Direktzahlungen (DIZA) Zahlungsansprüche Aktuelles zum Greening Erhalt Ackerflächenstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung Kleinerzeugerregelung

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1 Direktzahlungen (DIZA) Zahlungsansprüche Aktuelles zum Greening Erhalt Ackerflächenstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung Kleinerzeugerregelung

2 Gewährung von Direktzahlungen (ZA) grundsätzliche Voraussetzungen Antragsteller ist aktiver Landwirt (kein Flughafenbetreiber, Makler, ) mind. 1,5 ha beihilfefähige Fläche (= Betriebsmindestgröße) beihilfefähige Fläche = Acker, Grünland, Spezialkultur-, Weinflächen Nutzung: 1 ha = 1 ZA < 1,5 ha ZA sind nicht genutzt (=keine Auszahlung) Einhaltung Mindestbewirtschaftungserfordernisse + CC + GLÖZ Flächen in Produktion: Anbau, Pflege, Ernte (Drusch, Mahd, Beweidung, ) Brachen: Begrünung/Pflege über Vegetationsperiode

3 Wiederholung Zahlungsansprüche neu Grundsätze ab 2015 alte Zahlungsansprüche mit ausgelaufen neue ZA - einmalige Zuteilung auf Basis MFA 2015 Prinzip: Anzahl ha = Zahl der ZA (1 ZA benötigt daher 1 ha Fläche) für jedes ha gibt es ZA (Acker, Grünland, Wein und Spezialkulturflächen) fast keine ZA-freien Flächen (nur für vorübergehend nicht genutzte oder bisher nicht beantragte Flächen) ab 2016 keine neue ZA-Zuteilung (Ausnahme: Härtefall, Neubeginner/Junglandwirt) neue ZA-Werte Betrag 2014 umgelegt auf Fläche 2015 innerhalb des Betriebes: für jede Fläche gleicher Wert Ausnahme: bei ZA-Übertragungen für 2015 mehrere ZA-Gruppen = ZA- Werte von Vorbewirtschafter jährliche Anpassung mit Übergangsregelung (20 %-Schritte)

4 Zahlungsansprüche neu Informationsmöglichkeiten Festsetzung Anzahl und Wert der ZA mit Direktzahlungsbescheid Hälfte Mai 2016 frühere Erstinformation über ZA (geplant durch AMA) ab Anfang April 2016 verfügbar im eama Inhalt: ZA-Anzahl/Wert Anpassung der ZA Hinweis auf Kleinerzeuger (ja/nein)

5 Übertragung von Zahlungsansprüchen 2016 ZA-Übertragung bei Flächenänderungen weiterhin notwendig wenn dem neuen Bewirtschafter die ZA zur Verfügung stehen sollen Einbehalt ZA Verlustgefahr bei 2 jähriger Nicht-Nutzung dringende Empfehlung: Anzahl ha = Anzahl der übertragenen ZA aufgrund Neuzuteilung keine ZA-freien Flächen vorhanden Übertragung ohne Fläche Einbehalt 50% der ZA-Anzahl ZA-Übertragung auch bei Tauschflächen?! bei ungleichen Flächenausmaßen Merkblatt und Antragsformular unter Terminvereinbarung in BBK des Übernehmers Anwesenheit des Übernehmers erforderlich bis 17. Mai 2016 (mit Kürzungen bis 9. Juni 2016)

6 Antrag auf ZA-Zuteilung aus nat. Reserve nur in diesen Ausnahmefällen möglich Zuteilung nur für ZA-freie Fläche (eigener Antrag) Härtefall Junglandwirte Neuer Betriebsinhaber fehlende ZA aus 2015, durch Höhere Gewalt außergewöhnliche Umstände GI (öffentl.interesse) fehlende ZA, weil zb keine Erstzuteilung 2015 Betriebsbeginn ab 2011 ab JG 1976 lw. Ausbildung max. 2 Jahre nach Betriebsgründung fehlende ZA, weil zb keine Erstzuteilung 2015 Betriebsbeginn ab 2014 Zuteilung aus nat. Reserve nur einmal beantragbar!

