GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis
|
|
- Käte Baumhauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab Energieausweise und Gebäudebestand April 2014
2 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische Straße Berlin Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Brüsseler Büro des GdW 3, rue du Luxembourg 1000 Bruxelles Telefon: Telefax: mail@gdw.de Internet: GdW 2014 Ergänzte Fassung, April 2014 Diese Broschüre ist zum Preis von 25 EUR zu beziehen beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. Postfach Berlin Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) bestellung@gdw.de
3 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab Energieausweise und Gebäudebestand
4 Vorwort Das Tempo der Verschärfung energetischer Anforderungen an neu errichtete Wohngebäude stellt die Wohnungswirtschaft vor große Anforderungen und Probleme. Diese sind nicht in erster Linie technischer Natur, sie zeigen sich insbesondere bei der Wirtschaftlichkeit der geforderten Maßnahmen. Zwar ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip sowohl in der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz als auch im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Im Bereich des Neubaus ist Wirtschaftlichkeit jedoch vor allem eine Frage der erzielbaren Miethöhe. Eine fehlende Wirtschaftlichkeit begründet sich vor allem in hohen Baukosten und dabei zu einem wesentlichen Teil aus den energetischen Anforderungen. Die GdW-Wohnungsunternehmen stellen Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung und versorgen insbesondere auch Bezieher niedriger Einkommen sowie Transfereinkommensbezieher. Es existieren in Deutschland große regionale Unterschiede hinsichtlich der Wohnungsmärkte und der Kaufkraft. Die sehr unterschiedliche Wohnkaufkraft sollte nicht nur bei der Festlegung energetischer Mindestanforderungen für die energetische Modernisierung, sondern muss auch im Bereich des Neubaus durch die Politik starke Berücksichtigung finden. Nach langer politischer Diskussion wird am die novellierte EnEV in Kraft treten. Damit setzt Deutschland die novellierte Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010 sowie das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 um. Die Europäische Richtlinie erforderte vor allem eine Reihe von Änderungen beim Procedere der Energieausweise. Das Energiekonzept forderte darüber hinaus die Weiterentwicklung der EnEV im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit, um die Sanierungsziele zu erreichen. Mit der novellierten EnEV wurden aber auch grundsätzliche Forderungen der Wohnungswirtschaft umgesetzt. So findet für den Gebäudebestand keine Verschärfung der Anforderungen statt. Für Neubauten wird das Anforderungsniveau erst ab 2016 angehoben, dann aber entgegen der Empfehlung des GdW gleich erheblich um 25 %. Dies war bis zuletzt auch politisch umstritten. Die Verschärfung liegt oberhalb der fachlichen Empfehlung der Wohnungswirtschaft, nicht über 12,5 % Verschärfung hinauszugehen. Diese fachliche Empfehlung hatte auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates aufgegriffen. Die vorliegende Arbeitshilfe ergänzt die Fassung der Arbeitshilfe vom Februar Sie erläutert die Anforderungen der novellierten EnEV, die am in Kraft treten. Sie gibt Hilfestellung zur Interpretation und Auslegung von Detailregelungen und erläutert Risiken, die sich ergeben können. Im Anhang finden Sie die Verordnung in der nichtamtlichen Lesefassung im Wortlaut. Alle Änderungen gegenüber der EnEV 2009 sind in fetter Schrift hervorgehoben. In einem nachfolgenden zweiten Teil der Arbeitshilfe werden Ende 2014 die Änderungen im Neubau, die zum in Kraft treten, erläutert.
5 Diese Arbeitshilfe soll die Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, die Regelungen für die Erstellung der Energieausweise sowie die Anforderungen der EnEV praxisgerecht und rechtssicher umzusetzen. Berlin im April 2014 Axel Gedaschko Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v.
