Geschäftsentwicklungen. Die Ergebnisse der Stresstests werden im Lichte der Risikotragfähigkeit kritisch gewürdigt und dienen der ergänzenden Risikobetrachtung. Die Prozesse des Risikomanagements sind regelmäßig Gegenstand sowohl interner als auch externer Prüfungen. Seite: 9 von 46

10 Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die erwarteten und unerwarteten Risiken des Bankgeschäfts durch die Bereitstellung einer angemessenen Risikodeckungsmasse abzusichern. Über die Definition und Parametrisierung der Risikotragfähigkeit werden die risikopolitischen Ziele und Vorstellungen der Geschäftsleitung in die Prozesse und Verfahren des Risikomanagements transportiert. Turnusgemäß wird die Risikotragfähigkeit auf Basis der wesentlichen Risiken, mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos, ermittelt. Das Liquiditätsrisiko unterliegt einem angemessenen eigenständigen Risikosteuerungs- und -Controllingprozess. Die Berechnung der Risikotragfähigkeit erfolgt unter der Prämisse der Fortführung des Geschäftsbetriebes (Going-concern-Ansatz) und der periodenorientierten Sichtweise. Die Angemessenheit des Risikotragfähigkeitskonzeptes der Sparkasse wird mindestens jährlich überprüft. Eine angemessene Betrachtung über den Bilanzstichtag hinaus erfolgt ab dem Berichtszeitpunkt Juni des laufenden Geschäftsjahres für den Bilanzstichtag des Folgejahres. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit steht folgendes internes Kapital als Risikodeckungspotenzial zur Verfügung: a) Offene Rücklagen / Sicherheitsrücklage abzüglich der immateriellen Vermögenswerte b) Bilanzgewinn / Bilanzverlust c) die 26a KWG-Rücklagen (a. F.) d) die 340f HGB-Rücklagen, e) die 340g HGB-Rücklagen f) das geplante Operative Ergebnis ohne Handelsergebnis. Vor dem Hintergrund der risikoaversen Grundausrichtung der Sparkasse Barnim werden davon nur die Positionen unter b), c), d) und f.) als Risikodeckungsmasse bereitgestellt. Das Risikotragfähigkeitskonzept beinhaltet zwei Arten der Berechnung. Das Plan-Szenario beschreibt die erwartete Risikosituation und entspricht im Wesentlichen der prognostizierten Entwicklung im Geschäftsjahr. Das Risiko-Szenario beschreibt die Auswirkungen unerwarteter Risiken. Für das Risiko-Szenario wird das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Damit werden u. a. die Stillen Lasten aus Wertpapieren des Anlagevermögens sowie Schuldscheindarlehen berücksichtigt. Beide Szenarien sind steuerungsrelevant. Im Plan-Szenario steht 90 % des geplanten operativen Ergebnisses des Planjahres (ohne Handelsergebnis), zuzüglich eines noch nicht zugeführten Bilanzgewinnes bzw. abzüglich eines noch nicht zugeführten Bilanzverlustes, abzüglich des Mindestgewinnbedarfs, zur Abdeckung der Risiken als Risikodeckungsmasse zur Verfügung. Im Risiko-Szenario stehen zusätzlich die 340f HGB-Rücklagen sowie die 26a KWG-Rücklagen (a. F.) als Risikodeckungsmasse zur Verfügung. Seite: 10 von 46

11 Somit werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung verbindliche Risikotoleranzen für alle wesentlichen Risiken (bis auf die Liquiditätsrisiken) unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen festgelegt. In keinem Szenario werden Bestandteile des Risikodeckungspotenzials bereitgestellt, die für die Einhaltung der bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderung erforderlich sind. Darin spiegelt sich deutlich die risikoaverse Grundhaltung der Sparkasse Barnim wider. Bei allen Geschäftsentscheidungen wird die jederzeitige Risikotragfähigkeit der Sparkasse sichergestellt. Durch die in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzte Geschäftsstrategie einer nachhaltigen Gewinnerzielung und Zuführung des Jahresgewinns zur Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse