HYPO Sanierungsdarlehen

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1 Sie möchten endlich Ihren Traum vom ausgebauten Dachgeschoß verwirklichen, Ihr Haus sanieren oder energiesparende Maßnahmen realisieren? Ob für die Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen, Miet- und Eigentumswohnungen oder sei es für den Abbruch und gleichzeitigen Neubau eines Eigenheimes mit höchstens zwei Wohnungen, dann ist das die beste Alternative für Sie! Wer wird gefördert? Eigentümer der Liegenschaft Wohnungseigentümer Mieter Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden: Euro 1 Person Euro 2 Personen Euro für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt sowie für jedes Kind, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind. Die Förderung wird um 25 %, 50 % bzw. 75 % reduziert, wenn die oben angeführten Einkommensgrenzen um 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten werden. Die Einkommensgrenzen gelten nur, wenn die sanierte Wohnung vom Förderungswerber selbst bewohnt wird. Was wird gefördert? Folgende Sanierungsmaßnahmen werden z.b. gefördert: A. Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen energiesparende Maßnahmen und Schallschutz Erhaltungsarbeiten am Baukörper (Außenwände, Decken, ) Dacherneuerung, Austausch von Fenster und/oder Türen Innenausbau: Änderung der Grundrissgestaltung und bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Elektround Wasserinstallationen Sanierungsmaßnahmen, welche die Trockenlegung und die statische Sicherheit betreffen behindertengerechte Maßnahmen B. Sanierung von einzelnen Wohnungen Einbau von Fenstern Einbau der Wohnungseingangstüre (mind. der Widerstandsklasse II) C. Schaffung von neuem Wohnraum D. Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheimes mit höchstens zwei Wohnungen 1

2 Wie wird gefördert? Art der Förderung INFO: eine Splittung der Förderbeträge ist nicht möglich VARIANTE 1: durch Annuitätenzuschüsse des Landes OÖ zu einem Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren bzw. 25 Jahren (bei Minimalenergiehäusern): Sanierung von einzelnen Wohnungen Einzelbauteilanforderungen 20 % 15 Jahre Bauteilsanierung Einzelbauteilanforderungen 20 % 15 Jahre Sanierungsstufe I Maximal 75 kwh/m²a 25 % 15 Jahre Sanierungsstufe II Maximal 65 kwh/m²a 30 % 15 Jahre Sanierungsstufe III Maximal 45 kwh/m²a 35 % 15 Jahre Minimalenergiehaus Maximal 15 kwh/m²a 40 % 25 Jahre VARIANTE 2: durch Annuitätenzuschüsse des Landes OÖ zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren: a) bei einer gesamthaften Sanierung Sanierungsstufe I Maximal 75 kwh/m²a 25 % 30 Jahre Sanierungsstufe II Maximal 65 kwh/m²a 30 % 30 Jahre Sanierungsstufe III Maximal 45 kwh/m²a 35 % 30 Jahre Minimalenergiehaus Maximal 15 kwh/m²a 40 % 30 Jahre b) bei Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitigem Neubau eines Eigenheimes mit höchstens zwei Wohnungen Niedrigenergiehaus Maximal 36 kwh/m²a 35 % 30 Jahre Niedrigstenergiehaus Maximal 30 kwh/m²a 40 % 30 Jahre Minimalenergiehaus Maximal 10 kwh/m²a 45 % 30 Jahre VARIANTE 3: durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss (Bauzuschuss) des Landes OÖ: Der Bauzuschuss berechnet sich mit einem 40%-Abschlag vom Barwert des Annuitätenzuschusses. 2

3 Finanzierungsbeispiel Sanierungsdarlehen mit Förderbetrag Euro Gesamtkreditbetrag ,00 Laufzeit 15 Jahre Anzahl der Raten 30 (halbjährliche Rückzahlung) Sicherheit Höchstbetragshypothek Basis 6-Monats-Euribor Aufschlag 1,50 % Sollzinssatz p.a. 1,50 % *) halbjährliche Rückzahlung 1.402,00 *) abzüglich Annuitätenzuschuss 30 % 414,56 halbjährliche Nettorückzahlung 987,44 Gesamtkosten 6.471,72 *) Zu zahlender Gesamtbetrag ,72 *) Effektiver Jahreszinssatz 2,22 % *) Berechnungsannahmen: Bereitstellungsentgelt (laufzeitunabhängig) 370,00 Kontoführungsentgelt halbjährlich 17,54 Entgelt Liegenschaftsbewertung 140,00 Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,2 % v. Darlehensbetrag + Nebengebühren) 578,00 Eingabegebühr Grundbuch 42,00 Sperrscheinersatz 45,00 Erstellung Grundbuchsgesuch durch die Bank 21,84 Löschungsquittung, -erklärung 180,68 Entgelt für Anfragen beim Kreditschutzverband 20,00 Archivierungsentgelt 26,16 *) Stand: Angaben ohne Berücksichtigung eines Annuitätenzuschusses des Landes OÖ Euro, Laufzeit 15 Jahre (Variante 1) Euro, Laufzeit 30 Jahre (Variante2) Bau- Annuitäten- Tatsächlich zu Zu zahlender Annuitäten- Tatsächlich zu Zu zahlender zuschuss zuschuss zahlende halb- Gesamt- zuschuss zahlende halb- Gesamt- (Variante 3) Land OÖ jährliche Rate betrag Land OÖ jährliche Rate betrag 20 % 276, , , , 25 % 345, , ,62 384, , , , 30 % 414,56 987, ,80 460, , , , 35 % 483,66 918, ,98 537, , , , 3

