Psychotherapie-Reform

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1 Psychotherapie-Reform Neue Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung Terminservicestelle für Psychotherapie Hofheim, Mittwoch, den

2 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum eine Reform? 3. Die Neuregelung 4. Die Terminservicestelle (TSS) 2

3 Ihre Referenten Herr Michael Ruh, Berater des Vorstandes der KVH in PT-Fragen Herr Carsten Lotz, Abteilungsleiter Beratung Frau Stefanie Wagner, Referentin TSS 3

4 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum eine Reform? 3. Die Neuregelung 4. Die Terminservicestelle (TSS) 4

5 Warum eine Reform? Hintergrund Kritik an der psychotherapeutischen Versorgung: Krankenkassen, Patientenvertreter und Politik: Psychotherapeuten seien schwer erreichbar, lange Wartezeiten, zu wenig freie Therapieplätze Therapeuten: Zu enges Behandlungsspektrum, das den gestiegenen Erwartungen nicht gerecht wird (keine niedrigschwellige frühzeitige erste Abklärung, keine Akutbehandlung, Versorgung chronisch Kranker nur mit hohem bürokratischen Aufwand und geringer Vergütung möglich, kaum Gruppentherapien). Kritik am Gutachterverfahren. 5

6 Warum eine Reform? Hintergrund Der GKV-SV und die KBV verabreden, im Gemeinsamen Bundesausschuss bis zum die Psychotherapierichtlinien und das Gutachterverfahren weiterzuentwickeln. (Vereinbarung KBV-GKV-Spitzenverband vom in Zusammenhang mit der extrabudgetären Vergütung und der Bedarfsplanung) 6

7 Warum eine Reform? Hintergrund Die Politik hat reagiert einerseits mit einer Verbesserung der vertragspsychotherapeutischen Versorgung durch eine weitere Reform der Bedarfsplanung, erleichtertes Jobsharing, erweiterte Befugnisse, Reform der Psychotherapierichtlinie. Auftrag an den GBA zur Reform der Psychotherapierichtlinie ( 92 Abs. 6a): Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis zum 30. Juni 2016 in den Richtlinien Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung, der Akutversorgung, zur Förderung von Gruppentherapien, der Rezidivprophylaxe sowie zur Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens. 7

8 Warum eine Reform? Hintergrund andererseits mit einem Ausbau ambulanter Versorgungsangebote durch Krankenhäuser in Konkurrenz zu den niedergelassenen Psychotherapeuten: Gesetzliche Ermächtigung von PIAs (organisatorisch eigenständige Einheiten) und Hochschulambulanzen Psychosomatische Institutsambulanzen Ermächtigung psychiatrischer Krankenhäuser zu psychosomatischen Leistungen Stationsersetzende psychiatrische Behandlung ( Home-Treatment im PsychVVG) 8

9 Warum eine Reform? Hintergrund Verhandlungssituation im Gemeinsamen Bundesausschuss: Wer entscheidet im Plenum? GKV-Spitzenverband 5 Mitglieder Leistungserbringer (KBV, KZBV, DKG) 5 Mitglieder Unparteiischer Vorsitzender und 2 weitere unparteiische Mitglieder Patientenvertreter (nicht stimmberechtigt) 9

10 Warum eine Reform? Hintergrund Wie setzt sich der Unterausschuss (UA) Psychotherapie zusammen? GKV 6 Mitglieder KBV 6 Mitglieder, davon 3 ärztliche Psychotherapeuten / Psychiater und 3 PP / KJP. Alle drei Psychotherapieverfahren sind repräsentiert. Ein unparteiischer Vorsitzender 10

11 Warum eine Reform? Hintergrund Zwei Dinge, über die nicht verhandelt werden durfte: Veränderung der Höchstkontingente (Behandlungsumfang der Richtlinien-Verfahren), denn diese stehen erst dann auf dem Prüfstand, wenn der UA Methodenbewertung die Prüfung der Richtlinienverfahren beendet hat. Geld 11

12 Warum eine Reform? Hintergrund Und nun zu den Einzelheiten Was wurde konkret im GBA beschlossen, wie wird die Richtlinie in der Psychotherapievereinbarung und im EBM umgesetzt? 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung BMV-Ä PT-Richtlinie Präsenzpflicht Sicherstellung der ambulanten Versorgung Grundsätze der Umsetzung PT-Vereinbarung Detailregelungen der Umsetzung EBM Neue Gebührenordnungsposition 12