Barnim über ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial, um die Risiken des Bankgeschäfts in der Zukunft abzudecken. Die geplante Ertragslage gewährleistet die kurzfristige Deckung der Risikolage aus dem operativen Geschäft. Der Kapitalplanungsprozess ist ein eigener Prozess und ergänzt das Risikotragfähigkeitskonzept. Im Rahmen der Überwachung des Kapitalplanungsprozesses soll ein etwaiger Kapitalbedarf frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch Einleitung geeigneter Maßnahmen gedeckt werden. Im Rahmen der Überwachung soll der interne Kapitalbedarf unter Berücksichtigung des regulatorischen Kapitalbedarfs identifiziert werden. Als Zeitraum für den Kapitalplanungsprozess setzt die Sparkasse Barnim 5 Jahre an. Die Erstellung erfolgt jährlich in Abstimmung mit dem Vorstand, durch die Abteilung Controlling. Sollten sich unterjährig neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt eine anlassbezogene Überprüfung der getroffenen Annahmen und Überarbeitung des Kapitalplanungsprozesses. Darstellung der wesentlichen Risiken Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken resultieren aus folgenden wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Sparkasse Barnim: Kundeneinlagengeschäft; Kundenkreditgeschäft; Sonstiges Kreditgeschäft. Im Folgenden wird das Marktpreisrisiko definiert durch seine im Rahmen der durchgeführten Risikoinventur festgelegten Unterausprägungen. Immobilien- und Optionsrisiken wurden als nicht wesentlich sowie das Währungsrisiko und das Rohwarenrisiko als nicht relevant eingestuft. Als wesentlich wurden die Unterausprägungen in Form des Zinsänderungsrisikos, des Aktienkursrisikos sowie des Spreadrisikos eingestuft. Marktpreisrisiken resultieren aus der Unsicherheit über Preis-, Kurs- und Volatilitätsveränderungen an den Finanzmärkten sowie aus Korrelationen, die zwischen unterschiedlichen Märkten bestehen. Bei den für die Sparkasse Barnim relevanten Marktpreisrisiken handelt es sich um Zinsänderungsrisiken in der Ausprägung der Nichterreichung des geplanten Zinsüberschusses (Gefahr einer negativen Abweichung der tatsächlichen von der geplanten Zinsspanne), sowie als zinsinduzierter und/oder spreadinduzierter Wertverlust bei festverzinslichen Wertpapieren und Schuldscheindarlehen im Falle Seite: 11 von 46

12 steigender Zinsen und/oder steigender Bonitätsprämien sowie um Aktienkursrisiken des Handelsbuches. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die handelsrechtliche bzw. GuV-orientierte Messung des Zinsänderungsrisikos bildet die Basis der Risikosteuerung und der geschäftspolitischen Entscheidungen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf Basis des Modells der gleitenden Durchschnitte sowie unter Berücksichtigung der Änderungen durch Ablauf und Neugeschäft je fest- und variabel verzinslicher Bilanzposition. Des Weiteren erfolgen Simulationen großer Änderungen des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt sowie Simulationen auf Basis von Volumenänderungen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Auf das Bewertungsergebnis Sonstiges Kreditgeschäft wird das handelsrechtliche Bewertungswahlrecht angewendet. Die Ableitung von Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der maßgeblichen Risikofaktoren (Zinsstrukturkurve) erfolgt vierteljährlich innerhalb des Risikoausschusses unter Berücksichtigung der Annahmen zur konjunkturellen Entwicklung. Eine Analyse der Ursachen für die negative Abweichung der tatsächlichen Ergebnisentwicklung von den erwarteten Ergebnissen erfolgt ebenfalls innerhalb der Diskussionen des Risikoausschusses. Der Vorstand legt Marktpreisrisikolimite auf der Basis des jeweils aktuellen Limitsystems fest. Das Risikomanagement überwacht