Schulpraktikum. Materialien für FachkoordinatorInnen, Studierende und BetreuungslehrerInnen für das Studienjahr 2016/17
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- Vincent Armbruster
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1 KOORDINATIONSSTELLE Lehramtsausbildung September 2016 Schulpraktikum Materialien für FachkoordinatorInnen, Studierende und BetreuungslehrerInnen für das Studienjahr 2016/17 1 Liste der FachkoordinatorInnen 2 Einleitung 3 Schulpraktikum im Überblick 4 Durchführungsbestimmungen für das Schulpraktikum 5 Zeitleisten und Formulare IUS I Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung Koordinationsstelle Lehramtsausbildung: Universitätsstraße (Mensa-Gebäude), 9020 Klagenfurt. Sekretariat: Elisabeth Blech, Raum M.1.01, Mo-Fr von Uhr, Di und Do zusätzlich von Uhr, 0463/ , elisabeth.blech@aau.at; Leitung: Mag. Vesna Kucher, Prof.,Raum M.1.13, 0463/ , vesna.kucher@aau.at; MMag. Judith Koren, Raum M.1.13, 0463/ , judith.koren@aau.at.
2 1 Liste der FachkoordinatorInnen Deutsch Mag. Gerhild Zaminer Institut für Germanistik T: , Englisch Dipl.Päd. Dr. Carmen Monika Amerstorfer MEd TESOL Institut für Anglistik und Amerikanistik T: , Geschichte, Sozialkunde und politische Bildung Mag. Dr. Christian Wallner Institut für Geschichte T: , Geographie und Wirtschaftskunde Dr. Anke Uhlenwinkel Institut für Geographie und Regionalforschung T: , Französisch Mag. a Dr. in Claudia Elisabeth Pichler Institut für Romanistik T: , claudia.pichler@aau.at Italienisch Dr. Cristina Gavagnin Institut für Romanistik T: , cristina.gavagnin@aau.at Mathematik Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gert Kadunz Institut für Mathematik T: , gert.kadunz@aau.at Slowenisch Vučajnk, Tatjana, prof. Institut für Slawistik T: 0463/ ; tatjana.vucajnk@aau.at Informatik und Informatikmanagement Prof. Mag. Peter Micheuz Institut für Informatik T: , peter.micheuz@aau.at 2
3 2 Einleitung Die schulpraktische Ausbildung an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU) umfasst folgende Elemente: das Orientierungspraktikum zu Beginn des Studiums im Umfang von 30 Stunden, die Schulpraktika in den beiden gewählten Unterrichtsfächern im zweiten Studienabschnitt im Umfang von 60 Stunden je Fach, Lehrveranstaltungen an der AAU zur Begleitung dieser Praktika. Die Betreuung der Studierenden an den Schulen erfolgt durch speziell für diese Aufgabe ausgebildete Lehrkräfte, die BetreuungslehrerInnen. Diese kooperieren eng mit der AAU. Für die organisatorische Abwicklung des Orientierungspraktikums ist die Koordinationsstelle Lehramtsausbildung zuständig, bei der Organisation der Schulpraktika wirken die FachkoordinatorInnen, FachdidaktikerInnen und die Koordinationsstelle zusammen. Die vorliegende Sammlung enthält Informationen und Materialien zum Schulpraktikum (SP). Weitere Informationen über den genauen Ablauf des Schulpraktikums werden in den fachdidaktischen Begleitveranstaltungen gegeben. Für individuelle Auskünfte und Beratung stehen die LeiterInnen der Lehrveranstaltungen und die MitarbeiterInnen der Koordinationsstelle zur Verfügung. Die für die Abwicklung des Praktikums erforderlichen Formulare sind downloadbar unter Im vorliegenden Text werden folgende Abkürzungen verwendet: FK FachkoordinatorIn SP Schulpraktikum BL BetreuungslehrerIn LSR Landesschulrat KOST Koordinationsstelle ECTS European Credit Transfer System 3 Schulpraktikum im Überblick Das Schulpraktikum dauert mind. 10 Wochen und besteht aus 60 Stunden pro Unterrichtsfach. Es werden dafür insgesamt 14 ECTS Punkte angerechnet, 7 ECTS pro Fach. Die Voraussetzung für den Besuch des Schulpraktikums ist die Absolvierung des ersten Studienabschnittes im jeweiligen Unterrichtsfach. Eine fachdidaktische Begleitveranstaltung in jedem Unterrichtsfach muss gleichzeitig mit dem Schulpraktikum absolviert werden. Die Stunden im Praktikum sind entweder zu zwei Blöcken (je 60 Stunden) oder getrennt über mindestens 6 Wochen je Fach im Wintersemester oder im Sommersemester zu