6 Inhalt Seite Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zur Fassung vom Februar Vorbemerkung Die EnEV und Konzept einer erweiterten Energie- und Klimaschutzstrategie des GdW Bisherige Erfolge und Status Quo der energetischen Modernisierung der Wohnungsunternehmen 5 2 Energieausweise für Bestandsgebäude Generelles Vorlage und Aushändigung von Energieausweisen bei Vermietung Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Energieeffizienzklassen Modernisierungsempfehlungen Weitere Änderungen bei Energieausweisen ab Gebäude mit Publikumsverkehr Ausnahmen Ordnungswidrigkeiten 27 3 Nachrüstpflichten Dämmung oberster Geschossdecken 29
7 3.2 Außerbetriebnahmepflicht für Heizkessel Wärmeverteilungsleitungen und Armaturen Nachtspeicherheizungen Ausnahmen und Befreiungen Ordnungswidrigkeiten Wirtschaftlichkeitsberechnungen Rückstellungen 40 4 Bedingte Anforderungen bei Modernisierungsmaßnahmen Bauteilanforderungen Aufrechterhaltung der energetischen Qualität Befreiungen Ordnungswidrigkeiten 54 5 Neubau Inkrafttreten der erhöhten Anforderungen Sommerlicher Wärmeschutz Energieausweise im Neubau Ausnahmen und Befreiungen Ordnungswidrigkeiten 57
8 6 Diverses Dokumentation Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien Energetische Inspektion von Klimaanlagen Wärmedämmung von Rohrleitungen Erweiterungen von Gebäuden 61 7 Anlage Nichtamtliche Lesefassung der Energieeinsparverordnung 63
9 Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zur Fassung vom Februar Kapitel 2.1 Generelles: Ergänzung zur Gültigkeit von Energieausweisen und wann ein neuer Ausweis erstellt werden muss. - Kapitel 2.3 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Ergänzung eines Hinweises zu Immoscout und Ergänzung einer Erläuterung zum Begriff "Wohnfläche". - Kapitel 2.6 Weitere Änderungen: Ergänzung bezüglich Registriernummern. - Kapitel 2.8 Ausnahmen: Klarstellung über die Abhängigkeit der Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen von der Art des Vertrages. - Kapitel 3.1 Dämmung oberster Geschossdecken: Ergänzung zum Einbau der höchstmöglichen Dämmschichtdicke bei Dämmung von Decken- oder Sparrenzwischenräumen, Korrektur des Wärmedurchgangskoeffizienten für den Mindestwärmeschutz der obersten Geschossdecke. - Kapitels 3.8 Rückstellung: Dieses Kapitel wurde neu eingefügt. - Kapitel 4.1 Bauteilanforderungen: Ergänzung: Neuzuordnung von Wänden gegen unbeheizte Dachräume zu "Decken und Dächern" statt wie bisher zu "Wänden gegen Erdreich und unbeheizte Räume", dadurch Veränderung der Anforderung. 1
10 GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Mecklenburgische Straße Berlin Telefon: Telefax: Brüsseler Büro des GdW 3, rue du Luxembourg 1000 Bruxelles Telefon: Telefax: mail@gdw.de
GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz
GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln MietRÄndG Mai 2013 Herausgeber:
Mehrzur Eingruppierung des Flammschutzmittels HBCD als gefährlicher Abfall zum Brandschutz nach Bauordnungsrecht
Die Wohnungswirtschaft Deutschland GdW Information 152 Verwendung von Polystyrol als Dämmstoff - - zur Eingruppierung des Flammschutzmittels HBCD als gefährlicher Abfall zum Brandschutz nach Bauordnungsrecht
MehrWohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung
ETI AG Energieeffiziente Gebäude Potsdam, 3. April 2014 Wohnungswirtschaft und EnEV Eine kritische Würdigung Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie, Technik, Normung Quelle: GdW 06.02.2014 1 Wohnungswirtschaftliche
MehrNeuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014
46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter
Mehr1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de 2 Die aktuelle EnEV 2.1 Praxisbezogene Auslegung
Mehr. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.
Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt
MehrGdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften
GdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Verfahren für den Kirchensteuerabzug ab 2015 August 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher
MehrGdW Arbeitshilfe 70 Umsetzung der 2. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung
GdW Arbeitshilfe 70 Umsetzung der 2. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung Legionellenprüfung Mai 2013 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische
MehrGdW Information 132. Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften. Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Dividendenverfahren ab 2012.
GdW Information 132 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Dividendenverfahren ab 2012 Info Februar 2012 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
MehrWichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014!
Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.Mai 2014! Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und zur Änderung der Energieeinsparverordnung
MehrDie neue EnEV: Was gilt ab wann?
Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung
MehrGdW Information 137. Die "E-Bilanz" Leitfaden zur Einführung bei Wohnungsunternehmen
GdW Information 137 Die "E-Bilanz" Leitfaden zur Einführung bei Wohnungsunternehmen Oktober 2012 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische Straße
MehrGeschäfts-/Auseinandersetzungsguthaben
GdW Arbeitshilfe 72 Geschäfts-/Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung der Mitgliedschaft Kündigungsausschluss durch Gläubiger und Insolvenzverwalter Mitgliederschutz bei Wohnungsgenossenschaften durch
Mehr2.3 Nachrüstverpflichtungen in Bestandsgebäuden
Seite 1 2.3 2.3 EnEV 2014 10: Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober
MehrEnergiegespräche in Ingolstadt
Energiegespräche in Ingolstadt Die Energieeinsparverordnung Wolfgang Scheuer Berufsmäßiger Stadtrat für Soziales, Umwelt und Gesundheit Eine wichtige Säule der Energiewende ist das Energiesparen. Die umweltfreundlichste
MehrEnergieausweis. Einführung in Pflicht ab Inhalt und Zweck des Energieausweises. Fristen und Übergangsfristen
Energieausweis Einführung in 2007 - Pflicht ab 2008 Ob als Energieausweis oder Energiepass bezeichnet: Ab 2008 müssen Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den
MehrBMWi / IIC2 Berlin, 15. Januar 2016
BMWi / IIC2 Berlin, 15. Januar 2016 Bund-/Ländergespräch am 20. Januar 2016 zur Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden (EEWärmeG; EnEG/EnEV) Diskussionspapier I. Hintergrund Bis Ende 2016
MehrVorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH
Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?
MehrEnEV-Praxis 2009 Wohnbau
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dr.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis 2009 Wohnbau leicht und verständlich 3., aktualisierte Auflage ~auwerk Inhaltsverzeichnis EnEV-Praxis EnEV 2009 für Wohngebäude -.leicht
MehrFragen zum Thema beantworten wir gern. --> Telefon: 03591 2796510
Energieausweis Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieberater sichere ich Ihnen die Erstellung von rechtssicheren
MehrFKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW
FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung
MehrGdW Jahresstatistik 2012 kompakt
September 2013 1 Spartenübersicht... 2 1.1 Wohnungsunternehmen... 2 1.2 Wohnungsbestand, Leerstand... 3 1.3 Investitionen... 4 1.4 Beschäftigte... 5 2 Regionalübersicht (Alte/Neue Länder)... 6 2.1 Wohnungsunternehmen...
MehrEntwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)
Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen
MehrNachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft
GdW Arbeitshilfe 73 11/2013 Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft GdW Arbeitshilfe 73 Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft Berichterstattung über wirtschaftliches,
Mehr- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest -
- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Energieberatung Fördergelder Energieausweise Luftdichtheitsmessungen
Mehroder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2
18 oder Zu 1 (3) Nummer 9 Nichtwohngebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 C oder über eine Dauer von weniger als 4 Monaten im Jahr beheizt werden und weniger als 2 Monate im Jahr gekühlt
Mehrlindemann thermo- line
Die neue EnEV 2014 fordert Energieausweis-Angaben in kommerziellen Immobilien-Anzeigen: Was sollten Makler, Verkäufer, Vermieter und ihre Kunden wissen?. Kurzinfo: Ab 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung
MehrPflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung
Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-
MehrEntwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)
Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen
MehrEE 14 Fachkongress EnergieEffizientes Bauen 2014. EnEV 2013 was ist neu? Prof. Wolfgang Sorge
EE 14 Fachkongress EnergieEffizientes Bauen 2014 EnEV 2013 was ist neu? Prof. Wolfgang Sorge Hochschule Würzburg Schweinfurt Ingenieurbüro für Bauphysik Nürnberg Energieeffizienz Klima Gebäude Technik
MehrEnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen
MehrEnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dipl.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis EnEV-Novelle 2004 - leicht und verständlich dargestellt 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage /Bauwerk EnEV-Praxis
Mehr27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern
EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien 27. Juni 2012 Hettich Forum, Kirchlengern Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld EnEV 2013 Heutige
MehrEnergieausweis für Gebäude
Energieausweis für Gebäude Projektinfo Ausgangssituation. Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Ein wichtiges Mittel hierfür
MehrEnergieeffizienz in Wohngebäuden. Wo liegt die goldene Mitte?
Energieeffizienz in Wohngebäuden Wo liegt die goldene Mitte? Übersicht Politische Situation. Gesetzliche Anforderungen. Aktuelle Situation der Wohnungswirtschaft. Was hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung?
MehrViertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug) Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Im Vergleich zur alten EnEV 2009 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wichtigsten
MehrTechnik für Kaufleute und Rechtsanwälte EnEV Neue Regelungen ab 2014 und zukünftige ab 2016
34. Fachgespräch ESWiD Mietrechtstage 23.04.2015 Auswirkungen gesellschaftlicher Änderungen auf das Mietrecht Technik für Kaufleute und Rechtsanwälte EnEV Neue Regelungen ab 2014 und zukünftige ab 2016
MehrKleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung
MehrEnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude
EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand
MehrAuszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.
EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie
MehrEinführung von Ene n r e gi g e i a e usw s eis i en
Einführung von Energieausweisen Einführung von Energieausweisen Gesetzliche Hintergründe Seite 2 Einführung von Energieausweisen Die Europäische Richtlinie wird in einem zweistufigen Verfahren in deutsches
MehrInhalt. Was ist ein Energieausweis? Wann ist ein Energieausweis Pflicht? Arten von Energieausweisen. Energiekennwerte. Aufbau von Energieausweisen
Energieausweise Inhalt Was ist ein Energieausweis? Wann ist ein Energieausweis Pflicht? Arten von Energieausweisen Energiekennwerte Aufbau von Energieausweisen Gültigkeitsdauer Zur Ausstellung benötigte
MehrGdW Stellungnahme. Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 28 Kapitalflussrechnung (E-DRS 28) Stellungnahme an den HGB-Fachausschuss des DRSC
GdW Stellungnahme Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 28 Kapitalflussrechnung (E-DRS 28) Stellungnahme an den HGB-Fachausschuss des DRSC Oktober 2013 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher
MehrEnergieeinsparverordnung aktueller Planungsstand
Energieeinsparverordnung 2012 - aktueller Planungsstand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im
MehrInformationen zur energetischen. Sanierung von Gebäuden von. Wohnungseigentümergemeinschaften
Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften Stand Januar 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren
MehrNeues zum Thema Energie und Aktuelles zur Energieeinsparverordnung
Neues zum Thema Energie und Aktuelles zur Energieeinsparverordnung Praxisseminar Energie: Hochschulen können mehr als Energie sparen 2. bis 4. Juni 2008 in Clausthal-Zellerfeld Dipl.-Ing. Ralf-Dieter Person
MehrNeuerungen der EnEV Novelle 2014
Neuerungen der EnEV Novelle 2014 Arbeitsgruppe Energieeffiziente Gebäude Architekturbüro Grohe BLB IBUS Architekten und Ingenieure, Berlin/Bremen hellmann varioform -haus Bert Tschirner ZAB Energiespar-Agentur
MehrDas Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen
MehrSpielraum für die Novellierung von EnEG & EnEV vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimalität
Spielraum für die Novellierung von EnEG & EnEV vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimalität Die Vorgaben der Bundesregierung Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) vom
MehrRainer Nowak, Referent Technik Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.v vtw.