täglich die festgelegten Limite. Im Jahr 2014 reichten die zur Verfügung gestellten Limite aus, um die sich ergebenen Risikobeträge abzudecken. Auch im Jahr 2015 werden die dann aktuellen Limite eine Risikoabdeckung gewährleisten. Grundlage für die Ermittlung der Risikopositionen sind die täglich zu Marktpreisen bewerteten Bestände. Die Berichterstattung über die Risikopositionen und das Ergebnis der Geschäftstätigkeit erfolgt vierteljährlich an den Gesamtvorstand. Bei erheblichen Einflüssen auf die Marktpreisrisiken erfolgt ferner eine Ad-hoc-Berichterstattung. Das Portfolio Anlagebestand und Liquiditätsreserve der Sparkasse besteht ausschließlich aus verzinslichen Wertpapieren. Deshalb besteht eine direkte Abhängigkeit von der Zinsentwicklung des Kapitalmarktes. Die Messung der Marktpreisrisiken der bewertungsrelevanten Geschäfte erfolgt anhand von Szenariosimulationen. Die Szenarien bilden dabei Entwicklungen mit steigenden, fallenden und konstanten, sowie inversen Marktzinsen ab. Zusätzlich werden die Auswirkungen von so genannten Grenzzinsszenarien (über einen historischen Zeitraum beobachtete, tatsächliche Zinsveränderungen am Markt) betrachtet. In der Arbeitsanweisung zu den Marktpreisrisiken hat die Sparkasse Richtlinien festgelegt, die die strategischen Festlegungen konkretisieren und einzelne Bestandteile des Risikomanagement- und controllingprozesses erläutern. Im Rahmen des Plan-Szenarios der Risikotragfähigkeit wird ausgehend von dem aktuellen Bestand und unter Berücksichtigung von Wiederanlageparametern, unter Einbeziehung unserer Hauszinsmeinung das Bewertungsergebnis Sonstiges Kreditgeschäft ermittelt. Hierbei erfolgt ein separater Ausweis von Schuldscheindarlehen. Zum Betrachtungshorizont ergibt sich ein Risikobetrag i. H. v. 1,9 Mio. EUR. Bei der Berechnung im Risiko-Szenarios der Risikotragfähigkeit wird der Risikowert aus dem Handelsergebnis der Simulation auf Basis verschiedener Marktdaten-Szenarien (auch Grenzzinsszenarien), welche um eine Bonitätsspreadausweitung erhöht werden, ermittelt. In der Berechnung wird das strenge Niederstwertprinzip angewendet. Für die Höhe der Bonitätsspreadausweitung wird der Fi- Seite: 12 von 46

13 nanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank herangezogen. Zum Betrachtungshorizont ergibt sich ein Risikobetrag i. H. v. 14,8 Mio. EUR. Im sonstigen Kreditgeschäft existieren keine Optionsrisiken. Die Risiken aus impliziten Optionen im Kundengeschäft werden im Risikomanagementprozess berücksichtigt und wurden in der Risikoinventur als nicht wesentlich eingestuft. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos werden auch turnusmäßig Simulationen zur Entwicklung des Zinsüberschusses auf der Grundlage von Plan- und Risiko-Szenarien vorgenommen und ergebnisabhängig Maßnahmen festgelegt. Die Simulationen lehnen sich an die zum Marktpreisrisiko des Sonstigen Kreditgeschäftes definierten Szenarien an. Im Rahmen des Plan-Szenarios der Risikotragfähigkeit wird das Ergebnis der Simulation der Hauszinsmeinung verwendet. Zum Betrachtungshorizont ergab sich kein Risikobetrag. Im Risiko-Szenario der Risikotragfähigkeit wird ein Tausch von variabel verzinsten Positionen in festverzinsliche Positionen dargestellt. Darüber hinaus wird unter Beachtung dieses Passivtauschs die Zinsergebnisentwicklung mit verschiedenen Zinsszenarien simuliert. Zum Betrachtungshorizont ergab sich für das Risiko-Szenario des Zinsänderungsrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeit ein Risikobetrag i. H. v. 0,1 Mio. EUR. Die Fristentransformation, die starken Einfluss auf das Zinsänderungsrisiko hat, ist ein wesentlicher Faktor der Zinsbuchstruktur. Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Sparkasse Barnim wurde die Schwelle von 20 Prozent regelmäßig überschritten. Die Barwertveränderung des Zinsbuchs aufgrund des Zinsschocks gemäß des BaFin-Rundschreibens Nr. 11/2011 hat sich wie folgt entwickelt: +200 BP -200 BP ,20 % 19,44 % ,23 % 5,51 % Darüber hinaus werden im regelmäßigen Turnus mit Hilfe von Stresstests extreme Marktbewegungen simuliert. Da die Refinanzierung zum weit überwiegenden Teil aus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden besteht, kommt der Konditionspolitik des Vorstandes eine besondere Bedeutung zu. Die Sparkasse schätzt die eingegangenen Marktpreisrisiken als vertretbar und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse als tragbar ein. Seite: 13 von 46

14 Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko bezeichnet die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen durch den Geschäftspartner. Das Adressenausfallrisiko umfasst das Kredit-, Migrations-, Kontrahenten-, Emittenten-, Struktur- und Länderrisiko sowie das Beteiligungsrisiko und stellt für die Sparkasse Barnim ein wesentliches Risiko dar, das sich aus dem Kreditgeschäft ergibt. Die Sparkasse Barnim betreibt Kreditgeschäfte in Form von Kundenkredit- und Sonstigen Kreditgeschäften (Handelsgeschäft, Schuldscheindarlehen und Beteiligungen). Das Migrationsrisiko wurde in der Risikoinventur im September 2014 als wesentliches Risiko identifiziert und dem Adressenausfallrisiko zugeordnet. Im Beteiligungsgeschäft beschränkt sich die Sparkasse Barnim fast ausschließlich auf Pflicht- bzw. Verbundbeteiligungen am Ostdeutschen Sparkassenverband sowie an den Beteiligungsgesellschaften der Sparkassen des Landes Brandenburg. Sie hält keine direkten Beteiligungen an Landesbanken/Girozentralen. Die Beteiligungen der Sparkasse wurden zum Großteil aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und eine Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Im Rahmen der Erfüllung des öffentlichen Auftrages bildet das Kundenkreditgeschäft einen geschäftspolitischen Schwerpunkt. Die Sparkasse Barnim begrenzt die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft durch eine kreditnehmerbezogene Limitierung. Es darf kein Kreditgeschäft ohne die Festlegung eines kreditnehmerbezogenen Limits (Kreditbeschluss) abgeschlossen werden. Alle Kreditgeschäfte sind unverzüglich auf die jeweiligen kreditnehmerbezogenen Limite anzurechnen. Handelsgeschäfte dürfen nur mit Vertragspartnern getätigt werden, für die Kontrahenten-und Emittentenlimite eingeräumt wurden, auf die alle Handelsgeschäfte mit einer bestimmten Gegenpartei anzurechnen sind. In der Risikostrategie, der Teilstrategie für das Adressenausfallrisiko und den Arbeitsanweisungen hat der Vorstand festgelegt, dass Handelsgeschäfte ausschließlich im Rahmen der sparkassenrechtlichen Bestimmungen getätigt werden. Handelsgeschäfte im Sinne der MaRisk werden in den Bereichen Tages-/Termingelder, verzinsliche Wertpapiere und Aktien betrieben. Der Umfang der Handelsbuchgeschäfte ist auf 13,0 Mio. EUR begrenzt. Die Kontrahenten im Eigenhandel Depot A sind inländische Landesbanken, die Deutsche Bundesbank und die Dekabank Deutsche Girozentrale. Wertpapierneuanlagen der Sparkasse Barnim dürfen mit einer maximalen Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,20 % zum Erwerbszeitpunkt getätigt werden. Das Adressenausfallrisiko aller Handelsgeschäfte ist durch eine Vielzahl von Limiten und die Risikotragfähigkeit limitiert. Beim Betreiben von Geschäften in Schuldscheindarlehen werden die Vorgaben zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken strikt beachtet. Zur Begrenzung der gesamtgeschäftsbezogenen Adressenausfallrisiken sowie von Risikokonzentrationen im Kreditgeschäft hat die Sparkasse Barnim ein Limitsystem installiert. Die geltenden Limite Seite: 14 von 46