13 Warum eine Reform? Hintergrund Fazit: Wir können die Zukunft der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung nur sichern und mitgestalten, wenn wir selbst überzeugende Konzepte entwickeln! Die Sprechstunde stärkt die Wahrnehmung der diagnostischen Kompetenz der Psychotherapeuten unter den anderen Arztgruppen. Die Sprechstunde und die erweiterten sozialrechtlichen Befugnisse der PP und KJP erweitern die Befugnis und die Verantwortung über den Gesamtbehandlungsplan einschließlich koordinierender Funktionen. Psychotherapeuten/innen werden stärker als in der Gesundheitsversorgung verankert wahrgenommen. 13

14 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum eine Reform? 3. Die Neuregelung 4. Die Terminservicestelle (TSS) 14

15 Neue Begriffe und neue Leistungen Die persönliche telefonische Erreichbarkeit zur Terminkoordination zu definierten und veröffentlichten Zeiten mind. 200 Min. / Woche bei vollem Versorgungsauftrag mind. 100 Min. / Woche bei hälftigen Versorgungsauftrag in Einheiten von mind. 25 Min. kann auch durch Praxispersonal gewährleistet werden Erreichbarkeit des Anrufbeantworters nicht ausreichend Zeiten müssen der KV gemeldet werden KV führt ein Verzeichnis mit den Erreichbarkeitszeiten sowie Kontaktdaten und stellt dies den Krankenkassen zur Verfügung. Zur Aktualität der Daten können Sie diese online auf unserer Homepage eintragen bzw. ändern (siehe KVH-Rundschreiben). 15

16 Neue Begriffe und neue Leistungen Die Psychotherapeutische Sprechstunde Die neue Leistung dient als zeitnaher, niederschwelliger Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Erstkontakt zur Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und Beratung. 1. Stufe vom neuen 3-Stufen-Modell Psychotherapie Ab müssen Patienten vor einer PT mind. 1 PT-Sprechstunde / 50min. in Anspruch zu nehmen. Therapeuten müssen bereits ab die Leistung anbieten. mind. 100 Min. /Woche bei vollem Versorgungsauftrag (mind. 50 Min. / Woche bei hälftigen Versorgungsauftrag) 16

17 Neue Begriffe und neue Leistungen Die Psychotherapeutische Sprechstunde Einzelbehandlung Erwachsene à mind. 25 Min., max. 6x im KHF (= 3 Sitzungen à 50 Min.) Einzelbehandlung Kinder /J. à mind. 25 Min., max. 10x im KHF (= 5 Sitzungen à 50 Min.) Nach stationärer Krankenhausbehandlung oder Reha ist keine PT- Sprechstunde notwendig. Der KV ist zu melden, ob die Leistung offen oder geschlossen (nach Terminvereinbarung) angeboten wird. Zur Aktualität der Daten können Sie diese online auf unserer Homepage eintragen bzw. ändern (siehe KVH-Rundschreiben). 17

18 Neue Begriffe und neue Leistungen Die Psychotherapeutische Sprechstunde Dem Patient ist im Erstgespräch eine Allgemeine Patienteninfo zur Psychotherapie (PTV 10) auszuhändigen. Dem Patient ist eine Individuelle Patienteninformation (PTV 11) mit dem Ergebnis der PT-Sprechstunde auszuhändigen. 18

19 Neue Begriffe und neue Leistungen Die Akutbehandlung Neue Leistung mit dem Ziel der Entaktualisierung des Patienten in Krisen und Vorbereitung auf eine Psychotherapie max. 12 Sitzungen im KHF, teilbar in 25-Minuten-Einheiten Voraussetzung: mind. 50 Minuten PT-Sprechstunden innerhalb der letzten vier Quartale keine vorherigen probatorischen Sitzungen erforderlich Ergibt sich aus der Akutbehandlung der Bedarf einer PT, so sind vor Beginn der PT mind. 2 probatorische Sitzungen zu erbringen. Leistungen sind Bestandteil des sich ggf. anschließenden PT-Kontingents nur Anzeigepflichtig mittels PTV 12 (Anzeige der Akutbehandlung oder Beendigung einer Psychotherapie) 19