Rainer Nowak, Referent Technik Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.v. Ausgangssituation 2. Wohn- und Energiekosten EnEV 2014 4. Ausblick Erreichter Stand der Energieeinsparung bei den
MehrZukünftige energetische Sanierungen im Wohngebäudebestand
Zukünftige energetische Sanierungen im Wohngebäudebestand AK Energie Berlin, 12. Juni 2012 Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Gliederung Sanierungstiefe Mietumlagen EnEV 2012/2013
MehrWelche Inhalte in einem Energieausweis brauchen Verwalter/-innen und Investoren/-innen? Detlev-Joachim Carl MSH Immobilien GmbH
Welche Inhalte in einem Energieausweis brauchen Verwalter/-innen und Investoren/-innen? Detlev-Joachim Carl MSH Immobilien GmbH 1 2011 Detlev-J. Carl 1. Vorwort Rechtliches 2. Wann ist ein Energieausweis
MehrWohnungsunternehmen als Energieerzeuger. Bedeutung, Möglichkeiten, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen
GdW Arbeitshilfe 71 Wohnungsunternehmen als Energieerzeuger Bedeutung, Möglichkeiten, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen In Zusammenarbeit mit September 2013 Herausgeber: GdW Bundesverband
MehrUnd sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen
Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm
MehrDie Energetische Sanierung von Steildächern
Die Energetische Sanierung von 1 René Felten Dachdeckermeister ö.b.u.v. Sachverständiger f.d. Dachdeckerhandwerk SV f.d. Erkennung, Bewertung und Sanierung v.schimmelpilzbelastungen (TÜV) Gebäudeenergieberater
MehrAktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel
MehrSparen - Bauen - Wohnen. Leitfaden zur Gründung einer Spareinrichtung bei Wohnungsgenossenschaften
GdW Information 138 Sparen - Bauen - Wohnen Leitfaden zur Gründung einer Spareinrichtung bei Wohnungsgenossenschaften Mit Unterstützung von März 2013 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
MehrWas bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen? Christian Dahm, EnergieAgentur.NRW
Was bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen? Christian Dahm, EnergieAgentur.NRW Was muss ich tun was sollte ich tun? Neubau Sanierung Was muss ich tun was sollte ich tun? Neubau Sanierung Ausbesserungen
MehrSERVICEINFORMATION. Fragen und Antworten zum Energieausweis. Alles Wichtige im Überblick
SERVICEINFORMATION Fragen und Antworten zum Energieausweis Alles Wichtige im Überblick Allgemeine Fragen zum Energieausweis 1. Was ist ein Energieausweis für Gebäude? Der Energieausweis ist ein Ausweis,
MehrEnergetische Anforderungen an die Gebäudehülle
Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten
MehrEnEV SPJT 2014
1 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 19.09.0 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche ) Erneuerbare Energien Bürohaus Bockenheimer Warte Bauteil
MehrDer Energieausweis als sinnvolles Werkzeug
Dipl.-Phys. Peter Pospischil freiberuflicher Energieberater, Neuötting Vorstandsmitglied der e.g. i.gr. Peter Pospischil, 06.07.08, Folie 1 Grundlage Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 als Umsetzung
MehrEnergieeinsparverordnung und Energieausweis: Beschlussvorschläge für die Eigentümerversammlungen in 2006. Winterseminar VNWI Dortmund, 23.11.
Energieeinsparverordnung und Energieausweis: Beschlussvorschläge für die Eigentümerversammlungen in 2006 Winterseminar VNWI Dortmund, 23.11.2005 Inhalt Europäische Energieeffizienzrichtlinie Umsetzung
MehrEnEV 2014. Energieeinsparverordnung 2014. Neue Pflichten für Immobilieneigentümer im Überblick. Haus & Grund Mülheim-Ruhr e.v.