15 werden unter Berücksichtigung der geschäftspolitischen Ausgangssituation sowie der Risikotragfähigkeit und -struktur in der jeweils gültigen Strategie für das Adressenausfallrisiko formuliert. Für die Sparkasse Barnim maßgebliche Risikokonzentrationen können sich aus Konzentrationen nach Kreditnehmern, Produkten, Branchen sowie nach der Verteilung von Engagements auf Größen- und Risikoklassen, Sicherheiten und Ländern ergeben. Im Kreditgeschäft verzeichnet die Sparkasse Barnim Risikokonzentrationen im Bestand der Kreditsicherheiten sowie im Handelsgeschäft mit den Landesbanken des Sparkassenverbundes. Allein aus der weitgehenden Beschränkung der Kundenkreditgeschäfte der Sparkasse auf den Landkreis Barnim leiten wir keine regionale Risikokonzentration ab. Darüber hinaus ist unser Kreditgeschäft gut diversifiziert. Die Sparkasse hat wirksame Verfahren zur Vermeidung weiterer Risikokonzentrationen sowie zur Begrenzung, Überwachung und Steuerung der vorhandenen Risikokonzentrationen etabliert. Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei denen sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, hat die Sparkasse ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Dieses liegt in der Zuständigkeit der Gruppe Kreditrisikomanagement. Im Rahmen dieses Verfahrens bestehen quantitative und qualitative Indikatoren, die eine frühzeitige Risikoidentifizierung ermöglichen. Für das Kundenkreditgeschäft wird ein EDV-gestütztes Verfahren eingesetzt, das eine systematische Risikofrüherkennung unterstützt. Soweit einzelne Kreditengagements Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, wird in Abhängigkeit von den aufgetretenen Risikomerkmalen und der Größe der Engagements über die Intensität der künftigen Betreuung entschieden. Die Engagements werden gesondert überwacht und monatlich analysiert. Aus dieser Analyse werden ggf. zielgerichtete, risikomindernde Handlungsmaßnahmen abgeleitet. Kritische Kreditengagements werden von Mitarbeitern betreut, die auf die Sanierung bzw. Abwicklung (Marktfolgeeinheiten) spezialisiert sind. Grundlage ist jeweils ein Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzept (Problemkredite). Die Sparkasse hat in Organisationsrichtlinien Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage die Gruppe Kreditrisikomanagement, Abteilungen Sanierung und Recht (Kreditabwicklung) die Kreditengagements zu ermitteln haben, für die Risikovorsorgemaßnahmen in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen erforderlich sind. Den akuten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft der Sparkasse Barnim wird durch angemessene Maßnahmen der Risikovorsorge (Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen) Rechnung getragen. Die Adressenausfallrisiken werden angemessen in das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse Barnim einbezogen. Zur Ermittlung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft setzt die Sparkasse die IT-Anwendung GuV-Kreditrisikomodell ein. Das Adressenausfallrisiko Kundenkreditgeschäft wird über die (teilweise prognostizierte) Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft abgebildet. Im Rahmen des Plan-Szenarios der Risikotragfähigkeit ergibt sich zum Betrachtungshorizont ein Risikobetrag i. H. v. 1,3 Mio. EUR. Im Risiko-Szenario wird die Risikovorsorge unter Anwendung eines erhöhten Konfidenzniveaus sowie einem Risikoaufschlag auf die verwendeten Aus- Seite: 15 von 46