20 Neue Begriffe und neue Leistungen Die Rezidivprophylaxe Ziel: schellen Zugang zum Therapeuten bei drohendem Rückfall oder niederfrequente Behandlung zur Vorbeugung von Verschlechterungen Stunden aus dem PT-Kontingent der Langzeittherapie können bis zu 2 Jahre nach Therapieende zur Rezidivprophylaxe verwendet werden. Voraussetzung: Anzeige Beendigung PT über PTV 12 keine gesonderte Beantragung nach Anzeige Beendigung für Beginn Rezidivprophylaxe notwendig. 20

21 Die Neuregelung - Überblick 21

22 Die Neuregelung Überblick 22

23 Änderungen bei Leistungen Die probatorischen Sitzungen 2. Stufe des neuen 3-Stufen-Modells Psychotherapie Bei allen PT-Verfahren mind. 2 probatorische Sitzungen zuvor erforderlich. max. 4 probatorische Sitzungen à 50 Min. (bisher max. 5 Sitzungen bzw. 8 Sitzungen) bei Kindern / J. max. 6 Sitzungen Antragstellung PT nach 1. Sitzung Probatorik möglich, Terminvereinbarung für 2. Termin ausreichend Probatorik kann nach Antragstellung bis zum Beginn der PT durchgeführt werden. 23

24 Änderungen bei Leistungen Die Kurzzeittherapie Unterteilung in 12 Sitzungen KZT1 und 12 Sitzungen KZT2 als Einzeloder Gruppentherapie Antragspflichtig mit Genehmigungsfiktion ; es erfolgt eine Mitteilung der Krankenkasse an den Versicherten Antrag auf KZT2 kann erst ab der 7. Sitzung KZT1 gestellt werden. Akutbehandlung wird mit Kontingent gegengerechnet. kein Gutachterverfahren daneben 3 Testverfahren möglich (wie bisher) 24

25 Änderungen bei Leistungen Die Langzeittherapie nur noch 2, dafür größere Kontingente Gutachterverfahren bei Erstanträgen obligatorisch Bei der Fortführung kann die Krankenkasse, muss aber nicht, das Gutachterverfahren einleiten. Info an den Therapeuten unverzüglich 5 Testverfahren möglich (neu) 25

26 Änderungen bei Leistungen Die Gruppentherapie einheitliche Gruppengrößen (mind. 3, max. 9 Personen) flexiblere Kombinationsmöglichkeiten Einzel-/ Gruppentherapie 26

27 Änderungen bei Leistungen Grundsätzliches zum Antrags- und Genehmigungsverfahren Neue Antragsformulare PTV1 und PTV2. Begründungsfeld für Kurzzeit auf PTV2 entfällt. Beantragt werden auf dem PTV2 nur Therapieeinheiten, wobei eine Therapieeinheit einer Einzelsitzung von 50 Minuten oder einer Gruppen-Doppelsitzung von 100 Minuten entspricht. Zusätzliche Angabe der voraussichtlich angesetzten GOP ohne deren Anzahl. Angabe Einzel- /Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung Bei Kombinationsbehandlung Angabe ob überwiegend Einzel- oder Gruppentherapie 27

28 Änderungen bei Leistungen Grundsätzliches zum Antrags- und Genehmigungsverfahren Beendigung der Richtlinientherapie wird gegenüber der Krankenkasse auf einem Formblatt PTV12 mitgeteilt. Unterbrechung einer Richtlinienpsychotherapie von mehr als 6 Monaten wird gegenüber der Krankenkasse formlos - ohne besondere Begründung angezeigt. Psychotherapie außerhalb der Praxisräume bedarf keiner besonderen Begründung mehr. Bei der Langzeittherapie können bis zu 5 Testverfahren im Laufe der Behandlung mit besonderer Begründung in der Abrechnung - berechnet werden. 28

29 Änderung der Formulare Alle Formulare wurden überarbeitet. Die alten Formulare verlieren mit dem ihre Gültigkeit. Die KVH hat den Versand eines Starterpakets neuer Formulare an alle Therapeuten veranlasst. Ausfüllhilfen stehen auf unserer Homepage für Sie bereit. 29