7 Neuer Betriebsinhaber Antrag auf ZA aus nat. Reserve - Beispiel Betriebsbeginn: im MFA 2015: 15 ha 15 ZA zugeteilt im MFA 2016: + 2 ha bisher nicht beantragt Antrag auf ZA-Zuteilung für 2 ha möglich auch für Junglandwirt möglich abweichend gilt: Bewirtschaftungsbeginn ab 2011 Alter (40 Jahre), lw. Ausbildung erforderlich

8 Härtefall Antrag auf ZA aus nat. Reserve Beeinträchtigung 2015 = keine ZA-Zuteilung (Einzelflächen, gesamter Betrieb), weil höhere Gewalt, außergewöhnliche Umstände mind. 0,30 ha eigener Antrag (Formular) bis notwendig ZA-Zuteilung für nachweisbare, betroffene Fläche

9 Nachweise bei öffentlichem Interesse Beispiele und Antragsformular

10 Junglandwirte Top-up Beantragung im MFA Jährlich im MFA zu beantragen (Seite 2) Top-up Zahlung (ca. 71 /ha, max. 40 ha) für max. 5 Jahre (ab Folgejahr Bewirtschaftungsbeginn) Ausbildungsnachweis erforderlich einmal einzubringen (Hochladen) längstens 2 Jahre nach Betriebsbeginn zb Bewirtschaftungsstart Nachweis bis Ziel: so rasch als möglich (auch während des Jahres) liefern Facharbeiter-, Meisterbriefe alle Seiten von Zeugnissen (Matura, Studienabschluss) Altersvorgabe (max. 40 Jahre) nur bei Erstbeantragung Top-up danach für Nutzung über 5 Jahre Person darf auch älter sein

11 Greening Verpflichtung ja/nein und welche Auflagen gelten Greening - Verpflichtung NEIN (ca. 70 % d. Betriebe) JA (ca. 30 % d. Betriebe) Biobetriebe Betriebe < 10 ha Acker GL-/Feldfutteranteil >75% Ackerbaubetrieb mit Feldfutter >75% Anbaudiversifizierung Acker: ha 2 Kulturen Acker > 30 ha 3 Kulturen Brache Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Acker > 15 ha mind. 5% vom Acker Eiweißpflanzen Begrünungen GLÖZ-LSE Energieholz ODER Teilnahme an UBB (=Äquivalenz)

12 Greening Anbaudiversifizierung für konventionelle Betriebe (ab 10 ha Acker) Ackerfläche zwischen ha: mind. 2 Kulturen (HK: max. 75 %) Acker > 30 ha: mind. 3 Kulturen (HK: max. 75 %, 2 Kulturen: max. 95 %) Was ist eigene Kultur? jede Gattung (zb Weizen, Gerste, Menggetreide, Klee, Luzerne,.) jede Art bei Kreuzblütler, Nachtschatten-, Kürbisgewächsen (Raps, Senf, ) jede Sommerung bzw. Winterung Grünbrache Gras- oder Grünfutterpflanzen Achtung: KG, Wechselwiese = 1 Kultur gilt auch für UBB-Betriebe (keine Äquivalenz) in der Regel erfüllbar (aufgrund von UBB-Vorgaben) UBB-Fruchtfolgeauflagen gelten aber unverändert weiter

13 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe > 15 ha Acker) bei Energieholz mit OVF Basis: Acker + Energieholzfläche Wie erfüllbar? aus Maßnahmenkatalog 1. Säule Brachen (Faktor 1 => 5 %) stickstoffbindende Pflanzen (Faktor 0,7 => 7,15 %) Zwischenfrüchte/Begrünungen (Faktor 0,3 => 16,67 %) GLÖZ/CC-Landschaftselemente (Faktor 1) Kurzumtrieb (Faktor 0,3) jährlich neu entscheidbar Code OVF ODER UBB-Teilnahme Erfüllung über DIV-Verpflichtung

14 stickstoffbindende Pflanzen + OVF - Folgekulturen Eiweißpflanzen + OVF (im MFA) mögliche Folgekulturen Winterungen zb Wintergetreide, Raps Feldfutter nur Gräser keine Leguminosen! Zwischenfrüchte/Begrünungen Anbau ohne Leguminosen flächendeckende Begrünung praxistaugliche Anlage bis spätestens Anfang (Mitte) Oktober Begrünungsumbruch ab ÖPUL-Begrünungen möglich müssen über Winter bleiben (Achtung bei Var 3!) Begrünung (nicht ÖPUL), keine Mischungen erforderlich