absolvieren. Im Rahmen des Schulpraktikums ist für die Studierenden verpflichtend mindestens 30 Stunden pro Unterrichtsfach bei dem/der BL zu hospitieren, an mindestens 14 Besprechungsstunden teilzunehmen und mindestens 4 Stunden selbstständigen Unterricht zu halten. Davon müssen mindestens zwei Stunden Unterricht hintereinander in derselben Klasse gehalten werden. Im Rahmen des Schulpraktikums verbringen die Studierenden in jedem Unterrichtsfach einen Unterrichtstag damit entweder durchgehend den/die BL zu begleiten oder eine ausgewählte Schulklasse in allen Stunden zu begleiten. Den Studierenden, die das Studium an der Pädagogischen Hochschule bereits absolviert haben, wird ihre schulpraktische Ausbildung für die Unterstufe (Orientierungspraktikum) angerechnet. Sie haben ein reduziertes Schulpraktikum im Ausmaß von 30 Stunden pro Unterrichtsfach an der Oberstufe einer AHS oder an einer BHS zu absolvieren. Es wird empfohlen das Schulpraktikum im 5. Semester zu absolvieren. 3
4 4 Durchführungsbestimmungen für das Schulpraktikum Die Bestimmungen beruhen auf den ab WS 00/01 geltenden Studienplänen für das Lehramt in der derzeit geltenden Fassung (Version ) der Fakultäten und den Vereinbarungen mit den FachkoordinatorInnen der einzelnen Fächer. Sie beziehen sich auf zwei Ebenen: 1. Formale Bestimmungen für Zulassung und Abschluss 2. Organisation 4.1 Formale Bestimmungen für Zulassung und Abschluss Zulassung: Die Voranmeldung erfolgt von den Studierenden bis 30. April des vorangehenden Sommersemesters oder bis 30. November des vorangehenden Wintersemesters bei den Fachkoordinatoren mit dem Formular Anmeldung zum Schulpraktikum. Der Abschluss des 1. Studienabschnittes im jeweiligen Fach gilt als Voraussetzung für die Teilnahme am Schulpraktikum und die Bestätigung ist bis spätestens 25. September* oder 25. Februar bei den FachkoordinatorInnen abzugeben. * Im Wintersemester ist bei den Unterrichtfächern, bei denen das Schulpraktikum nur einmal im Studienjahr angeboten wird, eine Toleranzfrist für den Nachweis des 1. Studienabschnitts von 14 Tagen möglich, solange die Organisation des Schulpraktikums noch umzusetzen ist. Abschluss: Für den Erfolgsnachweis des Schulpraktikums sind von Studierenden (ST) folgende Aufgaben zu erfüllen: Schulpraktikum umfasst 60 Stunden pro Fach, mind. 10 Wochen Gesamtdauer des Praktikums. Studierende müssen 60 Stunden pro Fach an einer Schule absolvieren, davon: - mind. 30 Stunden Hospitation im Unterricht (Teilaktivitäten und Beobachtung) - mind. 4 Stunden selbstständig geplanter und durchgeführter Unterricht (mind. 2 aufeinander folgende Stunden in derselben Klasse) - mind. 5 Stunden Begleitung der/des BL oder einer Klasse an 1 Tag - mind. 14 Stunden Besprechung mit der/dem BL (davon 2 zur Einführung in d. Schule) Nachzuweisende Leistungen: - schriftliche Vorbereitungen für die 4 selbstständig gehaltenen Unterrichtsstunden (in Absprache mit den FK der einzelnen Fächer: Unterrichtsvorbereitung, ausformulierte Aufgabenstellungen, Angaben über vorzubereitende Materialien bzw. Kopien usw.) - zu den 2 zusammenhängenden Stunden ausformulierte Vor- und Nachbereitungen - Durchführung von zumindest 5 Teilaktivitäten (Auflistung von Themen, Methoden, Zeit) Vorlage der Bestätigung über Besuch, erbrachte Leistungen und Erfolg der Teilnahme bei den FachkoordinatorInnen: gegenseitige Bestätigung von BL und ST (siehe Formular: Bestätigung Schulpraktikum). 4