30 Weitere Änderungen Gutachter für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Qualitätssicherung: Genehmigungspflicht der neuen Leistungen PT- Sprechstunde und Akutbehandlung Sie müssen nichts tun. Die KVH koppelt die neuen Leistungen an die bisher erteilten PT-Genehmigungen. 30

31 Was fehlt? Der EBM Die Änderungen des EBMs werden vermutlich erst Ende März 2017 feststehen. Der genaue Leistungsinhalt ist also noch unklar. Die Bewertung der Leistungen ist also noch unklar. Die Vergütung (extrabudgetär?) ist also noch unklar. 31

32 Wo finde ich Infos? Auf unserer Homepage haben wir an zentraler Stelle alle wesentlichen Informationen zur PT-Reform zusammengestellt. Hier finden Sie z. B. die PT-Richtlinien, die PT-Vereinbarung, aber auch die KBV-Praxisinformation oder unsere Rundschreiben zum Thema sowie den heutigen Vortrag. Für unsere Mitglieder Unternehmen Praxis PT-Reform 32

33 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum eine Reform? 3. Die Neuregelung 4. Die Terminservicestelle (TSS) 33

34 Versorgungsstärkungsgesetz und Bundesmantelvertrag 23. Juli 2015: Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) tritt in Kraft Ab 23. Januar 2016 stehen die Terminservicestellen zur Verfügung Grundlage: 75 SGB V Abs. 1a Inhalt und Umfang der Sicherstellung Die Terminservicestelle hat gesetzlich Versicherten bei Vorliegen einer Überweisung zu einem Facharzt innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des Vermittlungswunsches einen Behandlungstermin zu vermitteln. Die Wartezeit auf den zu vermittelnden Behandlungstermin darf vier Wochen nicht überschreiten. Sofern kein Behandlungstermin innerhalb der Frist vermittelt werden kann, wird innerhalb einer weiteren Woche ein Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus angeboten die Frist verlängert sich somit um eine Woche 34

35 Versorgungsstärkungsgesetz und Bundesmantelvertrag Für Versicherte besteht kein Anspruch auf Terminvermittlung bei einem bestimmten Arzt kein Wunscharzt / kein Wunschtherapeut Die Entfernung zwischen dem Facharzt und des Wohnortes oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Versicherten muss zumutbar sein 35

36 Versorgungsstärkungsgesetz und Bundesmantelvertrag Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsten erreichbaren geeigneten Facharztes plus maximal 30 Minuten Arztgruppen der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsten erreichbaren geeigneten Facharztes plus maximal 60 Minuten Allgemeine fachärztliche Versorgung Spezialisierte fachärztliche Versorgung Gesonderte fachärztliche Versorgung Augenärzte Frauenärzte Chirurgen Hautärzte HNO-Ärzte Nervenärzte Orthopäden Urologen Psychotherapeuten Anästhesisten Kinder- und Jugendpsychiater Fachinternisten (fachärztlich tätig) Radiologen Humangenetiker Neurochirurgen Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Physikalische- und Rehabilitationsmediziner Transfusionsmediziner 36

37 Zumutbare Entfernung nach BMV-Ä PLZ Patient 20Min.+ 60Min. Nächstgelegener Therapeut / Arzt Zumutbare Entfernung 30km 20Min.+ 30Min. Nächstgelegener Psy. Psychotherapeut des Fachgebietes zu dem überwiesen wird 37

38 Inanspruchnahme TSS 300 Anzahl Anrufe / Vermittlungen Durchschnittliche Anzahl Anrufe pro Tag: 95 Durchschnittliche Anzahl Vermittlungen pro Tag: 36 38

39 Inanspruchnahme TSS Anzahl Vermittlungen Termine gesamt 2500 rd. 36 pro Tag

40 Versorgungsstärkungsgesetz 75 Abs. 1a SGB V Ab Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 92 Absatz 6a Satz 3 (Neuregelung der PT- Richtlinien) gelten die Sätze 2 bis 11 (Regelungen zur TSS) für Behandlungen nach 28 Absatz 3 (Psychotherapeutische Behandlung) hinsichtlich der Vermittlung eines Termins für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der sich aus der Abklärung ergebenden zeitnah erforderlichen Behandlungstermine; einer Überweisung bedarf es nicht. 40