4 Ausmaß der Förderung A. Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen Maximale Darlehensbeträge Variante 1: Euro (bzw Euro bei Minimalenergiehaus) bei einem Haus mit einer Wohnung und Euro bei einem Haus mit zwei oder drei Wohnungen Variante 2: Euro (bzw Euro bei Minimalenergiehaus) bei einem Haus mit einer Wohnung und Euro bei einem Haus mit zwei oder drei Wohnungen Euro zusätzlich bei denkmalgeschützten Gebäuden im Ortskern Euro zusätzlich bei Verwendung von nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen Handwerkerbonus bei Variante 1 und 2: zusätzlich bis zu Euro, maximal bis zu oben angeführten Darlehensgrenzen: wenn durch Grundrissänderungen oder Elektro-/Wasserinstallationen bei einem Gebäude Verbesserung von NEZ > 100 kwh/m² auf NEZ 75 kwh/m². B. Sanierung von einzelnen Wohnungen 20 % Annuitätenzuschuss Maximaler Darlehensbetrag Euro bei Einbau von Fenstern und Einbau der Wohnungseingangstüre (mindestens der Widerstandsklasse II). nur Variante 1 und 2 C. Schaffung von neuem Wohnraum 20 % Annuitätenzuschuss (bei Verbesserung der NEZ ist auch ein erhöhter Annuitätenzuschuss möglich) Bis 250 Euro/m² kann der Darlehensbetrag für den Einbau von zusätzlichem Wohnraum betragen, jedoch maximal Euro pro Wohnung. Bis 370 Euro/m² kann der Darlehensbetrag für den Zubau bzw. die Aufstockung von zusätzlichem Wohnraum betragen, jedoch maximal Euro pro Wohnung. WICHTIG: der kombinierte Ein- und Zubau von zusätzlichem Wohnraum ist mit maximal Euro pro Wohnung beschränkt. Für die Schaffung von Wohnraum in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude kann bei Entstehung einer Wohnung der Darlehensbetrag maximal Euro (bei einem Minimalenergiehaus Euro), bei zwei Wohnungen maximal Euro und bei drei Wohnungen maximal Euro betragen. D. Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheimes mit höchstens zwei Wohnungen Niedrigenergiehaus bzw. Niedrigstenergiehaus Euro Minimalenergiehaus Euro 4

5 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Erteilung der Baubewilligung des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen, bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Zu- oder Einbau 10 Jahre. Ausnahmen: Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von behinderten oder alten Menschen dienen Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude Gebäuden mit einer NEZ > 100 kwh/m², wenn nach erfolgter Sanierung eine NEZ 65 kwh/m² erreicht wird Förderbar sind nur jene Sanierungsmaßnahmen, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder deren Vornahme durch Materialrechnungen in Höhe von mindestens 150 Euro nachgewiesen worden sind. Die Rechnungen dafür dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Ausnahme: bei Ein- und Zubau von zusätzlichem Wohnraum kann auf die Vorlage von Rechnungen verzichtet werden (Aufbewahrungspfl icht: sieben Jahre!) Bei Ein- und Zubau von zusätzlichem Wohnraum ist eine Baubewilligung sowie eine Fertigstellungsbestätigung der Gemeinde vorzulegen. Das Sanierungsobjekt muss zur Befriedigung eines dauernden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden. Zweitwohnsitze werden nicht gefördert. Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Bei Neubezug einer sanierten Wohnung muss die bisherige Wohnung nachweislich weitervermietet oder verkauft werden. Wurde bereits der Ankauf des zu sanierenden Objekts gefördert, so kann bei Häusern bis zu drei Wohnungen nur mehr der Differenzbetrag auf die maximal mögliche Förderhöhe bewilligt werden. Die Gewährung einer Förderung ist an energetischen Anspruchsvoraussetzungen geknüpft, deren Einhaltung bei Einbringung des Förderungsansuchens durch ein entsprechendes Gutachten (Energieausweis oder Energiesparzertifi kat) nachgewiesen werden muss. Handwerkerbonus: Für die mögliche Gewährung dieses Bonus sind zumindest über die Hälfte des Betrags, also Euro, Professionistenrechnungen (Material und Arbeitsleistung) vorzulegen. Der Handwerkerbonus kann, diese jedoch nicht übersteigen. Der Handwerkerbonus kann nur einmal pro Eigenheim unabhängig von der Anzahl der Wohnungen in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen Ihnen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Wohnbauexperten zur Erstellung eines individuellen Förderungs- und Finanzierungsplanes. Bezüglich Berechnung der NEZ und dem Nachweis der energietechnischen Mindeststandards ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen mit dem OÖ. Energiesparverband (4020 Linz, Landstraße 45, Tel. 0732/ ) ein Beratungsgespräch zu führen. Für nähere Informationen stehen Ihnen die Berater der HYPO Oberösterreich gerne zur Verfügung. Tel. 0732/ DW 54452, Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen bzw. Irrtümer jederzeit vorbehalten und Angaben ohne Gewähr! Stand:

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