16 fall-wahrscheinlichkeiten ermittelt. Hier ergibt sich zum Betrachtungshorizont ein Risikobetrag i. H. v. 5,6 Mio. EUR. Auch im Jahr 2015 werden die dann aktuellen Limite eine Risikoabdeckung gewährleisten. Das Adressenausfallrisiko im Sonstigen Kreditgeschäft errechnet sich durch die Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit gemäß Ratingnote mit dem zugehörigen Buchwert. Für das Plan-Szenario der Risikotragfähigkeit ergibt sich zum Betrachtungshorizont ein Risikobetrag i. H. v. 2,5 Mio. EUR. Im Risiko-Szenario wird zusätzlich zu den Werten des Plan-Szenarios Migrationsrisiken bis hin zum Ausfall eines Emittenten unterstellt. Zusätzlich werden Ausfälle von Schuldscheindarlehen simuliert sowie mögliche Wertberichtigungen für Beteiligungspositionen ermittelt, so dass sich zum Betrachtungshorizont ein Risikobetrag i. H. v. 11,7 Mio. EUR ergibt. Die Adressenausfallrisiken Kundenkreditgeschäft und Sonstiges Kreditgeschäft bewegten sich im Berichtsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Die Kreditpolitik insgesamt wird risikobewusst bleiben. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko stellt sich als Risiko dar, dass den gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachgekommen werden kann oder dass im Falle eines Liquiditätsengpasses Verbindlichkeiten nur zu erhöhten Marktsätzen refinanziert (Refinanzierungskostenrisiko) beziehungsweise Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktsätzen liquidiert werden können (Marktliquiditätsrisiko). Liquiditätsrisiken resultieren aus folgenden wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Sparkasse Barnim: Kundeneinlagengeschäft; Kundenkreditgeschäft; Sonstiges Kreditgeschäft. Im Rahmen der durchgeführten Risikoinventur wurde die Unterausprägung des Liquiditätsrisikos in Form eines Refinanzierungskostenrisikos als nicht wesentlich eingestuft. Das Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinne (Termin- und Abrufrisiko) sowie das Marktliquiditätsrisiko wurden als wesentlich eingestuft. Durch die fast vollständige Refinanzierung über breit diversifizierte Kundeneinlagen sowie der guten Liquidierbarkeit von wesentlichen Vermögenspositionen ist die Sparkasse Barnim im Bereich der Liquiditätsrisiken vergleichsweise unabhängig von der Marktsituation und eventuellen Marktverwerfungen. In der Vergangenheit konnten in solchen Phasen aufgrund der sehr guten Reputation sogar umfangreiche Mittelzuflüsse beobachtet werden. Die MaRisk benennt das Liquiditätsrisiko als Beispiel für ein im Allgemeinen nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial zu unterlegendes Risiko. Ein Risiko mit einer solchen Eigenschaft muss demnach auch nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden. Für die Sparkasse gelten mehrere Risikotoleranzen. Steuerungsrelevant ist die Überlebensdauer im Risiko-Szenario, die 12 Monate nicht unterschreiten sollte. Dieser Wert wurde im Berichtsjahr immer um ein Vielfaches überschritten. Seite: 16 von 46

17 Weiterhin gelten in Bezug auf die Berechnung der Liquiditätskennzahl Beobachtungskennzahlen in den Laufzeitbändern 1 bis 4 gemäß Liquiditätsverordnung. Die Liquiditätskennzahl gemäß Liquiditätsverordnung lag 2014 regelmäßig über der erforderlichen Mindestnorm und spiegelt die stabile Liquiditätssituation der Sparkasse Barnim wider. Per lag die Kennzahl bei 2,5 und ist gegenüber dem Vorjahresendwert um 1,3 gesunken, was auf die Wertpapierleihegeschäfte zurück zuführen ist. Im Hinblick auf die CRR sind seit März 2014 die neuen Liquiditätskennzahlen zu melden. Die Einhaltung der Kennzahl LCR wird von Oktober 2015 bis 2018 im Rahmen einer stufenweisen Einführung gefordert. Bis zum Inkrafttreten der LCR als verbindlicher Mindeststandard bleibt die Liquiditätsverordnung (LiqV) in Kraft. Das Liquiditätsmanagement wird im Verbund der S-Finanzgruppe durch Anlagen in Termin- und Tagesgelder durchgeführt. Dies führt zu einer deutlichen Risikokonzentration im Rahmen der Kreditierung des Landesbankensektors und der DekaBank DGZ. Hier ist insbesondere die Hessische Landesbank im