EnEV 2014 Energieeinsparverordnung 2014 Neue Pflichten für Immobilieneigentümer im Überblick Haus & Grund Mülheim-Ruhr e.v. Stadthalle, Mülheim an der Ruhr Juli 2014 2 Beispiele energetischer Sanierungen
Mehr1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de 2 Die aktuelle EnEV 2.1 EnEV 2014 2.1.1 Kurzüberblick
MehrGuter Rat... zur EnEV
Guter Rat... zur EnEV aus Sicht eines praktizierenden Architekten und Energieberaters: Roland Borgwardt Dipl.-Ing. Architekt und Energieberater für Gebäude Uhlandstr. 85 D-10717 Berlin fon 030-88 77 39
MehrAuszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.
EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 12.08.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude mit Vollklimaanlage Lange Laube 7, 30159 Hannover Gebäudeteil Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage
MehrDrohendes Bußgeld bei mehreren ordnungswidrigen EnEV-Verstößen in Verbindung mit dem Energieausweis Autor: Dominik Krause, Rechtsanwalt, Bremen
31.01.2017 Drohendes Bußgeld bei mehreren ordnungswidrigen EnEV-Verstößen in Verbindung mit dem Energieausweis Autor: Dominik Krause, Rechtsanwalt, Bremen Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es
Mehrwww.zukunft-haus.info/gesetze-studien-verordnungen/enev-enev-historie/enev-2014.html
Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Zusammenfassung Stand: 22.11.2013 Dieser Text fasst die am 16. Oktober 2013 von der Bundesregierung beschlossene Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Änderungen der EnEV 2014 Pflichten für Immobilienbesitzer 15 1.1 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen 23 1.1.1 Energieausweis bei Neubauten 23 1.1.2 Energieausweis bei
MehrDie Wohnungswirtschaft zwischen EnEV, EEG, Wärmegesetz und Energiekosten
Anforderungen, Umsetzungen und Chancen Dr.-Ing. Dirk Gust Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Folie 1 Gliederung Einleitung Europäische und nationale Zielsetzungen Integriertes
MehrDenkmalschutz und Energieeffizienz?
Denkmalschutz und Energieeffizienz? EnergieeinsparVerordnung EnEV Prinzipiell auch im Denkmalschutz Ausnahmen: Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Nachrüstungsanforderungen Anforderungen im Modernisierungsfall
MehrEnergieausweis für Wohngebäude nach EnEV 2007
u n i t b t e c h n o l o g y Energieausweis für Wohngebäude nach EnEV 2007 Dr.-Ing. Gerald Hildebrandt Haus & Grund Berlin, Landesverbandskonferenz 20.11.2007 Überblick Allgemeines, EnEV 2007 Energieausweis
MehrEnEV und Energieausweise
EnEV und Energieausweise Rechnerischer Nachweis, Baukonstruktion und Haustechnik für Neubauten und Bauten im Bestand Bearbeitet von Ulrich Jung, Werner Friedl Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 0. Loseblattwerk
MehrPressemitteilung ina Planungsgesellschaft mbh, Schleiermacherstraße 12, Darmstadt
Auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude Weitere Verschärfungen der Energieeinsparverordnung in 2016 und aktuelle Lösungsansätze DARMSTADT, 2. SEPTEMBER 2015. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung
MehrDie EnEV 2012 / architektur & energie. münchen / ebersberg. München 25. Oktober Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV
Die EnEV 2012 / 2016 architektur & energie münchen / ebersberg Manfred Giglinger Sachverständiger f. Energieeffizienz Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV München 25. Oktober
MehrDer Energieausweis auf der Zielgeraden
Der Energieausweis auf der Zielgeraden Überblick Fragen + Antworten Melita Tuschinski Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin in Stuttgart www.tuschinski.de www.enev-online.de Workshop der Berliner Energieagentur
MehrEnEV 2014 und Novellierung EWärmeG
EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten,
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.