5 4.2 Organisation Aufgaben der BetreuungslehrerInnen Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums (voraussichtlich 4 Std. für WiSe und SoSe). Einführung der Studierenden an der Schule Praktische Einführung in die Unterrichtsbeobachtung Einführung der Studierenden in die kurz- und langfristige Unterrichtsplanung zur Hospitation Vorbereitung von Beobachtungsaufgaben im Unterricht und deren Reflexion Besprechung der Planung und Durchführung von Teilaktivitäten der Studierenden im Unterricht, Unterstützung bei der Erstellung von Unterrichtsmaterial Hilfe bei der Planung und Reflexion der selbstständig gehaltenen Unterrichtsstunden der Studierenden Unterstützung der Studierenden bei der Durchführung von Arbeitsaufträgen aus den begleitenden Lehrveranstaltungen Bestätigung der Nachweise und Abgabe der Abrechnung Vergütung für die schulpraktische Ausbildung Für die schulpraktische Ausbildung gebühren laut BGBI. I Nr. 64/2016 für die Betreuung 1. eines Studierenden... 11,1 Euro 2. von zwei Studierenden... 16,2 Euro 3. von drei Studierenden... 21,3 Euro 4. ab vier Studierenden... 24,3 Euro pro Stunde. Auf die für die Höhe dieser Vergütung maßgebende Zahl der Studierenden sind alle Studierenden der Gruppe anzurechnen, die zumindest während des gesamten ersten Viertels der jeweiligen Phase der schulpraktischen Ausbildung tatsächlich teilnehmen. Mit den Vergütungen sind sämtliche im Zusammenhang mit der Betreuung von Studierenden in der schulpraktischen Ausbildung stehenden Tätigkeiten abgegolten. Für die Betreuung der Studierenden sind pro Unterrichtsfach für die BL höchstens 60 Stunden für die Verrechnung vorgesehen. Voraussetzungen für die Bezahlung: Zulassung des LSR als BetreuungslehrerIn für das Schulpraktikum Teilnahme an den Universitätsveranstaltungen und Einführung der Studierenden an der Schule Betreuung der Studierenden Überprüfung der vereinbarten Leistungen Bestätigung der Nachweise Abgabe der Abrechnung 5
6 5 Zeitleisten und Formulare Zeitleiste für WINTERSEMESTER BetreuungslehrerInnen/Landesschulrat Zeit Voraussetzungen Juni September Oktober Nov/Dez Dezember/Jänner Aufgaben Ausbildung zum BL für das Schulpraktikum Meldung des LSR an die AAU über die Zulassung als BL LSR + BL: Verständigung durch den zuständigen FK, welche Studierenden im Herbst bei welchen BL das SP absolvieren wollen Einladung der BL durch die FK zur Vorbesprechung bzw. Teilnahme an Lehrveranstaltungen an der AAU Start des SP evtl. Zwischenbesprechung mit FK evtl. Besuche der FK im Unterricht Abschluss des SP Abgabe der Abrechnungsformulare bei den jeweiligen FK Jänner-März Weiterleitung der Abrechnung an den LSR durch die KOST Zeitleiste FachkoordinatorInnen Zeit Mai/Juni Juni bis 25. September bis Ende September September Oktober Nov./Dez. Jänner Aufgaben Auswahl der BL Zuteilung der Studierenden zu den BL Meldung der Zuteilung an LSR, BL und KOST Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (1. Diplomprüfung) Zulassung der Studierenden zum Schulpraktikum Einladung der BL zu den Universitäts-Veranstaltungen Start des SP evtl. Zwischenbesprechung mit BL evtl. Schulbesuche Abschluss des SP Bestätigung der Nachweise der Studierenden und der Abrechnungen der BL und Weiterleitung an die KOST 6
7 Zeitleiste Studierende Zeit bis 30. April Juni bis 25. September Oktober Oktober Jänner Jänner Aufgaben Anmeldung zum SP (siehe Formular) Zuteilung der Studierenden zu BL und der fachdidaktischen Begleitveranstaltung Nachweis über die Absolvierung der 1. Diplomprüfung bei FK Start des SP und der fachdidaktischen Begleitveranstaltungen Schulpraktikum: Besprechungen, Hospitationen, Unterricht Abschluss des SP Bestätigungen (BL und ST) über die Erfüllung der Anforderungen pro Unterrichtsfach (siehe Formular) Kopie der Bestätigungen (pro Unterrichtsfach) an die KOST zur Ablage BL BetreuungslehrerInnen FK FachkoordinatorInnen LSR Landesschulrat KOST Koordinationsstelle ST Studierende SP Schulpraktikum 7
8 Zeitleiste für SOMMERSEMESTER BetreuungslehrerInnen/Landesschulrat Zeit Voraussetzungen Januar Februar März April/Mai Mai/Juni Aufgaben Ausbildung zum BL für das Schulpraktikum Meldung des LSR an die AAU über die Zulassung als BL LSR + BL: Verständigung durch den zuständigen FK, welche Studierenden im Sommersemester bei welchen BL das SP absolvieren wollen Einladung der BL durch die FK zur Vorbesprechung bzw. Teilnahme an Lehrveranstaltungen an der AAU Start des SP evtl. Zwischenbesprechung mit FK evtl. Besuche der FK im Unterricht Abschluss des SP Abgabe der Abrechnungsformulare bei den jeweiligen FK Juli Weiterleitung der