Rahmen des Kooperationsvertrages des Landes Brandenburg zu nennen. Die Sparkasse Barnim steuert ihre Liquiditätslage aktiv. Der Wertpapierbestand ist das Hauptinstrument der Sicherstellung der Liquidität. Das Volumen der für das Pfanddepot der EZB verwendbaren Wertpapiere bestimmt die Möglichkeiten der kurzfristigen Beschaffung von Liquidität. Um eine sofortige Handlungsfähigkeit zu garantieren, sind im Pfanddepot Wertpapiere im Nominalwert von mindestens 50,0 Mio. EUR hinterlegt. Der Wertpapierbestand soll ein EZB-pfanddepotfähiges Volumen in Höhe von 400,0 Mio. EUR enthalten. Die geltenden Mindestreservevorschriften werden stets eingehalten. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war jederzeit in vollem Umfang gegeben. Für 2015 erwarten wir keine grundlegende Änderung unserer aktuellen Liquiditätssituation. Operationelle Risiken Operationelle Risiken resultieren aus allen wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Sparkasse Barnim: Kundeneinlagengeschäft; Kundenkreditgeschäft; Sonstiges Kreditgeschäft; Dienstleistungsgeschäft; + sonstige Bereiche mit operationellen Risiken. Operationelle Risiken beinhalten die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Operationelle Risiken sind nicht bankspezifisch. Im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken oder Zinsänderungsrisiken, die von Kreditinstituten bewusst eingegangen werden, um Erträge zu generieren, entstehen operationelle Risiken im Zuge des normalen Geschäftsbetriebes. Im Rahmen der durchgeführten Risikoinventur wurden Unterausprägungen der Operationellen Risiken die von Mitarbeitern ausgehen als nicht wesentlich eingestuft. Seite: 17 von 46

18 Als wesentlich wurden die Unterausprägungen in Form von Systemrisiken (IT, Haustechnik, Gebäude, Arbeitsplatz), Risiken aus Internen Verfahren (Aufbau-, Ablauforganisation, Verträge, Projekte) sowie Risiken aufgrund Externer Einflüsse (Naturgewalten, Rechtsprechung, Kriminalität) eingestuft. Für das Management der operationellen Risiken wird die Datenbank DoRiS 2.1 verwendet, die gleichzeitig das Risikohandbuch der Sparkasse Barnim darstellt. Die Datenbank ist das Erfassungsmedium der im Geschäftsbetrieb eingetretenen Schadensfälle. Bedeutende Schadensfälle werden hinsichtlich der Ursache untersucht. Die Erkenntnisse der Auswertung fließen in die Minderung der zukünftigen Risiken ein. Wiederkehrende Schadensfälle der Vergangenheit waren insbesondere Vandalismusschäden, technische Defekte und Prozessfehler. Der weit überwiegende Teil der Schadenssummen wurde durch Ansprüche gegen Versicherungen abgedeckt, so dass nur ein geringer Betrag erfolgswirksam wurde. Damit ist die Wirksamkeit der strategischen Maßnahme Abschluss von notwendigen Versicherungen zur Schadensminimierung erneut nachgewiesen. Die Ursachen der wiederkehrenden Schadensfälle sind auch weiterhin von Relevanz für die Sparkasse Barnim. Das Jahr 2014 schließt mit insgesamt 29 Schadensfällen, welche jeweils größer als 1 TEUR sind, ab. Die Summe all dieser Fälle liegt bei insgesamt 296 TEUR. Erfolgswirksam gebucht wurden davon 42 TEUR. Im Berichtsjahr 2014 gab es keine bedeutenden Risiken oder Schadensfälle oberhalb der Wesentlichkeitsgrenze von 500 TEUR. Im Rahmen des Plan-Szenarios der Risikotragfähigkeit werden für die Operationellen Risiken die bis zum Stichtag eingetretenen Schadensfälle laut den Einträgen in der Schadensfalldatenbank ermittelt und zusätzlich die Summe von negativen Planabweichungen der Erfolgsprognose zum Planergebnis der mittelfristigen Unternehmensplanung berücksichtigt. Der Risikobetrag zum Betrachtungshorizont beläuft sich auf 28 TEUR. Im Risiko-Szenario der Risikotragfähigkeit wird zum Wert des Plan-Szenarios zusätzlich der Eintritt eines erheblichen Risikos