MehrDer Energieausweis. Jetzt zum Vorteilspreis bestellen! Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv!
Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.de Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer. Mit der Novellierung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
MehrEnEV Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 18. März Anwendungsbereich
EnEV 2009 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 18. März 2009 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 20.03.2024 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Wohngebäude mit 1890 1996 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2)
MehrBDH-Fachkonferenz Flächenheizung/-kühlung Chancen und Perspektiven der Flächenheizung/-kühlung im Umfeld der neuen EnEV 2014.
BDH-Fachkonferenz Flächenheizung/-kühlung Chancen und Perspektiven der Flächenheizung/-kühlung im Umfeld der neuen EnEV 2014 Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
MehrInnungsversammlung. Vortrag Innungsversammlung Dachdecker- und Zimmerer-Innung Bielefeld
Innungsversammlung EnEV 2009 EnEV 2009 und der zukünftigen Verschärfungen aus Sicht des Dachhandwerkers EnEV EnEV 2009 & Bielefeld Bielefelder Klimaschutz Ziele bis 2020 : Reduktion des CO2-Ausstoß um
MehrPASS. Energiepass. Wohngebäude GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS. Energie am grénge Beräich
PASS Energiepass Wohngebäude Energie am grénge Beräich GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS PASS Energiepass 3 Was ist der Energiepass? Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz
MehrAusblick: EnEV Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung. Matthias.Strehlke, EnergieAgentur.
Ausblick: EnEV 2009 Novellierung der Energieeinsparverordnung Matthias.Strehlke, EnergieAgentur.NRW Dipl. Geograph, Gebäudeenergieberater HWK Energieeinsparverordnung 2007 Entwicklung zur EnEV Folie 2
Mehr* Neubau: Großzügige Wohnung mit 2 Balkonen! * Körnerstrasse Gütersloh Objektdaten Wohnfläche: 94,34 m²
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Registriernummer wurde beantragt am 16.11.015 - vorläufiger Energieausweis gemäß EnEV 1 Absatz 4 Satz 4 - Anforderungen gemäß EnEV 4 40,0 CO -Emissionen 3 A+ A B
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 15.06.2025 angewandte EnEV-Fassung vom 29.04.2009 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 301,3 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 69,9 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
MehrVon der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung. Ein informativer Überblick
Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung Ein informativer Überblick Reinhold KUNZE Allgemeines EG Richtlinie über die GesamtEnergieEffizienz von Gebäuden EPBD Energy Performance
MehrGebäude-Energieausweise EnEV 2014
Gebäude-Energieausweise 2014 Erfahrungen Energieausweis + 2016-2021 Dipl. Bauingenieur (FH) Kay Baugut Zertifizierter Energieberater für WG/NWG (dena/kfw) Energieberater für Denkmäler (WTA) Zertifizierter
MehrGdW Stellungnahme. zum Entwurf eines Integrationsgesetzes (Bearbeitungsstand: )
GdW Stellungnahme zum Entwurf eines Integrationsgesetzes (Bearbeitungsstand: 29.04.2016) Mai 2016 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische Straße
MehrEnergieeinsparverordnung 2009 Änderungen
Sonderthema Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Am 1. Oktober 2009 ist eine novellierte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Diese wird auf den Seiten
MehrMeisterhaft unterstützen. Ihre (Wohn-)Situation persönlich im Blick. Informationen zum Gebäudeenergieausweis
Meisterhaft unterstützen. Ihre (Wohn-)Situation persönlich im Blick. Informationen zum Gebäudeenergieausweis Stand Februar 2016 1 Editorial Sehr geschätzte Interessenten, der Energieausweis gibt Auskunft
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 13.04.2021 Aushang Hauptnutzung / kategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1982 Altbau mit Sporthalle-Sanierung 2009/2010; 2006 Neubau 2010-Neuer
MehrAnwendungen der Vorschriften bei Umbauten
1 Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten Einzelbauteilanforderungen Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien Systemanforderungen Häufige Fragen 2 Nachweisarten
Mehr