15 Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend Ackerfutter (Kleegras, Wechselwiese, Futtergräser, sonst. Feldfutter, auch Wechsel zwischen diesen Kulturen) oder freiwillige Grünbrachen im 6. Jahr Dauergrünland Ackererhalt ausschließlich durch Anbau von Ackerkulturen herkömmliche Kulturen (zb Getreide, Mais, ) Klee, Luzerne (Leguminosen in Reinsaat = Ackerkultur) Einsaat Klee/Luzerne (reinsortig, kein Kleegras) in bestehende Bestände Kleegras (max. 40 % Gras) spätestens zum 6. MFA Änderung bei Bedarf im Frühjahr 2016 für MFA noch möglich

16 Klee, Kleegras, Wechselwiese, Futtergräser Wie ist Differenzierung? Grasanteil im Bestand bis 10 % Schlagnutzungsart Klee, Luzerne 10 % - 40 % Kleegras über 40 % über 90 % Wechselwiese Futtergräser Umbruch und Anbau Klee (reinsortig) kein Grasanteil = Klee (=Ackerkultur = Unterbrechung DGL) Einsaat Klee/Luzerne (reinsortig) in Bestände neuer Code LRS Grasanteil bis max. 40 % = Kleegras (=Ackerkultur = Unterbrechung DGL) Umbruch und Anbau Kleegras (Mischung) Grasanteil bis max. 40 % = Kleegras (KEINE Unterbrechung DGL) Grasanteil > 40 % = Wechselwiese (KEINE Unterbrechung DGL)

17 Grundsatz zum Ackererhalt - Beispiele Jahr (MFA) Kultur/Schlagnutzung WW WW WW WW WW WW: Wechselwiese aktive Bestandsänderung auf Ackerkultur vor MFA 2016 Sommergerste Klee Luzerne. auch Sommerung zulässig, Klee, Luzerne Jahr (MFA) Kultur/Schlagnutzung WW WW WW WW WW Kleegras+ Code LRS WW aktive Bestandsänderung auf Kleegras (max. 40 % Grasanteil) vor MFA 2016 durch Einsaat von Klee in Reinsaatstärke (ca. 25 kg/ha) DGL-Werdung unterbrochen Anbau einer Kleegrasmischung würde DGL-Werdung nicht unterbrechen Grasanteil steigt naturbedingt (> 40 %), daher ab 2017 wieder Wechselwiese

18 Grundsatz zum Ackererhalt - Beispiel Jahr (MFA) Kultur/Schlagnutzung WW Klee Klee WW: Wechselwiese Kleegras + LRS Kleegras + LRS WW aktive Bestandsänderung auf Klee (=Ackerkultur) vor MFA 2016 max 10% Grasanteil ab 2018 nimmt Gräseranteil zu (> 10% aber < 40%) natürliche Sukzession Beantragung Kleegras mit Codierung LRS gilt weiterhin als Ackerkultur ab 2020 Gräseranteil > 40% Beantragung Wechselwiese 5 Jahresfrist für DGL-Werdung beginnt

19 Grundsatz zum Ackererhalt - Beispiel WW: Wechselwiese, KG: Kleegras Kultur/ Schlagnutzung Klee = Ackerkultur Jahr (MFA) bis WW Klee Klee WW WW WW WW WW zählt nicht zu 5-Jahreszeitraum (auch in die Vergangenheit) 5 Jahre Ackerfutter (Wechselwiese) Handlung für Folgejahr notwendig auch erst im Frühjahr zb mit Sommerhafer zulässig Anbau Ackerkultur Umbruch + Neuaussaat, Einsaat (verschiedene Verfahren) Sommergerste oder Klee, Luzerne oder KG + LRS (max. 40 % Gras) Kleegras (ab 2016) = Ackerkultur (aus Klee-Einsaat, max. 40 % Grasanteil)