41 Psychotherapeutische Versorgung Vermittlungsanspruch über die TSS Vermittlungsanspruch für Psychotherapeutisches Erstgespräch (nur 1. Termin) im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Zugangsvoraussetzungen; Differenzierung hier nach Kindern und Erwachsenen Als Folge der Psychotherapeutischen Sprechstunde und bei entsprechender Festlegung des Behandlungsbedarfs durch den Therapeuten besteht ein Vermittlungsanspruch für eine Psychotherapeutische Akutbehandlung (nur 1. Termin) Voraussetzung für die Vermittlung der Akutbehandlung: Bescheinigung über das stattgefundene Psychotherapeutisches Erstgespräch Vorgabe PT-Richtlinie: Dokument über das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde muss dem Patienten ausgehändigt werden ( 11 Abs. 14) 41

42 Voraussetzung zur Vermittlung über TSS Vorgabe PT-Richtlinie: Dokument über das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde muss dem Patienten ausgehändigt werden ( 11 Abs. 14) 42

43 Prozess zur Terminvermittlung PPT & KJP Terminanfrage vom Versicherten bei der TSS Abfrage des benötigten Psychotherapeuten Psychotherapeut für Erwachsene Termin gefunden und Versicherten vorschlagen Abfrage der PLZ Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche Kein Termin gefunden Versicherter bestätigt den Termin Termin buchen und Kontaktdaten des Versicherten aufnehmen und in das System und PDF erfassen Mündliche Terminbestätigung der Vermittlung und Mitteilung der Psychotherapeutendaten PDF Terminvermittlung an Praxis per Fax senden Versicherter lehnt den Termin ab Einmalig einen (zweiten) Termin suchen Termin gefunden und Versicherten vorschlagen Mitteilung an den Versicherten, dass ein Rückruf innerhalb einer Woche erfolgt Aufnahme der Kontaktdaten des Versicherten TSS beginnt mit der manuellen Terminsuche Sendebericht ablegen 43

44 Benötige Daten für die TSS Alter des Patienten Erwachsen Kind Stammdaten Name, Vorname, Geburtsdatum Adresse, Telefonnummer Anschließend Information über Kontaktdaten der Praxis Name, Adresse, Telefonnummer Kontaktaufnahme zur Terminbestätigung 44

45 Terminmeldung für die TSS Freie Termine sollen nur für den ersten Kontakt im Rahmen des Psychotherapeutischen Gespräches (PT-Sprechstunde) gemeldet werden (keine Serie) Zu meldende Termine PT-Sprechstunde für die TSS sollen mit einer Dauer von 50 Min. kalkuliert werden Für eine Akutbehandlung (1. Termin) werden keine freien Termine an die TSS gemeldet. Die Therapeuten werden versuchen, die Patienten bei denen sich eine Akutbehandlung an die PT-Sprechstunde anschließt, selbst zu steuern. Rufen dennoch Patienten an, die zur Akutbehandlung berechtigt sind (Nachweis nach 11 Abs. 15 PT-RiLi), nimmt TSS telefonisch Kontakt mit Therapeuten auf. TSS weißt den Patienten hin, vor dem Termin Kontakt mit der PT-Praxis zur Terminbestätigung aufzunehmen Hinweis an Patient, dass der Termin pünktlich wahrgenommen wird, die Praxis jedoch nicht vorzeitig aufzusuchen ist (max. 5-10min vorher da sein!). 45

46 Terminmeldung für die TSS Bitte melden Sie uns 2 Termine à 50min pro Woche Bei geringer Inanspruchnahme der TSS werden wir die Terminmeldung reduzieren bzw. anpassen! Handout zur Terminpflege Videoanleitung Anmeldung über SafeNet Einfache Bedienung Selbstmanagement der zur Verfügung gestellten Termine Einfache und langfristige Planung möglich 46

47 Fragen Sie Ihre info.line oder Ihre Berater! Darmstadt beratung-darmstadt@kvhessen.de Frankfurt beratung-frankfurt@kvhessen.de Gießen beratung-giessen@kvhessen.de Kassel beratung-kassel@kvhessen.de Wiesbaden beratung-wiesbaden@kvhessen.de 47

48 48

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! 49

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