Abrechnung an den LSR durch die KOST Zeitleiste FachkoordinatorInnen Zeit Dezember/Januar November/Dezember bis 25. Februar bis Ende Februar Februar März April/Mai Juni Aufgaben Auswahl der BL Zuteilung der Studierenden zu den BL Meldung der Zuteilung an LSR, BL und KOST Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (1. Diplomprüfung) Zulassung der Studierenden zum Schulpraktikum Einladung der BL zu den Universitäts-Veranstaltungen Start des SP evtl. Zwischenbesprechung mit BL evtl. Schulbesuche Abschluss des SP Bestätigung der Nachweise der Studierenden und der Abrechnungen der BL und Weiterleitung an die KOST 8
9 Zeitleiste Studierende Zeit bis 30. November November/Dezember bis 25. Februar März März bis Juni Juni Aufgaben Anmeldung zum SP (siehe Formular) Zuteilung der Studierenden zu BL und der fachdidaktischen Begleitveranstaltung Nachweis über die Absolvierung der 1. Diplomprüfung bei FK Start des SP und der fachdidaktischen Begleitveranstaltungen Schulpraktikum: Besprechungen, Hospitationen, Unterricht Abschluss des SP Bestätigungen (BL und ST) über die Erfüllung der Anforderungen pro Unterrichtsfach (siehe Formular) Kopie der Bestätigungen (pro Unterrichtsfach ) an die KOST zur Ablage BL BetreuungslehrerInnen FK FachkoordinatorInnen LSR Landesschulrat KOST Koordinationsstelle ST Studierende SP Schulpraktikum 9
10 Die Anmeldung zum Schulpraktikum erfolgt bei den Fachkoordinatoren und Fachkoordinatorinnen der jeweiligen Unterrichtsfächer. Bitte für jedes Fach ein eigenes Formular ausfüllen! BESTÄTIGUNG SCHULPRAKTIKUM Bestätigung zur Anrechnung des Schulpraktikums für Name des Studenten/der Studentin... Matrikelnummer... Fach... Schule... Betreuungslehrer/ Betreuungslehrerin.... Zeitraum der Ableistung des Schulpraktikums von... bis... Anzahl eigenständig gehaltener Unterrichtseinheiten... Anzahl der Hospitationsstunden und Teilaktivitäten... Eintägige Begleitung des/der BL bzw. einer Klasse... Anzahl der Besprechungen an der Schule... Summe der Stunden Das Schulpraktikum wurde gemäß den Bestimmungen der geltenden Studienpläne für die Lehramtsstudien (Fakultät für Kulturwissenschaften und Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik Version 2011) mit Erfolg abgeschlossen nicht abgeschlossen Betreuungslehrer/Betreuungslehrerin Schulstempel Ort, Datum 10
11 IUS I Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung Koordinationsstelle Lehramtsausbildung Universitätsstraße Klagenfurt ABRECHNUNG SCHULPRAKTIKUM Betreuungslehrer/Betreuungslehrerin Schule Fach Studierende ab 4 Zeitraum der Betreuung des Schulpraktikums: vom... bis... Betreuung von Studierenden Einführung der Studierenden an der Schule Stunden Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums Praktische Einführung in die Unterrichtsbeobachtung Einführung der Studierenden in die kurz- und langfristige Unterrichtsplanung zur Hospitation Vorbereitung von Beobachtungsaufgaben im Unterricht und deren Reflexion Besprechung der Planung und Durchführung von Teilaktivitäten der Studierenden im Unterricht, Unterstützung bei der Erstellung von Unterrichtsmaterial Hilfe bei der Planung und Reflexion der selbstständig gehaltenen Unterrichtsstunden der Studierenden Planung und Durchführung der Arbeitsaufträge mit den Studierenden aus den begleitenden Lehrveranstaltungen Datum: Summe Unterschrift des Betreuungslehrers/der Betreuungslehrerin:... Unterschrift des Fachkoordinators/der Fachkoordinatorin:... 11
12 ANMELDUNG ZUM SCHULPRAKTIKUM (bei den FachkoordinatorInnen - Abgabefrist bis 30. April (WS) und 30. November (SS) Für das Wintersemester / das Sommersemester / Name der/des Studierenden Matrikelnummer Tel.-Nummer Adresse Matura abgelegt an (Name der Schule) Orientierungspraktikum absolviert an (Name der Schule) (1. Fach) (2. Fach) Schulstandort : Der 1. Studienabschnitt des jeweiligen Faches ist bis spätestens 25. September (WS) oder 25. Februar (SS) unaufgefordert nachzuweisen. Datum Unterschrift 12
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