von 1,5 Mio. EUR simuliert, so dass der Risikobetrag zum bei 1,5 Mio. EUR liegt. Durch den vierteljährlich erstellten integrierten Risikobericht wird der Vorstand über operationelle Risiken informiert. Der Vorstand legt den grundsätzlichen Umgang mit operationellen Risiken fest und entscheidet über die ihm vorgeschlagenen Steuerungsmaßnahmen zur Risikoreduzierung. Zusammenfassung der Risikolage Die Sparkasse hat ein hinsichtlich Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Geschäfte angemessenes Risikomanagementsystem. Die unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen werden unverzüglich an die Geschäftsleitung und - je nach Regelung - an weitere Organisationseinheiten berichtet. Hierdurch ist gewährleistet, dass geeignete Maßnahmen zeitnah und sachgerecht eingeleitet werden können. In die Risikodeckungsmasse werden in keinem Szenario Bestandteile des Risikodeckungspotentials bereitgestellt, die für die Einhaltung der bankaufsichtlichen Mindestanforderungen erforderlich sind. Im Jahr 2014 war jederzeit die Deckung der eingegangenen Risiken durch das operative Ergebnis gewährleistet. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Berichtsjahr 2014 ist geordnet. Aufgrund der Geschäftspolitik der Sparkasse sowie des implementierten Risikomanagementsystems, welches ständig weiterentwickelt wird, sind bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar. Die geplanten geschäftlichen Aktivitäten führen aus Sicht des Vorstandes zu keiner Änderung der bestehenden stabilen Risikolage, sodass die Risikotragfähigkeit auch im kommenden Geschäftsjahr gegeben ist. Seite: 18 von 46

19 Für das folgende Geschäftsjahr 2015 besteht in allen Szenarien der Risikotragfähigkeit ein ausreichendes Volumen an Risikodeckungsmasse, um alle wesentlichen Risiken abzusichern. Der Vorstand erkennt keine bestandsgefährdenden Risiken. Insgesamt schafft die Sparkasse mit ihren Aktivitäten die Voraussetzung für eine den Marktbedingungen angemessene Ertragslage, die vermehrt durch die Niedrigzinsphase beeinflusst wird. Sie sichert eine solide Vermögenslage, deren Stärkung weiterhin ein geschäftspolitisches Ziel der Sparkasse ist. Der Vorstand geht davon aus, auch im Geschäftsjahr 2015 ein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen zu können. Der Fortbestand der Sparkasse Barnim ist gesichert. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Der Vorstand und die Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen keine Mandate (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) wahr, die unter die Regelung des 25c und d KWG fallen. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im brandenburgischen Sparkassengesetz (BbgSpkG), in der Satzung sowie der Geschäftsanweisung für den Vorstand bzw. der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes für sechs Jahre und bestimmt den Vorstandsvorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg beachtet. Der Personalausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maße theoretische (z. B. Lehrinstitut) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Personalausschuss kann sich bei Bedarf auch die Hilfe externer Beratungsgesellschaften einholen. Seite: 19 von 46

20 Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des brandenburgischen Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss aus den Reihen des Verwaltungsrats gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind unter Punkt 2.1 des Offenlegungsberichtes -Unterabschnitt Risikoreporting offengelegt. 3. Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposten Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,32 1) , , ,00 2) , Eigenkapital a) gezeichnetes Kapi- Seite: 20 von 46

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