20 Grundsatz zum Ackererhalt - Sondersituation WW: Wechselwiese, KG: Kleegras, FG: Futtergräser, WG/SG: Winter-/Sommergetreide Kultur/ Schlagnutzung Jahr (MFA) KG KG KG KG WW WW WW WG/SG oder Klee/Luzerne oder KG + LRS (max. 40 %) Änderung von Kleegras auf Wechselwiese vor MFA 2013 DGL-Werdung wurde nach alter Regelung unterbrochen Bestandsänderung auf anderes Ackerfutter neue Regelung: Ackerkultur erforderlich Rückwirkende Betrachtung, daher nächster Handlungsbedarf 2016 Weil Bestandesänderung von Ackerfutter auf Ackerfutter DGL-Werdung nicht mehr unterbricht

21 Grundsatz zum Ackererhalt - Beispiel Jahr (MFA) Kultur/Schlagnutzung GLÖZ A GLÖZ A GLÖZ A GLÖZ A Grünbrache Sommergerste Klee Luzerne. 5 Jahre durchgehend mit freiwilliger Grünbrache (ohne Verpflichtung, Code) spätestens im 6. MFA: Anbau einer Ackerkultur

22 Erhalt Ackerstatus Vermeidung Dauergrünlandwerdung Veränderung in Natur wichtig, aber nicht immer erfolgreich vor allem bei Direktsaat/Einsaat von Klee in bestehende Wechselwiese, Dokumentation der gesetzten Maßnahmen notwendig Datum, Art der Maßnahme (Sätechnik), betroffene Flächen, Kultur, Saatgutmenge (vor allem bei Eigeneinsaat), Fotos bei Tätigkeit Rechnungen von Saatgut, Maschinenringabrechnungen, Empfehlung: einmal geeignete Maßnahme (Umbruch+Ackerkultur) 6 Jahre gesichert tw. sind Flächen auch nur grünlandtauglich (Steilheit, steinig, )

23 Erhalt Ackerstatus Ausnahmen von der Dauergrünlandwerdung wenn Verpflichtung besteht (aus Greening, ÖPUL-Teilnahme) Direktzahlungen Schlagnutzungen Code Greening Verpflichtung ökolog. Vorrangflächen Grünbrache OVF ÖPUL-Maßnahmen Schlagnutzungen Code UBB Grünbrache, sonstiges Feldfutter DIV Naturschutz Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter WF 20 jährige Stilllegungen Grünbrache, Wechselwiese K 20 aufschiebende Wirkung des 5-Jahreszeitraumes

24 Flächen sind Dauergrünland Was ist zu beachten? generelle DGL-Umbruchsverbote beachten Steilflächen (> 15 % Hangneigung) noch für 2016 Gewässerrandzonen 10 m bzw. 20 m Streifen Natura 2000-Gebiete sensible Dauergrünlandflächen nat. Toleranz (5 %, ab 4 % Bewilligungsverfahren) zusätzlich: Teilnahme ÖPUL (UBB, Bio) Toleranzregelung (über gesamten Verpflichtungszeitraum) max. 5 % d. GL-Fläche des 1. Teilnahmejahres jedenfalls 1 ha, max. 3 ha

25 Kleinerzeugerregelung = Beschränkung der Direktzahlungen (DZ) auf max Betriebe mit max DZ im Jahr 2015 automatisch KLW (durch AMA zugeordnet siehe Info Anfang April) durch Steigerung ZA-Werte 2015 bis 2019 oder Betriebsvergrößerung dadurch Überschreitung der in Folgejahren KLW (automatisch eingestuft) aktiver Ausstieg sinnvoll, da zukünftig höhere Auszahlung (DZ)

26 Kleinerzeuger-Regelung Empfehlung für MFA 2016 Vorteil Kleinerzeuger-Regelung gering (nur tw. CC-Sanktionsbefreiung) Einhaltung der Bestimmungen immer notwendig (Gesetz), geringer Kontrollumfang CC, rel. wenig CC-Sanktionen Ausstieg jetzt im MFA empfehlenswert Risiko für DIZA-Verlust gegeben Ausstieg zwar jährlich möglich Risiko des Vergessens!? Verbleib in Regelung für 2016 nur sinnvoll wenn sichere Annahme DZ < Betriebe bis ca. 4 ha, zb Neubeginner, oder Wein-/Obstbau eama Information über Zahlungsansprüche (ab April)

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